Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 9 Nr 3 VOB/A
Öffentlicher Bauauftrag: Auslegung der Leistungsbeschreibung; vorvertragliche Pflichtverletzung des Auftraggebers; Bieterschutz bei der Angebotswertung - VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung von Leistungsbeschreibungen bei öffentlichen Ausschreibungen aus der Sicht der möglichen Bieter als Empfängerkreis; Anspruch auf weitergehende Vergütung wegen unklarer Formulierung der Leistungszeit in den Grundpositionen der Leistungsbeschreibung; Pflicht zur ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatzanspruch wegen unklarer Leistungsbeschreibung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Unklare Leistungsbeschreibung - Schadenersatz
Besprechungen u.ä. (4)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung der Leistungsbeschreibung als sinnvolles Ganzes (IBR 2007, 14)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bieterschutz bei unauskömmlich niedrigem Gesamt- und Einheitspreis? (IBR 2007, 39)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzanspruch der Baufirma wegen unklarer Leistungsbeschreibung? (IBR 2007, 15)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung von Leistungsänderungen, Kalkulationsirrtum und Mischkalkulation (IBR 2007, 600)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.04.2005 - 18 O 560/03
- OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
- BGH, 28.09.2006 - VII ZR 88/06
Papierfundstellen
- BauR 2007, 124
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
Denn bei einem Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten im Ausschreibungsverfahren kann der geschädigte Bieter grundsätzlich auch das Erfüllungsinteresse verlangen, das heißt er kann verlangen so gestellt zu werden, als habe er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Zuschlag zu bestimmten Bedingungen erhalten (BGH NJW 1993, 520;… Ingenstau/Korbion o.a.O. Einl. Rn. 69). - BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
Denn ein Auftragnehmer darf ein erkennbar lückenhaftes oder widersprüchliche Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1987, 1306;… vgl. auch Ingenstau/Korbion, o.a.O., VOB/A § 9 Rdn. 8 m.w.N.). - BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92
Auslegung einer Leistungsbeschreibung nach VOB/A
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
Die Angriffe in der Berufungsbegründung rechtfertigen keine andere Beurteilung: Leistungsbeschreibungen sind bei öffentlichen Ausschreibungen, vergleichbar Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus der Sicht der möglichen Bieter als Empfängerkreis auszulegen (BGH NJW-RR 1993, 1109). - OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99
Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
Dieser Nachfragepflicht wird überwiegend bieterschützende Funktion beigemessen (OLG Jena BauR 2000, 396;… Ingenstau/Korbion, o.a.O. § 25 VOB/A Rz. 67). - BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79
Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
Ein Bieter kann sich darum nicht darauf berufen, dass sein Angebot nach dieser Vorschrift nicht zum Zuschlag hätte führen dürfen (BGH NJW 1980, 180 zu § 25 Nr. 2 VOB/A (1973);… Ingenstau/Korbion, o.a.O., § 25 VOB/A Rz. 66).
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Zur Leistungsbeschreibung zählten neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch Bauzeichnungen (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006, Az. 4 U 94/05, zitiert nach Juris, Rn. 20).Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993, VII ZR 118/92, NJW-RR 1993, 1109; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006, 4 U 94/05, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011, 6 U 1798/10, IBR 2012, 499, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2012, VII ZR 149/11), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (…Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 1 Nr. 2 VOB/B, Rn. 5).
- OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12
Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher …
Die Pflicht zur Aufklärung bei unangemessen niedrigen Preisen ist bieterschützend (OLG Frankfurt, IBR 2007, 39). - LG Karlsruhe, 12.01.2018 - 6 O 285/14
VOB-Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über einen Autobahnbau: Anspruch …
Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92 -, NJW-RR 1993, 1109, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.11.2014 aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05 -, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011 - 6 U 1798/10 -, IBR 2012, 499), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (…OLG Düsseldorf, aaO).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 12; ; BGB § ... 26; ; BGB § 71; ; BGB § 242; ; BGB § 986 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 6 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 4; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; ZPO § 148; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 5 Abs. 2 § 6 § 15
Schutz von Vereinsnamen 'Haus und Grund' wie eine Firma - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung des Gebrauchs einer mit dem Namen eines Hauseigentümers und Grundeigentümers umfassend unterstützenden Vereins verwechslungsfähigen Bezeichnung; Schutz des Vereinsnamens als geschäftliche Bezeichnung; Vorliegen eines prioritätsälteren ...
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 29/05
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
- OLG Hamm - 4 U 94/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 93/05
Schutz der Bezeichnung des Haus- und Grundeigentümervereins
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
Einer davon ist der Ortsverein Haus & Grund I, den der Kläger im Verfahren 4 U 93/05 verklagt hat.6) hilfsweise zu Ziffern 1 -5 den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 4 U 93/05 (Haus & Grund E ./. Haus & Grund I) auszusetzen.
1) Für die angeregte Aussetzung der Verhandlung nach § 148 ZPO, die nur den Sinn haben könnte, eine Revisionsentscheidung des BGH in der Sache 4 U 93/05 des Senats abzuwarten, bestand kein Anlass.
Es war weder dem Senat noch den Beklagten, bei denen es sich im Verhältnis zu den Parteien des Rechtsstreits 4 U 93/05 -auch wirtschaftlich- um unterschiedliche Personen handelt, ein Zuwarten auf die Berufungsentscheidung zuzumuten.
