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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.08.2004

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,452
BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04 (https://dejure.org/2005,452)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - IX ZR 138/04 (https://dejure.org/2005,452)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - IX ZR 138/04 (https://dejure.org/2005,452)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • lexetius.com

    InsO § 50 Abs. 1, § 80 Abs. 1, §§ 191, 198 BGB § 1282 Abs. 1, § 1228 Abs. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 50 Abs. 1, § 80 Abs. 1, §§ 191, 198; BGB § 1282 Abs. 1, § 1228 Abs. 2
    Zur Verwertung einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändeten Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz der GmbH

Besprechungen u.ä.

  • reichert-reichert.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz der GmbH - Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters (RA Sigmund Perwein; GmbHR 2011, 79)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2231
  • ZIP 2005, 909
  • MDR 2005, 1075
  • NZI 2005, 384
  • VersR 2005, 923
  • WM 2005, 937
  • DB 2005, 1453
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    b) Hat der Pfandrechtsgläubiger mangels Pfandreife gegen den Insolvenzverwalter nur einen Anspruch auf Sicherstellung, steht dem Verwalter das Einzugsrecht gegen den Drittschuldner allein zu (im Anschluß an BGHZ 136, 220).

    Fällt die Bedingung später aus, ist der Betrag nach Maßgabe des § 166 KO zur nachträglichen Verteilung zu bringen (BGHZ 136, 220, 223).

    Die Pfandgläubiger können nur Sicherstellung ihrer Versorgungsansprüche aus dem Erlös verlangen (BGHZ 136, 220, 227).

    aa) Dementsprechend bestimmen nunmehr die § 191 Abs. 1, § 198 InsO, daß der auf aufschiebend bedingte Forderungen entfallende Anteil nicht ausgezahlt, sondern hinterlegt wird; § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO ordnet die Nachtragsverteilung an, wenn derart zurückbehaltene Beträge später für die Verteilung frei werden (vgl. BGHZ 136, 220, 225 f;… Lwowski/Bitter, in MünchKomm-InsO, § 42 Rn. 11;… Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, § 191 Rn. 8;… Kollhosser, in Prölss/Martin VVG 27. Aufl. § 165 Rn. 4; Bitter NZI 2000, 399, 400; Blomeyer VersR 1999, 653, 662 f; Küppers/Louven BB 2004, 337, 341; Stegmann/Lind NVersZ 2002, 193, 201).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 169/92

    Bezugsberechtigung der Lebensversicherung im Konkurs des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    Ohne eine wirksame Verpfändung kann der Insolvenzverwalter die Bezugsberechtigung mit der Folge widerrufen, daß der Rückkaufswert in die Insolvenzmasse fällt (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1993 - IX ZR 169/92, ZIP 1993, 600, 602).

    aa) In dem Urteil vom 4. März 1993 (aaO) hat der Bundesgerichtshof noch die Erlöschenstheorie zugrunde gelegt und ist so zu dem Ergebnis gekommen, daß es einer förmlichen Kündigung des Versicherungsvertrags nach § 165 Abs. 1 VVG nicht bedarf, weil diese Vorschrift nur für das gesunde Versicherungsverhältnis gilt (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1993 aaO S. 601 f).

    Der Widerruf liegt in den am 7. August 2002 und am 21. Mai 2003 ausgesprochenen Kündigungen der Versicherungsverträge, die mit der Aufforderung verbunden waren, die Rückkaufswerte auf ein näher bezeichnetes Massekonto zu zahlen (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1993 aaO S. 602; Elfring BB 2004, 617, 619 f).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine …

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die den Gesellschafter-Geschäftsführern erteilten Versorgungszusagen nicht den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unterliegen (vgl. § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1 BetrAVG), die Versorgungsanwartschaften nach den von der Schuldnerin abgegebenen Pensionszusagen selbst für den Fall des Ausscheidens aus der Gesellschaft als unverfallbare Ansprüche ausgestaltet worden sind, das Bezugsrecht der Rückdeckungsversicherungen - ohne eine wirksame Verpfändung - bis zum Eintritt des Versicherungsfalls nach § 13 Abs. 1 Satz 2 ALB 86 widerrufen werden konnte (vgl. BGHZ 156, 350, 353) und die Verpfändungsvereinbarungen in bezug auf den Eintritt der Pfandreife und die Geltendmachung des Pfandrechts keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichenden Regelungen enthalten (vgl. § 1228 Abs. 2 Satz 1, §§ 1281, 1284 BGB).

    Da der Versicherungsnehmer sich allein durch die widerrufliche Benennung des Dritten keiner Rechte aus dem Vertrag begeben hat, also jederzeit die Bezugsberechtigung durch einseitige Erklärung auf sich selbst oder eine andere Person umleiten kann, verbleiben vor dem Eintritt des Versicherungsfalls alle vertraglichen Rechte bei ihm (BGHZ 156, 350, 356 m.w.N.).

