Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 11.05.2017 - C-131/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14159
EuGH, 11.05.2017 - C-131/16 (https://dejure.org/2017,14159)
EuGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - C-131/16 (https://dejure.org/2017,14159)
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - C-131/16 (https://dejure.org/2017,14159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,14159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Archus und Gama

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen - Art. 10 - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter - Verpflichtung der Auftraggeber, die Bieter zu ersuchen, ihr Angebot zu ändern oder zu ergänzen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Archus und Gama

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen - Art. 10 - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter - Verpflichtung der Auftraggeber, die Bieter zu ersuchen, ihr Angebot zu ändern oder zu ergänzen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Archus und Gama

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen - Art. 10 - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter - Verpflichtung der Auftraggeber, die Bieter zu ersuchen, ihr Angebot zu ändern oder zu ergänzen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Archus und Gama

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen - Art. 10 - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter - Verpflichtung der Auftraggeber, die Bieter zu ersuchen, ihr Angebot zu ändern oder zu ergänzen ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Fehlerkorrektur im Vergabeverfahren zulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderungsrecht von Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen in förmlichen Vergabeverfahren - Reichweite und Grenzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Nachforderungsmöglichkeit? (VPR 2017, 152)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ende der Nachforderungsmöglichkeit? (IBR 2017, 386)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2017, 601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 27 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens stehen der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot auch jeglicher Verhandlung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und einem Bewerber entgegen, was bedeutet, dass ein eingereichtes Angebot grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, weder auf Betreiben des öffentlichen Auftraggebers noch auf Betreiben des Bewerbers (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 36, …sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31).

    Rn. 28 Dürfte nämlich der öffentliche Auftraggeber von einem Bewerber, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen entspricht, Erläuterungen verlangen, könnte nämlich, wenn letztlich das Angebot dieses Bewerbers ausgewählt würde, der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Auftraggeber dieses Angebot insgeheim ausgehandelt hat - zum Nachteil der anderen Bewerber und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Urteil vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 37).

    2004, L 134, S. 114] fallen, Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 35 bis 45, in Bezug auf die Phase der Bewertung der Angebote, sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 30 bis 39, in Bezug auf die Phase der Vorauswahl der Bieter).

    Rn. 30 Zunächst ist eine Aufforderung zur Erläuterung des Angebots, die erst nach Kenntnisnahme von sämtlichen Angeboten durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen darf, grundsätzlich in gleicher Weise an alle Bieter zu richten, die sich in derselben Situation befinden, und hat sich auf alle Punkte des Angebots zu erstrecken, die einer Erläuterung bedürfen (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 42 bis 44, …und vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 34 und 35).

    Rn. 31 Zudem darf diese Aufforderung nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, …und vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 36).

    Rn. 32 Schließlich hat der öffentliche Auftraggeber bei der Ausübung des Ermessens, über das er in Bezug auf die Möglichkeit verfügt, die Bewerber zur Erläuterung ihres Angebots aufzufordern, diese allgemein gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 41, …sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 37).

    Aus Rn. 40 des Urteils vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a. (C-599/10, EU:C:2012:191), geht nämlich hervor, dass das ursprüngliche Angebot nur ausnahmsweise korrigiert werden kann, um offensichtliche sachliche Fehler zu berichtigen, und wenn diese Änderung nicht darauf hinausläuft, in Wirklichkeit ein neues Angebot abzugeben.

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 27 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens stehen der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot auch jeglicher Verhandlung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und einem Bewerber entgegen, was bedeutet, dass ein eingereichtes Angebot grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, weder auf Betreiben des öffentlichen Auftraggebers noch auf Betreiben des Bewerbers (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 36, sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31).

    2004, L 134, S. 114] fallen, Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 35 bis 45, in Bezug auf die Phase der Bewertung der Angebote, sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 30 bis 39, in Bezug auf die Phase der Vorauswahl der Bieter).

