Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99   

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https://dejure.org/1999,2069
OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 6 U 29/99 (https://dejure.org/1999,2069)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Sturzes in einer Gaststätte; Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld wegen einer offenen Unterarmtrümmerfraktur sowie einer rechtsseitigen Schenkelhalsfraktur

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht in einer Gaststätte

  • RA Kotz

    Sturz auf der Treppe in der Gaststätte haftet der Gastwirt?

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei der Treppe einer Gaststätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 695
  • MDR 2000, 158
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.03.1993 - 32 U 293/91

    Sichere Treppengestaltung; Gaststätte; Massenveranstaltungen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    An die Sicherheit der Treppe in einer Gastwirtschaft sind hohe Anforderungen zu stellen (OLG Hamm VersR 94, 1081; 91, 1154).

    Vielmehr ist dieser selbst für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und hat den Zustand des Gebäudes allein und selbständig zu überprüfen sowie erkannten Mängeln abzuhelfen (vgl. OLG Hamm VersR 94, 1081; Staudinger/Hager a.a.O.).

    Unabhängig davon, daß die Gaststättenbauverordnung zur Zeit der Errichtung der Treppe evtl. noch nicht galt und eine Anpassung vorhandener Treppen nicht vorschreibt, gibt sie doch allgemeine Sicherheitsanforderungen an Treppen in Gaststätten wieder (vgl. OLG Hamm VersR 94, 1081).

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Sie sind typischerweise dazu bestimmt und auch geeignet, Treppenstürze zu verhindern, und sei es auch nur dadurch, daß der Benutzer der Treppe Handlauf bzw. Geländer in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH VersR 86, 916).

    Denn zur Begründung einer Haftung der Beklagten genügt es schon, daß der Sturz des Klägers jedenfalls abgemildert worden wäre, wenn der Kläger einen Handlauf bzw. ein Geländer erfaßt hätte (vgl. BGH VersR 86, 916).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Vielmehr bedarf es insoweit näherer Angaben über Art und Verlauf des Sturzes, insbesondere dazu, ob sich der Verletzte in Griffnähe der für das Geländer bzw. für den Handlauf vorgesehenen Stelle befunden hat und in welcher Reaktionsbereitschaft er von dem ersten Straucheln betroffen worden ist (vgl. BGH VersR 74, 263).
  • OLG Köln, 08.03.1990 - 7 U 146/89

    Verkehrssicherungspflicht; Hoteltreppen; Hotel

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99
    Es kann dahinstehen, ob bei Treppen mit einer Breite von mehr als einem Meter schon in jedem Falle mehr als nur ein Handlauf zu fordern ist (vgl. dazu OLG Köln VersR 92, 512 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2001 - 10 U 64/00

    Mündlicher Mietvertrag; Mängel an der Mietsache; Erhöhte Sturzgefahr durch

    Aus dem gleichen Grunde müsste ein etwaiges Verschulden der Beklagten im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Mietobjekts gegenüber dem weit überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin zurücktreten (so in vergleichbaren Fällen auch OLG Koblenz VersR 1987, 125 = NJWE-MietR 1996, 13, OLG Hamm VersR 1978, 64 sowie 1997, 2000 und LG Hamburg ZMR 1999, 404 = DWW 1999, 150 = NZM 1999, 663 = WM 1999, 364; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 = MDR 2158, das selbst dann ein Mitverschulden von immerhin 1/3 zu Lasten des Geschädigten angenommen hat, der innerhalb einer Gaststätte auf einer Treppe zu Fall gekommen war, die er (lediglich) "zumindest ein weiteres Mal benutzt hatte").
  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

    Ist damit zu rechnen, dass sich auf einer Treppe viele Personen begegnen, gleichzeitig nach oben oder unten bewegen oder sogar drängen, muss die Gestaltung der Treppe den bestehenden Gefahren ausreichend entgegenwirken (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158, 159); gerade an Treppen in der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden sind demnach im Allgemeinen erhöhte Anforderungen zu stellen, zumal wenn mit erheblichem Besucheraufkommen und damit zu rechnen ist, dass viele Besucher gleichzeitig die Treppe benutzen.

    Bei sehr frequentierten Treppen können auch insofern strengere Maßstäbe gelten (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, 695 m.w.N).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2009 - 4 U 43/09

    Zu den Verkehrspflichten eines Gastwirtes

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss bei der Gestaltung der Gasträume dem Umstand Rechnung tragen, dass die Aufmerksamkeit und Konzentration der Gäste durch die in der Gaststätte stattfindene Kommunikation insbesondere nach dem Genuss alkoholischer Getränke Einschränkungen erfahren kann (OLGR Koblenz 2005, 528; OLGR Celle 2004, 178; vgl. auch OLG Hamm, NJW 2000, 3144; OLGR 2001, 213).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2001 - 10 U 64/00

    Ausschluss von Schadensersatzansprüchen einer Mieterin im Falle ihres Sturzes bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Detmold, 12.01.2011 - 10 S 108/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz für Verletzungen durch den

