Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG
Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren (Ermessen des Tatrichters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Jugendstrafverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 73c Abs 1 S 2 StGB, § 73d Abs 1 S 2 StGB, Art 316h S 1 StGBEG
Neuregelung der Vermögensabschöpfung: Anfrage zur Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Jugendstrafverfahren - IWW
§ 73 Abs. 1 StGB, § ... 73c Satz 1 StGB, § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 73c StGB, § 2 Abs. 2 JGG, § 74 JGG, § 15 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 JGG, § 459g Abs. 5 StPO, Art. 316h Satz 1 EGStGB, §§ 73 ff. StGB, § 76 Satz 1 JGG, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, §§ 73 bis 73c StGB, § 8 Abs. 3 JGG, § 459g StPO, § 6 JGG, § 5 Abs. 1, 2 JGG, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 8 JGG, § 2 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 15 JGG, § 15 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 15 Abs. 2 JGG, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 11 Abs. 3 JGG, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 82 JGG, § 79 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 StGB, § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 JGG, Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 StGB, § 18 Abs. 1, § 105 Abs. 3 JGG, § 459g Abs. 5 Satz 2 StPO, § 459g Abs. 3 StPO, §§ 102 ff. StPO, § 131 Abs. 1 StPO, § 81 JGG, § 109 JGG, § 73d Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz StGB, § 2 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 354 Abs. 1 StPO, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG
- Wolters Kluwer
Stehen der Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stehen der Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung von Taterträgen gegen Heranwachsende
- rae-oehlmann.de (Pressemitteilung)
Anfrage des 1. Strafsenats nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG wegen der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht" von RA Dr. Stephan Beukelmann, NJW Spezial 2019, 504 - 504
Verfahrensgang
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
- BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
- BGH, 10.03.2020 - 4 ARs 10/19
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
- BGH, 01.12.2020 - 6 ARs 15/20
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
- BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 682
- NStZ-RR 2020, 124
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Der Senat fragt bei dem 2. und 5. Strafsenat an, ob an der entgegenstehenden Rechtsauffassung in den Urteilen vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 und vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 sowie in dem Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18 festgehalten wird.Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung des § 2 Abs. 2 JGG grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 7 zu §§ 73 ff. StGB nF sowie BGH…, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF).
Der 2. Strafsenat hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil vom 21. November 2018 - ebenfalls ohne nähere Begründung - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Verurteilung einer Angeklagten zu einer Einheitsjugendstrafe um die von der Jugendkammer unterlassene Anordnung der Einziehung nach § 73c Satz 1 StGB ergänzt, nachdem er auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen den Wert des Erlangten selbst bestimmt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 8).
- BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19
Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung; …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Der Senat fragt bei dem 2. und 5. Strafsenat an, ob an der entgegenstehenden Rechtsauffassung in den Urteilen vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 und vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 sowie in dem Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18 festgehalten wird.Soweit hinsichtlich der zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zur Begründung maßgeblich auf den Willen des Gesetzgebers abgestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 Rn. 7; Köhler, NStZ 2018, 730, 731 f.; Korte, NZWiSt 2018, 231, 232 f.;… Müko-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 8), ist dieses Argument nur von eingeschränkter Überzeugungskraft, da sich in den Gesetzesmaterialen zum neuen Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung außer der redaktionellen Anpassung in § 76 Satz 1 JGG kein Anhaltspunkt für eine inhaltliche Befassung mit der Einziehung im Jugendstrafverfahren oder gar eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung auf das Jugendstrafrecht findet (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 104).
Der 5. Strafsenat unterstreicht in dieser Entscheidung mit näherer Begründung nochmals, dass §§ 73 ff. StGB im Jugendstrafrecht - gleich wie im Erwachsenenstrafrecht - zwingend und uneingeschränkt anzuwenden seien (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19).
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Der Senat fragt bei dem 2. und 5. Strafsenat an, ob an der entgegenstehenden Rechtsauffassung in den Urteilen vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 und vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 sowie in dem Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18 festgehalten wird.Der 5. Strafsenat hat ohne nähere Begründung auf die Revision der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil vom 24. Mai 2018 analog § 354 Abs. 1 StPO den Wert des aus der Tat Erlangten - auf der Grundlage rechtsfehlerfreier Feststellungen - selbst bestimmt und den einzuziehenden Betrag in Höhe der gesamten Beute festgesetzt, weil das Landgericht rechtsfehlerhaft davon ausgegangen war, die Angeklagten hätten jeweils lediglich ihren eigenen Beuteanteil erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 Rn. 11 f.).
