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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45184
BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12 (https://dejure.org/2017,45184)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 (https://dejure.org/2017,45184)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 (https://dejure.org/2017,45184)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RL 2011/92/EU Art. 6 Abs. 2 bis 6, Art. 11 Abs. 1; RL 2007/60/EG Art. 2 Nr. 2; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1, A... rt. 89 Abs. 1; WaStrG § 1 Abs. 1 bis 3, §§ 6, 8 Abs. 1 und 4, § 12 Abs. 7 Satz 4, § 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, §§ 14b, 31 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 und 3, § 46 Nr. 3; WaStrG a.F. § 14e Abs. 6 Satz 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1; UmwRG § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1a und 3 Nr. 1; UVPG a.F. § 2 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 3 Satz 3, Abs. 2 bis 4, §§ 11, 12; UVPG n.F. § 3 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 5, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2, Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 bis 3; WHG §§ 25, 68 Abs. 3 Nr. 1, §§ 72, 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 74, 76 Abs. 1 Satz 2, § 78 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 Nr. 3; WVG § 1 Abs. 2 Satz 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 3; VwVfG §§ 9, 75 Abs. 1a; SeeAufG § 9 Abs. 1; SeeSchStrO § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 2 Abs. 1 Nr. 10, § 23 Abs. 3, § 26 Abs. 3, § 57 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 1; NWG § 1 Abs. 3, § 32 Abs. 1; NDG § 6 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2
    Abwägung; Auflage; Ausbau; Badebetrieb; Bemessungsschiff; Bestandsschutz; Bundeswasserstraße; Deichsicherheit; Deichverband; Drittschutz; Eigentum; Funktionsfähigkeit; Gebot der Konfliktbewältigung; Gefahrenkarten; Gemeinde; Gemeindegebiet; Geschwindigkeitsbeschränkung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gemeindeklage gegen die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 EURL 92/2011, Art 3 EURL 92/2011, Art 4 EURL 92/2011, Art 5 EURL 92/2011, Art 6 EURL 92/2011
    Gemeindeklage gegen die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe

  • Wolters Kluwer

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe; Zunahme der Hochwassergefahren für die in Elbnähe ausgewiesenen und teils bereits umgesetzten Baugebiete bei Verwirklichung des Vorhabens

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verfahrensfehler nach UmwRG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage einer Gemeinde gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe; Zunahme der Hochwassergefahren für die in Elbnähe ausgewiesenen und teils bereits umgesetzten Baugebiete bei Verwirklichung des Vorhabens

  • datenbank.nwb.de

    Gemeindeklage gegen die Fahrrinnenanpassung in der Unter- und Außenelbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe rechtmäßig

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.11.2017)

    Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 28.11.2017)

    Weitere Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elbvertiefung wird im Juli 2014 mündlich verhandelt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 17
 
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Wird zitiert von ... (184)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Während des gerichtlichen Verfahrens hat die Beklagte unter dem 1. Oktober 2013 und dem 24. März 2016 Ergänzungsbeschlüsse erlassen; zudem sind in der mündlichen Verhandlung im Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU (BVerwG 7 A 2.15 ) im Dezember 2016 weitere Ergänzungen durch Protokollerklärungen erfolgt.

    den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 23. April 2012 zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe in Gestalt der Planergänzungsbeschlüsse vom 1. Oktober 2013 und vom 24. März 2016 sowie der Protokollerklärungen in den mündlichen Verhandlungen im Verfahren BVerwG 7 A 2.15 aufzuheben,.

    Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 24 ff.).

    Aus dem Umstand, dass der Senat diese im Wesentlichen schon im Verfahren der Umweltverbände erhobenen Rügen in seinem Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 39 ff.) unter dem Prüfungspunkt "formelle Rechtmäßigkeit" behandelt hat, folgt nichts anderes.

    Dementsprechend hat der Senat schon in seinem Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 40) verlangt, dass die Gutachten, soweit sie z.B. als Grundlage der FFH-Verträglichkeitsprüfung dienen, für die Fragen, die sich dort stellen, hinreichend belastbare Aussagen enthalten müssen.

