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Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 30.06.2011 | OLG München, 05.05.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2722
OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,2722)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,2722)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,2722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und Dienstleistungsauftrag bei Rettungsdienstleistungen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä. (4)

  • publicsafety-npo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung der Hängepartie in den Konzessionsländern

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    "Bei einer Auftragsvergabe ist der Vorrang der Hilfsorganisationen zu beachten": Aktuelle EU-weite Ausschreibung zu Rettungsdienstleistungen nennt die gewünschten Auftragnehmer gleich mit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rettungsdienstleistungen als Konzession? EuGH hat zu entscheiden! (IBR 2009, 1150)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2009, 666
  • BauR 2009, 1639
  • VergabeR 2009, 781
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Die Entscheidung des BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08 sei wegen der Unterschiede des sächsischen Modells zum bayerischen Modell nicht heranzuziehen.

    Für dieses Modell hat der BGH entschieden, dass es sich um einen Dienstleistungsauftrag handelt (BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08).

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 1.12.2008 - X ZB 31/08 formuliert, nach einer "weitverbreiteten Auffassung" seien Dienstleistungskonzessionen - abgesehen von der Beachtung der Grundfreiheiten des EG-Vertrages - vergaberechtsfrei, ist hieraus weder eine Korrektur der bisherigen Rechtsprechung noch eine derartige Ankündigung ableitbar.

    Liegt ein Dienstleistungsauftrag vor, ist die Entscheidung des BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08 zu beachten.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    So hat der EuGH in der Entscheidung zum Parkhaus Brixen (EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03) auch festgestellt, dass die Bezahlung des Auftragnehmers und Dienstleistungserbringers nicht durch die betreffende öffentliche Stelle, sondern aus den Beträgen erfolgt, welche Dritte für die Benutzung des Parkplatzes zahlen.

    98 2. In verschiedenen anderen Entscheidungen hat der EuGH ausgesprochen, dass die Art der Bezahlung durch Dritte es mit sich bringe, dass der Auftragnehmer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernehme, was kennzeichnend für eine öffentliche Dienstleistungskonzession sei (EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 18.7.2007 - C-382/05).

    Zu beachten wären dann nur die Vorgaben, welche der EuGH in verschiedenen Entscheidungen (EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98; vom 21.7.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 13.9.2007 - C-260/04) für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen aufgestellt hat.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Diese Ausführungen wurden in der Entscheidung des EuGH vom 18.7.2007 - C-382/05 zur Müllentsorgung wiederholt.

    Dies kann aber wohl grundsätzlich der Annahme eines Dienstleistungsauftrages nicht entgegenstehen (vgl. hierzu EuGH vom 18.7.2007 - C-382/05; OLG München vom 21.5.2008 - Verg 5/08).

    98 2. In verschiedenen anderen Entscheidungen hat der EuGH ausgesprochen, dass die Art der Bezahlung durch Dritte es mit sich bringe, dass der Auftragnehmer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernehme, was kennzeichnend für eine öffentliche Dienstleistungskonzession sei (EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 18.7.2007 - C-382/05).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Die Sozialversicherungsträger sind ihrerseits öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB (vgl. hierzu für die Krankenkassen EuGH vom 11.6.2009 - C-300/07).

    So hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 11.6.2009 - C-300/07 - ausgeführt, dass für eine Dienstleistungskonzession eine Lage kennzeichnend ist, in der ein Auftraggeber ein Recht zur Nutzung einer bestimmten Dienstleistung an einen Konzessionär überträgt, wobei letzterer im Rahmen des geschlossenen Vertrages über eine bestimmte wirtschaftliche Freiheit verfügt, um die Bedingungen zur Nutzung diese Rechts zu bestimmen und somit parallel dazu weitgehend den mit dieser Nutzung verbundenen Risiken ausgesetzt ist.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress - "Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Diese Definition ist letztlich auf die EuGH-Entscheidung vom 7.12.2000 - C-324/98 (Tel-Austria) zurückzuführen und vom EuGH in weiteren Entscheidungen bestätigt worden (EuGH vom 30.5.2002 - C-358/00 und vom 21.7.2005 - C-231/03).

