Rechtsprechung
EuGH, 21.12.2021 - C-251/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Gtflix Tv
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen; Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Verordnung (EU) Nr. 1215/2012; Art. 7 Nr. 2; Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 7 Nr. 2 - Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht: Gtflix/DR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des dadurch im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstandenen Schadens kann vor den Gerichten dieses Mitgliedstaates eingeklagt werden
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Internetäußerungen: Schadenersatz in jedem EU-Staat einklagbar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei verunglimpfenden Äußerungen im Internet kann Schadensersatz vor Gericht in jedem Mitgliedsstaat eingeklagt werden wo der Inhalt aufrufbar war
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Gerichtliche Zuständigkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Beleidigungen übers Internet - Wo kann ich klagen?
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Gtflix Tv
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gtflix Tv
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
- EuGH, 01.08.2022 - C-251/20
Papierfundstellen
- NJW 2022, 765
- GRUR 2022, 268
- EuZW 2022, 223
- MMR 2022, 112
- K&R 2022, 96
- afp 2022, 131
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Im Hinblick auf das Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), hat das vorlegende Gericht entschieden, dass die französischen Gerichte für die Entscheidung über den Antrag auf Entfernung angeblich verunglimpfender Äußerungen und die Richtigstellung der Angaben durch die Veröffentlichung einer Mitteilung unzuständig seien, u. a., weil der Mittelpunkt der Interessen von Gtflix Tv in der Tschechischen Republik liege und DR seinen Wohnsitz in Ungarn habe.Das vorlegende Gericht fragt sich jedoch, ob eine Person, die der Ansicht ist, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, und die sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (…C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese online gestellten Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder ob sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Äußerungen zuständig ist.
Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (…C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.
Da diese Vorschrift Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht, gilt die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung dieser Bestimmungen auch für Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach ständiger Rechtsprechung ist die besondere Zuständigkeitsregel für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben, autonom und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung auszulegen, zu der sie gehört (Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese besondere Zuständigkeitsregel beruht darauf, dass zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, eine besonders enge Beziehung besteht, die aus Gründen einer geordneten Rechtspflege und einer sachgerechten Gestaltung des Prozesses eine Zuständigkeit dieser Gerichte rechtfertigt (Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie aus dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1215/2012 hervorgeht, soll das Erfordernis der engen Verbindung Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass die Gegenpartei vor einem Gericht eines Mitgliedstaats verklagt werden kann, mit dem sie vernünftigerweise nicht rechnen konnte, wobei dies besonders bei Rechtsstreitigkeiten wichtig ist, die außervertragliche Schuldverhältnisse infolge der Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte einschließlich Verleumdung betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 28).
Bei unerlaubten Handlungen oder ihnen gleichgestellten Handlungen ist nämlich das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, insbesondere wegen der Nähe zum Streitgegenstand und der leichteren Beweisaufnahme in der Regel am besten in der Lage, den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs meint die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" sowohl den Ort des ursächlichen Geschehens als auch den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs und jeder der beiden Orte kann je nach Lage des Falles für die Beweiserhebung und für die Gestaltung des Prozesses einen besonders sachgerechten Anhaltspunkt liefern (Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Klagemöglichkeit steht auch einer juristischen Person offen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und Ersatz des durch die ihren geschäftlichen Ruf beeinträchtigende Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch die fehlende Entfernung sie betreffender Kommentare entstandenen Schadens verlangt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 44).
In Anbetracht der umfassenden Abrufbarkeit der auf einer Website veröffentlichten Angaben und Inhalte und des Umstands, dass die Reichweite ihrer Verbreitung grundsätzlich weltumspannend ist, hat der Gerichtshof jedoch klargestellt, dass ein auf die Richtigstellung dieser Angaben und die Entfernung dieser Inhalte gerichteter Antrag einheitlich und untrennbar ist und somit nur bei einem Gericht gestellt werden kann, das für die Entscheidung über einen Antrag auf Ersatz des gesamten Schadens zuständig ist, und nicht bei einem Gericht, das nicht über eine solche Zuständigkeit verfügt (Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48).
In einem solchen Fall hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Person nicht berechtigt wäre, den mutmaßlichen Verursacher der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nach Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs auf Ersatz des gesamten erlittenen Schadens zu verklagen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan, C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 43).
