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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39224
BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16 (https://dejure.org/2017,39224)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2017 - IX R 37/16 (https://dejure.org/2017,39224)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - IX R 37/16 (https://dejure.org/2017,39224)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG VZ 2006, GG Art 3 Abs 1
    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 EStG 2002, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG 2002, EStG VZ 2006, Art 3 Abs 1 GG
    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuerge... setzes (EStG), § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, § 23 EStG, § 22 Nr. 2 EStG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 10e EStG, § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, § 2 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG), § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 1. Alternative EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 100 Abs. 2 Satz 2, § 121 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § 135 Abs. 1 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 u. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer als Zweitwohnung genutzten Immobilie

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer als Zweitwohnung genutzten Immobilie; Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

  • Betriebs-Berater

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Zweitwohnung - privates Veräußerungsgeschäft? - "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz Nr. 1 Satz 3
    Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung einer als zu Ferienzwecken eigengenutzten Wohnung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versteuerung des Veräußerungsgewinns bei Verkauf einer eigengenutzten Zweit- oder Ferienwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 3
    Ertragsteuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer als Zweitwohnung genutzten Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinnbesteuerung bei eigengenutzten Zweit- und Ferienwohnungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungserlös bei Zweitwohnungen und Ferienwohnungen - und die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Zweitwohnung - privates Veräußerungsgeschäft? - "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Besteuerung bei der Veräußerung einer selbstgenutzten Zweitwohnung

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Selbst genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen kann man steuerfrei verkaufen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Auslandsimmobilien

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Fremdwährungsskonto

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privater Urlaubsort bleibt steuerfrei

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zwei "gelungene” Entscheidungen des IX. Senates - Teil 2

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zwei "gelungene” Entscheidungen des IX. Senates

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungen zu eigenen Wohnzwecken bei Veräußerung von Zweit- und Ferienwohnungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewinn aus Verkauf einer zeitweilig bewohnten Zweitwohnung unterliegt nicht der Einkommenssteuer - Zweitwohnung darf aber in der übrigen Zeit nicht vermietet werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Private Veräußerungsgeschäfte: Begünstigung von ausschließlich eigengenutzten Zweit- und Ferienwohnungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweitwohnung verkauft: Steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft? (IBR 2017, 1052)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
    Ferienhaus, Zweitwohnung, Wohnung, Veräußerungsgeschäft, Doppelte Haushaltsführung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 490
  • NJW 2017, 3679
  • NZM 2018, 215
  • BB 2017, 2517
  • BB 2017, 2790
  • DB 2017, 2461
  • BStBl II 2017, 1192
  • ZfIR 2018, 531
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.a; vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1., beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25. Mai 2011 IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a;… BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 277, 280).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.b; vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, unter II.1.a, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG a.F., und in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 36. Aufl., § 23 Rz 18).

    Rn. 13 b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.a; vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1., beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25. Mai 2011 IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a;… BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 277, 280).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.b; vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, unter II.1.a, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG a.F., und in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 36. Aufl., § 23 Rz 18).

    Rn. 13 b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG; in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

  • FG Köln, 18.10.2016 - 8 K 3825/11

    Einkommensteuerpflichtiger Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im …

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Oktober 2016 8 K 3825/11 wird aufgehoben.

    das Urteil des FG vom 18. Oktober 2016 8 K 3825/11 aufzuheben sowie die Einspruchsentscheidung vom 14. November 2011 und den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 4. Dezember 2009 dahin zu ändern, dass die Einkommensteuer ohne die Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft in Höhe von ... EUR festgesetzt wird.

  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.a; vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1., beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25. Mai 2011 IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a; BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 277, 280).

    Rn. 13 b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht …

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Rn. 13 b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

    Wenn der Gesetzgeber Zweit- und Ferienwohnungen von der Begünstigung hätte ausnehmen wollen, hätte es nahegelegen, dies --wie in § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG und § 2 Satz 2 EigZulG-- ausdrücklich zu regeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a).

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff "Ferien- oder Wochenendwohnung"

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Rn. 13 b) Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720, unter 2.a; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a, beide jeweils zu § 10e EStG;… in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.c;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BFH-Urteil in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.a).

    Steuerpflichtige, die aufgrund fester Arbeitszeiten ihre Zweitwohnung nur an Wochenenden und in den Ferien nutzen können, wären gegebenenfalls von der Begünstigung ausgeschlossen, während Steuerpflichtige, die nicht an feste Arbeitszeiten oder an einen festen Arbeitsplatz gebunden sind und daher die Zweitwohnung häufiger und insbesondere auch an Wochentagen und außerhalb der Ferienzeiten nutzen können, ohne ersichtlichen Grund begünstigt sein könnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, unter 2.a).

