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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8609
OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,8609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eignung erst zum Leistungsbeginn! (VPR 2023, 50)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vorgabe in den Vergabeunterlagen: Eignung erst zum Leistungsbeginn! (IBR 2023, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2024, 170
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Rn. 147 Auch bei den Bildaufnahmen handelt es sich um "Unterlagen" im Sinne des § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Diese sind (sonstige) Nachweise im Sinne des § 48 Abs. 1 VgV bzw. § 16a EU Abs. 1 VOB/A. Der Begriff der Erklärungen und Nachweise ist weit auszulegen (vgl. nur Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15, ZfBR 2016, 192).

    Daher kann bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen eine Unterlage nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werde (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012 - VII Verg 108/11 zu § 19 Abs. 2 VOL/A (2009); Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 24, NZBau 2016, 61; OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, ZfBR 2015, 809, 812;… Steck, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 56 VgV Rn 21).

    Rn. 169 Gemäß der Intention der VOB/A-EU, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls im Sinn von § 13 EU Abs. 1 Nr. 4, § 16 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15).

    Dies folgt nicht nur aus dem Gebot der Transparenz, sondern auch daraus, dass der Auftraggeber Bietern zudem die Rechtsfolge einer unterbleibenden Mitwirkung, nämlich einen drohenden Angebotsausschluss nach § 15 EU Abs. 2 VOB/A, nachhaltig vor Augen zu führen hat, um sie zu der gebotenen Mitwirkung anzuhalten (Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 25 ff., NZBau 2016, 61).

  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Daher kann bereits bei ganz geringfügigen materiell-inhaltlichen Auswirkungen eine Unterlage nicht mehr nur als "formal fehlerhaft" eingestuft werde (vgl. Senat, Beschl. v. 12.09.2012 - VII Verg 108/11 zu § 19 Abs. 2 VOL/A (2009); Senat, Beschl. v. 21.10.2015 - VII Verg 35/15 Rn 24, NZBau 2016, 61; OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, ZfBR 2015, 809, 812;… Steck, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 56 VgV Rn 21).

    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).

    Das gilt auch für nachgereichte Unterlagen, die nicht unmittelbar das Angebot selbst, aber Eignungsnachweise betreffen (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 52/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Eignungskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Andernfalls würde dem Bieter in nicht zumutbarer Weise abverlangt, weitreichende Dispositionen auf die bloße Vermutung eines Zuschlags zu treffen (Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12 - juris, Rn. 10;… Kadenbach, in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 122 GWB).

    Lediglich die Eignung des Bieters, insbesondere der Umstand, dass er zu den ausgeschriebenen Leistungen in der Lage sein wird, muss im Zeitpunkt der Vergabeentscheidung geklärt sein und in diesem Zeitpunkt bejaht werden können (Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12, juris, Rn. 9; Senat Beschl. v. 05.07.2006, VII-Verg 25/05, juris, Rn 22).

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Aus ihnen muss für Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (…BGH, Urt. v. 15.01.2013, X ZR 155/10, NZBau 2013, 319 Rn 7; BGH, Urt. v. 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn 9).

    Die Vergabestellen trifft die Pflicht, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden (BGH, Urt. v. 03.04.2012, X ZR 130/10, NZBau 2012, 513 Rn 9).

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Eine Verlängerungsoption ist grundsätzlich mit fünf Prozent der Hälfte des Auftragswertes für diesen Zeitraum zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v.18.03.2014 - X ZB 12/13, NZBau 2014, 452).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Der Auftragnehmer muss, sofern sich der öffentliche Auftraggeber nicht in der Bekanntmachung einen anderen Zeitpunkt vorbehält, was vorliegend nicht der Fall ist, in der Regel erst zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über die eignungsrelevanten Mittel verfügen und das benötigte Personal einstellen (vgl. Senat, Beschl. v. 12.06.2019 - VII Verg 52/18, juris, Rn 47; Senat, Beschl. v. 26.07.2018 - VII-Verg 28/18 - juris, Rn. 45;… Dittmann, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2. Aufl., § 57 Rn. 125).
  • OLG Naumburg, 23.02.2012 - 2 Verg 15/11