Daran hält der Senat in Übereinstimmung mit der im Urteil des OLG Naumburg vom 2. September 2005 (dort Seite 10) mit zutreffender Begründung vertretenen Auffassung zu dieser Frage trotz der in der Parallelsache 4 U 93/05 des Senats angesprochenen entgegen stehenden Entscheidung des OLG München fest.
dd) Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte geht der Senat wie in der Parallelsache 4 U 93/05 davon aus, dass auch der Verein Haus & Grund I seinen neuen Vereinsnamen spätestens mit der Eintragung der Namensänderung benutzt hat.
Der Verein Haus & Grund I kann sich dem Kläger gegenüber auf die frühere Erlangung eines eigenen Namensrechts berufen; auch das hat der Senat schon in der Sache 4 U 93/05, in der der Kläger diesem Verein die Benutzung des Namensrecht verbieten lassen wollte, im Einzelnen ausgeführt.
Der Senat hat die Revision im Hinblick auf § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen, weil die selben materiellen Rechtsfragen zur Beantwortung anstehen wie in der Sache 4 U 93/05 des Senats.
- BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91
Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
Der Verein Haus & Grund I konnte als Inhaber des älteres Rechtes zumindest eine Koexistenz mit dem Namensrecht des Klägers beanspruchen (vgl. BGH GRUR 1994, 652, 654 -Virion; BGH GRUR 1993, 574, 575 -Decker;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14 Rdn. 26). - BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92
Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
Der Verein Haus & Grund I konnte als Inhaber des älteres Rechtes zumindest eine Koexistenz mit dem Namensrecht des Klägers beanspruchen (vgl. BGH GRUR 1994, 652, 654 -Virion; BGH GRUR 1993, 574, 575 -Decker;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14 Rdn. 26). - OLG Hamm, 28.08.2000 - 4 W 139/00
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
Das hat der Senat in seinem vom Kläger zu den Akten gereichten Beschluss vom 28. August 2000 (4 W 139/00) bereits so entschieden.
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06
Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Haus & Grund"
Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamm, Urt. v. 6.12.2005 - 4 U 94/05, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
MarkenG § 5; ; MarkenG § ... 5 Abs. 2; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; MarkenG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4; ; MarkenG § 15 Abs. 5; ; MarkenG § 18 Abs. 3; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; MarkenG § 55 Abs. 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de
Schutz der vom Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer verwendeten Bezeichnung gegen die Benutzung durch Dritte
- Wolters Kluwer
Unterlassung der Benutzung eines Kennzeichens bezüglich der Dienstleistungen im Bereich des Immobilienwesens; Benutzung der Firmenbezeichnung Steckel Immobilien-Leistungsgesellschaft mbH; Bestehen einer Verwechslungsgefahr einer Firmenbezeichnung wegen Hervorrufens des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 29/05
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05 (1)
- OLG Hamm - 4 U 94/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
Gerade im Hinblick auf die Beratungsleistungen durch die Ortsvereine hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2008, 1104 -Z4 & T2 ÍI) auch eine entsprechende organisatorische Einheit zwischen den Ortsvereinen und dem Kläger als Zentralverband ausdrücklich angenommen. - BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05
Haus & Grund I
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
(vgl. BGH GRUR 2008, 1102 -Z4 & T2 I). - BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05
Hansen-Bau
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
Der Familienname stellt auch als Bestandteil einer Marke ein klassisches Kennzeichnungsmittel dar, dem der Verkehr im Allgemeinen einen eindeutigen Herkunftshinweis entnimmt (BGH GRUR 2008, 801 -Hansen Bau). - BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70
Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
dd) Weitere Voraussetzung für die Entstehung eines entsprechenden Rechts beim Kläger ist es aber, dass sich in Bezug auf die als Benutzung in Rede stehende Handlung auch der Wille des Einbezogenen ergibt, sich der Bezeichnung zu bedienen (BGH GRUR 1971, 517, 519 -Swobs).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 94/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 178 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 407 Abs. 1; ; BGB § 407 Abs. 1 letzter Halbsatz; ; BGB § 780; ; HGB § 350
- rechtsportal.de
Rechtsnatur einer Auszahlungsvereinbarung - Eigenständige Abtretungsvereinbarung
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung in der Insolvenz des abtretenden Zessionar; Der verlängerte Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz des Vorbehaltskäufers; Rechtliche Anforderungen an die im Falle einer Forderungsabtretung an den Schuldner zu richtende Abtretungsanzeige ...
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.03.2005 - 2 O 42/01
- OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 94/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94
Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 94/05
Ein abstraktes Schuldversprechen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d.h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen, gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruches nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH, NJW-RR 1995, 1391; BGH, NJW 1999, 574).Dazu gehören vorangegangene Verhandlungen ebenso wie Anlass und Zweck der Erklärungen sowie im Zweifel die Interessenlage beider Parteien (BGH, NJW-RR 1995, 1391).
- BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97
Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.04.2006 - 4 U 94/05
Ein abstraktes Schuldversprechen im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d.h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen, gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruches nur auf das Versprechen zu berufen braucht (BGH, NJW-RR 1995, 1391; BGH, NJW 1999, 574).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm - 4 U 94/05 |
Verfahrensgang
- LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 29/05
- OLG Hamm, 06.12.2005 - 4 U 94/05
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06
- OLG Hamm, 31.03.2009 - 4 U 94/05
- OLG Hamm - 4 U 94/05 (anhängig)
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.09.2005 - 4 U 94/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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