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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25793
BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 (https://dejure.org/2016,25793)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BeamtStG § 9; GG Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3, § 144 Abs. 4
    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Ausbildungslehrgang; Gemeinschaftsunterkunft; Kollegenstreich; Motiv; Scherz; Spaß; "Lagerkoller"; Fehlverhalten; charakterliche Eignung; Charakter; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 9
    "Lagerkoller"; Aufklärungsrüge; Ausbildungslehrgang; Beamter auf Probe; Beamter auf Widerruf; Charakter; Divergenzrüge; Einstellung; Ergebnisrichtigkeit; Fehlverhalten; Gehörsrüge; Gemeinschaftsunterkunft; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Kollegenstreich; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung ("Kollegenstreich" wegen "Lagerkoller"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Nr 1 BRRG, § 63 Abs 3 S 2 BeamtStG, § 9 BeamtStG, Art 103 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung ("Kollegenstreich" wegen "Lagerkoller")

  • Wolters Kluwer

    Bewertung eines Scherz und wegen eines Lagerkollers begangenen Kollegenstreichs während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der Justizvollzugsschule; Einordnung der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers als Unterfall der persönlichen ...

  • doev.de PDF

    Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Ausbildungslehrgang; Gemeinschaftsunterkunft; Kollegenstreich; Motiv; Scherz; Spaß; Lagerkoller; Fehlverhalten; charakterliche Eignung; Charakter; ...

  • rechtsportal.de

    Bewertung eines Scherz und wegen eines Lagerkollers begangenen Kollegenstreichs während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der Justizvollzugsschule; Einordnung der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers als Unterfall der persönlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 831
  • DÖV 2016, 959
  • ZTR 2016, 666
 
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Wird zitiert von ... (170)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Rn. 9 b) Das Berufungsurteil weicht auch nicht rechtssatzmäßig vom Beschluss des Senats vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - ab.

    Rn. 26 Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Rn. 19 § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO enthält als prozessrechtliche Vorschrift Vorgaben, die die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts als Vorgang steuern (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f.).

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 1995 - 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 , vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 f., vom 8. April 2008 - 9 B 13.08 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 44 Rn. 10 …und vom 28. Oktober 2010 - 8 B 23.10 - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Neben der fachlichen und der physischen zählt hierzu auch die charakterliche Eignung des Bewerbers (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2001 - 2 C 43.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 11 S. 31 f.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Rn. 26 Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (hier i.S.v. § 9 BeamtStG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55 S. 7 …und Beschluss vom 25. November 2015 - 2 B 38.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Rn. 24 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 5).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16
    Rn. 13 Die Beschwerde beachtet nicht, dass sich das von ihr insoweit herangezogene Urteil des Senats vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - (BVerwGE 148, 217 Ls. 2 und Rn. 37) mit der Entbehrlichkeit des Vorverfahrens lediglich für den Fall befasst, dass die Klägerin den nunmehr gerichtlich verfolgten Anspruch bereits beim Dienstherrn angemeldet hatte (…Rn. 4).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines …

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; …

  • BVerwG, 08.04.2008 - 9 B 13.08

    Bezirksschornsteinfegermeister; Feuersicherheit; Feuerstättenschau; Abgasanlagen; …

  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 23.03

    Schädigung während der NS-Zeit; Treuhandverhältnis; Berechtigter; Veräußerung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 6 B 1520/08

    Anforderungen an eine Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einstellung in ein …

  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung - …

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom …

  • BVerwG, 24.07.2014 - 2 B 85.13

    Inanspruchnahme ärztlicher Fachkunde; Erläuterungen eines Sachverständigen

  • OVG Hamburg, 12.07.2012 - 1 Bs 117/12

    Einstellungsverfahren; einstweiliger Rechtsschutz; externer Bewerber; Zerstreuung …

  • BVerwG, 28.10.2010 - 8 B 23.10

    Vereinbarkeit einer Entscheidung mit dem rechtlichen Gehör trotz fehlenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 6 B 1799/05

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Antrag auf Wiederherstellung …

  • BAG, 05.06.2025 - 8 AZR 117/24

    Uni googelt Bewerber vor Kennenlerngespräch: Münchner Anwalt bekommt 1.000 Euro …

    Diese Beurteilung erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Bewerbers, die Aufschluss über die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale, wie etwa Loyalität, Aufrichtigkeit und Zuverlässigkeit, geben können (vgl. BVerwG 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - Rn. 26 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten …

    Rn. 46 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 17, und vom 13. Juli 2017 - 8 B 5/17 -, juris Rn. 9, sowie Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 = juris Rn. 34; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 6 B 827/20 -, juris Rn. 15, und vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 7.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20

    Entfernung eines Polizeikommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis wegen einer …

    Ein Beamter darf auch nicht charakterlich ungeeignet sein (§ 9 BeamtStG; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26).