- BGH, 24.01.2019 - 5 StR 475/18
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Der Senat fragt bei dem 2. und 5. Strafsenat an, ob an der entgegenstehenden Rechtsauffassung in den Urteilen vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 und vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 sowie in dem Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18 festgehalten wird.In seinem Beschluss vom 24. Januar 2019 hat der 5. Strafsenat die Revision eines nach Jugendstrafrecht verurteilten Angeklagten mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass er für den Einziehungsbetrag als Gesamtschuldner haftet, und dabei darauf hingewiesen, dass §§ 73 ff. StGB uneingeschränkt auf Jugendliche und Heranwachsende anwendbar seien (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr anerkannt, dass eine Vollstreckung zwingend zu unterbleiben hat, wenn der Verurteilte entreichert ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57 …und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17;… ebenso BeckOK StPO/Coen, 33. Ed., § 459g Rn. 23; Bittmann, KriPoZ 2016, 120, 125 f.).Zudem wird weitergehend diskutiert, welche Voraussetzungen an das Merkmal der Entreicherung zu stellen sind, so, ob eine Entreicherung auch dann angenommen werden kann, wenn der Täter mit den Taterträgen Schulden begleicht oder sie "verprasst' (…vgl. ablehnend Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 62. Aufl., § 459g Rn. 13;… KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 459g Rn. 17; die Zulässigkeit einer wertenden Entscheidung des Gerichts generell verneinend BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57, BGHR StGB § 73c Verhältnismäßigkeit 1).
- BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung des § 2 Abs. 2 JGG grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. BGH…, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 7 zu §§ 73 ff. StGB nF sowie BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF).Damit ist auch die in § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB genannte Maßnahme der Einziehung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF mwN;… Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 6 Rn. 5;… BeckOK JGG/Putzke, 13. Ed., § 8 Rn. 8).
- LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche, …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Während teilweise die Einziehung - entsprechend der gesetzlichen Neuregelung im Erwachsenenstrafrecht - im Erkenntnisverfahren unabhängig davon, ob der Angeklagte noch bereichert ist, als zwingend angesehen wird (…vgl. Brunner/ Dölling, JGG, 13. Aufl., § 6 Rn. 5;… MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 8;… Diemer/Schatz/Sonnen/Diemer, JGG, 7. Aufl., § 8 Rn. 11 f. zum alten Recht; Reitemeier, ZJJ 2017, 354, 361, 366; Köhler, NStZ 2018, 730, 731 f.; Korte, NZWiSt 2018, 231, 233; Schumann, StraFo 2018, 415, 419; LG Trier…, Urteil vom 27. September 2017 - 8031 Js 20631/16 jug. 2a Ns Rn. 21 ff.), nimmt die Gegenauffassung demgegenüber mit unterschiedlichen Begründungsansätzen an, die Entscheidung über die Anordnung stehe im Ermessen des Tatgerichts (…vgl. Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 6 Rn. 7; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2018, 219, 223 ff.;… Kölbel, 42. Strafverteidigertag 2018, S. 339 ff.; LG Münster, NStZ 2018, 669; AG Rudolstadt, StV 2019, 462; AG Frankfurt a.M., ZJJ 2018, 249, 250 f., ZJJ 2018, 251, 252 f.).Soweit hinsichtlich der zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zur Begründung maßgeblich auf den Willen des Gesetzgebers abgestellt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 Rn. 7; Köhler, NStZ 2018, 730, 731 f.; Korte, NZWiSt 2018, 231, 232 f.;… Müko-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 8), ist dieses Argument nur von eingeschränkter Überzeugungskraft, da sich in den Gesetzesmaterialen zum neuen Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung außer der redaktionellen Anpassung in § 76 Satz 1 JGG kein Anhaltspunkt für eine inhaltliche Befassung mit der Einziehung im Jugendstrafverfahren oder gar eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung auf das Jugendstrafrecht findet (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 104).
- BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Vielmehr sind bei der Rechtsfolgenbestimmung stets die im Einzelfall relevanten Umstände und Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 BvR 2577/06 Rn. 22 ff.). - BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Umgekehrt erscheint die mit der Vermögensabschöpfung nach dem Bruttoprinzip verbundene Vermögenseinbuße, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein strafähnlicher Charakter zukommt (vgl. zum früheren Verfallsrecht BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 Rn. 77 ff., BVerfGE 110, 1, 20 ff.), für Jugendliche oder Heranwachsende unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung nicht immer angemessen. - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr anerkannt, dass eine Vollstreckung zwingend zu unterbleiben hat, wenn der Verurteilte entreichert ist (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 57 …und vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 Rn. 11; Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17;… ebenso BeckOK StPO/Coen, 33. Ed., § 459g Rn. 23; Bittmann, KriPoZ 2016, 120, 125 f.). - BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine …
- LG Trier, 27.09.2017 - 8031 Js 20631/16
- AG Rudolstadt, 29.08.2017 - 312 Js 11104/17
Jugendstrafverfahren wegen mehrfachen Betruges: Zulässigkeit der Einziehung von …
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch …
Ferner hat er beim 3. und 4. Strafsenat angefragt, ob dortige Rechtsprechung entgegenstehe und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten werde (Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, NStZ 2019, 682 - Anfragebeschluss).Mit Beschluss vom 8. Juli 2020 (1 StR 467/18) hat der 1. Strafsenat dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 2 GVG folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
Entgegen der Auffassung des anfragenden Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, Rn. 16; im Folgenden: Anfragebeschluss) gibt die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung durch das Gesetz vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) keinen Anlass zu einer Neubewertung der Einziehung von Taterträgen bzw. deren Wert (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) in dem Sinne, dass die Anordnung im jugendgerichtlichen Verfahren nunmehr im Ermessen der Jugendgerichte stünde. - BGH, 19.12.2019 - 1 StR 293/19
Erpressung (Vorsatz hinsichtlich einer rechtswidrigen Bereicherung: Irrtum über …
Das neue Tatgericht wird bei einer erneuten Einziehungsentscheidung den Senatsbeschluss vom 11. Juli 2019 (1 StR 467/18) zu beachten haben, falls nicht eine Sachbehandlung nach § 421 StPO in Betracht gezogen wird.
- BGH, 18.12.2019 - 2 StR 194/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendbarkeit im …
bb) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Verhängung der in §§ 73 ff. StGB vorgesehenen Maßnahmen auch im Jugendstrafrecht gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 JGG zulässig, und zwar unabhängig davon, ob der Wert noch im Vermögen des Jugendlichen oder des nach Jugendstrafrecht zu behandelnden Heranwachsenden vorhanden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, NStZ 2019, 682, 683 mwN).d) Ob die Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht zwingend anzuordnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, NStZ 2019, 682 ff.; andererseits: Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222; BGH…, Urteil vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, juris Rn. 5 ff. mwN; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18), muss der Senat hier nicht entscheiden.
- KG, 07.09.2020 - 5 Ws 105/19
Darlegungs- und Beweislast des Einziehungsadressaten für einen behaupteten …
Eine alleinige Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges, wie sie teilweise unter Hinweis auf § 462a Abs. 2 Satz 1 StPO angenommen wird (vgl. Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 674 Fn. 86, 675;… Nestler in: Münchner Kommentar, StPO 1. Aufl., § 459g Rn. 22 [zur Entscheidung nach Abs. 3]), besteht im Hinblick auf die eindeutige Regelung in § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO nicht (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 15.Juni 2020 - 2 Ws 152/19 - juris Rn. 8 ff.; LG Hildesheim…, Beschluss vom 31. Januar 2020 - 23 StVK 30/20 - juris Rn. 4; Lubini NZWiSt 2019, 419, 423;… Coen in BeckOK StPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 459g Rn. 19; vgl. ferner [die Anwendbarkeit des § 462a Abs. 1 StPO voraussetzend] BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17 -, juris [obiter dictum]; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. Februar 2020 - Ws 2/20 - juris Rn. 7 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 2 Ws 69/19 [40/19] - juris Rn. 3;… Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 459g Rn. 12; ferner [die Zuständigkeit des nach § 82 JGG für die Vollstreckung zuständigen Jugendgerichts voraussetzend] BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18 - juris Rn. 22).Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nunmehr anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18 - juris Rn. 21 m.w.N. [obiter dictum]) und wird auch von mehreren Oberlandesgerichten vertreten (vgl. Thür. OLG…, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 Ws 341/19 - juris Rn. 10 f.;… OLG Nürnberg, a.a.O. - juris Rn. 8, 10 ff.; ebenso auch LG Bochum…, Beschluss vom 24. April 2020 - II-12 KLs-450 Js 18/16-6/19 - BeckRS 2020, 7603, Rn. 14;… Coen in: BeckOK, StPO 37. Edition 01.07.2020, § 459g Rn. 23).