    Rn. 30 Zunächst ist eine Aufforderung zur Erläuterung des Angebots, die erst nach Kenntnisnahme von sämtlichen Angeboten durch den öffentlichen Auftraggeber erfolgen darf, grundsätzlich in gleicher Weise an alle Bieter zu richten, die sich in derselben Situation befinden, und hat sich auf alle Punkte des Angebots zu erstrecken, die einer Erläuterung bedürfen (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 42 bis 44, und vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 34 und 35).

    Rn. 31 Zudem darf diese Aufforderung nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, und vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 36).

    Rn. 32 Schließlich hat der öffentliche Auftraggeber bei der Ausübung des Ermessens, über das er in Bezug auf die Möglichkeit verfügt, die Bewerber zur Erläuterung ihres Angebots aufzufordern, diese allgemein gleich und fair zu behandeln, so dass am Ende des Verfahrens zur Auswahl der Angebote und im Hinblick auf das Ergebnis dieses Verfahrens nicht der Eindruck entstehen kann, dass die Aufforderung zur Erläuterung den oder die Bewerber, an den bzw. die sie gerichtet war, ungerechtfertigt begünstigt oder benachteiligt hätte (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 41, sowie vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 37).

    Rn. 33 Eine Aufforderung zur Erläuterung kann jedoch das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40).

  • EuGH, 05.04.2016 - C-689/13

    PFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 51 Im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Bestimmungen von Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…ABl. 1989, L 395, S. 33) hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bieter im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ein äquivalentes berechtigtes Interesse am Ausschluss des Angebots der jeweils anderen haben, um den Auftrag zu erhalten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb, C-100/12, EU:C:2013:448, Rn. 33, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 27, …sowie vom 21. Dezember 2016, Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich, C-355/15, EU:C:2016:988, Rn. 29), unabhängig von der Zahl der Teilnehmer am Verfahren und der Zahl der Teilnehmer, die eine Nachprüfung beantragt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 29).

    Zum anderen könnte im Fall eines Ausschlusses aller Bieter und der Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens jeder von ihnen daran teilnehmen und auf diese Weise mittelbar den Auftrag erhalten (vgl. Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 27).

    Rn. 53 Der somit in den Urteilen vom 4. Juli 2013, Fastweb (C-100/12, EU:C:2013:448), und vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199), aufgestellte Rechtsprechungsgrundsatz ist auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbar.

    Rn. 55 In einem solchen Fall ist dem Bieter, der den Nachprüfungsantrag eingereicht hat, ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Angebots des Zuschlagsempfängers zuzuerkennen, was gegebenenfalls zu der Feststellung führen kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber unmöglich ist, ein ordnungsgemäßes Angebot auszuwählen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb, C-100/12, EU:C:2013:448, Rn. 33, sowie vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 24).

  • EuGH, 04.07.2013 - C-100/12

    Fastweb - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Vergaberechtliche …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 51 Im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Bestimmungen von Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…ABl. 1989, L 395, S. 33) hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bieter im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ein äquivalentes berechtigtes Interesse am Ausschluss des Angebots der jeweils anderen haben, um den Auftrag zu erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb, C-100/12, EU:C:2013:448, Rn. 33…, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 27, …sowie vom 21. Dezember 2016, Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich, C-355/15, EU:C:2016:988, Rn. 29), unabhängig von der Zahl der Teilnehmer am Verfahren und der Zahl der Teilnehmer, die eine Nachprüfung beantragt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 29).

    Rn. 53 Der somit in den Urteilen vom 4. Juli 2013, Fastweb (C-100/12, EU:C:2013:448), und vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199), aufgestellte Rechtsprechungsgrundsatz ist auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbar.

    Rn. 55 In einem solchen Fall ist dem Bieter, der den Nachprüfungsantrag eingereicht hat, ein berechtigtes Interesse am Ausschluss des Angebots des Zuschlagsempfängers zuzuerkennen, was gegebenenfalls zu der Feststellung führen kann, dass es dem öffentlichen Auftraggeber unmöglich ist, ein ordnungsgemäßes Angebot auszuwählen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb, C-100/12, EU:C:2013:448, Rn. 33, …sowie vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 24).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-197/10

    Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 30, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 16, …sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, EU:C:2003:41, Rn. 43, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 17, …sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 32).