    In dem einen wie dem anderen Fall können begründete Zweifel ausreichen, um einen Beamten auf Widerruf bereits während des Vorbereitungsdienstes zu entlassen (BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10;… Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 6 Rn. 51;… von Roetteken in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Juni 2020, § 23 Rn. 780).

    Bereits ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Beamten begründen, wenn es dessen charakterliche Mängel hinreichend deutlich zu Tage treten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Rn. 7 Dem Dienstherrn steht in Bezug auf beide Entlassungsaspekte ein Beurteilungsspielraum zu, der von der Gerichtsbarkeit nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 17; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 12; OVG Münster…, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 - juris Rn. 27; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2020 - 5 ME 141/20 - juris Rn. 27; Masuch, DÖV 2018, 697 ).

    Mit seinem Verlangen nach weiterer Sachverhaltsaufklärung lässt es außer Acht, dass der Dienstherr bei einem einmaligen schwerwiegenden Vorfall im Dienst seine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten auf den Vorfall ausrichten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10).

    Hat sich gravierendes Fehlverhalten nicht im privaten Bereich ereignet, sondern im Dienst, darf der Dienstherr ohne Weiteres annehmen, dem Charaktermangel komme im Rahmen der dienstlichen Aufgabenerfüllung Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 8).

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30074
LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bezüglich eines Essensverbotes am Arbeitsplatz.

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der einseitigen Anordnung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Essverbot am Arbeitsplatz nur mit Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der einseitigen Anordnung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz im Wege einstweiliger Verfügung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2548
  • ZTR 2016, 666
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Bei solchen Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen und schränkt so die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Dagegen sind solche Regeln und Weisungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen, mitbestimmungsfrei (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Hierzu zählen sowohl verbindliche Verhaltensregeln als auch Maßnahmen, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen und berühren, ohne Normen für das Arbeitsverhalten zum Inhalt zu haben (BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128)..

    Rn. 24 Allerdings ist denkbar, dass Weisungen des Arbeitgebers einen "Doppelcharakter" aufweisen, also einerseits das Ordnungsverhalten, zugleich aber das Arbeitsverhalten regeln (oder keines von Beiden, vgl. BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12- NZA 2015, 128).

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Er verweist auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 und vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83.
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Rn. 29 Es ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - ständige Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen, dass der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren kann (vgl. zuletzt BAG vom 30.6.2015 - 1 ABR 71/13- ArbR 2015, 557).
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Er verweist auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 und vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83.
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Rn. 29 Es ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - ständige Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen, dass der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren kann (vgl. zuletzt BAG vom 30.6.2015 - 1 ABR 71/13- ArbR 2015, 557).
  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Rn. 33 Bei einstweiligen Verfügungen zur Sicherung von Beteiligungsrechten des Betriebsrates wird regelmäßig die Gefahr bestehen, dass deren Wahrnehmung ohne eine Unterlassungsverfügung vereitelt wird, dass also das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen wird (vgl. LAG Hamm vom 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373- 375). Durch die einstweilige Verfügung soll die Rechtsstellung des Betriebsrats gesichert werden.
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (vgl. zuletzt BAG vom 23.6.2016 - 1 ABR 18/14 - juris mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • LAG Köln, 23.08.1996 - 11 TaBV 53/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung des Betriebsrats bei …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Im Rahmen eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht Köln in einer von den hiesigen Parteien aufgegriffenen Entscheidung erklärt, der bloße Hinweis auf die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme und deren Verletzung genüge nicht (LAG Köln vom 23.8.1996 - 11 TaBV 53/96; vgl. auch Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsverhältnis, K, Rd. 112). Teilweise wird darauf abgestellt, ob der mit dem Mitbestimmungsrecht bezweckte notwendige Schutz der Arbeitnehmer unwiederbringlich vereitelt werde (…GK-ArbGG - Vossen, § 85, Rdz. 56 ff)..
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …

    Rn. 65 Selbst wenn der Antragsteller die hier begehrte Unterlassungsverfügung auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens befristet und damit eine Sicherungsverfügung beantragt hätte oder man annimmt, die Sicherungsverfügung sei als "Minus in der Leistungsverfügung enthalten, so dass sie unter Teilzurückweisung des Antrages und ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugesprochen werden könnte - wofür hier insbesondere wegen § 938 ZPO einiges spricht (…zum Verhältnis von § 938 ZPO zu § 308 ZPO vgl. Zöller/G.Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 938 Rn. 2 m.w.N.) -, würde dadurch die umfassende Interessenabwägung nicht überflüssig (…ebenso LAG Köln vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13, juris, Rz. 31;… GMP/Spinner, ArbGG, 9. Auflage, § 85 Rn. 37;… HWK/Bepler/Treber, 7. Auflage, § 85 ArbGG Rn. 13;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Auflage, Rn. K112; ausdrücklich offen gelassen durch LAG Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16, juris, Rz. 34/35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der …