    Rn. 41 1. Die für das Vorhaben streitende Planrechtfertigung liegt vor; insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 207 ff.) verwiesen.

    Dass die Regelungssystematik des Bundeswasserstraßengesetzes zu den Abwägungsbelangen und Versagungsgründen nicht in jeder Hinsicht eindeutig ist, zeigt die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG zur "Berücksichtigung" der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31 WHG, die ebenfalls strikte Zulassungshürden darstellen (EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - Rn. 29 ff.;… BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 478).

    Hierzu wird auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 122 ff.) Bezug genommen.

    Rn. 84 Das Gutachten H.1d hat die vorhabenbedingten Auswirkungen auf die schiffserzeugten Belastungen nicht für die "normale" Revierpassage des Bemessungsschiffs, sondern für Extremsituationen untersucht (vgl. Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 125).

    Rn. 91 Die Auflage zu den Schiffsgeschwindigkeiten verstößt nicht gegen das Gebot der Konfliktbewältigung; insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 228 ff.) verwiesen.

    Abgesehen davon, dass die vermeintliche Fehleinschätzung des Anteils der verdriftungsfähigen Feinsedimente dann zweifach berücksichtigt würde, nimmt die Klägerin nicht zur Kenntnis, dass nach den Feststellungen im Urteil des Senats vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - (BVerwGE 158, 1 Rn. 119 f.) nur Klappgut abgelagert werden darf, das lediglich zu 0, 31 % aus Ton und Schluff und im Übrigen aus Sand besteht.

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere den Urteilen vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - ergeben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis.

    Soweit es in den Urteilen heißt, nicht nur das Unterlassen einer UVP, sondern auch deren fehlerhafte Durchführung stelle einen Verfahrensfehler dar (…EuGH, Urteile vom 7. November 2013 - C-72/12 - Rn. 38 und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - Rn. 49), folgt daraus nicht, dass auch inhaltliche/methodische Mängel als Verfahrensfehler zu qualifizieren sind.

    Dies gilt umso mehr, als der EuGH die Verknüpfung von Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung in § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - (…Rn. 63 f.) als unionsrechtskonform gebilligt und der Gesetzgeber diese Verknüpfung auch in § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG ausdrücklich normiert hat.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 37 Aus der Rechtsprechung des EuGH, insbesondere den Urteilen vom 7. November 2013 - C-72/12 [ECLI:EU:C:2013:712], Altrip - und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - ergeben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis.

    Soweit es in den Urteilen heißt, nicht nur das Unterlassen einer UVP, sondern auch deren fehlerhafte Durchführung stelle einen Verfahrensfehler dar (EuGH, Urteile vom 7. November 2013 - C-72/12 - Rn. 38 …und vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 - Rn. 49), folgt daraus nicht, dass auch inhaltliche/methodische Mängel als Verfahrensfehler zu qualifizieren sind.

    Sie folgen insbesondere nicht daraus, dass in der Begründung zum Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12" zu § 4 Abs. 1 Nr. 3 ausgeführt wird, die Voraussetzungen der Nummer 3 seien wegen fehlender Vergleichbarkeit mit den Verfahrensverstößen nach Nummer 1 und 2 nicht erfüllt, "wenn lediglich einzelne Unterlagen oder Angaben fehlen oder inhaltlich fehlerhaft sind" (BT-Drs. 18/5927 S. 10).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 3.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 25 3. Die unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Klägerin im Verfahren BVerwG 7 A 3.17 erhobene Rüge, die Gutachten der BAW vom 5. Mai 2006 und vom 17. Juli 2006 zur Deichsicherheit im bzw. am Beispiel des Altenbrucher Bogens (vgl. PFB, S. 52 f.) seien zu Unrecht nicht Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gewesen, greift ebenfalls nicht durch.

    Rn. 48 2. Mit ihrer - erstmalig mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2017 unter pauschaler Bezugnahme auf das Vorbringen der Klägerin im Verfahren BVerwG 7 A 3.17 erhobenen - Rüge, das Vorhaben verstoße gegen § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG, dringt die Klägerin nicht durch.