  • BFH, 18.07.2013 - II R 35/11

    Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Vor diesem Hintergrund bietet der Wortlaut der Vorschrift keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber nicht dauernd bewohnte Zweitwohnungen und ausschließlich eigengenutzte Ferienwohnungen von der Begünstigung ausnehmen wollte (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. vom 21. Februar 2011 S 2256 A 13-St 225, juris, Rz 22; Blümich/Glenk/Ratschow, § 23 EStG Rz 53;… Bachem in: Bordewin/Brandt, § 23 EStG Rz 129a; Hoheisel in Littmann/Bitz/Pust, § 23 EStG Rz 79;… Kube in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 23 Rz 6; Musil in Herrmann/Heuer/ Raupach --HHR--, § 23 EStG Rz 130;… Wernsmann, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, § 23 EStG Rz B 46;… Bäuml in Kanzler/Kraft/ Bäuml, EStG, 2. Aufl., § 23 Rz 180; Bruschke, Deutsche Steuerzeitung 2008, 728, 729;… Risthaus, Der Betrieb / Beilage Nr. 13/2000, S. 12; Paus, Die Information für Steuer und Wirtschaft 1999, 513, 515; zur Behandlung der Ferienwohnung bei § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051, unter II.2.).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 48/10

    Keine steuervergünstigte Veräußerung eines unbebauten Gartengrundstücks - …

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.a; vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1., beide jeweils zu § 10e EStG;… vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25. Mai 2011 IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a;… BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 277, 280).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 18/03

    Privates Veräußerungsgeschäft - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, unter II.3.a; vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1., beide jeweils zu § 10e EStG; vom 18. Januar 2006 IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25. Mai 2011 IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a;… BFH-Beschluss vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22; Seitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 277, 280).
  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16
    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 160, unter II.3.b; vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66, unter II.1.a, zu § 7 Abs. 5 Satz 2 EStG a.F., und in BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II.1.;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 36. Aufl., § 23 Rz 18).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 70/96

    Spekulationsgeschäft bei Floating-Rate-Notes

  • BFH, 14.02.2023 - IX R 11/21

    Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (BFH-Urteil in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14, m.w.N.;… vgl. auch BFH-Urteile vom 18.01.2006 - IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25.05.2011 - IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, Rz 12; vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12;… in BFH/NV 2019, 1227, Rz 16; vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122, Rz 22; vom 03.09.2019 - IX R 10/19, BFHE 266, 507, BStBl II 2020, 310, Rz 10;… vom 24.05.2022 - IX R 28/21, BFH/NV 2023, 20, Rz 15;… BFH-Beschluss vom 28.05.2002 - IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a, zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 1383, Rz 22).

    Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält (BFH-Urteile in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 13; in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 15).

    Rn. 28 bb) Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (BFH-Urteile in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12;… in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14, und in BFH/NV 2023, 20, Rz 17).

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 10/19

    Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des …

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, m.w.N.).

    Dabei muss die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und im zweiten Jahr vor der Veräußerung nicht während des gesamten Kalenderjahrs vorgelegen haben; vielmehr genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie --mit Ausnahme des ersten Jahres vor der Veräußerung ("mittleres Kalenderjahr")-- voll auszufüllen (BFH-Urteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, m.w.N.; Trossen, Neue Wirtschaftsbriefe 2017, 3256 [3257]).

  • BFH, 01.03.2021 - IX R 27/19

    Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche …

    Ausreichend ist, dass der Steuerpflichtige das Gebäude zumindest a u c h selbst nutzt; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a, Rz 10; vom 25.05.2011 - IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, unter II.1.a, Rz 12; vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, unter II.1.a, Rz 12;… vom 21.05.2019 - IX R 6/18, BFH/NV 2019, 1227, unter II.1.a, Rz 16; vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122, unter II.3.a, Rz 22; vom 03.09.2019 - IX R 10/19, BFHE 266, 507, BStBl II 2020, 310, unter II.1.a, Rz 10; vgl. auch BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 22).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Senatsurteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, unter II.1.a, Rz 12, m.w.N.).

    Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält (Senatsurteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, unter II.1.b, Rz 13).

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - 13 K 289/17

    Steuerbarkeit eines Veräußerungsgewinns - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § …

    Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen (BFH, Urteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192).

    Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine langjährige Vermietung vor einer kurzzeitigen Eigennutzung unschädlich (vgl. Trossen, NWB 2017, 3256: "eine zusammenhängende Nutzung von einem Jahr und zwei Tagen [ausreichend]"), eine kurzzeitige Zwischenvermietung bis zur Veräußerung am Ende einer langjährigen Eigennutzung jedoch steuerschädlich sein sollte.

    Wenn eine langjährige Vermietung vor Beginn des Dreijahreszeitraums unschädlich ist (so in BFH, Urteil vom 27. Juni 2017 - IX R 37/16 -, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192), so muss dies aus vorgenannten Gründen erst recht in Fällen einer kurzzeitigen Vermietung von wenigen Monaten am Ende des Dreijahreszeitraums gelten.

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne …

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (vgl. u.a. grundlegend BFH-Urteil vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 23 Rz 18).

    Erfasst sind daher auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 13).

