Rechtsprechung
| BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 |
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Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge
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Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge
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§ 15 Abs 2 AGG, § 1 TVG, § 4 Abs 1 TzBfG, § 134 BGB, § 612 Abs 2 BGB
Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge - Betriebs-Berater
Teilzeit - tarifvertragliche Überstundenzuschläge - Entschädigungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts - Haftungsprivilegierung
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Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge
Kurzfassungen/Presse (11)
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
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Überstundenzuschläge - und die tarifvertragliche Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilzeitbeschäftigung - und die Überstundenzuschläge
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
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Diskriminierung bei Überstundenzuschlägen: Teilzeitkräften steht eine höhere Vergütung zu
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
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Arbeitsrecht: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen - Bundesarbeitsgericht beendet Nachteile bei Teilzeitbeschäftigung
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 09.11.2018 - 1 Ca 106/18
- ArbG Fulda, 17.01.2019 - 2 Ca 73/18
- LAG Hessen, 19.12.2019 - 5 Sa 1683/18
- LAG Hessen, 19.12.2019 - 5 Sa 436/19
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20
- ArbG Mainz, 24.04.2023 - 4 Ca 1424/22
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
- EuGH, 27.06.2024 - C-284/23
- EuGH, 29.07.2024 - C-184/22
- EuGH, 29.07.2024 - C-284/23
- ArbG Mainz, 14.08.2024 - 4 Ca 1424/22
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 372/20
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 848
- NZA 2025, 431
- NZA-RR 2025, 226
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (41)
- EuGH, 29.07.2024 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Über das Vorabentscheidungsersuchen hat der Gerichtshof mit Urteil vom 29. Juli 2024 (- C-184/22 und C-185/22 [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation]) entschieden.Rn. 27 aa) § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV ist unter Berücksichtigung der sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juli 2024 (- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation]) ergebenden Auslegung des einschlägigen Unionsrechts wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG iVm. Paragraph 4 Nr. 1 und Nr. 2 der Rahmenvereinbarung gemäß § 134 BGB insoweit nichtig, als er im Fall von Teilzeitarbeit keine anteilige Herabsetzung der Arbeitszeit, ab deren Überschreiten Überstundenzuschläge zu leisten sind, vorsieht.
Paragraph 4 der Rahmenvereinbarung verbietet es, in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer in ihren Beschäftigungsbedingungen nur deswegen, weil sie teilzeitbeschäftigt sind, gegenüber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern "schlechter" zu behandeln, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 32 mwN).
Der Begriff der Beschäftigungsbedingungen iSv. Paragraph 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung umfasst auch Vergütungsbedingungen wie Überstundenzuschläge (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 34).
Im Rahmen der Prüfung einer Ungleichbehandlung stellt der Gerichtshof ua. darauf ab, ob es aufgrund der zu überprüfenden Regelung für die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Vergleich zu den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung kommt (vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 44;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48).
Rn. 35 (aa) Die beim Beklagten in Teilzeit beschäftigten Pflegekräfte sind mit den dortigen vollzeitbeschäftigten Pflegekräften nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit sowohl iSv. § 2 Abs. 1 Satz 3 TzBfG als auch iSv. Paragraph 3 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung vergleichbar (vgl. dazu EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 35).
Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 29. Juli 2024 (- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 39 ff.) hat der Senat davon auszugehen, dass durch § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wie die Klägerin iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG und iSv. Paragraph 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung wegen ihrer Teilzeit schlechter behandelt werden als vergleichbare in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer.
Der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 29. Juli 2024 (- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41) sowie vom 19. Oktober 2023 (…- C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48) und der dortigen Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Mai 2004 (…- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist zu entnehmen, dass der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen ist und eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile ausscheidet (…ebenso bereits: BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58, BAGE 165, 1;… 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360; im Ergebnis zustimmend: Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken NZA 2024, 1270 f.; aA Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZfA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Dadurch kommt es für in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und damit zu einer unmittelbaren Ungleichbehandlung (vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41 f.).
Solche Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung Teilzeitverträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels ergeben (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 47;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 58 mwN).
Gleichwohl hat der Gerichtshof dem Senat Hinweise gegeben, die ihn bei dieser Beurteilung leiten sollen (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 46 ff.) und die er damit zu berücksichtigen hat (…vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 46 zu den dort gegebenen Hinweisen).
Rn. 47 (bb) Beide Ziele können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 49 bis 53) nicht als sachliche Gründe iSv. Paragraph 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung und damit auch nicht als solche Gründe iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG angesehen werden..
Für die Gewährung von Überstundenzuschlägen eine einheitliche Untergrenze für beide Gruppen von Arbeitnehmern festzulegen, kann im Hinblick auf in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer somit nicht zur Erreichung des Ziels führen, den Arbeitgeber von der Anordnung von Überstunden abzuhalten (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 49 f.).
Diese Prämisse ist fehlerhaft, da in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer in diesem Fall in Bezug auf Überstundenzuschläge ebenso behandelt würden wie in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer, vorbehaltlich der Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 51 f.).
Rn. 78 (aa) Davon ist auszugehen, wenn nachgewiesen wird, dass sich § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV auf einen signifikant höheren Anteil von weiblichen Arbeitnehmern im Vergleich zu männlichen Arbeitnehmern ungünstig auswirkt (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 64 mwN;… BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 370/20 (A) - Rn. 28 mwN, BAGE 176, 117).