    Zu beachten wären dann nur die Vorgaben, welche der EuGH in verschiedenen Entscheidungen (EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98; vom 21.7.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 13.9.2007 - C-260/04) für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen aufgestellt hat.

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Diese Definition ist letztlich auf die EuGH-Entscheidung vom 7.12.2000 - C-324/98 (Tel-Austria) zurückzuführen und vom EuGH in weiteren Entscheidungen bestätigt worden (EuGH vom 30.5.2002 - C-358/00 und vom 21.7.2005 - C-231/03).

    Zu beachten wären dann nur die Vorgaben, welche der EuGH in verschiedenen Entscheidungen (EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98; vom 21.7.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 13.9.2007 - C-260/04) für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen aufgestellt hat.

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Dies kann aber wohl grundsätzlich der Annahme eines Dienstleistungsauftrages nicht entgegenstehen (vgl. hierzu EuGH vom 18.7.2007 - C-382/05; OLG München vom 21.5.2008 - Verg 5/08).

    Die Frage, ob ein Vertrag im konkreten Fall als Dienstleistungskonzession oder als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren ist, ist nicht nach dem nationalen Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilen (EuGH vom 18.7.2007 - C-382/07; OLG München vom 21.5.2008 - Verg 5/08).

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Vielmehr wäre das Verfahren an das zuständige Gericht zu verweisen, wobei umstritten ist, ob der Verwaltungsrechtsweg (OVG Münster vom 4.5.2006 - 15 E 453/06 und vom 9.3.2007 - 1 L 64/07; VG München vom 17.10.2007 - M 7 K 05.5966) oder der Zivilrechtsweg (BVerwG vom 2.5.2007 - 6 B 10/07 zum Unterschwellenbereich) einzuschlagen ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    ff GWB, der VOL/A und der VgV ausgeschlossen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf vom 23.5.2007 - Verg 50/06).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
    Zu beachten wären dann nur die Vorgaben, welche der EuGH in verschiedenen Entscheidungen (EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98; vom 21.7.2005 - C-231/03; vom 13.10.2005 - C-458/03 und vom 13.9.2007 - C-260/04) für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen aufgestellt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2006 - 15 E 453/06

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

  • VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966

    Ausschreibung des Betriebs einer strahlentherapeutischen Praxis

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes …

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Öffentliche …

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler).
  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem …

    Hierin liegt der Unterschied zu den Fällen, in welchen Unterdeckungen pro Geschäftsjahr (OLG München vom 2.7.2009 - Verg 5/09) oder pro abgeschlossenem Vertrag (= Fahrkarte) ausgeglichen werden.
  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen Dienstleistungskonzessionen von der Geltung der §§ 97 ff. GWB, der Vergabeverordnung und der VOL/A von vornherein vollständig aus (OLG München NZBau 2009, 666, 670; OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 ff.; OLG Stuttgart OLGR 2003, 218, 219; Gröning VergabeR 2002, 24;… Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rn. 237;… Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl. § 99 Rn. 484;… aM Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht § 99 Rn. 53).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall auch von demjenigen, der das OLG München zur Vorlage an den EuGH veranlasst hat, weil dort den Leistungserbringern - es geht um Rettungsdienstleistungen - als Entgeltschuldner zu 90 % leistungsfähige Sozialversicherungsträger gegenüber stehen (OLG München NZBau 2009, 666 ff.).

