Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 5 Nr 3 VollstrZustÜbk, Art 31 VollstrZustÜbk, Art 60 Abs 1 VollstrZustÜbk, Art 63 Abs 1 VollstrZustÜbk, Art 64 Abs 2 Buchst a VollstrZustÜbk
Internationale Zuständigkeit: Unterlassungsverfügung einer in Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die dortige Fernsehanstalt wegen ehrverletzender Äußerungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur - hier verneinten - Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für den Antrag einer in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die dortige Fernsehanstalt und deren 'Redaktor' ...
- rechtsportal.de
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für den Antrag eines in der Schweiz ansässigen Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen eine ebenfalls in der Schweiz ansässige Fernsehanstalt und deren 'Redaktor'
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BGB § 133; BGB § ... 157; EuGVVO 1215/2012 Art. 7; EuGVVO 1215/2012 Art. 35; LugÜ II Art. 2; LugÜ II Art. 2 ff.; LugÜ II Art. 5; LugÜ II Art. 31; LugÜ II Art. 60; LugÜ II Art. 63; LugÜ II Art. 64; ZPO §§ 12 ff.; ZPO § 32; ZPO § 511; ZPO § 513; ZPO § 517; ZPO § 519; ZPO § 520; ZPO § 529; ZPO § 546; ZPO § 916; ZPO §§ 935 ff.; ZPO § 937
Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände; Zuständigkeit --> Besonderer Deliktsgerichtsstand
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.01.2023 - 4 O 346/22
- OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Papierfundstellen
- afp 2024, 268
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Dazu gehört die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen unabhängig davon, ob sie von einer natürlichen oder einer juristischen Person geltend gemacht wird (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433, Rn. 38 f.;… vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137, Rn. 42 ff.).Diese weitreichenden Grundsätze erfahren seit neuestem jedoch dadurch eine für den Streitfall relevante Ausnahme, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, nicht vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die im Internet veröffentlichten Informationen zugänglich sind oder waren, eine Klage auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Kommentare erheben kann (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433 - "Bolagsupplysningen und Ilsjan").
Vielmehr gilt hier, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, Klage auf Richtigstellung der Angaben, auf Verpflichtung zur Entfernung der Kommentare und auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433, Rn. 48;… Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).
Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376; vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433 - Svensk Handel; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Maßgeblich ist nämlich auch nach Ansicht des Senats insoweit der vom Gerichtshof aufgestellte Grundsatz, wonach in Anbetracht der umfassenden Abrufbarkeit der auf einer Website veröffentlichten Angaben und Inhalte und des Umstands, dass die Reichweite ihrer Verbreitung grundsätzlich weltumspannend ist, ein auf die Richtigstellung dieser Angaben und die Entfernung dieser Inhalte gerichteter Antrag einheitlich und untrennbar ist und somit nur bei einem Gericht gestellt werden kann, das für die Entscheidung über einen Antrag auf Ersatz des gesamten Schadens zuständig ist, und nicht bei einem Gericht, das nicht über eine solche Zuständigkeit verfügt (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017, C-194/16, NJW 2017, 3433;… Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).
Soweit die Berufung dies weiterhin anders sieht und dazu im Wesentlichen (nur) auf ältere, diese abweichende Position vermeintlich stützende Rechtsprechung verweist, ist diese Ansicht durch die späteren, mittlerweile in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rezipierten (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017, C-194/16, NJW 2017, 3433) Entscheidungen des Gerichtshofes zur eingeschränkten Geltendmachung einheitlicher und untrennbarer Anträge, der der Senat folgt, überholt.
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Dazu gehört die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichungen unabhängig davon, ob sie von einer natürlichen oder einer juristischen Person geltend gemacht wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433, Rn. 38 f.; vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137, Rn. 42 ff.).Daher fällt eine Klage, mit der verhindert werden soll, dass sich ein als rechtswidrig angesehenes Verhalten wiederholt, unter diese Bestimmung (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137, Rn. 35; zum Ganzen zuletzt: BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376).
Diese Anknüpfungskriterien gelten im Ansatz auch für im Internet begangene Verletzungen des Persönlichkeitsrechts; sie sind hier jedoch dahingehend anzupassen, dass das Opfer die Möglichkeit hat, entweder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen ist, oder bei den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, eine Haftungsklage auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens zu erheben (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137 - "eDate Advertising").
Diese sind nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts verursacht worden ist (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137).
Rn. 48 Wie in dem angefochtenen Urteil zunächst zutreffend ausgeführt wird, steht der Verfügungsklägerin die Möglichkeit, die beiden Verfügungsbeklagten vor deutschen Gerichten auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, nicht zur Verfügung, weil diese - als Urheber der beanstandeten Inhalte - nicht in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen sind und auch nichts dafür ersichtlich ist, dass sich der Mittelpunkt ihrer Interessen in der Bundesrepublik Deutschland befände (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137).
Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend herausgearbeitet wird, ermöglicht es dieser Umstand zwar, gestützt auf Artikel 5 Nr. 3 LugÜ eine Klage auf Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Staates verursachten (Teil-)Schadens zu erheben (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137; auch: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
- OLG Hamburg, 04.04.2022 - 15 W 18/22
Sperrung des Verlagskontos - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Geht es - wie hier - um den Erlass einstweiliger Maßnahmen, kann die internationale Zuständigkeit nach diesem Abkommen über den Gerichtsstand der Hauptsache (Artikel 2 ff. LugÜ) begründet werden; daneben ist sie nach Maßgabe des Artikels 31 LugÜ an jedem internationalen Gerichtsstand für einstweilige Maßnahmen nach nationalem Verfahrensrecht eröffnet (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., Art. 35 EuGVVO Rn. 1;… Geimer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., Art. 35 EuGVVO Rn. 1).Was eine solche "reale Verknüpfung" bedeutet, ist noch nicht scharf eingegrenzt (eingehend zuletzt OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266;… Eichel in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., Art. 35 Rn. 52;… s. auch Geimer in Zöller, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 7;… E. Peiffer/M. Peiffer, in: Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 17: "Was unter der realen Verknüpfung im Einzelnen zu verstehen ist, hat der EuGH offengelassen, so dass dieser Begriff durch die nationalen Gerichte ausgefüllt werden muss.").
Allgemein besteht Einigkeit dahin, dass bei einstweiligen Maßnahmen, die - wie hier - auf ein Unterlassen gerichtet sind, die reale Verknüpfung zu dem Land besteht, in dem der Antragsgegner ansässig ist bzw. in dem das zu untersagende Verhalten gesetzt worden ist (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris).
Teilweise wird weitergehend angenommen, dass das Erfordernis der "realen Verknüpfung" auch dann zu bejahen sei, wenn im Erlassstaat eine reale Zugriffsmöglichkeit bestehe, d.h. der von der beantragten Maßnahme betroffene Vermögensgegenstand sich im Erlassstaat befinde bzw. zumindest ein Zwangsgeld im Erlassstaat in das Vermögen des Schuldners vollstreckt werden könne (…Geimer in Zöller, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 8;… Stadler/Krüger, in Musielak/Voit, a.a.O., Art. 35 EuGVVO Rn. 3; zum Ganzen auch OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266).
Bloße Auswirkungen einer im Ausland begangenen Handlung genügen nicht (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; s. auch OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris, wonach mittelbare und reflexartige Folgewirkungen für das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht im Inland nicht ausreichen).
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Vielmehr gilt hier, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, Klage auf Richtigstellung der Angaben, auf Verpflichtung zur Entfernung der Kommentare und auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433, Rn. 48; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376; vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433 - Svensk Handel; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend herausgearbeitet wird, ermöglicht es dieser Umstand zwar, gestützt auf Artikel 5 Nr. 3 LugÜ eine Klage auf Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Staates verursachten (Teil-)Schadens zu erheben (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137; auch: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Maßgeblich ist nämlich auch nach Ansicht des Senats insoweit der vom Gerichtshof aufgestellte Grundsatz, wonach in Anbetracht der umfassenden Abrufbarkeit der auf einer Website veröffentlichten Angaben und Inhalte und des Umstands, dass die Reichweite ihrer Verbreitung grundsätzlich weltumspannend ist, ein auf die Richtigstellung dieser Angaben und die Entfernung dieser Inhalte gerichteter Antrag einheitlich und untrennbar ist und somit nur bei einem Gericht gestellt werden kann, das für die Entscheidung über einen Antrag auf Ersatz des gesamten Schadens zuständig ist, und nicht bei einem Gericht, das nicht über eine solche Zuständigkeit verfügt (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017, C-194/16, NJW 2017, 3433; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Daher fällt eine Klage, mit der verhindert werden soll, dass sich ein als rechtswidrig angesehenes Verhalten wiederholt, unter diese Bestimmung (vgl. EuGH…, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137, Rn. 35; zum Ganzen zuletzt: BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376).Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376; vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433 - Svensk Handel; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Soweit die Berufung dies weiterhin anders sieht und dazu im Wesentlichen (nur) auf ältere, diese abweichende Position vermeintlich stützende Rechtsprechung verweist, ist diese Ansicht durch die späteren, mittlerweile in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rezipierten (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017, C-194/16, NJW 2017, 3433) Entscheidungen des Gerichtshofes zur eingeschränkten Geltendmachung einheitlicher und untrennbarer Anträge, der der Senat folgt, überholt.
- BGH, 18.10.2016 - VI ZR 618/15
Internationale Zuständigkeit: Voraussetzungen des Gerichtsstands des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Für die Auslegung des Übereinkommens gelten danach im Wesentlichen dieselben Auslegungsgrundsätze wie für die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) und die ihr nachfolgende Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO n.F.) (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VI ZR 618/15, VersR 2017, 570; zur Auslegung des LugÜ etwa EuGH…, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-467/16, IHR 2018, 173, Rn. 46).Danach ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte begründet, wenn der Kläger die erforderlichen Tatsachen für eine im Inland begangene unerlaubte oder dieser gleichgestellten Handlung des Beklagten im Sinne der autonom auszulegenden Vorschrift des Artikels 5 Nr. 3 LugÜ schlüssig behauptet (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VI ZR 618/15, VersR 2017, 570).
