Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2643
OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11.05.2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 3 W 153/06 (https://dejure.org/2007,2643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen; Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung durch die Ernennung eines neuen Verwalters; Bestimmung des Verpflichteten zur Erstellung der Jahresabrechnung bei Austausch des Verwalters im ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Fälligkeit der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel zum Jahresende/ Abrechnung durch neuen Verwalter, §§ 259, 666, 675 BGB; § 28 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 666; ; BGB § 259; ; WEG § 28 Abs. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259 § 666 § 675; WEG § 28 Abs. 3
    Wirksamkeit der Beschlussfassung einer WEG : Schadensersatz gegen alten Verwalter und Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwalterwechsel und Jahresabrechnung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwalterwechsel - Wer muss die Abrechnung für das Vorjahr erstellen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung der Jahresabrechnung nach Abberufung des Verwalters (IMR 2007, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1067
  • FGPrax 2007, 263
  • ZMR 2007, 887
  • ZWE 2007, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 4 W 107/05

    Abberufung; Abrechnungsanspruch; Abrechnungszeitraum; alter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 260/92

    Verpflichtung des Verwalters gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • BayObLG, 20.12.1994 - 2Z BR 106/94

    Pflicht des jeweils aktive Verwalters zur Erstellung einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • LG Berlin, 13.10.2000 - 64 S 183/00
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    2 Z 11/78">BayObLGZ 1979, 30, 33; OLG Hamm NJW-RR 1993, 847 ff.; OLG Celle ZMR 2005, 718 f. OLG Düsseldorf ZMR 2001, 275 ff.; OLG Köln WE 1986, 18; OLG Hamburg WE 1987, 83), es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
  • OLG Zweibrücken, 04.10.1990 - 3 W 69/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.05.2007 - 3 W 153/06
    Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 4. Oktober 1990 - 3 W 69/90 - und vom 8. April 2005 - 3 W 223/04; BayObLG WUM 1995, 341 mit Hinweis auf …
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Insbesondere in Fällen, in denen die Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht innerhalb einer angemessenen Frist - die nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung in der Regel drei bis sechs Monate beträgt (OLG Zweibrücken, OLGR 2007, 608, 609 mwN; LG Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 T 109/06, juris Rn. 41; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl. § 28 Rn. 105 mwN; Erman/Grziwotz, aaO, § 28 WEG Rn. 4; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 138 f.) - erstellt wird oder über die Jahresabrechnung längere Streitigkeiten geführt werden, verlöre die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die ihr vom Gesetzgeber zugedachte Funktion und würde sowohl rechtlich als auch tatsächlich "ausgehebelt", zumal der Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 4 BGB auch nicht zu einer Teilabrechnung derjenigen Betriebskosten, für die ihm die erforderlichen Informationen bereits vorliegen, verpflichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07, aaO Rn. 18).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Endet das Verwalteramt während des Wirtschaftsjahres, besteht noch Einigkeit, dass der ausgeschiedene Verwalter für das laufende Wirtschaftsjahr keine Abrechnung zu erstellen hat (BayObLG, Rpfleger 1979, 218; KG, WE 1988, 17; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; Merle, ZWE 2000, 9, 10; Bärmann/Becker, WEG 13. Aufl., § 28 Rn. 111; Jennißen in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 26 Rn. 182; ders., NZM 2017, 659; ders., ZWE 2018, 18, 21).

    Da die Jahresabrechnung innerhalb von drei (OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; vgl. auch BeckOK BGB/Hügel, 44. Edition [15.06.2017], § 28 WEG Rn. 10) bis sechs Monaten (BayObLG, WE 1991, 223 f.; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 105; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 61) nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fällig werde, habe bei einem Verwalterwechsel nach Ablauf dieses Zeitraums der neue Verwalter die Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen; bei einem früheren Verwalterwechsel sei der bisherige Verwalter dazu verpflichtet (OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887 f.; LG Bonn, Urteil vom 23. März 2010 - 8 S 286/09, juris; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 28 Rn. 12; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 10 Rn. 142).

