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   BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18   

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BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18 (https://dejure.org/2020,30582)
BAG, Entscheidung vom 14.10.2020 - 7 AZR 286/18 (https://dejure.org/2020,30582)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 (https://dejure.org/2020,30582)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 37 Abs. 4 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 611 Abs. 1, § 611a Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG, § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 37 Abs. 1 BetrVG, § 78 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 611 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 38 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVöD, § 13 AÜG, § 561 ZPO, § 37 TVöD, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 37 Abs. 1 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD, Richtlinie 2008/104/EG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/104/EG, § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD, Art. 2 Richtlinie 2008/104/EG, Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG, § 613a BGB, Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/104/EG, Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2008/104/EG, Art. 267 AEUV, § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG, § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG, § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2b AÜG, Art. 288 Abs. 3 AEUV, § 4 Absatz 3 TVöD, Art. 5 Richtlinie 2008/104/EG, Art. 11 Abs. 1 Richtlinie 2008/104/EG, §§ 51 - 68 AO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 Richtlinie 2008/104/EG, § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 AÜG, § 8 Abs. 2, Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 Halbs. 2 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 2 AÜG, § 3a Abs 2 AÜG, § 10 Abs. 4 Satz 3 AÜG, § 3 Abs. 1 TVG, § 8 AÜG, § 8 Abs. 4 AÜG, § 3a Abs. 2 AÜG, § 8 Abs. 2 Satz 1 AÜG, § 8 Abs. 2 Satz 3 AÜG, § 8 Abs. 4 Satz 1 AÜG, § 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG, § 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 AÜG, § 19 Abs. 2 AÜG, § 3a AÜG, § 19 Satz 2 AÜG, § 9 AÜG, Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG, Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, § 9 Nr. 2 Halbs. 3, 4, § 256 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts für freigestelltes Betriebsratsmitglied nach dem Lohnausfallprinzip; Beachtung des Gleichstellungsgrundsatzes ("Equal Pay") beim Lohnausfallprinzip für freigestellte Betriebsratsmitglieder im Falle einer hypothetischen Personalgestellung; ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts für freigestelltes Betriebsratsmitglied nach dem Lohnausfallprinzip

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratsmitglieder - und die Bemessung ihres Arbeitsentgelts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgestellung im öffentlichen Dienst - Equal Pay oder TVöD?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgestellung, Equal Pay - und die Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elementenfeststellungsklage - und das erforderliche Feststellungsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 869
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (64)

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    (a) Ein nationales Gericht, das bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses Recht auszulegen hat, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck einer einschlägigen Richtlinie ausrichten, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen und so Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24; BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17 - Rn. 33, BAGE 162, 387; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (EuGH 19. September 2019 - C-467/18 - [Rayonna prokuratura Lom] Rn. 61 mwN; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - aaO) .

    (1) Der Einzelne kann sich in Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (EuGH 6. November 2018 - C-619/16 - [Kreuziger] Rn. 20; 15. Februar 2017 - C-592/15 - [British Film Institute] Rn. 13; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 33, jeweils mwN) .

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (BAG 16. September 2020 - 7 AZR 491/19 - Rn. 21; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 16 mwN, BAGE 154, 337) .

    Es fehlt, wenn durch die Entscheidung kein Rechtsfrieden geschaffen wird, weil nur einzelne Elemente eines Rechtsverhältnisses zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden (BAG 21. Mai 2019 - 9 AZR 260/18 - Rn. 17; 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - aaO) .

    Dem Senat ist ein Sachurteil auch nicht unter dem Gesichtspunkt möglich, dass das Feststellungsinteresse echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil ist und das Revisionsgericht auch bei seinem Fehlen jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt ist, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa weil die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 18 mwN, BAGE 154, 337) .

