Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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BGB § 250; InsO §§ 94, 95 Abs. 1; SGB IV § 28e Abs. 2 Sätze 1, 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 250; ; InsO § 94; ; InsO § 95 Abs. 1; ; SGB IV § 28e Abs. 2 Satz 1; ; SGB IV § 28e Abs. 2 Satz 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust der Aufrechnungsmöglichkeiten eines Personalentleihers gegenüber einer Personalüberlassungsgesellschaft im Insolvenzverfahren ; Verlagerung des Insolvenzrisikos für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag; Verstoß gegen die Pflicht zur Abführung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz des Arbeitnehmer-Verleihers
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3285
- ZIP 2005, 1559
- MDR 2006, 113
- NZA 2006, 375
- NZI 2005, 624
- NZS 2006, 143
- NZS 2006, 91 (Ls.)
- WM 2005, 1855
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03
Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Hat der Verleiher von Arbeitnehmern seine vertragliche Pflicht, die Lohnnebenkosten an die Einzugsstelle abzuführen, schuldhaft verletzt, steht dem Entleiher, der entsprechende Beiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Einzugsstelle zu entrichten hat, in der Insolvenz des Verleihers keine Aufrechnungsmöglichkeit zu (Fortführung von BGH WM 2005, 82).Dies hat der Senat in der nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidung vom 2. Dezember 2004 (IX ZR 200/03, WM 2005, 82, 85, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) nochmals bekräftigt.
a) Danach kann den Verleiher neben der gesetzlichen Pflicht zur Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (vgl. § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG) auch die vertragliche (Neben-)Pflicht gegenüber dem Entleiher treffen, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (§ 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV) abzuführen, weil andernfalls die ordnungsgemäße Abwicklung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags gefährdet wäre (BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 85;… siehe ferner Schüren/Feuerborn, AÜG 2. Aufl. § 12 Rn. 32;… Wank in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. § 12 AÜG Rn. 8).
b) Hat der Verleiher seine vertragliche Pflicht, die Lohnnebenkosten an die Einzugsstelle abzuführen, schuldhaft verletzt, der Entleiher jedoch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Einzugsstelle noch keine Zahlung erbracht, steht ihm in der Insolvenz des Verleihers weder ein insolvenzfestes Leistungsverweigerungsrecht (§ 51 Nrn. 2 und 3 InsO) noch eine insolvenzbeständige Aufrechnungs- oder Verrechnungsposition (§§ 94 bis 96 InsO) zu (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 85).
Die Gefahr der "doppelten Inanspruchnahme", gegen die sich die Revisionserwiderung auch im vorliegenden Fall wendet, beruht auf der gesetzgeberischen Entscheidung, das Insolvenzrisiko für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in den Fällen entgeltlicher Arbeitnehmerüberlassung auf den Entleiher zu verlagern (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004, aaO S. 86).
- BGH, 16.09.1993 - IX ZR 255/92
Umwandlung des Befreiungsanspruches im Konkurs des Gläubigers
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Nur in diesem Fall entsteht aus dem Befreiungsanspruch der Zahlungsanspruch unmittelbar in der Hand des Insolvenzverwalters (vgl. BGHZ 57, 78, 81;… BGH, Urt. v. 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80, ZIP 1981, 131 f; v. 16. September 1993 - IX ZR 255/92, ZIP 1993, 1656, 1658).Maßgeblich hierfür ist die Überlegung, daß der Befreiungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört und daher zur Befriedigung sämtlicher Insolvenzgläubiger dienen muß (vgl. BGHZ 57, 78, 82; BGH, Urt. v. 16. September 1993, aaO S. 1658).
Der von der Revisionserwiderung vorgenommene Vermögensvergleich mit dem Fall, daß die Schuldnerin ihren Verpflichtungen gegenüber der DAK rechtzeitig nachgekommen wäre, verkennt das Grundprinzip des Insolvenzrechts: Im Insolvenzfall soll die gleichmäßige Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger Vorrang haben vor Sondervorteilen für einzelne von ihnen, soweit diese gesetzlich nicht besonders geschützt werden (vgl. BGH, Urt. v. 16. September 1993, aaO S. 1658).