    Nebenangebot III - Vergabeverfahren: Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Aufklärungsmaßnahmen dürfen nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, nicht aber zur Abänderung des Angebots führen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB) nicht gewahrt werden würde (OLG München, Beschl. v. 17.09.2015 - Verg 3/15, juris - Rn 168, 195; OLG Naumburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 2 Verg 15/11, jurs - Rn 57 f.; OLG München, Beschl. v. 2.9.2010 - Verg 17/10).
  • OLG München, 22.11.2012 - Verg 24/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines atypischen Nachprüfungsantrags; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Es ist grundsätzlich Sache der Vergabestelle, in welchem Umfang und wie sie die Plausibilität der Bieterangaben überprüft (OLG München, Beschl. v. 22.11.2012 - Verg 24/12, juris - Rn 92).
  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 13/09

    Vergabeverfahren: Notwendige Trennung von formaler und materieller …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Dem öffentlichen Auftraggeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 05.09.2018 - VII Verg 14/18; OLG München, Beschl. v. 05.11.2009, Verg 13/09, juris Rn. 69;… Dittmann, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 57 VgV Rn. 120 nwN).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2005 - Verg 25/05

    Höhe der Geschäftsgebühr

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe …

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen; Anforderungen …

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • VK Bund, 30.04.2025 - VK 1-28/25

    Angebot widersprüchlich: Aufklärung vor Ausschluss!

    Der Auftraggeber ist vielmehr verpflichtet, das Angebot aufzuklären und dem Bieter Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17, vom 11. Mai 2016, VII-Verg 50/15, und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).

    Denn so eine unzulässige Änderung eines widersprüchlichen Angebots nach Ablauf der Angebotsfrist liegt nicht vor, wenn es in dem betreffenden Angebot hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, was der Bieter tatsächlich gemeint hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, vom 16. März 2016, VII-Verg 48/15, und vom 12. Dezember 2012, VII-Verg 38/12).

    Dieses Verständnis der ausgeschriebenen Anforderungen könnte jedoch aus Gründen der Transparenz nur dann zum Ausschluss des Angebots der Antragstellerin führen, wenn es den Vergabeunterlagen hinreichend eindeutig zu entnehmen wäre (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22).

    Wenn aber konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, an der Plausibilität dieses Leistungsversprechens zu zweifeln, ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses aufzuklären (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19).

    Denn aus Gründen der Transparenz setzt eine ordnungsgemäße Aufklärung erstens voraus, dass diese für die Bieter klar und eindeutig erkennbar eingeleitet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 35/15).

    Dies bietet sich naturgemäß z.B. dann an, wenn der Bieter selbst über die erforderlichen Nachweise oder Unterlagen verfügt, um die aufzuklärende Frage zu beantworten (z.B. Dokumente über die Zulassung und Beschaffenheit des im Rahmen der Auftragsdurchführung einzusetzenden Schiffs, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, a.a.O.) oder wie im oben beschriebenen Fall dann, wenn es um die Aufklärung eines in sich widersprüchlichen Angebotsinhalts geht und der Bieter dazu Stellung nehmen soll, wie er sein Angebot verstanden wissen will.

    Dieser Test dient mithin allein der Plausibilisierung der Aussage der Antragstellerin, dass die von ihr angebotene Ausstattung den ausgeschriebenen Vorgaben entspricht, aufgeklärt wird also das Angebot so wie es innerhalb der Angebotsfrist vorgelegt wurde (vgl. zur Zulässigkeit so eines Vorgehens: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17 m.w.N.).

    Da die Antragstellerin so eine technische Lösung ausweislich der ihrem Angebot beigefügten Skizze nicht innerhalb der Angebotsfrist angeboten hat, wäre dies eine vergaberechtlich nicht erlaubte Änderung ihres Angebots (vgl. zur Abgrenzung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, a.a.O.).

  • VK Bund, 31.05.2023 - VK 1-35/23

    Durchführung des Schleusendeckdienstes an einer Seeschleuse: Rügepräklusion, …

    Bei der Eignungsprüfung steht einem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der eingeschränkt nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (std. Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2023, VII-Verg 17/22 m.z.N.).

    Gefordert waren nur Eigenerklärungen (was vergaberechtskonform ist, weil die zur Auftragsausführung erforderlichen Mitarbeiter, Geräte etc. tatsächlich erst bei Auftragsbeginn vorliegen müssen, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22 m.w.N.).