  • FG München, 11.03.2021 - 11 K 2405/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus

    Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen (vgl. BFHUrteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 16; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2018, 13 K 289/17, juris, Rz 22; jeweils m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Urteil des BFH vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BStBl II 2017, 1192 mit weiteren Nachweisen).

    Ebenfalls scheidet eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren aus (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3, 2. Alternative EStG); wobei für eine Anwendbarkeit der 2. Alternative die Selbstnutzung nicht während des gesamten Kalenderjahres vorgelegen haben muss, es genügt vielmehr ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie - mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs - voll auszufüllen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192).

    Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nimmt die Rechtsprechung hingegen nicht an, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu nutzen (BFH-Urteil vom 27. Juni 2017 IX R 37/13, BFHE 258, 490, BStBl II 2017 1192 m.w.N.).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (vgl. u.a. grundlegend BFH-Urteil vom 27. Juni 2017 XI R 37/16, BFHE 258, 590, BStBl II 2017, 1192;… Urteil vom 21. Mai 2019 IX R 6/18, a.a.O. m.w.N.).

    Eine Nutzung dieser Wohnungen "zu eigenen Wohnzwecken" im Sinne der Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die Wohnungen zwar nur zeitweilig bewohnt, sie ihm jedoch in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung stehen (BFH, Urteile vom 26. Juni 2017 IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192; vom 3. September 2019 IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122).

  • BFH, 21.05.2019 - IX R 6/18

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG; …

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält (BFH-Urteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, m.w.N.).

    Es genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt, ohne sie --mit Ausnahme des mittleren Kalenderjahrs-- voll auszufüllen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, m.w.N.).

  • BFH, 19.07.2022 - IX R 20/21

    Private Veräußerungsgeschäfte - Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume …

    Ausreichend ist, dass der Steuerpflichtige das Gebäude zumindest auch selbst bewohnt; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vom 25.05.2011 - IX R 48/10, BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, Rz 12; vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12;… vom 21.05.2019 - IX R 6/18, BFH/NV 2019, 1227, Rz 16; vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122, Rz 22; IX R 10/19, BFHE 266, 507, BStBl II 2020, 310, Rz 10; vom 01.03.2021 - IX R 27/19, BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14; vom 26.10.2021 - IX R 5/21, BFHE 275, 36, BStBl II 2022, 403, Rz 14; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 22).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Senatsurteile in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12, und in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14).

    Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält (Senatsurteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 13).

  • BFH, 26.10.2021 - IX R 5/21

    Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" …

    Der Steuerpflichtige muss das Gebäude zumindest auch selbst nutzen; unschädlich ist, wenn er es gemeinsam mit seinen Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt (…vgl. Senatsurteile vom 18.01.2006 - IX R 18/03, BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; in BFHE 234, 72, BStBl II 2011, 868, Rz 12; vom 27.06.2017 - IX R 37/16, BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12;… vom 21.05.2019 - IX R 6/18, BFH/NV 2019, 1227, Rz 16; vom 03.09.2019 - IX R 8/18, BFHE 266, 173, BStBl II 2020, 122, Rz 22; vom 03.09.2019 - IX R 10/19, BFHE 266, 507, BStBl II 2020, 310, Rz 10; vom 01.03.2021 - IX R 27/19, BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 28.05.2002 - IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284, unter II.2.a, zu § 4 des Eigenheimzulagengesetzes --EigZulG--; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 22).

    Eine Nutzung zu "eigenen Wohnzwecken" liegt hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten überlässt, ohne sie zugleich selbst zu bewohnen (Senatsurteile in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 12, und in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 14).

    Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine (oder mehrere) weitere Wohnung(en) hat und wie oft er sich darin aufhält (Senatsurteile in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192, Rz 13, und in BFHE 272, 393, BStBl II 2021, 680, Rz 15).

    Zwar ist das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Ausgangspunkt so zu verstehen wie in § 10e EStG und § 4 EigZulG (…Senatsurteil in BFH/NV 2006, 936, unter II.1.a; vgl. indes zu Zweit- und Ferienwohnungen Senatsurteil in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192).

  • BFH, 24.05.2022 - IX R 28/21

    Privates Veräußerungsgeschäft bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an …

  • FG Hamburg, 30.11.2017 - 3 V 194/17

    Aussetzung der Vollziehung: Private Veräußerungsgewinne - Ausnahme bei …

  • BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17

    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • FG München, 15.09.2020 - 2 K 1316/19

    Privates Veräußerungsgeschäft

  • FG Münster, 19.05.2022 - 8 K 19/20

    Vorliegen einer zu eigenen Wohnzwecken erfolgten Nutzung

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter …

  • BFH, 18.11.2019 - IX B 72/19

    Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. …

  • FG Düsseldorf, 02.03.2023 - 14 K 1525/19

    Berücksichtigen von sonstigen Einkünften aus einem privaten Veräußerungsgeschäft …

