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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,135
BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 (https://dejure.org/1998,135)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 (https://dejure.org/1998,135)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 (https://dejure.org/1998,135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der Aufgabenstellung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Konkreter Arbeitsvertrag mindert Kündigungsschutz für Führungskräfte

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der Aufgabenstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 667
  • NZA 1998, 1332
  • BB 1999, 60
  • BB 1999, 961
  • DB 1998, 2534
  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    An der Vergleichbarkeit i.S. des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 122 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 2 c der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 b der Gründe; vgl. ferner Berkowsky, NZA 1996, 290, 292 f.;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 573; Gaul, NZA 1992, 673 f.;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 449; Meisel, DB 1991, 92, 94;… Oetker, Festschrift für Wiese 1998, S. 333, 346 ff.; Rühle, DB 1994, 834 f.).

    Müßte zunächst das Einverständnis des von der Entlassung bedrohten Arbeitnehmers zur Um- oder Versetzung eingeholt werden, bliebe der auswahlrelevante Personenkreis entgegen der gesetzlichen Konzeption nicht auf den von dem betrieblichen Erfordernis unmittelbar betroffenen betrieblichen Bereich beschränkt, sondern würde durch eine subjektive Entscheidung des Arbeitnehmers auf andere Bereiche ausgedehnt, für den verdrängten Beschäftigten würde erst durch diese Entschließung und nicht durch den betrieblichen Umstand ein Kündigungsgrund geschaffen (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 78 f. = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 b bb der Gründe; Jobs, DB 1986, 538 f.).

    Das widerspricht, wie schon dargelegt, der zweistufigen Konzeption von § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG (BAG Urteil vom 29. März 1990, aaO, zu B III 3 b cc der Gründe).

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    An der Vergleichbarkeit i.S. des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 122 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 2 c der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 b der Gründe; vgl. ferner Berkowsky, NZA 1996, 290, 292 f.;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 573; Gaul, NZA 1992, 673 f.;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 449; Meisel, DB 1991, 92, 94;… Oetker, Festschrift für Wiese 1998, S. 333, 346 ff.; Rühle, DB 1994, 834 f.).

    Müßte zunächst das Einverständnis des von der Entlassung bedrohten Arbeitnehmers zur Um- oder Versetzung eingeholt werden, bliebe der auswahlrelevante Personenkreis entgegen der gesetzlichen Konzeption nicht auf den von dem betrieblichen Erfordernis unmittelbar betroffenen betrieblichen Bereich beschränkt, sondern würde durch eine subjektive Entscheidung des Arbeitnehmers auf andere Bereiche ausgedehnt, für den verdrängten Beschäftigten würde erst durch diese Entschließung und nicht durch den betrieblichen Umstand ein Kündigungsgrund geschaffen (BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 78 f. = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 3 b bb der Gründe; Jobs, DB 1986, 538 f.).

  • LAG Hessen, 14.07.1997 - 16 Sa 2411/96

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung Teilzeitbeschäftigter - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 16 Sa 2411/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1997 - 16 Sa 2411/96 - aufgehoben.

  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    a) Wenngleich die soziale Auswahl grundsätzlich betriebsbezogen, d.h. ggf. auch abteilungsübergreifend durchzuführen ist (ständige Rechtssprechung des Senats, z.B. Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.), war die Beschäftigung der Klägerin auf den Einsatz als Leiterin des "Stübl" beschränkt.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt aber, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtssprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 = AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    An der Vergleichbarkeit i.S. des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 122 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 2 c der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 b der Gründe; vgl. ferner Berkowsky, NZA 1996, 290, 292 f.;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 573; Gaul, NZA 1992, 673 f.;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 449; Meisel, DB 1991, 92, 94;… Oetker, Festschrift für Wiese 1998, S. 333, 346 ff.; Rühle, DB 1994, 834 f.).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    a) Wenngleich die soziale Auswahl grundsätzlich betriebsbezogen, d.h. ggf. auch abteilungsübergreifend durchzuführen ist (ständige Rechtssprechung des Senats, z.B. Urteil vom 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.), war die Beschäftigung der Klägerin auf den Einsatz als Leiterin des "Stübl" beschränkt.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt aber, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff nicht vollständig verwertet wurde oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (ständige Rechtssprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 11. März 1998 - 2 AZR 287/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139 = AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung;… Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 73 Rz 16, m.w.N.).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    An der Vergleichbarkeit i.S. des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 122 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 2 c der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 b der Gründe; vgl. ferner Berkowsky, NZA 1996, 290, 292 f.;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 573; Gaul, NZA 1992, 673 f.;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 449; Meisel, DB 1991, 92, 94;… Oetker, Festschrift für Wiese 1998, S. 333, 346 ff.; Rühle, DB 1994, 834 f.).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …

    Auszug aus BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97
    Gleiches gilt für die Frage, ob die Voraussetzungen für eine vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung vorgelegen haben, denn insoweit geht es darum, ob i.S. von § 73 ArbGG Rechtsnormen verletzt worden sind (BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB;… Germelmann/Matthes/Prütting, aaO).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Rn. 37 bb) Das Vorbringen der Beklagten berechtigt nicht zu der Annahme, der Tätigkeitsbereich des Klägers sei vertraglich auf das Seniorenheim T eingegrenzt (zu den Folgen einer solchen Beschränkung für die Sozialauswahl vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Kann ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag nur innerhalb eines bestimmten Arbeitsbereichs versetzt werden (im Fall: eine Layouterin/Redakteurin eines großen Verlagshauses nur innerhalb der Redaktion der von ihr betreuten Zeitschrift), so ist bei einer wegen Wegfalls dieses Arbeitsbereichs erforderlichen betriebsbedingten Kündigung keine Sozialauswahl unter Einbeziehung der vom Tätigkeitsfeld vergleichbaren Arbeitnehmer anderer Arbeitsbereiche (Redaktionen anderer Zeitschriften des Verlages) vorzunehmen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung zur Vergleichbarkeit bei der Sozialauswahl, vgl. etwa Senat 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36).

    An der Vergleichbarkeit iS des § 1 Abs. 3 KSchG fehlt es, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig auf einen anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (vgl. BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 und 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 122; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76; vgl. ferner Berkowsky NZA 1996, 290, 292 f.;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 633; Gaul NZA 1992, 673 f.;… Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 1 Rn 449; Meisel DB 1991, 92, 94; Oetker FS Wiese 1998 S 333, 346 ff.; Rühle DB 1994, 834 f.).

    Der partielle Verlust des allgemeinen Kündigungsschutzes bildet vielmehr in derartigen Fällen lediglich die rechtliche Konsequenz der Vertragsgestaltung, die sich aus der bloßen Anwendung von § 1 Abs. 3 KSchG ergibt (Senatsurteil 17. September 1998, aaO).

    c) Die abweichende Auffassung, wonach es sich verbiete, die soziale Auswahl davon abhängig zu machen, ob der Arbeitgeber die nach objektiven Kriterien vergleichbaren Arbeitnehmer entsprechend ihrem jeweiligen Arbeitsvertrag um- oder versetzen könne, weil der Grundsatz der Sozialauswahl das Ziel verfolge, im Verhältnis der Arbeitnehmer zueinander Gerechtigkeit bei dem gravierenden Eingriff des Arbeitsplatzverlustes zu schaffen (…Löwisch KSchG 7. Aufl. § 1 Rn 316), bietet kein überzeugenderes Differenzierungskriterium (Senatsurteil 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - aaO).

    Nicht nur die Konkretisierung des Arbeitsvertrages auf einen höherwertigen Arbeitsplatz (Senatsurteil 17. September 1998, aaO) bzw. die Konkretisierung auf einen von mehreren räumlich weit auseinanderliegenden Arbeitsplätzen (Senatsurteil 21. Juni 1995 - 2 AZR 639/94 - RzK I 5 d Nr. 50) schränkt die Sozialauswahl ein.

    Das widerspricht, wie schon dargelegt, der zweistufigen Konzeption von § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG (BAG 29. März 1990 aaO und 17. September 1998 aaO).

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    Das Revisionsgericht kann die Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36, zu II 2 b der Gründe;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,93
BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 (https://dejure.org/1995,93)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 213
  • ZIP 1995, 1213
  • NZA 1995, 987
  • BB 1995, 1300
  • DB 1995, 1916
  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 8. Mai 1985, BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe; 4. April 1990, BAGE 65, 86, 93 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 1 der Gründe, m.w.N.) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen arbeitsgerichtlicher Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.

