Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2160
OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 27 U 62/00 (https://dejure.org/2000,2160)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKW-Fahrer; Verkehrsunfall; Ausweichen; Betriebsgefahr; Rechtsfahrgebot

  • verkehrsrechtsforum.de
  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; StVO § 7 Abs. 1; ; BGB § 849; ; BGB § 246

  • rewis.io
  • RA Kotz

    In enger Kurve den Eindruck erweckt, man würde auf die Gegenfahrbahn steuern!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs bei Ausweichmanöver

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bei einer nachvollziehbaren Ausweichbewegung im Begegnungsverkehr haftet das entgegenkommende Fahrzeug aus der Betriebsgefahr und es kommt zur Schadensteilung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abkommen von der Fahrbahn

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Fahrer von den Ausmaßen eines Vans erschrocken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 154
  • NZV 2001, 301
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Diese weite Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb" entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVO (vgl. BGH in NJW 1988, 2802; DAR 1976, 246 und VersR 1971,,1060; KG in VM 2000, 10; OLG Düsseldorf in VersR 1987, 568).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1985 - 1 U 10/85
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Diese weite Auslegung des Haftungsmerkmals "bei dem Betrieb" entspricht dem Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVO (vgl. BGH in NJW 1988, 2802; DAR 1976, 246 und VersR 1971,,1060; KG in VM 2000, 10; OLG Düsseldorf in VersR 1987, 568).
  • KG, 24.04.1997 - 12 U 8659/95

    Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn aufgrund Auffahrens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2000 - 27 U 62/00
    Danach ergibt sich der erforderliche Zusammenhang des hier in Rede stehenden Unfalls mit dem Betrieb des Fahrzeugs Seat schon daraus, dass der Kläger durch die Fahrt des Seat irritiert worden ist und dass seine zum Schleudern führende Ausweichlenkung aufgrund der konkreten Verkehrssituation als zumindest subjektiv vertretbar erscheint (vgl. hierzu KG in VersR 98, 778).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Ob die Reaktion des Klägers im konkreten Fall auch angemessen und geboten gewesen ist, ist für die Frage der Betriebsbezogenheit ohne Relevanz (vgl. BGH NJW 1988 2802; OLG Hamm DAR 2001, 34).
  • OLG Hamm, 07.08.2015 - 11 U 186/14

    Haftung eines Motorradfahrers für Schäden eines weiteren Motorradfahrers im Zuge

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH, NJW 2015, 1681 Tz. 5 m.w.N.; BGH, NJW-RR 2008, 764 Tz. 9), wofür einerseits die bloße Anwesenheit an der Unfallstelle nicht ausreicht, andererseits aber eine Fahrzeugberührung nicht erforderlich ist, solange eine Fahrweise oder eine sonstige Verkehrsbeeinflussung in einem engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang zu der Schadensentstehung beigetragen hat (BGH, Urteil vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09 = NJW 2010, 3713 Tz. 5; BGH, Urteil vom 26.04.2005, Az. VI ZR 168/04 = BeckRS 2005 30355090, BGH, Urteil vom 29.06.1971, Az. VI ZR 271/69, Tz. 16 zitiert nach juris; siehe auch OLG Hamm, r + s 1989, 182, OLG Hamm, NZV 2001, 301; Geigel/Kaufmann, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 25. Kapitel Rn. 65).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5045
OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99 (https://dejure.org/2000,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2000 - 19 U 80/99 (https://dejure.org/2000,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2000 - 19 U 80/99 (https://dejure.org/2000,5045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche; Software-Pflegevertrag; Mietvertrag; Wartungsvertrag; Schuldhafte Pflichtverletzung; Softwareüberlassungsvertrag; Softwareprodukte; Vertragsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 477; ; BGB § 377; ; BGB §§ 634 ff.; ; BGB § 635; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 145 ff., 631 ff., 433 ff.
    Keine Haftung des Lieferanten eines Teils der Software einer EDV-Anlage für die komplette EDV-Lösung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1976 - II ZR 133/74