- BGH, 01.12.2020 - 6 ARs 15/20
Ermessen des Tatgerichts bzgl. der Entscheidung über die Einziehung von …
- BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung …
Der Anwendungsbereich des § 85 Abs. 5 JGG ist nicht auf jugendrichterliche Sanktionen im engeren Sinne beschränkt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 1981 - 2 ARs 80/81, BGHSt 30, 78, 79 (zum inhaltsgleichen § 85 Abs. 3 JGG aF);… vgl. auch BeckOK-JGG/Sengbusch, 13. Ed., § 85 Rn. 13), sondern gilt auch für die Vollstreckung von Nebenstrafen, Maßregeln und Nebenfolgen (…vgl. NK-JGG/Rose, 10. Aufl., § 82 Rn. 2;… Eisenberg, aaO, § 82 Rn. 39), worunter auch die Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 177 f.;… MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 6;… BeckOK-JGG/Putzke, aaO, § 8 Rn. 8;… NK-JGG/Ostendorf, aaO, § 6 Rn. 2;… Eisenberg, aaO, § 6 Rn. 5). - BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im …
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG mit ausführlich begründetem Beschluss vom 11. Juli 2019 seine Rechtsaufassung mitgeteilt, wonach - insoweit in Übereinstimmung mit der Auffassung des Amtsgerichts - die Einziehung von Taterträgen nach den Vorschriften der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zulässig sei, ihre Anordnung aber - ausgehend vom Wortlaut der Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG und unter Berücksichtigung ihres Regelungsgegenstandes - im Ermessen des Tatrichters stehe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18 -, juris, Rn. 11 ff.). - BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19
Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer …
- OLG Hamm, 18.08.2020 - 4 RVs 90/20
Einziehung, Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Ermessen
Rn. 13 § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG angefragt, ob diese an ihrer teils entgegenstehenden Rechtsprechung festhalten wollen (zu vgl. auch zum Streitstand BGH, Beschluss vom 11.07.2019 - 1 StR 467/18 -, bei juris).Rn. 14 Demgegenüber ist der 1. Strafsenat des BGH unter Betonung des im Jugendstrafrecht maßgeblichen Erziehungsgedankens der Auffassung, dass die Entscheidung über die Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB und des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB im Ermessen des Tatgerichts stünde (zu vgl. BGH, Beschluss vom 11.07.2019 - 1 StR 467/18 -, bei juris).
- BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
Einziehung von Wertersatz in Jugendsachen zwingend? Antwort des 3. Strafsenat des …
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 54/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangtes bei mehreren Beteiligten)
- BGH, 12.11.2019 - 2 StR 125/19
Einziehungs- und Adhäsionsausspruch (Kennzeichnung der Haftung als …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 532/18
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- LG Bochum, 16.12.2021 - 5 KLs 8/19
- BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19
Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines …
- BGH, 06.05.2020 - 2 StR 542/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Begehung einer schweren räuberischen …
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 555/19
Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet
- LG Hamburg, 24.08.2022 - 607 StVK 395/22
Einziehung, Vollstreckung, Entreicherung, Verhältnismäßigkeit
- LG Bochum, 18.10.2019 - 5 KLs 8/19
- BGH, 26.11.2019 - 5 StR 570/19
Verwerfung der Revision als unbegründet
- BGH, 06.08.2019 - 1 StR 215/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung des Verteidigers für das …
- LG Hamburg, 06.12.2019 - 627 KLs 3/19
Tatmehrheit und Tateinheit bei Betäubungsmittelstraftaten; Einziehung
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Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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§ 132 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 StGB; § 73 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG
Vorlageverfahren; Einziehung des Werts von Taterträgen (Ermessen des Tatgerichts über die Anordnung im Jugendstrafverfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 StGB, §§ 73 ff StGB, § 2 JGG, § 8 Abs 3 JGG, § 459g StPO
- IWW
§ 73c Satz 1 StGB, § ... 8 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 2 Abs. 2 JGG, § 74 JGG, § 15 Abs. 1 Satz 2 JGG, § 15 Abs. 2 Nr. 2 JGG, § 73c StGB, § 459g Abs. 5 StPO, §§ 73 ff. StGB, § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 1 StGB, § 132 Abs. 2 GVG, § 132 Abs. 4 GVG, § 76 Satz 1 JGG, § 2 Abs. 1 JGG, § 15 JGG, § 81 JGG, § 2 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 2 Abs. 1 Satz 2 JGG, §§ 5, 9 ff. JGG, § 27 JGG, § 61 JGG, § 73d Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz StGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 15 Abs. 2 JGG, § 15 Abs. 3 Satz 2, § 11 Abs. 3 JGG, § 8 JGG, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 459g Abs. 5 Satz 2 StPO, § 79 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Abs. 5 Satz 1, Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 StGB, § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 JGG, Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 StGB, § 18 Abs. 1, § 105 Abs. 3 JGG, § 459g Abs. 3 StPO, § 82 JGG, § 132 Abs. 2, 4 GVG
- Wolters Kluwer
Kärungsbedürftigkeit des Stehens der Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts; Spezialprävention als Ziel des Jugendstrafrechts; Übertragung der Neuregelungen der Vermögensabschöpfung auf das ...
