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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.04.1974 | Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1974 - 155/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,85
EuGH, 30.04.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,85)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 60; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 7

  • EU-Kommission PDF

    Sacchi

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Sacchi

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Grundsatzes des freien Warenverkehrs mit dem Bestehen eines ausschließlichen Rechts eines Mitgliedsstaates für Fernsehwerbesendungen; Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsverfahrens; Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs innerhalb des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Korrespondenzdienstleistung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1640 (Ls.)
  • GRUR Int. 1974, 297
  • DVBl 1974, 627
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Das Verbot, eine Monopolstellung aufzubauen, das das Urteil in der Rechtssache Continental Can (EuGH 21. Februar 1973 - 6/72 - Slg. 1973, 215) dem Grundsatz nach bestätigt habe, könne nicht uneingeschränkt für den öffentlichen Sektor gelten.

    Dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Februar 1973 in der Rechtssache Continental Can (Europemballage Corporation/Kommission, 6/72 - Slg. 1973, 215) zufolge beziehe sich Artikel 86 nicht nur auf Verhaltensweisen, durch die den Verbrauchern ein unmittelbarer Schaden erwachsen könne, sondern auch auf solche, die ihnen durch einen Eingriff in die Struktur des tatsächlichen Wettbewerbs Schaden zufügten.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    daß bestimmte Aspekte der Ausübung der Urheber- und verwandter Rechte auch mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zu tun hätten, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Juni 1971 (Deutsche Grammophon/Metro, 78/70 - Slg. 1971, 487) entschieden habe.
  • EuGH, 21.03.1972 - 82/71

    S.A.I.L.

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Insoweit verweist Herr Sacchi auf das Urteil des Gerichtshofes und die Schlußanträge des Generalanwalts Roemer in der Rechtssache 82/71 (EuGH 21. März 1972 - SAIL - Slg. 1972, 119).
  • EuGH, 02.12.1964 - 24/64

    Dingemans / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Für die unmittelbare Anwendbarkeit von Artikel 37 Absatz 2 beruft sich Herr Sacchi auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/64 (EuGH 15. Juli 1964 - Costa/ENEL - Slg. 1964, 1259).
  • EuGH, 16.06.1966 - 57/65

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    Auszug aus EuGH, 30.04.1974 - 155/73
    Hierzu beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 257) zu Artikel 95 des Vertrages.
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    24 Eine öffentlich-rechtliche Anstalt für Arbeit, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie sie in § 3 AFG vorgesehen sind, betraut ist, unterliegt nach Artikel 90 Absatz 2 EWG-Vertrag den Wettbewerbsregeln, sofern deren Anwendung mit der Erfuellung der Aufgaben dieser Anstalt nicht nachweislich unvereinbar ist (siehe Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 15).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Hindernisse einer solchen, der europäischen Integration förderlichen Entwicklung abzubauen oder auszuschließen ist das Bestreben sowohl des Europarates als auch des Parlaments und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; in die gleiche Richtung weisen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. insbes. Slg. 1974, S. 409, und 1980, S. 833).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …

    10 Im Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 14) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Vertrag die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran hindert, aus im öffentlichen Interesse liegenden Gründen nichtwirtschaftlicher Art, Fernsehsendungen dem Wettbewerb zu entziehen, indem sie einer oder mehreren Anstalten das ausschließliche Recht zu deren Verbreitung verleihen.
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2210
BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
BGH, Entscheidung vom 02.04.1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
BGH, Entscheidung vom 02. April 1974 - VI ZR 130/73, VI ZR 155/73 (https://dejure.org/1974,2210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1238
  • MDR 1974, 746
  • VersR 1974, 885
  • DB 1974, 1157
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der …

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Schließlich ist es entgegen der Ansicht der Revision auch unerheblich, ob der Geschädigte die entgangene Unterhaltsleistung überhaupt tatsächlich ausgleicht, sei es durch eine fremde Hilfskraft, sei es durch eigene zusätzliche Arbeitsleistung (BGHZ 50, 304, 305).

    Zutreffend geht es von der Erwägung aus, dass der für die Gesamtversorgung des 3-Personen-Haushalts für erforderlich angesehene Zeitaufwand von 60 Wochenstunden nicht nur anteilmäßig auf den Kläger und den Sohn aufzuteilen (BGHZ 50, 304, 306), sondern ferner auch um den Anteil zu kürzen war, der auf die eigene Versorgung der Verunglückten entfällt.

  • BGH, 14.12.1956 - VI ZR 269/55

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen bei Dunkelheit …

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Das steht auch nicht im Widerspruch zu dem im Senatsurteil v. 14. Dezember 1956 (VI ZR 269/55 = VersR 1957, 128 .