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03
Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Diese Bestimmungen regeln die Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in der Weise, daß ihm ein zur Zeit der Verfahrenseröffnung - anfechtungsrechtlich unbedenklich (§ 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO) - begründetes Aufrechnungsrecht ebenso erhalten bleibt (§ 94 InsO) wie Aufrechnungslagen aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung, auf deren Eintritt der Insolvenzgläubiger aber ausnahmsweise vertrauen darf (§ 95 InsO; vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2004 - IX ZR 147/03, WM 2004, 1691, 1692, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen;… MünchKomm-InsO/Brandes, § 94 Rn. 1).Dies trifft auf Fallgestaltungen nicht zu, in denen die Möglichkeit der Aufrechnung nach den Grundsätzen des Schuldrechts nicht besteht und maßgebend gerade mit der Insolvenz des Schuldners der Gegenforderung "künstlich" begründet werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2004, aaO S. 1692).
- BGH, 22.09.1971 - VIII ZR 38/70
Schuldbefreiungsanspruch im Konkurs
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Nur in diesem Fall entsteht aus dem Befreiungsanspruch der Zahlungsanspruch unmittelbar in der Hand des Insolvenzverwalters (vgl. BGHZ 57, 78, 81;… BGH, Urt. v. 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80, ZIP 1981, 131 f; v. 16. September 1993 - IX ZR 255/92, ZIP 1993, 1656, 1658).Maßgeblich hierfür ist die Überlegung, daß der Befreiungsanspruch zur Insolvenzmasse gehört und daher zur Befriedigung sämtlicher Insolvenzgläubiger dienen muß (vgl. BGHZ 57, 78, 82;… BGH, Urt. v. 16. September 1993, aaO S. 1658).
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Dies ist aus der damaligen Sicht der Beklagten zu beurteilen (vgl. BGHZ 40, 345, 352;… MünchKomm-BGB/Oetker, 4. Aufl. § 250 Rn. 6). - BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99
Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Nicht aufgerechnet werden kann insbesondere mit einer Forderung, der ein Leistungsverweigerungsrecht entgegensteht; es genügt seine bloße Existenz (vgl. BGH, Urt. v. 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99, WM 2000, 2384, 2385). - BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 140, 270, 273 f) hat das Berufungsgericht angenommen, daß mit dem Freistellungsanspruch des Bürgen gemäß § 775 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen den Hauptschuldner, dessen Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtert haben, mangels Gleichartigkeit der Ansprüche (§ 387 BGB) nicht aufgerechnet werden kann. - BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91
Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Dem steht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gleich, wenn der Schuldner die Herstellung oder überhaupt jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1992 - VIII ZR 77/91, WM 1992, 1074, 1076;… Staudinger/Schiemann, BGB 13. Bearb. (1998) § 249 Rn. 202). - BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51
Aufrechnung gegen das Reich
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Die Gegenforderung muß nach allgemeinen Grundsätzen voll wirksam, d.h. frei von Einwendungen oder Einreden sein (§ 390 BGB; vgl. BGHZ 2, 300, 302). - BGH, 18.12.1980 - VII ZR 11/80
Schuldhafte Unmöglichkeit der Erfüllung einer Leistungspflicht durch Rücknahme …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - IX ZR 142/02
Nur in diesem Fall entsteht aus dem Befreiungsanspruch der Zahlungsanspruch unmittelbar in der Hand des Insolvenzverwalters (vgl. BGHZ 57, 78, 81; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1980 - VII ZR 11/80, ZIP 1981, 131 f; v. 16. September 1993 - IX ZR 255/92, ZIP 1993, 1656, 1658).
