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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 09.07.1987 | EuGH, 09.07.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9
BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
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Unschuldsvermutung I

Art. 25 GG, Art. 6 Abs. 2 MRK, völkerrechtsfreundliche Auslegung des einfachen deutschen Gesetzesrechts

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Unschuldsvermutung

  • openjur.de

    Unschuldsvermutung

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privatklage - Einstellung - Rechtsstaatsprinzip - Unschuldsvermutung - Einstellungsbeschluß - Schuldvermutung - Schuldspruchreife - Entscheidung über Kosten - Kostenentscheidung - Auslagenentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 358
  • NJW 1987, 2427
  • MDR 1987, 815
  • NStZ 1987, 421
  • StV 1987, 325
 
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Wird zitiert von ... (380)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht sich zur Definition der Unschuldsvermutung auf den Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 EMRK bezogen hat (BVerfGE 35, 311 [320]), der in der Bundesrepublik den Rang von Verfassungsrecht nicht genießt, so beruht dies auf der rechtlichen Wirkung, die das Inkrafttreten der Konvention auf das Verhältnis zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und ihnen verwandten Menschenrechten der Konvention hat.

    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Auch Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, für eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz vorzusehen (vgl. BVerfGE 42, 243 [248]).

    Rn. 65 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 40 Aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, folgt die Aufgabe des Strafprozesses, den Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]).

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. näher BVerfGE 57, 250 [275/276]; siehe auch BVerfGE 7, 89 [92 f.]; 65, 283 [290]).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 20/68

    Verfassungsmäßigkeit der Auslagenerstattung für den freigesprochenen Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Die Unschuldsvermutung wird durch solche Entscheidungen, sofern sie sich einer Feststellung zur Schuld enthalten, nicht verletzt (vgl. BVerfGE 25, 327 [331]).

  • EuGH, 18.09.1984 - 23/83

    Liefting / Academisch Ziekenhuis bij de Universiteit van Amsterdam

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn G... gegen den Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 10. April 1979 - 6 Qs 17/79 - 2 BvR 589/79 -, 2. des Herrn B... gegen a) den Beschluß des Landgerichts Mainz vom 5. Mai 1981 - 6 Qs 10/81 -, b) den Beschluß des Amtsgericht Mainz vom 20. März 1981 - 16 Bs 3/81 - 2 BvR 740/81 -, 3. des Herrn R... gegen a) den Beschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. Februar 1985 - 6 Qs 3/85 -, b) den Beschluß des Amtsgerichts Schwabach vom 7. Februar 1985 - Bs 23/83 - 2 BvR 284/85.

    3. Der Beschluß des Amtsgerichts Schwabach vom 7. Februar 1985 (Bs 23/83) verletzt, soweit die Einstellungsentscheidung in ihren Gründen eine Schuldfeststellung enthält, sowie im Kosten- und Auslagenausspruch den Beschwerdeführer zu 3) in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Es läßt sich nicht sagen, daß eine dahingehende Handhabung des Strafprozeßrechts objektiv unvertretbar wäre und sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluß aufdränge, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 66, 199 [206]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 28, 21 [36]; st. Rspr.).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 57 a) Die Prozeßentscheidung des Landgerichts, die darauf gestützt ist, daß die Verfahrenseinstellung (§ 383 Abs. 2 StPO) durch das Amtsgericht den Beschwerdeführer nicht beschwere und seine sofortige Beschwerde deshalb insoweit unzulässig sei, entspricht verbreiteter Auffassung (siehe oben C. II. 1.); sie ist objektiv vertretbar (vgl. BGHSt 16, 374;… Kleinknecht/Meyer, a.a.O., vor § 296 Rdnr. 14;… Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 1982, § 304 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 65 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht …

  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

  • LG Trier, 09.07.1975 - II Qs 77/75
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Rn. 149 (1) Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 120, 180 ; 128, 326 ).

    Auch Gesetze sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Menschenrechtskonvention auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 127, 132 ).

    Ein Beschwerdeführer kann daher vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes (BVerfGE 74, 358 ; stRspr).

    Soweit verfassungsrechtlich entsprechende Auslegungsspielräume eröffnet sind, versucht das Bundesverfassungsgericht wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, Konventionsverstöße zu vermeiden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ).

    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ; 12, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2002 - 1 BvR 1965/02 -, NJW 2003, S. 344 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, NJW 2008, S. 2978 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, NJW 2009, S. 1133 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 -, EuGRZ 2010, S. 145 ).