  • VK Rheinland, 07.10.2024 - VK 32/24

    Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!

    e) Auch ist ein Angebotsausschluss nach § 16 EU Nr. 2 VOB/A i.V.m. § 13 EU Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 VOB/A zwingend; ein Ermessen oder Beurteilungsspielraum des Auftraggebers besteht nicht, s. OLG Celle, Beschl.v. 19.02.2015, a.a.O., Rdnr. 76, 87; OLG München, Beschl.v. 20.01.2020 - Verg 19/19 -,; BayObLG, Beschl.v. 17.06.2021, a.a.O., Rdnr. 57; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 06.04.2022 - VII-Verg 32/21 - Beschl.v. 08.02.2023 - VII-Verg 17/22 -.

    dazu z.B. EuGH, Urt.v. 29.03.2012 - C-599/10 - ("SAG ELV Slovensko u.a."); Urt.v. 03.06.2021 - C-210/20 - ("Rad Service u.a."); OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.02.2023 - VII-Verg 17/22 -.

  • VK Bund, 19.12.2025 - VK 1-100/25

    Auftragsgegenstand ist eindeutig zu beschreiben!

    Unklarheiten in der Beschreibung des Leitungsgegenstands, wie sie hier die Antragsgegnerin durch die Verwendung der Formulierung "beschafft werden soll ein digital PET-CT" verursacht hat, sind daher nicht einem Bieter, sondern dem Auftraggeber anzulasten (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 8. Juni 2022, VII-Verg 19/22).

    b) Da die Antragsgegnerin nicht eindeutig vorgegeben hat, dass ausschließlich digitale PET-CT-Geräte angeboten werden dürfen, darf das Angebot der Beigeladenen nicht gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 26. Januar 2022, VII-Verg 23/21 m.w.N.).

  • VK Bund, 25.06.2025 - VK 1-36/25

    Keine Nachforderung wertungsrelevanter Unterlagen!

    Da die betreffenden Projekte bereits im Angebot der Beigeladenen angegeben und von der Beigeladenen keine neuen, "besseren" Projekte nachgeschoben wurden, handelt es sich bei diesen nachträglichen Darlegungen um eine vergaberechtlich zulässige Aufklärung, jedoch nicht um eine unzulässige Nachbesserung (vgl. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22).
  • VK Bund, 13.05.2026 - VK 1-37/26

    Wer "angegriffen" wird, muss sich verteidigen dürfen!

    Es spricht bereits viel dafür, dass spätestens die Informationen, die die Antragsgegnerin der Antragstellerin am 3. März 2026 gegeben hat, den Anforderungen des § 134 GWB genügen (vgl. dazu, dass ein Bieter keinen Anspruch auf eine detaillierte Vergleichsanalyse zwischen seinem und dem Angebot des Bestbieters hat: EuGH, Urteil vom 3. Juli 2025, Rs. C-534/23; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. März 2023, VII-Verg 17/22).
  • LG Bonn, 26.10.2022 - 1 O 161/22

    Unterlassungsanspruch setzt Vergaberechtsverstoß voraus!

    Rn. 3 Die Verfügungsbeklagte führte im Jahr 2021 ein Vergabeverfahren (WI-Baggerungen Elbe, Nebenbereiche und andere Reviere 0000-00, Los 0) über Wasserinjektions-Baggerungen in der Elbe durch, welches Gegenstand eines beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängigen sofortigen Beschwerdeverfahrens ist (Az.: VII-Verg 17/22).
  • VK Bund, 13.06.2025 - VK 1-30/25

    Nachverhandlungsverbot ist kein Ausschlusstatbestand!

    In so einem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens näher aufzuklären (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. Februar 2023, VII-Verg 17/22, und vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12348
BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12348)
BayObLG, Entscheidung vom 26.05.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12348)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Mai 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 182 Abs. 3 S. 5, Abs. 4 S. 4; BayVwVfg § 80 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2
    Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im Nachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten der Vergabestelle

  • ibr-online

    Für ungeklärte Rechtsfragen braucht der Auftraggeber einen Anwalt!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für ungeklärte Rechtsfragen braucht der Auftraggeber einen Anwalt! (IBR 2023, 413)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für ungeklärte Rechtsfragen braucht der Auftraggeber einen Anwalt! (VPR 2023, 114)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2023, 624
  • ZfBR 2023, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände in der Person des Beteiligten maßgeblich sein, wie etwa seine sachliche und personelle Ausstattung (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 61).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (…OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44; Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Celle, 05.11.2020 - 13 Verg 7/20

