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   OLG Hamm, 27.01.2009 - I-25 U 57/08   

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OLG Hamm, 27.01.2009 - I-25 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2009 - I-25 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - I-25 U 57/08 (https://dejure.org/2009,5755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    HGB § 242 Abs. 3; ; HGB § ... 243; ; HGB § 264 Abs. 1; ; HGB §§ 265 ff; ; HGB §§ 275 ff; ; HGB § 284; ; HGB § 316; ; HGB § 319; ; HGB § 319 Abs. 2 Nr. 5; ; HGB § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; HGB § 319 Abs. 3 Nr. 2; ; HGB § 322; ; BGB § 134; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 398 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BGB § 611; ; BGB § 670; ; BGB § 675; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 817 Satz 2; ; EGHGB § 58 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 167; ; StBGebV § 4; ; StBGebV § 4 Abs. 1 Satz 1; ; StBGebV § 9; ; StBGebV § 13; ; StBGebV § 13 Nr. 1; ; StBGebV § 13 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 319 Abs. 2 Nr. 5 a.F.; HGB § 322
    Rückforderung des Honorars für die Prüfung der Jahresabschlüsse wegen Beteiligung des Prüfers an deren Aufstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Mitwirkung des Abschlussprüfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1078
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 25 U 57/08
    Danach erfasst § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HGB nicht die allgemeine Beratungstätigkeit des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers und betrifft insbesondere nicht solche Hinweise und Vorschläge des Abschlussprüfers, die nur Ausfluss seiner Prüfungstätigkeit sind (BGHZ 118, 142-150).

    Zudem scheitern Ansprüche aus den §§ 677, 683, 670 BGB jedenfalls daran, dass die Klägerin eine nach § 319 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3 Nr. 2 HGB verbotene Leistung erbracht hat, die sie nicht den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BGHZ 118, 142 - 150).

    Denn zwar hat die Zedentin mit dem trotz Verstoß gegen § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HGB wirksamen Testat eine Leistung erlangt; der Wertersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen, weil die Beklagte als Leistende gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen hat, § 817 Satz 2 BGB (BGHZ 118, 142 - 150).

    Dass dem gegen § 319 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 HGB verstoßenden Abschlussprüfer ein Honoraranspruch nicht zusteht, obgleich das unzulässige Vorgehen einvernehmlich erfolgte, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 118, 142-150).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 25 U 57/08
    Soweit danach vielmehr Art und Umfang der Beratung über deren Zulässigkeit entscheiden (BGHZ 135, 260 - 269), hat das Landgericht jedoch die Grenzen zur unzulässigen Mitwirkung zu weit gezogen.

    Auf der Grundlage der sog. Allweiler-Entscheidung (BGHZ 135, 260 - 269) hat das Landgericht die Abgrenzung zwischen erlaubter Beratung und untersagter Mitwirkung nach der Funktion der Beratung sowie der Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung ausgerichtet.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 25 U 57/08
    Bereicherungsansprüche unterliegen seit dem 1. Januar 2002 der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (BGHZ 171, 1, 6).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2001 - 11 U 37/00

    Ansprüche eines Steuerberaters in der Gesamtvollstreckung des Mandanten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 25 U 57/08
    Führt dagegen der Prüfer einen lückenhaften, unvollständigen oder unbrauchbaren Entwurf erst durch seine Beratungsleistungen einem testierbaren Abschluss zu, verliert das Geschehen den Charakter der Prüfung und der Prüfer berät unzulässig (Brandenburgisches OLG, GmbHR 2001, 865-870).
  • OLG Köln, 24.02.2011 - 8 U 29/10

    Schadensersatzansprüche einer Bank gegen den Prüfer eines Darlehenskunden

    Führt ein Prüfer einen lückenhaften, unvollständigen oder unbrauchbaren Entwurf erst durch seine Beratungsleistungen einem testierbaren Abschluss zu, verliert das Geschehen den Charakter der Prüfung und der Prüfer berät unzulässig (vgl. auch OLG Hamm DStR 2009, 1978 f. m. w. Nw.).
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