Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6949
OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01 (https://dejure.org/2002,6949)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.2002 - 11 U 153/01 (https://dejure.org/2002,6949)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 11 U 153/01 (https://dejure.org/2002,6949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 511a Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wiedereinsetzung bei unterbliebenem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98

    Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Berufungsbegründungsfrist nicht, sofern er nicht zugleich die Berufungsbegründung enthält (vgl. BGH, VersR 1991, 936; NJW-RR 1999, 212; OLG Naumburg, OLGR 1997, 207; 2000, 59 f.).

    Legt eine Partei unbedingt Berufung ein, will sie diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten, so kann und muss ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, VersR 1993, 1125, 1126; NJW-RR 1999, 212).

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 230/90

    Berufung - Prozeßkostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Berufungsbegründungsfrist nicht, sofern er nicht zugleich die Berufungsbegründung enthält (vgl. BGH, VersR 1991, 936; NJW-RR 1999, 212; OLG Naumburg, OLGR 1997, 207; 2000, 59 f.).

    Ein solcher Entwurf stellt aber jedenfalls dann noch keine Berufungsbegründung dar, wenn ersichtlich ist, dass eine Berufungsbegründung noch nicht beabsichtigt ist (vgl. BGH, VersR 1991, 936; OLG Naumburg, OLGR 1997, 207).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der Kläger, der ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt, nicht beschwert, wenn ihm das Gericht den beantragten Mindestbetrag zuspricht (BGHZ 132, 341, 350 ff.; BGH, NJW 1999, 1339 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist der Kläger, der ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt, nicht beschwert, wenn ihm das Gericht den beantragten Mindestbetrag zuspricht (BGHZ 132, 341, 350 ff.; BGH, NJW 1999, 1339 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei Zurückstellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01
    Legt eine Partei unbedingt Berufung ein, will sie diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten, so kann und muss ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, VersR 1993, 1125, 1126; NJW-RR 1999, 212).
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Rechtsprechung
   KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3456
KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
KG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 (https://dejure.org/2002,3456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 47

    §§ 1836, 1836a BGB; § 1 BVormVG
    Betreuervergütung - erhöhter Stundensatz - DDR-Ausbildung - Patentingenieur

  • Wolters Kluwer

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur; Beschwerde gegen die Zurückweisung eine Antrags auf Bewilligung einer Betreuervergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausbildung in der ehem. DDR, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 § 1836 a; BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Vergütung eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 375
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Einer Zurückverweisung der Sache an das Landgericht bedarf es nicht, weil der Senat aufgrund des vorliegenden Rahmenstudienplans der H-Universität von 1971 für das postgraduale Studium des Beteiligten zu 1. zur Ausbildung als Patentingenieur und des nunmehr vollständig vorliegenden Fachstudienplans von 1972 den Sachverhalt eigenständig würdigen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187/188).

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG erfüllt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 187/188; OLG Dresden a.a.O.).

  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (vgl. § 1901 Abs. 1 BGB), kommt insbesondere rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind darüber hinaus aber auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG a.a.O.; OLG Jena aaO; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Zweibrücken a.a.O.; Knittel aaO S. 25; HK-BUR - Bauer/ Deinert aaO; Krit. Damrau/Zimmermann aaO Rdn. 52).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war und das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrelevanten Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. etwa zum Verwaltungsangestellten BayObLG a.a.O.; zum Handwerksmeister OLG Köln FamRZ 2000, 1303/1304; zum Dipl.-Ing. Landbau OLG Schleswig BtPrax 2000, 172).

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).