- rechtsportal.de
Kärungsbedürftigkeit des Stehens der Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts; Spezialprävention als Ziel des Jugendstrafrechts; Übertragung der Neuregelungen der Vermögensabschöpfung auf das ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafverfahren - und der Streit um das Ermessen des Gerichts
Verfahrensgang
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
- BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
- BGH, 10.03.2020 - 4 ARs 10/19
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
- BGH, 01.12.2020 - 6 ARs 15/20
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
- BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
Anfrageverfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Die in den Antworten des 2., 4. und 5. Strafsenats (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19; vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19) aufgeführten Argumente vermögen den Senat nicht zu überzeugen.a) Die maßgebliche Argumentation des 2., 4. und 5. Strafsenats besteht darin, auf einen vermeintlichen Willen des Gesetzgebers zur zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zu verweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1;… vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7 ff.; ebenso BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 13, 17;… Urteil vom 8. Mai 2019 ? 5 StR 95/19 Rn. 7).
(1) Die grundsätzliche Unvereinbarkeit folgt bereits daraus, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung - wie der 5. Strafsenat zutreffend hervorgehoben hat - im Ansatz das Ziel verfolgt, "möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Rechtsgemeinschaft in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften' (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 13 unter Hinweis auf BT-Drucks. 18/9525, S. 45, 65 und BVerfGE 110, 1, 29).
Soweit hinsichtlich der aus dem Erziehungsgedanken resultierenden Bedenken eingewandt wird, der Erziehungsgedanke gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 JGG sei bei der Bestimmung der Rechtsfolgen lediglich "vorrangig' zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 12), sodass andere Belange auch Bedeutung erlangen könnten, ist darauf hinzuweisen, dass diese Formulierung nach dem Willen des Gesetzgebers auf eine zusätzlich mögliche Berücksichtigung von Belangen des Schuldausgleichs abzielt (…vgl. BT-Drucks. 16/6239, S. 9 f.;… Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 2 Rn. 3).
(c) Diese Abkehr von dem im Jugendstrafrecht fundamentalen Grundprinzip der Rechtsfolgenbestimmung im Einzelfall durch das erkennende Gericht bei einer zwingenden Anwendung von § 73c Satz 1 StGB findet auch in den Beschlüssen des 2., 4. und 5. Strafsenats keine ausreichende Beachtung, soweit dort darauf abgestellt bzw. als ausreichend erachtet wird, dass "erzieherischen Belangen ... im Vollstreckungsverfahren Rechnung getragen werden' könne (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7) bzw. diese gewahrt werden können (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 17).
(2) Soweit der 4. und der 5. Strafsenat unter Hinweis auf die Gesetzgebungshistorie geltend machen, dass die Einziehung und die Anwendungsfälle des § 15 JGG - als zwei Rechtsinstitute - nebeneinander stünden (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 18 ff. und 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6), trifft dies nicht zu.
(3) Soweit der 5. Strafsenat aus dem Schweigen des Gesetzgebers zu dem Verhältnis der Neuregelung der §§ 73 ff. StGB zu § 15 JGG sowohl eine bewusste Entscheidung für ein Nebeneinander der beiden Rechtsinstitute als auch gar einen Vorrang der Einziehungsregelungen ableiten will (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 20), fehlt dafür jeglicher Beleg in den Gesetzesmaterialien.
b) Der 4. und der 5. Strafsenat haben zudem geltend gemacht, der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG lasse eine Auslegung dahingehend, dass die Anordnung der Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen im Ermessen des Jugendgerichts stehe, nicht zu (…vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4;… vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 f. und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16; so auch Schumann, StraFo 2019, 431;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 21. Aufl., § 8 Rn. 4, die jedoch eine Einschränkung über § 2 Abs. 1 JGG generell bei der Wertersatzeinziehung befürworten, vgl. aaO § 6 Rn. 11 ff.; dem Senat in seiner 34 35 Auslegung des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG als möglichem Lösungsweg zustimmend allerdings Eisenberg ZJJ 2020, 203, 204).