    Das von der Klägerin im Verfahren BVerwG 7 A 3.17 eingereichte Gutachten von Prof. Zanke von August 2017 zu den Auswirkungen eines im Bereich des Altenbrucher Bogens havarierten Großcontainerschiffs mit einer fast vollständigen Blockade der Fahrrinne ist für diesen Zweck jedenfalls ungeeignet.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Sie strukturiert das Verfahren im Vorfeld der Sachentscheidung durch die Phasen der Informationsgewinnung und der Informationsverarbeitung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ) und vollzieht sich in verschiedenen Verfahrensschritten (z.B. Unterrichtung, Beteiligung, zusammenfassende Darstellung, begründete Bewertung, Bekanntmachung; vgl. Teil 2, Abschnitt 2 UVPG a.F./n.F.), die ordnungsgemäß durchgeführt werden müssen.

    Daran, dass das UVPG - ebenso wie die UVP-Richtlinie - keine eigenständigen materiellen Prüf- und Bewertungsmaßstäbe dafür liefert, welcher Rang den Umweltbelangen im Rahmen der Zulassungsentscheidung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; BT-Drs. 18/11499 S. 76), hat auch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) nichts geändert.

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 56 Als Hoheitsträgerin darf die Klägerin sich weder zum Kontrolleur anderer staatlicher Behörden in Bezug auf die Wahrung des objektiven öffentlichen Rechts aufschwingen noch als Sachwalterin von Rechten Dritter bzw. des Gemeinwohls Belange ihrer Bürger vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Januar 2001 - 4 A 12.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 161 S. 74 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 13).

    Diese beschränkt sich im Rahmen des Abwägungsgebots daher auf die Frage, ob die Verwaltungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt hat und ob sie - auf der Grundlage des derart zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials - die aufgezeigten Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 23 f.).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 9.12

    Planfeststellung; fachplanerische Abwägung; Gemeinde; Selbstverwaltung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 64 Eine Gemeinde kann, vergleichbar einem von dem Vorhaben mittelbar Betroffenen, eine gerichtliche Kontrolle der planerischen Abwägungsentscheidung nur hinsichtlich ihrer eigenen Rechte und schutzwürdigen Belange und - wegen der insoweit bestehenden Wechselbeziehung - der ihren Belangen gegenüber gestellten, für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belange verlangen (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 18).

    Rn. 69 Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt nach ständiger Rechtsprechung eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde stört, wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder gemeindliche Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 9.12 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 165 Rn. 19).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Wie der Senat mit Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - (BVerwGE 156, 20 Rn. 140) zur Weservertiefung bereits entschieden hat, war eine SUP nach Maßgabe der unionsrechtlichen Übergangsvorschriften und der nationalen Übergangsvorschriften in § 25 Abs. 8 und 9 UVPG a.F. nicht erforderlich.

    Dass die Regelungssystematik des Bundeswasserstraßengesetzes zu den Abwägungsbelangen und Versagungsgründen nicht in jeder Hinsicht eindeutig ist, zeigt die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG zur "Berücksichtigung" der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31 WHG, die ebenfalls strikte Zulassungshürden darstellen (EuGH…, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - Rn. 29 ff.; BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 478).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Dass die Regelungssystematik des Bundeswasserstraßengesetzes zu den Abwägungsbelangen und Versagungsgründen nicht in jeder Hinsicht eindeutig ist, zeigt die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 3 WaStrG zur "Berücksichtigung" der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 bis 31 WHG, die ebenfalls strikte Zulassungshürden darstellen (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2015 - C-461/13 [ECLI:EU:C:2015:433] - Rn. 29 ff.;… BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 478).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 7.16

    Großflächige Kommerzialisierung des Strandzugangs in Wangerland ist unzulässig

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12
    Rn. 73 Dass die Wattflächen vor Duhnen und Döse eine gemeindliche Einrichtung oder Teil einer solchen sind (zu den Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 7.16 - NVwZ 2018, 73 Rn. 42 ff.), hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf Nachfrage verneint.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze; …

