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   LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15   

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LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15 (https://dejure.org/2016,39295)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15 (https://dejure.org/2016,39295)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. August 2016 - 10 Sa 1023/15 (https://dejure.org/2016,39295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs. 1 VTV-Bau vom 03. Mai 2013, § 15 Abs. 2 und 5 VTV-Bau vom 03. Mai 2013, § 20 VTV-Bau vom 03. Mai 2013
    1. Der Arbeitgeber kann über seine Erstattungsforderungen nach § 15 Abs. 5 VTV/2013 nur verfügen, wenn das Beitragskonto keinen Debetsaldo aufweist.2. Ist das Beitragskonto aber rechnerisch ausgeglichen, weil der Arbeitgeber laufend seiner Verpflichtung zur Meldung und ...

  • IWW

    § 18 Abs. 2 VTV, § 15 Abs. 5 VTV, § 18 Abs. 5 VTV, §§ 18 Abs. 2 VTV, § ... 288 Abs. 2 BGB, § 13 Abs. 1 VTV, § 12 Abs. 1 VTV, §§ 13 Abs. 1 VTV, §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 1, 5 Nr. 3 AEntG, Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, § 8 Abs. 1 AEntG, § 1 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist, § 12 Abs. 1 Satz 1 VTV, § 8 AEntG, § 21 Abs. 2 VTV, § 12 Abs. 1 Satz 2 VTV, §§ 5, 6 VTV, § 15 Abs. 5 Satz 1 VTV, § 13 Abs. 2 Satz 1 VTV, §§ 366, 367 BGB, § 5 Abs. 1, Abs. 2 VTV, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 5 VTV, § 5 VTV, § 6 Abs. 1 Nr. 1 VTV, §§ 15, 18 VTV, Art. 12, 14 GG, § 25 VTV, § 273 BGB, § 397 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 7 Abs. 1 BUrlG, §§ 387, 389 BGB, § 533 ZPO, §§ 286, 288 Abs. 1 BGB, § 20 Abs. 1 VTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 Abs. 2 TVG, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 BGB, §§ 352 Abs. 1, 353 Satz 1 HGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 138 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch; Zweifel an Richtigkeit gemeldeten Urlaubs; Neue Verzugszinsregelung in Höhe von 1 % des rückständigen Beitrags

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen Urlaubs im Rahmen des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 134/08

    Sozialkassenverfahren - Erstattung von Urlaubsvergütungen

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Diese Verordnung ist auch dann anwendbar, wenn der ausländische Staat nicht Mitglied der EU ist, vgl. Art. 2 Verordnung Rom I. § 8 Abs. 1 AEntG begegnet keinen rechtlichen Bedenken, insbesondere verstößt die Regelung weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europa- oder Völkerrecht (zur alten Rechtslage unter § 1 Abs. 3 Satz 1 AEntG a.F. vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 20, NZA 2009, 1302 [BAG 01.04.2009 - 10 AZR 134/08] ).

    Die Leistung muss zur Erfüllung des tariflichen Anspruchs bestimmt sein (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 21, NZA 2009, 1302 [BAG 01.04.2009 - 10 AZR 134/08] ).

    Allerdings bedingt die Verpflichtung des Klägers, im Anwendungsbereich des § 8 AEntG zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland gegenüber Arbeitgebern mit Sitz im Inland die Tarifvorschriften "flexibel" anzuwenden, eine entsprechende Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 1 VTV/2013 (vgl. zu § 13 VTV a.F. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 22, NZA 2009, 1302 [BAG 01.04.2009 - 10 AZR 134/08] ).

    Die tariflichen Regelungen - einschließlich derjenigen zum Verfall - gelten daher entsprechend auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 23, NZA 2009, 1302 [BAG 01.04.2009 - 10 AZR 134/08] . iE. ebenso Hess. LAG 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - Rn. 38, Juris).

    Die fristgerechte Abgabe der Beitragsmeldungen in der tariflich festgelegten Art und Weise ist kein Selbstzweck, sondern dient der Berechnung und dem rechtzeitigen Einzug der Beiträge (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 35, Juris).