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 648/10

    Ministerialzulage bei Gestellung

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    aa) Es ist umstritten, ob § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF dahin auszulegen ist, dass die Gestellung von Personal nach § 4 Abs. 3 TVöD Arbeitnehmerüberlassung darstellt, für die der Anwendungsbereich des AÜG in der bis zum 31. März 2017 geltenden Fassung grundsätzlich eröffnet ist (bejahend: Gaenslen öAT 2015, 181, 183; Gerdom öAT 2011, 150, 151; Hinrichs/Wenzel/Knoll ZTR 2014, 68, 69; BeckOK ArbR/Kock Stand 1. September 2020 AÜG § 1 Rn. 227; Schaub ArbR-HdB/Koch 16. Aufl. § 120 Rn. 24a; Ulber/Ulber AÜG 5. Aufl. § 1 Rn. 505 ff.; LAG Baden-Württemberg 11. Februar 2016 - 3 TaBV 2/14 - zu D II der Gründe; vgl. auch BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 648/10 - Rn. 21, wobei der Sechste Senat zur Rechtslage vor der Änderung des AÜG durch das Missbrauchsverhinderungsgesetz vom 28. April 2011, BGBl. I S. 642 die Anwendbarkeit des AÜG iE wegen fehlender Gewerbsmäßigkeit abgelehnt hat; die Eröffnung des Anwendungsbereichs des AÜG ablehnend: OVG Nordrhein-Westfalen 19. September 2014 - 20 A 281/13.PVB - juris-Rn. 61 ff.; Fieberg NZA 2014, 187; ders. in Fürst GKÖD Bd. IV Stand August 2020 E § 4 Rn. 62; Ruge/von Tiling ZTR 2012, 263; wohl auch Bauschke öAT 2014, 181, 183) .

    Die Personalgestellung ist zudem, wie sich aus der Protokollerklärung zu § 4 Abs. 3 TVöD ergibt, auf Dauer angelegt; zwar bleibt das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestehen, es stellt aber regelmäßig nur noch eine rechtliche Hülle dar (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 648/10 - Rn. 21 ) .

    Die nach § 4 Abs. 3 TVöD dem Dritten zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte werden in dessen Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeit allein nach dessen Weisungen und in dessen Interesse aus (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 648/10 - aaO) .

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Die vertragliche Vergütungsabrede des Leiharbeitnehmers wird ggf. durch seinen gesetzlichen Entgeltanspruch auf gleiches Arbeitsentgelt korrigiert (vgl. dazu BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 17, BAGE 157, 213; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306) .

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruchs ist der Arbeitnehmer (BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 25, BAGE 157, 213; 21. Oktober 2015 - 5 AZR 604/14 - Rn. 13, BAGE 153, 75) .

    Für die Dauer der Überlassung steht dem Leiharbeitnehmer ein Urlaubsanspruch in Höhe des (anteiligen) Jahresurlaubs zu, den der Entleiher vergleichbaren Stammarbeitnehmern gewährt, der aber - wie bei den Stammarbeitnehmern - den gesetzlichen Regeln und etwaigen im Entleiherbetrieb geltenden ergänzenden Bestimmungen unterliegt (vgl. BAG 23. November 2016 - 5 AZR 53/16 - Rn. 13, BAGE 157, 213; 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 12, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Während § 37 Abs. 2 BetrVG die Fortzahlung des - vereinbarten, dem Betriebsratsmitglied bei unterstellter Erbringung seiner vertraglichen Tätigkeit zustehenden - Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben regelt, gewährt § 37 Abs. 4 BetrVG einem Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Erhöhung seines Entgelts in dem Umfang, in dem das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung steigt (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 18; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 17 mwN) .

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19 mwN) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (st. Rspr., vgl. BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - Rn. 29; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 13 jew. mwN) .

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    (a) Ein nationales Gericht, das bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses Recht auszulegen hat, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck einer einschlägigen Richtlinie ausrichten, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen und so Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24; BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17 - Rn. 33, BAGE 162, 387; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121) .

    Sie darf nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts contra legem dienen (EuGH 19. September 2019 - C-467/18 - [Rayonna prokuratura Lom] Rn. 61 mwN; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 25; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - aaO) .

  • EuGH, 17.11.2016 - C-216/15

    Betriebsrat der Ruhrlandklinik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Wirtschaftliche Tätigkeit iSv. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2008/104/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 44; 23. Februar 2016 - C-179/14 - [Kommission/Ungarn] Rn. 149; 1. Juli 2008 - C-49/07 - [MOTOE] Rn. 22) .

