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   LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14 (https://dejure.org/2015,20136)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2015 - 6 Sa 671/14 (https://dejure.org/2015,20136)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 6 Sa 671/14 (https://dejure.org/2015,20136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 3 Ziff 2 Buchst c SGB 6, § 36 S 2 SGB 6, § 42 Abs 1 SGB 6, § 1 TVG, § 42 Abs 2 SGB 6
    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Teilrente

  • IWW

    § 42 SGB VI, §§ ... 33 Abs. 2 Nr. 2, 36 Abs. 2, 236 SGB VI, § 162 BGB, §§ 35 bis 37, 236 - 237 SGB VI, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 162, 242 BGB, § 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1, 2, 5, § 520 ZPO, § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 34 SGB VI, §§ 36 Satz 2, 34 Abs. 3 Ziff. 2 Buchst. c, § 42 Abs. 1, 2 SGB VI, 34 Abs. 2, 3 Ziff. 2 Buchst. c, § 33 Abs. 2 SGB VI, § 36 Satz 2 SGB VI, § 42 Abs. 1 SGB VI, § 42 Abs. 2 SGB VI, § 34 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB VI, § 34 Abs. 3 Ziff. 2 SGB VI, 3 Ziff. 2 Buchst. c SGB VI, § 151 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe zum Arbeitsentgelt aus anderweitiger Beschäftigung außerhalb des Bereichs der Stationierungsstreitkräfte; Erlöschen des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe bei Erfüllung der Voraussetzungen zum Bezug einer vorgezogenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe zum Arbeitsentgelt aus anderweitiger Beschäftigung außerhalb des Bereichs der Stationierungsstreitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe bei Bezug vorgezogenen Altersruhegeldes aus gesetzlicher Rentenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 383/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Der Kläger hat erstinstanzlich im Wesentlichen vorgetragen, der von der Beklagten außergerichtlich behauptete enge zeitliche Zusammenhang zwischen möglichem (Voll-) Rentenbezug und Beginn des Arbeitsverhältnisses iSd. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - liege nicht vor.

    Unabhängig davon sei sie jedoch infolge des aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Auftrags für die Verwaltung, rechtmäßige Zustände herzustellen, gehindert, sehenden Auges unberechtigte Forderungen mit Steuermitteln zu erfüllen, nachdem das Bundesarbeitsgerichts in der mündlichen Verhandlung in Sachen 6 AZR 383/12 und in die dortige Entscheidung auch Teilrenten einbezogen habe.

    Vor diesem Hintergrund bleibt sowohl dem infolge bestehenden Feststellungsinteresses zulässigen (vgl. BAG 19. März 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 9, zitiert nach juris) Feststellungsantrag als auch dem bezifferten Leistungsantrag des Klägers - in zuletzt für die betroffenen Monate rechnerisch unstreitiger Höhe - der Erfolg versagt.

    Entgelt, das aus einer anderweitigen Beschäftigung iSd. § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich erzielt wird, ist nach dem Regelungszweck des Tarifvertrags nicht durch Zahlung von Überbrückungsbeihilfe zu ergänzen, wenn die Beschäftigung erst zum Stichtag der Rentenberechtigung begründet wurde; in einem solchen Fall besteht der zeitlich begrenzte Sicherungsbedarf für die Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe nicht mehr; die Überbrückungsbeihilfe soll nicht eine als unzureichend empfundene Altersrente ergänzen, sondern den Arbeitnehmer bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn absichern (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB muss sich der ehemalige Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte allerdings etwa dann so behandeln lassen, als sei er rentenberechtigt, wenn im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem theoretisch frühestmöglichen Rentenbeginn auf Initiative des Arbeitnehmers der Inhalt eines bereits außerhalb des Bereichs der Stationierungsstreitkräfte bestehenden Arbeitsverhältnisses geändert wird, so dass nunmehr die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 SGB VI überschritten sind und eine Rentenberechtigung deshalb nicht mehr vorliegt (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 14, aaO).

    Ausgehend von diesem Regelungszweck endet der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe gemäß § 8 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich mit der Rentenberechtigung und zwar auch dann, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente unter Rentenabschlägen besteht; darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 12; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 6, 13, 17, 23; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 f, jeweils zitiert nach juris).

    Sind die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, besteht eine Rentenberechtigung iSd. § 8 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich allerdings nicht (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 -, Rn. 12, aaO).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente auf Grund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, mwN, vgl. auch BAG 19. Dezember 2012 - 6 AZR 383/12 - Rn. 15; BAG 06. Oktober 2011 - 6 AZN - 815/11 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Dabei obliegt dem Arbeitgeber keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 62, zitiert nach juris).

    Er hat unaufgefordert über alle Umstände zu informieren, die dem Arbeitnehmer unbekannt, aber für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Durchführung des Arbeitsvertrags erheblich sind (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 62, zitiert nach juris).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass die vom Geschädigten vorgenommene Handlung kausal auf die Schädigungshandlung zurückzuführen ist (haftungsbegründende Kausalität; vgl. dazu BAG 18. August 2011 - 8 AZR 220/10 - Rn. 40, zitiert nach juris) (vgl. insgesamt BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 62, aaO).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 60 mwN, zitiert nach juris).