    Rn. 43 Die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe bei Vorabentscheidungsersuchen besteht nämlich darin, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 32, sowie vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 18).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 30…, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 16, …sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 31).

    Rn. 43 Die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe bei Vorabentscheidungsersuchen besteht nämlich darin, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 32, …sowie vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 18).

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 30…, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 16, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 31).

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 2003, Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, C-318/00, EU:C:2003:41, Rn. 43…, vom 15. September 2011, Unió de Pagesos de Catalunya, C-197/10, EU:C:2011:590, Rn. 17, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 32).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-355/15

    Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 51 Im Rahmen der Auslegung der entsprechenden Bestimmungen von Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…ABl. 1989, L 395, S. 33) hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bieter im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ein äquivalentes berechtigtes Interesse am Ausschluss des Angebots der jeweils anderen haben, um den Auftrag zu erhalten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb, C-100/12, EU:C:2013:448, Rn. 33…, vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 27, sowie vom 21. Dezember 2016, Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich, C-355/15, EU:C:2016:988, Rn. 29), unabhängig von der Zahl der Teilnehmer am Verfahren und der Zahl der Teilnehmer, die eine Nachprüfung beantragt haben (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 29).

    Rn. 57 Der Gerichtshof hat zwar in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. Dezember 2016, Bietergemeinschaft Technische Gebäudebetreuung und Caverion Österreich (C-355/15, EU:C:2016:988, Rn. 13 bis 16, 31 und 36), ergangen ist, entschieden, dass einem Bieter, dessen Angebot vom öffentlichen Auftraggeber in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen worden ist, der Zugang zu einer Nachprüfung der Zuschlagsentscheidung verwehrt werden darf.

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 25 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll (…vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 110, und vom 12. März 2015, eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 33) und dem Wesen der Unionsvorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht (…vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 1993, Kommission/Dänemark, C-243/89, EU:C:1993:257, Rn. 33…, vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, EU:C:1996:161, Rn. 51, …und vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, EU:C:2001:553, Rn. 33), u. a. bedeutet, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden müssen (…vgl. Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 45, …sowie vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37).

    Rn. 26 Dieser Grundsatz gebietet insbesondere, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (…Urteile vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, EU:C:1996:161, Rn. 54…, vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 93, sowie vom 12. März 2015, eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 33).

  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.05.2017 - C-131/16
    Rn. 25 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll (…vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 110, …und vom 12. März 2015, eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 33) und dem Wesen der Unionsvorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht (…vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 1993, Kommission/Dänemark, C-243/89, EU:C:1993:257, Rn. 33, vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, EU:C:1996:161, Rn. 51, …und vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, EU:C:2001:553, Rn. 33), u. a. bedeutet, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden müssen (…vgl. Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 45, …sowie vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37).

    Rn. 26 Dieser Grundsatz gebietet insbesondere, dass alle Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen (Urteile vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, EU:C:1996:161, Rn. 54…, vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 93, …sowie vom 12. März 2015, eVigilo, C-538/13, EU:C:2015:166, Rn. 33).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-318/00

    Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins - Vorabentscheidungsersuchen - Freier …

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a. - "Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction - "Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Zuschlags auf das …

  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice - …

    Rn. 39 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht, so dass der Gerichtshof das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 42).
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer …

    Die Zulässigkeit einer Angebotsaufklärung ist, auch wenn sie in den Vergaberichtlinien nicht gesondert geregelt ist, allgemein und insbesondere auch vom EuGH (vgl. nur Urteil vom 11. Mai 2017 - C-131/16 juris Rn. 39) anerkannt, mag der deutsche Gesetzgeber dies auch nur fragmentarisch in § 15 Abs. 5 S. 1 VgV zum Ausdruck gebracht haben (…Horn, a.a.O., § 15 VgV Rn. 14), Die Abgrenzung zwischen Aufklärung (§ 15 Abs. 5 S. 1 VgV ) sowie zulässiger Nachforderung (§ 51 Abs. 2 S. 1 SektVO) einerseits und unzulässiger Nachverhandlung (§ 15 Abs. 5 S. 2 VgV , § 51 Abs. 3 S. 1 SektVO) andererseits ist danach vorzunehmen, ob sich die Klärung im Rahmen des abgegebenen Angebotes bewegt - dies ist zulässig oder ob sie auf eine unzulässige Änderung des Angebotes hinauslaufen würde (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. April 2016 - C-324/14 juris Rn. 63 bis 65; Gnittke/Hattig in;… Müller-Wrede, VgV/UVgO, l. Auflage 2018, § 15 VgV Rn. 63).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Rn. 39 Jedoch hat der Gerichtshof anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unabhängig davon, dass in der Richtlinie 2004/17 eine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne fehlt, einen Bieter auffordern kann, ein Angebot zu erläutern und einen offensichtlichen sachlichen Fehler darin zu berichtigen, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird, und insbesondere, dass eine solche Aufforderung an alle Bieter gerichtet wird, die sich in derselben Situation befinden, dass alle Bieter gleich und fair behandelt werden und dass diese Erläuterung oder diese Berichtigung nicht der Einreichung eines neuen Angebots gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 bis39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (…Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).

    Rn. 52 Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).

  • VK Bund, 15.10.2018 - VK 1-89/18

    Fernwärmelieferung

    Ein solches "neues Angebot" ist nach Ablauf der Angebotsfrist unzulässig und darf in der Wertung nicht berücksichtigt werden (vgl. nur EuGH, Urteil vom 11. Mai 2017, Rs. C-131/16 m.z.N.; OLG München…, Beschluss vom 21. April 2017, a.a.O.).
  • EuGH, 24.03.2021 - C-771/19

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Praxis entgegen, nach der ein von einem …

    Es stelle sich jedoch die Frage, inwiefern die Lösung, die sich u. a. aus dem Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358), ergebe, auch für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gelte, den ein ausgeschlossener Bieter nicht in der Endphase der Vergabe des öffentlichen Auftrags stelle, sondern in einer früheren Phase des Vergabeverfahrens, wie etwa der Phase der Überprüfung der Nachweise zur Teilnahme oder der Prüfung und Bewertung der technischen Angebote.

    a) Sind Art. 1 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 92/13 im Licht der Urteile vom 4. Juli 2013, Fastweb (C-100/12, EU:C:2013:448), vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199), vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358), und vom 5. September 2019, Lombardi (C-333/18, EU:C:2019:675), dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsprechung entgegenstehen, nach der in dem Fall, dass ein Wettbewerber nicht in der Endphase der Auftragsvergabe, sondern in einer vorhergehenden Phase des Vergabeverfahrens (wie der Phase der Überprüfung der technischen Angebote) durch einen Akt des Auftraggebers ausgeschlossen und ein anderer Beteiligter (Konkurrent) zugelassen wird, der ausgeschlossene Wettbewerber, wenn sein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dieses Aktes vom zuständigen Gericht in dem Teil, der sich gegen seinen Ausschluss richtet, zurückgewiesen wird, nur insoweit ein Rechtsschutzinteresse behält, als er mit dem gleichen Aussetzungsantrag gegenüber dem anderen Wettbewerber geltend macht, dass dieser unter Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Maßstabs für die Bewertung der jeweiligen Angebote zugelassen wurde?.

    32 Der in der vorstehenden Randnummer dargestellte Grundsatz, der in der Rechtsprechung zu Richtlinie 89/665 entwickelt wurde, ist auf das durch die Richtlinie 92/13 geschaffene Rechtsschutzsystem übertragbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 50 bis 53).

    42 Allerdings ist der in Rn. 31 des vorliegenden Urteils genannte Rechtsprechungsgrundsatz nur dann anwendbar, wenn der Ausschluss des Bieters nicht durch eine Entscheidung bestätigt wurde, die rechtskräftig geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 57 und 58, …sowie vom 5. September 2019, Lombardi, C-333/18, EU:C:2019:675, Rn. 31 und 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-652/22

    Generalanwalt Collins: Nur Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Ländern, die für die …

    {FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 28) und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 25).

