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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2514
BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21 (https://dejure.org/2022,2514)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 (https://dejure.org/2022,2514)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 (https://dejure.org/2022,2514)
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  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6; AufenthG § ... 11 Abs. 1, 2 und 3, § 53 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 54 Abs. 1 und 2, § 55 Abs. 1; AsylG §§ 6, 36 Abs. 3, § 42; VwGO § 114; GRC Art. 7; EMRK Art. 8 Abs. 1; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19. September 1980 Art. 7 und 13; RL 2008/115/EG Art. 3, 6 und 11; RL 2013/32/EU Art. 46 Abs. 6 und 8
    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 GG, § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 11 Abs 2 AufenthG 2004, § 11 Abs 3 AufenthG 2004, § 53 Abs 1 AufenthG 2004
    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

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    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 6; AufenthG 2004, § 11; AufenthG 2004, § 53; AufenthG 2004, § 54; AufenthG 2004, § 55; AsylG, § 6; AsylG, § 36 Abs 3; VwGO, § 114; EUGrdRCh, Art 7; MRK, Art 8 Abs 1; EWGAss... RBes 1/80, Art 7; EGRL 115/2008, Art 3; EGRL 115/2008, Art 6; EGRL 115/2008, Art 11; EURL 32/2013, Art 46
    Türkei: Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
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    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung; Befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • datenbank.nwb.de

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot - und die asylrechtliche Rückkehrentscheidung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Einreise- und Aufenthaltsverbot bei asylrechtlicher Rückkehrentscheidung - Einreise- und Aufenthaltsverbot bei asylrechtlicher Rückkehrentscheidung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Ausweisung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 175, 16
 
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Wird zitiert von ... (358)Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 14.19

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Rn. 19 Die Befristung eines in § 11 Abs. 1 AufenthG in der bis zum 20. August 2019 geltenden Fassung noch vorgesehenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots, das mit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 S. 98, nachfolgend RL 2008/115/EG) so nicht vereinbar war (vgl. zur Anwendbarkeit der RL 2008/115/EG auf sogenannte nichtmigrationsbedingte Einreiseverbote wegen einer Ausweisung infolge einer strafrechtlichen Verurteilung auch BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Ausländer- und Asylrecht Nr. 100 Rn. 29 ff. und vom 6. Mai 2020 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des Senats lässt das Nichtergehen oder die Aufhebung einer Rückkehrentscheidung die Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung unberührt (BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Denn die Ausweisung, die selbst keine Rückkehrentscheidung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Zudem ist dem europäischen Recht und auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht zu entnehmen, dass die Abschiebungsandrohung, die als Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG anzusehen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Ausländer- und Asylrecht Nr. 100 Rn. 30 ff. und vom 6. Mai 2020 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Nach nationalem Recht ist die Ausweisung, auch wenn sie nach ständiger Rechtsprechung des Senats selbst keine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG darstellt (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Insbesondere liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in einer auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AufenthG in der vor dem 21. August 2019 gültigen Fassung ergangenen behördlichen Befristungsentscheidung regelmäßig auch die konstitutive Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil Unionsrecht ein allein auf einer Anordnung des Gesetzgebers beruhendes Einreise- und Aufenthaltsverbot ausschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 34;… vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42 …und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - NVwZ 2019, 483 Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Rn. 53 Nach der Definition des Einreise- und Aufenthaltsverbots muss ein Einreiseverbot im Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG immer mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, kann also ein Einreiseverbot nicht ohne Rückkehrentscheidung bestehen, auch wenn im umgekehrten Fall nach Art. 11 RL 2008/115/EG zu einer Rückkehrentscheidung nicht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden muss, sondern nur in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH…, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 48) hat hierzu auf Vorlage des Senats (Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Rn. 54 Der Senat hält in diesem Zusammenhang auch nach erneuter Prüfung an seiner Rechtsprechung (Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Ausländer- und Asylrecht Nr. 100 und vom 6. Mai 2020 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

  • EuGH, 03.06.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Ausländer- und Asylrecht Nr. 100; so auch Bauer/Hoppe, Urteilsanmerkung, NVwZ 2021, 1207 <1210 f.).

    Es ergibt sich aus Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 2008/115/EG, dass dieser Umstand es nicht rechtfertigt, in einer solchen Situation keine Rückkehrentscheidung gegen einen Drittstaatsangehörigen zu erlassen, sondern seine Abschiebung in Vollstreckung dieser Entscheidung aufzuschieben (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432], BZ - Rn. 55 ff.).