- OLG Koblenz, 11.06.2014 - 13 UF 159/14
Ausgleichsansprüche wegen Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten: …
Dabei genügt - wie im Fall der Einrede gemäß § 390 BGB - die bloße Existenz der Einwendung zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung; geltend gemacht werden muss sie erst im darauf folgenden Prozess (vgl. BGH NJW 2001, 287 und BGH NJW 2005, 3285, 3286). - BGH, 11.02.2016 - III ZR 383/12
Schadensersatzprozess eines Kapitalanlegers gegen eine insolvente …
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 194/05
Verrechnung im Wege der Angleichung der Konten der Gesellschafter in der …
Ist hierdurch nach den Feststellungen auch keine künstliche Aufrechnungslage geschaffen worden, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insolvenzrechtlich nicht schützenswert wäre (vgl. BGHZ 160, 1, 7; 160, 107, 110 f; BGH, Urt. v. 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02, ZIP 2005, 1559, 1561;… Urt. v. 9. Februar 2006 - IX ZR 121/03, ZIP 2006, 818, 819), so hat die Schuldnerin doch die mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages begründete Verrechnungsbefugnis mit ihren in der kritischen Zeit erbrachten Leistungen zugunsten der Mitgesellschafter und zu Lasten der späteren Masse wirtschaftlich aufgewertet.
- OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07
Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres …
Es ist nicht erforderlich, dass sie bereits erhoben ist (vgl. BGH, NJW 2001, 287; NJW 2002, 3541; ZIP 2005, 1559 (1560);… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Auflage, § 390 Rn. 1). - BGH, 26.09.2007 - IV ZR 145/07
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Erfüllung eines Darlehensanspruchs
Ein möglicher Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB richtete sich vor Zahlung an die Architekten W. nur auf Freistellung und wäre mangels Gleichartigkeit nicht aufrechenbar (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2006 - IX ZR 44/05 - ZIP 2006, 1591 Tz. 11; vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 231/56 - NJW 1958, 497 und vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02 - NJW 2005, 3285 unter II 1). - OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters aus erbrachter Arbeitnehmerüberlassung; …
Eine Vereinbarung in einem Arbeitnehmerüberlassungsrahmenvertrag, nach der sich der Entleiher verpflichtet, den auf die Sozialversicherungsbeiträge entfallenden Vergütungsanteil unmittelbar an den Sozialversicherungsträger zu zahlen, stellt auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 200/03 - und vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02 - aufgestellten Grundsätze eine wirksame Erfüllungsübernahme im Sinne des § 329 BGB dar.Rn. 35 2) Im Urteil vom 14.07.2005 (IX ZR 142/02) hat der Bundesgerichtshof diese Auffassung bestätigt und die sich daraus im Regelfall ergebende Gefahr der doppelten Inanspruchnahme des Entleihers mit der gesetzgeberischen Entscheidung begründet, das Insolvenzrisiko für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Fällen der entgeltlichen Arbeitnehmerüberlassung nicht den Sozialversicherungsträgern, sondern den Entleihern aufzuerlegen (…Rn. 16).
Denn der Befreiungsanspruch gehört gemäß § 35 Abs. 1 InsO zur Insolvenzmasse und dient daher zur Befriedigung sämtlicher Insolvenzgläubiger (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2005, IX ZR 142/02, juris Rn. 15;… BeckOK-InsO/Jilek, Stand: 15.10.2019, § 35, Rn. 15).
Rn. 63 Selbst wenn man von einer aufrechenbaren Gegenforderung ausgehen würde, wäre die Aufrechnung jedenfalls gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO unzulässig, weil der Forderungsübergang betreffend die Zahlungen ab dem 01.02.2014 erst nach Insolvenzeröffnung stattgefunden hätte (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2005, IX ZR 142/02, juris Rn. 10 ff.).