    NJW 1957, 537) aufgezeigten Grundsatz, dass eine Ehefrau, die neben ihrer beruflichen Arbeit den Haushalt (allein) versorgt, einen dementsprechenden geringeren Barbeitrag aus ihrem Einkommen zu leisten habe.

  • BGH, 11.02.1969 - VI ZR 240/67

    Minderung des Anspruchs auf entgangenen Unterhalt durch Erwerbseinkommen

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Diese Rechtsansicht entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11. Februar 1969 - VI ZR 240/67 - VersR 1969, 469 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 29 a und v. 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757 = FamRZ 1967, 380, 381 = LM BGB § 1360 Nr. 4 a m. w. Nachw.).

    Das Urteil vom 11. Februar 1969 a. a. O. beruht, wie ausdrücklich erwähnt ist, auf der Rechtsprechung des Senats, dass die erwerbstätige Ehefrau grundsätzlich ebenso wie der Ehemann mit ihrem Einkommen zum gemeinsamen Unterhalt beitragen muss, ohne dass es darauf ankommt, ob sie nach § 1360 S. 2 BGB zu der Erwerbstätigkeit verpflichtet war.

  • BGH, 25.04.1967 - VI ZR 195/65

    Schadensberechnung bei Verlust von Unterhaltsansprüchen durch den Unfalltod eines …

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Diese Rechtsansicht entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 11. Februar 1969 - VI ZR 240/67 - VersR 1969, 469 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 29 a und v. 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757 = FamRZ 1967, 380, 381 = LM BGB § 1360 Nr. 4 a m. w. Nachw.).

    Insbesondere hat sich der Senat schon im Urteil vom 25. April 1967 a. a. O. mit dem hier wieder von der Revision erhobenen Vorbringen auseinandergesetzt, die Ehefrau könne doch nicht zu einem "doppelten" Unterhaltsbeitrag (Barbeitrag und Haushaltführung) verpflichtet sein.

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner …

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Vielmehr wird zu prüfen sein, ob die ihm geschuldete Haushaltführung nicht, wie üblich, durch eine teilbeschäftigte und nach Stunden entlohnte Haushaltshilfe (Zugehfrau), wenn auch mit zur selbstständigen Haushaltführung entsprechenden Kenntnissen, geleistet werden kann (BGH Urt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 a. a. O.; v. 10.Juli 1973 - VI ZR 140/72 = VersR 1974, 32).
  • BGH, 10.07.1973 - VI ZR 140/72

    Bemessung des Unterhaltsschadens für die Versorgung eines kinderlosen Haushalts

    Auszug aus BGH, 02.04.1974 - VI ZR 130/73
    Vielmehr wird zu prüfen sein, ob die ihm geschuldete Haushaltführung nicht, wie üblich, durch eine teilbeschäftigte und nach Stunden entlohnte Haushaltshilfe (Zugehfrau), wenn auch mit zur selbstständigen Haushaltführung entsprechenden Kenntnissen, geleistet werden kann (…BGH Urt. v. 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 a. a. O.; v. 10.Juli 1973 - VI ZR 140/72 = VersR 1974, 32).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 8/04

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen …

    Die Höhe des von jedem Lebenspartner zu leistenden Unterhalts richte sich nach dem Verhältnis der beiderseitigen unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 2. April 1974 VI ZR 130/73 u.a., Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1974, 1238, und vom 15. Oktober 2003 XII ZR 122/00, NJW 2004, 674).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes; …

    Zwar ist dem Berufungsgericht darin beizupflichten daß im Verhältnis der Ehegatten zueinander die mitverdienende Ehefrau in jedem Fall, also auch dann, wenn sie nach dem Gesetz (alten Rechtes) neben ihrer Arbeit im Haushalt zur Aufnahme einer weiteren Arbeit nicht verpflichtet war, dennoch aus ihrem Arbeitseinkommen einen angemessenen Beitrag zum Unterhalt der Familie leisten muß (s. Senatsurteile vom 25. April 1967 - VI ZR 195/65 - VersR 1967, 756, 757; vom 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 - VersR 1974, 885, 886 und vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 67/81

    Quotenvorrecht der Witwe des vom Schädiger Getöteten

    Anderes würde, worauf die Revision zu Recht hinweist, ganz unberücksichtigt lassen, daß der verhältnismäßig hohe Lebensstandard, auf den die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute zugeschnitten waren, erst durch eine Mitbeteiligung der Ehefrau mit ihren Einkünften ermöglicht wurde, auch wenn nach dem hier zugrundezulegenden Zuschnitt der Ehe ihre Pflicht zur Deckung dieses Bedarfs - wegen ihres größeren Anteils an der Haushaltsführung (Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 = VersR 1974, 885, 886) - nicht den Anteil ihres Ehemannes erreichte, der etwa 2/3 des Barunterhalts zu bestreiten hatte.
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen …

    Im Ergebnis allerdings sind beide Eltern am Unterhalt-Gesamtaufwand (Bar- und Natural-Unterhalt) prinzipiell zu gleichen Teilen beteiligt, so dass für jeden von ihnen in der Regel ein Mehr an Bar-Unterhalt ein Weniger an Natural-Unterhalt bedingt und umgekehrt (vgl. dazu auch Senatsurteil v. 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 - VersR 1974, 885, 886 li. S. p. zur entsprechenden Berechnung des Ehegattenunterhalts;… aus dem Schrifttum vgl. insoweit Schacht, Bemessung und Bewertung des Natural-Unterhalts in der Doppelverdienerehe, Diss. 1979, S. 128 ff.).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider …

    Im Ergebnis allerdings sind beide Eltern am Unterhalt-Gesamtaufwand (Bar- und Natural-Unterhalt) prinzipiell zu gleichen Teilen beteiligt, so daß für jeden von ihnen in der Regel ein Mehr an Bar-Unterhalt ein Weniger an Natural-Unterhalt bedingt und umgekehrt (vgl. dazu auch Senatsurteil v. 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 - VersR 1974, 885, 886 li.Sp. zur entsprechenden Berechnung des Ehegattenunterhalts;… aus dem Schrifttum vgl. insoweit Schacht, Bemessung und Bewertung des Natural-Unterhalts in der Doppelverdienerehe, Diss. 1979, S. 128 ff.).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 288/79

    Bemessung des Unterhaltsschadens

    Zwar gilt auch hier der anhand der hier nicht unmittelbar eingreifenden Vorschrift des § 249 Satz 2 BGB entwickelte Grundsatz, daß es den Schädiger nicht berührt, wenn der Geschädigte den erhaltenen Geldersatz anderweit verwendet und sich mit dem Schaden abfindet oder ihn etwa durch Mehrarbeit ausgleicht (vgl. etwa Senatsurteil vom 2. April 1974 - VI ZR (130/155/73) - VersR 1974, 885, 887).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten …

    Zwar muß jeder Ehegatte unabhängig davon, ob er zu der von ihm gewählten Erwerbstätigkeit nicht (oder nicht in dem ausgeübten Umfang) verpflichtet war, dann einen / Beitrag zum Familienunterhalt leisten, wenn er tatsächlich Arbeitseinkommen hat (Senatsurt. v. 2. April 1974 - VI ZR 130 und 155/73 = VersR 1974, 885; v. 11. Februar 1969 - VI ZR 240/67 - VersR 1969, 469).
  • OLG Celle, 09.01.2018 - 4 U 81/17
    Denn auch bei Annahme höherer Einkünfte der Beklagten wäre der Schuldner nicht berechtigt gewesen, den durch seine Tätigkeiten erworbenen Verdienst für sich zu behalten (vgl, BGH , Urteil vom 2. April 1974 - VI ZR 130/73, juris, Rn. 12).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 155/73

    Pflicht eines Ehegatten zur Leistung eines Beitrags zum Familienunterhalt aus …

    Volltext siehe unter: BGH - 02.04.1974 - AZ: VI ZR 130/73.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73   

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https://dejure.org/1974,3523
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1974 - 155/73 (https://dejure.org/1974,3523)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73
    Daran darf man sich nicht etwa durch gewisse Feststellungen des Urteils der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission - Slg. 1973, 215) irre machen lassen.

    Es wurde hier also, genau genommen, nicht anders verfahren als in der Rechtssache 6/72, in der die Grundsätze der Artikel 2 und 3 für die Auslegung des Artikels 86 herangezogen wurden.

    Die Problematik des Ausgangsverfahrens läßt allenfalls denken an eine Heranziehung der im Urteil 6/72 entwickelten Grundsätze, also an Erwägungen, nach denen unter bestimmten Umständen kraft Artikels 86 auf die Struktur eines beherrschenden Unternehmens eingewirkt werden kann.

  • EuGH, 28.06.1971 - 78/70

    1. VERFAHREN - FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73
    Das Urteil in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon Gesellschaft/Metro SB-Großmärkte - Slg. 1971, 498) betont, Artikel 5 begründe lediglich eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren konkreter Inhalt im Einzelfall von den Vertragsvorschriften oder den sich aus dem allgemeinen System des Vertrages ergebenden Rechtsnormen abhänge.

    Gegen diese Ansicht läßt sich übrigens - um das der Vollständigkeit halber noch zu sagen - Entscheidendes auch nicht aus dem Urteil der Rechtssache 78/70 gewinnen.

    Keineswegs kann dagegen davon gesprochen werden, das Urteil 78/70 messe dem angeführten Grundsatz selbständige Bedeutung bei, und dies in einer Weise, die die Annahme subjektiver Rechte einzelner erlauben würde.

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