Rechtsprechung
| EGMR, 13.01.2011 - 6587/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 3 EMRK; 5 EMRK; Art. 7 EMRK; Art. 1 GG, Art. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG
Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche Sicherungsverwahrung; Verbot der unmenschlichen Behandlung und Strafe. - Bundesministerium der Justiz
H. gegen Deutschland
Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 3 EMRK
Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt zu Präventionszwecken - RIS Bundeskanzleramt Österreich
- Europarat
Haidn ./. Deutschland
(englisch)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europarat (Pressemitteilung)
Gerichte hätten Unterbringung eines Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventionszwecken nicht nachträglich anordnen dürfen
- spiegel.de (Pressemeldung, 13.01.2011)
Menschenrechte: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung
- spiegel.de (Pressebericht, 13.01.2011)
Urteil zur Sicherungsverwahrung: Deutsche Justiz kassiert neue Schlappe in Straßburg
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EGMR: Nachträgliche Anordnung zur Unterbringung eines Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventionszwecken unzulässig - Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit gemäß Artikels5 § 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
- lto.de (Kurzinformation)
Unterbringung eines psychisch kranken, 76-jährigen Straftäters in einer JVA nach dem BayStrUBG verletzt dessen Recht auf Freiheit und Sicherheit
Besprechungen u.ä. (4)
- arthur-kreuzer.de
(Entscheidungsanmerkung)
Sicherungsverwahrung - Brisante rechtspolitische Lage nach der erneuten Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzung
- zeit.de (Entscheidungsanmerkung)
Urteil zur Sicherungsverwahrung: Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber
- verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)
Das Zombie-Gesetz nachträgliche Sicherungsverwahrung
- lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
EGMR zur Sicherungsverwahrung: "Es geht eben nicht nachträglich!"
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 13.01.2011, Az.: 6587/04 (Konventionswidrigkeit nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung)" von RA Dr. Peter Kotz, original erschienen in: StRR 2011, 158.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Konventionswidrigkeit nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung" von RA Dr. Peter Kotz, original erschienen in: ZAP 2011, 525 - 532.
Verfahrensgang
- LG Passau, 10.06.2005 - KLs 209 Js 8551/98
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 476/05
- BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05
- EGMR, 13.01.2011 - 6587/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 3423
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
EGMR Sicherungsverwahrung
Darüber hinaus hat die Kammer der 5. Sektion in einem weiteren Urteil vom 13. Januar 2011 (Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland) eine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK im Fall eines Individualbeschwerdeführers abgelehnt, der nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe auf der Grundlage des Bayerischen Straftäterunterbringungsgesetzes (BayStrUGB) wegen seiner Gefährlichkeit nachträglich in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht worden war.Bei dieser Gelegenheit hat die Kammer nochmals darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung eines Strafvollstreckungsgerichts, der betreffenden Person weiter die Freiheit zu entziehen, nicht das Erfordernis der "Verurteilung" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a erfülle, weil sie "keine Schuldfeststellung" mehr enthalte (EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 84).
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit …
(a) Die Entscheidung eines Strafvollstreckungsgerichts über den weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung erfüllt nicht das Erfordernis einer Verurteilung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK, da sie keine Schuldfeststellung beinhaltet (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 96, Urteile vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 84, Beschwerde-Nr. 27360/04 und 42225/07, Schummer ./. Deutschland, Rn. 53;… ferner Urteil vom 24. November 2011, Beschwerde-Nr. 4646/08, O.H. ./. Deutschland, Rn. 82).Die Sicherungsverwahrung ist nämlich dann gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK gerechtfertigt, wenn zwischen ihr und der Verurteilung, welche die Schuldfeststellung beinhaltet, ein hinreichender Kausalzusammenhang existiert (vgl. EGMR…, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 97; Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland, Rn. 85;… Urteil vom 19. April 2012, Beschwerde-Nr. 61272/09, B. ./. Deutschland, Rn. 74).
(?) Auch die Ausführungen in der Rechtssache Haidn ./. Deutschland, in der es um die Unterbringung eines im Jahr 1999 wegen Sexualstraftaten verurteilten Individualbeschwerdeführers nach dem Bayerischen Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) vom 24. Dezember 2001 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, S. 978 f.) ging, lassen erkennen, dass der Gerichtshof eine Freiheitsentziehung nicht nur dann als von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK gerechtfertigt ansieht, wenn sie bereits in der Verurteilung angeordnet wird, sondern dass auch ein Urteil, das eine Sicherungsverwahrung vorbehält, den Anforderungen an einen hinreichenden Kausalzusammenhang genügt (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 6587/04, Haidn ./. Deutschland;… vgl. auch Koller, DRiZ 2011, S. 127 ).
- OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
Nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des EGMR …
Mit noch nicht endgültigem Urteil vom 13.01.2011 (Individualbeschwerde Nr. 6587/04 im Fall H. gegen Deutschland) hat der EGMR nunmehr auch für den Fall der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstimmig eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) festgestellt.Eine solche Unterbringung nach den Grundsätzen ordnungsbehördlicher Gefahrenabwehr wäre mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbar, wonach die Unterbringung psychisch kranker Personen ohne neue Anlasstat nicht dem Regime des (repressiven) Strafrechts unterfällt, sondern Aufgabe der (präventiven) Gefahrenabwehr ist (EGMR, Urteil vom 13.01.2011, aaO. Rn. 92 f.).