    Ausländer- und Asylrecht Nr. 100 Rn. 30, vgl. hierzu auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, Vorbemerkung §§ 53-56 Rn. 29), unterfällt bereits nicht dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG, ihre Voraussetzungen werden daher nicht durch die Richtlinie 2008/115/EG bestimmt (so auch Bauer/Hoppe, Urteilsanmerkung, NVwZ 2021, 1207 ).

    Rn. 53 Nach der Definition des Einreise- und Aufenthaltsverbots muss ein Einreiseverbot im Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG immer mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, kann also ein Einreiseverbot nicht ohne Rückkehrentscheidung bestehen, auch wenn im umgekehrten Fall nach Art. 11 RL 2008/115/EG zu einer Rückkehrentscheidung nicht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden muss, sondern nur in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 48) hat hierzu auf Vorlage des Senats (Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

    Dabei wird der Anwendungsbereich der Richtlinie allein unter Bezugnahme auf die Situation des illegalen Aufenthalts definiert, in der sich ein Drittstaatsangehöriger befindet, unabhängig von den Gründen, die dieser Situation zugrunde liegen oder den Maßnahmen, die gegen ihn getroffen werden können (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 45, so auch Lutz, in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Edition 2022, Art. 11 RL 2008/115/EG Rn. 6; a.A. VGH Mannheim…, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 138 ff.).

    Weiter hat der Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Aufrechterhaltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Aufhebung einer Rückkehrentscheidung ausgeführt, dass dem Wortlaut der Bestimmungen des Art. 3 Nr. 6 und des Art. 11 Abs. 1 RL 2008/115/EG zu entnehmen ist, dass ein Einreiseverbot die Rückkehrentscheidung dadurch ergänzen soll, dass dem Betroffenen verboten wird, während eines bestimmten Zeitraums nach seiner Rückkehr, also seiner Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, erneut in dieses Gebiet einzureisen und sich darin aufzuhalten (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 50 ff. und 52).

    Zwar kann ein Einreiseverbot, das unter die Richtlinie 2008/115/EG falle, seine individuellen Rechtswirkungen erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten, doch kann es nach der Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 54).

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Rn. 22 2.1 Die angefochtene Verfügung vom 27. Juni 2018 ist formell rechtmäßig, insbesondere war der Senator für Inneres der Beklagten nach § 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Aufenthaltsgesetz vom 28. November 2017 (Brem.GBl. S. 581) i.V.m. § 79 Abs. 3 BremPolG (a.F.) und dem wortgleichen § 141 Abs. 3 BremPolG in der am 8. Dezember 2020 in Kraft getretenen aktuellen Fassung des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1568) für ihren Erlass zuständig (näher hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 18 ff.).

    Denn nach der - vom Berufungsgericht zutreffend zugrunde gelegten - Rechtsprechung des Senats ist ein Ausländer mit einem Asylbegehren, das nach § 13 AsylG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) seit dem 1. Dezember 2013 auch das Begehren auf subsidiären Schutz umfasst, hinsichtlich aller zielstaatsbezogenen Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren zu verweisen; er hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 - Buchholz 402.251 § 29 AsylG Nr. 6 Rn. 22 und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 52 f.) und auch keinen Anspruch auf eine Doppelprüfung.

    Diese Bindungswirkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch negativen Entscheidungen des Bundesamts zu (BVerwG, Urteile vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20…, vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 , vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - BVerwGE 126, 192 Rn. 12 und vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 52 f.).

    Auch bei nachträglicher erheblicher Änderung der Sachlage ist ausschließlich das Bundesamt zur Korrektur seiner einmal getroffenen Feststellung befugt und zwar unabhängig von dem Zeitraum, der seit der Erstentscheidung des Bundesamts verstrichen ist (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).

    Dies sind solche Nachteile, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Belange des Ausländers auswirken können (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 50 ff. m.w.N.).

    Rn. 36 Ohne Erfolg bleibt in diesem Zusammenhang auch der - erstmals unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - (…juris Rn. 55) - in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erhobene Einwand des Klägers, ihm drohe wegen seiner türkischen Staatsangehörigkeit eine erneute Strafverfolgung und langjährige Freiheitsstrafe in der Türkei wegen seiner in Deutschland abgeurteilten Betäubungsmitteldelikte und damit eine Doppelbestrafung, die sich auf sein Recht auf Privat- und Familienleben auswirken würde.

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 21;… zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 2. September 2009 - 1 C 2.09 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 54 Rn. 18 …und vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16 Rn. 18), auf die das Berufungsgericht zu Recht hinweist, haben die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.