    Allerdings handelt es sich bei der nur temporär eingesetzten streitgegenständlichen Rampe nicht um eine bauliche Anlage i.S.d. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 BauO NRW, da sie keine direkte Verbindung mit dem Erdboden i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 2 BauO NRW aufweist und - anders als z.B. eine Treppe (dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, S. 695) - auch nicht indirekt durch Verbindung mit dem Gebäude mit dem Erdboden verbunden ist.
  • OLG Köln, 10.01.2023 - 28 U 46/22

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in einem Supermarkt bei regnerischen

    Der Verkehrssicherungspflichtige hat dabei diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm NJW-RR 2000, 695 m.w.N).
  • AG Regensburg, 07.04.2022 - 4 C 2140/14
    Vielmehr hat der Verkehrssicherungspflichtige nur diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, NJW 2008, 3775, 3776, Rz. 9 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1999, 6 U 29/99, NJW-RR 2000, 695 m.w.N) ... Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für einen sachkundigen Betrachter die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008, VI ZR 223/07, juris RZ. 9 f. = NJW, 2008, 3775, 3776; Urteil vom 08.11.2005 "VI ZR 332/04, juris RZ.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4865
OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00 (https://dejure.org/2001,4865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.01.2001 - 15 W 218/00 (https://dejure.org/2001,4865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 15 W 218/00 (https://dejure.org/2001,4865)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wechselbezüglichkeit; Eheleute; Gemeinschaftliches Testament; Erbeneinsetzung; Wertfestsetzung

  • Judicialis

    BGB § 2271

  • rechtsportal.de

    BGB § 2271
    Gemeinschaftliches Testament - Wechselbezüglichkeit von Verfügungen - Erbeinsetzung des Nachbarn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rheda-Wiedenbrück - 5 VI 213/99 5 VI 214/99
  • LG Bielefeld - 25 T 922/99 T 923/99
  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1647
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Dabei ist auch die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen (BayObLG FamRZ 1991, 1232; Palandt/Edenhofer, 59. Aufl., § 2270 BGB Rdn. 5).

    Es entspricht nach anerkannter Rechtsprechung (BayObLGZ 1982, 474; FamRZ 1991, 1232; Palandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 6) der Lebenserfahrung, daß beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen den testierenden Ehegatten und dem eingesetzten Schlußerben der eine Ehegatte dem anderen das Recht belassen will, die Schlußerbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern, und ihn nicht an der Einsetzung der von ihm ausgewählten Schlußerben festhalten will, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Verschlechterung der Beziehungen zu dem Bedachten.

    An den Begriff des "Nahestehens" im Sinne des § 2270 Abs. 2 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, um die gesetzliche Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (BayObLG FamRZ 1991, 1232; KG OLGZ 1993, 398; Palandt/ Edenhofer, a.a.O., § 2270 BGB Rdn. 9).

  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    An den Begriff des "Nahestehens" im Sinne des § 2270 Abs. 2 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen, um die gesetzliche Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (BayObLG FamRZ 1991, 1232; KG OLGZ 1993, 398; Palandt/ Edenhofer, a.a.O., § 2270 BGB Rdn. 9).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Die Wechselbezüglichkeit ist jeweils im Hinblick auf die einzelne letztwillige Verfügung zu prüfen, die die Ehegatten in dem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Ob dies der Fall ist, kann erst nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts und abschließender Würdigung des dabei gewonnenen Ergebnisses beurteilt werden (BGHZ 40, 54, 56 ff).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Wechselbezüglichkeit ist anzunehmen, wenn die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die ändere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173, 176 = NJW-RR 1991, 1288), wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist.
  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - das Testament in der Form eines Berliner Testamentes (§ 2269 Abs. 1 BGB) abgefasst ist (BayObLGZ 1983, 213; FamRZ 1999, 1538).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - das Testament in der Form eines Berliner Testamentes (§ 2269 Abs. 1 BGB) abgefasst ist (BayObLGZ 1983, 213; FamRZ 1999, 1538).
  • BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
    Auszug aus OLG Hamm, 25.01.2001 - 15 W 218/00
    Es entspricht nach anerkannter Rechtsprechung (BayObLGZ 1982, 474; FamRZ 1991, 1232; Palandt/Edenhofer, a.a.O., Rdn. 6) der Lebenserfahrung, daß beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen den testierenden Ehegatten und dem eingesetzten Schlußerben der eine Ehegatte dem anderen das Recht belassen will, die Schlußerbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern, und ihn nicht an der Einsetzung der von ihm ausgewählten Schlußerben festhalten will, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Verschlechterung der Beziehungen zu dem Bedachten.
  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 15 Wx 344/08

    Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen von Ehegatten von Todes

    Letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll, wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist (vgl. etwa Senat FamRZ 2001, 1647, 1648 m.w.N.).

    Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass an den Begriff des "Nahestehens" im Sinne des § 2270 Abs. 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen sind, um die gesetzliche Vermutung nicht zur gesetzlichen Regel werden zu lassen (Senat FamRZ 2001, 1647, 1649; …

  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1232/1234; OLG Hamm FamRZ 2001, 1647).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2012 - 21 W 35/12

    Wechselbezüglichkeit einer auslegungsbedürftigen Nacherbeneinsetzung

    Letztwillige Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament sind wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (§ 2270 Abs. 1 BGB), wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll, wobei der Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647, 1648 mwNachw).
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Da es sich bei der Tochter um eine Person handelt, "die mit dem anderen Ehegatten verwandt ist", kommt es auf die zweite Alternative des § 2270 Abs. 2 BGB, das Näheverhältnis, nicht an, so dass die Verweise des Beschwerdeführers in der Beschwerdeschrift auf die Rechtsprechung zum Näheverhältnis (u.a. auf KG, Beschluss v. 10.7.2018, 6 W 35/18 und OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647 und OLG Koblenz NJW-RR 2007, 1599) und die dazu getätigten Ausführungen rechtlich unerheblich sind.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 3 Wx 128/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit einer

    Nach der Zweifelsregel ist also davon auszugehen, dass beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen dem testierenden Ehegatten und dem eingesetzten Schlusserben der eine Ehegatte dem anderen regelmäßig das Recht belassen will, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern (OLG Hamm FamRZ 2001, 1647 f.; Staudinger/Kanzleiter,a.a.O. Rn. 31 b), nicht so im Zweifel, wenn der vorverstorbene Ehegatte - wie hier die Ehefrau des Erblassers mit den Beteiligten zu 1 und 2 - mit dem Schlusserben verwandt ist (§ 1589 Abs. 1 Satz 2 BGB); in diesem Fall geht die Lebenserfahrung nicht dahin, dass der Vorversterbende bei seinem Tod dem anderen Ehegatten die jederzeitige Änderungsbefugnis überlassen wollte.
  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 10 U 137/04

    Unwirksamkeit eines Vermächtnisse wegen Beeinträchtigung des wechselbezüglich

    Die Wechselbezüglichkeit einer letztwilligen Verfügung ist zu bejahen, wenn ein Ehegatte sie nicht ohne die entsprechende Verfügung des anderen Ehegatten getroffen hätte bzw. wenn die eine Verfügung mit Rücksicht auf die andere getroffen wurde und sie nach dem Willen der Ehegatten mit ihr stehen und fallen soll (BayOblG 2001, 1734, 1735; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647, 1648; Palandt, aaO, § 2270, Rdnr. 1 - jeweils m.w.N.; Münchener Kommentar, aaO, § 2271, Rdnr. 2).

    Zudem muss die Wechselbezüglichkeit stets hinsichtlich jeder einzelnen Verfügung eines Ehegattentestamentes beurteilt werden (BGH, NJW-RR 1987, 1410; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1647, 1648; BayOblG, FamRZ 1986, 604, 606; Palandt, aaO, § 2270, Rdnr. 4; Juris-Praxiskommentar, BGB, 2. Aufl., § 2271, Rdnr. 12).

  • OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich gesondert für jede einzelne letztwillige Verfügung nach dem Willen beider Eheleute im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2001, 15 W 218/00, juris Rn. 44).

    Denn es entspricht der in die Überlegungen einzubeziehenden Lebenserfahrung, dass beim Fehlen verwandtschaftlicher Beziehungen zwischen den testierenden Ehegatten und dem eingesetzten Schlusserben der eine Ehegatte dem anderen das Recht belassen will, die Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Erstversterbenden jederzeit zu ändern, und dass er ihn nicht an der Einsetzung des von ihm ausgewählten Schlusserben festhalten will, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit einer Verschlechterung der Beziehungen zu dem Bedachten (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2001, 15 W 218/00, juris Rn. 49).

  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich gesondert für jede einzelne letztwillige Verfügung nach dem Willen beider Eheleute im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2001, 15 W 218/00, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/2000, 20 VA 7/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2702
OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/2000, 20 VA 7/00 (https://dejure.org/2001,2702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2001 - 20 VA 7/2000, 20 VA 7/00 (https://dejure.org/2001,2702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 20 VA 7/2000, 20 VA 7/00 (https://dejure.org/2001,2702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Klagezustellung; Ausländische Klage; Zustellung; Zustellungsersuchen; Hoheitsrechte; Völkerrechtswidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    (Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des Zustellungsersuchens wegen Unvereinbarkeit mit dem deutschen ordre public; Einwendung des Rechtsmißbrauchs und der Völkerrechtswidrigkeit)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    US-Klage zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Anti-Dumping Act 1916 muss bis Ende des WTO-Streitschlichtungsverfahrens zugestellt werden