Rn. 79 (bb) Dieser Nachweis ist auf der Grundlage der vom Beklagten selbst vorgetragenen statistischen Daten, auf die zur Feststellung des Vorliegens einer mittelbaren Benachteiligung zurückgegriffen werden kann (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 58 mwN), erbracht.
Darauf kommt es für die Feststellung einer mittelbaren Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in einer Situation wie im vorliegenden Verfahren jedoch nicht an (EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 67 ff., 73).
Die zur Rechtfertigung einer Schlechterstellung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern wegen der Teilzeit (…unter Rn. 39 ff.) angestellten Erwägungen gelten insoweit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Beurteilung einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts iSv. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/54/EG entsprechend (vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 72) und sind damit auch im Rahmen von § 3 Abs. 2 AGG maßgeblich.
- EuGH, 19.10.2023 - C-660/20
Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn …
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Im Rahmen der Prüfung einer Ungleichbehandlung stellt der Gerichtshof ua. darauf ab, ob es aufgrund der zu überprüfenden Regelung für die teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Vergleich zu den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung kommt (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 44; 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48).Der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 29. Juli 2024 (…- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41) sowie vom 19. Oktober 2023 (- C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48) und der dortigen Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Mai 2004 (…- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist zu entnehmen, dass der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen ist und eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile ausscheidet (…ebenso bereits: BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58, BAGE 165, 1;… 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360; im Ergebnis zustimmend: Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken NZA 2024, 1270 f.; aA Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZfA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Das gilt auch dann, wenn die zu beurteilenden Vorschriften in Tarifverträgen enthalten sind (EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 57;… 1. März 2012 - C-393/10 - [O'Brien] Rn. 64).
Solche Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung Teilzeitverträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels ergeben (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 47; 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 58 mwN).
Er kann sich auch im Wege der Auslegung, zB aus der Systematik des Tarifvertrags ergeben (vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 60).
Gleichwohl hat der Gerichtshof dem Senat Hinweise gegeben, die ihn bei dieser Beurteilung leiten sollen (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 46 ff.) und die er damit zu berücksichtigen hat (vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 46 zu den dort gegebenen Hinweisen).
Ob dies gleichermaßen für die Anforderungen gilt, die der Gerichtshof an die Rechtfertigung eines von den Tarifvertragsparteien angestrebten Ausgleichs für besondere Arbeitsbelastungen gestellt hat (vgl. dazu EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 59 ff.; zur dahin gehenden Kritik vgl. nur: Jungbauer NZA 2024, 304, 306; Kleinebrink/Schomburg ZfA 2024, 435, 442), kann dahinstehen.
- BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Das ist im Hinblick auf den Ersatz eines immateriellen Schadens, wie er in § 15 Abs. 2 AGG vorgesehen ist, nicht der Fall (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 100 mwN, BAGE 180, 194).Bei der beanstandeten Abrechnungspraxis des Beklagten, in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern in Anwendung von § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV für Arbeitsstunden, die zwar ihre individuell geschuldete regelmäßige Arbeitszeit, nicht jedoch die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers überschreiten, keine Überstundenzuschläge zu berechnen, handelt es sich um einen Dauertatbestand (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 103 mwN, BAGE 180, 194), der zum Zeitpunkt der Zustellung der Klageerweiterung noch nicht abgeschlossen war.
Rn. 70 aa) Der Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 1 AGG geregelte Benachteiligungsverbot voraus, wobei § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 105 mwN, BAGE 180, 194).
Rn. 91 (aa) Das Bundesarbeitsgericht hat dies bisher offengelassen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 109, BAGE 180, 194;… 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 64;… 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 68, BAGE 129, 181).
Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 111 f. mwN, BAGE 180, 194).
Dieser Betrag ist erforderlich, aber - unter Berücksichtigung der Vielzahl betroffener Arbeitnehmerinnen des Beklagten - auch ausreichend, um die notwendige abschreckende Wirkung zu erzielen, und wahrt insoweit die Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 - Rn. 110 ff., BAGE 180, 194).
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Rn. 106 bb) Dies hält, wie der Senat bereits in einem Parallelverfahren entschieden hat (BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 15 bis 29, BAGE 176, 134), der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand.Schon deshalb kommt ein Absehen von einer Entschädigung bzw. deren Festsetzung auf "Null" nicht in Betracht (vgl. BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 176, 134).
Ein geschuldeter materieller Ausgleich kann deshalb kein Umstand sein, der bei der Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG Berücksichtigung finden könnte (vgl. BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 20, BAGE 176, 134).
Die Richtlinien, deren Umsetzung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient, gehen ebenso wie dieses Gesetz von der Gleichgewichtigkeit der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung aus (BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 22 bis 24, BAGE 176, 134).
Rn. 110 (4) Da es für die Haftung des Arbeitgebers auf ein Verschulden nicht ankommt, können zudem Gesichtspunkte, die mit einer etwaigen Abwesenheit oder einem geringen Grad von Verschulden zusammenhängen, nicht mindernd bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt werden (BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 371/20 - Rn. 25 ff., BAGE 176, 134;… vgl. auch BAG 14. Juni 2023 - 8 AZR 136/22 - Rn. 58 mwN, BAGE 181, 206).
