Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5405
OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00 (https://dejure.org/2001,5405)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2001 - 7 U 5341/00 (https://dejure.org/2001,5405)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2001 - 7 U 5341/00 (https://dejure.org/2001,5405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personenhandelsgesellschaft; Treuepflicht; Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses; Anfechtungsfrist; Verwirkung; Beitragsforderung; Zurückbehaltungsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 599; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; BRAO § 155 Abs. 5; ; HGB § 161; ; HGB § 109; ; BGB § 706; ; BGB § 273; ; Gesellschaftsvertrag § 6; ; Gesellschaftsvertrag § 16 Abs. 3; ; GmbHG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenhandelsgesellschaft - Treuepflicht der Gesellschafter - Mangelhafte Beschlüsse - rechtszeitige Rüge - Geltendmachung der Unwirksamkeit - Verwirkung - Beitragsforderung - Mitwirkungsanspruch - Zurückbehaltungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsbilanz, Beschlussfassung, Durchsetzungssperre, Gesellschaftsrecht, Gleichbehandlung, Handelsregister, Kapitalerhöhung, Klagefrist, Personengesellschaftsrecht, unselbständiger Rechnungsposten, Zurückbehaltungsrecht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln eines KG-Gesellschafterbeschlusses

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 15 HKO 9187/00
  • OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1492
  • DB 2001, 1408
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1965 - II ZR 239/64

    Begriff des Zeugen

    Auszug aus OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00
    Soweit ihr konkrete Erkenntnisse vorliegen sollten, ist es ihr aber möglich, entsprechenden Sachvortrag auch durch Benennung etwa der betroffenen Mitgesellschafter als Zeugen im Nachverfahren unter Beweis zu stellen (vgl. BGH NJW 65, 2253).
  • OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den

    Auszug aus OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00
    Dies beruht darauf, daß die Postulationsfähigkeit nach der Rechtsprechung von "äußeren" Tatsachen abhängt; sie soll schnell und ohne Beweisbedürftigkeit geklärt werden (vgl. OLG Hamm, MDR 89, 266).
  • OLG Frankfurt, 31.08.1995 - 16 U 111/94
    Auszug aus OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, daß für das Urkundsverfahren die Vorlage jedenfalls einer "Mindest-Urkunde" zu den anspruchsbegründenden Tatsachen schlechthin begriffsnotwendig sei (vgl. OLG Frankfurt WM 1995, 2079/81), hat die Klägerin dem Genüge getan, auch soweit in diesem Zusammenhang die Vorlage einer beglaubigten Ablichtung für notwendig erachtet wird.
  • OLG Hamm, 21.02.1989 - 26 U 132/88

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht eines Anwalts im Hinblick auf die Nichtigkeit

    Auszug aus OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00
    Selbst Parteiverrat hat die Unwirksamkeit einer dem Anwalt erteilten Prozeßvollmacht nicht zur Folge (vgl. OLG Hamm MDR 89, 743 zu § 45 Nr. 2 BRAO a.F.).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2012 - 14 U 19/12

    Handelsregistereintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen:

    bb) Auf ein Zurückbehaltungsrecht nach der allenfalls in Betracht kommenden (vgl. OLG München, Urt. v. 28.03.2001 - 7 U 5341/00 - Tz. 53; von Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 3. Aufl., § 108 Rn. 5) Vorschrift des § 273 BGB beruft sich der Beklagte von vornherein nicht.

    Jedenfalls aber scheiterte die Geltendmachung eines solchen Zurückbehaltungsrechts an der Schranke der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht des Beklagten (vgl. auch insoweit OLG München, Urt. v. 28.03.2001 - 7 U 5341/00 - Tz. 53); sein Gegeninteresse wäre allein schon angesichts der Geringfügigkeit der gerügten Abweichung marginal.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1550
OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00 (https://dejure.org/2000,1550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2000 - Verg 5/00 (https://dejure.org/2000,1550)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - Verg 5/00 (https://dejure.org/2000,1550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren; Prognoseentscheidung bei früherem vertragswidrigen Verhalten; Feststellung des vergaberechtswidrigen Ausschlusses eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Anspruch des ausgeschlossenen Bieters auf den Zuschlag; ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kampfschuhe

    Bewertung der Bieterzuverlässigkeit

  • oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)

    Eignung: Die Eignungsprüfung ist jeweils auftragsbezogen durchzuführen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines Vergabefehlers im Nachprüfungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 12 (Ls.)
  • NZBau 2000, 540
  • BauR 2000, 1639 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Bund, 25.01.2000 - VK 2-30/99

