Rechtsprechung
| BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; grundsätzliche Bedeutung
- openjur.de
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; grundsätzliche Bedeutung
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 76... Abs 1, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 102 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, AO § 34, AO § 37 Abs 2, AO § 69, AO § 191 Abs 1, HGB § 161 Abs 1, HGB § 164, HGB § 171 Abs 1, HGB § 172 Abs 4, GmbHG § 35, UStG § 14c, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, AEUV Art 267 Abs 3, UStG VZ 2007
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; grundsätzliche Bedeutung - rechtsinformationen.bund.de
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; grundsätzliche Bedeutung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 102 S 2 FGO
Haftung eines Kommanditisten; Bindung an tatsächliche Feststellungen; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung; Umfang des Rechts auf Akteneinsicht; grundsätzliche Bedeutung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2; AO § 191 Abs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden der KG mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Haftung eines Kommanditisten für die Steuerschulden einer KG; Bindung an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 05.07.2011 - 15 K 3762/08
- BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
- BVerfG, 30.03.2013 - 1 BvR 642/13
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (34)
- BFH, 18.07.2012 - V B 99/11
Zu den Anforderungen an die Sachaufklärungsrüge
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Rn. 34 Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das FG nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891;… vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Leitsatz 2, Rz 8; vom 18. Juli 2012 V B 99/11, BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, hätte der von einem Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger vortragen müssen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum er nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 6).
Rn. 35 Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19; in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
- BFH, 24.06.1986 - VII R 193/82
KG - Haftung des Kommanditisten - Rückzahlungsschuld der KG - Ausscheiden eines …
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
So hat der BFH in seinem Urteil vom 24. Juni 1986 VII R 193/82 (BFHE 147, 200, BStBl II 1986, 872) entschieden, dass der Kommanditist für die Rückzahlungsschuld der KG wegen zu Unrecht an diese ausbezahlte Vorsteuern bis zur Höhe seiner nicht geleisteten Einlage haftet (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Februar 2004 VII B 224/03, BFH/NV 2004, 1060, unter II.1.).Aufgrund der am 15. Juni 2005 erfolgten Änderung des Umsatzsteuerbescheids für das Jahr 1999 liegt als Primäranspruch der Haftung ein Erstattungsanspruch des FA nach § 37 Abs. 2 AO gegen die A-KG auf Rückzahlung zu Unrecht ausbezahlter Vorsteuerüberschüsse zugrunde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 147, 200, BStBl II 1986, 872, unter 3.; Senatsurteil vom 14. März 2012 XI R 6/10, BFHE 237, 296, Der Betrieb 2012, 2026, unter II.1.
Die Umstände des Streitfalls entsprechen damit im Wesentlichen der von dem BFH-Urteil in BFHE 147, 200, BStBl II 1986, 872 entschiedenen Fallkonstellation.
- BFH, 18.09.2009 - IV B 140/08
Keine Gewährung einer Schriftsatzfrist im Hinblick auf bekanntes Vorbringen des …
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Eine solche ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608; vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b).Aus einer solchen, regelmäßig nur vorläufigen Rechtsäußerung eines Senatsmitglieds kann indes nicht gefolgert werden, dass die Rechtsfrage eindeutig geklärt ist und der Senat von der Rechtsauffassung nicht abweichen bzw. sie anders beurteilen könnte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 220, unter b).
- BFH, 18.04.2012 - I B 123/11
Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Rn. 35 Die Sachaufklärungsrüge ist auch nicht geeignet, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, die ein fachkundig vertretener Beteiligter selbst in zumutbarer Weise in der mündlichen Verhandlung beim FG hätte stellen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299, Leitsatz 2;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).Ein umsichtiger Prozessvertreter muss vielmehr stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 1299, Rz 19;… in BFH/NV 2012, 1818, Rz 7).
- FG Düsseldorf, 17.02.2010 - 1 K 2823/09
Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Rn. 22 a) Eine Divergenz des Urteils des FG zu dem Urteil des FG Düsseldorf vom 5. Februar 2010 1 K 2823/09 U (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 935) ist weder hinreichend dargelegt worden, noch liegt die gerügte Abweichung tatsächlich vor.Der Kläger hat zwar aus dem Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2010, 935, unter I.6.
- BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07
Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Rn. 13 c) Zwar kann sich --wie der Kläger zu Recht ausführt-- eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des Revisionsrechts auch aus der Notwendigkeit einer Vorlage an den EuGH ergeben (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 1. April 2008 2 BvR 2680/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechung-Report --NVwZ-RR-- 2008, 611, Rz 27).Dies scheidet --wie im Streitfall-- aber aus, wenn der Kläger die Möglichkeit einer Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht hinreichend substantiiert darlegt (vgl. BVerfG-Beschluss in NVwZ-RR 2008, 611, Rz 28), weil er --wie oben ausführlich dargetan-- von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht.
- BFH, 22.03.2011 - X B 151/10
Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei …
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich oder zumindest greifbar gesetzwidrig ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 18. November 2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204, Rz 11; vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 14;… vom 10. Januar 2012 XI B 80/11, BFH/NV 2012, 815, Rz 18 f.). - BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Dabei ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799;… vom 1. Dezember 2006 VIII B 2/06, BFH/NV 2007, 450;… vom 11. Mai 2012 V B 106/11, BFH/NV 2012, 1339). - BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne …
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Dies musste sich dem Kläger im Übrigen auch deshalb aufdrängen, weil der Berichterstatter --anders als in dem vom Kläger genannten Fall des BFH-Urteils vom 11. November 2008 IX R 14/07 (BFHE 223, 308, BStBl II 2009, 309)-- seine Ansicht unter den Vorbehalt der Senatsentscheidung stellte und er zudem einschränkend auf den seinerzeitigen Erkenntnisstand verwies. - BFH, 25.03.2010 - X B 176/08
Greifbare Gesetzwidrigkeit i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO - Verletzung …
Auszug aus BFH, 12.12.2012 - XI B 70/11
Ein derartiger Fehler liegt jedoch nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich oder zumindest greifbar gesetzwidrig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455;… vom 18. November 2010 XI B 28/10, BFH/NV 2011, 204, Rz 11;… vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, Rz 14;… vom 10. Januar 2012 XI B 80/11, BFH/NV 2012, 815, Rz 18 f.). - BFH, 05.08.2011 - III B 144/10
Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen …
- BFH, 01.04.2011 - XI B 75/10
Ablehnung einer Vorlage an den EuGH im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 29.05.2006 - V B 159/05
Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters
- BFH, 06.11.2008 - XI B 172/07
Vorsteuerabzug - Feststellbarkeit des leistungsempfangenden Unternehmens - …
- BFH, 11.05.2012 - V B 106/11
Umsatzsteuerfreiheit von Heilbehandlungsleistungen - Auslegung von § 4 Nr. 14 …
- BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10
Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und …
- BFH, 29.01.2010 - III B 50/09
Unzureichende Sachaufklärung wegen unterbliebener Zeugeneinvernahme
- BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11
Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht
- BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
USt: Errichtung eines Gebäudes
- BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung
- BFH, 10.01.2012 - XI B 80/11
Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in einem zum Vorsteuerabzug …
- BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12
Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben …
- BFH, 01.12.2006 - VIII B 2/06
NZB: Gewinnerzielungsabsicht, Anlaufverluste
- BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02
Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht
- BFH, 16.08.1999 - VII B 131/99
Akteneinsicht
- EuGH, 15.03.2007 - C-35/05
Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …
- EuGH, 18.06.2009 - C-566/07
Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer, …
- BFH, 14.03.2012 - XI R 6/10
Haftung für Umsatzsteuer - Voraussetzungen der Inanspruchnahme für einen …
- BFH, 16.11.2009 - I B 58/09
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Verfassungsverstoß
- BFH, 08.03.2001 - V R 61/97
Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG
- BFH, 25.01.2011 - V B 144/09
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten - Darlegung der grundsätzlichen …
- BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
- BFH, 25.04.2002 - V B 73/01
Billigkeitserlass bei unrichtigem Steuerausweis
- BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04
NZB: keine grundsätzliche Bedeutung bei bloßen Tatfragen
- BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
Rn. 62 1. Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind nach § 120 FGO Ausführungen dazu erforderlich, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären sollen, warum die Klägerin nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.01.2010 - III B 50/09, BFH/NV 2010, 919, Rz 6; vom 12.12.2012 - XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 34;… vom 19.12.2016 - XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, Rz 18;… vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 120 Rz 70). - BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16
Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im …
Rn. 18 aa) Um einen Sachaufklärungsmangel hinreichend darzulegen, muss vom Beschwerdeführer vorgetragen werden, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche genau bezeichneten Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, warum ein Beschwerdeführer nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat, warum sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme --auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 2010 III B 50/09, BFH/NV 2010, 919; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 17.11.2015 - XI B 52/15
Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in …
Rn. 19 aa) Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, unter 2.a, Rz 8;… vom 18. September 2009 IV B 140/08, BFH/NV 2010, 220, unter b, Rz 6; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 28; jeweils m.w.N.).Aus einer solchen, regelmäßig nur vorläufigen Rechtsäußerung eines Senatsmitglieds kann indes nicht gefolgert werden, dass der Senat von der Rechtsauffassung nicht abweichen bzw. sie anders beurteilen könnte (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 220, unter b, Rz 6; in BFH/NV 2013, 705, Rz 30; jeweils m.w.N.), zumal das FG in der mündlichen Verhandlung vom 27. April 2015 auf eine Entscheidung durch Zwischenurteil hingewiesen hat.
- BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14
Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit, …
Rn. 27 (1) Fragen, die sich nur stellen könnten, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO;… vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 125;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 30, jeweils m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2020 - 2 MB 6/20
Grundsteuer: Voraussetzungen einer Stundung
Soweit das Verwaltungsgericht darauf abstellt, dass die Antragstellerinnen nicht glaubhaft gemacht haben, dass (im Weiteren auch) ihre Komplementäre nicht in der Lage sind, die bestandskräftig festgesetzte Grundsteuer B zu entrichten, ohne ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten zu erleiden (Beschlussabdruck Seite 13), scheint es zum einen den gegenüber der Gesellschaft als Steuerschuldnerin bestehenden Steueranspruch mit dem gegenüber den Gesellschaftern als Haftungsschuldner gegebenen subsidiären (vgl. § 219 Satz 1 AO) Haftungsanspruch (…vgl. dazu Ratschow in: Klein, AO, Kommentar, 14. Auflage 2018, § 37, Rn. 4 und 6 mwN) zu verwechseln und übersieht zum anderen, dass die Antragsgegnerin die Komplementäre oder Kommanditisten bisher nicht - anders als den Zweiterwerber, die ..., des mit der Grundsteuer B 2014 belasteten Grundvermögens (dingliche Haftung) mit Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1, § 77 Abs. 2 AO, § 12 GrStG vom 23. Oktober 2020 - mit einem in ihrem Ermessen stehenden Haftungsbescheid (persönlich) gemäß § 191 Abs. 1 Satz 1 iVm § 161 HGB (Komplementär) bzw. § 191 Abs. 1 Satz 1 iVm § 171 Abs. 1 und § 172 Abs. 4 HGB (Kommanditist;… vgl. dazu Rüsken in: Klein, AO, Kommentar, 14. Auflage 2018, § 69, Rn. 168 mwN; BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - XI B 70/11 -, juris, Rn. 16) in Anspruch genommen hat. - BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13
Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen …
Rn. 15 d) Soweit sich die Ausführungen des Klägers in seiner Beschwerdebegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung (und der Rechtsprechung des BFH) richten, wird damit keiner der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Zulassungsgründe dargetan (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.09.2013 - I B 179/12
Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Fehlende Aktenteile - …
Ein Recht auf Einsicht in die dem Gericht nicht vorgelegten Akten besteht demgegenüber nicht (…BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VII B 131/99, BFH/NV 2000, 78;… vom 8. Oktober 2003 VII B 321/02, BFH/NV 2004, 499;… vom 8. Dezember 2006 XI B 59/06, BFH/NV 2007, 737;… vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705). - BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13
Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …
Rechtsfragen, die sich nur stellen können, wenn man von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgeht, können im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, weil der BFH grundsätzlich an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705;… vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771;… vom 21. August 2013 III B 122/12, BFH/NV 2013, 1798). - BFH, 10.11.2025 - V B 70/24
Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf …
Rn. 9 a) Es besteht kein Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.12.2012 - XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 31, …und vom 30.05.2022 - II B 55/21, BFH/NV 2022, 903, Rz 10). - BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13
Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren
Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2011 XI B 75/10, BFH/NV 2011, 1372; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, m.w.N.). - BFH, 05.12.2013 - XI B 1/13
Richterliche Hinweispflicht
- BFH, 07.05.2014 - VIII B 110/13
Keine steuerliche Korrektur einer vertraglichen Gesamtkaufpreisaufteilung nach § …
- BFH, 12.06.2014 - XI B 133/13
Ankündigung weiteren Sachvortrags nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Rüge …
- BFH, 02.04.2014 - I B 21/13
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