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2024 - 14 K 14131/22

    Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims

  • FG Hessen, 28.03.2022 - 10 K 724/18

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus der Vermietung einer …

  • BFH, 14.10.2020 - IX B 33/20

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Entscheidungserheblichkeit

  • FG Münster, 24.06.2022 - 4 K 1954/21

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall bei erheblichen …

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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19077
BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17 (https://dejure.org/2018,19077)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2018 - IX R 41/17 (https://dejure.org/2018,19077)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2018 - IX R 41/17 (https://dejure.org/2018,19077)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, EStG § ... 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 7, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2 S 1, EStG VZ 2014
    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1a EStG 2009, § 7 Abs 1 EStG 2009, § 7 Abs 4 EStG 2009, § 7 Abs 5 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009
    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

  • IWW

    § 9 Abs. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG, § 7 Abs. 1, 4 Satz 1 Nr. 2a EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, 4, 5 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG, § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragssteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen an einem Mietobjekt

  • zfir-online.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a
    Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Behebung von im Zeitpunkt der Anschaffung bereits vorhandenen - wenn auch "verdeckten" - Mängeln an der Immobilie

  • Betriebs-Berater

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjekts als "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ertragssteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen an einem Mietobjekt

  • ibr-online

    Unvermutete Renovierungsaufwendungen sind anschaffungsnahe Herstellungskosten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unvermutete Renovierungsaufwendungen - als anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjektes als "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Steuertipp: Instandhaltungskosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjekts als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nach Anschaffung eines Mietobjektes unvermutet angefallene Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1a
    Anschaffungskosten, Sanierung, Vermietung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 261, 268
  • NZM 2018, 918
  • BB 2018, 2224
  • DB 2018, 1895
  • BStBl II 2018, 533
  • ZfIR 2018, 531
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 9. Mai 2017 IX R 6/16 (BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9) anerkannt, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht werden, als Werbungskosten sofort abziehbar seien.

    Eine Divergenz zum BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9 bestehe daher nicht.

    Gleiches gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. August 2016 10 K 398/15 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1774, rechtskräftig).

    Die Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt für solche Schäden nicht (BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9).

    Soweit in diesem Rahmen auch "verdeckte", d.h. den Klägern im Zuge der Anschaffung verborgen gebliebene, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben wurden, sind auch die hierfür getragenen Aufwendungen den anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zuzuordnen (BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Es führte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 2016 IX R 22/15 (BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999) aus, zu den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zählten auch Schönheitsreparaturen.

    Der Senat verweist insoweit auf seine Urteile vom 14. Juni 2016 IX R 25/14 (BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992), IX R 15/15 (BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996) und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999, jeweils m.w.N.

    Übersteigen die hierfür angefallenen Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der für den Erwerb des Gebäudes aufgewandten Anschaffungskosten, sind diese insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu behandeln (BFH-Urteile in BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992; in BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Der Senat verweist insoweit auf seine Urteile vom 14. Juni 2016 IX R 25/14 (BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992), IX R 15/15 (BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996) und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999, jeweils m.w.N.

    Übersteigen die hierfür angefallenen Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der für den Erwerb des Gebäudes aufgewandten Anschaffungskosten, sind diese insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu behandeln (BFH-Urteile in BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992; in BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 15/15

    Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Der Senat verweist insoweit auf seine Urteile vom 14. Juni 2016 IX R 25/14 (BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992), IX R 15/15 (BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996) und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999, jeweils m.w.N.

    Übersteigen die hierfür angefallenen Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der für den Erwerb des Gebäudes aufgewandten Anschaffungskosten, sind diese insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu behandeln (BFH-Urteile in BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992; in BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, und in BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999).

  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 12 K 113/16

    Rechsstreit um die Berücksichtigung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. September 2017 12 K 113/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil des FG vom 26. September 2017 12 K 113/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 21. März 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. April 2016 mit der Maßgabe zu ändern, dass --bei gleichzeitiger Herabsetzung der AfA von bisher 1.046 EUR auf 807 EUR-- weitere sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen in Höhe von 11.978,35 EUR bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574;… vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15

    Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands …

    Auszug aus BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17
    Gleiches gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. August 2016 10 K 398/15 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1774, rechtskräftig).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als …

    Gleiches gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 13. März 2018, IX R 41/17, BStBl II 2018, 533 ).

    Die Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt für solche Schäden nicht (vgl. BFH, Urteil vom 13. März 2018, a.a.O.).

  • BFH, 20.09.2022 - IX R 29/21

    Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …

    Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. Senatsurteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 12).

    Diese Aufwendungen erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG), sie sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 13).

    Nicht zu den Aufwendungen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören nach dem Wortlaut des Satzes 2 der Vorschrift ausdrücklich nur Aufwendungen für Erweiterungen i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen (vgl. Senatsurteil in BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 14).

    Übersteigen die hierfür angefallenen Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der für den Erwerb des Gebäudes aufgewandten Anschaffungskosten, sind sie insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu behandeln (Senatsurteil in BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 15).

    Die Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt für solche Schäden nicht (vgl. Senatsurteil in BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 16).