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Das vorlegende Gericht fragt sich jedoch, ob eine Person, die der Ansicht ist, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, und die sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese online gestellten Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder ob sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Äußerungen zuständig ist.Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.
Diese sind nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts verursacht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 52).
- EuGH, 29.10.2010 - C-161/10
Martinez und Martinez - Verbindung
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Das vorlegende Gericht fragt sich jedoch, ob eine Person, die der Ansicht ist, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, und die sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese online gestellten Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder ob sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Äußerungen zuständig ist.Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadensersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.
Diese sind nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts verursacht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 52).
- EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Denn anders als Art. 17 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1215/2012 enthält Art. 7 Nr. 2 dieser Verordnung für die Bestimmung des zuständigen Gerichts keine zusätzliche Voraussetzung, wie etwa die, dass die Tätigkeit einer Person auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 42, und vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 32). - EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, …
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Denn anders als Art. 17 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 1215/2012 enthält Art. 7 Nr. 2 dieser Verordnung für die Bestimmung des zuständigen Gerichts keine zusätzliche Voraussetzung, wie etwa die, dass die Tätigkeit einer Person auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney, C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 42, …und vom 22. Januar 2015, Hejduk, C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 32). - EuGH, 07.03.1995 - C-68/93
Shevill u.a. / Presse Alliance
Auszug aus EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Klagen auf Ersatz eines immateriellen Schadens, der durch eine ehrverletzende Veröffentlichung in den Printmedien verursacht worden sein soll, der Betroffene eine Schadensersatzklage gegen den Herausgeber bei den Gerichten jedes Mitgliedstaats erheben kann, in dem die Veröffentlichung verbreitet worden ist und in dem das Ansehen des Betroffenen nach dessen Behauptung beeinträchtigt worden ist; dabei sind diese Gerichte nur für die Entscheidung über den Ersatz der Schäden zuständig, die in dem Staat des angerufenen Gerichts verursacht worden sind (Urteil vom 7. März 1995, Shevill u. a., C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 33).
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, Tz. 41; vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, Tz. 30 ff.;… Senatsurteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, VersR 2020, 485 Rn. 14). - OLG Saarbrücken, 27.09.2023 - 5 U 13/23
Internationale Zuständigkeit: Unterlassungsverfügung einer in Schweiz ansässigen …
Vielmehr gilt hier, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, Klage auf Richtigstellung der Angaben, auf Verpflichtung zur Entfernung der Kommentare und auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (EuGH…, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433, Rn. 48; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).Er ist daher anhand des Ortes zu bestimmen, an dem sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, VersR 2022, 1376; vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017 - C-194/16, NJW 2017, 3433 - Svensk Handel; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend herausgearbeitet wird, ermöglicht es dieser Umstand zwar, gestützt auf Artikel 5 Nr. 3 LugÜ eine Klage auf Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Staates verursachten (Teil-)Schadens zu erheben (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - C-509/09 und C-161/10, NJW 2012, 137; auch: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765).
Maßgeblich ist nämlich auch nach Ansicht des Senats insoweit der vom Gerichtshof aufgestellte Grundsatz, wonach in Anbetracht der umfassenden Abrufbarkeit der auf einer Website veröffentlichten Angaben und Inhalte und des Umstands, dass die Reichweite ihrer Verbreitung grundsätzlich weltumspannend ist, ein auf die Richtigstellung dieser Angaben und die Entfernung dieser Inhalte gerichteter Antrag einheitlich und untrennbar ist und somit nur bei einem Gericht gestellt werden kann, das für die Entscheidung über einen Antrag auf Ersatz des gesamten Schadens zuständig ist, und nicht bei einem Gericht, das nicht über eine solche Zuständigkeit verfügt (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2017, C-194/16, NJW 2017, 3433; Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20, NJW 2022, 765, Rn. 32;… Stadler/Krüger, in: Musielak/Voit, a.a.O., Art. 7 EuGVVO Rn. 20c).
- BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21
Zulässigkeit der Auskunftserteilung über Bestandsdaten durch die Betreiberin …
Das Erfordernis der engen Verbindung soll Rechtssicherheit schaffen und verhindern, dass "die Gegenpartei" vor einem Gericht eines Mitgliedstaats verklagt werden kann, mit dem sie vernünftigerweise nicht rechnen konnte, wobei dies besonders bei Rechtsstreitigkeiten wichtig ist, die außervertragliche Schuldverhältnisse infolge der Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte betreffen (EuGH, NJW 2022, 765 Rn. 24 f mwN). - EuGH, 01.08.2022 - C-251/20
Gtflix Tv
Le 21 décembre 2021, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt Gtflix Tv (C-251/20, EU:C:2021:1036).1) Le dispositif de l'arrêt du 21 décembre 2021, Gtflix Tv (C - 251/20, EU:C:2021:1036), doit être rectifié comme suit :.