    Bei fortbestehenden konkreten Gefahren für höchste Rechtsgüter kommt eine Abweichung von der strafrechtlichen Legalprognose auch bei einer im Wesentlichen vergleichbaren Tatsachengrundlage in Betracht, ohne dass es insoweit der Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens bedarf (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 24).

    Diese Personen genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (…EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 - Rn. 57 ff.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19), und ihre Ausweisung ist nicht von vornherein unzulässig.

    Es ist aber der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19 …und vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 - InfAuslR 2020, 424 Rn. 24).

    Bei eng mit Deutschland verwurzelten "faktischen" Inländern bedarf es hiernach einer besonders sorgfältigen Prüfung und Erfassung der individuellen Lebensumstände eines Ausländers, seiner Verwurzelung in Deutschland einerseits und seiner Entwurzelung im Herkunftsland andererseits (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Die Maßstäbe, die der rechtlichen Beurteilung der hier streitgegenständlichen Ausweisung zugrunde zu legen sind, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. grundlegend Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 20 ff.;… ferner Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15 …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 17).

    Eine solche Person darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (zur Auslegung des § 53 Abs. 3 AufenthG s.a. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 46 und 57…, vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 23 …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 32).

    18/4097 S. 50; vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 36 ff. und 57 ff. und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 14 ff. und 30; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 11 N 24.18 - juris Rn. 15; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 ZB 15.492 - Asylmagazin 2016, 223; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2018 - 13 LB 44/17 - BeckRS 2018, 46529 Rn. 36 ff.; a.A. OVG Münster, Urteil vom 12. Juli 2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 40 ff.).

    Rn. 42 Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob im Lichte der oben dargestellten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union etwas anderes dann gelten müsste, wenn die Ausweisung von vornherein als sogenannte inlandsbezogene Ausweisung ergangen wäre, die gezielt nicht auf eine Aufenthaltsbeendigung durch freiwillige Ausreise oder Abschiebung, sondern wegen Vorliegens eines voraussichtlich auf absehbare Zeit bestehenden Abschiebungshindernisses lediglich auf die Vernichtung des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gerichtet und der Erlass einer Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG auf absehbare Zeit nicht beabsichtigt wäre (vgl. zur inlandsbezogenen Ausweisung VGH Mannheim, Urteil vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 - DVBl 2016, 387 ; s.a. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 48 f., vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 23 …und vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28).

    Da für die gerichtliche Überprüfung des Einreise- und Aufenthaltsverbots und seiner Befristung - wie oben dargelegt - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und gegebenenfalls zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 66 …und vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 16 f.).

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Die Maßstäbe, die der rechtlichen Beurteilung der hier streitgegenständlichen Ausweisung zugrunde zu legen sind, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (…vgl. grundlegend Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 20 ff.; ferner Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15 …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 17).

    Eine solche Person darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (…zur Auslegung des § 53 Abs. 3 AufenthG s.a. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 46 und 57, vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 23 …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 32).

    18/4097 S. 50; vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 36 ff. und 57 ff. und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 14 ff. und 30; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2020 - 11 N 24.18 - juris Rn. 15; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 ZB 15.492 - Asylmagazin 2016, 223; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2018 - 13 LB 44/17 - BeckRS 2018, 46529 Rn. 36 ff.; a.A. OVG Münster, Urteil vom 12. Juli 2017 - 18 A 2735/15 - juris Rn. 40 ff.).

    Rn. 42 Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob im Lichte der oben dargestellten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union etwas anderes dann gelten müsste, wenn die Ausweisung von vornherein als sogenannte inlandsbezogene Ausweisung ergangen wäre, die gezielt nicht auf eine Aufenthaltsbeendigung durch freiwillige Ausreise oder Abschiebung, sondern wegen Vorliegens eines voraussichtlich auf absehbare Zeit bestehenden Abschiebungshindernisses lediglich auf die Vernichtung des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG gerichtet und der Erlass einer Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RL 2008/115/EG auf absehbare Zeit nicht beabsichtigt wäre (vgl. zur inlandsbezogenen Ausweisung VGH Mannheim, Urteil vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 - DVBl 2016, 387 ; s.a. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 48 f., vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 23 …und vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28).

    Insbesondere liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in einer auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AufenthG in der vor dem 21. August 2019 gültigen Fassung ergangenen behördlichen Befristungsentscheidung regelmäßig auch die konstitutive Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil Unionsrecht ein allein auf einer Anordnung des Gesetzgebers beruhendes Einreise- und Aufenthaltsverbot ausschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 34; vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42 und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - NVwZ 2019, 483 Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Unionsrechtlich haben die Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet, so dass während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen sind (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - Rn. 61).