  • OLG Dresden, 26.06.2000 - 15 W 500/00

    Zur Höhe von Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2000 - 9 Wx 25/00
    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dies rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BVormVG in solchem Fall (vgl. zu Vorstehendem OLG Dresden FamRZ 2001, 188/189, zum DDR-Abschluss Ingenieurökonom, das im Hinblick auf dessen Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Betriebswirtschaft die Frage der Vermittlung im Kernbereich offen lässt; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 349, zum DDR-Abschluss Staatswissenschaftler und Gleichstellung mit dem Fachhochschulabschluss Diplom-Verwaltungswirt, das besondere Rechtskenntnisse verneint, da nur einzelne Rechtsprobleme und nicht juristische Grundkenntnisse Ausbildungsgegenstand waren; OLG Jena BtPrax 2000, 170/170, das die Relevanz in der ehemaligen DDR erworbener rechtlicher und ökonomischer Kenntnisse bezweifelt, für den Diplombauingenieur deren Vermittlung im Kernbereich verneint; abl. Damrau/Zimmermann a.a.O. Rdn.55).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Diese setzt in erster Linie die formelle und funktionale Gleichheit der Ausbildung in dem betreffenden Berufsfeld, inhaltlich aber lediglich eine fachliche Annäherung voraus, während eine besondere Ausrichtung auf das System der DDR nicht entgegensteht (vgl. zu Vorstehendem eingehend BVerwGE 106, 24/37 ff.).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Dabei bestimmt die Regelung in § 1 BVormVG, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120), in der bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, dass die dem Betreuer aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung für jede Stunde der für die Führung der Betreuung aufgewandten und erforderlichen Zeit 35,-- DM beträgt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01
    Bestellt das Gericht einen Betreuer, der über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuungen allgemein nutzbar und durch eine Ausbildung iSv 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG erworben sind, wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG grundsätzlich vermutet, dass die Kenntnisse auch für die Führung der konkreten Betreuung nutzbar sind (vgl. dazu BayObLGFamRZ 2001, 187; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 89/90 und FGPrax 2001, 21/22; HK-BUR - Bauer/Deinert, 28 EL., § 1836 Rdn. 102; Damrau/Zimmermann, BetR, 3. Aufl., § 1836a Rdn. 51), es sei denn, das Vormundschaftsgericht hat bei der Bestellung des Betreuers etwas anderes bestimmt (§ 1 Abs. 2 Satz 2 BVormVG), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Dresden, 14.03.2000 - 15 W 2381/99

    Diplomlehrer; DDR-Hochschulabschluss

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht, § 12 FGG, bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentliche Umstände berücksichtigt, § 25 FGG, und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 -, BtPrax 2002, 167 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 W 238/02 -, OLG-Report 2005, 550, 551).

    Solche Kenntnisse liegen dann vor, wenn sie - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben besser und effektiver zu erfüllen (Senat, BtPrax 2002, 167ff; OLG-Report 2005, 550; OLG Naumburg, OLG-Report 2005, 184f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; NJ 2002, 97f.; OLG Jena, NJ 2003, 379).

    Da der Betreuer die Angelegenheiten des Betroffenen rechtlich zu besorgen hat, vgl. § 1901 Abs. 1 BGB, kommt den rechtlichen Kenntnissen eine besondere Bedeutung zu; betreuungsrelevant sind aber auch Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 349f.; OLG Jena, NJ 2003, 379; OLG Dresden, FamRZ 2000, 847f.).

    Das ist der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, BtPrax 2002, 167ff.).

    Insoweit ist zu fordern, dass der Betreuer trotz seiner inhaltlich auf das System der DDR ausgerichteten Ausbildung aufgrund der erworbenen formellen Kenntnisse (des juristischen bzw. ökonomischen "Handwerks") in der Lage ist, sich in die abweichende Rechts- und Wirtschaftsordnung einzuarbeiten, und insoweit einem Laien ohne besondere Fachkenntnisse nicht gleichzusetzen ist (Senat, BtPrax 2002, 167f.; BayObLG, BtPrax 2003, 135f.).

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 295/06

    Besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Fachkenntnisse eines Betreuers

    Da es sich bei der Betreuung in ihrem Wesen um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 Abs. 1 BGB), kommt rechtlichen Kenntnissen eine grundlegende Bedeutung zu, betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die konkret durchlaufene Ausbildung des Betreuers die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BVermVG erfüllt (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war (Senat, BtPrax 2002, 167).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände des Beweisstoffs berücksichtigt und erörtert (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Zum anderen bedarf es tatsächlicher Feststellungen über den Inhalt und die Tiefe der Stoffvermittlung hinsichtlich der dabei erworbenen Rechtskenntnisse, die den Schluss rechtfertigen können, der Betreuer habe in seinem Studium "das juristische Handwerk gelernt" (vgl. KG BtPrax 2002, 167).«.