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Rn. 24 (3) Ungeachtet der Frage, ob § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV damit eine gegen höherrangiges Recht verstoßende Ungleichbehandlung in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer bei der Vergütung bewirkt, kann die Bestimmung nicht dahin ausgelegt werden, dass die Grenze für den Bezug der Überstundenzuschläge bei einer Teilzeitbeschäftigung proportional zur individuell geschuldeten Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers herabgesetzt wird (…zu den Voraussetzungen einer solchen Auslegung: vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 45, BAGE 165, 1).Mit dem darin bekundeten Willen der Tarifvertragsparteien, diskriminierungsfreie Regelungen schaffen zu wollen, wird zum einen etwas Selbstverständliches zum Ausdruck gebracht, denn auch unabhängig von einer solchen Formulierung ist im Zweifel davon auszugehen, dass Tarifvertragsparteien ihre Normsetzungsbefugnis in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht ausüben wollen (…st. Rspr., vgl. nur BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 45, BAGE 165, 1).
Die in dieser Vorschrift geregelten Benachteiligungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (…st. Rspr., zB BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18;… 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 22; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 1).
Der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 29. Juli 2024 (…- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41) sowie vom 19. Oktober 2023 (…- C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48) und der dortigen Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Mai 2004 (…- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist zu entnehmen, dass der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen ist und eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile ausscheidet (ebenso bereits: BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58, BAGE 165, 1;… 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360; im Ergebnis zustimmend: Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken NZA 2024, 1270 f.; aA Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZfA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Rn. 85 (b) Ungeachtet der vom Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 23. März 2017 (…- 6 AZR 161/16 - Rn. 43 ff., BAGE 158, 360) vertretenen und vom Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 19. Dezember 2018 (- 10 AZR 231/18 - Rn. 46 ff., BAGE 165, 1) geteilten Rechtsauffassung, wonach eine Tarifvertragsregelung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die Arbeitszeit bei Vollzeittätigkeit überschritten wird, unwirksam ist, blieb die Rechtslage auch weiterhin umstritten (vgl. etwa Bayreuther NZA 2019, 1684 f.; insoweit auch zu einer mittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts).
- BAG, 09.07.2024 - 9 AZR 296/20
Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Die in dieser Vorschrift geregelten Benachteiligungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., zB BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18;… 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 22;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 1).Rn. 30 (a) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt und damit benachteiligt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 20;… 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 15, BAGE 180, 44;… 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 49, BAGE 173, 10, jeweils mwN).
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., zB BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 24 mwN).
Das in Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistete Recht auf Kollektivverhandlungen muss im Geltungsbereich des Unionsrechts im Einklang mit ihm ausgeübt werden (…EuGH 19. September 2018 - C-312/17 - [Bedi] Rn. 69 ff.; BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 25 mwN).
- BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Rn. 24 (3) Ungeachtet der Frage, ob § 10 Ziff. 7 Satz 2 MTV damit eine gegen höherrangiges Recht verstoßende Ungleichbehandlung in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer bei der Vergütung bewirkt, kann die Bestimmung nicht dahin ausgelegt werden, dass die Grenze für den Bezug der Überstundenzuschläge bei einer Teilzeitbeschäftigung proportional zur individuell geschuldeten Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers herabgesetzt wird (zu den Voraussetzungen einer solchen Auslegung: vgl. BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 45, BAGE 165, 1).Mit dem darin bekundeten Willen der Tarifvertragsparteien, diskriminierungsfreie Regelungen schaffen zu wollen, wird zum einen etwas Selbstverständliches zum Ausdruck gebracht, denn auch unabhängig von einer solchen Formulierung ist im Zweifel davon auszugehen, dass Tarifvertragsparteien ihre Normsetzungsbefugnis in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht ausüben wollen (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 158, 360;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 45, BAGE 165, 1).
Der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 29. Juli 2024 (…- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41) sowie vom 19. Oktober 2023 (…- C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48) und der dortigen Bezugnahme auf sein Urteil vom 27. Mai 2004 (…- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist zu entnehmen, dass der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen ist und eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile ausscheidet (…ebenso bereits: BAG 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58, BAGE 165, 1; 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 45, 53, BAGE 158, 360; im Ergebnis zustimmend: Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken NZA 2024, 1270 f.; aA Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZfA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Rn. 85 (b) Ungeachtet der vom Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 23. März 2017 (- 6 AZR 161/16 - Rn. 43 ff., BAGE 158, 360) vertretenen und vom Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 19. Dezember 2018 (…- 10 AZR 231/18 - Rn. 46 ff., BAGE 165, 1) geteilten Rechtsauffassung, wonach eine Tarifvertragsregelung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die Arbeitszeit bei Vollzeittätigkeit überschritten wird, unwirksam ist, blieb die Rechtslage auch weiterhin umstritten (vgl. etwa Bayreuther NZA 2019, 1684 f.; insoweit auch zu einer mittelbaren Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts).
- EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
SOZIALPOLITIK
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Im Urteil vom 22. April 1997 (- C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 18 ff.) hat der Gerichtshof - hieran anknüpfend - erkannt, dass dann, wenn sich ein Mitgliedstaat dafür entscheidet, den Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung mit der Sanktion einer Entschädigung zu belegen, der Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung für sich genommen ausreichen muss, um die volle Haftung seines Urhebers auszulösen, ohne dass die im nationalen Recht vorgesehenen Rechtfertigungsgründe berücksichtigt werden können.Ferner setze die Richtlinie 76/207/EWG (jetzt Richtlinie 2006/54/EG) voraus, dass diese Sanktion zur Gewährleistung eines tatsächlichen und wirksamen Rechtsschutzes geeignet sei, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber habe und auf jeden Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden stehe (EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 25 mwN).