    Nach Art. 46 Abs. 8 RL 2013/32/EU hat der betreffende Mitgliedstaat dem Betroffenen bis zur Entscheidung über sein Bleiberecht in diesem Verfahren zu gestatten, in seinem Hoheitsgebiet zu verbleiben; bis zu einer solchen Entscheidung sind alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 …und Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] - Rn. 50 ff.).

    Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Fall der Ablehnung internationalen Schutzes selbst ausdrücklich betont, in dem er ausgeführt hat, dass die Rückkehrentscheidung aber auch "unmittelbar nach der Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz in einer gesonderten behördlichen Entscheidung [...] einer anderen Behörde" ergehen kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60).

    Schließlich sind die erforderlichen Rechtsschutz- und Verfahrensgarantien, für deren Anwendung die Mitgliedstaaten unionsrechtlich mit Blick auf Kapitel III der Richtlinie 2008/115/EG zu sorgen haben, vorliegend eingehalten worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 f., vgl. auch die Ausführungen zu § 53 Abs. 4 AufenthG).

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Sie ist nicht nur bezogen auf die Ausweisung und die Feststellung des Erlöschens der Niederlassungserlaubnis nach Maßgabe des § 51 Abs. 1 Halbs. 1 Nr. 5 AufenthG, die vom Aufhebungsbegehren mit umfasst ist, sondern auch bezüglich des mit der Ausweisungsentscheidung und deren Befristung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots als Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthaft (in diesem Sinne bereits BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42; ferner BVerwG…, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 10).

    Ausländer- und Asylrecht Nr. 114 Rn. 2 ff.), ist nach der Rechtsprechung des Senats unionsrechtskonform regelmäßig als konstitutiver Erlass eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer auszulegen (BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42 …und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - BVerwGE 162, 382 Rn. 28; ferner BVerwG…, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 - Buchholz 402.242 § 58a AufenthG Nr. 5 Rn. 72).

    Die Maßstäbe, die der rechtlichen Beurteilung der hier streitgegenständlichen Ausweisung zugrunde zu legen sind, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (…vgl. grundlegend Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 20 ff.;… ferner Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15 und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 17).

    Eine solche Person darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (…zur Auslegung des § 53 Abs. 3 AufenthG s.a. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 46 und 57…, vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 23 und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 32).

    Insbesondere liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in einer auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 AufenthG in der vor dem 21. August 2019 gültigen Fassung ergangenen behördlichen Befristungsentscheidung regelmäßig auch die konstitutive Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots, weil Unionsrecht ein allein auf einer Anordnung des Gesetzgebers beruhendes Einreise- und Aufenthaltsverbot ausschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 34; vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42 und vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - NVwZ 2019, 483 Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2019 - 1 C 14.19 - Buchholz 451.902 Europ.

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20

    Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Sie ist nicht nur bezogen auf die Ausweisung und die Feststellung des Erlöschens der Niederlassungserlaubnis nach Maßgabe des § 51 Abs. 1 Halbs. 1 Nr. 5 AufenthG, die vom Aufhebungsbegehren mit umfasst ist, sondern auch bezüglich des mit der Ausweisungsentscheidung und deren Befristung verbundenen Einreise- und Aufenthaltsverbots als Anfechtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthaft (in diesem Sinne bereits BVerwG…, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 42; ferner BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 10).

    Damit handelt es sich um einen einheitlichen, auch in sich nicht teilbaren belastenden Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 10; vgl. auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 6. Mai 2020 - 13 LB 190/19 - juris Rn. 54 und Beschluss vom 18. März 2021 - 8 ME 146/20 - InfAuslR 2021, 238 ;… ferner Störmer, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 36 VwVfG Rn. 38), der mit der Anfechtungsklage anzugreifen ist.

    Schützenswert sind solche persönlichen Belange, die dem Ausländer eine aufenthaltsrechtlich beachtliche Rückkehrperspektive vermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 14 f. m.w.N.).

    Da für die gerichtliche Überprüfung des Einreise- und Aufenthaltsverbots und seiner Befristung - wie oben dargelegt - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und gegebenenfalls zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (…BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 66 und vom 7. September 2021 - 1 C 47.20 - NVwZ 2021, 1842 Rn. 16 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
    Dies korrespondiert auch mit Art. 46 Abs. 6 Buchst. a RL 2013/32/EU, der als Ausnahme zu dem in seinem Absatz 5 aufgestellten Grundsatz des Rechts auf Verbleib im Hoheitsgebiet bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf u.a. bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen eine Modifizierung dahingehend erlaubt, dass lediglich der Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten ist, wenn der Mitgliedstaat ein Recht auf Verbleib in diesen Fällen nicht gewährt hat (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 100 und 101).

