Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Miete. Pacht (§§ 535 - 597) |
I. Miete (§§ 535 - 580a) |
(1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft.
(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrages ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.
(3) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf denjenigen über, der das Mietverhältnis nach § 569 Abs. 1 oder 2 fortsetzt.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechtsprechung zu § 570b BGB a.F. (MietR)
17 Entscheidungen zu § 570b BGB a.F. (MietR) in unserer Datenbank:
- BGH, 07.06.2000 - VIII ZR 268/99
Zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters
- OLG Düsseldorf, 29.06.1998 - 9 U 267/97
Ausübung des Vorkaufsrechts des Mieters einer Eigentumswohnung
- OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98
Kollusives Zusammenwirken zwecks Umgehung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts ...
- OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
Zahlung der Maklerprovision durch Vorkaufsberechtigten
- BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 384/97
Zum Vorkaufsrecht des Mieters einer mit öffentlichen Mitteln geförderten ...
- AG Frankfurt/Main, 22.09.1994 - 33 C 2338/94
Vormerkung zur Sicherung des Mietervorkaufsrechts
- FG Berlin, 26.11.1998 - 1 K 1258/98
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.12.2000 - II R 13/99
Erwerbsvorgang bei Ausübung eines Vorkaufsrechts
- BFH, 20.12.2000 - II R 13/99
- LG Wuppertal, 26.05.1993 - 6 T 209/93
Geschäftswert einer Registervollmacht
- LG Oldenburg, 26.06.1997 - 16 S 259/97
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision wegen Nichtdurchführung eines ...
Querverweise
Auf § 570b BGB a.F. (MietR) verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)