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen …

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Die Einzelfallentscheidung ist auf der Grundlage objektiv anzuerkennender Erfordernisse im Rahmen einer ex-ante Prognose zu treffen (…OLG Celle, Beschl. v. 5. November 2020, 13 Verg 7/20, juris Rn. 7), wobei ergänzend auch der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 10/20, juris Rn. 44;… Beschluss vom 16. März 2020, Verg 38/18, juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Weitere Faktoren, die im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sprechen können, sind der typische Zeitdruck im Nachprüfungsverfahren und eine besondere Bedeutung bzw. ein erhebliches Gewicht des zu vergebenden Auftrags (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Oktober 2022, Verg 1/22, NZBau 2023, 347 Rn. 21 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme; …

    Auszug aus BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22
    Nähere Ausführungen hierzu sind entbehrlich, weil sich die Antragstellerin durch die Beschwerderücknahme in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 7).
  • VK Baden-Württemberg, 11.11.2025 - 1 VK 60/25

    Konzeptbewertung mittels Punktespannen?

    Der Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit kann ergänzend in die Prüfung einfließen (so BayObLG, Beschl. v. 26.05.2023 - Verg 17/22, BeckRS 2023, 12183 Rn. 15), vermag jedoch für sich genommen nicht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zu begründen (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.03.2020 - Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 41 f.;… VK Bund, Beschl. v. 23.05.2022 - VK 2-36/22, BeckRS 2022, 46497 Rn. 120;… Hafkesbrink in: Gabriel/Mertens/Stein/Wolf, BeckOK Vergaberecht, 37. Ed. [Stand: 01.08.2024], § 182 GWB Rn. 186;… Neun in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 4. Aufl. 2024, § 47 Rn. 26;… vgl. auch Krohn in: Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, § 182 GWB Rn. 64: "zweifelhaft").
  • VK Südbayern, 03.06.2025 - 3194.Z3-3_01-25-23

    Nachprüfungsverfahren, Entscheidungen der Vergabekammer, …

    Die Rechtsfragen im vorliegenden Verfahren sind aber so ungewöhnlich und komplex, dass auch für eine große Kommune wie die Antragsgegnerin, mit einer mit Juristen besetzten Vergabestelle, die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung bejaht werden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.05.2023 - Verg 17/22).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12353
BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12353)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12353)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 1 S. 2, § 97 Abs. 6, § 153 Abs. 1 S. 3, § 156 Abs. 2, § 168 Abs. 2 S. 2, § 169 Abs. 1, § 172 Abs. 1, § 173 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 1, S. 2, S. 4; VgV § 31 Abs. 6
    Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im Teilnahmewettbewerb nach Bekanntgabe eines Nachprüfungsantrages; Zulässigkeit der Nichtausschreibung der Leistungsphase 1 des § 51 HOAI

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Vergaberechtmäßigkeit der Ausschreibung lediglich der Leistungsphasen 2-6 und 8 von Leistungen der Tragwerksplanung

  • ibr-online

    Zuschlagsverbot verbietet nur den Zuschlag!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsverbot verbietet nur den Zuschlag! (VPR 2023, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsverbot verbietet nur den Zuschlag! (IBR 2023, 412)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2023, 679
  • ZfBR 2023, 722
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Rn. 66 aa) Eine Zurückversetzung ist allerdings geboten, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt, etwa weil die falsche Verfahrensart gewählt wurde (vgl. zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb: BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09 - Endoskopiesystem, BGHZ 183, 95 Rn. 31).
  • OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen …

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (st. Rspr., vgl. BayObLG…, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, VergabeR 2022, 737 juris Rn. 45; OLG Rostock…, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Denn die Behebung dieses Verstoßes setzt ein Zurückversetzen des bisherigen Vergabeverfahrens auf die (Neu-)Bestimmung der Eignungskriterien voraus (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021, 11 Verg 18/20, juris Rn. 61).
  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so …

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (st. Rspr., vgl. BayObLG…, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, VergabeR 2022, 737 juris Rn. 45; OLG Rostock, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München…, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Verfahrens ist schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG…, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, VergabeR 2022, 772 [juris Rn. 55]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22