    Dabei wird der Anwendungsbereich der Richtlinie allein unter Bezugnahme auf die Situation des illegalen Aufenthalts definiert, in der sich ein Drittstaatsangehöriger befindet, unabhängig von den Gründen, die dieser Situation zugrunde liegen oder den Maßnahmen, die gegen ihn getroffen werden können (EuGH…, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - Rn. 45, so auch Lutz, in: Thym/Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Edition 2022, Art. 11 RL 2008/115/EG Rn. 6; a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 138 ff.).

    Dem Gesetzgeber bleibt es indessen unbenommen, insoweit eine eindeutige Entscheidung zu treffen, der in der gebotenen Klarheit zu entnehmen ist, dass er von der Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/115/EG, nach der die Mitgliedstaaten beschließen können, diese Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die nach einzelstaatlichem Recht aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung oder infolge einer strafrechtlichen Sanktion rückkehrpflichtig sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren anhängig ist, umfassend Gebrauch macht (a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 15. April 2021 - 12 S 2505/20 - juris Rn. 152 ff.).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …

  • EuGH, 24.02.2021 - C-673/19

    M u.a. (Transfert vers un État membre) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und …

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen …

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in …

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG; …

  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 …

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung; …

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …

  • EuGH, 01.10.2015 - C-290/14

    Die Rückführungsrichtlinie steht einer Regelung eines Mitgliedstaats, die die …

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch; …

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen …

  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781

    Klage auf Aufhebung der Ausweisungsverfügung

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - 18 A 2735/15

    Ausweisung Assoziationsberechtigter allein anhand der für diesen Personenkreis …

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach …

  • VGH Bayern, 13.05.2016 - 10 ZB 15.492

    Ausweisung eines drogenabhängigen Türken

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2020 - 11 N 24.18

    Ausländerrecht: Ausweisung eines mehrfach vorbestraften türkischen …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

    Dies gilt sowohl für die Ausweisung (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21, …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 11) als auch für die Abschiebungsandrohung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2021 - 12 S 603/21 -, juris Rn. 3 ) und das Einreise- und Aufenthaltsverbot (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21).

    In die Abwägung der widerstreitenden Interessen sind allerdings nur solche zielstaatsbezogenen Umstände einzubeziehen, die nicht der Prüfung durch das Bundesamt in einem Asylverfahren vorbehalten sind (im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 26, 34, …und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 21 ff.).

    Die neuerliche Begehung einer Straftat oder ein sonstiger Umstand, der das Ausweisungsinteresse erhöht, führt dazu, dass auch von einem möglichen Verbrauch erfasste frühere Sachverhalte wieder in die Gefahrenbeurteilung einzubeziehen sind (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25.02.2021 - 7 A 10826/20 -, juris Rn. 45).

    Soweit der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 (…2 BvR 1943/16, juris Rn. 24) unverändert dafür spricht, dass bei fortbestehenden konkreten Gefahren für höchste Rechtsgüter eine Abweichung von der strafrechtlichen Legalprognose auch bei einer im Wesentlichen vergleichbaren Tatsachengrundlage in Betracht kommt (dies annehmend etwa BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 29; OVG Bremen…, Beschluss vom 28.09.2021 - 2 LA 206/21 -, juris Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 08.04.2021 - 6 Bf 70/20.Z -, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 14.08.2019 - 18 A 1127/16 -, juris Rn. 10;… Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 22;… Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 27. ; ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht im Jahre 2022, ZAR 2023, 25, 38; a.A. Albert, ZAR 2022, 127 6 Bf 70/20.Z - entsprochen wurde>), auch wenn spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dies als Grund für eine Abweichung von der indiziellen Bedeutung der Strafaussetzung nicht mehr ausdrücklich aufgreifen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 16 ff., vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 22 ff., …und vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff.), kommt es hierauf nicht an.

    Rn. 94 IV. Die nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG gebotene Abwägung des öffentlichen Ausweisungsinteresses einerseits und des privaten Bleibeinteresses andererseits anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. allg. zu den Maßstäben etwa BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 33, …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 24 ff.;… Dörig in: Dörig, Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 40 ff.;… Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 37 ff., Rn. 61 ff., m.w.N. ) führt dazu, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung die privaten Interessen des Klägers überwiegt.

    Rn. 102 5. Auf die Rechtmäßigkeit der Ausweisung hat es keinen Einfluss, dass - wie aus nachfolgend B) ersichtlich - die Abschiebungsandrohung rechtswidrig und daher aufzuheben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 40).