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01

    Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen durch den …

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    Hierunter fallen sämtliche zur Sicherheit abgetretenen Forderungen ohne Rücksicht darauf, ob und zu welchem Zeitpunkt die Abtretung angezeigt worden ist (BGH, Urt. v. 11. Juli 2002 - IX ZR 262/01, ZIP 2002, 1630, 1631 f).

    Beide Rechtsinstitute seien im Blick auf die erheblich unterschiedlichen Rechtsfolgen zu unterscheiden; für eine Umdeutung sei kein Raum (BGH, Urt. v. 11. Juli 2002 aaO S. 1632).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    Dies könnte nunmehr anders sein, weil nach der neuen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 150, 353, 359; 155, 87, 90) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, daß die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (…s. hierzu Kayser, Festschrift für Kreft S. 341, 345, 347, 349).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04
    Dies könnte nunmehr anders sein, weil nach der neuen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 150, 353, 359; 155, 87, 90) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur zur Folge hat, daß die gegenseitigen Ansprüche auf weitere Leistung ihre Durchsetzbarkeit verlieren (…s. hierzu Kayser, Festschrift für Kreft S. 341, 345, 347, 349).
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer …

    Rn. 18 aa) Dem Urteil des Senats vom 4. März 1993 (IX ZR 169/92, NJW 1993, 1994 f), wonach bei einer Lebensversicherung ohne oder mit widerruflichem Bezugsrecht der Konkursverwalter die Prämienreserve gemäß § 176 VVG aF ohne vorherige Kündigung für die Konkursmasse beanspruchen konnte, sofern er sich nicht für die Erfüllung des Versicherungsvertrages entschieden hatte, lag im Hinblick auf die rechtliche Behandlung gegenseitiger, beiderseits nicht erfüllter Verträge noch die Erlöschenstheorie zugrunde (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 138/04, NJW 2005, 2231, 2232).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZR 41/14

    Betriebliche Altersversorgung durch Versicherungsvertrag für einen …

    In der Kündigung ist zugleich der Widerruf der Bezugsberechtigung des Dritten zu erkennen (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 138/04, WM 2005, 937, 938;… Bruck/Möller/Winter, VVG, 9. Aufl., § 159 Rn. 484;… MünchKomm-VVG/Heiss, 2011, § 159 Rn. 130).

    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob der Kläger infolge der Verpfändung der Versicherung an R. gehindert war, dessen Bezugsberechtigung zu widerrufen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005, aaO S. 938 f;… vom 26. Januar 2012, aaO Rn. 33).

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10

    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung …

    Der Insolvenzverwalter hat nämlich in Bezug auf eine Lebensversicherung nach Insolvenzeröffnung - selbst wenn die Ansprüche nicht abgetreten oder gepfändet wären - nur dann einen Anspruch auf Zahlung des Rückkaufswerts, wenn er den Versicherungsvertrag kündigt (BGH, Urteil vom 7. April 2005 - IX ZR 138/04, NZI 2005, 384;… vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 79/11, ZIP 2012, 34 Rn. 22 f).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/2004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4877
OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 2004 - 19 U 30/2004 (https://dejure.org/2004,4877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 292 ff; BGB §§ 826, 823 Abs. 2; StGB § 264a
    Pflicht zur Mitteilung eines Verlustübernahmevertrages im Emissionsprospekt ("Göttinger Gruppe")

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB § 276 (a.F.)
    Haftungsmaßstab bei Prospekthaftung; Formularmäßiger Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Prospekthaftung; Kriterien für das Vorliegen eines Teilgewinnabführungsvertrages; Änderung eines Teilgewinnabführungsvertrages durch Austausch eines stillen Gesellschafters ; Pflicht zur Mitteilung der finanziellen und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 909
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Rn. 60 Ändern sich Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können nach der Herausgabe des Prospektes, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Beteiligungsvertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865; BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Unbeschadet davon hat der Richter bei der von ihm nach § 286 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung, ob er von der Ursächlichkeit des Aufklärungsmangels für den Beitrittsentschluss überzeugt ist, auch die objektive Bedeutung der verschwiegenen Tatsache für die Werthaltigkeit des Anlageobjektes zu berücksichtigen (BGH NJW 1993, 2865).

    Der davon betroffene Anleger, der von einer Beteiligung abgesehen hätte, wenn er zusätzlich zu den ihm bekannten Risiken und Unwägbarkeiten der Anlage auch die im Prospekt verschwiegenen Umstände gekannt hätte, kann deshalb verlangen, auf dem Schadensersatzwege so gestellt zu werden, als hätte er die Anlage nicht getätigt (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

    Rn. 78 Der Anspruch aus der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftung verjährt in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und § 12 Abs. 5 Auslandinvestmentgesetz in 6 Monaten seit der Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber in 3 Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft (BGHZ 111, 314 = WM 1990, 1276; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Rn. 60 Ändern sich Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können nach der Herausgabe des Prospektes, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Beteiligungsvertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865; BGH VersR 2002, 1251).

