Rechtsprechung
| BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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InsO § 292 Abs. 1 Satz 2, § 189 Abs. 2, § 191 Abs. 1 Satz 2, § 198 analog
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur Verfahrenskostendeckung in der Wohlverhaltensphase
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4a Abs 1 S 1 InsO, § 189 Abs 2 InsO, § 191 Abs 1 S 2 InsO, § 198 InsO, § 292 Abs 1 S 2 InsO
Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur Verfahrenskostendeckung in der Wohlverhaltensphase - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ ... 6, 4d Abs. 2 InsO, § 574 Abs. 3 ZPO, § 575 Abs. 1 bis 3 ZPO, § 4a Abs. 1 Satz 1 InsO, § 4a InsO, § 287 Abs. 2 InsO, § 293 InsO, § 14 Abs. 3 Satz 1 InsVV, §§ 53 InsO, § 53 InsO, § 54 InsO, § 313 InsO, § 292 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO, §§ 4a ff InsO, § 196 Abs. 1 InsO, § 189 Abs. 1, 2 InsO, § 191 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 198 InsO, § 191 InsO, § 189 InsO, § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 200 Abs. 1 InsO, §§ 187 ff InsO, § 199 InsO, § 80 InsO, § 55 InsO, § 292 Abs. 1 Satz 2, §§ 189, 191, 198 InsO, § 189 Abs. 2, § 209 Abs. 1 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 63 Abs. 2 InsO, § 293 Abs. 2 InsO, § 191 Abs. 1 Satz 2, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO
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- Wolters Kluwer
Bildung einer Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten durch den Insolvenzverwalter
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Pflicht des Insolvenzverwalters zur Rückstellung für in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten
- zvi-online.de
InsO § 292 Abs. 1, §§ 189, 191 Abs. 1, § 198
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Bildung von Rückstellungen für in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten - ra.de
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Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten
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Bildung einer Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten durch den Insolvenzverwalter
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückstellung für die Verfahrenskosten der Wohlverhaltensphase
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter kann Rückstellung für bestimmte Verfahrenskosten zu bilden haben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter kann Rückstellung für bestimmte Verfahrenskosten zu bilden haben
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 27.03.2013 - 62 IN 183/08
- AG Duisburg, 15.11.2013 - 62 IN 183/08
- LG Duisburg, 25.02.2014 - 7 T 191/13
- BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 498
- ZIP 2014, 99
- ZIP 2015, 85
- MDR 2015, 366
- NZI 2015, 128
- NJ 2015, 254
- WM 2015, 131
- Rpfleger 2015, 224
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.11.2009 - IX ZB 261/08
Absoluter Vorrang einer Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens i.R.e. …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ausschüttungen an die Gläubiger in diesem Verfahrensabschnitt erfolgen in den Verfahren, in denen dem Schuldner die Verfahrenskosten nach §§ 4a ff InsO gestundet worden sind, erst dann, wenn die gesamten gestundeten Verfahrenskosten (abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts) berichtigt sind, also neben der in diesem Verfahrensabschnitt anfallenden Verfahrenskosten auch die, die im Insolvenzverfahren nicht aus der Masse zurückgeführt werden konnten (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 401; vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 22).Rn. 20 Die gesamte Insolvenzordnung ist von dem Grundsatz durchzogen, dass die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten absoluten Vorrang hat (vgl. BGH…, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05, NJW 2006, 2997 Rn. 22; Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 18).
Der Insolvenzverwalter hat bei eingetretener oder voraussichtlicher Masseunzulänglichkeit die Tilgungsreihenfolge des § 209 Abs. 1 InsO unabhängig davon einzuhalten, wann er die bestehende Masseunzulänglichkeit dem Insolvenzgericht mitteilt (BGH, Beschluss vom 19. November 2009, aaO Rn. 14).
Damit liegt der Regelung der Kostenstundung das gesetzgeberische Konzept zugrunde, dass ein Einsatz öffentlicher Mittel nur erfolgen soll, wenn der Schuldner unter Heranziehung des während des Verfahrens erlangten Neuerwerbs nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten abzudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009, aaO Rn. 22 f).
- BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05
Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Das Vorliegen der vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassenen Lücke und ihre Planwidrigkeit muss dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - und das ist der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05, BGHZ 167, 178 Rn. 18).Rn. 20 Die gesamte Insolvenzordnung ist von dem Grundsatz durchzogen, dass die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten absoluten Vorrang hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05, NJW 2006, 2997 Rn. 22;… Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 18).
So sind nach § 209 Abs. 1 InsO bei einer angezeigten Masseunzulänglichkeit zuvörderst die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen; dies gilt auch für Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO (BGH, Urteil vom 13. April 2006, aaO Rn. 13) und für Neumassegläubiger, wenn diese aus der freien Masse nicht befriedigt werden können, ohne dass daneben die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind (…BGH, aaO Rn. 22, 24).
- BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Schlusstermin
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ausschüttungen an die Gläubiger in diesem Verfahrensabschnitt erfolgen in den Verfahren, in denen dem Schuldner die Verfahrenskosten nach §§ 4a ff InsO gestundet worden sind, erst dann, wenn die gesamten gestundeten Verfahrenskosten (abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts) berichtigt sind, also neben der in diesem Verfahrensabschnitt anfallenden Verfahrenskosten auch die, die im Insolvenzverfahren nicht aus der Masse zurückgeführt werden konnten (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - IX ZB 214/04, NZI 2005, 399, 401;… vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, NZI 2010, 188 Rn. 22).Darüber hinaus hat der Treuhänder auch die sonstigen noch offenen Masseverbindlichkeiten zu befriedigen, bevor er Ausschüttungen an die Insolvenzgläubiger vornimmt (BGH, Beschluss vom 17. März 2005, aaO).
- BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners: …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13. November 2001, BGHZ 149, 165, 174;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, WM 2009, 1896 Rn. 14;… Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, NZI 2010, 399 Rn. 10; Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 WM 2014, 2094 Rn. 14).Rn. 19 (2) Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11 mwN; vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14).
- BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06
Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Rn. 19 (2) Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11 mwN;… vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13. November 2001, BGHZ 149, 165, 174;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, WM 2009, 1896 Rn. 14;… Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, NZI 2010, 399 Rn. 10;… Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 WM 2014, 2094 Rn. 14). - BGH, 16.07.2009 - IX ZB 219/08
Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin wegen Verletzung von …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13. November 2001, BGHZ 149, 165, 174; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, WM 2009, 1896 Rn. 14;… Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, NZI 2010, 399 Rn. 10;… Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 WM 2014, 2094 Rn. 14). - BGH, 25.09.2003 - IX ZB 459/02
Anspruch des Insolvenzschuldners auf Stundung der Verfahrenskosten; …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Rn. 5 a) Die Frage, ob der Insolvenzverwalter aus der Masse eine Rückstellung für die in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten bilden muss und wegen einer solchen Rückstellung die Stundung der in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2003 - IX ZB 459/02, NJW 2003, 3780, 3781) ausscheidet, ist streitig. - BGH, 11.03.2010 - IX ZR 34/09
Insolvenzverfahren: Absonderungsrecht des Grundstückseigentümers wegen dinglicher …
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13. November 2001, BGHZ 149, 165, 174;… Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, WM 2009, 1896 Rn. 14; Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, NZI 2010, 399 Rn. 10;… Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 WM 2014, 2094 Rn. 14). - BGH, 10.12.1959 - VII ZR 210/58
Fälligkeit absonderungsberechtigter Forderungen
Auszug aus BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14
Rn. 11 (2) Das Insolvenzverfahren ist auf eine schnelle Bereinigung der Vermögenslage des Schuldners und eine möglichst zeitnahe Beteiligung der Insolvenzgläubiger an den erzielten Verwertungserlösen ausgerichtet (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1959 - VII ZR 210/58, BGHZ 31, 337, 341;… Nerlich/Römermann/Westphal, InsO, 2013, § 196 Rn. 2). - LG Kleve, 31.07.2006 - 4 T 174/06
Insolvenzrechtliche Ausgestaltung der Stundung der Kosten für ein …
- AG Duisburg, 30.04.2003 - 62 IN 91/00
Anforderungen an die Zulässigkeit der Stundung von Kosten des Verfahrens zur …
- LG Essen, 19.07.2005 - 16a T 40/05
Stundung der Verfahrenskosten in einem Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der …
- LG Duisburg, 23.12.2004 - 7 T 282/04
- OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15
Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der …
Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131). - BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 5/16
Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Berechnungsweise bei überwiegend …
Das Vorliegen einer vom Normgeber unbeabsichtigten Lücke und ihre Planwidrigkeit müssen dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können (…BGH, Urteile vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05, BGHZ 167, 178 Rn. 18;… vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05, BGHZ 170, 187 Rn. 15;… vom 20. Juni 2016 - AnwZ (Brfg) 56/15, aaO;… vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 278/15, aaO; Beschlüsse vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, NJW-RR 2015, 498 Rn. 16;… vom 14. Juni 2016 - VIII ZR 43/15, WuM 2016, 514 Rn. 10;… vom 8. September 2016 - IX ZB 72/15, NJW 2016, 3728 Rn. 12;… BAG, ZIP 2016, 2338 Rn. 19). - BGH, 08.09.2016 - IX ZB 72/15
Insolvenzverfahren: Widerruf der Restschuldbefreiung wegen Pflichtwidrigkeiten …
Das Vorliegen der vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassenen Lücke und ihre Planwidrigkeit müssen dabei aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden können, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, NZI 2015, 128 Rn. 16 mwN).
- BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs …
Der zu beurteilende Sachverhalt ist mit dem in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO geregelten Sachverhalt nicht soweit vergleichbar, dass angenommen werden könnte, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie beim Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131 Rn. 19 mwN). - OLG Bamberg, 10.08.2016 - 8 U 24/16
Wirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrags nach Eintritt der Zuteilungsreife
Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 20. November 2014, Az.: IX ZB 16/14, WM 2015, 131). - BGH, 23.04.2026 - IX ZB 36/25
Die Vergütung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren - und die zu …
Rn. 9 a) Der Senat hat bereits entschieden, dass der Insolvenzverwalter analog § 292 Abs. 1 Satz 2, §§ 189, 191, 198 InsO verpflichtet ist, nach Möglichkeit eine Rückstellung für die in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten aus der um die Massekosten nach § 54 InsO und die Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO bereinigten Masse zu bilden, wenn vorauszusehen ist, dass der Schuldner aus seinen in der Wohlverhaltensperiode erwirtschafteten Einkünften die Verfahrenskosten nicht wird aufbringen können (BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, ZInsO 2015, 28 Rn. 15).Dahinter steht der Grundsatz, dass die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der in der Wohlverhaltensperiode anfallenden Verfahrenskosten absoluten Vorrang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, ZInsO 2015, 28 Rn. 20 mwN).
Der Regelung der Kostenstundung in § 63 Abs. 2, § 293 Abs. 2 InsO liegt das gesetzgeberische Konzept zugrunde, dass ein Einsatz öffentlicher Mittel nur erfolgen soll, wenn der Schuldner - unter Heranziehung des während des Verfahrens erlangten Neuerwerbs - nicht in der Lage ist, die Verfahrenskosten abzudecken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014, aaO).
Zur Deckung der erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehenden Verfahrenskosten kann (und muss) auf die vereinnahmte und auch noch nach Befriedigung der Massegläubiger gemäß §§ 53 ff InsO ausreichende Masse zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, ZInsO 2015, 28 Rn. 7).
Rn. 20 dd) Pflichtwidrig ist die unterbliebene Rückstellung aus der Insolvenzmasse analog § 292 Abs. 1 Satz 2, §§ 189, 191, 198 InsO allerdings nur dann, wenn vorauszusehen ist, dass der Schuldner aus seinen in der Wohlverhaltensperiode erwirtschafteten Einkünften die Verfahrenskosten nicht wird aufbringen können (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, ZinsO 2015, 28 Rn. 15).
Hierzu genügt es nach der Rechtsprechung des Senats, wenn aus der Sicht ex ante ungewiss ist, ob die laufenden Einkünfte des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode ausreichen werden, um die in diesem Verfahrensabschnitt anfallenden Verfahrenskosten zu decken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014, aaO Rn. 5 f).
- BGH, 21.05.2026 - IX ZB 45/25
Beantragung der Anordnung der Nachtragsverteilung durch den ehemaligen …
Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erlangt der Schuldner sowohl die Verfügungs- als auch die Verwaltungsbefugnis über sein Vermögen zurück, die infolge der Eröffnung nach § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter übergegangen waren (BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, NZI 2015, 128 Rn. 14). - LG Krefeld, 01.07.2015 - 2 O 123/13
Für welche Personen im Umkreis des Mieters muss der Versicherer auf Regress …
Ohne Belang ist hierbei, ob die Versicherungsprämie ausdrücklich über die Nebenkosten umgelegt oder in die Hauptmiete eingerechnet werden (BGH NJW 2006, 3707, 3710; Piepenbrock, VersR 2008, 319; Wietz/Streyl, WM 2015, 131, 132). - BGH, 22.06.2023 - IX ZB 15/21
Insolvenzplanverfahren: Pflicht zur Beifügung von Urkunden über die Bonität eines …
Die gesamte Insolvenzordnung ist von dem Grundsatz durchzogen, dass die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens absoluten Vorrang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131 Rn. 20 mwN).Selbst im Restschuldbefreiungsverfahren sind die Verfahrenskosten gemäß § 292 Abs. 1 Satz 2 InsO vorrangig zu befriedigen (BGH…, Beschluss vom 19. November 2009, aaO Rn. 23; vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131 Rn. 17, 20;… vgl. auch BT-Drucks. 14/5680, S. 28 zu Nummer 16).
- BGH, 19.11.2020 - IX ZB 10/19
Eingehen einer durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf …
Die zeitnahe Beteiligung der Insolvenzgläubiger an der verwertbaren Masse verlangt vom Verwalter, die vereinnahmten Mittel - abzüglich einer gebotenen Rückstellung für die Verfahrenskosten des Restschuldbefreiungsverfahrens (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZB 16/14, WM 2015, 131) - der Verteilung zuzuführen. - BGH, 18.06.2015 - IX ZB 86/12
Restschuldbefreiungsverfahren für einen GmbH-Geschäftsführer: Befugnis des …
- BGH, 09.07.2015 - IX ZB 68/14
Insolvenzeröffnungsverfahren: Rückwirkende Verfahrenskostenstundung
- LG Kiel, 16.11.2020 - 6 O 245/19
Gebührenreduzierung bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
- LG Itzehoe, 10.12.2019 - 6 O 380/18
Reduzierung der Verfahrensgebühr bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung
- OLG Stuttgart, 01.02.2017 - 9 U 93/16
Darlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts
- LG Ingolstadt, 06.04.2017 - 21 T 1767/16
Zur Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Treuhänders im …
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