    Die Bindungswirkung besteht fort, solange die Entscheidung des Bundesamts nicht aufgehoben oder abgeändert wurde; selbst bei nachträglicher erheblicher Änderung der Sachlage ist ausschließlich das Bundesamt zur Korrektur seiner einmal getroffenen Feststellungen befugt, und zwar unabhängig von dem Zeitraum, der seit seiner Erstentscheidung verstrichen ist (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 34, und VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 06.12.2022 - 12 S 2546/22 -, juris Rn. 15 , jew. m.w.N.).

    Rn. 125 II. Die im vorliegenden Fall verfügte Abschiebungsandrohung, die ihrerseits die Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 3 Nr. 4, Art. 6 und Art. 7 Abs. 1 UAbs. 1 Richtlinie 2008/115/EG darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41, 45 und 56, m.w.N., und EuGH-Vorlage vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 18, 21;… Senatsbeschluss vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 44;… Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 334 ), verstößt gegen die Verpflichtung zur Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung nach Art. 5 Richtlinie 2008/115/EG und ist daher rechtswidrig.

    Rn. 126 1. Drittstaatsangehörige, die wegen strafgerichtlicher Verurteilung ausgewiesen worden sind, sind in Deutschland nicht aufgrund von Art. 2 Abs. 2 lit. b) Richtlinie 2008/115/EG dem gesamten Anwendungsbereich der Richtlinie entzogen (…BVerwG, Beschlüsse vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 37, …und vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 4 ff.; dies nachfolgend aufgreifend EuGH…, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 39, 48; erneut ebenso BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 54;… siehe auch Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 11 Rn. 34 f. ), insbesondere ist die gegen sie erlassene Abschiebungsandrohung an ihren Vorgaben zu messen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, juris Rn. 75 ff.;… siehe allg. etwa BVerwG, EuGH-Vorlage vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris Rn. 22 ff., und BVerwG…, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, juris Rn. 24).

    Rn. 140 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Umgang mit dem Urteil vom 03.06.2021 bei der inlandsbezogenen Ausweisung offen gelassen (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris 41 f.; Berlit, jurisPR-BVerwG 15/2022 Anm. 1 unter E. zur EuGH-Vorlage des BVerwG vom 08.06.2022 - 1 C 24.21 -, juris).

    Rn. 147 1. Die mit der Richtlinie 2008/115/EU geschaffenen gemeinsamen Normen und Verfahren beziehen sich nur auf den Erlass von Rückkehrentscheidungen und deren Vollstreckung, da diese Richtlinie nicht zum Ziel hat, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Aufenthalt von Ausländern insgesamt zu harmonisieren; folglich regelt diese Richtlinie weder die Art und Weise, in der Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zuzuerkennen ist, noch die Folgen, die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aus dem illegalen Aufenthalt Drittstaatsangehöriger ergeben, gegenüber denen keine Entscheidung über die Rückführung in ein Drittland erlassen werden kann (…vgl. EuGH, Urteile vom 22.11.2022 - C-69/21, X -, juris Rn. 84…, vom 24.02.2021 - C-673/19, M, A und T -, juris Rn. 39 ff., vom 08.05.2018 - C-82/16, K. A. u.a. -, juris Rn. 44 f., …und vom 05.06.2014 -C-146/14 PPU, Mahdi -, juris Rn. 87; BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41).

    In Bezug auf Drittstaatsangehörige, die wegen strafgerichtlicher Verurteilungen ausgewiesen worden sind, liegt auch kein punktuelles Opt-out nach Art. 2 Abs. 2 lit. b) Richtlinie 2008/115/EG hinsichtlich der generellen Voraussetzungen für die Anordnung eines Einreiseverbots vor (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 54, …und Beschluss vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 6 sowie oben unter B II. 1.).