    Zu einer solchen zählt die Erstellung der Jahresabrechnung, wenn der darauf gerichtete Anspruch der Wohnungseigentümer in der Amtszeit des Verwalters entstanden war (allgemeine Ansicht; vgl. KG, NJW-RR 1993, 529; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847; BayObLG, WuM 1994, 44; NJW-RR 2003, 517; OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn 110; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 62; Spielbau-er/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 29; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 29 Rn. 74; Reichert, ZWE 2001, 92, 95).

  • LG Dortmund, 05.10.2016 - 1 S 205/16

    Ist der alte oder der neue Verwalter zur Jahresabrechnung verpflichtet?

    Nach der herrschenden Ansicht, die auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird und der sich die Kammer anschließt, ist es die Aufgabe des neuen Verwalters, die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen (vgl. OLG Hamm NRW-RR 1993, 847; OLG Zweibrücken BeckRS 2007, 10833; Bärmann/Becker, a.a.O., m.w.N.).
  • LG München I, 27.10.2016 - 36 S 1117/16

    Pflicht des Altverwalters auf Erstellung der Jahresabrechnung

    Die Frage, ob bei einem Verwalterwechsel derjenige Verwalter abrechnungspflichtig ist, der am ersten Tag des Folgejahres das Verwalteramt innehat, oder ob insoweit auf den späteren Zeitpunkt der Fälligkeit abzustellen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für erstere Ansicht KG, Beschluss vom 16. September 1992, Az. 24 W 5725/91 - zitiert nach juris; Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 110; T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 rn. 29; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 11. Aufl., § 28 Rn. 162; Jenniß'en, WEG, 5. Aufl., § 28 Rn. 180; Scheuer, ZWE 2014, 152 (156); a.A. OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Staudinger/Bub, § 28 Rn. 274).

    Die Rechtsansicht der Kammer, dass die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung bereits unmittelbar nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres entsteht, entspricht hierbei der Auffassung des KG im Rahmen der Entscheidung KG Berlin, Beschluss vom 16. September 1992 - - 24 W 5725/91, weicht jedoch insbesondere von der Entscheidung OLG Zweibrücken vom 11.05.2007, 3 W 153/06 ab.

  • LG Bonn, 23.03.2010 - 8 S 286/09

    Verwalter: Nebenkostenabrechnung nach Kündigung?

    Schließlich spricht auch die zu § 28 Abs. 3 WEG ergangene Rechtsprechung gegen die Annahme einer derartigen Pflicht des bisherigen Verwalters (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.1985 - 16 Wx 88/85, NJW 1986, 328 (328f.); OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2007 - 3 W 153/06, juris Rn. 4; ferner Bärmann/ Merle , WEG, 10. Aufl. 2008, § 28 Rn. 65 mwN), selbst wenn sie - wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht unmittelbar anwendbar ist.
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19

    Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/95 C 88/18
    In der Rechtsprechung wird dem Verwalter eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zur Aufstellung der Gesamt- und Einzelabrechnungen zugebilligt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Januar 2017, - VIII ZR 249/15; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2007, - 3 W 153/06; Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005, - 4 W 107/05; Landgericht Mühlhausen, Beschluss vom 21. November 2007, - 2 T 109/06).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2636
OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 15 W 322/06 (https://dejure.org/2007,2636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüssen; Stimmrecht bei Teileigentum; Auslegung der Teilungsvereinbarung; Begriff "Wohnungseigentümer"; Geltung des Objektprinzips; Schranken für den Inhalt der Gemeinschaftsordnung; Bestellung zum Verwalter ...

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § 16; ; WEG § 28

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 1 § 25 Abs. 5; BGB § 133; BGB § 157
    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der Gemeinschaftsordnung, Rechtsnatur der Jahresabrechnung

  • ibr-online

    Auslegung des Begriffs "der Wohnungseigentümer"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stimmrechte auch für Teileigentümern von Garagenstellplätzen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung: Begriff "Wohnungseigentümer" (IMR 2007, 257)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 60
  • ZWE 2007, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.

    Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebensowenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahre erwartet werden, werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG WE 1992, 175; NJW-RR 1993, 1166, 1167; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 2002, 333) eng begrenzte Ausnahmen zugelassen, die im vorliegenden Fall jedoch ohne Bedeutung sind.

  • KG, 26.09.2005 - 24 W 123/04

    Wohnungseigentum: Sonderbelastungen einzelner Wohnungseigentümer in der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Zwar kann die Gemeinschaft solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen (KG FGPrax 2006, 6 = NJW-RR 2006, 383 = ZMR 2006, 108; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLG-Report 2006, 526).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Dies ist insbesondere in Fällen geboten, in denen eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Erstattungspflicht einzelner Miteigentümer rechtskräftig feststellt - wie dies insbesondere bei Kostenentscheidungen denkbar ist, die von der Gemeinschaft verauslagte Verfahrenskosten erfassen (vgl. KG ZMR 2006, 224 = MDR 2006, 744).

    Der Senat weicht mit dieser Ansicht nicht in einer eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG begründenden Weise von den Entscheidungen des KG vom 26.09.2005 - 24 W 123/04 - (FGPrax 2006, 6) und 05.10.2005 - 24 W 6/05 - (ZMR 2006, 224) ab.

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2005 - 3 Wx 229/05

    Zur Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.

    Zwar kann die Gemeinschaft solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen (KG FGPrax 2006, 6 = NJW-RR 2006, 383 = ZMR 2006, 108; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLG-Report 2006, 526).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Zwar kann die Gemeinschaft durch bloßen Mehrheitsbeschluss keine Verpflichtung begründen, abweichend von § 16 Abs. 2 WEG Kosten des Sondereigentums zu tragen, die Verteilung tatsächlich angefallener Ausgaben fällt hingegen immer in die Beschlusskompetenz der Gemeinschaft (BGH NJW 2003, 3476).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Für die Auslegung maßgebend sind dabei, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, allein der Wortlaut der Eintragung und ihr Sinn, wie sie sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben; Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind ( BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713, 3714).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Da die Bestellung zum Verwalter kein Rechtsgeschäft i.S. des Abs. 5 ist, sondern in Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen erfolgt, ist die Beteiligte zu 4) bei der Bestellung zur Verwalterin nicht von der Abstimmung ausgeschlossen (BGHZ 152, 46 = NJW 2002, 3704; MünchKommBGB/Engelhardt, a.a.O., § 25 Rn. 17).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Dieses mitgliedschaftsrechtliche Element des Wohnungseigentums verbietet einen allgemeinen Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht als einem Mitverwaltungsrecht im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG (BGHZ 99, 90 = NJW 1987, 650 = LM § 16 Nr. 3; Senat DWE 1990, 70; Rpfleger 1975, 401, 402; …
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; KG NJW-RR 1994, 1105; Senat ZMR 1997, 251; ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken OLG-Report 1999, 97; OLG Düsseldorf ZMR 2006, 217 = OLGR Düsseldorf 2006, 526) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer;

  • OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung einer WEG; Verteilung von

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 3 W 224/98

    Wohnungseigentum

  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 12/02

    Kostenverteilung zwischen Wohnungseigentümern und Teileigentümern - Auslegung der

  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer Teilungserklärung - Beteiligung von

  • KG, 30.03.1992 - 24 W 6339/91
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Es liegt daher im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer, dass auch unberechtigte Belastungen des Gemeinschaftsvermögens möglichst kurzfristig umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, ZMR 2008, 60, 62).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Da eine Jahresabrechnung aus sich selbst heraus verständlich sein muss ( OLG Hamm ZMR 2008, 60; OLG Frankfurt ZWE 2006, 194; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282 ), reicht es nicht aus, dass die Positionen vor der Beschlussfassung schriftlich von der Verwalterin erläutert worden sind.
  • AG Wiesbaden, 13.01.2012 - 92 C 4523/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Stimmrecht eines Teileigentümers;