Rechtsprechung
EuGH, 01.08.2022 - C-251/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Gtflix Tv
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
- EuGH, 01.08.2022 - C-251/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen über das Internet: Ersatz des …
Auszug aus EuGH, 01.08.2022 - C-251/20
Le 21 décembre 2021, 1a Cour (grande chambre) a rendu l'arrêt Gtflix Tv (C-251/20, EU:C:2021:1036).1) Le dispositif de l'arrêt du 21 décembre 2021, Gtflix Tv (C - 251/20, EU:C:2021:1036), doit être rectifié comme suit :.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gtflix Tv
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung Nr. 1215/2012 - Veröffentlichung verunglimpfender Kommentare über eine juristische Person im Internet - Klagen auf Richtigstellung von Angaben, Löschung von Inhalten und auf ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung Nr. 1215/2012 - Veröffentlichung verunglimpfender Kommentare über eine juristische Person im Internet - Klagen auf Richtigstellung von Angaben, Löschung von Inhalten und auf ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
- EuGH, 21.12.2021 - C-251/20
- EuGH, 01.08.2022 - C-251/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (53)
- EuGH, 17.10.2017 - C-194/16
Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Nach dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), könne nämlich ein Anspruch auf Richtigstellung oder Entfernung von Angaben nicht schon deshalb bei den Gerichten eines Staates erhoben werden, weil diese Angaben aus diesem Mitgliedstaat heraus zugänglich seien.Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (…C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadenersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.
Damit wird implizit die Frage danach aufgeworfen, ob der Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), somit nicht nur eine Abgrenzung von seiner früheren Rechtsprechung vornehmen, sondern seine frühere Rechtsprechung und somit den Mosaik-Ansatz für Schadenersatzansprüche vielmehr gänzlich aufgeben wollte(36).
Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 33).
33 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 36 und 38).
34 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 41).
35 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48).
38 Hiergegen ließe sich die Ansicht vertreten, dass nach dem Wortlaut von Rn. 48 des Urteils vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), die dort dargelegten Gründe, aus denen der Gerichtshof den Grundsatz der Mosaik-Zuständigkeit für die Richtigstellung oder Entfernung nicht herangezogen hat, eher für eine Abgrenzung als eine vollständige Abkehr von der Rechtsprechung sprechen.
51 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 47).
59 Vgl. hierzu Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn 41).
61 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 39).
Vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 35).
68 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 41).
69 Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 43).
71 In seinem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), geht der Gerichtshof in Rn. 42 offenbar davon aus, dass sich unter den Umständen jener Rechtssache der Mittelpunkt der Interessen des mutmaßlich Geschädigten in Schweden befand, da er dort den größten Teil seiner Tätigkeiten ausübte.
92 Zwar ist das vorlegende Gericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen der Auffassung, dass die im Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (C-194/16, EU:C:2017:766), für eine angebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten genannte Lösung auf ein unlauteres Wettbewerbsverhalten durch Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen in Internetforen übertragbar sei.
- EuGH, 25.10.2011 - C-509/09
Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadenersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.10 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 39), vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32), vom 13. März 2014, Brogsitter (…C-548/12, EU:C:2014:148, Rn. 19), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (…C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 22).
23 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 45 und 46).
24 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 48).
25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 49).
26 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51).
82 Insoweit würde ich bei allem Respekt dem Gerichtshof insoweit widersprechen wollen, als er in Rn. 46 des Urteils vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685), die Auffassung vertreten hat, dass es technisch nicht immer möglich sein soll, zu quantifizieren, wie viele Personen eine Äußerung wahrgenommen haben; jedenfalls erscheint mir diese Auffassung zumindest überholt.