    Unter Berücksichtigung der für das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG maßgeblichen Differenzierung zwischen Ordnungsverhalten und Arbeitsverhalten sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung dem Ordnungsverhalten (mitbestimmungspflichtig) z.B. die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung zur Förderung des äußeren Erscheinungsbildes des Unternehmens (BAG…, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 - Juris Rn. 22), die Einführung einer Parkplatzordnung (BAG…, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 - Juris Rn. 17 ff) oder die arbeitgeberseitige Untersagung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 - Juris Rn. 21 ff) zugeordnet worden.
  • LAG Hamburg, 14.01.2022 - 7 TaBVGa 2/21

    Headsets als technische Einrichtung - Zuständigkeit des Betriebsrats

    Es müsste also die Gefahr bestehen, dass die Verwirklichung des in Rede stehenden Rechtes ohne alsbaldige Verfügung bis zur Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung (§ 85 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 7 TaBVGa 520/16 -, juris;… GMP/Spinner, ArbGG 9. Aufl., § 85 Rn. 35).
  • ArbG Hamburg, 07.09.2021 - 14 BVGa 1/21
    Erforderlich ist, dass die Interessen des Antragstellers so gefährdet sind, dass durch Veränderung des status quo dessen Rechtsverwirklichung im gegenwärtigen oder zukünftigen Hauptverfahren vereitelt oder erschwert werden könnte [LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 -, zit. nach juris].
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22633
LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16 (https://dejure.org/2016,22633)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16 (https://dejure.org/2016,22633)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 (https://dejure.org/2016,22633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 16 PostPersRG
    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

  • IWW

    § 38 Abs. 1 PostPersRG, § ... 38 Abs. 2 BetrVG, § 26 PostPersRG, §§ 28, 29 PostPersRG, § 19 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 38 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, §§ 14 ff. BetrVG, § 26 Nr. 1 PostPersRG, § 14 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, § 92 Abs. 1 S. 2 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 16 PostPersRG
    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; PostPersRG § 16
    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 38 Abs. 2 S. 1; PostPersRG § 16
    Anforderungen an die Wahl der frei zu stellenden Mitglieder des Betriebsrats

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Wahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrats; Zulässigkeit der Durchführung der Wahl getrennt nach Arbeitnehmern und Beamten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2016, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (32)

  • BAG, 11.03.1992 - 7 ABR 50/91

    Freistellung und Gruppenschutz im Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16
    Rn. 97 Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder kann in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG durch ein einzelnes oder mehrere Betriebsratsmitglieder angefochten werden (BAG…, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 47/04 -, BAGE 114, 236 - 242, Rn. 11; BAG…, Beschluss vom 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 -, BAGE 114, 228 - 236, Rn. 20; BAG…, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340 - 350, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 22; BAG…, Beschluss vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 -, BAGE 69, 228 - 242, Rn. 25;… ErfK/Koch BetrVG § 38 Rn. 12;… Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 38 Rn. 69).

    Die Bestimmung des § 38 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ist auch eine wesentliche Wahlvorschrift, deren Nichtbeachtung zur Anfechtbarkeit des Freistellungsbeschlusses führt mit der Folge, dass bei rechtzeitiger Anfechtung die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder für unwirksam zu erklären ist, es sei denn, dass der Fehler auf das Wahlergebnis keinen Einfluss gehabt haben kann (BAG…, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340 - 350, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 22;… Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 38 Rn. 69).

    Bei Durchführung einer einheitlichen Wahl wäre nach dem insoweit anwendbaren d´Hondtschen Höchstzahlverfahren (vgl. insoweit nur BAG, Beschluss vom 11.03.1992 - 7 ABR 50/91 -, BAGE 70, 53 - 62, Rn. 26) über die letzte Freistellung entsprechend § 15 Abs. 2 Satz 3 WO durch Los zu entscheiden.

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16
    Das ist den Gerichten verwehrt (BAG, Beschluss vom 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 -, Rn. 16 f., juris; BAG…, Beschluss vom 04.12.2013 - 7 ABR 7/12, - Rn. 18, juris; BAG…, Beschluss vom 18.01.2012 - 7 ABR 73/10 -, BAGE 140, 277, Rn. 35).