    Die Entrichtung von Mindestbeiträgen ist tariflich nicht vorgesehen und entspricht auch nicht dem Zweck des Urlaubskassenverfahrens, das vor allem die Auszahlung der tariflichen Urlaubsvergütung sichern soll (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 35, Juris).

    Eine Verfügung über Erstattungsforderungen setzt deren Entstehung und Fälligkeit voraus (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 27, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 30, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Meldungen nach den §§ 5, 6 VTV nicht "irgendwie", sondern vollständig und ordnungsgemäß sein (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 33, Juris).

    Es besteht insoweit - ähnlich wie bei § 273 BGB (in diesem Sinne bei gänzlich fehlender Meldung BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu 3 der Gründe, AP Nr. 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) - ein "Auszahlungshindernis" (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 30, Juris).

    Auch die nicht rechtzeitige Meldung der Bruttolöhne vor Eintritt des Verfalls hat das Gericht als schädlich angesehen (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 34 ff, Juris).

    Der Anspruch ist zwar entstanden, aber nicht fällig bzw. durchsetzbar (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 27, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 30, Juris).

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 481/06

    Erstattung für Lohnausgleich und Urlaubsvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Ein ausgeglichenes Beitragskonto im Sinne der tariflichen Regelung kann nur festgestellt werden, wenn der Arbeitgeber vollständig seiner Meldepflicht nachgekommen ist (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 20, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dieser Zusammenhang von tariflicher Meldepflicht und ausgeglichenem Beitragskonto macht deutlich, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der tariflichen Meldepflicht wesentliche Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 20, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Für die Höhe der Sozialkassenbeiträge ist nach der tariflichen Regelung die tatsächlich angefallene Bruttolohnsumme maßgebend (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 21, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die Regelung will damit ersichtlich das Beitragsaufkommen der Sozialkasse sichern (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 21, AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG 23. Juli 2014 - 12 Sa 82/13 - Rn. 25, Juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, dass Erstattungen dann nicht auszuzahlen sind, wenn der Arbeitgeber zu niedrige Bruttolöhne - in dem Fall nur Mindestbeiträge - gemeldet hat, so dass nicht sämtliche tarifvertraglich geschuldeten Beiträge an die Kasse abgeführt worden sind (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 481/06 - Rn. 16 ff., AP Nr. 296 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Eine Verfügung über Erstattungsforderungen setzt deren Entstehung und Fälligkeit voraus (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 27, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 30, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts löst eine nur versehentlich fehlerhafte Meldung den Rückforderungsanspruch nicht aus (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 30, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - Rn. 60, Juris).

    Offen gelassen hat das Gericht, ob Erstattung auf unwahren Angaben beruht, wenn die Beklagte in höherem Umfang die Erstattung von Urlaubsvergütung geltend gemacht hat als ihre Arbeitnehmer bezahlten Urlaub erhalten haben (vgl. vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 32, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge).

    Der Anspruch ist zwar entstanden, aber nicht fällig bzw. durchsetzbar (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 27, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 30, Juris).

  • LAG Hessen, 04.02.2015 - 18 Sa 97/14

    Bewusste Falschmeldungen bei Einsatz von aus der Türkei entsandten Arbeitnehmern

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Die tariflichen Regelungen - einschließlich derjenigen zum Verfall - gelten daher entsprechend auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland (vgl. BAG 1. April 2009 - 10 AZR 134/08 - Rn. 23, NZA 2009, 1302 [BAG 01.04.2009 - 10 AZR 134/08] . iE. ebenso Hess. LAG 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - Rn. 38, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts löst eine nur versehentlich fehlerhafte Meldung den Rückforderungsanspruch nicht aus (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10 - Rn. 30, AP Nr. 338 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hess. LAG 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - Rn. 60, Juris).

    Beim Zeugen müsste erst erfragt werden, um welche einzelnen Tage und Arbeitnehmer es gehen soll und weshalb im Einzelnen angeblich die Arbeitnehmer keinen Urlaub genommen haben sollen (vgl. auch zur Pflicht der ULAK zur Aufbereitung der Unterlagen des HZA Hess. LAG 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - Rn. 53, Juris).