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 60 mwN, aaO).

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 349/11 - Rn 53 f., zitiert nach juris; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 61 mwN).

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZN 815/11

    Einstellung tariflicher Leistung bei Rentenberechtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Die Kompensation von Rentennachteilen, die sich ua. aus Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente ergeben, liegt außerhalb des Regelungsplans der Tarifvertragsparteien (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, zitiert nach juris) .

    Ausgehend von diesem Regelungszweck endet der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe gemäß § 8 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich mit der Rentenberechtigung und zwar auch dann, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente unter Rentenabschlägen besteht; darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 12; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 6, 13, 17, 23; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 f, jeweils zitiert nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien sind davon ausgegangen, dass ein Sicherungsbedarf mit Beginn des Rentenanspruchs nicht mehr gegeben ist (vgl. BAG 06. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 23, zitiert nach juris).

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Die Protokollnotiz legt wirksam eine Mindestbeschäftigungsdauer von mehr als 21 Stunden für ein nach § 4 Ziff. 1. Buchst a TV SozSich berücksichtigungsfähiges Arbeitsverhältnis fest; die Differenzierung, die die Protokollnotiz zu § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich zwischen Arbeitnehmern, die mehr als 21 Stunden arbeiten, und solchen, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 21 Stunden oder weniger beträgt, zur Folge hat, ist gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG sowie Art. 3 Abs. 1 GG, der durch § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG konkretisiert wird, gerechtfertigt (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 17, zitiert nach juris).

    Die tarifvertraglich vorgesehene Grenzziehung bei 21 Stunden knüpft unmittelbar an den sachlichen Grund, eine Anreizwirkung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen, an (BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 - Rn. 22, zitiert nach juris).

    Erteilt der Arbeitgeber Auskünfte, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 993/12 -, Rn. 27, mwN, zitiert nach juris).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Im Zweifel gilt Normvollzug (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - Rn. 31, zitiert nach juris) .

    Der Arbeitnehmer kann selbst bei langjährigen Leistungen nicht ohne zusätzliche konkrete Anhaltspunkte annehmen, ein gezahltes übertarifliches Entgelt oder die Gewährung sonstiger Vergünstigungen sei Vertragsbestandteil geworden und werde auf Dauer weiter gewährt (BAG 01. November 2005 - 1 AZR 355/04 - Rn. 28, zitiert nach juris; 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - aaO mwN).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Ausgehend von diesem Regelungszweck endet der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe gemäß § 8 Ziff. 1 Buchst. c TV SozSich mit der Rentenberechtigung und zwar auch dann, wenn lediglich die Möglichkeit des Bezugs der vorzeitigen Altersrente unter Rentenabschlägen besteht; darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 383/12 - Rn. 12; 6. Oktober 2011 - 6 AZN 815/11 - Rn. 6, 13, 17, 23; 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 f, jeweils zitiert nach juris).

    Soweit eine ausreichende Versorgung durch die gesetzliche Rente auf Grund etwaiger Rentenminderungen nicht besteht, ist die daraus entstehende Unterversorgung mit anderen Mitteln als der vom Arbeitgeber zu zahlenden Überbrückungsbeihilfe auszugleichen (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 12, mwN, vgl. auch BAG 19. Dezember 2012 - 6 AZR 383/12 - Rn. 15; BAG 06. Oktober 2011 - 6 AZN - 815/11 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Auch die Hervorrufung eines berechtigten Vertrauens zB in die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 21 mwN, zitiert nach juris) oder die Gewährung einer bestimmten Leistung (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 22 [Gewährung von Aktienoptionen], zitiert nach juris) kann einen solchen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens begründen.
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Auch die Hervorrufung eines berechtigten Vertrauens zB in die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 21 mwN, zitiert nach juris) oder die Gewährung einer bestimmten Leistung (BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 22 [Gewährung von Aktienoptionen], zitiert nach juris) kann einen solchen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens begründen.
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 220/10

    Schadensersatz - Sachwalterhaftung eines Dritten bei Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die vom Geschädigten vorgenommene Handlung kausal auf die Schädigungshandlung zurückzuführen ist (haftungsbegründende Kausalität; vgl. dazu BAG 18. August 2011 - 8 AZR 220/10 - Rn. 40, zitiert nach juris) (vgl. insgesamt BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/11 - Rn. 62, aaO).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

  • BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 72/14

    Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit

  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

  • BAG, 01.11.2005 - 1 AZR 355/04

    Abbau einer Ministerialzulage

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 319/12

    Intensivzulage und Stationsleitungszulage nach TV-L

  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

  • RG, 12.11.1935 - II 103/35

    Genügt eine Berufungsbegründung den gesetzlichen Auforderungen, wenn sie sich in

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2015 - 6 Sa 671/14 - wird zurückgewiesen.
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