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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 20.01.2011 | KG, 06.10.2008 | KG, 30.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5937
OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2009,5937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2009,5937)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2009,5937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Einseitig "belauscht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Gewährleistung beim Kauf eines Pferdes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Gewährleistung beim Kauf eines Pferdes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
    Kein Beweisverwertungsverbot, wenn Zeuge lediglich die Worte eines Teilnehmers eines Telefonats hört

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Koliken eines Pferdes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zeuge eines Telefongesprächs darf Inhalt vor Gericht wiedergeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zeugen-Aussage vor Gericht über Inhalt eines Telefonats zulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
    Zwar verletzen das Mithören von Telefongesprächen durch einen Dritten ohne Bekanntgabe dieses Umstandes an den Gesprächspartner sowie die Vernehmung dieses Dritten als Zeugen und die Verwertung von dessen Aussage im Prozess das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht des Gesprächsführenden an seinem gesprochenen Wort als Teil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2002, S. 3619;… Greger in Zöller, ZPO-Kommentar, 27. Aufl., § 286 Rn. 15 b).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
    Eine gewerbliche Tätigkeit in diesem Sinne erfordert jedenfalls ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt (BGH, MDR 2006, S. 1271).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 1/05

    Voraussetzungen des sofortigen Schadensersatzes statt der Leistung beim Kauf …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
    Eine Entbehrlichkeit ist beim Tierkauf anzunehmen, wenn die unverzügliche Inanspruchnahme tierärztlicher Hilfe erforderlich war, die tierärztliche Behandlung mithin eine Notfallmaßnahme darstellte, die aus damaliger Sicht keinen Aufschub duldete und insbesondere auch einen Transport des erkrankten Tieres zum Wohnort des Verkäufers nicht zuließ (vgl. BGH, MDR 2006, S. 141; anliegend).
  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 23/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
    Ein Verstoß gegen § 282 Abs. 1 ZPO kommt nur dann in Betracht, wenn innerhalb der Instanz mehrere Verhandlungstermine stattgefunden haben und das Vorbringen nicht bereits im ersten Termin erfolgt ist; soweit das Vorbringen spätestens im ersten Termin erfolgt, greift § 282 Abs. 1 ZPO nicht (BGH MDR 2005, S. 1006 zu § 528 Abs. 3 ZPO a.F.;… Foerste in Musielak, ZPO, Kommentar, 6. Aufl., § 282 Rn. 3).
  • BVerfG, 02.04.2003 - 1 BvR 215/03

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über mitgehörte Telefonate; Allgemeines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 196/08
    Schließlich ist allein aufgrund der faktischen Verbreitung von Mithöreinrichtungen an Telefongeräten die Annahme einer stillschweigenden Einwilligung in das Mithören nicht gerechtfertigt (BVerfG a .a. O.; zur ausnahmsweisen Annahme einer stillschweigenden Einigung vgl. BVerfG NJW 2003, S. 2375; OLG Jena, MDR 2006, s. 533).
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,38178
OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2011,38178)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.2011 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2011,38178)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2011,38178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 538 Abs 2 ZPO, § 301 ZPO, § 196 BGB, § 201 BGB, Art 229 § 5 EGBGB
    Unzulässigkeit eines Teilurteils über Teil eines einheitlichen Anspruchs (hier: unselbstständige Rechnungspositionen eines einheitlichen Schlussrechnungssaldos in Architektenrechnung)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unselbstständige Rechnungspositionen: Kein Teilurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines Teilurteils über Teil eines einheitlichen Anspruchs (hier: unselbstständige Rechnungspositionen eines einheitlichen Schlussrechnungssaldos in Architektenrechnung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenschlussrechnung: Kein Teilurteil über Einzelpositionen! (IBR 2012, 1154)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00

    Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Die von dem Beklagten in der Berufungserwiderung zitierte Entscheidung des BGH vom 08.11.2002, VII ZR 480/00, wonach die Schlussrechnungsforderung fällig wird und die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, wenn der Bauunternehmer trotz Aufforderung des Bestellers keine prüffähige Schlussrechnung erstellt und der Besteller dies an dessen Stelle tut, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil eine § 14 Nr. 4 VOB/B entsprechende Regelung in der HOAI fehlt.
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04

    Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    (BGH Urteil vom 12.01.2006, VII ZR 2/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Auch an sich verjährte Abschlagszahlungsansprüche können mit der Schlussrechnung wieder aufgegriffen werden (BGH BauR 1999, 267 f.).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 10/01

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Diese Positionen sind jedoch nur unselbständige Rechnungsposten des einheitlichen Schlussrechnungssaldos, so dass zugleich mit dem Teilurteil eine Entscheidung zum Grund des restlichen Anspruchs hätte erfolgen müssen (BGH Urteil vom 23.01.2003, Az. VII ZR 10/01; OLG Köln Urteil vom 22.08.2007, Az. 17 U 57/06).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05