    Fehlt es daran, liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb objektiv rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (BAG Urteile vom 4. April 1990, aaO, zu A II 2 der Gründe; zuletzt vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Ungeachtet der Rechtmäßigkeit dieser Abwicklungsentscheidung war die Arbeitsverwaltung gegenüber den in der sogenannten Warteschleife befindlichen Arbeitnehmern und damit auch der Klägerin von Verfassungs wegen zu besonderen Vermittlungsangeboten verpflichtet (BVerfGE 84, 133, 154) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] .
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Fehlt es daran, liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb objektiv rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (…BAG Urteile vom 4. April 1990, aaO, zu A II 2 der Gründe; zuletzt vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Der Zweck der gesetzlichen Regelung geht dahin, durch ein Kündigungsverbot an den früheren und den nachfolgenden Arbeitgeber den Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübertragungen (§ 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB) zu gewährleisten und Umgehungsgeschäfte, durch die dieses Regelungsziel vereitelt werden könnte, zu verhindern (BAG Urteile vom 31. Januar 1985, BAGE 48, 40, 49 ff. = AP Nr. 40 zu § 613 a BGB, zu II 2 c der Gründe; vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Diese vom Landesarbeitsgericht vertretene Rechtsansicht entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das die Befristungskontrolle bei ABM-Verträgen auf die Prüfung beschränkt, ob die Laufzeit des Arbeitsvertrages am konkreten Förderungszeitraum orientiert ist; dagegen sieht das Bundesarbeitsgericht - außer in Fällen der Nichtigkeit - von einer Überprüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der ABM ab (Urteile vom 3. Dezember 1982, BAGE 41, 110, 115 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 der Gründe; vom 12. Juni 1987, BAGE 55, 338, 343 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe; vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 14. September 1994 - 7 AZR 186/94 -, n.v.;… zustimmend: BGB-RGRK-Dörner, 12. Aufl., § 620 Rz 99;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 150).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Untersagt sind damit auch Aufhebungsverträge aus Anlaß des Betriebsübergangs, wenn sie von dem Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber allein veranlaßt werden, um dem bestehenden Kündigungsverbot auszuweichen (BAG Urteil vom 28. April 1987, BAGE 55, 228, 232 f. = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu II 2 a der Gründe) und Vereinbarungen zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines bevorstehenden oder vollzogenen rechtsgeschäftlichen Betriebsinhaberwechsels (BAG Urteile vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 -, n.v., zu B V der Gründe; vom 17. Oktober 1990 - 7 AZR 614/89 -, n.v.;… BGB-RGRK-Dörner, 12. Aufl., § 620 Rz 75;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 113 a).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 8. Mai 1985, BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe; 4. April 1990, BAGE 65, 86, 93 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 1 der Gründe, m.w.N.) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen arbeitsgerichtlicher Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrages mit dem Sachgrund für die Befristung in Einklang zu bringen (BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, zu I 2 der Gründe; vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe;… BGB-RGRK-Dörner, 12. Aufl., § 620 Rz 56).
  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrages mit dem Sachgrund für die Befristung in Einklang zu bringen (BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, zu I 2 der Gründe; vom 31. Januar 1990, BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe;… BGB-RGRK-Dörner, 12. Aufl., § 620 Rz 56).
  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94
    Der Zweck der gesetzlichen Regelung geht dahin, durch ein Kündigungsverbot an den früheren und den nachfolgenden Arbeitgeber den Übergang der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübertragungen (§ 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB) zu gewährleisten und Umgehungsgeschäfte, durch die dieses Regelungsziel vereitelt werden könnte, zu verhindern (BAG Urteile vom 31. Januar 1985, BAGE 48, 40, 49 ff. = AP Nr. 40 zu § 613 a BGB, zu II 2 c der Gründe; vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 170/91

    Befristung für die Dauer eines Einarbeitungszuschusses

  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89

    Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat - …

  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG …

  • BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG - …

  • BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 268/83
  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 120/81
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Nur ausnahmsweise kann auch die in einem vorangegangenen Vertrag vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden, wenn die Parteien dem Arbeitnehmer bei Abschluss des letzten befristeten Arbeitsvertrags das Recht vorbehalten haben, die in dem früheren Vertrag vereinbarte Befristung gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. etwa BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe mwN) oder wenn es sich bei dem letzten Vertrag um einen unselbständigen Annex zu dem vorangegangenen Vertrag handelt, mit dem das bisherige befristete Arbeitsverhältnis nur hinsichtlich seines Endzeitpunkts modifiziert werden sollte (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und I 2 der Gründe).