  • Judicialis

    HZÜ Art 13; ; HZÜ Art 13 I; ; HZÜ Art. 15 II; ; HZÜ Art. 15 Abs. 2; ; GG Art 2 I; ; DSU Art. 21; ; EGGVG § 23 ff.; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; ZPO § 328 I Nr. 4; ; ZPO § 148; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zustellung der Klage vor US-Gericht nach Antidumping-Gesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 357
  • BB 2001, 464
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    Andererseits stellt das discovery- Verfahren wegen der damit regelmäßig verbundenen Ausforschung für sich allein noch kein Anerkennungshindernis dar (BGH, NJW 1992, 3096 = RIW 1993, 132 ff; Koch/ Zekoll, Zweimal "punitive damages" vor deutsche Gerichten: -Der Unterschied zwischen Zustellung einer Klage und Anerkennung eines Urteils-, IPRax 1993, 288 ff).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    Eine Unvereinbarkeit des Klagebegehrens mit dem deutschen ordre public reicht für eine Ablehnung allein nicht aus, wie auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung ausgeführt hat, die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewährung von Rechtshilfe durch Zustellung einer Klage auf punitive damages (Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht) ergangen ist (BVerfGE 91, 335 ff = NJW 1995, 649 ff = IPRax 1996, 112 ­115 = JZ 1995, 716 ff = ZIP 1994, 1354).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 3 VA 11/95

    Zustellung der Anordnung eines ausländischen Gerichts, mögliche Verletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    Bejaht worden ist eine Gefährdung der Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland für das Ersuchen eines ausländischen Gerichts, einem Verfahrensbeteiligten eines inländischen Prozesses ein Prozessfortführungsverbot (sog. "antisuit injunction") zuzustellen (OLG Düsseldorf, IPRax 1997, 260 = ZIP 1996, 294 = ZZP 109 (1996), 221 ff mit Anm. Mansel, Grenzüberschreitende Prozeßführungsverbote (antisuit injunctions) und Zustellungsverweigerung, EuZW 1996, 335 ff; Mankowski, EwiR 1996, 321/322 und Stürner, ZZP 109 (1996), 224 ff, 232).
  • BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    Keinesfalls darf bereits im Rahmen der Zustellungsprüfung eine vorweggenommene versteckte révison au fond bezüglich des möglichen ausländischen Urteils durchgeführt werden Bungert, EwiR 1994, 1111/1112).
  • OLG München, 15.07.1992 - 9 VA 1/92

    Rechtshilfe für für eine Klage vor einem US-Gericht mit dem Gegenstand von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist immer wieder herausgestellt worden, dass ein Zustellungsersuchen nur dann abgelehnt werden kann, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich brächte (OLG München, NJW 1989, 3102 ff; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 3110 ff; OLG München, NJW 1992, 3113; KG OLGZ 1994, 587 ff; Geimer, EWiR 1995, 161 ff; Morisse, Die Zustellung US-amerikanischer Punitive-damages-Klagen in Deutschland, RIW 1995, 370 ff).
  • KG, 05.07.1994 - 1 VA 4/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist immer wieder herausgestellt worden, dass ein Zustellungsersuchen nur dann abgelehnt werden kann, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich brächte (OLG München, NJW 1989, 3102 ff; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 3110 ff; OLG München, NJW 1992, 3113; KG OLGZ 1994, 587 ff; Geimer, EWiR 1995, 161 ff; Morisse, Die Zustellung US-amerikanischer Punitive-damages-Klagen in Deutschland, RIW 1995, 370 ff).
  • OLG München, 09.05.1989 - 9 VA 3/89

    Zuordnungskriterien für punitive damages; Geltendmachen von Regressansprüchen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist immer wieder herausgestellt worden, dass ein Zustellungsersuchen nur dann abgelehnt werden kann, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich brächte (OLG München, NJW 1989, 3102 ff; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 3110 ff; OLG München, NJW 1992, 3113; KG OLGZ 1994, 587 ff; Geimer, EWiR 1995, 161 ff; Morisse, Die Zustellung US-amerikanischer Punitive-damages-Klagen in Deutschland, RIW 1995, 370 ff).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    Wie der Senat schon früher entschieden hat (Beschluss vom 21.03.1991, Az. 20 VA 2/91 = RIW 1991, 417 = OLGZ 1992, 89 ff = IPRax 1992, 166 ff = IPRspr 1991, Nr. 199) kann die Unwirksamkeit der Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr auch nach Vornahme der Zustellung noch geltend gemacht werden.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 3 VA 1/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
    In der Rechtsprechung und in der Literatur ist immer wieder herausgestellt worden, dass ein Zustellungsersuchen nur dann abgelehnt werden kann, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich brächte (OLG München, NJW 1989, 3102 ff; OLG Düsseldorf, NJW 1992, 3110 ff; OLG München, NJW 1992, 3113; KG OLGZ 1994, 587 ff; Geimer, EWiR 1995, 161 ff; Morisse, Die Zustellung US-amerikanischer Punitive-damages-Klagen in Deutschland, RIW 1995, 370 ff).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Der Vorbehalt in Art. 13 HZÜ für die Anwendung ausländischen Rechts wird durch Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Haager Zustellungsübereinkommens eng ausgelegt (vgl. OLG Frankfurt, RIW 2001, S. 464 = NJW-RR 2002, S. 357; siehe Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., 2003, Art. 13 HZÜ Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05

    Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89, vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423) kann die Unwirksamkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.