Dass die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG vor der Neuregelung in einem anderen Sinn verstanden wurde (…so der 4. und 5. Strafsenat, vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4;… vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 ff. und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16), steht der - vom Wortlaut der Norm gedeckten - Auslegung durch den Senat nicht entgegen.
Soweit der 5. Strafsenat hinsichtlich dieser Bedenken darauf verweist, dass bei allen Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren oder bei einer späteren Wiederaufnahme der Vollstreckung durch den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter (§ 82 JGG) erzieherische Belange zu berücksichtigen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 24 f.), ist dies nicht aussagekräftig, zumal nicht näher ausgeführt wird, in welcher Weise dies geschehen soll.
- BGH, 10.03.2020 - 4 ARs 10/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (zwingende Anwendung im …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Die in den Antworten des 2., 4. und 5. Strafsenats (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19; vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19) aufgeführten Argumente vermögen den Senat nicht zu überzeugen.a) Die maßgebliche Argumentation des 2., 4. und 5. Strafsenats besteht darin, auf einen vermeintlichen Willen des Gesetzgebers zur zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zu verweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1; vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6 …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7 ff.; ebenso BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 13, 17;… Urteil vom 8. Mai 2019 ? 5 StR 95/19 Rn. 7).
(2) Soweit der 4. und der 5. Strafsenat unter Hinweis auf die Gesetzgebungshistorie geltend machen, dass die Einziehung und die Anwendungsfälle des § 15 JGG - als zwei Rechtsinstitute - nebeneinander stünden (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 18 ff. und 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6), trifft dies nicht zu.
b) Der 4. und der 5. Strafsenat haben zudem geltend gemacht, der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG lasse eine Auslegung dahingehend, dass die Anordnung der Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen im Ermessen des Jugendgerichts stehe, nicht zu (vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4;… vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 f. …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16; so auch Schumann, StraFo 2019, 431;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 21. Aufl., § 8 Rn. 4, die jedoch eine Einschränkung über § 2 Abs. 1 JGG generell bei der Wertersatzeinziehung befürworten, vgl. aaO § 6 Rn. 11 ff.; dem Senat in seiner 34 35 Auslegung des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG als möglichem Lösungsweg zustimmend allerdings Eisenberg ZJJ 2020, 203, 204).
Dass die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG vor der Neuregelung in einem anderen Sinn verstanden wurde (so der 4. und 5. Strafsenat, vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4;… vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 ff. …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16), steht der - vom Wortlaut der Norm gedeckten - Auslegung durch den Senat nicht entgegen.
- BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19
Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
a) Die maßgebliche Argumentation des 2., 4. und 5. Strafsenats besteht darin, auf einen vermeintlichen Willen des Gesetzgebers zur zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zu verweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1;… vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6 …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7 ff.; ebenso BGH, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 13, 17;… Urteil vom 8. Mai 2019 ? 5 StR 95/19 Rn. 7).(c) Diese Abkehr von dem im Jugendstrafrecht fundamentalen Grundprinzip der Rechtsfolgenbestimmung im Einzelfall durch das erkennende Gericht bei einer zwingenden Anwendung von § 73c Satz 1 StGB findet auch in den Beschlüssen des 2., 4. und 5. Strafsenats keine ausreichende Beachtung, soweit dort darauf abgestellt bzw. als ausreichend erachtet wird, dass "erzieherischen Belangen ... im Vollstreckungsverfahren Rechnung getragen werden' könne (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1 …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7) bzw. diese gewahrt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 17).
b) Der 4. und der 5. Strafsenat haben zudem geltend gemacht, der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG lasse eine Auslegung dahingehend, dass die Anordnung der Einziehung von Taterträgen oder des Wertes von Taterträgen im Ermessen des Jugendgerichts stehe, nicht zu (…vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4; vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 f. …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16; so auch Schumann, StraFo 2019, 431;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 21. Aufl., § 8 Rn. 4, die jedoch eine Einschränkung über § 2 Abs. 1 JGG generell bei der Wertersatzeinziehung befürworten, vgl. aaO § 6 Rn. 11 ff.; dem Senat in seiner 34 35 Auslegung des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG als möglichem Lösungsweg zustimmend allerdings Eisenberg ZJJ 2020, 203, 204).