    Ersatz der Personalkosten, die einer Behörde bei der Schadensabwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
    Abgesehen davon, dass die Stundensätze und der Zeitaufwand für das ständige Aktenstudium und Besprechungen weitgehend überzogen erscheinen - so z.B. für eine Mängelbesprechung vom 26.02.1996 einschließlich Vorbereitung, Analyse und Beantwortung des Analysebriefs der Beklagten vom 11.03.1996 (Pos. 11 - 14, 21 - 23) - und die Arbeiten nicht nur Beanstandungen aus dem Softwarepflegevertrag mit der Beklagten erfassen, kann die Klägerin zu 1) diesen Zeitaufwand bei der aussergerichtlichen Abwicklung ihres Schadensersatzanspruchs auch dann nicht geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Behauptung Herrn Wi. eigens für diese Aufgabe eingestellt hätte (vgl. BGHZ 66, 114; 75, 231; NJW 1977, 35).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
    Die von den Klägerinnen zitierte Rechtsprechung, nach der zwei an sich selbständige Vereinbarungen zwischen denselben Vertragspartnern als einheitliches Rechtgeschäft zu werten sind, wenn nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten sollten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollten, sog. "Einheitlichkeitswille" (grundlegend BGH NJW 1976, 1931 m.w.N.; BGH NJW 1987, 2003, 2007 für den Kauf von Hard- und Software), greift hier nicht ein.
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
    Erst recht ist nicht bei den Klägerinnen subjektiv nicht der Eindruck erweckt worden, es stünde ihnen nur ein Vertragspartner gegenüber (BGH NJW 1992, 2560, 2562).
  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/76

    Einheitlichkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2000 - 19 U 80/99
    Die von den Klägerinnen zitierte Rechtsprechung, nach der zwei an sich selbständige Vereinbarungen zwischen denselben Vertragspartnern als einheitliches Rechtgeschäft zu werten sind, wenn nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich alleine gelten sollten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen" sollten, sog. "Einheitlichkeitswille" (grundlegend BGH NJW 1976, 1931 m.w.N.; BGH NJW 1987, 2003, 2007 für den Kauf von Hard- und Software), greift hier nicht ein.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9257
OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00 (https://dejure.org/2000,9257)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2000 - 3 W 46/00 (https://dejure.org/2000,9257)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2000 - 3 W 46/00 (https://dejure.org/2000,9257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit; Richter; Selbstablehnung; Strafverfahren; Zeuge; Strafantrag; Strafanzeige; Ablehnungsgrund

  • Judicialis

    ZPO § 42

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42
    Richterablehnung bei Strafantrag gegen eine Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 4 O 683/99
  • OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94

    Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Durch Angriffe auf den Richter hier die Bedrohung einiger Richter des Landgerichts - kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BVerfG NJW 1996, 2022; auch schon BGH NJW 1952, 1425; 1962, 749; OLG München NJW 1971, 384; NJW-RR 1988, 1535; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 766; Zöller/Vollkommen ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 29 mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.; KMR-StPO § 24 Rdnr. 13 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 70/61

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Durch Angriffe auf den Richter hier die Bedrohung einiger Richter des Landgerichts - kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BVerfG NJW 1996, 2022; auch schon BGH NJW 1952, 1425; 1962, 749; OLG München NJW 1971, 384; NJW-RR 1988, 1535; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 766; Zöller/Vollkommen ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 29 mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.; KMR-StPO § 24 Rdnr. 13 mit weit. Nachw.).
  • LSG Hessen, 18.12.1985 - L 9 S 123/85

    Befangenheit; Rechtsmißbrauch; Richter; Rechtsfrage; Besorgnis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Die Ablehnung als Manipulationstaktik ist Rechtsmissbrauch (Hess. LSG MDR 1986, 436, 437).
  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 4 U 303/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Durch Angriffe auf den Richter hier die Bedrohung einiger Richter des Landgerichts - kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BVerfG NJW 1996, 2022; auch schon BGH NJW 1952, 1425; 1962, 749; OLG München NJW 1971, 384; NJW-RR 1988, 1535; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 766; Zöller/Vollkommen ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 29 mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.; KMR-StPO § 24 Rdnr. 13 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 07.10.1952 - 1 StR 94/52