- BGH, 25.10.2011 - XI ZR 67/11
BGH verneint Anrechnung von Bestandsprovisionen nach dem Einlagensicherungs- und …
Die zur Aufrechnung gestellte Forderung muss somit vollwirksam und fällig sein, d.h. es muss sich um eine Forderung handeln, deren Erfüllung erzwungen werden kann und die frei von Einwendungen oder Einreden ist (§ 390 BGB; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02, WM 2005, 1855, 1856). - LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2022 - 2 O 6448/20
Unwirksame Prämienerhöhung und Aufrechnung mit Beitragsrückerstattung
Im konkreten Fall spielt dies indes ohnehin keine Rolle, da sich die Klagepartei nicht auf Verjährung hinsichtlich der Gegenforderung der Beklagten berufen hat, wie es für den Anwendungsbereich des § 215 BGB Voraussetzung wäre (…Staudinger/Peters/Jacoby (2019) BGB § 215 Rn. 5; a.A. BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - IX ZR 142/02 -, juris Rn. 10 zu § 390 S. 1 BGB, der allerdings durch § 215 BGB gerade eine Ausnahme erfährt: BeckOK BGB/Henrich, 62. Ed. 1.5.2022, BGB § 215 Rn. 1). - OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter …
Dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Geschädigte Geldersatz fordert (…BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rn. 16 m.w.N., juris; BGH NJW 2005, 3285, 3286). - OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 73/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der …
Dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um, wenn der geschädigte Geldersatz fordert (…BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rn. 16 m.w.N., juris; BGH NJW 2005, 3285, 3286). - OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 99/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Schuldhafte Verletzung der …
- BGH, 12.06.2008 - IX ZR 58/05
Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz
- OLG Jena, 14.05.2021 - 9 U 189/20
- OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 100/08
Ansprüche auf Zahlung von Fallpauschalen in der Insolvenz einer …
- OLG Hamm, 08.05.2009 - 12 U 12/09
Ansprüche des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer …
- OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 19 U 261/10
Anlageberatung: Unterlassene Aufklärung über Rückvergütungen - Kausalität für die …
- AG Kaiserslautern, 23.09.2014 - 11 C 895/14
Verkehrsunfall - Umwandlung des Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch
- AG Hannover, 18.06.2026 - 544 C 4318/25
- OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 2 U 88/16
Schadenersatz für durch herabfallende Steine und Wellblechplatten beschädigte …
- LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
- OLG München, 11.03.2008 - 19 U 5187/07
Arbeitgeberinsolvenz: Anfechtbarkeit der vom Arbeitgeber abgeführten …
- KG, 26.04.2018 - 2 U 163/14
Auflösung einer Betriebskrankenkasse: Leistungsverweigerungsrecht der Kasse gegen …
- OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 16 W 53/08
Möglichkeit der Geltendmachung der persönliche Haftung eines Gesellschafters für …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 95 Abs 1 Nr 1 GVG, § 97 Abs 2 GVG, § 102 S 2 GVG, § 105 Abs 1 GVG, § 1 HGB
Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für eine Werklohnklage: Vertragsschluss mit in einer Bau-ARGE zusammengeschlossenen Kaufleuten - Judicialis
GVG § 95 I 1; ; GVG § 97 II; ; GVG § 102 S. 2; ; GVG § 105 I; ; HBG § 1; ; ZPO § 36 I 6
- rechtsportal.de
Keine Änderung des Vertragscharakters durch Zusammenschluss von Kaufleuten einer Partei zu einer GbR; Umwandlung in eine OHG
- ibr-online
Verfahrensrecht - Verweisung von Amts wegen der Handels- an die Zivilkammer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweisung von Amts wegen durch die Kammer für Handelssachen; Vorliegen eines Handelsgeschäfts als Voraussetzung für die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen; Abschluss von Handelsgeschäften durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine Bau-ARGE stets Kaufmann? (IBR 2005, 542)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 11 O 93/04
- OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1559 (Ls.)
- NZBau 2005, 590 (Ls.)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- KG, 22.08.2001 - 29 AR 54/01
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei einer Klage gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04
Sie verweist auf die Entscheidungen des OLG Dresden (BauR 2002, 1414, Kopie Bl. 101 ff d. A.) und des KG Berlin (BauR 2001, 1790, Kopie Bl. 106 d. A.).Der Senat hat die seitens der Klägerin (auszugsweise) vorgelegte Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 22.08.2001 29 AR 54/01 in vollem Wortlaut zur Prüfung der Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 ZPO beigezogen.