    Architektenvertrag: Verjährung von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 195/94

    Bindung des Architekten an einer Honorarabschlagsrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842).
  • OLG Köln, 22.08.2007 - 17 U 57/06

    Verfahrensrecht - Teilurteil über Abweisung einzelner Rechnungsposten?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Diese Positionen sind jedoch nur unselbständige Rechnungsposten des einheitlichen Schlussrechnungssaldos, so dass zugleich mit dem Teilurteil eine Entscheidung zum Grund des restlichen Anspruchs hätte erfolgen müssen (BGH Urteil vom 23.01.2003, Az. VII ZR 10/01; OLG Köln Urteil vom 22.08.2007, Az. 17 U 57/06).
  • OLG Hamm, 24.05.2005 - 34 U 19/05

    Abschlagsrechnung oder Teilschlussrechnung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Darüber hinaus ist u.U. das Vertrauen des Bestellers schutzwürdig, dass eine vom Architekten erstellte Abrechnung endgültig und keine bloße Abschlagsrechnung sein soll, wenn er einen entsprechenden Anschein erweckt hat (OLG Hamm Urteil vom 24.05.2005, Az. 34 U 19/05, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 25.10.2002 - 1 U 8/02

    Verjährung einer (Teil-)Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Nach der Rechtsprechung ist sie dann zulässig mit der Folge, dass die Forderung hieraus selbständig verjährt, wenn diese Form der Abrechnung vertraglich vereinbart ist (BGH NJW-RR 1996, 145; OLG Schleswig-Holstein BauR 2003, 1425; OLG Stuttgart BauR 2009, 842).
  • OLG Dresden, 23.12.2004 - 13 U 1763/04

    Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 12 U 196/08
    Rn. 36 Die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Dresden vom 23.12.2004 (IBR 2005, 304) ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 15 U 27/18

    Nur einzelne Grundleistungen übertragen: Höhe des Architektenhonorars?

    An eine Abschlagsrechnung ist der Architekt nicht gebunden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.01.2011, 12 U 196/08, BauR 2012, 123; OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2005, 34 U 19/05, IBR 2006, 274).
  • OLG Köln, 19.02.2016 - 19 U 136/15
    Auch und gerade nach der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 20.1.2011 - 12 U 196/08, in: BauR 2012, 123 ff.) kann über einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist, durch Teilurteil (nur) entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29651
KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,29651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Würdigung von Zeugenaussagen im Verkehrsunfallprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein verminderter Beweiswert von Zeugenaussagen infolge Abtretung! (IBR 2010, 1002)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54 ; KG VersR 1977, 771 ; OLG München NZV 2005, 582 ).

    Nach diesen Grundsätzen bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Aussagen von Mitfahrern, Verwandten usw. nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit; dabei gilt es nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten sowie in Inhalt und Struktur der Aussage selbst zu suchen (BGH, aaO. NJW 1988, 566 ).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).

    Nach dieser st. Rspr. ist das Gericht sogar nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgte, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (so ausdrücklich BGH VersR 1999, 994, 995).

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).

    Denn nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts (KG, Urteil vom 3. November 2003 - 22 U 136/03 - KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 10. Mai 2004 - 12 U 57/03 -) gilt in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung:.

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies gilt ebenso für die Aussagen von Personen, die am Prozessausgeng wirtschaftlich interessiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - NJW 1995, 955 ).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54 ; KG VersR 1977, 771 ; OLG München NZV 2005, 582 ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei …

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • BGH, 03.07.1967 - VII ZR 48/65

    Würdigung des Sachvortrages aus Anlaß der Anhörung einer Partei

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Nach §§ 141, 278 Abs. 2 Satz 3 ZPO abgegebene Erklärungen der Parteien dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden (BGH MDR 1967, 834), es ist aber allgemein anerkannt, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ) verwertet werden dürfen (BGH MDR 1992, 137 = VersR 1991, 917 ; MDR 1992, 749 = VersR 1992, 358 ; VersR 1993, 571 ; VersR 1999, 994 ).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 06.10.2008 - 12 U 196/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • EGMR, 05.07.2005 - 57/03

    AL-SHARI ET AUTRES c. ITALIE

  • LAG Sachsen, 15.09.1999 - 2 Sa 519/99

    Erweiterte Auslegung des § 448 ZPO unter dem Gesichtspunkt der sogenannten …

  • KG, 21.01.1985 - 12 U 6078/83

    Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei …

  • KG, 07.03.1977 - 22 U 269/77
  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Es gibt nämlich keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Arbeitnehmers einer der Parteien, eines Nachbarn, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 -, NJW 1988, 566, 567; KG, Beschluss vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 -, VersR 2009, 1557).
  • LG München I, 11.05.2010 - 17 O 13169/09

    Unfallhaftung bei einer Kollision anläßlich eines rückwärtigen Einfahrens in den …

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 14.11.2014 - 17 O 11510/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Arihörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 15.06.2016 - 9 O 18711/13