    Den Parteien darf es nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe;… 20. April 2005 - 7 AZR 293/04 - Rn. 20, NZA 2005, 933).

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 863/98

    Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht den letzten Vertrag der Befristungskontrolle unterworfen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 mwN).
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

    Ist ein Sachgrund für die Befristung gegeben, so liegt in aller Regel keine Umgehung des § 613a BGB vor (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,192
EuGH, 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - C-171/94, C-172/94 (https://dejure.org/1996,192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG vom 14. Februar 1977 Artikel 1 Absatz 1

  • EU-Kommission PDF

    Albert Merckx und Patrick Neuhuys gegen Ford Motors Company Belgium SA.

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    1. Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Geltungsbereich; Übergang; Begriff; Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • EU-Kommission

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begriff des Unternehmensübergangs i.S. der Richtlinie 77/187/EWG

  • rechtsportal.de

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Übergang - Begriff - Übertragung einer Vertriebsberechtigung für Kraftfahrzeuge ohne Übertragung von Aktiva oder unmittelbare ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung von Ansprüchen beim Übergang von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen; Vertrieb von Kraftfahrzeugen; Übertragung einer Vertriebsberechtigung und übernahme eines Teils der Belegschaft

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Ford 1 -, - Albert Merckx, Patrick Neuhuys ./. Ford Motor Company Belgium S. A. -, Betriebsübergang, Übertragung einer Vertriebsberechtigung, Vertriebsrecht, Widerspruchsrecht des AN

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang; Übertragung einer Vertriebsberechtigung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Begriff des Übergangs - Übertragung einer Vertriebsberechtigung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1199
  • ZIP 1996, 882
  • NZA 1996, 413
  • BB 1996, 1065
  • DB 1996, 683
  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    16 Was den ersten Teil der so formulierten Frage angeht, so besteht das entscheidende Kriterium für einen Übergang im Sinne der Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung darin, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann der Fall ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache C-29/91, Redmond Stichting, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 23).

    Alle diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnr. 24).

    Er hat demgemäß entschieden, daß die Richtlinie in allen Fällen anwendbar ist, in denen die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (vgl. insbesondere Urteil Redmond Stichting, a. a. O., Randnrn.

    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    21 Diese Umstände stehen der Anwendung der Richtlinie jedoch nicht entgegen, da angesichts der Art der ausgeuebten Tätigkeit die Übertragung von Aktiva für die Frage, ob die betroffene Einheit ihre wirtschaftliche Identität bewahrt hat, nicht ausschlaggebend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92, Schmidt, Slg. 1994, I-1311, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (…Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    29 So ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Richtlinie anwendbar auf die Kündigung eines Restaurant-Pachtvertrags und den anschließenden Abschluß eines neuen Pachtvertrags mit einem anderen Betreiber (Urteil vom 10. Februar 1988 in der Rechtssache 324/86, Tellerup/Daddy' s Dance Hall, Slg. 1988, 739), auf die Kündigung eines Mietverhältnisses über Geschäftsräume und einen anschließenden Verkauf durch den Eigentümer (Urteil vom 15. Juni 1988 in der Rechtssache 101/87, Bork International, Slg. 1988, 3057) und schließlich auf die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit einer juristischen Person infolge des Entzugs öffentlicher Subventionen und die anschließende Gewährung dieser Subventionen an eine andere juristische Person mit gleicher Zielsetzung (…Urteil Redmond Stichting, a. a. O.).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    34 Nach dem Urteil vom 16. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91 (Katsikas u. a., Slg. 1992, I-6577, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1985 - 105/84