    Rn. 155 Die unionskonforme Anwendung des § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG im Lichte der Rückführungsrichtlinie führt dazu, dass ein Einreise- und Aufenthaltsverbot mit einer Rückkehrentscheidung, die im nationalen Recht die Abschiebungsandrohung und nicht die Ausweisung darstellt (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 41…, vom 21.08.2018 - 1 C 22.17 -, juris Rn. 35…, vom 29.05.2018 - 1 C 17.1.7 -, juris Rn. 24;… Beschlüsse vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 14, …und vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 -, juris Rn. 35; Fleuß, jurisPR-BVerwG 12/2022 Anm. 4 unter C.; siehe auch oben unter B. II.), einhergehen muss, also ein Einreiseverbot nicht ohne Rückkehrentscheidung bestehen darf (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 51, 55), auch wenn im umgekehrten Fall nach Art. 11 Richtlinie 2008/115/EG zu einer Rückkehrentscheidung nicht immer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden muss, sondern nur in den Fällen ihres Art. 11 Abs. 1 UAbs. 1. Ein solches Verbot entfaltet seine Wirkungen erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Betreffende das Hoheitsgebiet tatsächlich verlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 52 ff.;… EuGH, Urteile vom 03.06.2021 - C-546/19, BZ -, juris Rn. 50 ff., …und vom 26.07.2017 - C-225/16, Ouhrami -, juris Rn. 44 ff.;… Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.11.2022 - C-528/21, M.D. -, juris Rn. 56).

    Rn. 179 b) Über die Dauer der Titelerteilungssperre ist jedoch entsprechend § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nach Ermessen zu entscheiden, weshalb bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit - hier der Entscheidung des Senats - die Ausländerbehörde während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle ihrer Entscheidung und ggf. zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen trifft (vgl. allg. - auch zu den Anforderungen an Form und Handhabung der Nachbesserung gem. § 114 Satz 2 VwGO - BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris.

    Erfolgt die Ausweisung - wegen der Notwendigkeit der Einhaltung des Refoulement-Verbots - inlandsbezogen, ist für die Einordnung von persönlichen Belangen als schützenswert nicht allein maßgebend, ob sie dem Ausländer eine aufenthaltsrechtlich beachtliche Rückkehrperspektive vermitteln, was für den Regelfall der rückkehrbezogenen Aufenthaltsbeendigung gilt (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 57, …und vom 07.09.2021 - 1 C 47.20 -, juris Rn. 14 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 11 S 1306/23

    Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus general- und …

    Rn. 37 Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des (letzten) Tatsachengerichts (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 21 und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn 11; OVG Bremen…, Urteil vom 18.09.2024 - 2 LB 316/22 - juris Rn. 78;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 33 ).

    Die gebundene und gerichtlich voll überprüfbare Ausweisung setzt nach § 53 Abs. 1 AufenthG eine umfassende und ergebnisoffene Abwägung aller Umstände des Einzelfalls voraus, die vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geleitet wird (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 26; BayVGH…, Urteil vom 06.08.2024 - 19 B 23.924 - juris Rn. 24;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Formulierung eines öffentlichen Ausweisungsinteresses in § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG ist entbehrlich, wenn der Tatbestand eines besonderen Ausweisungsinteresses nach § 54 AufenthG verwirklicht ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 9, vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 26…, vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17 …und vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15).

    Stellt die Ausweisung einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens des Ausländers nach Art. 8 Abs. 1 EMRK dar, muss sie sich entsprechend den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte formulierten Anforderungen als nach Art. 8 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt erweisen (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 02.07.2024 - 2 BvR 678/24 - juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33, 35;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.04.2016 - 11 S 393/16 - juris Rn. 36 ;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 15. Aufl. 2025, § 53 Rn. 70, Vorb §§ 53-56 AufenthG, Rn. 114 ff., m.w.N. ).

    Rn. 53 Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen greift § 53 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ferner deshalb nicht ein, weil im vorliegenden Fall die Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 AufenthG erfüllt sind (…vgl. zu dieser Bestimmung Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 71 Rn. 307 ; zur Vereinbarkeit der Regelung mit Unionsrecht siehe BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 38 ).

    Rn. 82 (4) Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte sind bei ihrer aufenthaltsrechtlichen Gefahrenprognose rechtlich nicht an eine Entscheidung des Strafgerichts über eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung gebunden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 29…, vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18 …und vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23 …sowie Beschluss vom 23.06.2016 - 1 B 77.16 - juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 57 ;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 28 ;… Dörig, in: Dörig/Hocks, Migrations- und Integrationsrecht, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 21).

    Rn. 83 Allerdings ist eine Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts über die Aussetzung des Strafrests nach § 57 StGB von tatsächlichem Gewicht und stellt für die ausländerrechtliche Prognose ein wesentliches Indiz dar (…vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.2024 - 2 BvR 29/24 - juris Rn. 23…, vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19…, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 35 ff. …und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 29 …und vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 23 …sowie Beschluss vom 21.02.2023 - 1 B 76.22 - juris Rn. 11;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 57 ).