    Dies ist im Sinne des § 1 Abs. 6 WEG dahin auszulegen, dass jede Wohnungs- und jedes Teileigentum eine Stimme besitzt (s. OLG Hamm ZMR 2008, 60 ff vgl. DNotI-Report 2009, 131 ff).
  • LG München I, 29.09.2010 - 36 S 13256/10

    Wohnungseigentum: Umlegung der Kosten für die Beseitigung eines Wasserschadens in

    Das Berufungsgericht hält es dahingehend mit der herrschenden Meinung, daß der Eigentümerversammlung ein Ermessen dahingehend zusteht, ob sie von der Möglichkeit der Belastung eines einzelnen Eigentümers in der Einzelabrechnung Gebrauch macht (OLG Hamm, ZMR 2008, 60 ff., Abramenko , in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, § 28, Rz. 69).

    Eine derartige Verfahrensweise dient der Liquiditätssicherung der Gemeinschaft und ihrer Planungssicherheit, ohne die Rechtsstellung der Gemeinschaft gegenüber möglichen Regressschuldnern zu beeinträchtigen (OLG Hamm, ZMR 2008, 60 ff.).

  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 15 Wx 16/09

    Sonderbelastung

    Eine Umlage tatsächlicher Auslagen auf einzelne Wohnungseigentümer entspricht zwar ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der betreffende Wohnungseigentümer offensichtlich für die Kosten alleine haftet (Senat ZMR 2008, 60), wenn etwa ein Titel vorliegt, nach dem die Erstattungspflicht festgestellt ist.
  • AG Leipzig, 08.05.2014 - 150 C 5953/13

    WEG - Anberaumung Versammlung

    aa) Die Jahresabrechnung hat eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr zu enthalten (OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 -, zitiert nach juris).

    Die Jahresabrechnung ist weder eine Bilanz noch eine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die tatsächlich angefallenen Beträge im Abrechnungszeitraum einander gegenüberzustellen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 66/16

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei unberechtigten Ausgaben des Verwalters im

    Jedenfalls wenn berechtigte Zweifel an der gesonderten Kostentragungspflicht einzelner Miteigentümer bestehen, ist es nicht zu beanstanden, wenn tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft, die möglicherweise keine gemeinschaftlichen Kosten darstellen, im Rahmen der Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007, 15 W 322/06, Rn. 52, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

    Um eine solche Angelegenheit handelt es sich bei der Bestellung eines Verwalters, sodass bereits der Anwendungsbereich des § 25 Abs. 5 WEG nicht eröffnet ist und ein Wohnungseigentümer daher an seiner Bestellung zum Verwalter mitwirken darf (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.2.2007 - 15 W 322/06 - juris Tz. 46 m.w.N.), erst recht mithin an der Bestellung einer anderen Person zum Verwalter, die ein besonderes Näheverhältnis zu ihm oder dem Käufer seiner Miteigentumsanteile aufweist.
  • AG Köln, 05.02.2019 - 215 C 70/18
    Jedenfalls wenn berechtigte Zweifel an der gesonderten Kostentragungspflicht einzelner Miteigentümer bestehen, ist es nicht zu beanstanden, wenn tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft, die möglicherweise keine gemeinschaftlichen Kosten darstellen, im Rahmen der Einzelabrechnungen nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.2007 - 15 W 322/06; BGH, Urt. v. 04.03.2011 - V ZR 156/10; jew. zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4992
OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 20 W 8/06 (https://dejure.org/2007,4992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 27 FGG, § 12 Abs 2 WoEigG, § 14 Nr 1 WoEigG
    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung

  • Wolters Kluwer

    Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; umfassende Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts; Konkurrenzschutzerwägung als wichtiger Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004; ; FGG § 27; ; WEG § 12; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 1004; WEG § 12 § 14 § 15 § 22 § 43
    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen

  • ibr-online

    Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen; Konkurrenzschutzerwägungen als Grund zur Versagung einer Veräußerungszustimmung durch einen Wohnungseigentümer; Überprüfbarkeit einer richterlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2007, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 20 W 493/04

    Wohnungseigentum: Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Diese Gefahr muss - wie das Landgericht festgehalten hat - ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt (vgl. den vom Landgericht in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 27.07.2005, NZM 2006, 380).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 20 W 441/03