    Ein Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit der Beteiligten insgesamt beseitigt werden kann (BAG, Beschluss vom 09.09.2015 - 7 ABR 47/13 -, Rn. 16 f., juris, BAG…, Beschluss vom 18.03.2015 - 7 BR 42/12 -, Rn. 26, juris; BAG…, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 ABR 93/09 -, BAGE 136, 334, Rn. 17).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16
    Rn. 108 (1) Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -, BVerfGE 133, 168 - 241, Rn. 66; ; BVerfG…, Urteil vom 20.03.2002 - 2 BvR 794/95 -, BVerfGE 105, 135 - 185, Rn. 79; BVerfG…, Beschluss vom 17.05.1960 - 2 BvL 11/59, 2 BvL 11/60 -, BVerfGE 11, 126 - 136, Rn. 16; BVerfG…, Urteil vom 21.05.1952 - 2 BvH 2/52 -, BVerfGE 1, 299 - 322, Rn. 56).

    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu (BVerfG, Urteil vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 -, BVerfGE 133, 168 - 241, Rn. 66; BAG…, Urteil vom 30.03.2004 - 1 AZR 7/03 -, BAGE 110, 122 - 134, Rn. 47; BGH…, Beschluss vom 16.05.2013 - II ZB 7/11 -, Rn. 27, juris; BFH…, Urteil vom 21.10.2010 - IV R 23/08 -, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277, Rn. 23).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

    Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerden im übrigen - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • ArbG Düsseldorf, 17.01.2019 - 2 BV 129/18
    Es ist daher unzulässig, zunächst die Freistellung des Vorsitzenden und seines Vertreters und danach in einem weiteren Wahlgang die anderen freizustellenden Betriebsratsmitglieder zu wählen (LAG Düsseldorf 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16 -, ZTR 2016, 666; LAG Nürnberg 17.12.1990 - 7 TaBV 16/90 -, LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 5;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG § 38 Rn. 41-44).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,26264
BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15 (https://dejure.org/2016,26264)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2016 - 1 WB 35.15 (https://dejure.org/2016,26264)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 (https://dejure.org/2016,26264)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SÜG § 2 Abs. 1, §§ 5, 14 Abs. 3
    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; truppendienstliche Angelegenheit; unrichtige Reisekostenabrechnungen; Einstellung des Strafverfahrens; Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Zweifel an der Zuverlässigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SÜG § 2 Abs. 1, §§ 5, 14 Abs. 3
    Anfechtungsantrag; Einstellung des Strafverfahrens; Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Sicherheitsüberprüfung; Verpflichtungsantrag; Zweifel an der Zuverlässigkeit; truppendienstliche Angelegenheit; unrichtige Reisekostenabrechnungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko durch unrichtige Reisekostenabrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 3 SÜG, § 14 Abs 3 S 1 SÜG
    Anspruch auf Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko durch unrichtige Reisekostenabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Soldaten zur Durchführung einer von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängigen Sicherheitsüberprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag; truppendienstliche Angelegenheit; unrichtige Reisekostenabrechnungen; Einstellung des Strafverfahrens; Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Zweifel an der Zuverlässigkeit

  • rechtsportal.de

    SÜG § 2 Abs. 1 ; SÜG § 5 ; SÜG § 14 Abs. 3
    Verpflichtung eines Soldaten zur Durchführung einer von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängigen Sicherheitsüberprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 149
  • DÖV 2016, 1012
  • ZTR 2016, 666
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Rn. 28 a) Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 23 m.w.N.).

    Rn. 31 b) Maßgeblich für die gerichtliche Kontrolle ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35).

    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23, vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 …und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - beck-online Rn. 29).

    Damit fehlt es an einem strafgerichtlichen Urteil oder einem im gerichtlichen Disziplinarverfahren ergangenen Urteil eines Wehrdienstgerichts, dessen tatsächliche Feststellungen im Sicherheitsüberprüfungsverfahren zugrundegelegt werden dürfen, sofern nicht besondere Umstände zu Zweifeln an deren Richtigkeit Anlass geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 27 ff.).

    Rn. 42 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26 …und vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N.) In Übereinstimmung hiermit nennt Hinweis Nr. 9 zu Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 (Anlage C 18) als Beispiele für entsprechende Anhaltspunkte strafrechtliche Verfahren gegen den Betroffenen, insbesondere Verurteilungen, und Verstöße des Betroffenen gegen Dienstpflichten.

    Rn. 49 cc) Auf dieser Grundlage ist auch die getroffene negative Prognose nicht zu beanstanden (vgl. zum prognostischen Element bei der Feststellung eines Sicherheitsrisikos BVerwG, Beschluss vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 1 WB 58.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).

    Rn. 42 Tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit und damit ein Sicherheitsrisiko begründen, können sich nach der Rechtsprechung des Senats unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26 und vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N.) In Übereinstimmung hiermit nennt Hinweis Nr. 9 zu Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 (Anlage C 18) als Beispiele für entsprechende Anhaltspunkte strafrechtliche Verfahren gegen den Betroffenen, insbesondere Verurteilungen, und Verstöße des Betroffenen gegen Dienstpflichten.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Dabei gibt es keine "Beweislast", weder für den Soldaten dahingehend, dass er die Sicherheitsinteressen der Bundeswehr bisher gewahrt hat und künftig wahren wird, noch für die zuständige Stelle, dass der Soldat diesen Erwartungen nicht gerecht geworden ist oder ihnen künftig nicht gerecht werden wird (stRspr, z.B. BVerwG…, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 30; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 ).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.; siehe auch Urteil vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - BVerwGE 140, 384 Rn. 24 ff. m.w.N.;… siehe auch Urteil vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 57.12

    Sicherheitsüberprüfung; persönliche Anhörung des Betroffenen.