    {FN:62} Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 28).

    {FN:64} Urteile vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33) und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras (…C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 93).

    {FN:66} Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama (C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 30).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

    Jedoch hat der Gerichtshof anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unabhängig davon, dass in der Richtlinie 2004/17 eine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne fehlt, einen Bieter auffordern kann, ein Angebot zu erläutern und einen offensichtlichen sachlichen Fehler darin zu berichtigen, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird, und insbesondere, dass eine solche Aufforderung an alle Bieter gerichtet wird, die sich in derselben Situation befinden, dass alle Bieter gleich und fair behandelt werden und dass diese Erläuterung oder diese Berichtigung nicht der Einreichung eines neuen Angebots gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 bis39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (…Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).

    Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (…vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).

  • EuGH, 21.12.2021 - C-497/20

    Das Unionsrecht steht nicht dem entgegen, dass das oberste ordentliche Gericht …

    Rn. 74 Für die Befugnis der Bieter, gegen die Zuschlagsentscheidung vorzugehen, kommt es daher darauf an, dass die Ausschlussentscheidung noch nicht endgültig ist, da diese Befugnis nicht durch andere, nicht relevante Gesichtspunkte wie die Einstufung des Angebots des ausgeschlossenen Bieters oder die Zahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren eingeschränkt werden kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 57 und 58, …sowie vom 5. September 2019, Lombardi, C-333/18, EU:C:2019:675, Rn. 29 bis 32).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher …

    Im Rahmen eines Vergabeverfahrens stehen der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Transparenzgebot somit jeglicher Verhandlung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und einem Bewerber entgegen, was bedeutet, dass ein eingereichtes Angebot grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, weder auf Betreiben des öffentlichen Auftraggebers noch auf Betreiben des Bewerbers (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 25 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Daraus ergibt sich, dass die Aufforderung eines öffentlichen Auftraggebers, mit der die Ersetzung eines Unternehmens verlangt wird, dessen Kapazitäten ein Bieter in Anspruch nehmen möchte, wie eine Aufforderung zur Klarstellung eines Angebots nicht darauf hinauslaufen darf, dass dieser Bieter in Wirklichkeit ein neues - da gegenüber dem ursprünglichen wesentlich geändertes - Angebot einreicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40…, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 64, und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31 und 37).

  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Die generell geltenden und in Art. 56 Abs. 3 der RL 2014/24/EU ausdrücklich hervorgehobenen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz stehen einer weitergehenden Korrekturmöglichkeit entgegen (vgl. EuGH, Urt. v. 11. Mai 2017, C-131/16, juris Rn. 27; vgl. auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 2. Juni 2021, Verg 48/20, juris Rn. 52).
  • EuGH, 27.01.2022 - C-347/20

    Zinātnes parks - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …

  • VK Westfalen, 20.02.2019 - VK 1-40/18

    Probleme bei E-Vergabe: Organisationsverschulden des Auftraggebers?

  • VK Berlin, 30.07.2019 - VK-B1-09/19

    Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

  • EuGH, 08.07.2021 - C-295/20

    Sanresa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15

    Matzak - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit …

  • EuGH, 09.02.2023 - C-53/22

    VZ (Soumissionnaire définitivement exclu) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuG, 14.06.2023 - T-376/21

    Instituto Cervantes/ Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

  • EuGH, 10.11.2022 - C-631/21

    Taxi Horn Tours - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe …

  • VK Bund, 06.05.2026 - VK 1-45/26

    Fehlende Konformitätserklärung darf nachgefordert werden!

  • EuGH, 05.09.2019 - C-333/18

    Lombardi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …

  • VK Nordbayern, 14.09.2020 - RMF-SG21-3194-5-25

    Vergabe ohne Wettbewerb erst nach erfolglosem Wettbewerb!

  • EuGH, 16.03.2023 - C-493/22

    ARMAPROCURE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung - …

  • VK Bund, 09.10.2018 - VK 1-87/18

    Bürodrehstühle

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-54/21

    ANTEA POLSKA u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht