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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,23202
BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2024,23202)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2024 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2024,23202)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2024,23202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 34 KCanG; § 73 StGB
    Revisionsvortrag bei Verfahrensrüge wegen Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehungsentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensbeanstandung; Handeltreiben mit Cannabis und Einziehung von Taterträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG
    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensbeanstandung; Handeltreiben mit Cannabis und Einziehung von Taterträgen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § ... 100b Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 344 Abs. 2 Satz 2, § 345 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO, § 26a Abs. 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO, § 26a Abs. 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 475 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 240 Abs. 2, § 241 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 1 Nr. 8 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 2 Abs. 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 354a StPO, § 265 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 34 Abs. 3 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensbeanstandung; Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensbeanstandung; Handeltreiben mit Cannabis und Einziehung von Taterträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Der Umstand, dass sich die Taten jeweils auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezogen, weil deren Grenzwert auch für das Konsumcannabisgesetz bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol in der Cannabismenge liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24), bedarf keiner Kennzeichnung in der Urteilsformel; denn dieser Umstand begründet für die Fälle des einfachen Handeltreibens lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, der im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24).

    Ein Zusatz unerlaubter oder verbotener Tatbegehung ist im Urteilstenor auch für die Tatbestände nach dem Konsumcannabisgesetz entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).

  • BGH, 07.05.2024 - 5 StR 115/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Cannabis

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Bei Fall 5 tritt zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG tateinheitlich das Handeltreiben mit Cannabis gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG hinzu (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24).

    Der Umstand, dass sich die Taten jeweils auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezogen, weil deren Grenzwert auch für das Konsumcannabisgesetz bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol in der Cannabismenge liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24), bedarf keiner Kennzeichnung in der Urteilsformel; denn dieser Umstand begründet für die Fälle des einfachen Handeltreibens lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, der im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24).

  • BGH, 16.09.2021 - 2 StR 51/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (Verrechnung mit Taterträgen; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Der Senat hat den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO korrigiert; hierfür ist die namentliche Benennung des Gesamtschuldners nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 2 StR 51/21).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 324/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Berechnung; Verrechnung)

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Eine Verrechnung mit solchen Erlösen, die dem Angeklagten bei anderen Taten über die Einziehungsanordnung des Landgerichts hinaus zugeflossen sind, scheidet wegen des tatbezogenen Verschlechterungsverbots nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 2 StR 324/23).
  • BGH, 31.01.2023 - 5 StR 321/22

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung (Taterträge; Tatmittel; Rechenfehler; …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Ebenso wenig kommt eine Verrechnung insoweit in Betracht, als das Landgericht bei der Ermittlung des Gesamteinziehungsbetrages zu Gunsten des Angeklagten in Höhe von 13.200 Euro von einem zu geringen Einziehungsbetrag ausgegangen ist, weil sich aus der im Ergebnis fehlerhaften Berechnung des Landgerichts nicht ergibt, bei welchem der Fälle es sich zugunsten des Angeklagten verrechnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 5 StR 321/22).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Der Angeklagte dringt auch mit der nachgereichten - mit einem Wiedereinsetzungsantrag verbundenen - Verfahrensbeanstandung nicht durch, mit der er geltend macht, die die Beweiswürdigung tragenden EncroChat-Daten hätten betreffend die Fälle 3 bis 6, 9, 13 bis 16 und 19 nach den Maßstäben der Grundsatzentscheidung des Senats (BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, NJW 2022, 1539) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht verwertet werden dürfen, weil das Handeltreiben mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) nach dem insoweit am 1. April 2024 in Kraft getretenen Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 109) keine Katalogtat im Sinne von § 100b Abs. 2 StPO mehr darstellt, selbst wenn sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht (§ 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG).
  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Der Umstand, dass sich die Taten jeweils auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezogen, weil deren Grenzwert auch für das Konsumcannabisgesetz bei einem Wirkstoffgehalt von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol in der Cannabismenge liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24), bedarf keiner Kennzeichnung in der Urteilsformel; denn dieser Umstand begründet für die Fälle des einfachen Handeltreibens lediglich ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nach § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, der im Schuldspruch keinen Ausdruck findet (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 115/24).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    c) Allerdings liegt in einer Konstellation wie der vorliegenden die Annahme eines Verwerfungsgrundes im Sinne des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO wegen bloßer Wiederholung der Ablehnung aus demselben Grund (vgl. zum Fehlen eines tauglichen Ablehnungsgrundes in diesen Fällen BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 4 StR 239/23;… MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 26a Rn. 4b) ebenso nahe wie die Annahme von Verschleppungsabsicht im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 6).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 103/21

    Hehlerei (Täter: Teilnehmer der Vortat; Absatzhilfe); Beihilfe (keine Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen ist bei einer wie hier bereits form- und fristgerecht begründeten Revision grundsätzlich unzulässig, denn die Wiedereinsetzung dient nicht dazu, formale Mängel der Revisionsbegründung zu heilen, und sie darf nicht dazu führen, die Vorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 und des § 345 StPO zu unterlaufen; eine Wiedereinsetzung zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen kommt vielmehr nur ausnahmsweise in besonderen Prozesssituationen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2024 - 2 StR 261/23; vom 17. Januar 2023 - 2 StR 508/21; vom 22. März 2022 - 6 StR 28/22; vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21; vom 4. März 2021 - 4 StR 209/20).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 19.06.2024 - 5 StR 455/23
    Dafür reicht es nämlich nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung zu referieren und sodann bei den einzelnen Verfahrensrügen durch pauschale Verweise darauf Bezug zu nehmen, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22; vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19 mwN).
  • BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22

    Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren …

  • BGH, 14.11.2023 - 4 StR 239/23

    Verwerfung eines unzulässige Ablehnungsantrags (enge Auslegung; tauglicher Grund …

  • BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23

    Verurteilung im "Kölner Insulinfall" wegen versuchten Mordes zu lebenslanger …

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

  • BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19

    Revision in Strafsachen: Unzureichende Begründung von Verfahrensrügen

  • BGH, 08.05.2024 - 5 StR 542/23

    Anforderungen an die Feststellung des Gehilfenvorsatzes

  • BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck; …

  • BGH, 17.01.2023 - 2 StR 508/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einstellung des Verfahrens bei …

  • BGH, 22.03.2022 - 6 StR 28/22

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig; …

  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 62/24

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Das neue Tatgericht wird insoweit jeweils das in § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO normierte Verschlechterungsverbot zu beachten haben (…zur Strafzumessung: vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21 Rn. 5 f. …und vom 12. Juli 2006 - 5 StR 165/06 Rn. 2; zur Einziehung: vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 46).
  • BGH, 10.09.2025 - 5 StR 341/25

    Erfolglose Verfahrensrügen (Darstellungsanforderungen; Angriffsrichtung)

    Der Vortrag, dass Beweismittel offenkundig nicht ausreichend ausgeschöpft worden seien, ersetzt die Beanstandung einer konkreten gerichtlichen Verfahrensweise nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19; vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 24).
  • BGH, 16.12.2025 - 5 StR 485/25
    Denn eine tatübergreifende Verrechnung kommt wegen des tatbezogenen Verschlechterungsverbots (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2024 - 5 StR 455/23 Rn. 50) nicht in Betracht.
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   BGH, 30.01.2025 - 5 StR 455/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2798
BGH, 30.01.2025 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2025,2798)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2025 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2025,2798)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2025 - 5 StR 455/23 (https://dejure.org/2025,2798)
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