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   Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07 P (https://dejure.org/2010,4978)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - C-290/07 P (https://dejure.org/2010,4978)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - C-290/07 P (https://dejure.org/2010,4978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Scott

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der französischen Behörden für Scott Paper - Vorzugspreis für ein Grundstück und Vorzugstarif für die Abwasserentsorgung zum Zweck der Errichtung eines Werks zur Herstellung von Haushaltspapier

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Scott

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der französischen Behörden für Scott Paper - Vorzugspreis für ein Grundstück und Vorzugstarif für die Abwasserentsorgung zum Zweck der Errichtung eines Werks zur Herstellung von Haushaltspapier

  • EU-Kommission

    Kommission / Scott

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der französischen Behörden für Scott Paper - Vorzugspreis für ein Grundstück und Vorzugstarif für die Abwasserentsorgung zum Zweck der Errichtung eines Werks zur Herstellung von Haushaltspapier“

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (48)

  • EuG, 10.04.2003 - T-369/00

    Département du Loiret / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07
    Die erste Klage, die vom Département du Loiret (dem Departement, in dem das von der streitigen Entscheidung betroffene Grundstück belegen ist) eingereicht und unter der Rechtssachennummer T-369/00 eingetragen wurde, endete mit der Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung, "soweit sie die Beihilfe betrifft, die in Form des in ihrem Art. 1 genannten Vorzugspreises für ein Grundstück gewährt wurde"(3).

    Diese Klage, die unter der Rechtssachennummer T-366/00 eingetragen wurde, führte zu einem Urteil, das am 29. März 2007, am selben Tag wie das Urteil in der Rechtssache T-369/00, verkündet wurde und Art. 2 der streitigen Entscheidung nur insoweit für nichtig erklärte, "als er die Beihilfe in Form des Vorzugspreises für ein Grundstück im Sinne von Art. 1 der Entscheidung betrifft".

    Die einzigen Änderungen, die am "neuen" Art. 2 vorzunehmen wären, wären die, die nach dem Ergebnis der parallelen Rechtssache (T-369/00, später C-295/07 P) erforderlich sind, in der, wie dargelegt, die Methode beanstandet wurde, die die Kommission für die Berechnung der im Rahmen der Beihilferückforderung geschuldeten Zinsen angewandt hatte.

    3 - Urteil vom 29. März 2007, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2007, II-851).

    6 - Bei diesen beiden Urteilen, die am selben Tag verkündet wurden, handelt es sich um das Urteil vom 10. April 2003, Département du Loiret/Kommission (T-369/00, Slg. 2003, II-1789), das nicht angefochten wurde, und das Urteil vom 10. April 2003, Scott/Kommission (T-366/00, Slg. 2003, II-1763), dessen Anfechtung zu dem in Fn. 5 angeführten Urteil führte.

    17 - Es ist interessant festzustellen, dass in einer Art merkwürdiger Parallelität das Gericht in dem anderen Urteil zum selben Sachverhalt, das die Rechtssache T-369/00 betrifft und am selben Tag wie das angefochtene Urteil verkündet wurde (siehe oben, Fn. 3), genau umgekehrt vorgegangen ist .

    19 - Es darf ferner nicht vergessen werden, dass das "parallele" Urteil in der Rechtssache T-369/00, das am selben Tag verkündet wurde, die gesamte streitige Entscheidung für nichtig erklärte.

  • EuGH, 14.09.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Nichtzahlung von Steuern

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07
    48 - Vgl. z. B. Urteile vom 14. September 2004, Spanien/Kommission (C-276/02, Slg. 2004, I-8091, Randnr. 31), vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission (C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 39), vom 3. Oktober 2002, Frankreich/Kommission (C-394/01, Slg. 2002, I-8245, Randnr. 34), vom 26. September 1996, Frankreich/Kommission (C-241/94, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 33), und vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission (234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 16).

    49 - Vgl. als ein Beispiel im Bereich staatlicher Beihilfen Urteil Spanien/Kommission (oben in Fn. 47 angeführt, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07
    91 bis 96), und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission (T-198/01 R, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 85).

    Vgl. Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission (T-198/01, Slg. 2004, II-2717, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-677/15

    EUIPO / European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche

    Vgl. insoweit auch Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Kommission/Scott (C-290/07 P, EU:C:2010:78, Rn. 36 bis 45).
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