    Foreningen af Arbejdsledere i Danmark / Danmols Inventar

    Auszug aus EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
    33 Was den zweiten Teil der oben umformulierten Frage anbelangt, so hat der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 105/84 (Danmols Inventar, Slg. 1985, 2639, Randnr. 16) ausgeführt, daß der mit der Richtlinie bezweckte Schutz gegenstandslos ist, wenn der Betroffene selbst aufgrund seiner eigenen, freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzt.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Der Begriff "durch Rechtsgeschäft" des § 613a BGB ist wie der Begriff "durch vertragliche Übertragung" in Art. 1 Abs. 1a der Richtlinie 2001/23/EG (dazu ua. EuGH 7. März 1996 - C-171/94 - [Merckx und Neuhuys] Rn. 28, Slg. 1996, I-1253;… 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 63, Slg. 2011, I-7491) weit auszulegen, um dem Zweck der Richtlinie - dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung ihres Unternehmens - gerecht zu werden.
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen …

    In den Urteilen, in denen er sich mit Fragen zum Widerspruchsrecht auseinandergesetzt hat (…Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91 und C-139/91 -, Slg. 1992, S. 1-6577; Urteil vom 7. März 1996 - C-171/94 und C-172/94 -, Slg. 1996, S. 1-1253;… Urteil vom 24. Januar 2002 - C-51/00 -, Slg. 2002, S. 1-969), wird vielmehr betont, dass die in Art. 3 Ziff. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG angeordnete Rechtsfolge des Betriebsübergangs, das heißt der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber, zwingend ist.

    So heißt es in den Urteilen vom 16. Dezember 1992 (…C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Slg. 1992, S. 1-6577) und 7. März 1996 (C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, S. 1-1253), es würde gegen Grundrechte des von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers verstoßen, ihn zu verpflichten, das Arbeitsverhältnis gegen seinen Willen mit dem Erwerber fortzusetzen.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …

    Rn. 44 Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2385
LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 4 Sa 1731/99 (https://dejure.org/2000,2385)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers wegen fehlender Vollmachtsurkunde; Kündigung durch Prokuristen, der nicht mit Prokua zeichnet; Betriebsbedingte Kündigung bei schwebenden Verhandlungen über eine ...

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 81
  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (69)

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467), kann -wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (…LAG Hamm, Urt. v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52;… LAG Hamm, Urt. v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424;… LAG Hamm, Urt. v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm, Urt. v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467;… LAG Hamm, Urt. v. 23.01.2003 - 4 Sa 720/02, ZInsO 2004, 1099 [Graner];… LAG Hamm, Urt. v. 04.12.2003 - 4 Sa 900/03, AR-Blattei ES 1010.2 Nr. 45 = LAGE § 623 BGB Nr. 3 = DZWIR 2004, 192 [Weisemann] = NZA-RR 2004, 189 = ZInsO 2004, 163), kann -wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.
  • ArbG Bocholt, 18.02.2005 - 4 Ca 2401/04

    Betriebsübergang i.S.d.§ 613a BGB bei einem Teilerwerb eines insolventen …

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich Betriebsstilllegung und Betriebsübergang gegenseitig ausschließen (vgl. BAG Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86; BAG Urteil vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01; LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

    Eine Betriebsstilllegung kann dabei auch dann vorliegen, wenn im Rahmen eines Betriebsinhaberwechsels eine nicht unerhebliche räumliche Verlegung des Betriebes vorgenommen, die alte Betriebsgemeinschaft tatsächlich und rechtsbeständig aufgelöst wird und der Betrieb vom Erwerber an dem neuen Ort mit einer im wesentlichen neuen Belegschaft fortgeführt wird (vgl. BAG Urteil vom 12.02.1987 - 2 AZR 247/86; LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

    Ohne einen solchen Übergang liegt nur eine Funktionsnachfolge vor (vgl. LAG Hamm Urteil vom 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99).

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24779
LAG Hamm, 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. März 2000 - 10 Sa 1843/99 (https://dejure.org/2000,24779)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 1163/04

    Zulässigkeit der Berufung ohne förmliche Anträge bei Teilbefassung mit dem …

    In einem solchen Falle genüg auch eine "Loseblattsammlung" von Interessenausgleich und Namensliste dem gesetzlichen Schriftformerfordernis des § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (LAG Hamm, Urt. v. 10.03.2000 - 10 Sa 1843/99, InVo 2000, 349 = ZInsO 2000, 467;… LAG Hamm, Urt. v. 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99, AE 2000, 193 = ZInsO 2000, 571).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …

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