Rn. 95 Durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 18, 21 mwN) ist geklärt (acte éclairé), dass das Unionsrecht eine verschuldensunabhängige Haftung des Verursachers einer Diskriminierung verlangt, ohne dass die im nationalen Recht vorgesehenen Rechtfertigungsgründe Berücksichtigung finden können.
- BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18
Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der fraglichen Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel im Einklang steht (…EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 36 f.;… 4. Oktober 2018 - C-384/17 - [Link Logistik N&N] Rn. 57 f. mwN; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 168, 360).Sie darf zudem nicht dazu führen, dass der Gehalt einer nach Wortlaut, Systematik und Sinn eindeutigen Regelung im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt wird (…vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 ua. - Rn. 73 mwN, BVerfGE 149, 126; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 168, 360) und damit die Grenzen des methodisch Erlaubten überschreiten (…BAG 21. März 2017 - 3 AZR 718/15 - Rn. 30, BAGE 158, 244).
Rn. 99 Die Beurteilung, ob die nationale Bestimmung unionsrechtskonform ausgelegt werden kann, obliegt den nationalen Gerichten (…EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 39; BAG 19. November 2019 - 7 ABR 3/18 - Rn. 38, BAGE 168, 360).
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
Auszug aus BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 370/20
Rn. 30 (a) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt und damit benachteiligt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (…BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 20; 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 15, BAGE 180, 44;… 11. November 2020 - 10 AZR 185/20 (A) - Rn. 49, BAGE 173, 10, jeweils mwN).Diese Rechtsfolge ergibt sich aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB und nicht unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. etwa BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 11, BAGE 180, 44;… 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 26, 40 f.;… Schaub ArbR-HdB/Linck 20. Aufl. § 43 Rn. 38;… MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 51;… ErfK/Preis 24. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 72;… aA bspw. Laux/Schlachter/Laux 2. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 182), denn diese Bestimmung enthält allein ein einheitliches Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit (…BAG 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - aaO).
- BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast
- BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07
Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung
- EuGH, 08.05.2019 - C-486/18
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
- EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
Elsner-Lakeberg
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19
Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter
- BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14
Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …
- BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19
Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher …
- BAG, 23.07.2019 - 9 AZR 372/18
Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22
Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
- BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 317/08
Anlernvertrag - faktisches Arbeitsverhältnis - Entgelt
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung
- EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 171/10
Auslandseinsatz eines Bauarbeiters - übliche Vergütung - tarifliche …
- EuGH, 19.09.2018 - C-312/17
Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19
Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- EuGH, 01.03.2012 - C-393/10
O'Brien - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff "Teilzeitbeschäftigte, …
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15
Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge
- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur …
- BAG, 02.07.2024 - 3 AZR 244/23
Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Gleichbehandlungsgrundsatz
- EuGH, 04.10.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20
Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung
- BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 396/17
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
- BAG, 12.06.2024 - 7 AZR 141/23
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Provision - erfolgsabhängiges Entgelt
- BAG, 25.03.2021 - 2 AZR 508/19
Kündigung - Nachteilsausgleich - fliegendes Personal - Anschlussrevision
- LAG Hessen, 19.12.2019 - 5 Sa 436/19
Überstundenzuschlag
- BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 270/20
Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für …
- BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 118/23
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
Tarifvertragliche Regelungen müssen deshalb mit § 4 Abs. 1 TzBfG vereinbar sein (st. Rspr., zB BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 28;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18).Auf die Funktion bzw. die Art und den Inhalt der Tätigkeit kommt es hierbei nicht an, da diese Kriterien für eine Leistungsgewährung nach § 9 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 3 MTV nicht maßgeblich sind (vgl. dazu BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 35 mwN).
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann deshalb die Anzahl an Arbeitsstunden, die für das Verdienen von Zuschlägen erforderlich ist, nicht oder nur mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit erreichen als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (…vgl. dazu auch EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 47; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 37).
In der für Teilzeitarbeit fehlenden anteiligen Absenkung der Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen liegt eine Abweichung von dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG und in Paragraph 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung normierten Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38).
Aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48, 54;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen (ebenso BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38 mwN; im Ergebnis zustimmend: Sagan FS Lunk 2025 S. 457, 460 f.; Rolfs EuZA 2025, 47, 52 f.; Denke RdA 2025, 243, 246 ff.; Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken Anm. NZA 2024, 1270 f.; aA Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZFA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Hiervon ist immer dann auszugehen, wenn - wie in § 9 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 3 MTV vorgesehen - die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die tarifliche Regelung eine Leistungsgewährung knüpft (vgl. dazu etwa BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 30 mwN).
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich damit am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., zB BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 40;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 24 mwN).
§ 9 Ziff. 1 Abs. 2 Satz 3 MTV kann damit letztlich sogar einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, Mehrarbeit eher gegenüber in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern als gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern anzuordnen (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 49 f.; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 48).
Beide Arbeitnehmergruppen könnten den Mehrarbeitszuschlag beanspruchen, sobald sie ihre vertraglich geschuldete Arbeitszeit in einer ihrem Umfang entsprechenden Größenordnung überschreiten (vgl. bereits BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
Das ergibt sich aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN;… 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 11, BAGE 180, 44).