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Gegen diese Form der Mitwirkung im Rechtsbehelfsverfahren, bei der der Geheimschutzbeauftragte im Bundesministerium der Verteidigung die - durch eine von der Personalverwaltung getrennte Organisationseinheit wahrzunehmenden (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SÜG) - Aufgaben der zuständigen Stelle erfüllt, bestehen nach der Rechtsprechung des Senats keine rechtlichen Bedenken (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 1 WB 57.12 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Bis zu diesem Zeitpunkt - und damit auch durch das Vorlageschreiben - können tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos einschließlich der dabei zu treffenden Prognose in Ergänzung zu der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten in das Verfahren eingeführt werden (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 13 Rn. 23…, vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 35 und vom 30. Januar 2014 - 1 WB 47.13 - beck-online Rn. 29).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst; …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Die aus § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) folgende Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte für Streitigkeiten, die die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen, erstreckt sich auch auf die Überprüfung sicherheitsrechtlicher Bescheide im Sinne des § 14 Abs. 3 SÜG, weil mit der Feststellung des Geheimschutzbeauftragten über die Frage des Bestehens eines Sicherheitsrisikos im Kern über die sicherheitsrechtliche Eignung eines Soldaten für eine bestimmte dienstliche Verwendung entschieden wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 21.12 und 1 WB 22.12 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 10.12

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15
    Rn. 25 Der außerdem gestellte Verpflichtungsantrag, dem Antragsteller "eine Ü 2-Sicherheitsfreigabe zu erteilen", ist zwar grundsätzlich statthaft, jedoch mangels Antragsbefugnis unzulässig (Klarstellung der Senatsrechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 WB 10.12 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 29.16

    Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen …

    Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz gibt keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 LS 1 und Rn. 25).

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 m.w.N. und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten …

    Rn. 28 Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der zusätzlich gestellte Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 2-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 …und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2025 - 1 B 774/24

    Freihaltung einer Stelle für das Auswahlverfahren zu dem Studiengang Gehobener …

    Rn. 64 Vgl. BVerwG, Beschlüsse; vom 26. Oktober 2017- 1 WB 20.17 -, juris, Rn. 22, und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 -, juris, Rn. 25; ferner OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 1 B 488/20 -, juris, Rn. 25, sowie Warg, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, Vorb.

    Rn. 66 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 -, juris, Rn. 25, und OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2021 - 1 B 488/20 -, juris, Rn. 27 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 1 B 1716/19
    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2011- 2 A 3.09 -, juris, Rn. 28, m. w. N.; nach derüberzeugenden - anderen Auffassung müssen die vom Gesetz (nur) geforderten tatsächlichen Anhaltspunkte, die die Prognose stützen sollen, nicht - und schon gar nicht mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit - bewiesen sein, so Denneborg/Friedrich/Schlatmann, Sicherheitsüberprüfungsrecht, Stand: Juni 2020, SÜG § 14 Rn. 10, und SÜG § 5 Rn. 5, sowie Eicholt, Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, in: ZBR 2012, 154 ff. (156 f.), jeweils unter Hinweis auf den Wortlaut des § 5 Abs. 1 SÜG sowie auf die Regelung des § 14 Abs. 3 Satz 3 SÜG; vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 -, juris, Rn. 42 f.; abweichend von seinem o. a. Urteil vom 31. März 2011 möglicherweise nun auch wieder der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 -, juris, Rn. 28 und 38, wonach das Tatbestandsmerkmal tatsächlicher "Anhaltspunkte" nicht auf objektiv feststehende Tatsachen abstellt und für den Betroffenen die Möglichkeit besteht, die zugrunde gelegten tatsächlichen Anhaltspunkte zu widerlegen.
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Konkurrentenstreit; "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Förderung von …

    Sicherheitsüberprüfungen werden nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit der konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit durchgeführt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25).
  • BVerwG, 26.03.2025 - 1 WB 16.24

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Zuverlässigkeitszweifel nach Absehen von …

    Ist der objektive Sachverhalt als solcher - anders als dessen sicherheitsrechtliche Bewertung - zwischen den Beteiligten nicht umstritten, ist der Geheimschutzbeauftragte nicht gehindert, an die tatsächlichen Feststellungen vorangegangener Verfahren anzuknüpfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 37).

