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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16   

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https://dejure.org/2016,50444
LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16 (https://dejure.org/2016,50444)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2016 - 5 Sa 305/16 (https://dejure.org/2016,50444)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 5 Sa 305/16 (https://dejure.org/2016,50444)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Diese setzt freilich voraus, dass aufgrund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht ("Anbeweis"; s. etwa BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 15 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 - Rn. 34 mwN).

    Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) erfordern, dass einer Partei, die für ein Vier-Augen-Gespräch - anders als die Gegenpartei - keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen; zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 19 ff mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Diese setzt freilich voraus, dass aufgrund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht ("Anbeweis"; s. etwa BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 15 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 - Rn. 34 mwN).

    Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie das Recht auf Gewährleistung eines fairen Prozesses und eines wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) erfordern, dass einer Partei, die für ein Vier-Augen-Gespräch - anders als die Gegenpartei - keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen; zu diesem Zweck ist die Partei gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 19 ff mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 17.02.2016 - 5 AZN 981/15

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Unterliegt der Betrag von EUR 6.800,00 der Steuer und/oder Sozialabgaben, ist der Kläger nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der Lohnsteuer und muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen, § 28 g SGB IV (BAG 17.02.2016 - 5 AZN 981/15).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Diese Entscheidung wäre weder für den Sozialversicherungsträger noch die Finanzbehörde bindend (BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - Rn. 90).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Der Grundsatz der Vertragstreue gebietet es in diesen Fällen, dass sich die Parteien trotz eines möglicherweise "schlechten Geschäfts' an der Vereinbarung festhalten lassen müssen (BAG 25.04.2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 36 mwN).
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 589/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Da ein solcher Vortrag einer Beweisaufnahme schlechthin unzugänglich ist (BAG 13.06.2002 - 2 AZR 589/01 - Rn. 27), bestand für die Berufungskammer keine Veranlassung, den Geschäftsführer der Beklagten als Partei zu vernehmen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Darlegungs-und Beweislast -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16
    Diese setzt freilich voraus, dass aufgrund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht ("Anbeweis"; s. etwa BAG 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - Rn. 17 mwN; BGH 08.07.2010 - III ZR 249/09 - Rn. 15 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 28.01.2016 - 2 Sa 216/15 - Rn. 34 mwN).
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