  • FG Düsseldorf, 28.11.2023 - 10 K 2184/20

    Berücksichtigen von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …

    auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9.5.2017 (Az. IX R 6/16, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 9) und vom 13.3.2018 (IX R 41/17 BStBl II 2018, 533) geltend, dass der Tatbestand des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG in Fallgestaltungen, bei denen Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, welche nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt durch das schuldhafte Handeln eines Dritten am Gebäude verursacht worden seien, teleologisch reduziert werde.

    Im Gegensatz zur Konstellation, die dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.03.2018 (IX R 41/17, BStBl 2018, 553) zugrunde gelegen habe, gehe es im Fall des nach der Anschaffung eingetretenen Schadens nicht um die Modernisierung eines im Zeitpunkt der Anschaffung nicht mehr zeitgemäßen Zustands, die lediglich "gelegentlich" der Schadensbeseitigung durchgeführt werde.

    Übersteigen die hierfür angefallenen Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der für den Erwerb des Gebäudes aufgewandten Anschaffungskosten, sind diese insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu behandeln (BFH-Urteil vom 13. März 2018 IX R 41/17, BStBl II 2018, 533 m.w.N.).

    Die Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher Herstellungskosten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt für solche Schäden nicht (BFH-Urteile vom 13. März 2018 IX R 41/17, BStBl II 2018, 533 m.w.N.; vom 9. Mai 2017 IX R 6/16, BStBl II 2018, 9).

    Indes wird der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG für die Beseitigung verdeckter Mängel gerade nicht eingeschränkt (vgl. BFH Urteile vom 9. Mai 2017 IX R 6/16, BStBl II 2018, 9; vom 13. März 2018 IX R 41/17, BStBl II 2018, 533).

  • FG Hessen, 18.06.2024 - 10 K 1736/19

    Einordnung von Aufwendungen in Form von baulichen Maßnahmen als anschaffungsnahe …

    Zur Begründung verweist das FA auf die Einspruchsentscheidung und verweist ergänzend auf die Grundsätze des BFH-Urteils vom 13.03.2018 (IX R 41/17).

    Dabei findet die Vorschrift auch im Fall einer Eigentumswohnung Anwendung, die ebenfalls ein Gebäude im Sinne der Vorschrift ist (i.Erg. ebenso BFH-Urteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533).

    Soweit die Kläger geltend machen, dass die Aufwendungen teilweise der Behebung nachträglich entstandener Schäden gedient hätten, kommt ein Sofortabzug als Werbungskosten zwar grundsätzlich in Betracht (vgl. BFH-Urteile vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rn. 16;… vom 09.05.2017 - IX R 6/16, BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9, Rn. 22).

    Dieses definiert die maßgebliche Grenze in § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG als "15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes", wobei Gebäude in diesem Sinne auch das Wohnungseigentum ist (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533; s. auch § 7 Abs. 5a EStG).

    Davon geht auch die Rechtsprechung des BFH aus, nach der etwa Aufwendungen für den Einbau von Fenstern einer Eigentumswohnung, die nach dem insoweit zutreffenden Vortrag der Kläger gemäß § 5 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören (…Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2013 - V ZR 46/13, NJW-RR 2014, 527, Rn. 9), zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533).

  • BFH, 03.05.2022 - IX R 7/21

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Entnahme einer Wohnung ist keine …

    Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten; s. BFH-Urteile vom 14.06.2016 - IX R 25/14, BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992, Rz 15; IX R 15/15, BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, Rz 8 ff.; IX R 22/15 - BFHE 254, 251, BStBl II 2016, 999, Rz 12 ff.; vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 11 ff.; jeweils m.w.N.; Schießl, Steuern und Bilanzen --StuB-- 2016, 719).
  • BFH, 06.12.2021 - IX R 8/21

    Aufwendungen für das sog. Projektcontrolling durch eine der finanzierenden Bank …

    Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (vgl. dazu Senatsurteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2017 - 12 K 113/16

    Rechsstreit um die Berücksichtigung von Aufwendungen für Instandsetzungs- und …

    Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 41/17.
  • BFH, 08.12.2021 - IX B 81/20

    Keine Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts zur Abgrenzung von …

    Die im finanzgerichtlichen Verfahren entscheidungserhebliche Frage, ob und in welchen Fällen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand und damit keine Herstellungskosten vorliegen, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt und bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Entscheidung (vgl. zu der Frage der Abgrenzung u.a. Senatsentscheidungen vom 14.07.2004 - IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, unter II.1.; vom 15.05.2013 - IX R 36/12, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz 12; vom 14.06.2016 - IX R 15/15, BFHE 254, 246, BStBl II 2016, 996, Rz 9, sowie IX R 25/14, BFHE 254, 236, BStBl II 2016, 992, Rz 13; vom 03.08.2016 - IX R 14/15, BFHE 255, 103, BStBl II 2017, 437, Rz 13, und vom 13.03.2018 - IX R 41/17, BFHE 261, 268, BStBl II 2018, 533, Rz 12).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2023 - 2 K 2449/18