    Wohnungseigentum: Vergleich mit dem Bauträger über den Teilverzicht auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 14.12.2005, 20 W 441/03; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Allerdings kommen als bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG grundsätzlich auch Umgestaltungen unbebauter Teile des gemeinschaftlichen Eigentums in Betracht (vgl. Senat OLGZ 1980, 78; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22 Rz. 9; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 22 WEG Rz. 36).
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
    Aus dem Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich jedoch grundsätzlich nicht die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen, sofern dies nicht von den Wohnungseigentümern ausdrücklich vereinbart worden ist; der Schutz vor Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Interessen durch Wettbewerb fällt nicht in den Regelungsbereich des § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG WuM 1996, 437 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; OLG Stuttgart WE 1991, 139).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. hierzu etwa Keidel/Kuntze/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rz. 45; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 45 Rz. 85; Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 559 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nach diesen Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370, zitiert nach juris; vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 46).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08

    Mauer als bauliche Veränderung

    Dies gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie auch für erst nachträglich eingetretenen (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 20 W 468/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zum

    Das gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie für erst nachträglich eingetretene (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2008 - 20 W 218/05

    Sanierung von Wohnungseigentum: unterlassene Ladung des Sachverständigen zur

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang dann die tatsächliche Würdigung durch die Tatsacheninstanzen gemäß den genannten Vorschriften nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06 = ZWE 2007, 370).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.06.2007 - 2 W 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6568
OLG Braunschweig, 11.06.2007 - 2 W 66/07 (https://dejure.org/2007,6568)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.06.2007 - 2 W 66/07 (https://dejure.org/2007,6568)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 2 W 66/07 (https://dejure.org/2007,6568)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenrecht: Gegenstandswert der Beglaubigung einer Verwalterbestellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 4 WEG; § 29 S. 1 KostO; § 30 Abs. 1 KostO; § 30 Abs. 2 KostO
    Kostenrechtlicher Wert der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Kostenrechtlicher Wert der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • Judicialis

    KostO § 29 Abs. 1; ; KostO § 29 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 29 § 30
    Kostenrechtliche Behandlung der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • ibr-online

    Kosten für Beglaubigung der Verwalterbestellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Notarkosten für Beglaubigung der WEG-Verwalterbestellung (IMR 2007, 361)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2007, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.06.2007 - 2 W 66/07
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Notar in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 24.11.2005 - V ZB 103/05 - NJW 2006, 1136 f. = DNotZ 2006, 309 f. auch zitiert bei Juris), in der der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einer Bauverpflichtung im Rahmen eines Grundstückskaufes ausführt, dass hinter ideellen Interessen ein wirtschaftlicher Wert stehen kann, der dann bei der Geschäftswertbemessung zu berücksichtigen ist.
  • OLG Stuttgart, 06.05.1988 - 8 W 487/87

    Geschäftswert von Unterschriftsbeglaubigungen auf der Niederschrift über den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.06.2007 - 2 W 66/07
    Insoweit liegt eine gesetzliche Verweisungskette vor, die zugleich klarstellt, dass eine Schätzung nach § 30 Abs. 1 KostO ausscheidet (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.05.1988 - 8 W 487/87 - JurBüro 1988, 1200 f. auch zitiert bei Juris - dort Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 10 W 84/91
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.06.2007 - 2 W 66/07
    Die vom Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang aufgeführten Überlegungen, dass hinter ideellen Interessen ein wirtschaftlicher Wert stehen kann, ist von der bisherigen Rechtsprechung bei der Geschäftswertfestsetzung einer Beglaubigung einer Verwalterbestellung bereits berücksichtigt worden (vgl. exemplarisch: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.1992 - 10 W 84/91 - JurBüro 1992, 551 auch zitiert bei Juris - dort Rdnr. 4) und wird auch vom entscheidenden Senat - wie oben ausgeführt - beachtet.
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Das folgt unmittelbar aus den Vorschriften der Kostenordnung und ist heute nicht mehr umstritten (vgl. nur OLG Braunschweig OLGR 2007, 577, 578; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 551; OLG Hamm JurBüro 1983, 1554, 1556; OLG Stuttgart aaO, 769; AG Freiburg Rpfleger 1985, 378; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, § 29 Rdn. 5a; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 17. Aufl., § 29 Rdn. 4, 7; Korintenberg/Reimann, aaO, § 30 Rdn. 88; Becker/Filzek, KostO, 3. Aufl., § 30 Rdn. 4; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 26 WEG Rdn. 527; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl., § 26 Rdn. 267; Bund, JurBüro 2003, 578; Grziwotz, MietRB 2007, 293; Lappe, NJW 1989, 3254, 3259; ders., KostRsp.