Richtschnur hierfür ist dabei - unter Berücksichtigung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG - diejenige Vergütung, die der Arbeitgeber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern zu zahlen hat (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN)..
Im Ergebnis hat die Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG damit zur Folge, dass die leistungsgewährende Tarifnorm in entsprechender Weise auf die durch sie benachteiligten Personen zu erstrecken ist und damit - aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des nationalen Rechts - eine "Anpassung nach oben" stattfindet (vgl. auch BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN).
- BAG, 26.11.2025 - 5 AZR 155/22
Tarifliche Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit
Tarifvertragliche Regelungen müssen deshalb mit § 4 Abs. 1 TzBfG vereinbar sein (st. Rspr., zB BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 28;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18).Auf die Funktion bzw. die Art und den Inhalt der Tätigkeit kommt es hierbei nicht an, da diese Kriterien für eine Leistungsgewährung nach § 5 Ziff. 1 Satz 5 MTV nicht maßgeblich sind (vgl. dazu BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 35 mwN).
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer kann deshalb die Anzahl an Arbeitsstunden, die für das Verdienen von Zuschlägen erforderlich ist, nicht oder nur mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit erreichen als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (…vgl. dazu auch EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 47; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 37).
In der für Teilzeitarbeit fehlenden anteiligen Absenkung der Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen liegt eine Abweichung von dem in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG und in Paragraph 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung normierten Pro-rata-temporis-Grundsatz zum Nachteil in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38).
Aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48, 54;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17) ist der Vergleich von in Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern methodisch für jeden einzelnen Entgeltbestandteil vorzunehmen (ebenso BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38 mwN; im Ergebnis zustimmend: Sagan FS Lunk 2025 S. 457, 460 f.; Rolfs EuZA 2025, 47, 52 f.; Denke RdA 2025, 243, 246 ff.; Selzer EuZA 2024, 216, 223; von Roetteken Anm. NZA 2024, 1270 f.; aA: Jungbauer NZA 2024, 304, 306: "falscher Prüfungsmaßstab"; Kleinebrink/Schomburg ZFA 2024, 435, 439: "falsche Methodik"; Thüsing/Mantsch BB 2023, 2676 f.).
Hiervon ist immer dann auszugehen, wenn - wie in § 5 Ziff. 1 Satz 5 MTV vorgesehen - die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die tarifliche Regelung eine Leistungsgewährung knüpft (vgl. dazu etwa BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 30 mwN).
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich damit am Zweck der Leistung zu orientieren (st. Rspr., zB BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 40;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 24 mwN).
§ 5 Ziff. 1 Satz 5 MTV kann damit letztlich sogar einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, Mehrarbeit eher gegenüber in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern als gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern anzuordnen (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 49 f.; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 48).
Beide Arbeitnehmergruppen könnten den Mehrarbeitszuschlag beanspruchen, sobald sie ihre vertraglich geschuldete Arbeitszeit in einer ihrem Umfang entsprechenden Größenordnung überschreiten (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
Das ergibt sich aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN;… 18. Januar 2023 - 5 AZR 108/22 - Rn. 11, BAGE 180, 44).
Richtschnur hierfür ist dabei - unter Berücksichtigung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes in § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG - diejenige Vergütung, die der Arbeitgeber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern zu zahlen hat (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN)..
Im Ergebnis hat die Anwendung von § 612 Abs. 2 BGB iVm. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG damit zur Folge, dass die leistungsgewährende Tarifnorm in entsprechender Weise auf die durch sie benachteiligten Personen zu erstrecken ist und damit - aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des nationalen Rechts - eine "Anpassung nach oben" stattfindet (vgl. auch BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 mwN).
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 372/20
Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge - Schadensersatz
Rn. 13 1. Der Antrag ist zulässig, insbesondere ausreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zu den Anforderungen vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 14 mwN).Rn. 19 bb) Die in Bezug genommenen tarifvertraglichen Regelungen sehen den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch aber nicht vor (vgl. dazu BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 22 bis 25).
Das hat der Senat mit Urteil vom 5. Dezember 2024 (- 8 AZR 370/20 - Rn. 28 bis 52) erkannt und eingehend begründet.
Rn. 22 bb) Ein sich daraus ergebender Anspruch der Klägerin auf die begehrte Zeitgutschrift aus § 612 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54 bis 57) ist aber nach § 32 MTV verfallen.
Rn. 24 (2) Die Ansprüche der Klägerin auf eine den Überstundenzuschlägen entsprechende Zeitgutschrift aus § 612 Abs. 2 BGB unterfallen der Ausschlussfrist des § 32 Ziff. 1 MTV (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 60).
Rn. 42 (2) § 10 Ziff. 9 Satz 1 MTV steht der begehrten Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto nicht entgegen (vgl. BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 57).
Insoweit wird auf das Urteil des Senats vom 5. Dezember 2024 in der insoweit rechtlich und tatsächlich gleichgelagerten Sache - 8 AZR 370/20 - Bezug genommen und verwiesen (ausführlich BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 64 ff.).
- LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 1202/24 Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit höherrangigem Recht übereinstimmen (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 25;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 46, BAGE 165, 1;… 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 42, BAGE 158, 360).
Das in § 4 Abs. 1 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 28;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18;… 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 22 mwN;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47, BAGE 165, 1).