    Art. 1 Abs. 2 GG ist daher zwar kein Einfallstor für einen unmittelbaren Verfassungsrang der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Vorschrift ist aber mehr als ein unverbindlicher Programmsatz, indem sie eine Maxime für die Auslegung des Grundgesetzes vorgibt und verdeutlicht, dass die Grundrechte auch als Ausprägung der Menschenrechte zu verstehen sind und diese als Mindeststandard in sich aufgenommen haben (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 111, 307 ; Sommermann, AöR 114 , S. 391 ;… Häberle, Europäische Verfassungslehre, 7. Aufl. 2011, S. 259;… Dreier, GG, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 1 Abs. 2, Rn. 20;… Herdegen, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 1 Abs. 2, Rn. 47 m.w.N. (2004);… Giegerich, in: Grote/Marauhn, EMRK/GG, Konkordanzkommentar, 2006, Kap. 2 Rn. 67 ff.;… Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 4. Aufl. 2009, § 3 Rn. 6).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Abschließendes und notwendiges Element dieser Sachverhaltsaufklärung ist die nach der Beweiserhebung erfolgende tatrichterliche Überzeugungsbildung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden - gerade auch personenbezogenen - Informationen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 74, 358 ; 86, 288 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2650
EuGH, 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 281/85, 283/85, 284/85, 285/85, 287/85 (https://dejure.org/1987,2650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 118; ; EWG-Vertrag Art. 3 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 37 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission

    VERFAHRENSORDNUNG, ARTIKEL 8 PAR *1 UND 81 PAR *1
    1 . VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG

  • EU-Kommission

    Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...

  • opinioiuris.de

    Einwanderungspolitik

  • rechtsportal.de

    1. VERFAHREN - KLAGEFRISTEN - BERECHNUNG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.01.1987 - 152/85

    Misset / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.07.1987 - 281/85
    WIE NÄMLICH DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 15.*JANUAR 1987 IN DER RECHTSSACHE 152/85 ( MISSET, SLG. 1987, 223, 234 ) FESTGESTELLT HAT, LÄUFT DIE KLAGEFRIST, WENN SIE IN KALENDERMONATEN AUSGEDRÜCKT IST, AM ENDE DES TAGES AB, DER IN DEM DURCH DIE FRIST BEZEICHNETEN MONAT DIESELBE ZAHL TRAEGT WIE DER TAG, AN DEM DIE FRIST BEGONNEN HAT, ALSO DER TAG DER BEKANNTGABE.
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( s. das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ) und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ).
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85 ( Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1987, 3203 ) entschieden hat, erkennt Artikel 118 EWG-Vertrag die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, sofern nicht andere Vorschriften des EWG-Vertrags eingreifen und sie im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ausgeuebt wird, deren Durchführung die Kommission sicherstellt.
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Sie fällt nämlich zum einen in den Bereich der Bildungspolitik, die als solche nicht der Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane unterstellt worden ist ( siehe das genannte Urteil vom 13. Februar 1985 ), und zum anderen in den der Sozialpolitik, die zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gehört, soweit sie nicht Gegenstand besonderer Vorschriften des EWG-Vertrags ist ( siehe das Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281, 283, 284, 285 und 287/85, Wanderungspolitik, Slg. 1987, 3203 ).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-342/96

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen …

    Artikel 118 EWG-Vertrag erkennt also die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen an, soweit diese nicht zu Bereichen gehören, die durch andere Vorschriften des Vertrages geregelt werden (Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, Randnr. 14).
  • EuG, 04.03.2015 - T-496/11

    Das Gericht erklärt den von der EZB veröffentlichten "Eurosystem Oversight Policy …

    Weist ein Artikel des Vertrags einem Organ eine bestimmte Aufgabe zu, so ist demnach davon auszugehen, dass er ihm damit auch die zur Erfüllung dieser Aufgabe unerlässlichen Befugnisse verleiht, andernfalls würde dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit genommen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission, 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Slg, EU:C:1987:351, Rn. 28, …und vom 17. September 2007, Frankreich/Kommission, T-240/04, Slg, EU:T:2007:290, Rn. 36).
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en …

    28 Die Richtlinie 79/7 lässt jedoch die Zuständigkeit unberührt, die die Artikel 117 und 118 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten dafür zuerkennen, im Rahmen einer von der Kommission organisierten engen Zusammenarbeit ihre Sozialpolitik und somit die Art und das Ausmaß der sozialen Schutzmaßnahmen auch im Bereich der sozialen Sicherheit sowie die konkreten Einzelheiten ihrer Durchführung festzulegen (siehe u. a. Urteile vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1987, 3203, und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …

    {FN:63} Sei es das Parlament (…vgl. z. B. Urteil vom 10. Mai 1995, Parlament/Rat, C-417/93, EU:C:1995:127, Rn. 9) oder seien es andere Einrichtungen, die an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, wie etwa der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, EU:C:1987:351, Rn. 37 bis 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85

    Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen …

    Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.