Dass die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG vor der Neuregelung in einem anderen Sinn verstanden wurde (…so der 4. und 5. Strafsenat, vgl. Beschlüsse vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 4; vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 11 ff. …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 16), steht der - vom Wortlaut der Norm gedeckten - Auslegung durch den Senat nicht entgegen.
- BVerfG, 18.09.2007 - 2 BvR 2577/06
Zulässigkeit der Feststellung, Speicherung und Verwendung eines …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts wohnt das Verfassungsrang beanspruchende Ziel möglichst weitgehender sozialer Integration inne (BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 217; NJW 2006, 2093, 2095).Es ergreift dabei jeweils die jugendrichterlichen Maßnahmen, die am besten der durch die Tat erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit und der festgestellten Erziehungsfähigkeit Rechnung tragen (so insgesamt BVerfGE 74, 102, 124; vgl. auch BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 216 f.).
(b) Maßgeblich für die gesamte Rechtsfolgenbemessung im Jugendstrafrecht ist danach allein eine individualisierende Betrachtung und Abwägung der erzieherischen Belange und Erfordernisse im Einzelfall (…vgl. Anfragebeschluss vom 11. Juli 2019 Rn. 20; BVerfG, NStZ-RR 2008, 215, 216 f.; Eisenberg, ZJJ 2020, 203, 204; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2019, 235, 236).
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendung im …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Die in den Antworten des 2., 4. und 5. Strafsenats (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19; vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19) aufgeführten Argumente vermögen den Senat nicht zu überzeugen.a) Die maßgebliche Argumentation des 2., 4. und 5. Strafsenats besteht darin, auf einen vermeintlichen Willen des Gesetzgebers zur zwingenden Anwendung der §§ 73 ff. StGB auch im Jugendstrafrecht zu verweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1;… vom 10. März 2020 - 4 ARs 10/19 Rn. 6 …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7 ff.; ebenso BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 13, 17;… Urteil vom 8. Mai 2019 ? 5 StR 95/19 Rn. 7).
(c) Diese Abkehr von dem im Jugendstrafrecht fundamentalen Grundprinzip der Rechtsfolgenbestimmung im Einzelfall durch das erkennende Gericht bei einer zwingenden Anwendung von § 73c Satz 1 StGB findet auch in den Beschlüssen des 2., 4. und 5. Strafsenats keine ausreichende Beachtung, soweit dort darauf abgestellt bzw. als ausreichend erachtet wird, dass "erzieherischen Belangen ... im Vollstreckungsverfahren Rechnung getragen werden' könne (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 ARs 203/19 Rn. 1 …und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 7) bzw. diese gewahrt werden können (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 4 StR 62/19 Rn. 17).
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
(1) Die grundsätzliche Unvereinbarkeit folgt bereits daraus, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Vermögensabschöpfung - wie der 5. Strafsenat zutreffend hervorgehoben hat - im Ansatz das Ziel verfolgt, "möglichen Beeinträchtigungen des Vertrauens der Rechtsgemeinschaft in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung zu begegnen, die sich ergeben können, wenn Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten dürften' (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 20/19 Rn. 13 unter Hinweis auf BT-Drucks. 18/9525, S. 45, 65 und BVerfGE 110, 1, 29).In diesen Fallgestaltungen, in denen der Wertersatzeinziehung - entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zum früheren Verfallsrecht BVerfGE 110, 1, 20 ff.) - sanktionsähnliche Wirkung zukommt, gerät die Neuregelung in einen massiven Widerspruch zu den Zielen des Jugendstrafrechts (vgl. Berberich/Singelnstein StV 2019, 505, 507 f.; Schady/Sommerfeld, ZJJ 2019, 235, 239 f.).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Es ist auch nicht ersichtlich, dass diese Abkehr von den Grundsätzen für die Bestimmung der Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht - wie vor dem Hintergrund des Gesetzesvorbehalts erforderlich (vgl. BVerfGE 95, 267, 307 f.; 85, 386, 403 f.;… BeckOK GG, Huster/Rux, 43. Ed., Art. 20 Rn. 107) - auf einer transparenten Grundlage parlamentarisch diskutiert worden wäre. - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Es ist auch nicht ersichtlich, dass diese Abkehr von den Grundsätzen für die Bestimmung der Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht - wie vor dem Hintergrund des Gesetzesvorbehalts erforderlich (vgl. BVerfGE 95, 267, 307 f.; 85, 386, 403 f.;… BeckOK GG, Huster/Rux, 43. Ed., Art. 20 Rn. 107) - auf einer transparenten Grundlage parlamentarisch diskutiert worden wäre. - BVerfG, 05.02.2020 - 2 BvL 7/19
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von Einziehungsvorschriften im …
