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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11713
OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07 (https://dejure.org/2007,11713)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2007 - 11 U 23/07 (https://dejure.org/2007,11713)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2007 - 11 U 23/07 (https://dejure.org/2007,11713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Sachmangels bei einem Pferd mit Ovar-Tumor; Einordnung bereits der Anlage zur Tumorbildung als Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 BGB; Vorhandensein undifferenzierter Stammzellen als Abweichung von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit des Tieres; ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07
    Allerdings bewertet der Bundesgerichtshof eine genetische Disposition zur Entwicklung von Krankheiten erst dann als Mangel, wenn sich das Tier bei Gefahrübergang in einem Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (BGH NJW 2006, 2250, 2254 = BGHZ 167, 40).

    Nicht erforderlich ist, dass der Verkäufer mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 ff.).

    Das Auftreten dieses Sachmangels begründet eine - lediglich in zeitlicher Hinsicht - wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2999; NJW 2006, 2250, 2252).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 476 BGB gemäß der für Tiere maßgeblichen Verweisung in § 90 a S. 3 BGB auf die für Sachen geltenden Vorschriften auch beim Kauf eines Pferdes entsprechend anzuwenden sei (BGH NJW 2006, 2250- Pferdekauf ; zuletzt Urteil vom 11.7.2007 - VIII ZR 110/06 - Katzenkauf).

    Sie kann freilich wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein (BGH NJW 2006, 2250).

    Maßgeblich dafür sind einerseits der Sinn und Zweck des § 476 BGB - Privilegierung des Verbrauchers aufgrund typischerweise besserer Erkenntnismöglichkeiten des Unternehmers über den Zustand des Tiers bei Gefahrübergang - und andererseits die dabei zu berücksichtigenden Besonderheiten bestimmter Tierkrankheiten oder sonstiger Mängel, aus denen sich aufgrund der spezifischen Natur des Tieres die in der Gesetzesbegründung zu § 476 BGB beispielhaft aufgezeigten Grenzen für eine Beweislastumkehr ergeben können (BGH NJW 2006, 2250, 2253).

    Für einen Ausschluss der Vermutung unter dem in der Gesetzesbegründung zu § 476 BGB hervorgehobenen Gesichtspunkt einer der Aufklärung nicht zugänglichen Ungewissheit über den Zeitpunkt der Entstehung der Krankheit (BT-DR 14/6040, S. 245; BGH NJW 2006, 2250, 2253) ist kein Raum.

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 476 BGB gemäß der für Tiere maßgeblichen Verweisung in § 90 a S. 3 BGB auf die für Sachen geltenden Vorschriften auch beim Kauf eines Pferdes entsprechend anzuwenden sei (BGH NJW 2006, 2250- Pferdekauf ; zuletzt Urteil vom 11.7.2007 - VIII ZR 110/06 - Katzenkauf).

    Die Vermutung setzt nicht voraus, dass der Verkäufer in Bezug auf den betreffenden Mangel bessere Erkenntnismöglichkeiten hat als der Käufer (BGH Urteil vom 11.7.2007 - VIII ZR 110/06).

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Köln, 08.08.2007 - 11 U 23/07
    Das Auftreten dieses Sachmangels begründet eine - lediglich in zeitlicher Hinsicht - wirkende Vermutung, dass dieser Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag (BGHZ 159, 215 = NJW 2004, 2999; NJW 2006, 2250, 2252).
  • AG Köln, 30.08.2018 - 139 C 234/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Chihuahua nach Verschlechterung des …

    Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an (BGH, Urteil vom 18.10.2017, Az.: VIII ZR 32/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 150 ff.; BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: VIII ZR 271/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 146 ff.; BGH, Urteil vom 11.07.2007, Az.: VIII ZR 110/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2619 ff.; OLG Köln, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 11 U 23/07, u.a. in: RdL 2008, Seiten 68 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2005, Az.: 11 U 43/04, u.a. in: ZGS 2006, Seiten 156 ff.; LG Ingolstadt, Urteil vom 31.05.2017, Az.: 33 O 109/15, teilw.

    Von maßgebender Bedeutung ist darüber hinaus auch, ob der veräußerte Hund zuvor privat von der Beklagten genutzt worden ist und aus welchem Anlass er verkauft werden sollte (BGH, Urteil vom 18.10.2017, Az.: VIII ZR 32/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 150 ff.; BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az.: VIII ZR 271/16, u.a. in: NJW 2018, Seiten 146 ff.; BGH, Urteil vom 11.07.2007, Az.: VIII ZR 110/06, u.a. in: NJW 2007, Seiten 2619 ff.; OLG Köln, Urteil vom 08.08.2007, Az.: 11 U 23/07, u.a. in: RdL 2008, Seiten 68 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2005, Az.: 11 U 43/04, u.a. in: ZGS 2006, Seiten 156 ff.; LG Ingolstadt, Urteil vom 31.05.2017, Az.: 33 O 109/15, teilw.

  • LG Mönchengladbach, 24.10.2013 - 6 O 53/12
    Der Käufer eines Tieres haftet nach § 434 BGB nur dafür, dass das Tier bei Gefahrübergang nicht krank ist und sich auch nicht in einem Zustand befindet, auf Grund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird (vgl. BGH NJW 2006, 2250; OLG Köln, OLGR Köln 2008, 37).
  • LG Köln, 30.05.2025 - 37 O 87/21
    Nicht erforderlich ist, dass der Verkäufer als professioneller Verkäufer tätig wird (BGH NJW 2021, 2281), ebenso wenig, dass der Verkäufer mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05 -, BGHZ 167, 40-58 für den Fall, dass eine Pferdezucht als Hobby betrieben und die einhergehenden Geschäfte dazu dienen, die Verluste zu reduzieren; OLG Köln, Urteil vom 8. August 2007 - 11 U 23/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 23/07 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8303
OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,8303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2007 - 11 U 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,8303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2007 - 11 U 23/07 (Kart) (https://dejure.org/2007,8303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB, § 21 GWB
    Zur Versagung einer sog. "Deckgenehmigung" für einen Rüden innerhalb der Satzung eines Hundezüchtervereins

  • Judicialis

    BGB § 826; ; GWB § 21

  • rechtsportal.de

    BGB § 826; GWB § 21
    Verweigerung des Einsatzes eines Deckrüden innerhalb eines Hundezuchtvereins als Boykottaufruf i. S. von § 21 GWB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08

    Diskriminierungsverbot: Verweigerung von Dienstleistungen eines Hundezuchtvereins …

    Dass diese Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr angesichts ihres Umfangs und der Abstände zwischen den Würfen gleichwohl von insgesamt bescheidenem Umfang ist und nicht ununterbrochen ausgeübt wird, ändert an der Unternehmenseigenschaft ebenso wenig wie der Umstand, dass die Kosten der Zucht von den Verkaufserlösen möglicherweise nicht vollständig gedeckt werden (…vgl. Zimmer in: Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 1 Rz. 34 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 13.11.2007, Az. 11 U 23/07).
  • LG Dortmund, 07.02.2017 - 25 O 227/16

    Beschränkung auf vier Hundewürfe jährlich in Zuchtordnung von Hundezuchtverein …

    Rn. 33 Zwar können auch Idealvereine Unternehmen sein, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und nicht nur die nicht wirtschaftlichen Anliegen ihrer Mitglieder verfolgen (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.11.2007, Az. 11 U 23/07 (Kart)).
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