- EuGH, 29.10.2010 - C-161/10
Martinez und Martinez - Verbindung
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Sind die Bestimmungen von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 dahin auszulegen, dass die Person, die in der Ansicht, dass ihre Rechte durch die Verbreitung verunglimpfender Äußerungen im Internet verletzt worden seien, sowohl auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Inhalte als auch auf Ersatz des daraus entstandenen immateriellen und wirtschaftlichen Schadens klagt, gemäß dem Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51 und 52), vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein ins Internet gestellter Inhalt zugänglich ist oder war, Ersatz des im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats verursachten Schadens verlangen kann, oder dahin, dass sie gemäß dem Urteil vom 17. Oktober 2017, Bolagsupplysningen und Ilsjan (…C-194/16, EU:C:2017:766, Rn. 48), diesen Antrag auf Schadenersatz vor dem Gericht stellen muss, das für die Anordnung der Richtigstellung der Angaben und der Entfernung der verunglimpfenden Kommentare zuständig ist?.10 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 39), vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32), vom 13. März 2014, Brogsitter (…C-548/12, EU:C:2014:148, Rn. 19), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (…C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 22).
23 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 45 und 46).
24 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 48).
25 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 49).
26 Urteil vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 51).
82 Insoweit würde ich bei allem Respekt dem Gerichtshof insoweit widersprechen wollen, als er in Rn. 46 des Urteils vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685), die Auffassung vertreten hat, dass es technisch nicht immer möglich sein soll, zu quantifizieren, wie viele Personen eine Äußerung wahrgenommen haben; jedenfalls erscheint mir diese Auffassung zumindest überholt.
- EuGH, 29.07.2019 - C-451/18
Tibor-Trans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Ebenso kam der Gerichtshof in Rn. 33 und 34 seines Urteils vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635), zu dem Schluss, dass die Gerichte der verschiedenen Mitgliedstaaten für die Entscheidung über Klagen auf Schadenersatz wegen einer Zuwiderhandlung nach Art. 101 AEUV als zuständig anzusehen sind, in deren Hoheitsgebiet sich der von der Zuwiderhandlung beeinträchtigte Markt befindet, auf dem dem Geschädigten der Schaden entstanden sein soll.16 Urteile vom 16. Januar 2014, Kainz (…C-45/13, EU:C:2014:7, Rn. 23), und vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 25).
98 Urteil vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 33).
100 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 34), und vom 24. November 2020, Wikingerhof (…C-59/19, EU:C:2020:950, Rn. 36 und 37).
101 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines (…C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 41), vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 35), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (…C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 39).
- EuGH, 09.07.2020 - C-343/19
Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
10 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising u. a. (…C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 39), vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, EU:C:2012:664, Rn. 31 und 32), vom 13. März 2014, Brogsitter (…C-548/12, EU:C:2014:148, Rn. 19), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 22).15 Urteil vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 23).
Vgl. Urteile vom 19. September 1995, Marinari (…C-364/93, EU:C:1995:289, Rn. 14 und 15), vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 27 und 28), und vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines (…C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 32).
101 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2018, flyLAL-Lithuanian Airlines (…C-27/17, EU:C:2018:533, Rn. 41), vom 29. Juli 2019, Tibor-Trans (…C-451/18, EU:C:2019:635, Rn. 35), und vom 9. Juli 2020, Verein für Konsumenteninformation (C-343/19, EU:C:2020:534, Rn. 39).
- EuGH, 22.01.2015 - C-441/13
Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney (…C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 29), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 32).Vgl. zu einer Verletzung von Urheberrechten im Internet Urteil vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 25), und zur Verletzung einer Marke durch angezeigte Werbung Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger (…C-523/10, EU:C:2012:220, Rn. 34).
29 Urteil vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 22 und 36).
86 Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney (…C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 42), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 33).
- EuGH, 03.10.2013 - C-170/12
Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Beispielsweise hat der Gerichtshof in Rn. 43 des Urteils vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635), unter Hinweis auf das Ziel der geordneten Rechtspflege festgestellt, dass die Gerichte der verschiedenen Mitgliedstaaten, in denen der behauptete Schaden wahrscheinlich eingetreten ist oder eintritt, für die Entscheidung über Schadenersatzklagen wegen einer geltend gemachten Verletzung eines Urheberrechts zuständig sind, sofern der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich dieses Gericht befindet, den Urheberrechtsschutz für das Material, auf das sich der Anspruchsteller beruft, vorsieht(76).18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 29), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (…C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 32).