(a) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 30 mwN;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 20 mwN).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der für die Entstehung eines Anspruchs bei Vollzeitkräften maßgebende Schwellenwert bei Teilzeitbeschäftigten nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert (…vgl. EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36 f.;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17;… BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 21; 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 33).
Im Rahmen der Prüfung einer Ungleichbehandlung stellt der Gerichtshof ua. darauf ab, ob es aufgrund der zu überprüfenden Regelung für die teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung kommt (…vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48;… BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 21; 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 33).
Eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile scheidet aus (…dies folgend aus der Rspr. des EuGH, vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38 mwN;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58)..
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 40;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 24 mwN).
Solche Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung Teilzeitverträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels ergeben (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 47;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 58; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 43;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 25).
aus der Systematik des Tarifvertrags ergeben (…vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 60; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 43).
(dd) Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (…EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 56, 61;… 1. März 2012 - C-393/10 - [O'Brien] Rn. 64 ff.;… 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36 ff.;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 18; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 44;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 25).
Insoweit geht es um die verbindliche Auslegung von Unionsrecht, für die der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV allein zuständig ist (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 44).
Die Festlegung einer einheitlichen Auslösegrenze führt in Bezug auf Teilzeitbeschäftigte nicht zur Erreichung des Ziels einen prohibitiven Effekt zu erzielen (vgl. dazu auch BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 48).
Diese Prämisse ist fehlerhaft, da in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer in diesem Fall in Bezug auf Mehrflugstundenvergütung ebenso behandelt würden wie in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer, vorbehaltlich der Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 51 f.; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
Beide Arbeitnehmergruppen könnten die Mehrflugstundenvergütung ab Überschreiten ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit beanspruchen (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
- LAG Hessen, 26.05.2025 - 17 SLa 1203/24 Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel Regelungen treffen, die mit höherrangigem Recht übereinstimmen (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 25;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 46, BAGE 165, 1;… 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 42, BAGE 158, 360).
Das in § 4 Abs. 1 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot steht gemäß § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 28;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18;… 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 22 mwN;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47, BAGE 165, 1).
(a) Teilzeitbeschäftigte werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 30 mwN;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 20 mwN).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der für die Entstehung eines Anspruchs bei Vollzeitkräften maßgebende Schwellenwert bei Teilzeitbeschäftigten nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert (…vgl. EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36 f.;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17;… BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 21; 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 33).
Im Rahmen der Prüfung einer Ungleichbehandlung stellt der Gerichtshof ua. darauf ab, ob es aufgrund der zu überprüfenden Regelung für die teilzeitbeschäftigten im Vergleich zu den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung kommt (…vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48;… BAG 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 21; 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 33).
Eine Gesamtbewertung der einzelnen Vergütungsbestandteile scheidet aus (…dies folgend aus der Rspr. des EuGH, vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 41;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 48; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 38 mwN;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 58)..
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 40;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 24 mwN).
Solche Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung Teilzeitverträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels ergeben (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 47;… 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 58; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 43;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 25).
aus der Systematik des Tarifvertrags ergeben (…vgl. EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 60; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 43).
(dd) Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (…EuGH 19. Oktober 2023 - C-660/20 - [Lufthansa CityLine] Rn. 56, 61;… 1. März 2012 - C-393/10 - [O'Brien] Rn. 64 ff.;… 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 36 ff.;… 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 18; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 44;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 25).
Insoweit geht es um die verbindliche Auslegung von Unionsrecht, für die der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV allein zuständig ist (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 44).
Die Festlegung einer einheitlichen Auslösegrenze führt in Bezug auf Teilzeitbeschäftigte nicht zur Erreichung des Ziels einen prohibitiven Effekt zu erzielen (vgl. dazu auch BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 48).
Diese Prämisse ist fehlerhaft, da in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer in diesem Fall in Bezug auf Mehrflugstundenvergütung ebenso behandelt würden wie in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer, vorbehaltlich der Anwendung des Pro-rata-temporis-Grundsatzes (…EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 51 f.; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
Beide Arbeitnehmergruppen könnten die Mehrflugstundenvergütung ab Überschreiten ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit beanspruchen (BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 49).
- BAG, 28.01.2026 - 10 AZR 261/24
Tariflicher Inflationsausgleich - weiterer Leistungszweck - Elternzeit - …
Davon wäre nur dann auszugehen, wenn sich § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich auf einen signifikant höheren Anteil von weiblichen im Vergleich zu männlichen Beschäftigten tatsächlich ungünstig auswirkt (…vgl. EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 ua.- [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 64 mwN; BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 78; 28. Oktober 2021 - 8 AZR 370/20 (A) - Rn. 28 mwN, BAGE 176, 117).Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG im oben genannten Sinn besonders benachteiligt sind (…BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 37;… 26. September 2017 - 3 AZR 733/15 - Rn. 25;… zum Gebot des gleichen Entgelts von Männern und Frauen nach Art. 157 AEUV und zur Richtlinie 2006/54/EG zur Umsetzung des Verbots der Geschlechterdiskriminierung vgl. entsprechend EuGH 29. Juli 2024 - C-184/22 ua. - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation] Rn. 60 mwN;… 3. Oktober 2019 - C-274/18 - [Schuch-Ghannadan] Rn. 47 mwN; hierzu auch BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 370/20 (A) - Rn. 28, BAGE 176, 117).