  • OLG Naumburg, 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

    Neuausschreibung der Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

    Diese Definition ist, wie schon das OLG München dargelegt hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2009, Verg 05/09, VergabeR 5/2009, S. 781; NZBau 10/2009, S. 666), letztlich auf die EuGH-Entscheidung vom 7.12.2000 - C-324/98 (Tel-Austria) zurückzuführen und vom EuGH in weiteren Entscheidungen bestätigt worden (EuGH vom 30.5.2002 - C-358/00 und vom 21.7.2005 - C-231/03).
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Diesbezüglich wurde auf den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 02.07.2009, VK 1-113/09 und auf den Beschluss des OLG Münchens vom 02.07.2009, Verg 05/09, verwiesen.

    Die Kammer vertritt bezüglich der vom Antragsgegner mit Schreiben vom 29.01.2010 gegenteiligen Rechtsfassung und in diesem Zusammenhang angeführten Beschluss des OLG München vom 02.07.2009 ­ Az.: Verg 05/09 die Auffassung, dass dieser nicht herangezogen werden kann, da hier ­ anders wie im hier vorliegenden streitgegenständlichen Verfahren - ein Auswahlverfahren zwischen Bieter stattfinden sollte.

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

    Mit Schriftsatz vom 11.08.2009 wies die Antragstellerin auf den Vorlagebeschluss des OLG München vom 02.07.2009; Verg 5/09 hin.

    Auch im Hinblick auf den von der Antragstellerin angeführten Vorlagebeschluss des OLG München (OLG München, Beschluss vom 02.07.2009 - Verg 5/09) kommt man zu keiner anderen Bewertung.

  • OLG Dresden, 08.10.2009 - WVerg 5/09

    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Ausschreibung der Aufträge für die …

    Der Sachverhalt, der dem Vorlagebeschluss des OLG München vom 02.07.2009 (Verg 5/09) zugrunde liegt, ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

    Auf die Ausführungen des OLG München im Vorlagebeschluss vom 2.7.2009 - Verg 05/09 - wurde Bezug genommen.

    Im Rahmen der sofortigen Beschwerde der Firma ... setzte das OLG München - Vergabesenat - mit Beschluss vom 2.7.2009 - Verg 05/09 - das Verfahren aus und legte zur Abgrenzung von Dienstleistungsaufträgen zu Dienstleistungskonzessionen i. S. der Richtlinie 2004/18/EG dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entsprechende Fragen vor.

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …

    Rn. 90 Auch der Verweis der Antragstellerin auf den Vorlagebeschluss des Vergabesenates des OLG München vom 2. Juli 2009 (Verg 5/09, NZBau 2009, 666) führt nicht zu einer abweichenden Bewertung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Auch der Verweis der Antragstellerin auf den Vorlagebeschluss des Vergabesenates des OLG München vom 2. Juli 2009 ( Verg 5/09, NZBau 2009, 666) führt nicht zu einer abweichenden Bewertung.
  • VK Baden-Württemberg, 31.10.2012 - 1 VK 38/12

    Angebot weicht von den vertraglichen Vorgaben ab: Ausschluss!

  • VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15

    Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist …

  • VG Regensburg, 09.12.2009 - RN 4 E 09.2360

    Erfordernis der Vorhaltung zusätzlicher Rettungskapazitäten zulässig?

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 1 VK LSA 15/10

    Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 21 ZB 09.1541

    EuGH vom 25.10.2001 (Ambulanz Glöckner)

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12130
OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
OLG München, Entscheidung vom 30.06.2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2011,12130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer Dienstleistungskonzession: Zulässigkeit des Vergaberechtswegs; Verweisung an ein Verwaltungsgericht; Rechtsbeschwerde als speziellerer Rechtsbehelf gegenüber der Divergenzvorlage

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Rechtsweg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2011, 505
  • BauR 2011, 2014
  • VergabeR 2011, 889
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Jedenfalls seien die Vorschriften der §§ 102 ff GWB entsprechend der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - analog heranzuziehen.

    Rn. 32 d) Auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.3.2011 - Verg 48/10 - steht dem nicht entgegen.

