Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)   
   Abschnitt 3 - Testament (§§ 2064 - 2273)   
   Titel 8 - Gemeinschaftliches Testament (§§ 2265 - 2273)   
Gliederung
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§ 2272 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/2272.html)
§ 2272 BGB
§ 2272 Bürgerliches Gesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/BGB/2272.html)
§ 2272 Bürgerliches Gesetzbuch
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Textdarstellung

  

§ 2272
Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.

Vorherige Gesetzesfassungen

Rechtsprechung zu § 2272 BGB

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