    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (AG Freiburg Rpfleger 1985, 378; zustimmend Lappe, aaO, 51 und - vorsichtiger - KostRsp. KostO § 30 Nr. 68; ebenso - wenn auch auf der Grundlage von § 30 Abs. 1 KostO - LG Heilbronn BWNotZ 1983, 174), der auch das vorlegende Gericht folgen möchte, liegt er aber nicht mehr in dem Rahmen des durch §§ 29 Satz 1, 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eröffneten Ermessens (so zutreffend Tiedtke, ZNotP 2007, 360; vgl. auch OLG Braunschweig OLGR 2007, 577, 578; OLG Hamm JurBüro 1983, 1554, 1555 f.; OLG Stuttgart aaO, 769; Becker/Filzek, aaO, § 29 Rdn. 4).

    Diese Ermessensentscheidung kann der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde (§§ 156 Abs. 4 Satz 4 KostO, 28 Abs. 3 FGG) zwar lediglich auf Rechtsfehler (§ 156 Abs. 2 Satz 3 KostO), also wiederum nur darauf überprüfen, ob das Beschwerdegericht das durch § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eröffnete Ermessen ausgeübt, dessen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (allgemeine Auffassung; vgl. nur OLG Braunschweig OLGR 2007, 577, 578; OLG Stuttgart aaO, 769; Rohs, aaO, § 30 Rdn. 3, 3a und § 156 Rdn 67; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, § 156 KostO Rdn 89 f.; Becker/Filzek, § 30 KostO Rdn. 5 sowie allgemein BGHZ 18, 143, 148 und BGH, Beschl. v. 23. Mai 1990, XII ZB 117/89, NJW-RR 1990, 1157).

    Ähnlich aussagekräftig - und leichter zu ermitteln - sind zwar auch die Größe der Anlage und die Zahl der Wohneinheiten (vgl. Rohs, aaO, § 29 Rdn. 5a; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 29 Rdn. 7; Korintenberg/Reimann, aaO, § 30 Rdn. 88; Becker/Filzek, aaO, § 30 Rdn. 4; Bund, JurBüro 2003, 578; Gregor, InfoM 2007, 376; Grziwotz, MietRB 2007, 293; Tiedtke, ZNotP 2007, 360 u.ö.).

    Jedenfalls bei größeren Gemeinschaften kann man der Bedeutung der Verwalterbestellung und der Wirtschaftskraft der jeweiligen Gemeinschaft dadurch Rechnung tragen, dass man - je nach Wert und Größe - zwischen 300 EUR und 500 EUR pro Wohneinheit in Ansatz bringt (so Korintenberg/Reimann, aaO, § 30 Rdn. 88 und Grziwotz, MietRB 2007, 293; vgl. auch schon Bayerische Notarkasse, MittBayNot 1977, 173, 176: 500 bis 1000 DM pro Einheit).