    Arzthaftung - Keine Behandlungs- und Aufklärungsfehler im Zusammenhang mit …

    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
  • LG München I, 21.07.2011 - 9 O 25125/10

    Arzthaftung: Unterlassener HIV-Test bei einer schwangeren Patientin

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 26.03.2010 - 17 O 19701/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Mitauslösung des Unfalls durch …

    Das Gericht folgt der herrschenden Rechtsprechung aber darin, dass die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (vgl. zuletzt KG Berlin, Beschluss v. 06.10.2008, 12 U 196/08, Abs. 32 mwN.).
  • LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14
    Das Gericht folgt insofern jedoch der herrschenden Rechtsprechung, wonach die Ergebnisse einer Anhörung ohne weiteres im Rahmen einer Beweiswürdigung verwertet werden dürfen (KG Berlin, Beschluss vom 06.10.2008, 12 U 196/08).
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Rechtsprechung
   KG, 30.09.2008 - 12 U 196/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34436
KG, 30.09.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,34436)
KG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,34436)
KG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 12 U 196/08 (https://dejure.org/2008,34436)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1557
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10

    Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens

    Es gibt keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (KG, Beschl. v. 30.09.2008 - 12 U 196/08).
  • OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21

    Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (KG, Beschluss vom 30.09.2008 - 12 U 196/08, BeckRS 2009, 10075, beck-online)" (OLG Hamm…, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 21 U 19/20 -, Rn. 11, juris).
  • OLG München, 13.07.2018 - 10 U 1856/17

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im Zusammenhang mit …

    Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Aussage eines Zeugen keine zwingende prozessrechtliche Priorität vor der Anhörung einer Partei im Rahmen des § 141 ZPO oder auch nur dem Prozessvortrag der anderen Seite selbst zukommt (BVerfG NJW 1999, 2531 [2532]; BGH LM § 286 ZPO [B] Nr. 4 und [C] Nr. 64; NJW-RR 1988, 471; 1990, 1061; 1991, 917; BGHZ 122, 115 [121] = NJW 1993, 1638; NJW 1998, 306 [307]; NJW 1999, 363 [364]; KG VersR 2009, 1557; MDR 2009, 680).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2022 - 26 U 71/21

    Beweislast für Notwehrlage

    Es gibt nämlich keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Arbeitnehmers einer der Parteien, eines Nachbarn, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 -, NJW 1988, 566, 567; KG, Beschluss vom 06.10.2008 - 12 U 196/08 -, VersR 2009, 1557).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15

    Mietwagenkosten und Schadensminderungspflicht

    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG VersR 2009, 1557 m. w. N.).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4694/14

    Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden bei Einschränkung der …

    Hierzu ist weiter zu beachten, dass selbst der Aussage eines Zeugen keine zwingende prozessrechtliche Priorität vor dem Prozessvortrag der anderen Seite selbst zukommt (BVerfG NJW 1999, 2531 [2532]; BGH LM § 286 ZPO [B] Nr. 4 und [C] Nr. 64; NJW-RR 1988, 471; 1990, 1061; 1991, 917; BGHZ 122, 115 [121] = NJW 1993, 1638; NJW 1998, 306 (307); NJW 1999, 363 [364]; KG VersR 2009, 1557; MDR 2009, 680; Senat, Beschl. v. 10.11.2009 - 10 U 5061/09 (n. v.); LAG Niedersachsen AE 2007, 234;… Jäckel, Das Beweisrecht der ZPO, 2. Aufl. 2014, Rz. 706;… PG/Laumen, ZPO, 4. Aufl. Köln 2012, § 286 Rz. 2;… Zöller/Greger, a. a. O., § 286 Rz. 13;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 286 Rz. 2 a).
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 21 U 19/20
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (KG, Beschluss vom 30.09.2008 - 12 U 196/08, BeckRS 2009, 10075, beck-online).
  • OLG Koblenz, 02.09.2024 - 3 U 350/24

    Berufung auf HOAI-Mindestsätze ist (hier) treuwidrig!

    Es gibt jedoch keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines wirtschaftlich Interessierten, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (KG, Beschluss vom 30.9.2008, 12 U 196/08, BeckRS 2009, 10075).
  • AG Frankfurt/Main, 17.03.2022 - 33 C 2294/21

    In der Türkei unterhaltene Meldeadresse schließt Annahme eines gemeinsamen …

    Die persönliche Nähe eines Zeugen zu einer Partei hat aber entgegen landläufiger Meinung keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen (vgl. KG, Beschl. v. 30.09.2008 - Az. 12 U 196/08 ).
  • LG München I, 22.02.2023 - 26 O 15888/20

    Unklare Verkehrslage, Merkantiler Minderwert, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (vgl. KG v. 30.09.2008 - 12 U 196/08;… OLG Hamm v. 23.07.2020 - 21 U 19/20, Rz. 11).
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