    Die Kammer sehe unter Berufung auf eine Entscheidung des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167) jedenfalls die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen in den genannten Rechtsgebieten als geeignet für das Erlernen des juristischen Handwerks an.

    aa) Das Landgericht hat seine Annahme der Nutzbarkeit der von der Betreuerin in ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse allerdings im Wesentlichen auf Erwägungen des Kammergerichts (BtPrax 2002, 167/168) gestützt.

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 482/02

    Betreuervergütung: Besondere für die Führung der Betreuung nutzbare

    Betreuungsrelevant sind darüber hinaus auch - je nach den übertragenen Aufgabenkreisen - Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, BtPrax 2002, 167 m. w. N.).

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228).
  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06

    Studium der Volkswirtschaftslehre

    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Dessen Würdigung ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler zu überprüfen, also insbesondere darauf, ob das Erstbeschwerdegericht von zutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen Verfahrensrecht verstoßen hat (vgl. Senat, BtPrax 2002, 167; Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 420/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

    Der Senat hat mit Beschluss vom 22. Januar 2002 - 1 W 246/01 - (= BtPrax 2002, 167) entschieden, dass der Beteiligte zu 1. die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt und durch das nach seiner Ausbildung zum Dipl.-Ing.
  • KG, 29.10.2002 - 1 W 421/01

    Beschränkung der Zulassung der weiteren Beschwerde auf die Höhe des Stundensatzes

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 2 (16) WF 7/01, 2 (16) WF 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7343
OLG Karlsruhe, 15.06.2001 - 2 (16) WF 7/01, 2 (16) WF 27/01 (https://dejure.org/2001,7343)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.06.2001 - 2 (16) WF 7/01, 2 (16) WF 27/01 (https://dejure.org/2001,7343)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juni 2001 - 2 (16) WF 7/01, 2 (16) WF 27/01 (https://dejure.org/2001,7343)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Isoliertes familiengerichtliches Verfahren; Vorläufige Anordnung; Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren; Analogie; Sorgerecht; Sexueller Missbrauch; Umgangsrecht

  • Wolters Kluwer

    Isoliertes familiengerichtliches Verfahren; Vorläufige Anordnung; Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren; Analogie; Sorgerecht; Sexueller Missbrauch; Umgangsrecht

  • Judicialis

    ZPO § 621 a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; KostO § 131 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3 S. 1; ; KostO § 30 Abs. 2 S. 2; ; GBO § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Isoliertes FGG -Verfahren; vorläufige Anordnung; Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Isoliertes FGG -Verfahren; vorläufige Anordnung; Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.04.2000 - 8 U 269/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7647
OLG Oldenburg, 13.04.2000 - 8 U 269/99 (https://dejure.org/2000,7647)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.04.2000 - 8 U 269/99 (https://dejure.org/2000,7647)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. April 2000 - 8 U 269/99 (https://dejure.org/2000,7647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkursanfechtung: Rückgewähr eines durch anfechtbare Handlung ausgeübten Benennungsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Nr. 1 KO; § 31 Nr. 1 KO; § 37 Abs. 1 KO; § 711 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO; § 92 Abs. 2 ZPO; § 708 Nr. 10 ZPO; § 564 Abs. 2 ZPO
    Rückgewähranspruch im Konkurs; Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Voraussetzungen einer anfechtbaren Ausübung des Benennungsrechts; Benachteiligung der Konkursgläubiger; Schmälerung der Konkursmasse

  • Wolters Kluwer

    Rückgewähranspruch im Konkurs; Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Voraussetzungen einer anfechtbaren Ausübung des Benennungsrechts; Benachteiligung der Konkursgläubiger; Schmälerung der Konkursmasse