    Beschaffung von Schuhen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 25. Januar 2000 - VK 2-30/99 - aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes

    Deshalb kann nur in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume die Erteilung des Zuschlags an den Antragsteller die einzige rechtmäßige Entscheidung ist, die Anweisung an die Vergabestelle in Betracht kommen, dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018, VII-Verg 35/18, unter III. 3; vom 27. April 2005, VII-Verg 10/05 - juris, Rn. 11 und vom 10. Mai 2000, Verg 5/00, NZBau 2000, 540 Rn. 28; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2008, 13 Verg 11/07 - juris, Rn. 96 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 7. Januar 2003, Verg 2/02, VergabeR 2003, 175; Pauka in Münchner Kommentar, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 3, Vergaberecht 1, 2. Auflage 2018, § 63 VgV Rn. 7; Byok in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 4. Auflage 208, § 168 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 8/01

    Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

    In die hierbei anzustellende Prognose sind alle für eine Bewertung in Betracht kommenden Gesichtspunkte einzubeziehen, namentlich auch ein in der Vergangenheit liegendes vertragswidriges Verhalten oder eine Schlechterfüllung des betreffenden Bieters bei der Ausführung von früheren Verträgen (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 540 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters

    Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelte, spielt dabei keine Rolle (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 10.05.2000, Verg 5/00).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3133
OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00 (https://dejure.org/2001,3133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2001 - 20 W 32/00 (https://dejure.org/2001,3133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2001 - 20 W 32/00 (https://dejure.org/2001,3133)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.04.1999 - 19 W 15/99

    Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00
    Insoweit unterscheidet sich das selbständige Beweisverfahren nicht vom streitigen Zivilprozeß (vgl. dazu u.a. Baumbach/Hartmann a.a.O.; Zöller/Herget, 22.Aufl., § 490 Rn 4; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 366; OLG Hamm OLbR 1996, 203; OLG Frankfurt/a.M. OLGR 1996, 82 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2001 - 20 W 32/00
    Insoweit unterscheidet sich das selbständige Beweisverfahren nicht vom streitigen Zivilprozeß (vgl. dazu u.a. Baumbach/Hartmann a.a.O.; Zöller/Herget, 22.Aufl., § 490 Rn 4; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 366; OLG Hamm OLbR 1996, 203; OLG Frankfurt/a.M. OLGR 1996, 82 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2011 - 5 W 138/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer weiteren

    Anders beurteilt er die Anfechtbarkeit der Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung gemäß § 412 ZPO (BGH, Beschl. v. 9.2.2010 - VI ZB 59/09 - MDR 2010, 767; bestätigt mit Beschl. v. 20.4.2011 - VII ZB 42/09 - MDR 2011, 746; ebenso die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, siehe KG, BauR 2010, 502; OLG Hamm, NVersZ 2001, 384; OLG Hamm, OLGR Hamm 1996, 203; OLG Köln, OLGR Köln 2002, 128; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1996, 82; Ahrens in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl. 2010, § 412 Rdn. 31; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl. 2011, § 490 Rdn. 9; a. A. Huber in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 412 Rn. 5 a. E.).
  • KG, 10.11.2009 - 27 W 100/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf

    Aus diesem Grund unterliegt nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur die Zurückweisung eines in einem selbständigen Beweisverfahren gestellten Antrags auf eine erneute Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen gemäß § 412 ZPO nicht der sofortigen Beschwerde (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.01.2009 - 1 W 3/09; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.02.2009 - 16 W 18/09 - und v. 20.02.2003 - 16 W 14/03; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 08.10.2008 - 8 W 49/08; OLG Rostock, Beschluss v. 17.03.2008 - 3 W 28/08; Thüringer OLG, Beschluss v. 18.04.2007 - 7 W 119/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 30.01.2007 - 5 W 71/07; OLG Köln, Beschluss v. 28.05.2001 - 11 W 16/01 - und v. 28.04.1999 - 19 W 15/99; OLG Hamm, Beschluss v. 16.03.2001 - 20 W 32/00; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 20.09.1999 - 6 W 48/99; alles zitiert nach juris; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 412, Rn. 4; Stein/Jonas-Leiphold, ZPO, 22. Aufl., § 412, Rn. 21; MünchKomm-Zimmermann, ZPO, 3. Aufl., § 412, Rn. 5; Musielak/Huber, ZPO, 7. Aufl., § 412, Rn. 5).
  • OLG Köln, 27.06.2016 - 19 W 13/16