    Gleiches gilt für das sogenannte "pre-trial discovery", das auch im kanadischen Verfahren dem Hauptsacheprozess vorgeschaltet ist (vgl. Ziffern 23 ff der eidesstattlichen Versicherung vom 22.02.2005, Anlage ASt 6 zur Antragsbegründung; vgl. zum kanadischen Recht insoweit auch Spross RIW 1990, 968, 972; Handschug, Einführung in das kanadische Recht, Rz. 322 ff); auch dieses steht der Annahme einer Zivil- oder Handelssache im Sinne des HZÜ ebenso wenig entgegen wie der von der Antragstellerin ausdrücklich hervorgehobene Umstand, dass im kanadischen Verfahren eine nachträgliche Klageerhöhung jederzeit möglich sei (vgl. inzident Senatsbeschluss vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89, und vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, je zum amerikanischen Recht; Zekoll RIW 1990, 302, 305; weitere Nachweise bei Piekenbrock IPrax 2006, 4, 5, 8; vgl. auch zur "pre-trial discovery" im Anerkennungsverfahren: BGHZ 118, 312; Stiefel/Stürner VersR 1987, 829).

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde ( vgl. OLG München NJW 1989, 3102; NJW 1992, 3113; OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110; KG OLGZ 1994, 587; Senatsbeschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357; vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423; Morisse RIW 1995, 370; Schlosser, a.a.O., Art. 13 HZÜ Rz. 3; vgl. auch Oberlandesgerichts Naumburg im Beschluss vom 13.02.2006, Az.: 4 VA 1/05, mit weiteren Nachweisen).

    So entspricht es deshalb weit überwiegender Auffassung, dass die Durchführung eines "pre-trial discovery" einer Zustellung unter dem Gesichtspunkt des Souveränitätsvorbehaltes des Art. 13 Abs. 1 HZÜ ebenso wenig entgegen steht, wie die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung der Klage (vgl. zum "pre-trial discovery": Senatsbeschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, je zum amerikanischen Recht; Zekoll RIW 1990, 302, 305; weitere Nachweise bei Piekenbrock IPrax 2006, 4, 5, 8; inzident auch Oberlandesgerichts Naumburg, Beschluss vom 13.02.2006, Az.: 4 VA 1/05; zum Anerkennungsverfahren: BGHZ 118, 312, und Koch/Zekoll IPrax 1993, 288, 290; zur nachträglichen Erhöhungsmöglichkeit: Senatsbeschluss vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89).

    Auch dies vermag jedoch einen Missbrauch im oben beschriebenen Sinne noch nicht zu begründen (so Senat, Beschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357; vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423; vgl. dazu auch Oberhammer IPrax 2004, 40, 42).

  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89, vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110; BVerfG ZIP 1994, 1353, 1355; Schlosser, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 13 HZÜ Rz. 9) kann die Unwirksamkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.

    Seine Anwendung kommt nur dann in Betracht, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staates mit sich bringen würde (vgl. OLG München NJW 1989, 3102; NJW 1992, 3113; OLG Düsseldorf NJW 1992, 3110; KG OLGZ 1994, 587; Senatsbeschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357; vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423; vom 06.03.2006, Az.: 20 VA 2/05; Morisse RIW 1995, 370; Schlosser, a.a.O., Art. 13 HZÜ Rz. 3; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 183 Rz. 62; vgl. auch Oberlandesgerichts Naumburg im Beschluss vom 13.02.2006, Az.: 4 VA 1/05, mit weiteren Nachweisen).

    So entspricht es weit überwiegender Auffassung, dass etwa die Durchführung eines "pre-trial discovery" einer Zustellung unter dem Gesichtspunkt des Souveränitätsvorbehaltes des Art. 13 Abs. 1 HZÜ nicht entgegen steht (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357; weitere Nachweise bei Piekenbrock IPrax 2006, 4, 5, 8).Ob eine aus dem vorliegenden Verfahren möglicherweise erwachsende Entscheidung zu Lasten des Zustellungsadressaten im Inland gegen ihn zu vollstrecken ist, ist damit noch nicht entschieden (vgl. dazu Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 13.02.2006, Az.: 4 VA 1/05).

    Auch dies vermag jedoch einen Missbrauch im oben beschriebenen Sinne noch nicht zu begründen (so Senat, Beschluss vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357; vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423; vom 06.03.2006, Az.: 20 VA 2/05; vgl. dazu auch Oberhammer IPrax 2004, 40, 42).