Die in dieser Vorschrift geregelten Benachteiligungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., zB BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 28;… 9. Juli 2024 - 9 AZR 296/20 - Rn. 18;… 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 47 mwN, BAGE 165, 1).
- LAG Düsseldorf, 16.04.2025 - 9 SLa 431/24
Mehrarbeitsvergütung; Gleichbehandlung; Verstoß gegen EU-Recht; Anpassung nach …
Rn. 124 aa) § 5 VTV Nr. 8 ist unter Berücksichtigung der sich aus Urteilen des EuGH vom 29.07.2024 (C-184/22 und C-185/22 - [R. Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation]) und vom 19.10.2023 (C-660/20 [H.]) ergebenden Auslegung des einschlägigen Unionsrechts ebenso wie § 4 Abs. 1 TV Tz Nr. 4 wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG iVm. § 4 Nr. 1 und Nr. 2 der Rahmenvereinbarung gemäß § 134 BGB insoweit nichtig, als beide Vorschriften im Fall von Teilzeitarbeit keine anteilige Herabsetzung der Arbeitszeit, ab deren Überschreiten Mehrstundenzuschläge zu leisten sind, vorsehen (vgl. auch BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - zit. nach juris, Rn. 27;… LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.02.2024 - 5 Sa 58/21 - zit. nach juris, Rn. 45 ff.).Die in dieser Vorschrift geregelten Benachteiligungsverbote stehen nach § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (st. Rspr., zB BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - a.a.O., Rn. 28: vom 09.07.2024 - 9 AZR 296/20 - zit. nach juris, Rn. 18;… vom 22.10.2019 - 9 AZR 71/19 - zit. nach juris, Rn. 22;… vom 19.12.2018 - 10 AZR 231/18 - zit. nach juris, Rn. 47).
Rn. 127 (a) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden wegen der Teilzeitarbeit ungleich behandelt und damit benachteiligt, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - a.a.O.;… Rn. 30;… vom 09.07.2024 - 9 AZR 296/20 - a.a.O., Rn. 20;… vom 18.01.2023 - 5 AZR 108/22 - zit. nach juris, Rn. 15;… vom 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A) - zit. nach juris, Rn. 49).
Das gilt umso mehr als es auf die Funktion bzw. die Art und den Inhalt der Tätigkeit für die Vergleichbarkeit iSv. § 4 Abs. 1 TzBfG dann nicht ankommt, wenn diese Kriterien für die Leistungserbringung - wie hier nach § 5 VTV Nr. 8 für die Zahlung von Mehrstundenvergütung - nicht maßgeblich sind (vgl. BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - a.a.O., Rn. 35;… vom 23.03.2021 - 3 AZR 24/20 - zit. nach juris, Rn. 21;… vom 11.11.2020 - 10 AZR 185/20 (A) - a.a.O., Rn. 51).
Rn. 137 (ccc) Soweit das Bundesarbeitsgericht im Vorlagebeschluss zu der Sache H. zu dem dortigen vergleichbaren Tarifvertrag noch erwogen hat, die Tarifvertragsparteien hätten unter Berücksichtigung der europäischen und nationalen Rechtsprechung als Schwelle die kalendermonatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers festgesetzt, um eine Entgeltbenachteiligung von Vollzeitbeschäftigten gegenüber Teilzeitbeschäftigten zu verhindern, indem sie mit der Regelung bewirken wollten, dass die gleiche Arbeit auch gleich vergütet werde, unabhängig davon, ob sie von einem Vollzeitbeschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten verrichtet werde (vgl. BAG vom BAG vom 28.10.2021 - 8 AZR 370/20 (A) - zit. nach juris, Rn. 35), hat der EuGH diese Überlegung jedenfalls im Ergebnis verworfen und auch das Bundesarbeitsgericht ist nicht mehr der Auffassung, eine tatsächliche Ungleichheit entstünde erst, wenn bei der gleichen Anzahl von Arbeitsstunden bestimmte Beschäftigte pro Arbeitsstunde die Mehrstundenvergütung erhielten und andere nicht.
Beide Arbeitnehmergruppen könnten den Überstundenzuschlag ab Überschreiten ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - a.a.O., Rn. 49).
Nach den tarifvertraglichen Regelungen sind "Mehrstunden" iSv. § 4 TV Tz Nr. 4 z.B. für das Teilzeitmodell "M" nicht nur die Arbeitsstunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers hinausgehen, sondern auch solche Arbeitsstunden, die unter Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit eines in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers erbracht werden (vgl. auch BAG 28.10.2021 - 8 AZR 370/20 (A) - a.a.O., Rn. 34).
Rn. 168 (1) Verstoßen Vereinbarungen gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sind leistungsgewährende Tarifvertragsbestimmungen auf diejenigen Personen zu erstrecken, die entgegen dem Gebot der Gleichbehandlung von der Gewährung der Leistungen - auch teilweise - ausgeschlossen sind (sog. "Anpassung nach oben"; st. Rspr., zB BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - a.a.O., Rn. 56;… vom 23.07.2019 - 9 AZR 372/18 - zit. nach juris, Rn. 29;… vom 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - zit. nach juris, Rn. 34 mwN).