    Rn. 85 Selbst wenn das Bleibeinteresse des Ausländers besonders schwer wiegt, kann nach einer Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer eine relevante Wiederholungsgefahr bejaht werden, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage als derjenigen der Strafvollstreckungskammer getroffen wird, oder wenn die vom Ausländer in der Vergangenheit begangenen Straftaten fortbestehende konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter erkennen lassen; stets bedarf es jedoch einer substantiierten Begründung der ordnungsrechtlichen Prognose (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 24; siehe auch BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 29 …und Beschluss vom 24.10.2023 - 1 B 15.23 - juris Rn. 16; OVG Bremen…, Beschluss vom 06.07.2023 - 2 LA 318/22 - juris Rn. 16; Dörig, in: Dörig/Hocks, Migrations- und Integrationsrecht, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 21.

    Rn. 132 4. Die nach § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG gebotene Abwägung des öffentlichen Ausweisungsinteresses einerseits und des privaten Bleibeinteresses andererseits anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. allg. zu den Maßstäben BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33 …und vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 24 ff.;… Dörig, in: Dörig/Hocks, Migrations- und Integrationsrecht, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 40 ff.;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 37 ff., Rn. 61 ff., m.w.N. sowie oben unter 1.) führt dazu, dass das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung die privaten Interessen des Klägers mit Blick auf das hier in Kombination vorliegende general-/spezialpräventive Ausweisungsinteresse überwiegt.

    Hat der Ausländer - wie hier - bereits (erfolglos) ein Asylverfahren durchgeführt, ist die Ausländerbehörde zudem nach § 6 Satz 1 und § 42 Satz 1 AsylG an die in jenem Verfahren (zuletzt) getroffene Entscheidung des Bundesamts oder des Verwaltungsgerichts gebunden; diese Bindungswirkung kommt auch negativen Entscheidungen des Bundesamts zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 34;… Fleuß, jurisPR-BVerwG 12/2022 Anm. 4).

    Rn. 144 Im vorliegenden Fall ist diese Entscheidung schon deshalb nicht relevant, weil es sich bei der Ausweisung nach dem insoweit maßgeblichen nationalen Recht (vgl. EuGH…, Urteil vom 03.06.2021 - C-546/19 - juris Rn. 53) nicht um eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2008/115/EG handelt (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 42;… Beschluss vom 09.05.2019 - 1 C 14.19 - juris Rn. 30 ff.;… Dörig/Hoppe, in: Dörig/Hocks, Migrations- und Integrationsrecht, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 3).

    Eine Abschiebungsandrohung, die die Rückkehrentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie darstellt (BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 41, 45, 56 …und Beschluss vom 06.05.2020 - 1 C 14.19 - juris Rn. 14;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, Vor §§ 53-56 Rn. 30, m.w.N. ), ist nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens.

    Dies sind solche Nachteile, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützten Belange des Ausländers auswirken können (BVerwG, Urteile vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 35 …und vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 50 ff.; Fleuß, jurisPR-BVerwG 8/2022 Anm. 2).

  • BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23

    Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …

    Eine Ausweisung ist grundsätzlich auf die Aufenthaltsbeendigung durch Ausreise aus dem Bundesgebiet gerichtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 42 …und vom 25. Mai 2023 - 1 C 6.22 - BVerwGE 179, 22 Rn. 12 ff.).

    Die Rechtmäßigkeit der Ausweisung hängt daher nicht davon ab, ob eine Rückkehrentscheidung besteht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 42).

    Rn. 24 aa) Bei der Ausweisung trotz bestehenden Abschiebungsverbots sind in die Abwägung der Ausweisungs- und der Bleibeinteressen nur Beeinträchtigungen von Belangen des Ausländers im Herkunftsstaat einzustellen, die das Gewicht eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nicht erreichen, aber gleichwohl so erheblich sind, dass sie sich auf die durch Art. 7 GRC und Art. 8 EMRK geschützten Belange auswirken können (…vgl. näher BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 Rn. 28 m. w. N., vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - Buchholz 402.261 § 6 FreizügG/EU Nr. 4 Rn. 52 und vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 35).

    Nach Art. 3 Nr. 6 und Art. 11 RL 2008/115/EG hat das Einreise- und Aufenthaltsverbot zwingend mit einer Rückkehrentscheidung einherzugehen (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 53).

    Ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das unter die Rückführungsrichtlinie fällt, kann seine individuelle Rechtswirkung zwar erst nach der - freiwilligen oder zwangsweisen - Vollstreckung der Rückkehrentscheidung entfalten, doch kann es nach Aufhebung der Rückkehrentscheidung nicht aufrechterhalten werden (EuGH…, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 [ECLI:EU:C:2021:432] - Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 52 f.).

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