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Antrag des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Durch Angriffe auf den Richter hier die Bedrohung einiger Richter des Landgerichts - kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BVerfG NJW 1996, 2022; auch schon BGH NJW 1952, 1425; 1962, 749; OLG München NJW 1971, 384; NJW-RR 1988, 1535; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 766; Zöller/Vollkommen ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 29 mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.; KMR-StPO § 24 Rdnr. 13 mit weit. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 30.05.1994 - 5 Sa 8/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Das Recht zur Selbstablehnung eines Richters wird durch die oben zitierte Rechtsprechung nicht berührt (vgl. Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1994, 832).
  • OLG München, 27.10.1970 - 1 U 1212/70
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2000 - 3 W 46/00
    Durch Angriffe auf den Richter hier die Bedrohung einiger Richter des Landgerichts - kann eine Partei einen ihr unbequemen Richter nicht ausschalten (ganz herrschende Meinung, vgl. z.B. BVerfG NJW 1996, 2022; auch schon BGH NJW 1952, 1425; 1962, 749; OLG München NJW 1971, 384; NJW-RR 1988, 1535; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1994, 766; Zöller/Vollkommen ZPO 21. Aufl. § 42 Rdnr. 29 mit weit. Nachw. aus der Rechtspr.; KMR-StPO § 24 Rdnr. 13 mit weit. Nachw.).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Eine Nichtbescheidung wegen offensichtlicher Rechtsmissbräuchlichkeit (vgl BVerfGE 11, 1, 5; 72, 51, 59; BSG Beschluss vom 26. April 1989 - 11 BAr 33/88, juris, unter Bezug auf BSG SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. März 1999 - 7 U (HS) 59/98, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. März 2000 - 3 W 46/00, juris) kann beispielsweise dann gerechtfertigt sein, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird.
  • OLG Rostock, 24.01.2022 - 3 W 144/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dessen Strafanzeige und

    Es kann nach Auffassung des Senats jedoch nicht generell angenommen werden, ein Richter sei befangen, wenn er gegen eine Partei einmal eine Strafanzeige wegen eines vermeintlichen Diebstahls erstattet hat, denn anderenfalls mutet man einem Richter zu, auf einen jedem Bürger zustehenden strafrechtlichen Schutz zu verzichten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 04.09.2002 - 9 WF 606/02 -, zit. n. juris, Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 10.03.2000 - 3 W 46/00 -, zit. n. juris, Rn. 4; Zöller/Vollkommer, ZPO , 34. Aufl., § 42 Rn. 29 m.w.N.; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 42 Rn. 7 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2008 - L 12 B 17/08

    Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren; frühere Strafanzeige

    Dabei kann es der Senat dahingestellt sein lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafanzeige des erkennenden Richters gegen einen Verfahrensbeteiligten überhaupt Anlass zu einer Besorgnis der Befangenheit des Richters geben kann (dies ablehnend u.a. OLG Naumburg, Beschl. v. 2.6.2005 - 10 W 26/05; OLG Koblenz, Beschl. v. 4.9.2002 - 9 WF 606/02 = MDR 2003, 524; OLG Zweibrücken, Beschl v. 10.3.2000 - 3 W 46/00).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2009 - L 7 AL 5250/08
    Eine Nichtbescheidung wegen offensichtlicher Rechtsmissbräuchlichkeit (vgl BVerfGE 11, 1, 5; 72, 51, 59; Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 26. April 1989 - 11 BAr 33/88 - (juris) unter Bezug auf BSG SozR Nr. 5 zu § 42 ZPO; Oberlandesgericht (OLG) Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. März 1999 - 7 U (HS) 59/98 - (juris); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. März 2000 - 3 W 46/00 - (juris)) kann beispielsweise dann gerechtfertigt sein, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - L 11 SF 4819/09
    Abgesehen davon, dass eine etwaige Strafanzeige wegen Falschaussage grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. März 2003, 3 W 46/00; OLG Koblenz, Urteil vom 10. April 2006, 12 U 309/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2008, L 12 B 17/08 AL; jeweils veröffentlicht in juris), ist von der Klägerin weder vorgebracht noch ersichtlich, dass Richterin am Sozialgericht Dr. D. die Zeugin M. wegen Falschaussage bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 11 SF 2023/09
    Abgesehen davon, dass eine solche Strafanzeige grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. März 2000, 3 W 46/00, OLG Koblenz, Urteil vom 10. April 2006, 12 U 309/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2008, L 12 B 17/08 AL; jeweils zitiert nach juris), hat Dr. K. den Kläger gar nicht angezeigt (dienstliche Äußerung vom 20. April 2009).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.05.2000 - 3 U 4502/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8890
OLG Nürnberg, 30.05.2000 - 3 U 4502/99 (https://dejure.org/2000,8890)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2000 - 3 U 4502/99 (https://dejure.org/2000,8890)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 3 U 4502/99 (https://dejure.org/2000,8890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Erweckung einer Vorstellung; Bierbezeichnung; Irrtum über Brauart; Klösterliches Rezept; Verbotsanspruch