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2006 - 3 VA 12/05

    "punitive damages": Zivil- oder Handelssache gemäß Art. 1 HZÜ - Vorbehaltsklausel

    Er habe auch zu überprüfen, ob eine Partei Rechtsmissbrauch betreibe (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357).

    Das gilt erst recht, wenn - wie hier - das Zustellungszeugnis noch nicht ausgestellt bzw. weitergeleitet worden ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357).

    Ein Zustellungsersuchen kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Zustellung besonders schwere Beeinträchtigungen der Wertungsgrundlagen der Rechtsordnung des ersuchten Staats mit sich brächte (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598, 2599; Senat NJW 1992, 3110 f. und WM 2003, 1587; OLG Frankfurt NJW-RR 2002 357; jew mwN).

    Grundsätzlich können deutsche Unternehmen, die - und sei es wie hier durch ein Tochterunternehmen - im Ausland tätig sind, durch das Haager Zustellungsübereinkommen nicht vor Rechtsnachteilen geschützt werden, denen sie dort in gleicher Weise ausgesetzt sind wie ihre einheimischen Konkurrenten (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357, 358).

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Dies bedeutet, dass die Zustellung nicht schon wegen Unvereinbarkeit des Klagebegehrens mit dem innerstaatlichen ordre public verweigert werden darf, sondern tatsächlich nur dann, wenn der ersuchte Staat sie für geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu gefährden (BVerfGE 91, 353 ff. = NJW 1995, 649 ff. = JZ 1995, 716 ff. mit Anm. von Stadler und mit Anm. von Geimer, EwiR 1995, 161 f. sowie BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff.).

    Umgekehrt hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sogar die Zustellung einer US-amerikanischen Klage mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Anti Dumping Act 1916 zugelassen, obwohl die Streitschlichtungsorgane der Welthandelsorganisation (WTO) schon festgestellt hatten, dass die für die Klage maßgeblichen Teile des Act 1916 gegen GATT-Vorschriften verstoßen (NJW-RR 2002, 357 ff.).

    Die Befürchtung, einem sog. pre-trial-discovery unterzogen zu werden, kann als Hindernis einer Zustellung nach Art. 13 HZÜ ebenfalls nicht anerkannt werden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff. (358)).

  • OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04

    Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß

    Wann die Durchführung eines ausländischen Zustellungsersuchens die Hoheitsrechte und die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet, sei bisher nicht genau definiert worden (OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 357 ff. mit Anm. Hau ZZPInt 2001, 249 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89, vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423, vom 15.03.2006, IPRspr 2006, Nr. 166, 362) kann die Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2010 - 20 VA 15/09

    Einordnung ausländischer Klageschrift

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 21.03.1991, OLGZ 1992, 89, vom 13.02.2001, NJW-RR 2002, 357, vom 01.06.2004, JMBl. 2004, 423, vom 15.03.2006, IPRspr 2006, Nr. 166, 362) kann die Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Zustellung im internationalen Rechtshilfeverkehr auch nach ihrer Vornahme noch geltend gemacht werden.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.12.2000 - 3 W 181/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2974
OLG Zweibrücken, 22.12.2000 - 3 W 181/00 (https://dejure.org/2000,2974)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 W 181/00 (https://dejure.org/2000,2974)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 W 181/00 (https://dejure.org/2000,2974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit; Versäumnisurteil; Ausland; Ausländisches Gericht; Insolvenzeröffnung; Vollstreckbarerklärung; Urteil; Titel; Insolvenzverfahren; Unterbrechung; Rechtsstreit; Rechtsbehelf

  • riw-online.de

    Vollstreckbarerklärung nach Insolvenzeröffnung

  • publications.europa.eu
  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 37 Abs. 1; ; ZPO § 240; ; InsO § 89

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    EuGVÜ Art. 37 Abs. 1; ZPO § 240; InsO § 89
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach ausländischem Urteil - Unterbrechung des inländischen Vollstreckbarkeitsverfahrens - zweiseitige Ausgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 985
  • ZIP 2001, 301
  • NZI 2001, 148
  • BB 2001, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 01.10.1993 - 5 W 96/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2000 - 3 W 181/00
    Welchen Einfluss die Eröffnung des Inlandskonkurses auf ein inländisches Vollstreckbarerklärungsverfahren hat, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet, während teilweise eine Anwendung des § 240 ZPO abgelehnt wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 636; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. Art. 33 EuGVÜ Rdnr. 1), hält vor allem die Literatur die Fortsetzung des Verfahrens für unzulässig, jedenfalls soweit es nach Einlegung des Rechtsbehelfs zweiseitig ausgestaltet ist (vgl. Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Band I/1. Halbband § 150 IX, S. 1140; Mankowski ZIP 1994, 1577, 1579 f; für ein inländisches Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren bei Auslandskonkurs OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1407).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1987 - 12 U 303/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2000 - 3 W 181/00
    Welchen Einfluss die Eröffnung des Inlandskonkurses auf ein inländisches Vollstreckbarerklärungsverfahren hat, wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet, während teilweise eine Anwendung des § 240 ZPO abgelehnt wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 636; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. Art. 33 EuGVÜ Rdnr. 1), hält vor allem die Literatur die Fortsetzung des Verfahrens für unzulässig, jedenfalls soweit es nach Einlegung des Rechtsbehelfs zweiseitig ausgestaltet ist (vgl. Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Band I/1. Halbband § 150 IX, S. 1140; Mankowski ZIP 1994, 1577, 1579 f; für ein inländisches Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren bei Auslandskonkurs OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1407).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 150/05