  • BGH, 12.09.2023 - II ZB 6/23

    Geschäftswert eines Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals;

    Wie bereits die Kostenordnung (vgl. § 30 Abs. 1 Halbsatz 2, § 41c Abs. 1 KostO, dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08, NJW-RR 2009, 228 Rn. 6 ff.;OLGR Braunschweig 2007, 577, 578; OLG Stuttgart, ZNotP 2008, 503, 504) enthält das GNotKG hierzu keine nähere Begriffsbestimmung.
  • KG, 17.06.2008 - 9 W 144/07
    Das Landgericht geht zudem davon aus, dass es sich bei der Verwalterbestellung um einen Beschluss mit unbestimmtem Geldwert im Sinne von § 29 KostO handelt, der zur Wertfeststellung auf § 30 Abs. 2 KostO verweist ( OLG Braunschweig Beschl.v. 11.6.2007 - 2 W 66/07 = ZNotP 2007, 359 ; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Hamm Beschl.v. 4.7.1983 - 15 W 161/83 = JurBüro 1983, 1554; OLG Düsseldorf Beschl.v. 31.3.1992 - 10 W 84/091 = JurBüro 1992, 551; Korintenberg/ Lappe/Bengel/ Reimann, KostO , 17. Aufl. § 30 RN 88).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7698
OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - 20 W 5/07 (https://dejure.org/2007,7698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13a Abs 3 FGG, § 43 Abs 1 WoEigG, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzungbeschluss; Zuständigkeit des OLG

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenfestsetzungbeschluss; Zuständigkeit des OLG

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung der allgemeinen Regelungen über die Rechtsmittel für Beschwerden gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse; Rechtmäßigkeit einer Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren; Umfang der Gerichtskostentragung bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2007, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Dies gilt nach weitgehend einhelliger Auffassung auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (vgl. etwa Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 13 a Rz. 68 a; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 74; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand Juli 2005, § 47 WEG Rz. 35; BGH NJW 2004, 3412).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Bundesgerichtshof in seiner Begründung des Beschlusses vom 28.09.2006 nunmehr wieder ausdrücklich auf seinen früheren Beschluss vom 30.09.2004 (NJW 2004, 3412) Bezug nimmt, in dem er auch unter Hinweis auf die oben genannte Rechtsprechung des Senats ausgesprochen hatte, dass im Rahmen der sofortigen weiteren Beschwerde an das Oberlandesgericht in Kostenfestsetzungsverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten sei.

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

    Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten ergibt sich aus § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG, der auch auf ein unzulässiges Rechtsmittel anzuwenden ist (vgl. dazu Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 13 a Rz. 33; BGH NJW 2004, 3412).

  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02

    Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Der Senat hat sich dem bereits seit langem angeschlossen (JurBüro 2002, 656; ZWE 2006, 504).

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07; Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Zur Entscheidung berufen ist allerdings das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 28.09.2006, WuM 2006, 706).
  • BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05

    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Diese Ausführungen beziehen sich allerdings erkennbar auf den Instanzenzug bzw. die Zuständigkeitsregelungen in den §§ 27 ff. FGG und damit die - abgelehnte - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs, die dieser zuvor ausweislich einer vorangegangenen Entscheidung (vgl. Beschluss vom 09.03.2006, NJW 2006, 2495) angenommen hatte, und ziehen das oben dargelegte Zulassungserfordernis nicht in Zweifel.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2006 - 20 W 318/06

    Kostenfestsetzung; Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit eines von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07
    Der Senat hat sich dem bereits seit langem angeschlossen (JurBüro 2002, 656; ZWE 2006, 504).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2008 - 20 W 98/08

    Kostenfestsetzungsverfahren  in einer Wohnungseigentumssache: Anspruch eines in

    Nach Zulassung durch das Landgericht im angefochtenen Beschluss ist die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG a. F., 13 a Abs. 3 FGG, 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft; zur Entscheidung berufen ist das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 19.02.2007, 20 W 5/07 = ZWE 2007, 370; BGH WuM 2006, 706; NJW-RR 2008, 305).

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 Kost0 und nicht aus § 47 WEG (vgl. Senat, Beschluss vom 19.02.2007, 20 W 5/07).

  • LG Wuppertal, 26.08.2008 - 6 T 550/08

    Streit über die Gebührenfestsetzung in einem streitigen Verfahren einer

    Eine Kostenentscheidung nach § 47 WEG (a.F.) kommt bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen nicht in Betracht (OLG Frankfurt, ZWE 2007, 370).
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