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung …

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde; …

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …

  • BVerwG, 21.08.1995 - 4 N 1.95

    Keine Bauleitplanung in gemeindefreien Gebieten

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche …

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung …

  • BVerwG, 26.04.2012 - 7 C 11.11

    Wasserverband; Beregnungsverband; Mitgliedschaft, dingliche; Grundstückseigentum; …

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen; …

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 CN 2.02

    Deichrecht; Sperrwerk; geschütztes Gebiet; Änderung der Grenzen; …

  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 41.86

    Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz - Wasserrechtliche Gestattungen - …

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 A 19.08

    Klagebefugnis einer Gemeinde für eine Anfechtungsklage gegen einen …

  • BVerwG, 05.02.2015 - 9 B 1.15

    Rügebefugnis mittelbar Betroffener

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.08.1983 - 12 A 176/80
  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 -, juris Rn. 19, und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 29 ff., sowie Beschlüsse vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 23, vom 7. Januar 2020 - 4 B 74.17 -, juris Rn. 8, und vom 31. Januar 2019 - 4 B 9.17 -, juris Rn. 23.

    Rn. 97 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 -, juris Rn. 27, und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 37; OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 A 2971/17 -, juris Rn. 42 ff.

    Rn. 99 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 -, juris Rn. 19, 22, und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 29, sowie Beschlüsse vom 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 23, und vom 7. Januar 2020 - 4 B 74.17 -, juris Rn. 8.

    Rn. 107 Vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 -, juris Rn. 23, und vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 -, juris Rn. 33.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Nicht zum äußeren Verfahrensgang in diesem Sinne gehört dagegen der durch materiell-rechtliche Vorgaben gesteuerte Prozess der Willens- und Entscheidungsbildung, der sich regelmäßig auf der Grundlage von Fachgutachten vollzieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris RdNr. 29).

    Sachverständigengutachten sind grundsätzlich dann auszulegen, wenn sich erst aus ihnen Auswirkungen auf die Belange potenziell Betroffener oder anerkannter Vereinigungen ergeben, diese also nur bei Kenntnis des Gutachtens hinlänglich über das Vorhaben und dessen Auswirkungen auf ihre Rechte und Interessen unterrichtet sind und sachkundige Einwendungen erheben oder eine Stellungnahme abgeben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, a.a.O. RdNr. 26).

    Inhaltliche oder methodische Fehler von ausgelegten Fachgutachten sind daher keine Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, a.a.O. RdNr. 29 ff.).

    Im Fokus der Ausführungen steht, wie sich aus dem Kontext ergibt, das Bemühen um eine Konturierung der vergleichbaren absoluten Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 UmwRG, nicht aber eine Beschreibung möglicher relativer Verfahrensfehler (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, a.a.O. RdNr. 38).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer …

    Nicht zum äußeren Verfahrensgang in diesem Sinne gehört dagegen der durch materiell-rechtliche Vorgaben gesteuerte Prozess der Willens- und Entscheidungsbildung, der sich - namentlich im Fachplanungsrecht - regelmäßig auf der Grundlage von Fachgutachten vollzieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris).

    Es gibt keinen Anlass, den Begriff des Verfahrensfehlers in § 4 UmwRG auch auf inhaltliche/methodische Fehler von Fachgutachten zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris).

    Inhaltliche Fehler erfüllen jedoch nicht den Begriff des Verfahrensfehlers im Sinne des § 4 UmwRG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris).

    Rn. 188 Auch mit dieser Rüge vermag der Kläger einen Verfahrensfehler im Sinne des § 4 UmwRG bereits deshalb nicht aufzuzeigen, weil seine Kritik letztlich auf einen inhaltlich/methodischen Fehler abzielt, jedoch keinen Verstoß gegen die äußere Ordnung des Verfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris).

    Vielmehr zielt seine Kritik auf einen inhaltlich/methodischen Fehler ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.2017 - 7 A 17.12 -, juris).

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