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens hinsichtlich eines

    a) Die Unterbrechung des inländischen Vollstreckbarkeitsverfahren wird von einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums jedenfalls dann bejaht, soweit es nach Einlegung eines Rechtsbehelfs zweiseitig ausgestaltet ist (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 985; OLG Dresden DZWIR 2001, 434; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, aaO § 240 Rn. 3; Wieczorek/Schütze/Gerken, aaO § 240 Rn. 1; Zöller/Geimer, aaO § 722 Rn. 4; MünchKomm-InsO/Reinhart, 1. Aufl. Art. 102 EGInsO Rn. 172; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 85 Rn. 21; Heß IPRax 1995, 16, 18; Mankowski ZIP 1994, 1577, 1579; Gruber IPRax 2007, 426, 428 f).

    Maßgebender Titel für die Zwangsvollstreckung im Inland ist allein die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung (BGH, Urt. v. 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 985).

  • OLG Köln, 17.10.2007 - 16 W 24/07

    Unterbrechung des Vollstreckbarkeitsverfahrens durch ausländisches

    Deswegen ist § 240 ZPO als Teil des allgemeinen Verfahrensrechts zumindest im Falle einer Inlandsinsolvenz auch auf das Beschwerdeverfahren nach dem AVAG anzuwenden (OLG Zweibrücken NZI 2001, 148; Gruber a. a. O. S. 429, Hess, a. a. O. S. 17; Mankowski a. a. O. S. 1579; a. A. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 636; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Auflage, § 240 Rdn. 5).
  • OLG Dresden, 01.06.2001 - 13 W 456/01

    Unterbrechung des Verfahrens zur Vollstreckbarerklärung eines ausländischen

    Der Senat teilt die Auffassung des OLG Zweibrücken (NZI 2001, 148), wonach die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren, das eher einem Erkenntnis- als einem Zwangsvollstreckungsverfahren gleichzustellen ist, bis zur Rechtskraft des Beschlusses über die Vollstreckbarkeitserklärung unterbricht.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2001 - 11 U 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10053
OLG Celle, 10.05.2001 - 11 U 134/00 (https://dejure.org/2001,10053)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2001 - 11 U 134/00 (https://dejure.org/2001,10053)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 11 U 134/00 (https://dejure.org/2001,10053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 KVO ; § 29 KVO
    Schadensersatz ; Tieflader ; Baggertransport ; Mitverschulden; Güterverkehr ; Haftungsumfang ; Frachtführer; Schadensumfang

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz ; Tieflader ; Baggertransport ; Mitverschulden; Güterverkehr ; Haftungsumfang ; Frachtführer; Schadensumfang

  • Judicialis

    KVO § 17; ; KVO § 29

  • rechtsportal.de

    KVO § 17 § 29
    Baggertransport - Verantwortungsbereiche des Auftraggebers und des Frachtführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2001 - 11 U 134/00
    Dass derartige vermittelte Schäden nicht zu ersetzen sind, hat auch der Bundesgerichtshof entschieden (vgl. BGH vom 21. April 1960, II ZR 21/58).
  • BGH, 26.10.1961 - II ZR 6/60

    Schadensersatz wegen einer Transportbeschädigung - Eintritt in eine

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2001 - 11 U 134/00
    Die Überschreitung der nach Straßenverkehrsordnungsrecht mit 400 cm höchstzulässigen Verladehöhe gehört zur Betriebssicherheit (vgl. Piper, RWS-Skript zum Transportrecht, 7. Aufl., Rdnr. 261 unter Hinweis auf die unveröffentlichte BGH-Entscheidung vom 26. Oktober 1961, II ZR 6/60).
  • OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15
    Vielmehr handelt es sich bei den Bergungskosten allein um Mangelfolgeschäden im Sinne des § 433 HGB (Staub/Maurer, HGB, 5. Auflage, § 425 Rn. 7; OLG Celle, Urt. v. 11.05.2001 - 11 U 134/00, Rz. 46, juris - für den Bereich der damals noch geltenden KVO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8415
OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 10 W 118/00 (https://dejure.org/2001,8415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebührenermäßigung; Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren; Eigentumserwerb; Privilegierte Grundbucheintragung; Wohnungseigentum; Gebühr für die Eigentumseintragung im Grundbuch

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 861
  • MDR 2001, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1988 - 10 W 124/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250.

    Denn der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses (§ 90 ZVG) hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (Beschluß vom 22. Dezember 1988, Az. 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250).