  • OLG München, 22.06.2011 - Verg 6/11

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Anforderungen an eine wirksame …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Infolge des Inkrafttretens des Art. 5 Abs. 7 dieser VO am 3.12.2009 hat das OLG Düsseldorf eine nachträglich entstandene Regelungslücke bezüglich der Nachprüfung von Entscheidungen nach Art. 5 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 festgestellt, welche durch die analoge Anwendung der Vorschrift des § 102 GWB zu schließen sei (ebenso nun OLG München vom 21.6.2011 - Verg 6/11).

    Doch vermag auch diese Überlegung die aktuelle Gesetzeslage nicht zu überwinden (vgl. zu einem ähnlichen Problem OLG München vom 21.6.2011 - Verg 6/11 - zur Abgrenzung Dienstleistungskonzession/Dienstleistungsauftrag/Direktvergabe nach VO (EG) Nr. 1370/2007).

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    In diesem Zusammenhang stellt der Senat klar, dass im Beschluss vom 25.3.2011 - Verg 4/11 - lediglich Rechtsprechung und Literatur zitiert worden ist, ohne dass der Senat seine Meinung hierzu geäußert hat.

    Rn. 30 c) Für diesen effektiven Rechtsschutz steht in Deutschland der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen zur Zeit nicht zur Verfügung, auch wenn dies, wie bereits im Beschluss vom 25.3.2011 - Verg 4/11 - ausgeführt, sinnvoll wäre.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    So hat inzwischen auch der BGH (Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10) klargestellt, dass er an früheren möglicherweise missverständlichen Äußerungen nach der Neuregelung nicht mehr festhalten will.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Aus der Pflicht zur Beachtung dieser Grundsätze bei grenzüberschreitendem Interesse folgt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 13.10.2005 - C-458/03) die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Rn. 44 5. Der Senat weist - entsprechend der Vorgabe durch den EuGH - vorsorglich darauf hin, dass die öffentlichen Auftraggeber auch bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet sind, die Grundregeln des AEU-Vertrages, insbesondere die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (EuGH vom 10.3.2011 - C-274/09).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-274/08

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Rn. 2 Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (Beschluss vom 2.7.2009) hat der EuGH mit Urteil vom 10.3.2011 - Rs. C-274/08 - entschieden, dass eine Dienstleistungskonzession vorliegt, weil das Entgelt für die Transportleistungen von einem Dritten bezahlt wird und der Auftragnehmer ein wenn auch eingeschränktes wirtschaftliches Risiko übernimmt.
  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes …

    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung (BayObLG vom 11.12.2001 - Verg 15/01) und Literatur (…Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz GWB - Vergaberecht 2. Aufl. § 99 Rn. 237;… Noch in Byok/Jaeger Kommentar zum Vergaberecht 2. Aufl. Rn. 751) hat sich aber unter Hinweis auf die Regelung in der Rechtsmittelrichtlinie dafür ausgesprochen, dass aus dem Gebot zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze - wie dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder dem Transparenzgebot - nicht zwangsläufig die Verpflichtung folgt, einen Primärrechtsschutz zu gewähren, sondern ein Sekundärrechtsschutz ausreicht.
  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - Verg W 12/08
    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Rn. 5 Hilfsweise regt der Antragsteller eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den BGH an zur Frage, ob eine Verweisung in den zulässigen Rechtsweg möglich sei, im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Celle vom 13.6.2001 - Verg 5/00 und des OLG Brandenburg (Beschluss vom 7.8.2008 - Verg W 12/08), welche eine Verweisungsmöglichkeit nach § 17a GVG verneint hätten.
  • OLG Celle, 13.06.2001 - 13 Verg 5/00
    Auszug aus OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
    Eine Verweisung an ein anderes Gericht sei nicht möglich, da nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung in Vergaberechtsstreitigkeiten das Verfahren nach § 17a GVG nicht eröffnet sei (OLG Brandenburg vom 7.8.2008 - VergW 12/08; OLG Celle vom 13.6.2001 - 13 Verg 5/00).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Rn. 100 Es entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass eine Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 2 GVG auszusprechen ist, wenn ein Unternehmen von einem Beschaffungsvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers profitieren möchte und in diesem Zusammenhang die Verletzung eigener Rechte rügt, der öffentliche Auftraggeber für die Beschaffung aber nicht die Form eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 GWB gewählt hat, sondern beispielsweise den Weg von Verträgen nach § 127 Abs. 2, 2a SGB V oder von Konzessionen nach § 149 GWB (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 23.01.2012, X ZB 5/11, juris-Tz. 24; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011, Verg 5/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013, 15 Verg 11/12).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Rn. 34 Nach Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG (s. dazu zuletzt EuGH, VergabeR 2011, 430; BGH, VergabeR 2011, 452; OLG München, NZBau 2011, 505; OLG München, VergabeR 2011, 606; Senat, VergabeR 2011, 471) liegt eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht.

