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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3409
BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 6 C 7.00 (https://dejure.org/2001,3409)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG A... rt 87 f Abs. 2; ; GG Art 143 b Abs. 2; ; TKG § 1; ; TKG § 2 Abs. 2; ; TKG § 3 Nr. 9; ; TKG § 3 Nr. 12; ; TKG § 3 Nr. 18; ; TKG § 3 Nr. 19; ; TKG § 3 Nr. 21; ; TKG § 3 Nr. 24; ; TKG § 24; ; TKG § 27 Abs. 1; ; TKG § 28 Abs. 1; ; TKG § 29; ; TKG § 30; ; TKG § 31; ; TKG § 33; ; TKG § 35; ; TKG § 36; ; TKG § 37; ; TKG § 39; ; TKG § 66; ; TKG § 71; ; TKG § 80; ; TKG § 81; ; GWB § 19; ; GWB § 22 a.F.; ; GWB § 32; ; Netzzugangsverordnung § 1; ; Netzzugangsverordnung § 2; ; EGV (Amsterdam) Art. 82; ; Entbündelungs-Verordnung Nr. 288/2000 vom 18. Dezember 2000 ABl EG Nr. L 336 S. 4; ; ONP-Rahmenrichtlinie 90/387/EWG; ; Wettbewerbsrichtlinie 96/19/EG

  • Wolters Kluwer

    Telekommunikation - Teilnehmeranschlussleitung - Entbündelter Zugang - Marktbeherrschung - Sachlich relevanter Markt - Räumlich relevanter Markt - Endkundenmarkt - Vorleistungsmarkt - Handlungsgebot - Diskriminierungsfreier Netzzugang - Wesentliche Leistung - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • beck.de (Pressemitteilung)

    DTAG muss Wettbewerbern 'entbündelten Zugang' im Ortsnetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2001, 530
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Einschränkungen der Befugnis oder rechtlichen Möglichkeit, sich rechtsgeschäftlich zu betätigen oder ein Unternehmen nach eigenen Vorstellungen zu führen, berühren aber den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, wenn sie sich unmittelbar auf die Berufsausübung beziehen oder aber zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben (vgl. BVerfGE 97, 228, 254; stRspr).

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit der Verfassung materiell nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Betätigung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 f.; 95, 173, 183; 97, 228, 255; 98, 265, 298; 99, 202, 211; stRspr).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).

    Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit sind mit der Verfassung materiell nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Betätigung nicht unverhältnismäßig einschränken (vgl. BVerfGE 94, 372, 389 f.; 95, 173, 183; 97, 228, 255; 98, 265, 298; 99, 202, 211; stRspr).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00
    Infolgedessen ist auch die Aufbürdung von Belastungen mit dem Ziel, die Normadressaten vom Abschluss bestimmter ökonomisch relevanter Verträge abzuhalten oder zum Abschluss beziehungsweise zur Aufrechterhaltung solcher Verträge zu bewegen, als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit anzusehen (vgl. BVerfGE 81, 156, 188 f.; 99, 202, 211; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558).

    Dadurch, dass der Netzzugang nur in Fällen zu gewähren ist, in denen keine sachliche Rechtfertigung für eine Verweigerung besteht, wird auch dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung getragen (vgl. zu den ebenfalls die Berufsausübung betreffenden Regelungen der § 26 Abs. 2, § 37 a Abs. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4 GWB: BVerfG, Kammer-Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - WuW/E DE-R 557, 558 f.).

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Dies ist im vorliegenden Fall - anders als in dem gleichzeitig entschiedenen Parallelfall BVerwG 6 C 7.00 - unzutreffend, weil die Beigeladene ausdrücklich nur im Regierungsbezirk Köln in Konkurrenz zur Klägerin tritt.
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung; …

    Es hat sich aber nicht hinreichend substantiiert mit den zu jener Verfügung ergangenen Urteilen des Senats vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 (BVerwGE 114, 160) und BVerwG 6 C 7.00 - auseinandergesetzt, die der Verfügung den Charakter eines Dauerverwaltungsaktes insgesamt abgesprochen haben (…a.a.O. S. 167).
  • BVerwG, 27.03.2024 - 6 B 71.23

    Standardangebot; Nutzungskonflikt an Endleitung; Funktionsherrschaft des …

    Rn. 17 Sollten die Ausführungen der Beschwerde dahingehend zu verstehen sein, dass zusätzlich eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 25. April 2001 (6 C 7.00 - CR 2001, 752 ) gerügt wird, werden die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verfehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 13 A 5146/00

    Genehmigung der von einem marktbeherrschenden Unternehmen beantragten Entgelte …

    Weiter spricht vieles dafür, dass auch im Falle des besonderen Netzzugangs - ein solcher ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 2001 - 6 C 7.00 - auch der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung - der Zugang nehmende Wettbewerber einen Entgeltantrag auf Genehmigung eines konkreten Betrages oder auf Festsetzung eines von der Beschlusskammer zu ermittelnden Betrages stellen kann.
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