28 Urteil vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, C-170/12, Rn. 36 und 45).
86 Urteile vom 3. Oktober 2013, Pinckney (C-170/12, EU:C:2013:635, Rn. 42), und vom 22. Januar 2015, Hejduk (…C-441/13, EU:C:2015:28, Rn. 33).
- EuGH, 07.03.1995 - C-68/93
Shevill u.a. / Presse Alliance
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
4 Urteil vom 7. März 1995, Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61).21 Urteil vom 7. März 1995, Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 33).
84 Vgl. Urteil vom 7. März 1995, Shevill u. a. (C-68/93, EU:C:1995:61, Rn. 31).
- EuGH, 16.05.2013 - C-228/11
Melzer - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Besondere Zuständigkeiten im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
11 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel (…C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 46), vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 26), vom 3. April 2014, Hi Hotel HCF (…C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 28), und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (…C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 39).12 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteil vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 27).
13 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis (…189/87, EU:C:1988:459, Rn. 19), vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (…C-433/01, EU:C:2004:21, Rn. 25), vom 16. Mai 2013, Melzer (C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 24), und vom 12. September 2018, Löber (…C-304/17, EU:C:2018:701, Rn. 17 und 18).
- EuGH, 03.04.2014 - C-387/12
Hi Hotel HCF - Gerichtliche Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
11 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2002, Henkel (…C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 46), vom 16. Mai 2013, Melzer (…C-228/11, EU:C:2013:305, Rn. 26), vom 3. April 2014, Hi Hotel HCF (C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 28), und vom 21. Mai 2015, CDC Hydrogen Peroxide (…C-352/13, EU:C:2015:335, Rn. 39).30 Urteil vom 3. April 2014, Hi Hotel HCF (C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 39).
96 Urteil vom 3. April 2014, Hi Hotel HCF (C-387/12, EU:C:2014:215, Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-194/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann eine Gesellschaft, die eine Verletzung …
- EuGH, 12.05.2021 - C-709/19
Vereniging van Effectenbezitters - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche …
- EuGH, 24.09.2019 - C-507/17
Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen …
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
- EuGH, 25.10.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
- EuGH, 16.01.2014 - C-45/13
Kainz - Vorabentscheidungsersuchen - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und …
- EuGH, 05.06.2014 - C-360/12
Coty Germany (früher Coty Prestige Lancaster Group) - Justizielle Zusammenarbeit …
- EuGH, 05.09.2019 - C-172/18
AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 16.07.2009 - C-189/08
Zuid-Chemie - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
- EuGH, 05.07.2018 - C-27/17
flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 17.06.2021 - C-800/19
Mittelbayerischer Verlag
- EuGH, 12.09.2018 - C-304/17
Löber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13
Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- EuGH, 15.09.2016 - C-484/14
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …
- EuGH, 08.09.2016 - C-160/15
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten …
- EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …
- EuGH, 24.11.2020 - C-59/19
Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor …
- EuGH, 05.12.2017 - C-42/17
Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der …
- EuGH, 13.03.2014 - C-548/12
Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …
- EuGH, 27.09.1988 - 189/87
Kalfelis / Schröder u.a.
- EuGH, 28.01.2015 - C-375/13
Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 10.09.2015 - C-47/14
Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 10.06.2004 - C-168/02
Kronhofer
- EuGH, 16.06.2016 - C-12/15
Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat …
- EuGH, 10.12.2015 - C-350/14
Lazar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- EuGH, 23.01.2018 - C-179/16
Die Absprache zwischen den Arzneimittelherstellern Roche und Novartis, mit der …
- EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P / S und Cornwall County Council
- EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel
- EuGH, 19.04.2012 - C-523/10
Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und …
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
CNL-SUCAL / HAG
- EuGH, 25.03.2021 - C-307/19
Obala i lucice
- EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - …
- EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
Blijdenstein
- EuGH, 19.09.1995 - C-364/93
Marinari / Lloyd's Bank
- EuGH, 16.11.2016 - C-417/15
Schmidt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Flos - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - …
- EuGH, 30.04.1996 - C-308/93
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Cabanis-Issarte
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12
Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen …
- EuG, 12.06.2012 - T-65/12
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-13/94
P gegen S und Cornwall County Council. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen …
- EGMR, 01.03.2016 - 22302/10
ARLEWIN v. SWEDEN
- EuG, 02.03.2017 - T-730/15
DI / EASO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EASO - …