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   LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15   

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https://dejure.org/2016,6197
LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2016,6197)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2016,6197)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 6 TaBV 18/15 (https://dejure.org/2016,6197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 18 Abs 2 BetrVG, § 24 BetrVG, § 25 Abs 1 S 1 BetrVG
    Gemeinsamer Betrieb - Fortbestand der Betriebsidentität - Betriebsrat

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 24 BetrVG, § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 19 BetrVG, § 1 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 BetrVG, § 1 Abs. 2 BetrVG, § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 138 Abs. 3, § 288 ZPO, § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 21 a BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG, § 9 Satz 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Führung eines gemeinsamen Betriebs bei unzureichender Widerlegung der gesetzlichen Vermutung durch die Arbeitgeberinnen; Vertretungsrecht des Betriebsrats im gemeinsamen Betrieb zweier Arbeitgeberinnen bei fortdauernder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungen, organisatorische; Betrieb; Betrieb, gemeinsamer; Betriebsidentität; Betriebsmittel; Fortbestand; Identität; Leitungsapparat, gemeinsamer; Organisationseinheit, betriebsratsfähige; Zweck, arbeitstechnischer; Gemeinsamer Betrieb; Fortbestand der ...

  • rechtsportal.de

    Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Führung eines gemeinsamen Betriebs bei unzureichender Widerlegung der gesetzlichen Vermutung durch die Arbeitgeberinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Damit ist auch klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 23, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 18 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Für die Zulässigkeit eines Antrags nach § 18 Abs. 2 BetrVG kommt es ferner nicht darauf an, in welchen betrieblichen Organisationseinheiten bereits Betriebsräte gewählt sind oder ggf. während des Verfahrens gewählt werden (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - mwN, Rn. 24 zitiert nach juris).

    Davon geht das Betriebsverfassungsgesetz in seinem § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 in der seit 28. Juli 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 aus (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 27, zitiert nach juris).

    Für die Frage, ob der Kern der Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung ausgeübt wird, war vor allem entscheidend, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. insgesamt BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN, zitiert nach juris) .

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten weiter (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 25 mwN, zitiert nach juris).

    Greifen die Vermutungstatbestände nicht ein, besteht dennoch ein gemeinsamer Betrieb, wenn sich mehrere Unternehmen - ausdrücklich oder konkludent - zur Führung eines gemeinsamen Betriebs rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 29; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - Rn. 21, mwN, jeweils zitiert nach juris).

    c) Da die Arbeitgeberinnen nach alledem bereits nach nicht widerlegter Vermutung iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einen gemeinsamen Betrieb unterhalten, kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für die Vermutungswirkung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG erfüllt wären, insbesondere, ob hierfür erforderlich ist, dass sich die Spaltung auf der Ebene des Rechtsträgers vollzieht oder ob sie auch eingreifen kann, wenn ein Rechtsträger Betriebsteile ohne organisatorische Änderung auf der betrieblichen Ebene unabhängig von einer Spaltung seines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger überträgt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 38; vgl. auch BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 60, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Damit ist auch klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 23, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 18 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten weiter (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 25 mwN, zitiert nach juris).

    c) Da die Arbeitgeberinnen nach alledem bereits nach nicht widerlegter Vermutung iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einen gemeinsamen Betrieb unterhalten, kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für die Vermutungswirkung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG erfüllt wären, insbesondere, ob hierfür erforderlich ist, dass sich die Spaltung auf der Ebene des Rechtsträgers vollzieht oder ob sie auch eingreifen kann, wenn ein Rechtsträger Betriebsteile ohne organisatorische Änderung auf der betrieblichen Ebene unabhängig von einer Spaltung seines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger überträgt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 38; vgl. auch BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 60, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, nicht berührt (BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Der Betriebsrat nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer weiterhin die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehenden Rechte und Pflichten wahr (BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - Rn. 15, aaO).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Solange die Identität des Betriebs fortbesteht, behält der Betriebsrat das ihm durch die Wahl übertragene Mandat zur Vertretung der Belegschaftsinteressen und zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - Rn. 32 mwN, zitiert nach juris) .

    Geht die Identität des Betriebs hingegen in Folge organisatorischer Änderungen verloren und entsteht dadurch ein neuer Betrieb, endet das Amt des Betriebsrats (BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Die arbeitstechnischen Zwecke müssen weder identisch sein noch zueinander im funktionellen Zusammenhang (etwa in Form einer Hilfsfunktion) stehen (vgl. BAG 05. März 1987 - 2 AZR 623/85 - Rn. 35, 42, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.11.1988 - 7 AZR 121/88

    Anhörung des Betriebsrats nach Unternehmensaufspaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Dies kann bei der Spaltung eines Betriebs oder bei der Zusammenfassung zweier oder mehrerer Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb der Fall sein (vgl. hierzu BAG 23. November 1988 - 7 AZR 121/88 - Rn. 21, zitiert nach juris) .
  • LAG Hessen, 06.05.2004 - 9 TaBVGa 61/04

    Voraussetzungen für die Entstehung eines Übergangsmandates; Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Da die aufgenommenen Arbeitnehmer der Arbeitgeberin 2 Teil der Belegschaft des aufnehmenden Betriebs der Arbeitgeberin 1 geworden sind, handelt es sich hierbei nicht um ein Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG (vgl. Fitting BetrVG 27. Aufl. § 21 a Rn. 14, LAG Hessen 06. Mai 2004 - 9 TaBVGa 61/04 - Rn. 26, zitiert nach juris, jeweils mwN).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn es - wie hier - darum geht, ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb führen (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 16, zitiert nach juris) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    Greifen die Vermutungstatbestände nicht ein, besteht dennoch ein gemeinsamer Betrieb, wenn sich mehrere Unternehmen - ausdrücklich oder konkludent - zur Führung eines gemeinsamen Betriebs rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 29; 17. August 2005 - 7 ABR 62/04 - Rn. 21, mwN, jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15
    keiner Beweisaufnahme (BAG 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - Rn. 91, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16

    Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft

    Maßgebend ist in erster Linie die Einheit der Organisation (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15 = BeckRS 2016, 67820 Rn. 37).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 22/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Die arbeitstechnischen Zwecke müssen weder identisch sein noch zueinander im funktionellen Zusammenhang (etwa in Form einer Hilfsfunktion) stehen (LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 23/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

    Die arbeitstechnischen Zwecke müssen weder identisch sein noch zueinander im funktionellen Zusammenhang (etwa in Form einer Hilfsfunktion) stehen (LAG Rheinland-Pfalz 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 2 TaBV 28/18

    Gemeinschaftsbetrieb - einheitlicher Leitungsapparat - unternehmerische

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. wurde vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit - rechtskräftigem - Beschluss vom 19. Januar 2016 - 6 TaBV 18/15 - zurückgewiesen.
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