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35, vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris Rn. 42…, vom 28. September 2017 - 1 WB 29.16 - juris Rn. 36 …und vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris Rn. 59).

  • VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Nach § 14 Abs. 3 S. 3 SÜG hat im Zweifel das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen; nicht anwendbar ist hingegen der Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris, Rn. 43).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 28.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos (Ü 3); Verschweigen einer Dienstreise; …

    Rn. 16 b) Unzulässig mangels Antragsbefugnis ist allerdings der Antrag, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, über die Ü 3-Sicherheitsfreigabe hinsichtlich des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25 …und vom 18. Dezember 2019 - 1 WB 6.19 - juris Rn. 26).

    Der Antragsteller hat jedenfalls keinen Anspruch darauf, dass eine von einer konkret beabsichtigten Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unabhängige Sicherheitsüberprüfung gleichsam "auf Vorrat" durchgeführt wird, etwa um seine Bewerbungschancen für bestimmte Dienstposten zu erhöhen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 25).

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 24.17

    Auslandsbeziehungen; Geheimschutzbeauftragter; Grundsatz des fairen Verfahrens; …

    Die Sicherheitsüberprüfung ist weder eine strafrechtliche noch eine disziplinarrechtliche Maßnahme, sondern dient der Abwehr künftiger Gefahren, sodass die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK schon deswegen nicht eingreift (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 36, 43).
  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 3.19

    Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken; Feststellung …

    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die Zweifel an der Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG begründen, unter anderem daraus ergeben, dass der Betroffene eine Straftat oder ein Dienstvergehen begangen hat, die - ggf. auch ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften oder zur dienstlichen Tätigkeit - ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 1 WB 37.07 - BVerwGE 130, 291 Rn. 26…, vom 30. Mai 2012 - 1 WB 58.11 - juris Rn. 35 und vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 30 Rn. 42).
  • BVerwG, 10.10.2017 - 1 WDS-VR 6.17

    Sicherheitsrisiko; unrichtige Angaben zu Beziehungen ins Ausland

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem …

  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines …

  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 6.25

    Sicherheitsrisiko: Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 54.23

    Erfolgreicher Antrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 21.09.2023 - 1 W-VR 17.23

    Eilantrag gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 08.09.2017 - 1 WDS-VR 4.17

    Erweiterte Sicherheitsüberprüfung; vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 3.20

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung …

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 6.19

    Streit um die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der erweiterten …

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 15.24

    Sicherheitsrisiko aufgrund von Befehlsmissachtung im Auslandseinsatz

  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 3.25

    Mit Buddel voll Rum auf der Rückbank: Hauptfeldwebel war kein Sicherheitsrisiko

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 24.20

    Antrag eines Zeitsoldaten gegen die Feststellung Sicherheitsrisikos in seiner …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 1 B 488/20

    Ausschluss eines Bewerbers ohne weitere Prüfung aus dem Auswahlverfahren mangels …

  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines …

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 20.17

    Anspruch auf erweiterte Sicherheitsüberprüfung; Aufhebung; Antragsbefugnis

  • BVerwG, 05.08.2024 - 1 W-VR 19.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

  • VG Berlin, 17.12.2025 - 4 K 879.24
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2026 - 1 B 1154/25

    Aufhebung der vorbehaltlichen Zulassung zum Studiengang i.R.e. …

  • BVerwG, 22.05.2024 - 1 W-VR 2.24

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Erteilung einer positiven Sicherheitsüberprüfung der …

  • VG Köln, 03.11.2022 - 15 L 1570/22
  • VG Berlin, 17.03.2026 - 4 K 812.24
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19326
BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15 (https://dejure.org/2016,19326)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2016 - 2 B 72.15 (https://dejure.org/2016,19326)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 (https://dejure.org/2016,19326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch ist auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen beschränkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003
    Urlaubsabgeltungsanspruch ist auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen beschränkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003
    Urlaubsabgeltungsanspruch ist auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen beschränkt

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs ; Finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch genommenen Urlaubs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs; Finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch genommenen Urlaubs

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Beamten auf Abgeltung des unionsrechtlich garantierten Mindesturlaubs; Finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch genommenen Urlaubs

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch ist auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen beschränkt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2016, 666
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    Denn das innerstaatliche Recht räumte Beamten im Jahr 2007 keinen solchen Abgeltungsanspruch ein; dies gilt auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 Rn. 8 und 15).

    Dabei ist unerheblich, ob es sich um Urlaub aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr gehandelt hat, der in das nachfolgende Jahr übertragen worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 Rn. 23;… dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14 [ECLI:DE:BVerfG:2014:vk20140515.2bvr032414] - NVwZ 2014, 1160 Rn. 12 f.).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    In seinem Urteil vom 3. Mai 2012 (Rs. C-337/10, Neidel, NVwZ 2012, 688 Rn. 35 f. m.w.N.) hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich die Richtlinie darauf beschränkt, Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz aufzustellen.