Beide Orte können unter dem Aspekt der gerichtlichen Zuständigkeit eine signifikante Verknüpfung begründen, da jeder von beiden je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern kann (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2016 - VI ZR 618/15, VersR 2017, 570).
- BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17
Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Zur Begründung dieser Zuständigkeit genügt es, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt; Begehungsort der deliktischen Handlung ist dabei sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo entweder die Verletzungshandlung begangen wurde oder wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (BGH, Urteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, VersR 2019, 243).Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näherliegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (BGH, Urteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, VersR 2019, 243, m.w.N.).
- OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 4/21
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Allgemein besteht Einigkeit dahin, dass bei einstweiligen Maßnahmen, die - wie hier - auf ein Unterlassen gerichtet sind, die reale Verknüpfung zu dem Land besteht, in dem der Antragsgegner ansässig ist bzw. in dem das zu untersagende Verhalten gesetzt worden ist (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris).Bloße Auswirkungen einer im Ausland begangenen Handlung genügen nicht (OLG Hamburg, ZIP 2023, 1266; s. auch OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 4/21, juris, wonach mittelbare und reflexartige Folgewirkungen für das (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht im Inland nicht ausreichen).
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung des Internetauftritts und der Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der konkreten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten ist oder eintreten kann (BGH, Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09, BGHZ 184, 313; Senat, Urteil vom 11. April 2018 - 5 U 49/17, NJW-RR 2018, 809). - EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Allerdings setzt, ungeachtet dessen, die Anwendung des Artikels 31 LugÜ - ebenso wie die des Artikels 35 EuGVVO n.F. - als weiteres, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal auch voraus, dass zwischen dem Gegenstand der beantragten Maßnahme und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Vertragsstaats des angerufenen Gerichts eine "reale Verknüpfung" besteht (EuGH, Urteil vom 17. November 1998 - C-391/95, EuZW 1999, 413; Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-581/20, IPRax 2022, 275, Rn. 52; Eichel in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., Art. 35 Rn. 52; speziell zu Artikel 31 LugÜ schweiz. - EuGH, 06.10.2021 - C-581/20
TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines …
- OLG Karlsruhe, 02.10.2001 - 9 W 88/01
Arrestverfahren - deutsches Vermögen ausländischer Schuldner ohne inländischen …
- OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 5 U 128/98
Kein Anspruch des Hauptschuldners gegen den Gläubiger auf Unterlassung der …
- EuGH, 07.03.1995 - C-68/93
Shevill u.a. / Presse Alliance
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer …
- EuGH, 20.12.2017 - C-467/16
Bei einem obligatorisch durchzuführenden Schlichtungsverfahren stellt eine …
- EuGH, 21.04.2016 - C-572/14
Austro-Mechana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 347/12
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Schadensersatzanspruch eines …
- LG Saarbrücken, 12.09.2022 - 16 O 139/22
Deutsches Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Schweizer Fernsehen
- OLG München, 27.07.2026 - 18 W 1007/26 / U. und Z.], GRUR-RS 2026, 12909, Rn. 63 und 68 f. m.w.N.; EuGH [Große Kammer] Urteil vom 21.12.2021 - C-251/20 [Gtflix Tv / DR], NJW 2022, 765, 766 f., Rn. 32 f.; EuGH Große Kammer, Urteil vom 17.10.2017 - C-194/16 [Bolagsupplysningen OÜ und Ilsjan/ Svensk Handel AB], BeckRS 2017, 128164, Rn. 48 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.09.2023 - 5 U 13/23, GRUR-RS 2023, 30875, Rn. 15; Stein/Wagner, 23. Aufl., Art. 7 EuGVVO, Rn. 177; Thomas/Putzo/Nordmeier, 47. Aufl, Art. 7 EuGVVO, Rn. 30; BeckOK InfoMedienR/Söder, 52. Ed. 01.05.2026, § 823 BGB, Rn. 323; Härting in: Internetrecht, 8. Aufl., Kapitel K. Kollisionsrecht, Rn. 128; Zöller/Hau, 36. Aufl., Art. 7 Brüssel Ia-VO, Rn. 36; Krüger/Pförtner, JA 2018, 409, 412; Musielak/Voit/Stadler/Krüger, 23. Aufl., VO (EU) 1215/2012, Art. 7, Rn. 20c; Korte PresseR, 2. Aufl., § 5, Rn. 101 f.; Mantz, GRUR 2021, 930 ff.; Stadler/Krüger, ZEuP 2020, 856, 874 f.; Ettig, Anmerkung zu EuGH [Große Kammer], Urteil vom 17.10.2017 - C-194/16, K& R 2017, 29, 33, jeweils m.w.N.; anders [in Bezug auf das Lugano-Übereinkommen vom 30.10.2007] noch BGH, Urteil vom 25.10.2016 - VI ZR 678/15, LS 2 und juris Rn. 15 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg - 5 U 13/23 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.01.2023 - 322 O 112/22
- OLG Hamburg - 5 U 13/23 (anhängig)
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