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Eine Stütze findet die Auffassung des Senats in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG der Auslegung durch den Senat "jedenfalls nicht entgegensteht' (BVerfG, NStZ-RR 2020, 156, 158). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 465/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
Eine Geldstrafe ist im Jugendstrafrecht aber nicht zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 - 1 StR 465/53 Rn. 6, BGHSt 6, 258, 259). - BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17
Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
- LG Münster, 12.07.2018 - 10 Ns 14/18
Einziehung von Taterträgen, Einziehung des Wertes von Taterträgen, Jugendliche, …
- BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19
Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung; …
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Ausgehend von diesem verfassungsrechtlichen Verständnis von Strafe hatte der (erweiterte) Verfall (vgl. oben Rn. 8), an dessen Stelle das Instrument der Einziehung von Taterträgen getreten ist, keinen Strafcharakter (krit. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 StR 467/18 -, juris, Rn. 28; Eser/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, vor § 73 Rn. 16 m.w.N.; Rebell-Houben, NZWiSt 2018, S. 153 ; Saliger, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, Vorb. - BGH, 02.10.2024 - 3 StR 386/24
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Freiheitsstrafe für den Besitz …
Wie immer ist eine Gesamtabwägung im Einzelfall erforderlich; eine schematische Betrachtung ist der Strafzumessung fremd (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123 Rn. 32; Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 StR 467/18, juris Rn. 23). - BGH, 09.07.2025 - 3 StR 216/25
Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung im Jugendstrafrecht …
Rn. 1 Die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte ist bei der Verhängung und Bemessung von jugendgerichtlichen Sanktionen generell unzulässig; sie ist durch § 2 Abs. 1 JGG versperrt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226;… Beschlüsse vom 30. September 1985 - 3 StR 322/85, juris Rn. 2;… vom 14. September 1989 - 4 StR 386/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 2; vom 8. Juli 2020 - 1 StR 467/18, StraFo 2020, 425, 427; s. auch BT-Drucks. 16/6293, 10;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 26. Aufl., § 2 Rn. 5 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB
Einziehung von Taterträgen - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 73c Satz 1 StGB, § 8 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 354 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73 Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, §§ 74, 109 Abs. 2 Satz 1 JGG
- Wolters Kluwer
Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- rechtsportal.de
Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- rechtsportal.de
Ermessenskompetenz des Tatgerichts für die Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18
- BGH, 16.10.2019 - 3 ARs 11/19
- BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 20/19
- BGH, 10.03.2020 - 4 ARs 10/19
- BGH, 06.05.2020 - 2 ARs 203/19
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 467/18
- BGH, 01.12.2020 - 6 ARs 15/20
- BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
- BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
b) Eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in den Fällen C. 5. a) bb) und C. 5. e) der Urteilsgründe hinsichtlich der an die Gläubiger des Angeklagten, die E. GmbH und die S., veranlassten Überweisungen scheidet hingegen aus, da der Angeklagte selbst nichts aus diesen Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat, weil dessen Verbindlichkeiten durch die aus den gefälschten Überweisungsaufträgen resultierenden Gutschriften auf dem jeweiligen Konto seiner Gläubiger nicht erloschen sind (…vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 10. September 2018, S. 8; BGH, Urteile vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 f. und vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 69 f.). - BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20
Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
Der Große Senat für Strafsachen hat am 20. Januar 2021 - GSSt 2/20 - beschlossen, dass die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts steht. - BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00
Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - 1 StR 467/18
b) Eine Einziehung des Wertes von Taterträgen in den Fällen C. 5. a) bb) und C. 5. e) der Urteilsgründe hinsichtlich der an die Gläubiger des Angeklagten, die E. GmbH und die S., veranlassten Überweisungen scheidet hingegen aus, da der Angeklagte selbst nichts aus diesen Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat, weil dessen Verbindlichkeiten durch die aus den gefälschten Überweisungsaufträgen resultierenden Gutschriften auf dem jeweiligen Konto seiner Gläubiger nicht erloschen sind (…vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 10. September 2018, S. 8; BGH, Urteile vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 149 f. und vom 28. November 1990 - XII ZR 130/89, BGHZ 113, 62, 69 f.).
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