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 1; ; KO § 31 Nr. 1; ; KO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 564 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Rückgewähranspruch wegen anfechtbarer Handlung gemäß § 37 KO bei Ausübung eines Benennungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9144
OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 32 XVII H 34
  • LG Kiel - 3 T 23/01
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 113
  • FamRZ 2002, 984
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Mit dieser Entscheidung ist der Beteiligte zu 1. seit 1.12.2001 wieder Betreuer des Betroffenen, da die im angefochtenen Beschluss liegende Entlassung (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 58, 59 unter Ziff. 2.) für die Zeit ab 1.12.2001 nicht wirksam geworden ist, § 26 FGG.
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Dass der Wechsel von der Pflegeheimleitung zur benachbarten Wohnheimleitung bei ein und derselben Einrichtung, nämlich dem DRK-Kreisverband, nicht ausreicht, Interessenkonflikte hinreichend zu vermeiden, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 31.1.1995 (BtPrax 1996, 75) überzeugend begründet.
  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (aaO.) die Auffassung vertreten hat, die landgerichtliche (teilweise) Entlassung eines Betreuers (durch Aufhebung/Einschränkung der amtsgerichtlichen Bestellung) sei gemäß §§ 69 g Abs. 5 Satz 1, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG mit der Bekanntmachung wirksam geworden (ihre evtl. Aufhebung in der nächsten Instanz wirke aber wie sonst bei Entscheidungen, die mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar seien, zurück; vgl. hierzu Kammergericht NJW 1971, 53), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09

    Aussetzung der Aufhebung einer teilweisen Entziehung des Sorgerechts auf Antrag

    In isolierten Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Oberlandesgericht abweichend von § 28 Abs. 1 FGG bereits als Beschwerdegericht entschieden hat, erstreckt sich die Vorschrift allerdings auch auf Entscheidungen, die nach den §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 10 ZPO mit der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof angefochten werden können (Keidel/Sternal Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 26 Rdn. 4; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 984 und OLG Frankfurt - 20 W 565/05 - veröffentlicht bei [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4671
OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99 (https://dejure.org/1999,4671)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.1999 - 16 WF 127/99 (https://dejure.org/1999,4671)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 1999 - 16 WF 127/99 (https://dejure.org/1999,4671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung im Verfahren nach § 19 BRAGO; Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • Judicialis

    BRAGO § 19

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 19
    Zur Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen den Kosten festsetzenden oder eine Kostenfestsetzung gemäß § 19 BRAGO ablehnenden Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.09.1976 - 1 BvR 604/72

    Keine Kostenerstattung bei fehlgeschlagener Gebührenfestsetzung gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99
    Es liegt im Gegenteil näher, davon zu sprechen, daß das Vergütungsfestsetzungsverfahren unentschieden ausgegangen ist (so wörtlich: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1976 - 1 BvR 604/72 - NJW 1977, 145).
  • OLG Hamm, 25.04.1974 - 23 W 412/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99
    Diese Bestimmung ist auch auf das Beschwerdeverfahren anzuwenden (so zutreffend OLG Koblenz, Beschluß vom 07. Juni 1979; 16 W 267/79 - JurBüro 1980, 70; a.A. Landgericht Berlin, Beschluß vom 22. April 1980 - 82 T 33/80 - AnwBl 1980, 361; OLG Hamm, Beschluß vom 25. April 1974 - 23 W 412/73 - AnwBl 1974, 281; OLG Celle, Beschluß vom 29. August 1968 - 8 W 179/68 - Rpfleger 1969, 25; KG, Beschluß vom 18. August 1981 - 1 W 2797/81 - Rpfleger 1981, 495; Riedel/Süßbauer/Fraunholz, BRAGO, 6. Auflage § 19 Rn 48; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage, § 19 BRAGO Rn 105; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 13. Auflage § 19 Rn 50).
  • KG, 18.08.1981 - 1 W 2797/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99
    Diese Bestimmung ist auch auf das Beschwerdeverfahren anzuwenden (so zutreffend OLG Koblenz, Beschluß vom 07. Juni 1979; 16 W 267/79 - JurBüro 1980, 70; a.A. Landgericht Berlin, Beschluß vom 22. April 1980 - 82 T 33/80 - AnwBl 1980, 361; OLG Hamm, Beschluß vom 25. April 1974 - 23 W 412/73 - AnwBl 1974, 281; OLG Celle, Beschluß vom 29. August 1968 - 8 W 179/68 - Rpfleger 1969, 25; KG, Beschluß vom 18. August 1981 - 1 W 2797/81 - Rpfleger 1981, 495; Riedel/Süßbauer/Fraunholz, BRAGO, 6. Auflage § 19 Rn 48; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage, § 19 BRAGO Rn 105; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 13. Auflage § 19 Rn 50).
  • LG Berlin, 22.04.1980 - 82 T 33/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99
    Diese Bestimmung ist auch auf das Beschwerdeverfahren anzuwenden (so zutreffend OLG Koblenz, Beschluß vom 07. Juni 1979; 16 W 267/79 - JurBüro 1980, 70; a.A. Landgericht Berlin, Beschluß vom 22. April 1980 - 82 T 33/80 - AnwBl 1980, 361; OLG Hamm, Beschluß vom 25. April 1974 - 23 W 412/73 - AnwBl 1974, 281; OLG Celle, Beschluß vom 29. August 1968 - 8 W 179/68 - Rpfleger 1969, 25; KG, Beschluß vom 18. August 1981 - 1 W 2797/81 - Rpfleger 1981, 495; Riedel/Süßbauer/Fraunholz, BRAGO, 6. Auflage § 19 Rn 48; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage, § 19 BRAGO Rn 105; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO, 13. Auflage § 19 Rn 50).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.08.2001 - 14 WF 125/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7250
OLG Naumburg, 27.08.2001 - 14 WF 125/01 (https://dejure.org/2001,7250)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.08.2001 - 14 WF 125/01 (https://dejure.org/2001,7250)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. August 2001 - 14 WF 125/01 (https://dejure.org/2001,7250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsverfahren; Kindesunterhalt; Vereinfachtes Verfahren; Beigeordneter Rechtsanwalt; Notwendigkeit der Beiordnung