    Als Bestandteil des Prospektes ist er deshalb nach § 9 des hier nach Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB fortgeltenden AGB-Gesetzes unwirksam (BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Das ist vorliegend gem. § 15 Einkommensteuergesetz der Fall, da es sich um Einkommen handelt, das dem Kläger aus der unternehmerischen Beteiligung zufließt (vgl. BGH VersR 2002, 1251).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Rn. 67 Bei der Frage nach dem Kausalzusammenhang ist nicht auf das letzte, sondern auf das erste Glied der Ursachenkette, mithin auf die Anlageentscheidung abzustellen (BGHZ 111, 314 = BGH WM 1990, 1276).

    Rn. 69 Greift die Kausalitätsvermutung ein, so trifft den Prospektverantwortlichen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßer Aufklärung und Information eingetreten wäre, der Anleger also den Hinweis auf das verschwiegene Risiko nicht zum Anlass genommen hätte, von der Kapitalanlage Abstand zu nehmen (BGHZ 111, 314 = BGH WM 1990, 1276; BGHZ 115, 213).

    Rn. 78 Der Anspruch aus der von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftung verjährt in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 5 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und § 12 Abs. 5 Auslandinvestmentgesetz in 6 Monaten seit der Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber in 3 Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft (BGHZ 111, 314 = WM 1990, 1276; BGHZ 123, 106 = NJW 1993, 2865).

  • BGH, 26.06.1984 - VI ZR 232/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Rn. 85 Ob und in welchem Umfang eine erhobene Leistungsklage die Unterbrechung der Verjährung hinsichtlich eines Anspruchs herbeiführt, bestimmt sich danach, was der Gegenstand der Klage ist (BGH NJW 1983, 2813; BGH VersR 1984, 868; BGH NJW 1985, 1152; BGH NJW 1988, 965).

    Im Falle einer Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtung würde sich eine Veränderung (Erhöhung) des Klageantrags nicht auf einen neuen Anspruch beziehen, der sich auf eine Schadensfolge erstreckt, die bisher nicht in die Klage einbezogen war, sondern lediglich eine ziffern- und betragsmäßige Anpassung an die fortschreitende Schadensentwicklung darstellen (BGH VersR 1984, 868).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Sämtliche Umstände, die für ihre Entschließung von Bedeutung sind oder sein können, sind dazu richtig und vollständig darzustellen (BGHZ 123, 106 = BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

    Dass gerade der im Prospekt nicht oder unrichtig beschriebene Umstand zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist dabei nicht erforderlich (BGH NJW 1993, 2865; BGH NJW 2000, 3346; BGH VersR 2002, 1251).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Rn. 73 Ohne Erfolg verweist die Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs V ZR 29/96 vom 26.09.1997 (NJW 1998, 302), wonach die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss einen Vermögensschaden voraussetzt.
  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Das Zurückbehaltungsrecht begründet eine verzögerliche Einrede mit der Wirkung, dass die Forderung noch nicht fällig im Sinne von § 291 Satz 1 HS 2 BGB ist (BGHZ 55, 198, 200;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 291 Rn. 5).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Steuervorteile jedoch dann nicht auszugleichen, wenn der erlangte Schadensersatzbetrag seinerseits der Versteuerung unterliegt (BGHZ 74, 103; vgl. auch OLG Celle NZG 2001, 620).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Rn. 80 Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die 3-Jahres-Frist nicht von der Abgabe des Beitrittsangebotes des Anlegers an zu rechnen (20.02.2000), sondern erst von dessen Annahme durch die S... AG (28.02.2000) an (vgl. auch BGH, Urteil vom 01.03.2004 - II ZR 88/02 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04
    Rn. 88 Dieser Rechtsgrundsatz ist auch auf vorliegende Fallgestaltung anwendbar, wobei dem Kläger diesbezüglich nur ein Feststellungsanspruch auf Freistellung zusteht, nachdem ungewiss ist, ob eine tatsächliche Inanspruchnahme durch die S... AG erfolgen wird (vgl. BGH WM 1990, 262; BGH WM 2001, 106).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit …

  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 249/88

    Voraussetzungen der Verurteilung des Bürgen dem Grunde nach; Grundurteil auf …

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

  • OLG Celle, 20.12.2000 - 9 U 138/00

    Unrichtige Verwendung eines Prospekts; Deliktische Haftung wegen …

  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82

    Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen; …

  • BGH, 08.11.1973 - III ZR 161/71

    Schadensberechnung - Verzugsschaden - Schadenshöhe - Geldgläubiger

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 23/78

    Gebrauchsvorteile - Anfechtung - Zinsen - Darlegungspflicht

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …

  • OLG Köln, 29.07.2003 - 3 U 49/03

    Haftung des im Auftrag des ADAC tätigen Abschleppunternehmens aus Frachtvertrag

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für …

    Im Übrigen wird nicht substantiiert vorgetragen, weshalb weder der Beklagte noch Rechtsanwalt G., dessen Verschulden der Beklagte sich zurechnen lassen muss, die (oben unter lit. d) dargestellten) offensichtlichen Verstöße gegen die Vorschriften des AIG bei ihrer Prüfung nicht erkannt haben wollen (vgl. dazu auch BGH WM 2005, 27; sowie OLG Stuttgart Urt. v. 05.08.2004 - 19 U 30/04 - ).
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