    19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-440/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Rahmenbeschluss 2005/667/JI - …

    {FN:40} - Vgl. zu dieser Gedankenführung Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland/Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, Slg. 1987, 3203, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-242/25

    " Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik - …

    {FN:48} Vgl. Urteil vom 9. Juli 1987, Deutschland u. a./Kommission (281/85, 283/85 bis 285/85 und 287/85, EU:C:1987:351, Rn. 38 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Europäische Agentur für Netz- und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00

    Kommission / EZB

  • ArbG Bremen, 09.10.1990 - 2 BV 31/90

    Rechtfertigung unterschiedlicher Vergütung von Seeleuten durch die Einführung des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04

    Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-30/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union …

  • EuG, 17.09.2007 - T-240/04

    Frankreich / Kommission - Europäische Atomgemeinschaft - Investitionen - …

  • EuG, 17.11.2009 - T-143/06

    MTZ Polyfilms / Rat - Dumping - Einfuhr von Folien aus Polyethylenterephthalat …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-223/95

    A. Moksel AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Landwirtschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-311/13

    Tümer - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 80/987/EWG - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1988 - 42/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 242/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94

    Y. M. Posthuma-van Damme gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 322/88

    Salvatore Grimaldi gegen Fonds des maladies professionnelles. - Berufskrankheiten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1988 - 302/87

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des …

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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1987 - 284/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6529
EuGH, 09.07.1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 284/85 (https://dejure.org/1987,6529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern; Gewährung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Lebensbedingungen und Arbeitsbedingungen, der wirtschaftlichen Ansprüche der Förderung ...

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 21.08.1989 - 8 UE 371/84

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Entreicherung - Unwirksamer …

    Rn. 38 Der Verordnungsgeber hat in § 9 Abs. 2 Satz 1 der BeihilfenVO-Magermilch vom 31.05.1977 (BGBl. I 792) keine dem § 48 Abs. 2 VwVfG entgegenstehende Regelung getroffen (BVerwG, U. v. 14.08.1986, BVerwGE 74, 358 = NVwZ 1987, 44 = ZLR 87, 187 mit Anmerkung von Schiller S. 198), und der EuGH hat in der unter anderem auch in dieser Sache vom Verwaltungsgericht eingeholten Vorabentscheidung (U. v. 21.09.1983 -- Rs 205-215/82 --, EuGHE 1983, 2633) ausdrücklich bestätigt, daß das Gemeinschaftsrecht nationalen Rechtsvorschriften, hier dem § 48 Abs. 2 VwVfG, nicht entgegensteht, die bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen auf Kriterien wie u.a. den Wegfall der ungerechtfertigten Bereicherung abstellen.

    Das folgt allerdings nicht schon daraus, daß die Anwendung der Vorschrift des § 820 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 48 Abs. 2 Satz 6 VwVfG durch die Regelung des § 48 Abs. 2 Satz 7 VwVfG verdrängt wäre (ausdrücklich offengelassen durch BVerwG, U. v. 14.08.1986, aaO).

    Nach dieser Vorschrift müßte sich die Klägerin so behandeln lassen, als wäre der Rückforderungsanspruch zum Zeitpunkt des Empfanges der Beihilfen rechtshängig geworden mit der Folge, daß sie mit dem Einwand des Wegfalls der Bereicherung auf Fälle unabwendbaren Zufalls und höher Gewalt beschränkt wäre (BVerwG, U. v. 14.08.1986, aaO).

  • BVerwG, 26.06.2006 - 6 B 9.06

    Allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit; Pflichtdienst für Männer; …

    Der EMRK kommt als nach Art. 59 Abs. 2 GG in die deutsche Rechtsordnung transformiertes Recht lediglich der Rang eines einfachen Bundesgesetzes zu (BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, 740/81 und 284/85 - BVerwGE 74, 358 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 281/85

    Bundesrepublik Deutschland und andere gegen Kommission der Europäischen …

    Mit Klageschriften, die zwischen dem 17. und 23. September 1985 eingegangen sind, haben die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85), die Französische Republik (Rechtssache 283/85), das Königreich der Niederlande (Rechtssache 284/85), das Königreich Dänemark (Rechtssache 285/85) und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) die Nichtigerklärung dieser Entscheidung beantragt.

    Schließlich hat der Gerichtshof mit Beschluß vom 9. Juli 1986 a) die Entscheidung über die von der Kommission in der Rechtssache 284/85 aufgeworfene Frage der Zulässigkeit dem Endurteil in dieser Sache vorbehalten und b) die fünf Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    19. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich Ihnen vor, a) die Klagen des Königreichs der Niederlande (Rechtssache 284/85), des Königreichs Dänemark (Rechtssache 285/85) und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland (Rechtssache 287/85) wegen Fristüberschreitung als unzulässig abzuweisen; b) den Klagen der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 281/85) und der Französischen Republik (Rechtssache 283/85) stattzugeben und die Entscheidung 85/381 der Kommission vom 8. Juli 1985 zur Einführung eines Mitteilungs- und Abstimmungsverfahrens über die Wanderungspolitik gegenüber Drittländern wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig zu erklären.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04

    Dellas u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …

    Der Vertrag enthielt einfach ausdrückliche Verweisungen auf die Arbeitsbedingungen in den Artikeln 117 und 118, doch der Erstgenannte verlieh keine Gemeinschaftszuständigkeit im Sozialbereich, und der Zweite war nach dem Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssachen 281/85, 283/85, 284/85, 285/85 und 287/85 (Deutschland, Frankreich, Niederlande, Dänemark und Vereinigtes Königreich/Kommission), Slg. 1987, I-3203, Randnr. 14) von geringer Tragweite (Nr. 8 der erwähnten Schlussanträge).
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