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2009 (…Rs. C-350/06 und C- 520/06, Schultz-Hoff, Slg. 2009, I-179 Rn. 62) und vom 3. Mai 2012 (Rs. C-337/10, Neidel, NVwZ 2012, 688 Rn. 30) folgt ferner, dass Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nur dann entgegensteht, wenn danach für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird und wenn der betroffene Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verwirklichen konnte.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2009 (Rs. C-350/06 und C- 520/06, Schultz-Hoff, Slg. 2009, I-179 Rn. 62) und vom 3. Mai 2012 (…Rs. C-337/10, Neidel, NVwZ 2012, 688 Rn. 30) folgt ferner, dass Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nur dann entgegensteht, wenn danach für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses keine finanzielle Vergütung gezahlt wird und wenn der betroffene Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums und/oder Übertragungszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben bzw. im Krankheitsurlaub war und deshalb seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht verwirklichen konnte.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    Rn. 11 Dem in der Beschwerdebegründung herangezogenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Juni 2014 (Rs. C-118/13 [ECLI:EU:C:2014:1755] - Bollacke, NJW 2014, 2415) kann zum Aspekt der Begrenzung des unionsrechtlichen Anspruchs auf Abgeltung nicht genommenen Urlaubs auf den in Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG eingeräumten Mindesturlaub von vier Wochen und zu dem Gesichtspunkt der Übertragung nicht genommenen Urlaubs auf Folgejahre nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14

    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    Dabei ist unerheblich, ob es sich um Urlaub aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr gehandelt hat, der in das nachfolgende Jahr übertragen worden ist (BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 Rn. 23; dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14 [ECLI:DE:BVerfG:2014:vk20140515.2bvr032414] - NVwZ 2014, 1160 Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2016 - 2 B 72.15
    Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Koblenz, 09.05.2023 - 5 K 1088/22

    Keine finanzielle Abgeltung für über den Mindesturlaub hinausgehenden nicht …

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenem Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (…stRsp, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris, Rn. 18 f. und Rn. 23, …und vom 15. Juni 2021 - 2 A 1.20 -, juris, Rn. 20;… Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - 2 B 57.13 -, juris, Rn. 8, und vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 -, juris, Rn. 10; OVG RP…, Beschluss vom 5. August 2016 - 2 A 10508/16.OVG -, juris, Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 12.03.2021 - 2 K 3079/19
    Rn. 50 Vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 -, juris, Rn. 36; BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 -, juris, Rnrn 9 f. und vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris, Rn 18.

    Rn. 54 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 -, juris, Rn. 10 und vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris, Rn 23.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 6 A 1366/22

    Urlaubsabgeltung; Mindesturlaub; Mehrurlaub

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.6.2016 - 2 B 72.15 -, ZTR 2016, 666 = juris Rn. 10 m. w. N.

    Rn. 12 Vgl. erneut BVerwG, Beschluss vom 16.6.2016 - 2 B 72.15 -, ZTR 2016, 666 = juris Rn. 10 sowie Urteile vom 31.1.2013 - 2 C 10.12 -, IÖD 2013, 78 = juris Rn. 23 und vom 15.6.2021 - 2 A 1.20 -, IÖD 2021, 206 = juris Rn. 20 m. w. N.

  • VG Berlin, 09.07.2021 - 5 K 118.19
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG steht einem Verfall - in Hinblick auf den unionsrechtlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 -, juris Rn. 9) - nicht entgegen.

    Eine derartige Anrechnung ist von vornherein lediglich für den Bestand des nach nationalem Recht bestehenden Anspruchs auf Erholungsurlaub maßgeblich, während sich die Frage nach dem Bestehen(bleiben) des unionsrechtlichen Mindesturlaubs ausschließlich danach richtet, ob in dem jeweiligen Bezugszeitraum tatsächlich Erholungsurlaub gewährt und genommen wurde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10/12 -, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 -, juris Rn. 10; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 3. Juni 2015 - 6 A 2326/12 -, juris Rn. 68; VG Düsseldorf…, Urteil vom 12. März 2021 - 2 K 3079/19 -, juris Rn. 51).