- EGMR, 19.04.2012 - 61272/09
B. ./. Deutschland
Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 6587/04, 13. Januar 2011) trug er insbesondere vor, dass zwischen seiner Sicherungsverwahrung und seiner Verurteilung durch das Landgericht Coburg aus dem Jahr 2000 ein Kausalzusammenhang, wie er nach Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a erforderlich sei, nicht bestehe.Grundsätzlich ist die "Freiheitsentziehung" einer Person wegen psychischer Krankheit nur dann im Sinne von Abs. 1 Buchstabe e "rechtmäßig", wenn sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen geeigneten Einrichtung erfolgt (…siehe Ashingdane ./. Vereinigtes Königreich, 28. Mai 1985, Rdnr. 44, Serie A Band 93;… Aerts ./. Belgien, 30. Juli 1998, Rdnr. 46, Entscheidungssammlung 1998 V;… Hutchison Reid, a. a. O., Rdnr. 49;… Brand ./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 49902/99, Rdnr. 62, 11. Mai 2004; und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, Rdnr. 78, 13. Januar 2011).
- VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig
Dies folgt entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht aus den - noch nicht endgültigen (vgl. Art. 44 Abs. 2 EMRK) - Urteilen des EGMR vom 13. Januar 2011 (Beschwerdeverfahren Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07), in denen der EGMR sich nicht mit präventiven polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr, sondern vielmehr mit repressivem Straf(vollstreckungs)recht, namentlich der Sicherungsverwahrung, auseinandergesetzt und die zur (nachträglichen) Sicherungsverwahrung im rechtskräftigen Urteil vom 17. Dezember 2009 gefundene Linie im Wesentlichen bestätigt und bekräftigt hat. - BGH, 09.02.2011 - 5 StR 471/10
Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Überweisung in den Vollzug einer …
Dem entspricht es, dass der EGMR in seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (BeschwerdeNr. 6587/04; Rechtssache Ha. gegen die Bundesrepublik Deutschland) entschieden hat, die Anordnung der nachträglichen Unterbringung nach dem Bayerischen Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) vom 24. Dezember 2001 (BayGVBl 2001, 978) sei auch bei deren Vollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht - gewissermaßen hilfsweise - nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. e MRK gerechtfertigt. - BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10
Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf …
Daher steht Art. 7 Abs. 1 Satz 2 MRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. zuletzt EGMR, Urteile vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB der rückwirkenden Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Sicherungsverwahrung auf den Angeklagten entgegen; die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in der Sache 4 StR 577/09 ( NStZ 2010, 567) gelten entsprechend (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05, NStZ 2006, 276, 277). - BGH, 26.01.2011 - 5 StR 395/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; …
Ungeachtet weiterer notwendiger Konsequenzen, die aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschen rechte vom 17. Dezember 2009 (EuGRZ 2010, 25) und vom 13. Januar 2011 (Beschwerde Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) zu ziehen sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 5 StR 394, 440, 474/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2011), kommt die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung jedenfalls nicht in Betracht, wenn nicht ein hohes Maß an Gewissheit über die Gefahr besteht, dass der Verurteilte besonders schwere Straftaten begehen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. März 2009 - 5 StR 21/09, BGHR StGB § 66b Abs. 1 Satz 2 Voraussetzungen 2; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 60/10, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2010, 3315). - EGMR, 24.11.2011 - 4646/08
O.H. ./. Deutschland
Grundsätzlich ist die "Freiheitsentziehung" einer Person wegen psychischer Krankheit nur dann im Sinne von Abs. 1 Buchstabe e "rechtmäßig", wenn sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen geeigneten Einrichtung erfolgt (…siehe Rechtssachen Ashingdane ./. Vereinigtes Königreich, 28. Mai 1985, Rdnr. 44, Serie A Band 93;… Aerts ./. Belgien, 30. Juli 1998, Rdnr. 46, Entscheidungssammlung 1998 V;… Hutchison Reid, a. a. O., Rdnr. 49;… Brand ./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 49902/99, Rdnr. 62, 11. Mai 2004; und H. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 6587/04, Rdnr. 78, 13. Januar 2011). - KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10
Aussetzung des Verfahrens über die Erledigterklärung von Sicherungsverwahrung in …
Mit Schriftsatz vom 04. Juni 2010 hat der Verteidiger des Beschwerdeführers unter Hinweis auf das am 10. Mai 2010 rechtskräftig gewordene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 (Individualbeschwerde Nr. 19359/04) - mittlerweile bestätigt durch die am 13. Januar 2011 ergangenen übereinstimmenden weiteren, aber noch nicht rechtskräftigen, Entscheidungen des EGMR (Individualbeschwerden 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07) - beantragt, die Sicherungsverwahrung für erledigt zu erklären und den Verurteilten aus der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu entlassen. - OLG Hamm, 09.06.2011 - 4 Ws 207/10
Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer …
- OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
- EGMR, 19.01.2012 - 21906/09
