Sie sehen hier das BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform). Zur aktuellen Fassung von § 350 BGB.
Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
2. Abschnitt - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 305 - 361b) |
5. Titel - Rücktritt (§§ 346 - 361b) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/0BGB010102/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 350 BGB a.F.
36 Entscheidungen zu § 350 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Dresden, 13.09.2000 - 11 U 3304/99
Wandlung bei Beschädigung der Kaufsache beim Käufer - Herausgabe der Kaufsache ...
- BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96
Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW
- BGH, 30.04.1959 - VIII ZR 174/58
- OLG Stuttgart, 13.05.1997 - 10 U 209/96
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages bgzl. Lastzüge u.a. wegen ...
- BGH, 14.01.1955 - V ZR 109/53
Rücktritt vom Vertrag. Umstellung
- BFH, 16.06.1970 - II 95/64
Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei ...
- BGH, 13.04.1972 - II ZR 107/70
Wechseldiskontierung - Rückgaberecht der Bank
- OLG Bremen, 26.01.1977 - 3 U 77/76
Erfolgsaussichten einer Berufung wegen vermeintlicher positiver ...
- BGH, 05.03.1962 - III ZR 196/60
- BGH, 22.06.1966 - V ZR 175/63
Zustimmung zur Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens - Ein zur Anfechtung ...
Querverweise
Auf § 350 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG)
- Kreditvertrag
- § 13 (Rücktritt des Kreditgebers)