  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 228/95

    Geschäftswert des Zuschlagsvollzugs im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Im Vordringen ist die Auffassung, daß im Falle des originären Eigentumserwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren die Gebührenprivilegierung keine Anwendung findet (BayObLG JurBüro 1996, 207; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung, 14. Aufl., § 60, Rdn. 30; Rohs/Wedewer, Kommentar zur Kostenordnung, 3. Aufl., Stand September 2000, § 60, Rdn. 11 Seite 13 unten).
  • LG Bielefeld, 10.12.1985 - 3 T 957/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 10 W 118/00
    Die Gegenansicht wird auf die Begründung gestützt, die Gebührenermäßigung knüpfe nur an die persönlichen Beziehungen zwischen dem Eingetragenen und dem Einzutragenden an; irgendeinen Hinweis darauf, daß neben diesem Umstand auch der Rechtsgrund des Erwerbs für den Eintritt der Gebührenermäßigung von Bedeutung sein solle, enthalte das Gesetz nicht (LG Bielefeld RPfleger 1986, 176; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Ersteher", Anm. 1.2, Seite 440; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 60 KostO, Rdn. 16).
  • OLG Nürnberg, 22.07.2020 - 15 W 2174/20

    Keine Geschäftswertprivilegierung beim Erwerb aufgrund einer

    Der originäre Erwerb des neuen Eigentums kraft des hoheitlichen Zuschlagsbeschlusses hat mit dem früheren Eigentum nach Rechtswirkungen und -folgen nichts mehr gemein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00 -, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11670
OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2001 - 15 UF 179/00 (https://dejure.org/2001,11670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung; Fehlerhafte Adresse; Anschrift; Zustellung demnächst

  • Judicialis

    ZPO § 270 III; ; BGB § 1378 IV

  • rechtsportal.de

    ZPO § 270 Abs. 3; BGB § 1378 Abs. 4
    Klagezustellung - Verzögerung wegen fehlerhafter Adresse - Anhaltspunkte für Unstimmigkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ahrensburg - 8 F 235/98
  • OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Das ist nur dann der Fall, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen Wohnungswechsel hatte; ohne jedes konkrete Anzeichen eines Wohnungswechselns des Anspruchsgegners besteht für einen Kläger keine Verpflichtung, vor Einreichung einer Klage beim zuständigen Einwohnermeldeamt die ihm bekannte Anschrift des Anspruchsgegners überprüfen zu lassen (BGH NJW 1993, 2614, 2615).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Eine Zustellung erfolgt dann nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO, wenn eine Partei die Zustellungsadresse des Empfängers falsch bezeichnet hat und zwischen der fehlgeschlagenen Zustellung und der späteren erfolgreichen Zustellung ein Zeitraum von jedenfalls mehr als 18 oder 19 Tagen liegt (BGH FamRZ 1988, 1154).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Der Klägerin fehlt für den geltend gemachten Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 BGB das erforderliche Informationsinteresse, weil der Anspruch aus Zugewinnausgleich, dessen Durchsetzung der Auskunftsanspruch dient, verjährt ist (vgl. BGHZ 108, 399, BGH NJW 85, 384).
  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 287/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2001 - 15 UF 179/00
    Bei Beendigung des Güterstandes durch Scheidung - wie vorliegend - entscheidet also, wann der Ehegatte von der Scheidung als der die Beendigung des Güterstandes begründenden Tatsache einschließlich ihrer Rechtskraft erfahren hat (BGH NJW 97, 2049).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2000 - 16 U 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7760
OLG Köln, 18.12.2000 - 16 U 17/00 (https://dejure.org/2000,7760)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2000 - 16 U 17/00 (https://dejure.org/2000,7760)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 16 U 17/00 (https://dejure.org/2000,7760)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2000 - 16 U 17/00
    Wegen des Wertverlustes des Tieres, zu dem ebenfalls eine Sachaufklärung notwendig ist, hält es der Senat für angezeigt, dem Kläger vorab einen Teilbetrag von 10.000,00 DM als Mindestschaden zuzusprechen, wozu er im Rahmen des § 287 Abs. 1 ZPO befugt ist (vgl. BGH MDR 1996, 520 = NJW 1996, 1478; Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 301 Rdnr. 8; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rdn. 2; a.A. Zöller/Greger a.a.O. § 287 Rdn. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.11.2000 - 6 U 668/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17769
OLG Koblenz, 09.11.2000 - 6 U 668/98 (https://dejure.org/2000,17769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.2000 - 6 U 668/98 (https://dejure.org/2000,17769)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 2000 - 6 U 668/98 (https://dejure.org/2000,17769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Befriedigung für Konkursgläubiger im Falle inkongruenter Deckung; Abschluss eines Vertrages über die Leistung von Waren

  • rechtsportal.de

    KO § 30 Nr. 2
    Inkongruente Deckung bei Erfüllung von Forderungen vor Fälligkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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