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Ihnen steht in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 31, NZA 2015, 1388; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - Rn. 26, NZA 2016, 897 [BAG 09.12.2015 - 4 AZR 684/12] ).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 31, NZA 2015, 1388).

  • BGH, 13.03.1990 - XI ZR 252/89

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    In der Zivilrechtsdogmatik wird zu § 138 Abs. 1 BGB angenommen, dass ein wucherähnliches Geschäft vorliegen kann, wenn der vereinbarte Zins bei einem Kreditvertrag etwa das Doppelte des Marktzinses ausmacht (vgl. BGH 13. März 1990 - XI ZR 252/89 - zu I 2 der Gründe, NJW 1990, 1595; Müko-BGB/Armbrüster 7. Aufl. § 138 Rn. 119, 146).

    Eine absolute Grenze hat der BGH bei einem Unterscheid von 12 Prozentpunkten gezogen (vgl. BGH 13. März 1990 - XI ZR 252/89 - NJW 1990, 1595).

  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 15. Dezember 2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 10, NZA 2016, 722).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 130/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Dies gilt auch dann, wenn man annimmt, dass die Tarifvertragsparteien nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 130/03 - zu 1 b der Gründe, BeckRS 2004, 30342330; Löwisch in Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. Grundl. Rn. 28).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Gleichwohl kann ihnen ein gewisser Beweiswert beigemessen werden, dass die dort abgegebene Erklärung - die Beklagte habe in der Vergangenheit stets ordnungsgemäß am Sozialkassenverfahren teilgenommen - zutreffend ist (vgl. zum Beweiswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als "Zeugnis gegen sich selbst" BGH 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 - Rn. 17, NJW 2010, 1135 [BGH 30.09.2009 - VIII ZR 238/08] ).
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15
    Die Tarifvertragsparteien wollten mit der Regelung verhindern, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung hat, obwohl noch Beitragsforderungen gegen ihn bestehen (vgl. BAG 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 37, AP Nr. 297 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 23.07.2014 - 12 Sa 82/13

    Verbot der Aufrechnung von Beitragsforderungen mit Erstattungsansprüchen

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

  • LAG Hessen, 29.11.2004 - 16 Sa 427/04
  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17

    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das

    Einschränkungen der Möglichkeit abweichender Vereinbarungen finden sich in Abs. 6; diese sind hier aber nicht einschlägig, so dass andere Vereinbarungen - dies können gerade auch Tarifverträge sein, die einen höheren Zinssatz als in § 288 Abs. 1 BGB festlegen - möglich sind (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 174, Juris; Müko-BGB/Ernst 7. Aufl. § 288 Rn. 34) .

    Das Hess. LAG hat zudem am 19. August 2016 in der Rechtssache 10 Sa 1023/15 (Juris) , wenn auch nur im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, bereits entschieden, dass die Verzugsregelung in § 20 Abs. 1 VTV/2013 nicht zu beanstanden sei.

    cc) Ferner wird durch den mit dem erhöhten Zinssatz einhergehenden Druck zur rechtzeitigen Zahlung Wettbewerbsnachteilen der pünktlich zahlenden Bauarbeitgeber entgegen gewirkt (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 177, Juris).

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
    Einschränkungen der Möglichkeit abweichender Vereinbarungen finden sich in Abs. 6; diese sind hier aber nicht einschlägig, so dass andere Vereinbarungen - dies können gerade auch Tarifverträge sein, die einen höheren Zinssatz als in § 288 Abs. 1 BGB festlegen - möglich sind (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 174 , Juris; Müko-BGB/Ernst 7. Aufl. § 288 Rn. 34) .

    (c) Ferner wird durch den mit dem erhöhten Zinssatz einhergehenden Druck zur rechtzeitigen Zahlung Wettbewerbsnachteilen der pünktlich zahlenden Bauarbeitgeber entgegen gewirkt (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 177 , Juris).

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