    Rn. 52 Allerdings besteht der Rechtsweg zu Vergabekammer und Vergabesenat nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (OLG München, NZBau 2011, 505; zu einer Ausnahme Senat, Beschluss vom 02.03.2011, VII-Verg 48/10, NZBau 2011, 244 = VergabeR 2011, 471).

    Anstelle einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB tritt dabei die Rechtsbeschwerde (OLG München (NZBau 2011, 505).

  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20

    Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung - …

    Rn. 73 a) Es entspricht insoweit der mittlerweile allgemeinen Ansicht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschl. v. 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (…OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.;… OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn. 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten in den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern der Antragsteller sein Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (…vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Nach bisheriger Rechtsprechung der Vergabesenate geht die Rechtsbeschwerde der Divergenzvorlage nach § 179 Abs. 2 GWB unter Spezialitätsgesichtspunkten vor (Senatsbeschluss vom 19.10.2011 - VII-Verg 51/11, zitiert nach juris, Tz. 49; OLG München, Beschluss vom 30.06.2011 - Verg 5/09, zitiert nach juris, Tz. 43).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von …

    Rn. 75 Danach kann auch der Vergabesenat ein nach § 116 GWB vor ihn gelangtes Nachprüfungsverfahren an das Gericht des zuständigen Rechtswegs verweisen (BGH, Beschluss vom 23.1.2012, X ZB 5/11, ZfBR 2012, 276; OLG München, Beschluss vom 30.6.2011, VergabeR 2011, 889).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Vergabe Rettungsdienstleistungen durch kreisangehörige Kommune als Träger der …

    Rn. 69 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…Beschl. v. 23.01.2012 - X ZB 5/11 -, NZBau 2012, 248 ff., juris Rn. 24) und der Vergabesenate (…Senat, Beschl. v. 19.12.2018 - Verg 40/18 -, NZBau 2019, 332 ff., juris Rn. 87 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 1 Verg 2/20, juris Rn 73;… OLG Celle, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18 -, NZBau 2019, 268 ff., juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschl. v. 30. Juni 2011 - Verg 5/09 -, NZBau 2011, 505 ff., juris Rn 25 ff., 40 ff.), dass bei fehlender Statthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG die Verweisung von den Vergabesenaten auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten möglich und geboten ist, sofern die Antragstellerin ihr Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann (…vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 10.12.2019 - XIII ZB 119/19 -, juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2021 - 19 Verg 3/21

    Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags im Rahmen einer europaweit …

    a) Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11, juris Rn. 24 mwN) und der obergerichtlichen Vergabesenate (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - Verg 40/18, juris Rn. 87 f.; OLG Celle…, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 13 Verg 3/18, juris Rn. 18 ff.; OLG München, Beschluss vom 30. Juni 2011 - Verg 5/09, juris Rn. 25 ff.), dass bei Unstatthaftigkeit des Verfahrens vor der Vergabekammer die Verweisung gemäß § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG auf den Rechtsweg zu den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten zulässig und geboten ist, wenn der Antragsteller - wie hier von der Antragstellerinnen mit ihrem auf den Rechtsweg bezogenen Hilfsantrag ausdrücklich erklärt - sein Rechtsschutzziel erkennbar auch im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - XIII ZB 119/19, juris Rn. 18 und OLG Hamburg, aaO Rn. 73).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …

    Rn. 43 aa) Allerdings verweisen der Antragsgegner und insbesondere die Beigeladenen zu 1) und zu 5) zu Recht darauf, dass Dienstleistungskonzessionen auch nach dem nationalen Vergaberecht nicht dem Anwendungsbereich des GWB unterfallen (für das Unionsrecht vgl. Art. 17 RL 2004/18/EG;… noch offen für das GWB a.F. BGH, Beschluss v. 01.12.2008, a.a.O. ; nunmehr jedoch für das GWB 2009 BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein-Ruhr I", BGHZ 188, 200 ; ebenso OLG München, Beschluss v. 30.06.2011, Verg 5/09 "Rettungsdienst Stadler", NZBau 2011, 505).
  • VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445

    Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines …

    Rn. 41 Mit Schreiben vom 21.05.2012 beantragte der Bevollmächtigte des Klägers unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 30.06.2011 Az. Verg 5/09, bestätigt durch den Bundesgerichtshof, die Wiederaufnahme des Verfahrens.
  • VK Nordbayern, 11.11.2011 - 21.VK-3194-33/11

    Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Vergaberecht!

    Nach Art. 1 Abs. 1 der Rechtsmittelrichtlinie (2007/66/EG) ist der Anwendungsbereich des Rechtsschutzes auf den Anwendungsbereich der VKR (2004/18/EG) beschränkt, so dass Dienstleistungskonzessionen (gemäß Art. 17 VKR) von dem Bereich ausgenommen sind (ausführlich dazu OLG München, Beschluss vom 30.06.2011, Verg 5/09).
  • VK Niedersachsen, 22.04.2025 - VgK-11/25
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23944
OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,23944)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,23944)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - Verg 5/09 (https://dejure.org/2009,23944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
    Zwar liegt im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 1.12.2008 (X ZB 31/08) kein sogenanntes "Submissionsmodell", sondern ein sogenanntes "Konzessionsmodell" vor, doch schließt allein diese Ausgestaltung einen Dienstleistungsauftrag nicht aus.
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
    Es entspricht inzwischen der herrschenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass zur Wahrung des rechtlichen Gehörs betroffener Dritter die Vergabesenate über den Wortlaut des § 119 GWB hinaus berechtigt sind, erstmalig im Beschwerdeverfahren Dritte beizuladen (OLG Naumburg vom 15.7.2008 - 1 Verg 5/08 m. w. N.).
  • OLG Jena, 14.02.2005 - 9 Verg 1/05

    Vorabmitteilung

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
    Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (OLG München vom 10.3.2005 - Verg 4/05; OLG Jena vom 14.2.2005 - 9 Verg 1/05).
  • OLG München, 10.03.2005 - Verg 4/05

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ablehnung des Nachprüfungsantrags durch …

    Auszug aus OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
    Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist (OLG München vom 10.3.2005 - Verg 4/05; OLG Jena vom 14.2.2005 - 9 Verg 1/05).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 7/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB, wenn Zuschlag …

    Es soll vor einer Entscheidung des Vergabesenats sichergestellt werden, dass die Vergabestelle keine vollendeten Tatsachen schaffen und dadurch den Bieter auf den Sekundärrechtsschutz verweisen kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.5.2009 - Verg 5/09).
  • OLG Frankfurt, 06.08.2015 - 11 Verg 8/15

    Zuschlag droht nicht: Keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

    Es soll vor einer Entscheidung des Vergabesenats sichergestellt werden, dass die Vergabestelle keine vollendeten Tatsachen schaffen und dadurch den Bieter auf den Sekundärrechtsschutz verweisen kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 5.5.2009 - Verg 5/09).
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