    Aufteilung des Kaufpreises für ein vermietetes Mehrfamilienhaus für Zwecke der …

    Mit Urteil vom 13.03.2018 (IX R 41/17) habe der BFH nochmals bestätigt, dass unvermutete Aufwendungen, welche zur Beseitigung von bei Anschaffung nicht vorhandenen Schäden dienten, nicht zu den Anschaffungskosten gehörten.
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16308
OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18 (https://dejure.org/2018,16308)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2018 - 34 Wx 188/18 (https://dejure.org/2018,16308)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 (https://dejure.org/2018,16308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12 Abs. 1
    Anforderungen an Darlegung eines berechtigten Interesses an der Grundbucheinsicht

  • zfir-online.de

    GBO § 12 Abs. 1
    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht bei bloßer Behauptung von Ansprüchen und schlagwortartiger Formulierung sowie notwendige Glaubhaftmachung (hier: eines behaupteten Treuhandverhältnisses)

  • notar-drkotz.de

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GBO § 12 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Rechts auf Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Rechts auf Grundbucheinsicht

  • ibr-online

    Keine Grundbucheinsicht bei bloßen Behauptungen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht (IMR 2018, 387)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Dieses muss sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse zwar nicht auf ein bereits bestehendes Recht am Grundstück oder ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem Eingetragenen und dem die Einsicht Begehrenden stützen, sondern kann auch mit einem (beispielsweise) wirtschaftlichen Interesse begründet werden (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; Schreiner RPfleger 1980, 51 f).

    Im Einzelfall können darüber hinaus eine Glaubhaftmachung des Interesses oder ein Nachweis verlangt werden (…Demharter § 12 Rn. 13; Böhringer DNotZ 2014, 16/18), etwa durch Vorlage von Verträgen oder Urkunden (OLG Oldenburg RPfleger 2014, 131; Schreiner RPfleger 1980, 51/52).

  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; KG NJW-RR 2004, 1316/1317).

    Rn. 12 Die Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert mithin einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Jedoch genügt es im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nach vorherrschender Ansicht, dass der Adressat der Entscheidung geltend machen kann, durch diese in einer rechtlich geschützten Position unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt zu sein, sofern die angefochtene Entscheidung in der behaupteten Weise unrichtig ist, und deshalb ein rechtliches Interesse an ihrer Beseitigung zu haben (BGHZ 80, 126/127;… Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 61a m. w. N.).

    Weder werden sie vor der Gewährung von Grundbucheinsicht angehört noch steht ihnen ein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Einsicht zu (BGHZ 80, 126/128 f).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Glaubhaftmachung erfordert eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit für die glaubhaft zu machende Tatsache (BGHZ 156, 139/142; Senat vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12 = Rpfleger 2013, 324;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 294 Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 120/13

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Vermerks über den Verzicht auf …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Rn. 11 Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO (und zwar auch in Form der Gewährung eines Grundbuchauszugs) ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Entscheidungsorgans ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird (vgl. BGH ZfIR 2015, 17/19;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rz. 6 mit umfangreichen Nachw.).
  • OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12

    Aufgebotsverfahren: "Unbekannter" Gläubiger eines Buchgrundpfandrechtes

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Glaubhaftmachung erfordert eine erhebliche, überwiegende Wahrscheinlichkeit für die glaubhaft zu machende Tatsache (BGHZ 156, 139/142; Senat vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12 = Rpfleger 2013, 324;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 294 Rn. 6).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97

    Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; KG NJW-RR 2004, 1316/1317).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von …

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Rn. 12 Die Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert mithin einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).
  • OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15

    Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18
    Eine nicht tatsachengestützte Versicherung des eigenen positiven Prüfungsergebnisses durch den Einsichtsbegehrenden kann die gerichtliche Prüfung nicht ersetzen (Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15 = NJW-RR 2016, 806).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Rn. 13 Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris = RPfleger 2014, 131; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris;… Beschluss vom 11. Januar 2018 - 34 Wx 408/17 -, Rn. 13 juris;… Demharter, GBO31, § 12 Rn. 7 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2020 - 3 W 121/19

    Grundbucheinsichtsrecht: Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an …

    Rn. 3 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i.S.v. § 12 Abs. 1 GBO, und zwar auch in Form der Erteilung von Abschriften (§ 12 Abs. 2 GBO), ist gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers vorliegt (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2013, Az.: V ZB 120/13, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 21; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018, Az.: 34 Wx 188/18, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 11; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30. September 2013, Az.: 12 W 261/13, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 2;… Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Aufl. 2015, § 12 GBO, Rdnr. 6 u. 77).
  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Grundbuch; Grundbucheinsicht; berechtigtes Interesse; Wohnungseigentümer - …

    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg…, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).

    Weder werden sie vor der Gewährung von Grundbucheinsicht angehört noch steht ihnen ein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Einsicht zu (BGH Beschluss vom 06. März 1981, V ZB 18/80, Rdnr.7 - juris; OLG München Beschluss vom 14. Juni 2018, 34 Wx 188/18 Rdnr. 11 - juris).

