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   EuG, 25.11.2020 - T-862/19   

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https://dejure.org/2020,37224
EuG, 25.11.2020 - T-862/19 (https://dejure.org/2020,37224)
EuG, Entscheidung vom 25.11.2020 - T-862/19 (https://dejure.org/2020,37224)
EuG, Entscheidung vom 25. November 2020 - T-862/19 (https://dejure.org/2020,37224)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Brasserie St Avold/ EUIPO (Forme d'une bouteille foncée)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Dreidimensionales Zeichen - Form einer dunklen Flasche - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 08.09.2021 - T-489/20

    Eos Products/ EUIPO (Forme d'un récipient sphérique) - Unionsmarke - Anmeldung

    Außerdem ist es für die Feststellung der fehlenden Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke nicht erforderlich, die Handelsüblichkeit der Form nachzuweisen (vgl. Urteil vom 25. November 2020, Brasserie St Avold/EUIPO [Form einer dunklen Flasche], T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine dreidimensionale Marke, die aus einer solchen Aufmachung besteht, hat nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie es dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der beanspruchten Ware ermöglicht, diese von der Ware anderer Unternehmen zu unterscheiden, ohne eine Untersuchung oder einen Vergleich vorzunehmen und ohne eine besondere Aufmerksamkeit an den Tag zu legen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2020, Form einer dunklen Flasche, T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die große Vielfalt der originellen oder phantasievollen Formen, die sich bereits auf dem Markt befinden, verringert nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer bestimmten Form davon ausgegangen wird, dass sie erheblich von der auf diesem Markt üblichen Norm abweicht und somit allein aufgrund ihrer Besonderheit oder ihrer Originalität von den Verbrauchern identifiziert wird (Urteile vom 28. Juni 2019, Form eines Gitarrenkorpus, T-340/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:455, Rn. 36, und vom 25. November 2020, Form einer dunklen Flasche, T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 40).

  • EuG, 14.07.2021 - T-488/20

    Guerlain/ EUIPO - Markenschutz: Ein Lippenstift wie ein Schiffsrumpf

    Zudem können nach der Rechtsprechung die Norm und die Branchenüblichkeit nicht allein auf die statistisch am häufigsten vorkommende Form reduziert werden, sondern umfassen alle Formen, denen der Verbraucher gewöhnlich auf dem Markt begegnet (Urteil vom 25. November 2020, Brasserie St Avold/EUIPO [Form einer dunklen Flasche], T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 56).
  • EuG, 02.06.2021 - T-365/20

    Birkenstock Sales/ EUIPO (Position de lignes ondulées entrecroisées sur la

    Es genügt, dass die Marke es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, die Herkunft der durch diese Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu erkennen und diese von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, EU:C:2004:532, Rn. 41; vgl. auch Urteil vom 25. November 2020, Brasserie St Avold/EUIPO [Form einer dunklen Flasche], T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist es für die Feststellung der fehlenden Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke nicht erforderlich, die Handelsüblichkeit der Form nachzuweisen (vgl. Urteile vom 13. September 2018, Birkenstock Sales/EUIPO, C-26/17 P, EU:C:2018:714, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 25. November 2020, Form einer dunklen Flasche, T-862/19, EU:T:2020:561, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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