    Zulässigkeit eines Gegenantrags des Antragsgegners im selbständigen

    Ob in einem selbstständigen Beweisverfahren die Ablehnung einer ergänzenden Begutachtung mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. dazu etwa OLG Köln, Beschluss vom 6.12.2004 - 14 W 59/04, in: BauR 2005, 752 einerseits und OLG Hamm, Beschluss vom 16.3.2001 - 20 W 32/00, in: NVersZ 2001, 384), bedarf vorliegend keiner abschließenden Beurteilung.
  • OLG Köln, 10.05.2004 - 11 W 26/04

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen

    Allerdings unterliegt nach überwiegender Auffassung die Zurückweisung des innerhalb eines selbständigen Beweisverfahrens gestellten Gesuches auf eine erneute Begutachtung (§§ 492 Abs. 1, 412 ZPO) oder eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen zum gleichen Beweisthema nicht der sofortigen Beschwerde (Senat OLGR 2002, 128; OLG Köln - 19. Zivilsenat - NJW-RR 2000, 729 = OLGR 1999, 305; OLG Köln - 24. Zivilsenat - Beschl. v. 30.9.2003 - 24 W 34/03; OLG Düsseldorf BauR 1998, 366 = NJW-RR 1998, 933; OLG Hamm NVersZ 2001, 384 = OLGR 2001, 251; 1996, 203; OLG Frankfurt OLGR 1996, 82; OLG Schleswig OLGR 2003, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rdn. 96; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 490 Rdn. 9; Zöller-Herget, ZPO, 24. Aufl., § 490 Rdn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.10.2008 - 8 W 49/08

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des

    Dieser Grundsatz findet auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung (OLG Rostock, MDR 2008, 999 ff.; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 269; OLG Hamm, NVersZ 2001, 384; OLG Köln, NJW-RR 2000, 729; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 412 Rdnr. 9; Musielak/Huber, ZPO, 6. Aufl., § 485 Rdnr. 15; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 29. Aufl., § 412 Rdnr. 2; a. A. OLG Frankfurt, MDR 2008, 585 ff.).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 12 W 44/06

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung

    Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass die Ablehnung einer neuen oder ergänzenden Begutachtung auch im selbständigen Beweisverfahren nach den §§ 485 Abs. 3, 412 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 384; OLG Köln NJW-RR 2000, 729; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 933; NJW-RR 1997, 1086; Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 490 Rn. 4; Musielak/ Huber, ZPO, 4. Aufl., § 485, Rn. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4338
OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98

    Kosten einer Kabeltragwanne für Fernmeldekabel

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Auch eine unterschiedliche Beurteilung bloßer Urteilselemente, die nicht in Rechtskraft erwachsen, muss ausgeschlossen sein (vgl. BGH NJW 1991, 570, 571; 1997, 453, 455; 1999, 1035).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Die Beklagte wiederum hat in dem - inzwischen bei dem Senat anhängigen - Verfahren 1 0 376/97 LG Bonn = 11 U 63/00 OLG Köln u.a. die Nebenintervenientin auf Ersatz der durch das Hochwasser verursachten Schäden an dem Schürmannbau in Anspruch genommen.

    In jenem Verfahren ist bisher nur die Berufungsschrift (11 U 63/00) eingegangen; die Berufungsbegründungsfrist ist noch nicht abgelaufen.

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das ergebe sich hinreichend aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schürmannbau (BGHZ 137, 35 = BauR 1997, 1022 = NJW 1998, 456 = ZfBR 1998, 33 -Schürmann-Bau II ; BGHZ 136, 303 = BauR 1997, 1019 = NJW 1997, 3018 -Schürmann-Bau I ).

    Dies folge auch aus den Darlegungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 303 = NJW 1997, 3018 - Schürmann-Bau I).

  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das Landgericht trifft auch keine Feststellungen dazu, ob nach dem bisherigen Sachvortrag der Parteien davon ausgegangen werden kann, dass auf die genannten Kostenpositionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch in irgend einer Höhe entfällt; nur wenn dies der Fall ist, darf durch Grundurteil entschieden werden (vgl. dazu etwa BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109; weitere Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Auflage, § 304 Rn. 6).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).
  • LG Bonn, 14.03.2000 - 1 O 376/97

    Schürmann-Bau; Haftung für Hochwasserschäden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Zwar hat das Landgericht durch Urteil vom 14.03.2000 - 1 O 376/97 - die Verantwortlichkeit der Streithelferin bejaht und eine Mitverantwortung der Beklagten verneint.
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das Landgericht trifft auch keine Feststellungen dazu, ob nach dem bisherigen Sachvortrag der Parteien davon ausgegangen werden kann, dass auf die genannten Kostenpositionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch in irgend einer Höhe entfällt; nur wenn dies der Fall ist, darf durch Grundurteil entschieden werden (vgl. dazu etwa BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109; weitere Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Auflage, § 304 Rn. 6).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).
  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf

  • OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01

    Schürmann-Bau

    Einzelheiten dieses Sachverhalts ergeben sich aus dem Tatbestand des bei den Akten befindlichen Senatsurteil vom 23.08.2000 (11 U 226/99 - Leitsatz in BauR 2001, 459 f.; hier Bl. 1120 ff. d.A.), ferner aus dem den Parteien bekannten Senatsurteil vom 27.04.2001 (11 U 63/00, teilweise veröffentlicht in OLGR 2001, 268 ff. und NJW-RR 2002, 15 ff.); darauf wird Bezug genommen.

    Der Senat hat das Urteil des Landgerichts zwar als unzulässiges Teilurteil aufgehoben (Senatsurteil vom 23.08.2000 - 11 U 226/99 = BauR 2001, 459 f. - Leitsatz), die Feststellungen und Ausführungen zur Verschuldensfrage aber ausdrücklich gebilligt (Umdruck S. 11 = Bl. 1130 d.A.).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Der in dem Erlas eines unzulässigen Teilurteils liegende Verfahrensmangel kann nicht durch Rügeverzicht der Parteien geheilt werden ( OLG Köln , Urt. v. 23.08.2000 - 11 U 226/99, BauR 2001, 459 = OLGR Köln 2001, 251).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 228/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3198
OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 228/00 (https://dejure.org/2001,3198)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.2001 - 27 WF 228/00 (https://dejure.org/2001,3198)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 27 WF 228/00 (https://dejure.org/2001,3198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Familienrecht: Rückstände bis zur Einreichung der Klage nach § 17 Abs. 4 GKG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1385
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 20.03.1996 - 5 WF 2/96
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 228/00
    Zwar wird überwiegend die Meinung vertreten, dass diese Bestimmung auf die negative Feststellungsklage keine Anwendung finde (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 39; OLG Hamm Jur.Büro 1988, 778; Schneider/Herget, Streitwert Kommentar, 11. Aufl. Rdn. 4440 und 1769; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl § 17 GKG Rdn. 53; Anders/Gehle, Handbuch des Streitwertes, 2. Aufl. "Festellungsklage" Rdn.17; Thalmann in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl. § 8 Rdn 105).
  • OLG Schleswig, 06.03.1981 - 8 WF 27/81
    Auszug aus OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 228/00
    Dem ist nicht zu folgen (OLG Schleswig SchlHA 1981, 119; Lappe KostRsp. ZPO § 3 Nr. 910; Madert, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 4. Aufl. Rdn. 475).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2009 - 10 UF 356/08

    Unterhaltsabänderungsklage: Streitwert nach Rücknahme einer unselbstständigen

    Für den Streitwert kommt es nach allgemeinen Grundsätzen auf die Klageanträge an (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 01, 1385) und nicht auf die Zulässigkeit dieser Anträge.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3647
OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,3647)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2001 - 25 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,3647)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 25 UF 257/00 (https://dejure.org/2001,3647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1017
  • FamRZ 2002, 331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1998 - X ZB 31/97

    Unwirksamkeit der Zustellung bei Unvollständigkeit der Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00
    Die Zustellung einer unvollständigen Entscheidung vermag den Lauf der Notfrist nicht in Gang zu setzen (vgl. BGH NJW 1998, 1959).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2001 - 25 UF 257/00
    Sollte das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 1275/97 zu einer auch nur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung kommen, so scheint es vertretbar, die Parteien in diesem Falle auf die Abänderung der Entscheidung nach § 10 VAHRG zu verweisen.
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2013 - 3 Wx 61/11

    Behandlung einer beim Beschwerdegericht eingelegten Beschwerde nach dem FamFG

    Die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 2002, 1017) steht dem nicht entgegen, denn dort ging es um die Zustellung einer unvollständigen Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 10 WF 4448/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7479
OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 10 WF 4448/00 (https://dejure.org/2001,7479)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.01.2001 - 10 WF 4448/00 (https://dejure.org/2001,7479)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 10 WF 4448/00 (https://dejure.org/2001,7479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsfreibetrag; Anrechnung von Erziehungsgeld; Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung; Anrechnung von Einkommen; Erstattung der Kosten des Beschwerdeverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 155 Abs. 1 Nr. 2; ; BErziehungsgeldG § 8; ; BErziehungsgeldG § 9

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe - Einsatz des Einkommens - Unterhaltsfreibetrag der Ehefrau - Erziehungsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    ZPO § 114, § 115 Abs. 1 Nr. 2; ErziehungsgeldG § 8, § 9
    PKH - Keine Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Unterhaltsfreibetrag

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 2 F 760/00
  • OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 10 WF 4448/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 07.10.1998 - 12 WF 1216/98

    Ermittlung des einsetzbaren Einkommens bei der Prüfung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 10 WF 4448/00
    Überwiegend wird eine Anrechnung im Hinblick auf die Bestimmung des § 8 Abs. 1 BErzGG abgelehnt (a.A, OLG München, FamRZ 1999, S. 598, ohne weitere Begründung; für einen Ansatz ebenso Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, Rdn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11259
OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99 (https://dejure.org/2000,11259)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.08.2000 - 11 UF 672/99 (https://dejure.org/2000,11259)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. August 2000 - 11 UF 672/99 (https://dejure.org/2000,11259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 613 Abs. 1 S. 1 § 612 Abs. 4 § 511
    Entscheidung im Ehescheidungsverfahren bei Abwesenheit eines Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Sinzig - 8 F 128/96
  • OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1985 - 3 U 9/85

    Versäumnisurteil; Unechtes Versäumnisurteil; Einspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99
    Gleichwohl stand gegen dieses - an sich gesetzwidrig ergangene - Versäumnisurteil als Rechtsbehelf ( nur) der Einspruch zur Verfügung ( vgl. OLG Düsseldorf , MDR 1985, 1034 ; Stadler in Musielak, ZPO , Rdnr. 1 zu § 33 1 a).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1997 - 2 UF 27/97

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.08.2000 - 11 UF 672/99
    Nach Auffassung des Senats kann eine Anhörung jedenfalls dann unterbleiben, wenn eine Partei mehreren Terminen unentschuldigt fernbleibt, so dass die Vermutung nahe liegt, sie wolle den Fortgang des Verfahrens sabotieren oder sei zumindest an einer baldigen Beendigung nicht interessiert, und der Sachverhalt im übrigen ausreichend geklärt ist (vgl. hierzu OLG Hamm FamRz 1998, 1124 und 1999, 1091).
  • OLG Hamm, 07.01.2019 - 5 UF 137/18

    Zulässigkeit einer Scheidung ohne Anhörung eines Beteiligten

    Ein weiterer Ausnahmefall wird dann angenommen, wenn ein Beteiligter mehreren Terminen unentschuldigt fernbleibt, so dass die Vermutung nahe liegt, er wolle den Fortgang des Verfahrens sabotieren oder sei zumindest an einer baldigen Beendigung nicht interessiert, und der Sachverhalt im Übrigen ausreichend geklärt ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1159).
  • OLG Hamm, 07.02.2012 - 11 UF 154/11

    Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung eines Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor

    Ein Verzicht von dem Anhörungserfordernis wird allerdings für den Fall bejaht, dass der Ehegatte die Anhörung durch mehrfaches unentschuldigtes Fernbleiben verhindert (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1090; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1159).
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 590/13

    Ehescheidungsverbundverfahren: Behandlung einer Einspruchseinlegung gegen die

    Dies gilt auch dann, wenn die Versäumnisentscheidung gesetzwidrig ergangen ist (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1159 f.; Prütting/Helms FamFG 3. Aufl. § 143 Rn. 2; Haußleiter/Fest FamFG § 143 Rn. 2; Roßmann in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 4. Aufl. § 143 Rn. 3; BeckOK FamFG/Nickel [Stand: 1. April 2015] § 143 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 16.01.2007 - 11 UF 314/06

    Wirksamkeit eines verfahrensfehlerhaft nicht verkündeten Urteils; Pflicht des im

    Ein nach der Senatsrechtsprechung - regelmäßig erst nach hinreichender Aufklärung - denkbarer Ausnahmefall (vgl. Urteil vom 25. August 2000 - 11 UF 672/99 - OLGR 2001, 251 ff. = FamRZ 2001, 1159 f.) lag nicht vor.
  • OLG Koblenz, 19.10.2004 - 11 UF 604/03

    Scheidungsverbundverfahren: Unterbliebene Antragstellung in der Folgesache

    Auf Antrag des Antraggegners hätte ein klageabweisendes Versäumnisurteil (§ 330 ZPO) oder eine Entscheidung nach Lage der Akten (§ 331 a ZPO) ergehen können; ein kontradiktorisches Urteil war ausgeschlossen (arg. e § 629 Abs. 2 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 25. August 2000 - 11 UF 672/99 - = FamRZ 2001, 1159 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2004 - 7 UF 114/04 - [Bl. 196 ff. GA]; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 1483 f.; Philippi a.a.O., § 629 Rn. 4).
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