  • OLG München, 18.02.2026 - 34 Wx 36/26

    Kein Recht des Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

    Die Kenntnis vom Grundbuchstand muss hierbei bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (Senat vom 14.6.2018, 34 Wx 188/18 = BeckRS 2018, 11571).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18013
OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 34 Wx 138/18 (https://dejure.org/2018,18013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB § 1113 Abs. 1; BGB § 1115 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1; GNotKG § 27 Nr. 4; WEG § 10 Abs. 6 S. 4; ZPO § 866 Abs. 1; ZPO § 867 Abs. 1; ZPO § 750 Abs. 1
    BGB; GBO; GNotKG; WEG; ZPO

  • zfir-online.de

    WEG § 10 Abs. 6 Satz 4; BGB § 1113 Abs. 1, § 1115 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1
    Unrichtige Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen Miteigentümer bei auf "die übrigen Eigentümer der WEG" lautendem Vollstreckungstitel

  • ra.de
  • RA Kotz

    Eintragung Zwangshypothek - Voraussetzungen für Eintragung Amtswiderspruch

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautenden Titels

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautenden Titels

  • ibr-online

    Keine Zwangshypothek für WEG mit einem Titel auf "übrige Eigentümer"!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Die WEG kann nicht für die übrigen Eigentümer der WEG handeln

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    WEG: Die WEG kann nicht für die übrigen Eigentümer der WEG handeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragung einer "WEG" als Berechtigte einer Zwangshypothek

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausweis der Gläubiger auf Vollstreckungstitel (IVR 2018, 148)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwerde gegen eine Grundbucheintragung - Amtswiderspruch nach § 53 GBO (IVR 2018, 149)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1487
  • NZM 2019, 790
  • Rpfleger 2019, 21
  • NZG 2019, 64
  • ZfIR 2018, 531
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines auf "übrige …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt deshalb nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (Senat vom 13.1.2010, 34 Wx 117/09 = FGPrax 2010, 120; vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156;… Demharter § 19 Rn. 107).

    Rn. 34 (1) Materiellrechtlich entsteht die Hypothek bei dieser Sachlage trotz Eintragung (vgl. § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung - nämlich ein den Vollstreckungsgläubiger ausweisender Titel - fehlt (vgl. Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; vom 15.4.2016 - 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815 m. w. N.).

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Rn. 34 (1) Materiellrechtlich entsteht die Hypothek bei dieser Sachlage trotz Eintragung (vgl. § 867 Abs. 1 Satz 2 ZPO) nicht, weil eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung - nämlich ein den Vollstreckungsgläubiger ausweisender Titel - fehlt (vgl. Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; vom 15.4.2016 - 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815 m. w. N.).

    Rn. 40 Für die erste Instanz ist klarstellend auszusprechen, dass die Kostenhaftung des Beteiligten zu 2 aus § 27 Nr. 4 GNotKG neben der als Antragstellerin gemäß § 22 Abs. 1 GNotKG herangezogenen Beteiligten zu 1 in Wegfall kommt (vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16, juris Rn. 47; LG Wuppertal JurBüro 1979, 84 mit Anm. Mümmler; beide noch zu § 3 Nr. 4 KostO).

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Als Berechtigter einer Zwangshypothek kann nur die Person eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist (Anschluss an BGHZ 148, 392).

    Rn. 28 Da bei Eintragung einer Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel die Grundlage für das Tätigwerden des Vollstreckungsorgans bildet, darf zudem entsprechend § 1113 Abs. 1 BGB nur diejenige Person gemäß § 1115 Abs. 1 BGB als Gläubiger eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist (BGHZ 148, 392/396 f).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).

    Handelt es sich bei dem die Vollstreckung betreibenden Gläubiger und dem Titelgläubiger um unterschiedliche Rechtssubjekte, darf das Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsmaßnahme nicht anordnen; es muss vielmehr den Antrag zurückweisen (BGH NJW-RR 2007, 955/956).

  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Weil die Zwangshypothek nach § 866 Abs. 1, § 867 ZPO grundsätzlich von Dritten rechtsgeschäftlich gutgläubig erworben werden kann, gilt die Rechtsmittelbeschränkung auch für sie (BGHZ 64, 194/197 f;… Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 867 Rn. 24), und zwar selbst dann, wenn lediglich Vollstreckungsmängel inmitten stehen.

