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Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 | RG, 09.06.1883

Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.1985 - 231/83   

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https://dejure.org/1985,916
EuGH, 29.01.1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 3f und 5 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung bezüglich Mindestpreise für Treibstoff; Bindung von Übernahmepreisen der inländischen Raffinerien an einen Höchstpreis; Berechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSREGELN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1423
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 29.11.1983 - 181/82

    Roussel

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

    Rn. 45 Hingegen verstößt eine Regelung, die nicht darauf gerichtet ist, den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern oder andere der in Art. 101 Abs. 1 AEUV genannten Verhaltensweisen vorzuschreiben, sondern es vielmehr den Behörden überlässt, die Endverkaufspreise festzusetzen, nicht gegen diese Vorschrift in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 1985, Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers, 231/83, EU:C:1985:29, Rn. 17 und 18).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …

    Die Klägerin meint (Beschwerdebegründung S. 239 ff.), das Berufungsgericht hätte die Umstände der Unterzeichnung der notariellen Urkunden vom 25. Mai 1983 über die Abtretungsannahme (UR 230/83 des Notars Dr. G.) und die Treuhanderklärung (UR 231/83) weiter aufklären müssen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …

    {FN:23} - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).

    Vgl. in diesem Sinne Urteile Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29, Rn. 25) sowie Leclerc (…34/84, EU:C:1985:362, Rn. 7 und 8).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Henri Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers gegen Centre Leclerc, Toulouse, und Centre Leclerc, Saint-Orens-de-Gameville.

    Nationale Regelung der Treibstoffpreise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.06.1982 - 95/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Ich verweise in diesem Zusammenhang unter anderem auf Ihr Urteil in der Rechtssache 95/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187).

    Nach Randnummer 35 der Entscheidungsgründe in Ihrem Urteil Campus Oil werden solche Interessen jedoch als rein wirtschaftlicher Art angesehen, die eine Berufung auf Artikel 36 nicht rechtfertigen könnten, wobei Sie auch auf Ihr bereits genanntes Urteil in der Rechtssache 95/81 verweisen.

  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Mit Beschluß vom 1. August 1983 hat der Präsident des Tribunal de Commerce Toulouse Ihnen folgende Frage vorgelegt: "Sind die Artikel 3 Buchstabe f und 5 des Vertrages vom 25. März 1957 zur Gründung der EWG dahin auszulegen, daß sie es verbieten, durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Mindestpreise für den Tankstellenverkauf von Kraftstoffen - Benzin, Superkraftstoff und Dieselkraftstoff - an Verbraucher in einem Mitgliedstaat in Form eines Systems einzuführen, das jeden irgendeinem Staat der Gemeinschaft angehörenden Einzelhändler zur Einhaltung des festgesetzten Mindestpreises verpflichtet?" Auf den ersten Blick zeigt diese Fragestellung eine starke Ähnlichkeit mit derjenigen in der Rechtssache 229/83 (Leclerc), zu der Generalanwalt Darmon am 3. Oktober 1984 seine Schlußanträge vortrug.

    Für die Anwendbarkeit von Artikel 5 in Verbindung mit den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag halte ich es mit Generalanwalt Darmon in seinen kürzlichen Schlußanträgen in der französischen Buchsache (Rechtssache 229/83) für entscheidend, ob es um eine "gemischte" oder "quasiöffentliche" Regelung geht oder um eine rein öffentlich-rechtliche.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Vollständigkeitshalber will ich zum Schluß noch auf Ihr Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83 (Campus Oil Limited u. a., Slg. 1984, 2727) eingehen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Untersuchung anhand des Artikels 30 Seit dem Urteil in der Rechtssache Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) ist nach Ihrer ständigen Rechtsprechung als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung anzusehen "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Auch nach Ihrer Rechtsprechung soll selbst eine beträchtliche Ausweitung des Handelsvolumens zwischen Mitgliedstaaten nicht ausschließen, daß der zwischenstaatliche Handel von einer Maßnahme beeinträchtigt wird (vgl. Urteil in den Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig-Consten, Slg. 1966, 321, '389 f.).
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Insbesondere in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649) und 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, insbesondere Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) haben Sie verdeutlicht, daß die zwingenden Gründe des öffentlichen Wohls, die der "rule of reason" zugrunde liegen, nur dann die Anwendbarkeit der Grundformel des Urteils Dassonville und damit des Artikels 30 selbst ausschließen können, wenn es wirklich um Maßnahmen geht, die unterschiedslos auf einheimische wie eingeführte Erzeugnisse Anwendung finden, in den Worten der Randnummer 7 Ihres Urteils Dassonville, um Maßnahmen, die auch faktisch keine verschleierte (unrechtmäßige) Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Für Mindestpreisregelungen wird diese Regel insbesondere im Urteil Van Tiggele (Rechtssache 82/77, Slg. 1978, 25) näher verdeutlicht (vgl. aber für die Untersuchung von Mindesteinzelhandelspreisen von Tabakwaren anhand des Artikels 30 auch die Urteile in der Rechtssache Inno-ATAB, in der Rechtssache 90/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2011) und in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797)).
  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    In diesem Zusammenhang verweist die Kommission insbesondere auf Ihr Urteil in der Rechtssache 7/78 (Thompson u. a., Slg. 1978, 2247, insbesondere Randnr. 34 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Wie Sie unter anderem in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 78/70 (Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 498, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe), 13/77 (Inno-ATAB, Slg. 1977, 2115, Randnrn. 30, 31, 36 und 37 der Entscheidungsgründe) und 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) ausgeführt haben, folgt aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 jedoch, daß die in diesem Artikel niedergelegten Verpflichtungen zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter Umständen über anderswo festgelegte besondere rechtsverbindliche Verpflichtungen hinausgehen können.
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Für Mindestpreisregelungen wird diese Regel insbesondere im Urteil Van Tiggele (Rechtssache 82/77, Slg. 1978, 25) näher verdeutlicht (vgl. aber für die Untersuchung von Mindesteinzelhandelspreisen von Tabakwaren anhand des Artikels 30 auch die Urteile in der Rechtssache Inno-ATAB, in der Rechtssache 90/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2011) und in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797)).
  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 21.06.1983 - 90/82

    Kommission / Frankreich

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Rechtsprechung
   RG, 09.06.1883 - Rep. I. 231/83   

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https://dejure.org/1883,267
RG, 09.06.1883 - Rep. I. 231/83 (https://dejure.org/1883,267)
RG, Entscheidung vom 09.06.1883 - Rep. I. 231/83 (https://dejure.org/1883,267)
RG, Entscheidung vom 09. Juni 1883 - Rep. I. 231/83 (https://dejure.org/1883,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anwendbarkeit des § 578 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) auf weitere in einer Ehesache anberaumte Termine zur mündlichen Verhandlung; Vorhandensein eines Ehedomizils im Deutschen Reich als Voraussetzung für den in § 568 Abs. 2 ZPO bestimmten Gerichtsstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 9, 393
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