Einer Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO bedarf es nicht, da sich der Senat der Entscheidung des 29. Zivilsenats des Kammergerichts vom 22.08.2001 - 29 AR 54/01 - im Ergebnis anschließt.
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.01.2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 ff. = juris) der GbR, namentlich der Bauarbeitsgemeinschaft, zwar Partei- und Rechtsfähigkeit zugebilligt, sie aber nicht als eigenständige juristische Person behandelt (…juris Rnr. 5); er hat die Entscheidung der Kammer für Handelssachen (!), deren funktionale Zuständigkeit niemand in Zweifel gezogen hat, bestätigt.Hier kommt aber hinzu, dass die GbR selbst unstreitig als ein kaufmännisches Handelsunternehmen tätig ist- wie im Fall des Kammergerichts a.a.O. Denn betreibt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gewerbe, dann wird sie von Gesetzes wegen ohne jeden Publizitätsakt zu einer personen- und strukturgleichen oHG, sobald das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, wie der BGH in seinem Urteil vom 29.01.2001 (II ZR 331/00 a.a.O., juris Rnr. 10) unter Hinweis auf § 105 Abs. 1 i.V.m. § 1 HGB wörtlich ausführt.
- OLG Dresden, 20.11.2001 - 2 U 1928/01
Dach-Arbeitsgemeinschaft als Gewerbetreibende im Sinne des § 1 Abs. 2 HGB
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2004 - 21 AR 138/04
Sie verweist auf die Entscheidungen des OLG Dresden (BauR 2002, 1414, Kopie Bl. 101 ff d. A.) und des KG Berlin (BauR 2001, 1790, Kopie Bl. 106 d. A.).
- KG, 06.11.2008 - 2 AR 50/08
Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung durch die Kammer für Handelssachen wegen …
Das Kammergericht ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, der auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer entsprechend anzuwenden ist (ebenso Senat, 2 AR 10/08, KGR 2008, 626 [626]; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 257 [257]; OLG Celle OLGR 2004, 370 [370]; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 455 [455]; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 154 [154];… Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 102 GVG Rdnr. 3), zur Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers berufen. - KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Das Kammergericht ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, der auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer entsprechend anzuwenden ist (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 257 [257]; OLG Celle OLGR 2004, 370 [370]; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 455 [455]; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 154 [154];… Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 102 GVG Rdnr. 3), zur Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers innerhalb des Landgerichts Berlin berufen. - OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 17 U 73/05
Wirksamkeit eines in einem Vertrag zwischen Bau-ARGE und Nachunternehmer …
Rn. 19 Demgegenüber will das OLG Dresden in der Entscheidung vom 20.11.2001 eine Bau-Arge allein mit Rücksicht auf ihren kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb als offene Handelsgesellschaft einstufen (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 257 im Anschluss an KG, BauR 2001, 1790 jeweils zu § 95 Abs. 1 Ziff. 1 GVG).
- KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08
Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine …
Das Kammergericht ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, der auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer entsprechend anzuwenden ist (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 257 [257]; OLG Celle OLGR 2004, 370 [370]; OLG Stuttgart, OLGR 2002, 455 [455]; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 154 [154]; Senat, Beschl. v. 13. März 2008, 2 AR 10/08;… Gummer in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 102 GVG Rdnr. 3), zur Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers innerhalb des Landgerichts Berlin berufen. - OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 62/06
Vergütung: Angemessenheit und Höhe des Entgelts bei einer kaufmännischen …
Angesichts des Umfanges des geplanten Bauvorhabens und des unstreitigen Umstandes, dass zu deren Durchführung ein eigener kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich war, kann an einer gewerblichen Tätigkeit der A... kein Zweifel bestehen (vgl. auch KG BauR 2001, 1790; OLG Frankfurt OLGR 2005, 257; OLG Dresden BauR 2002, 1414; LG Berlin BauR 2003, 136; LG Bonn BauR 2004, 1170). - KG, 14.02.2008 - 2 AR 3/08
Funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen: Werklohnklage gegen eine …
Diese gesetzgeberische Intention ist nicht entfallen, nachdem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 als teilrechtsfähig angesehen wird (OLGR Frankfurt 2005, 257 f.). - OLG Köln, 02.01.2012 - 8 AR 64/11
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen bei Geltendmachung eines Anspruchs auf …
Kommt es trotz Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an die Zivilkammer oder an die Kammer für Handelssachen gemäß § 102 GVG zu einem negativen Kompetenzkonflikt, ist, da eine Entscheidung des Konflikts durch das Präsidium des Gerichts nicht möglich ist, in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die zuständige Kammer durch das im Rechtszug nächsthöhere Gericht zu bestimmen (vgl. KG OLGR 2008, 626; OLGR München 2008, 695, OLGR Frankfurt 2005, 257;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 26 Rn. 29 und Zöller/Lückemann, § 102 GVG Rn. 3 m.w.N.). - KG, 08.06.2010 - 1 W 250/10
Grundbucheintragung: Grundbuchfähigkeit einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft …
Dem steht die neuerdings teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung nicht entgegen, eine solche Arbeitsgemeinschaft könne auch ein Handelsgewerbe betreiben (KG, BauR 2001, 1790; LG Berlin, BauR 2003, 136; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. März 2006 - 17 U 73/05 -, Juris) mit der Folge, dass es sich dann nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine Offene Handelsgesellschaft handele (OLG Frankfurt/Main, OLGReport 2005, 257; OLG Dresden, NJW-RR 2003, 257;… Wertenbruch, in: Ebenroth/Boujong/Joust/Strohn;… HGB, 2. Aufl., § 105, Rdn. 15). - OLG Köln, 20.07.2005 - 5 W 80/05
Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Klage einer ARGE
Soweit in veröffentlichten Entscheidungen die Ansicht vertreten wurde, einer B könne die Kaufmannseigenschaft zukommen, beruht dies auf einer Prüfung im Einzelfall (vgl. etwa KG, BauR 2001, 1790; OLG Dresden, BauR 2002, 1414; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 257), wobei in der rechtswissenschaftlichen Literatur durchaus umstritten ist, ob eine B angesichts ihrer regelmäßig nicht auf Dauer angelegten Tätigkeit am Markt überhaupt den Gewerbebegriff erfüllen kann (zweifelnd für den Regelfall etwa K. Schmidt, BB 2003, 703, 704; ähnlich auch LG Bonn, BauR 2005, 138, 140). - LG Münster, 26.09.2007 - 11 O 295/07
Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen in Abgrenzung zur Zuständigkeit der …
Insbesondere bei einer Verweisung von Amts wegen entgegen dem mehrfach erklärten Willen der hier klagenden Partei, dem die Beklagte bisher nicht widersprochen hat, die Sache vor der Kammer für Handelssachen zu verhandeln, hat die Kammer für Handelssachen die Verweisung von Amts wegen nach § 97 Abs. 2 GVG besonders sorgfältig zu prüfen (vgl. OLG G, 21 AR 138/04, Beschluss vom 10.12.2004, OLGR G 2005, 257). - LG Berlin, 06.03.2017 - 28 OH 2/17
Zuständigkeitsbestimmung: Klage gegen mehrere Beklagte bei einer Handelssache nur …
- KG, 08.06.2010 - 1 W 255/10
Sicherungshypothek im Grundbuch
- LG Frankfurt/Main, 23.04.2012 - 31 O 261/11
Verfahrensrecht - Bau-ARGE ist oHG: Gerichtsstandsvereinbarung wirksam!
- LG Fulda, 15.12.2011 - 4 O 724/11
Verfahrensrecht - Klage gegen öffentlichen Auftraggeber: Örtliche Zuständigkeit?
- KG, 08.06.2010 - 1 W 251/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
- KG, 08.06.2010 - 1 W 252/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
- KG, 08.06.2010 - 1 W 254/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
- KG, 08.06.2010 - 1 W 253/10
Bau-ARGE ist grundbuchfähig!
- LG Magdeburg, 18.10.2007 - 31 O 193/07
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