  • Judicialis

    ZPO § 655; ; ZPO § 93 d; ; Z... PO § 577; ; ZPO § 652; ; ZPO § 93; ; ZPO § 655 Abs. 3; ; ZPO § 655 Abs. 1; ; ZPO § 655 Abs. 5; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Fall; ; ZPO § 655 Abs. 5 Satz 1; ; ZPO § 655 Abs. 5 Satz 2; ; ZPO § 655 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1612 b; ; BGB § 1612 c; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; BRAGO § 44 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 44 Abs. 3; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Rechtsanwaltes - vereinfachtes Unterhaltsverfahren - Erforderlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 101
  • FamRZ 2002, 892 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    (1) "Erforderlich" ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, wenn sie nicht nur ratsam, sondern nachgerade unerläßlich ist (st. Rspr. der Oberlandesgerichte, vgl. etwa OLG Naumburg 27. August 2001 - 14 WF 125/01 - OLGR Naumburg 2002, 186).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    (1) "Erforderlich" ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, wenn sie nicht nur ratsam, sondern nachgerade unerläßlich ist (st. Rspr. der Oberlandesgerichte, vgl. etwa OLG Naumburg 27. August 2001 - 14 WF 125/01 - OLGR Naumburg 2002, 186).
  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Aus der vom 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Naumburg (27. August 2001, 14 WF 125/01, OLGR Naumburg 2002, 186) ergibt sich denn auch nur, dass im dort entschiedenen Fall entgegen der Auffassung der ersten Instanz angesichts der verfahrensrechtlichen Kompliziertheit des sogenannten vereinfachten Verfahrens zur Änderung eines Unterhaltstitels die Beiordnung "nachgerade unerlässlich" in dem Sinne war, dass sie sich aufdrängte.
  • OLG Koblenz, 21.07.2009 - 11 WF 595/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt

    Es wird insbesondere auf den Leitsatz des OLG Naumburg, FamRZ 2002, 892 und die Entscheidung OLG Schleswig, MDR 2007, 736 Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 6 W 254/01 - 64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14569
OLG Saarbrücken, 10.10.2001 - 6 W 254/01 - 64 (https://dejure.org/2001,14569)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.10.2001 - 6 W 254/01 - 64 (https://dejure.org/2001,14569)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 6 W 254/01 - 64 (https://dejure.org/2001,14569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit tatsächlich getätigter Aufwendungen bei Geltendmachung von Ansprüchen durch zehn Gläubiger in getrennten Verfahren; Verpflichtung zur Geltendmachung sämtlicher Ansprüche in einem Verfahren; Erstattungsfähigkeit in Höhe der Aufwendungen des am ...

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 59; ; ZPO § 60; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569; ; ZPO § 577

  • rechtsportal.de

    Anerkennung erstattungsrechtlicher Ansprüche bei mehreren Klägern in getrennten Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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