  • BVerwG, 15.06.2021 - 2 A 1.20

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei in Anspruch genommenem Urlaub aus dem Vorjahr

    Unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (stRspr, BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 - Buchholz 232.3 § 1 EUrlV Nr. 1 Rn. 23;… Beschlüsse vom 25. Juli 2014 - 2 B 57.13 - juris Rn. 8 und vom 16. Juni 2016 - 2 B 72.15 - Buchholz 232.3 § 10 EUrlV Nr. 1 Rn. 10;… gebilligt von BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14 - NVwZ 2014, 1160 Rn. 13 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2023 - 5 LA 119/22

    Abgeltung; Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten; EU-Mindesturlaub; …

    Es entspricht zudem der gefestigten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs des Art. 7 Abs. 2 RL 2003/008EG auf die sich aus Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG ergebenden 4 Wochen(= 20 Tage) Erholungsurlaub im Jahr beschränkt ist, dass also Urlaubstage nach nationalem Recht, welche über die nach Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG gewährleisteten 20 Tage hinausgehen ("Mehrurlaub"), nicht vom unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch nach Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG erfasst sind mit der Folge, dass etwa sogenannte Arbeitszeitverkürzungstage oder der Schwerbehindertenzusatzurlaub gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht auf den unionsrechtlichen Urlaubsanspruch durchschlagen (BVerwG…, Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 26.7.2013 - BVerwG 2 B 72.13 -, juris Rn. 2;… Urteil vom 30.4.2014 - BVerwG 2 A 8.13 -, juris Rn. 13, 18; Beschluss vom 16.6.2016 - BVerwG 2 B 72.15 -, juris Rn. 8 f; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 15.6.2021 - BVerwG 2 A 1.20 -, juris Rn. 20 f.).
  • VGH Bayern, 22.10.2018 - 3 ZB 17.123

    Nachzahlung von Bezügen und Urlaubsabgeltung nach Einstellung des …

    Im Übrigen kommt eine Urlaubsabgeltung auch nach der Rechtsprechung des EuGH lediglich dann in Betracht, wenn ein Beamter krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72.15 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12;… B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2018 - 1 L 62/18

    Ansparung von Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung nach § 8 UrlVO LSA (juris: UrlV …

    Rn. 5 Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es bei der Berechnung der dem Beschäftigten zustehenden Urlaubstage im Rahmen der Ansprüche aus Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG nach dem Zweck dieser Norm nur darauf ankommt, ob und wie viel Urlaub der Betreffende im konkreten Jahr genommen hat und mithin unerheblich ist, ob es sich dabei um neuen oder um alten, also aus dem vorangegangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub gehandelt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris Rn. ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 2 B 72/15 -, juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 30.06.2023 - B 5 K 22.895

    Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung, keine finanzielle …

    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt eine Urlaubsabgeltung nur dann in Betracht, wenn ein Beamter krankheitsbedingt gehindert war, den Urlaub zu nehmen (vgl. BVerwG, B.v. 16.6.2016 - 2 B 72.15 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 29.2.2016 - 6 ZB 15.2493 - juris Rn. 12;… B.v. 29.7.2016 - 3 ZB 15.1469 - juris Rn. 4;… B.v. 22.10.2018 - 3 ZB 17.123 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).
  • VG München, 02.02.2022 - M 5 K 21.1118

    Urlaubsabgeltung, Kirchenbeamter, Diakon, Mindesturlaub, Anteilige Kürzung, …

    Dabei kommt es entgegen der Rechtsauffassung des Klägers nicht darauf an, ob es sich bei dem eingebrachten Urlaub um Urlaub aus dem konkreten Urlaubsjahr oder um übertragenen bzw. angesparten Alturlaub handelt, denn zur Erfüllung des Mindesturlaubsanspruchs aus Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (…ABl. L 299 vom 18. November 2003, S. 9) ist nicht mehr erforderlich als eine bezahlte Freistellung im Mindestumfang in einem konkreten Jahr (…BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 2 C 10/12 - NVwZ 2013, 1925, juris Rn. 23;… B.v. 25.6.2013 - 1 WRB 2.11 - juris Rn. 40; B.v. 16.6.2016 - 2 B 72.15 - juris Rn. 10;… BVerfG, B.v. 15.5.2014 - 2 BvR 324/14 - NVwZ 2014, 1160, juris Rn. 13 ff.;… VG Düsseldorf, U.v. 12.3.2021 - 2 K 3079/19 - juris Rn. 38 f.;… VG Berlin, U.v. 9.7.2021 - VG 5 K 118.19 - BeckRS 2021, 31861 Rn. 28).
  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 16.5271

    Keine Urlaubsabgeltung nach Dienstenthebung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2024 - 6 A 1067/22

    Beanspruchung der Abgeltung weiteren während des Referendariats nicht in Anspruch …

  • VG Kassel, 06.07.2022 - 1 K 1638/20

    Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Entschädigung für Lebensarbeitszeitkonto und …

  • VG München, 22.11.2016 - M 5 K 14.3346

    Angemessenheit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Urlaubsabgeltung nach …

  • VG München, 28.08.2025 - M 5 K 25.2774

    Widerspruch, Einfache E-Mail, Klagefrist, Urlaubsabgeltung, Beamtenrecht, …

  • VG Magdeburg, 28.11.2017 - 8 A 173/17

    Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit

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