    Auch wird im Rahmen der Personalgestellung dem Dritten regelmäßig ein Entgelt gezahlt, das jedenfalls die Personal- und die Verwaltungskosten umfasst (vgl. zu diesem Kriterium EuGH 17. November 2016 - C-216/15 - [Betriebsrat der Ruhrlandklinik] Rn. 45) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 15) .

    Die Abwicklung des festgestellten Differenzzahlungsanspruchs könnte von den Parteien nicht ohne weiteres, wie für die Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage erforderlich, vergleichbar mit einer einfachen Rechenaufgabe (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 15) , umgesetzt werden.

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 263/17

    Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für Tagesmütter

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    (a) Ein nationales Gericht, das bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses Recht auszulegen hat, muss seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck einer einschlägigen Richtlinie ausrichten, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen und so Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (EuGH 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 24; BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17 - Rn. 33, BAGE 162, 387; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121) .

    Der Gehalt einer nach Wortlaut, Systematik und Sinn eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG 23. Mai 2018 - 5 AZR 263/17 - aaO; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 -zu B IV 3 b dd (1) der Gründe, BAGE 105, 32) .

  • EuGH, 08.05.2019 - C-486/18

    Praxair MRC

    Auszug aus BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18
    Zur Erfüllung dieser Verpflichtung verlangt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung von den nationalen Behörden, unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 37 mwN) .

    Die Frage der Entscheidungserheblichkeit beurteilt das vorlegende Gericht in eigener Zuständigkeit (EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 33 mwN; 15. März 2017 - C-3/16 - [Aquino] Rn. 43) .

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18

    Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige

  • BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19

    Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 20 A 281/13

    Personalgestellung, tariflich; Wahlberechtigung; Dienststellenzugehörigkeit;

  • EuGH, 10.10.2017 - C-413/15

    Farrell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

  • EuGH, 06.09.2018 - C-17/17

    Hampshire - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Arbeitnehmer bei

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines

  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

  • EuGH, 23.02.2016 - C-179/14

    Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 561/06

    Anerkennungs-TV - Kündigung des anerkannten TV

  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene

  • EuGH, 12.09.2013 - C-614/11

    Kuso - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie

  • EuGH, 19.09.2019 - C-467/18

    Rayonna prokuratura Lom

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 23.10.2013 - 5 AZR 135/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Ausgleichsquittung

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 604/14

    "equal pay" - Gesamtvergleich - Vergleichsentgelt

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

  • LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 587/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 143/19

    Leiharbeit - gleiches Arbeitsentgelt - Abweichung durch Tarifvertrag

    Der Senat hat nach mündlicher Verhandlung mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 (- 5 AZR 143/19 (A) - BAGE 173, 251) das Revisionsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung mehrerer Rechtsfragen zu Art. 5 Abs. 3 RL 2008/104 und der dort verlangten, aber nicht näher definierten "Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern" ersucht (vgl. in diesem Zusammenhang zu unionsrechtlichen Unklarheiten auch BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 91 ff.) .
  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 390/20

    Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie

    Es ist aber nicht eindeutig, ob die Personalgestellung, die das Arbeitsverhältnis bei einer Aufgabenverlagerung absichert, eine Tätigkeit des vertraglichen Arbeitgebers darstellt, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 58) .

    Die Bereichsausnahme erfasst auch solche privatrechtlich organisierten Arbeitgeber, die - wie die Beklagte, deren alleiniger Träger der Landkreis G als Körperschaft öffentlichen Rechts ist - im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, soweit diese an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gebunden sind (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 63 ff.) .

  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

    Es ist auch dann nicht gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag ein zwischen den Parteien bestehender Streit nicht insgesamt bereinigt wird (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9; zur sog. Elementenfeststellungsklage: BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 24; 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 98 jew. mwN) .
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    a) Die Feststellungsklage kann sich - wie hier - auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken, sog. Elementenfeststellungsklage (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 98; 12. Dezember 2018 - 5 AZR 124/18 - Rn. 13) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen über denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 98; 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 15) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 227/22

    Betriebsratsmitglied - Arbeitsentgelt - Rufbereitschaftspauschale

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19 mwN, zitiert nach juris), konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (st. Rspr., vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 27, 25.