Diese Rechtsfolge ergibt sich nicht unmittelbar aus § 4 Abs. 1 TzBfG, sondern erst aus § 134 iVm. § 612 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BAG vom 05.12.2024, a.a.O.;… vom 18.01.2023 - 5 AZR 108/22 - a.a.O., Rn. 11;… vom 26.01.2017 - 6 AZR 450/15 - zit. nach juris, Rn. 26, 40 f.), denn § 4 Abs. 1 TzBfG enthält allein ein einheitliches Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit (…BAG 24.09.2008 - 6 AZR 657/07 - a.a.O.).
Wenn eine tarifvertragliche Vergütungsregelung gegen § 4 Abs. 1 TzBfG verstößt und nach § 134 BGB insoweit unwirksam ist, ist Richtschnur für die Ermittlung der üblichen Vergütung iSv. § 612 Abs. 2 BGB die Vergütung, die der Arbeitgeber vergleichbaren in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern zahlt (BAG vom 05.12.2024, a.a.O.).
Rn. 176 Auch das BAG hat in einer neueren Entscheidung (…BAG vom 12.02.2025 - 5 AZR 51/24 - zit. nach juris, Rn. 46) nach der verfassungsgerichtlichen Entscheidung eine "Anpassung nach oben" (dazu BAG vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20 - zit. nach juris, Rn. 54 mit zahlr.
- BAG, 12.02.2025 - 5 AZR 51/24
Vergütung von Pausenzeiten (TV-Ärzte/VKA) - Betriebsvereinbarung über flexible …
Rn. 46 2. Gelangt das Landesarbeitsgericht zu der Überzeugung, die Klägerin habe die streitgegenständliche Mehrarbeit auf Veranlassung der Beklagten geleistet, wird es unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. Juli 2024 (- C-184/22 und C-185/22 - [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation]) und des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (- 8 AZR 370/20 -) zu entscheiden haben, ob die unterbliebene Zahlung eines Zuschlags für Mehrarbeit in Höhe des Zuschlags für Überstunden gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG) verstößt. - BAG, 13.11.2025 - 6 AZR 131/25
§ 4 TzBfG - Diskriminierung - primäre Korrekturkompetenz
Im Unterschied etwa zu § 7 Abs. 2 AGG oder § 16 TzBfG sieht § 4 Abs. 2 TzBfG selbst keine Sanktion für Verstöße gegen das darin normierte Diskriminierungsverbot vor, sondern beschränkt sich darauf, das Verbot der Diskriminierung festzulegen (BT-Drs. 14/4374 S. 13, 16;… vgl. für § 4 Abs. 1 TzBfG BAG in st. Rspr. seit 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 34, BAGE 128, 63; zuletzt 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 34; aA Zwanziger AuR 2025, 234, 250 mwN).Das ergibt sich aus § 134 BGB iVm. § 612 Abs. 2 BGB (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmungen für § 4 Abs. 1 TzBfG in st. Rspr., zuletzt BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 54).
- BAG, 26.06.2025 - 8 AZR 276/24
Entschädigung - Schwerbehinderung - Inklusionsbeauftragter
Rn. 43 5. Sollte das Landesarbeitsgericht auf der Grundlage der noch zu treffenden Feststellungen zu der Überzeugung gelangen, dass die Klägerin wegen ihrer Behinderung benachteiligt worden ist, wird es die Höhe der angemessenen Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG festzusetzen haben (vgl. zur Bemessung der Entschädigung BAG 5. Dezember 2024 - 8 AZR 370/20 - Rn. 107 mwN). - BAG, 14.05.2025 - 5 AZR 215/24
Vergütung für Umkleidezeiten - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Gutschrift …
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung
- BAG, 29.01.2026 - 8 AZR 49/25
Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen
- BAG, 16.04.2025 - 10 AZR 80/24
Provisionsanspruch - Kryptowährung - Sachbezug
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2025 - 12 Sa 1016/24
MTV Einzelhandel Brandenburg - Mehrarbeitszuschläge - Auslösegrenze - …
- LAG Thüringen, 27.03.2025 - 2 Sa 411/20
Tarifliche Mehrarbeitszuschlag - MTV Einzelhandel Thüringen - keine …
- ArbG Düsseldorf, 13.08.2025 - 13 Ca 2388/25
Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung im …
- LAG Hamm, 26.08.2025 - 17 SLa 963/24
- LAG Baden-Württemberg, 19.08.2026 - 10 Sa 5/26
Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. a TV-L für ungeplante …
- ArbG Nürnberg, 12.06.2025 - 8 Ca 4271/20
Feststellungsklage, Mehrarbeitszuschlag, Teilzeitdiskriminierung, …
- BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 1/25
Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit
- BAG, 28.01.2026 - 5 AZR 7/23
Tarifliche Überzeitzulage - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- LAG Hamm, 12.05.2026 - 17 SLa 939/25
Versorgungstarifvertrag; gespaltene Rentenformel; Teilzeitbeschäftigte; …
- LAG Niedersachsen, 27.04.2026 - 4 SLa 1069/25
Benachteiligungsverbot; Teillzeitbeschäftigte
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2026 - 4 S 1145/25
Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG wegen geltend gemachter …
- BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 80/25
Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit
- BAG, 17.03.2026 - 9 AZR 193/25
Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit
- LAG München, 14.11.2025 - 1 SLa 126/25
Entschädigungsanspruch, Beweislastverteilung, Rechtsmissbrauchseinwand, …
- LAG Niedersachsen, 27.03.2026 - 17 SLa 9/25
- ArbG Münster, 31.10.2025 - 4 Ca 938/25
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