    Rn. 15 Dass für Sicherungshypotheken der erweiterte Gutglaubensschutz nach § 1138 BGB nicht gilt, ist wegen der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise (BGHZ 64, 194/197 f) für den Umfang des zulässigen Rechtsmittels ohne Bedeutung (BayObLG Rpfleger 1995, 106;… OLG Nürnberg vom 15.3.2012, 15 W 300/12, juris Rn. 10).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Die Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGHZ 163, 154) hat nicht dazu geführt, dass die Wohnungseigentümer mit dem teilrechtsfähigen Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich identisch wären.
  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Das gilt selbst dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Titelgläubiger mit dem materiell-rechtlichen Forderungsinhaber nicht identisch ist (wofür hier allerdings nichts spricht), denn zu einer materiellen Überprüfung des Titels ist das Vollstreckungsorgan nicht berechtigt (BGH NJW-RR 2007, 358).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Gegen Eintragungen im Grundbuch, an die sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann, kann der betroffene Eigentümer die Beschwerde nämlich nur mit dem Ziel einlegen, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO einen Widerspruch gegen die Richtigkeit der beanstandeten Eintragung oder nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO eine Amtslöschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit herbeizuführen (BGHZ 108, 372/375;… Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 96 f).
  • BGH, 17.09.2010 - V ZR 5/10

    Parteiwechsel durch Prozesserklärung in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Ein Beteiligtenwechsel unter Ausscheiden der WEG als Antragstellerin aus dem Verfahren, der hier deshalb erforderlich gewesen wäre, weil nicht lediglich eine Rubrumsberichtigung vorliegt (vgl. auch BGH NJW 2010, 3376), wurde in dem Schriftsatz jedoch nicht erklärt.
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 88/08

    Notwendigkeit der für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im …

    Auszug aus OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18
    Vielmehr existieren mit den in einer nicht rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft verbundenen Miteigentümern einerseits und dem Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft andererseits zwei unterschiedliche Zuordnungsobjekte von Rechten und Verbindlichkeiten (BGH NJW-RR 2007, 955/956; NJW 2010, 1007/1008; Senat vom 25.4.2013, 34 Wx 146/13 = FGPrax 2013, 156; KG Rpfleger 2014, 132/133).
  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer …

  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs; Eintragung einer …

  • KG, 11.10.2013 - 1 W 195/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Bewilligung der Löschung eines auf Grund …

  • BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 42/94

    Zwangshypothek auf Gemeindegrundstück

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20

    Anforderungen an Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek nach …

    Darüber hinausgehend ist eine Beschwerde gegen die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek mit dem Ziel ihrer Löschung auch zulässig, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit (infolge Fehlens einer entsprechenden Eintragung) als auch für die Zukunft (infolge Eintragung eines Amtswiderspruchs) rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194; OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 37/16, RPfleger 2016, 556; Beschluss vom 28.06.2018 - 34 Wx 138/18, NJW-RR 2018, 1487;… Seibel, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 867 Rn. 24), oder wenn die Eintragung aufgrund schwerwiegender Mängel des Eintragungsaktes als nichtig angesehen werden muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23.01.1992 - BReg 2 Z 169/91, RPfleger 1992, 147; OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 37/16, RPfleger 2016, 556;… Demharter, Grundbuchordnung 31. Aufl., § 53 Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19082
BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17 (https://dejure.org/2018,19082)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2018 - IX B 106/17 (https://dejure.org/2018,19082)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - IX B 106/17 (https://dejure.org/2018,19082)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3, EStG VZ 2012
    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • rechtsinformationen.bund.de

    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2012
    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

  • zfir-online.de

    EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
    Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf einer durch Dritten (hier: Sohn) bewohnten und vom Verkäufer nur besuchsweise genutzten Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft: Konkretisierung eigene Wohnzwecke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2018, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.2017 - IX R 37/16

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17
    NV: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 27. Juni 2017 IX R 37/16 (BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192) liegt nicht vor, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen nicht als Wohnung zur Verfügung steht, sondern von einem Dritten zu Wohnzwecken genutzt wird und der Steuerpflichtige sich dort nur gelegentlich besuchsweise aufhält 6 .

    Rn. 4 b) Daran gemessen liegt die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) vorgetragene Abweichung von der BFH-Entscheidung vom 27. Juni 2017 IX R 37/16 (BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192) nicht vor.

    In dem Verfahren in BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192 ging es mithin um die Frage, ob auch die alleinige Nutzung als Zweitwohnung unter den Begriff der "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu subsumieren ist oder ob die Regelung nur die Erstwohnung des Steuerpflichtigen umfasst.

  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der …

    Auszug aus BFH, 29.05.2018 - IX B 106/17
    Rn. 3 a) Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht (FG) in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, dass die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und dass eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 14.11.2023 - IX R 13/23

    Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter

    Anders als die Kläger meinen, genügt nicht, wenn der Steuerpflichtige unter der Adresse der Immobilie lediglich mit seinem Wohnsitz gemeldet ist, sich dort aber allenfalls für Besuchsaufenthalte aufhält (vgl. Senatsbeschluss vom 29.05.2018 - IX B 106/17, Rz 6).
  • FG Düsseldorf, 02.03.2023 - 14 K 1525/19

    Berücksichtigen von sonstigen Einkünften aus einem privaten Veräußerungsgeschäft …

    Nach allgemeiner Auffassung genügen insofern bloße Aufenthalte zu Besuchszwecken nicht (vgl. nur BFH, Beschluss vom 29. Mai 2018 IX B 106/17, BFH/NV 2018, 951).
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