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführung durch die Bezeichnung "Kloster" im Namen einer Biersorte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2000 - 3 U 4502/99
    Zur Frage, welche Verkehrskreise maßgebend sind, wann eine bestimmte Bezeichnung in der Werbung für Lebensmittel irreführend ist, hat der EuGH (EuzW 1998, 526 ff. Gut Springenheide) ausgeführt, daß das nationale Gericht bei der Auslegung dieser und vergleichbarer Richtlinien darauf abzustellen hat, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (vgl. auch BGH WRP 2000, 519 f. - Orient-Teppichmuster) die fragliche Angabe wahrscheinlich auffassen wird, ohne ein Sachverständigengutachten einholen oder eine Verbraucherbefragung in Auftrag geben zu müssen.
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß der Verkehr die Bezeichnung "Kloster" für Bier oder für eine Brauerei in der Weise versteht, daß das Bier entweder in einer wirklichen Klosterbrauerei - also in einer zu einem Kloster gehörenden Brauerei - gebraut worden ist oder daß zumindest ein Bezug zur klösterlichen Brautradition der früheren Jahrhunderte, insbesondere zu einer klösterlichen Braustätte, besteht (so auch OLG Hamburg WRP 1998, 76, 77 f.; OLG Nürnberg GRUR-RR 2001, 61, 63; OLG Frankfurt GRUR-RR 2001, 67, 68).
  • BPatG, 13.01.2015 - 27 W (pat) 548/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Wettenhausen" - Unterscheidungskraft - keine

    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Angebote zu einem bestimmten Unternehmen her (BGH GRUR 2003, 628 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Klosterbrauerei; OLG Nürnberg ZLR 2000, 764 -Kloster Pilsener; OLG Frankfurt/Main ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu; BPatG GRUR-Prax 2011, 553 - Kloster Beuerberger Naturkraft).
  • BPatG, 05.10.2011 - 26 W (pat) 501/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kloster Beuerberger Naturkraft (Wort-Bild-Marke)" -

    Vielmehr stellt er einen konkreten Bezug seiner Waren zu einer bestimmten klösterlichen Herstellungsstätte (vgl. BGH GRUR 2003, 628 - 631 Rn. 102 - Klosterbrauerei; OLG Hamburg WRP 1998, 76 - Kloster, Klosterbrauerei; OLG Nürnberg, ZLR 2000, 764 - Kloster Pilsener; OLG Frankfurt, ZLR 2000, 774 - Eschweger Klosterbräu je zur Herstellung einer Verbindung zwischen einer den Wortbestandteil "Kloster" enthaltenen Bierbezeichnung und einer klösterlichen Brauerei durch den angesprochenen Verkehr) und damit zu einem bestimmten Unternehmer her.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.2000 - 6 U 130/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12003
OLG Hamburg, 14.09.2000 - 6 U 130/00 (https://dejure.org/2000,12003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2000 - 6 U 130/00 (https://dejure.org/2000,12003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2000 - 6 U 130/00 (https://dejure.org/2000,12003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritte; Verletzung von Schutzpflichten im Rahmen eines Belieferungsvertrages; Voraussetzungen einer Drittschadensliquidation