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 2725. Oktober 2017 - 7 AZR 731/15 - aaO; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 14 mwN, aaO).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 20; 21. Februar 2018 - 7 AZR 587/16 - Rn. 15; 18. Januar 2017 - 7 AZR 205/15 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Während § 37 Abs. 2 BetrVG die Fortzahlung des - vereinbarten, dem Betriebsratsmitglied bei unterstellter Erbringung seiner vertraglichen Tätigkeit zustehenden - Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben regelt, gewährt § 37 Abs. 4 BetrVG einem Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Erhöhung seines Entgelts in dem Umfang, in dem das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung steigt (vgl. BAG 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 21; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 18; 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 17 mwN).

  • LAG Sachsen, 21.02.2023 - 3 TaBV 26/21

    Beteiligung des Betriebsrats - Umgruppierung - Betriebsratsvorsitzender -

    Die Berechnung der geschuldeten Vergütung nach dem Lohnausfallprinzip erfordert eine hypothetische Betrachtung, welches Arbeitsentgelt das Betriebsratsmitglied ohne die Arbeitsbefreiung verdient hätte (so BAG, Urteil vom 14.10.2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 27, m.w.N., NZA 2021, 869, 872).

    Während § 37 Abs. 2 BetrVG die Fortzahlung des - vereinbarten, dem Betriebsratsmitglied bei unterstellter Erbringung seiner vertraglichen Tätigkeit zustehenden - Arbeitsentgelts für die Dauer der Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben regelt, gewährt § 37 Abs. 4 BetrVG einem Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Erhöhung seines Entgelts in dem Umfang, in dem das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung steigt (so BAG, Urteil vom 14.10.2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 21, m.w.N., NZA 2021, 869, 871).

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 101/20

    Erstattungsansprüche im Urlaubskassenverfahren

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen über denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 14; 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 98) .
  • LAG Köln, 16.11.2021 - 4 Sa 401/17

    Personalgestellung; freigestelltes Betriebsratsmitglied

    Vielmehr ist auch die Beurteilung, ob eine für den Anspruch aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF erforderliche tatsächliche Überlassung erfolgt ist bzw. wäre, nach § 37 Abs. 2 BetrVG zur Vermeidung einer nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässigen Benachteiligung hypothetisch unter Außerachtlassung der Arbeitsbefreiung als Betriebsratsmitglied vorzunehmen (BAG, Urt. v. 14.10.2020 - 7 AZR 286/18 - NZA 2021, 869, 872).
  • LAG München, 10.09.2021 - 4 Sa 112/21

    Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - nachträgliche Übernahme

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden, und damit verhindern, dass das Einkommen des Betriebsratsmitglieds durch die Inanspruchnahme durch das Betriebsratsamt beeinträchtigt wird (st. Rspr., vgl. etwa BAG v. 14.10.2020, 7 AZR 286/18 Rn. 20 - zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit - Umgehung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 26 Sa 91/22

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - Auswahl durch politisches Gremium -

  • LAG Sachsen, 02.08.2021 - 1 Sa 321/20

    Fiktiver Beförderungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Analoge

  • ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22

    Vergütung - Betriebsratsvorsitzender - Benachteiligungsverbot -

  • LAG Köln, 19.11.2021 - 9 TaBV 15/21

    Zulässige Differenzierung bei Einstellung zwischen mitbestimmten und nicht

  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BV 132/20

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung - nicht mitbestimmte Auswahl-Richtlinie

  • LAG Köln, 27.09.2023 - 5 Sa 15/23

    Gewährung von Getränkemarken

  • ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20

    Auslegung des Worts "und" zwischen den Wörtern "eingestellt" und "beschäftigt" in

  • ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 333/20

    Niedersachsen - Auslegung des Worts "und" zwischen den Wörtern "eingestellt" und

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