    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im …

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Verfahrens ist schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, VergabeR 2022, 772 [juris Rn. 55]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"

    Auszug aus BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22
    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (st. Rspr., vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, VergabeR 2022, 737 juris Rn. 45; OLG Rostock…, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München…, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128).
  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare …

    Sollte sich im Stadium der Leistungserbringung herausstellen, dass notwendige Vorleistungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen der Leistungsphase 2 fehlen, kann der beauftragte Tragwerksplaner deren Erbringung von der Antragsgegnerin einfordern und - falls sich seine eigenen Leistungen dadurch verzögern sollten - Behinderung anzeigen, § 642 BGB (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2023, Verg 17/22, juris Rn. 85 ff.; Beschluss vom 8. Februar 2023, Verg 17/22, juris Rn. 5 ff.;… Hebel/Seifert in Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, HOAI § 51 Rn. 25).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Bindungsfrist - anders als im Verfahren Verg 17/22 des Bayerischen Obersten Landesgerichts - nur für den Zeitraum von zwölf (nicht 24) Monaten nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen gilt; in die Interessenabwägung sind außerdem zu Gunsten der Antragsgegnerin der Aufwand und die zeitlichen Unwägbarkeiten einzustellen, die mit jeweils gesonderten Vergabeverfahren verbunden wären.

  • VG Köln, 22.05.2025 - 4 L 960/25

    Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer ist kein Gerichtsverfahren!

    Rn. 41 Vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Januar 2023 - Verg 17/22 -, juris, Rn. 66, 80 ff.; Welker in: BeckOK VergabeR, 35. Ed. 1.8.2024, § 169 GWB Rn. 24.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12695
BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12695)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12695)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Vergaberechtmäßigkeit der Ausschreibung lediglich der Leistungsphasen 2-6 und 8 von Leistungen der Tragwerksplanung

  • ibr-online

    Leistungsphase 1 muss nicht mit ausgeschrieben werden!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 1 muss nicht mit ausgeschrieben werden! (IBR 2023, 415)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsphase 1 muss nicht mit ausgeschrieben werden! (VPR 2023, 90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 552
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die …

    Auszug aus BayObLG, 08.02.2023 - Verg 17/22
    Da die von einem Tragwerksplaner im Rahmen der Leistungsphase 1 zu erbringenden Leistungen eindeutig nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, muss der künftige Auftragnehmer derartige Leistungen auch nicht erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05, juris Rn. 14, 16).

    Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05) spricht im Gegenteil dafür, dass es dem Auftraggeber freisteht, einem Tragwerksplaner den Auftrag für die Leistungsphasen 2 und 3 zu beauftragen, ohne ihn auch mit der Grundlagenermittlung zu betrauen (Leistungsphase 1), auch wenn es sich dabei um einen den weiteren Leistungsphasen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt handelt.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.03.2023 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
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BayObLG, 08.03.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12352)
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BayObLG, Entscheidung vom 08. März 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12352)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 97 Abs. 6; HOAI § 51 Abs. 5; VOB/B § 6 Abs. 1 S. 1
    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der Nichtausschreibung der Leistungsphase 1 des § 51 HOAI

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 552
  • VergabeR 2023, 632
  • VergabeR 2023, 688
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die …

    Auszug aus BayObLG, 08.03.2023 - Verg 17/22
    Da die von einem Tragwerksplaner im Rahmen der Leistungsphase 1 zu erbringenden Leistungen eindeutig nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, muss der künftige Auftragnehmer derartige Leistungen auch nicht erbringen (vgl. BGH, Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05, juris Rn. 14, 16).

    Rn. 18 Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23. November 2006, VII ZR 110/05) spricht im Gegenteil dafür, dass es dem Auftraggeber freisteht, einem Tragwerksplaner den Auftrag für die Leistungsphasen 2 und 3 zu beauftragen, ohne ihn auch mit der Grundlagenermittlung zu betrauen (Leistungsphase 1), auch wenn es sich dabei um einen den weiteren Leistungsphasen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt handelt.

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.2023 - Verg 17/22   

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BayObLG, 16.01.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12968)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12968)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 2023 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2023,12968)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.12.2022 - Verg 17/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47097
BayObLG, 02.12.2022 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2022,47097)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.2022 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2022,47097)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 2022 - Verg 17/22 (https://dejure.org/2022,47097)
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