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 328
    Schutzwirkung eines Vertrages über die Belieferung mit Trinkwasser

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12165
OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00 (https://dejure.org/2000,12165)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2000 - 1 AR 44/00 (https://dejure.org/2000,12165)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2000 - 1 AR 44/00 (https://dejure.org/2000,12165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Herausgabe und Schadensersatz; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Rechtskraft der Erklärung des Gerichts als unzuständig; Zuständigkeitsbestimmung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Zustellung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 114
    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Prozesskostenhilfeverfahren

Verfahrensgang

  • AG Strausberg - 10 C 1059/99
  • LG Frankfurt/Oder - 14 O 189/99
  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16159
OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2000 - 9 U 219/99 (https://dejure.org/2000,16159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1 § 631 § 635 § 638 § 651
    Rechtsnatur eines Vertrages über die Lieferung von Flaschenetiketten; Begriff des entfernten Mangelfolgeschadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ulm - O 233/97
  • OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93

    Begriff der Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Die streitgegenständlichen Vorgänge unterscheiden sich von den Sachverhalten, die den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des BGH vom 7.12.1993 und vom 6.12.1994 zugrunde lagen (BGH NJW 94, 517; NJW-RR 95, 342 - Gewindeschneidemittel).
  • BGH, 06.12.1994 - VI ZR 229/93

    Eigentumsverletzung durch Verwendung eines fehlerhaften Produkts;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Die streitgegenständlichen Vorgänge unterscheiden sich von den Sachverhalten, die den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des BGH vom 7.12.1993 und vom 6.12.1994 zugrunde lagen (BGH NJW 94, 517; NJW-RR 95, 342 - Gewindeschneidemittel).
  • BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97

    Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Deckt sich dagegen der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftet, so ist er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen (BGHZ 117, 183 = MDR 92, 559; MDR 98, 842).
  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90

    Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Deckt sich dagegen der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftet, so ist er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen (BGHZ 117, 183 = MDR 92, 559; MDR 98, 842).
  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 13.05.1986 - X ZR 35/85

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mangelfolgeschäden; Motorschaden aufgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 25.06.1991 - X ZR 4/90

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Installierung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Mangelfolgeschäden sind aber dann in den Anwendungsbereich von § 638 BGB einzubeziehen, wenn sie eng und unmittelbar mit Sachmängeln zusammenhängen (BGHZ 98, 45; BGHZ 115, 32, NJW-RR 96, 1203, 1206).
  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 85/91

    Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    In der Rechtsprechung wird insoweit häufig auf einen unmittelbaren lokalen und einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Sachmangel und Schaden abgehoben (BGH NJW 93, 923), wobei allerdings klare Abgrenzungskriterien fehlen und eine abschließende Bildung von Fallgruppen nicht festgestellt werden kann mit der Folge, dass eine an Leistungsobjekt und Schadensersatz orientierte Güter- und Interessenabwägung erforderlich ist, die das Verjährungsrisiko für Mangelfolgeschäden zwischen Unternehmer und Besteller angemessen verteilt.
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Zutreffend hat das Landgericht eine Hemmung analog § 639 Abs. 2 BGB für den hier gegebenen Fall abgelehnt, in dem ein Nachbesserungsrecht weder vertraglich vereinbart noch überhaupt möglich war (BGH NJW 84, 1525; OLG Frankfurt DB 82, 2397; Palandt-Thomas § 639 RN 6; Palandt-Putzo § 477, RN 17).
  • BGH, 27.01.1971 - VIII ZR 180/69

    Folgen der Gewährleistung für Sachmängel durch Vereinbarung, die anders als im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2000 - 9 U 219/99
    Auch für solche Fälle kommt der § 477 BGB zu Grunde liegende Gedanke zum Tragen, dass Ermittlung und Feststellung angeblicher Sachmängel nach einem längeren Zeitablauf kaum mehr durchführbar sind (BGH NJW 71, 654).
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