Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1999 - StB 7/99, 2 BJs 112/97 - 2 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 304 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO; § 147 Abs. 2 StPO (Art. 103 Abs. 1 GG)
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der Beschlagnahme; Beschwerde gegen Beschlagnahmeanordnung; Rechtliches Gehör bei teilweiser Akteneinsicht - HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO; § 304 Abs. 5 StPO
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (Tatverdacht; Messbarkeit und Kontrollierbarkeit; gerichtliche Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung); Gewährung von Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ... - Judicialis
StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 304 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug - Zuständigkeit - Anfechtung - Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 84
- NStZ 2000, 46 (Ls.)
- StV 2000, 537
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).
Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.
- BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rn. 13 Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97
Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).
- BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
§ 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rn. 4 1. Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97). - BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rn. 8 b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281). - BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Dem Rechnung tragend hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mittlerweile entschieden, daß der von einer Durchsuchung betroffene Verdächtige oder Dritte für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (vgl. BGHSt 44, 265 ff. = BGH NStZ 1999, 200 ff.). - BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rn. 8 b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
- BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses
- BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung
- BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
- BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
- BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
- BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 484/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Dementsprechend ist unter der mit der Ausübung gleichlaufenden Wahrnehmung des Mandats (§ 108e Abs. 1 und 2 StGB) das Wirken im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen (Unter-)Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen zu verstehen, nicht aber eine in funktionalem Sinne weite Auslegung dahin vorzunehmen, dass bereits jede Tätigkeit anlässlich oder im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenmandat oder jede durch das Mandat bloß ermöglichte Handlung darunterfiele (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, BGHSt 67, 107 Rn. 24, 44). - BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …
Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2). - BGH, 18.11.2021 - StB 6/21
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen …
Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft (Festhalten an BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, NJW 2000, 84).Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof mit Blick auf den eng auszulegenden Anwendungsbereich des § 304 Abs. 5 StPO nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1999 - StB 7 u. 8/99, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 3).
- BGH, 14.12.2022 - StB 42/22
BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im …
(1) Abstimmungen in den Gemeindevertretungen sind Handlungen bei Wahrnehmung des Mandates (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 24 ff.).Zudem knüpft die Formulierung bewusst an Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 32 mwN), der sich gegen jeden Versuch der Fremdbestimmung richtet (…vgl. Dürig/Herzog/Scholz/Klein/Schwarz, GG, 98. EL, Art. 38 Rn. 219; s. auch BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19, BVerfGE 156, 224 Rn. 66).
Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Durchführung des Hauptverfahrens folgt aus § 120b Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, da der Verdacht von Straftaten nach § 108e Abs. 1 bis 3 StGB besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 76 ff.).
- BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner …
Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85;… Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216 [richtig: NStZ 2002, 215 - d. Red.] ).
Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85;… Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.
- LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses
Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 GG gebietet, dass auch nach Abschluss der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BGH NJW 2000, 84, 85). - BGH, 18.12.2008 - StB 26/08
Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der …
Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es - unbeschadet der Frage der Verhältnismäßigkeit (s. u. 3.) - nicht (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2007, 1443; 2007, 2749, 2751 m. w. N.; BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).Die Angabe der wesentlichen Verdachtsmomente darf daher nur dann unterbleiben, wenn die Bekanntgabe den Untersuchungszweck gefährden würde und daher den Zwecken der Strafverfolgung abträglich wäre (BGH NJW 2000, 84, 85; bei Schmidt NStZ-RR 2002, 161, 164 Nr. 4).
- BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00
Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend …
Denn die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes gegen den Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 13 Abs. 1 GG gebietet, daß auch nach Abschluß der Durchsuchung deren Rechtmäßigkeit mit dem grundsätzlich gegen diese Maßnahme gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel zur Überprüfung gestellt werden kann (BVerfGE 96, 27;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1; BGH NJW 2000, 84, 85).Über die Einwände der Betroffenen gegen die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchung und gegen die von den Ermittlungsbehörden hierbei ohne richterliche Anordnung ausgesprochenen Beschlagnahmen hat dagegen der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zu befinden (§ 98 Abs. 2 Satz 2, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; BGHSt 45, 183; BGH NJW 2000, 84, 86).
- VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
Rn. 39 Für Beanstandungen, die den Vollzug der Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung oder das Sichtungsverfahren nach § 110 StPO betreffen, ist der Rechtsweg nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zum Amtsgericht eröffnet (BGH vom 13.10.1999 = NJW 2000, 84/86; Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 27 zu § 98; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, RdNrn. - OLG München, 05.03.2024 - 18 U 2827/23
Abgrenzung zwischen Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung
Ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt ist selbstverständlich auch die Äußerung der nicht zuletzt auch von der Generalstaatsanwaltschaft München vertretenen, wenn auch letztlich von den Beschwerdegerichten (vgl. BGH Beschluss vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22, NJW 2022, 2856) nicht geteilten Annahme, Vorgänge und Verhaltensweisen der Beteiligten an den in den streitgegenständlichen Presseberichten beschriebenen Maskengeschäften des Klägers und der genannten Mandatsträger seien nicht nur strafwürdig (…hierzu BGH a.a.O., Rn. 70), sondern würden bereits durch geltendes deutsches Strafrecht - zumal in Form einer Strafvorschrift mit der amtlichen Überschrift "Abgeordnetenbestechung" - erfasst.Die Rechtsmeinung der Klagepartei, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2022 - StB 7-9/22 (Anlage K 3) sei zwar kein "Freispruch", führe gem. § 190 Satz 2 StGB aber gleichwohl dazu, dass die Äußerung, der Kläger habe sich wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht, als von Anfang an rechtswidrig gewertet werden müsste, geht mithin fehl.
- BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen …
- LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2021 - 12 Qs 69/21
Anfangsverdacht wegen der Verwendung eines falschen Attests zur Befreiung von der …
- LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 12 Qs 34/22
Impfunfähigkeitsbescheinigungen sind Gesundheitszeugnisse
- BGH, 09.02.2021 - StB 9/20
Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen …
- OLG Karlsruhe, 01.10.2026 - 3 Ws 302/26
Nebenklage, gemeinschaftlicher Beistand, Bestellung, Zuständigkeit, …
- BGH, 10.11.2011 - III ZR 81/11
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über strafrechtliches …
- BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver …
- BGH, 24.01.2024 - StB 4/24
Fortdauer der Untersuchungshaft (weitere Beschwerde; dringender Tatverdacht; …
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; …
- BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
- LG Karlsruhe, 12.10.2022 - 16 Qs 70/22
Anfangsverdacht einer Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bei sexuell …
- BGH, 12.06.2024 - StB 32/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung (Statthaftigkeit der …
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16
Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung
- BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung - …
- BGH, 15.10.2025 - 3 StR 484/24
Anhörungsrüge von Björn Höcke erfolglos
- LG Limburg, 03.02.2015 - 1 Qs 160/14
1. Auch ein legales Verhalten kann den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, …
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00
Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des …
- LG Duisburg, 16.04.2021 - 36 Qs 24/21
Durchsuchung, Anfangsverdacht, KiPo-Verfahren
- BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung - …
- BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 6.22
Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde; …
- BVerwG, 08.09.2022 - 6 B 7.22
Heranziehung des Meistbegünstigungsgrundsatzes im Rahmen der Statthaftigkeit der …
- OLG Karlsruhe, 05.03.2002 - 2 VAs 5/01
DNA-Identitätsfeststellung: Rechtsweg für nachträgliche Überprüfung der Art und …
- BGH, 13.02.2002 - StB 1/02
Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung; …
- OLG München, 30.07.2025 - 6 St 6/23
Bestechung von Mandatsträgern, Stimmenkauf, Lobbytätigkeit, Unrechtsvereinbarung, …
- VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung; …
- OLG Braunschweig, 01.10.2025 - 1 Ws 230/25
Weitere Beschwerde; Zulässigkeit; Nichterlass Haftbefehl; Staatsanwaltschaft; Zur …
- BGH, 15.10.2025 - 3 StR 519/24
- BayObLG, 22.06.2026 - 203 VAs 217/26
Rechtsschutzinteresse, Subsidiarität des Rechtswegs, Verfahrensabgabe, Vorlage an …
- BGH, 28.03.2023 - StB 16/23
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des …
- BGH, 13.10.1999 - StB 11/99
Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung - …
- OLG Celle, 14.04.2025 - 2 Ws 93/25
Durchsuchung; Abtrennung; Anklageerhebung; Zuständigkeit für gerichtliche …
- LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen …
- LG Münster, 07.07.2026 - 8 Qs 20/26
Durchsuchung, Anfangsverdacht, Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- BGH, 15.03.2023 - StB 10/23
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des …
- BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit …
- BGH, 13.02.2002 - 3 BJs 1/01
Beschwerde gegen Durchsuchungsbeschluss nach Abschluss der Durchsuchung
- BGH, 15.03.2023 - StB 12/23
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des …
- LG Münster, 18.05.2015 - 10 Qs 10/15
Vornahme der Durchsuchung der Wohnung wegen des Verdachts der Teilnahme an einer …
- BGH, 13.02.2002 - StB 2/02
Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung; …
- OLG Köln, 13.12.2010 - 6 AuslS 121/10
Herausgaberechtshilfe von Daten
- BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
- LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer …
- LG Dresden, 02.06.2021 - 1 Qs 3/21
Durchsuchung beim Dritten, Auffindevermutung
- LG Arnsberg, 28.11.2016 - 2 Qs 86/16
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit …
- LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
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Rechtsprechung
| StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99, StGH 7/99, StGH 8/99, StGH 9/99, StGH 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
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Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999 - Verfassungsbeschwerde - Normenkontrollantrag
- Staatsgerichtshof Niedersachsen
, S. 38
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend Finanzverteilungsgesetz und Gesetz über den Finanzausgleich 1999; Prozesshindernis der Rechtshängigkeit ; Zwei selbständige Finanzgarantien, zwischen denen keine rechtliche Konnexität besteht; ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 553
- DVBl 2001, 1159 (Ls.)
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Für die Bestimmung des Finanzbedarfs der einzelnen Gemeinden und Landkreise ist demgegenüber die Festlegung fiktiver Maßstäbe und damit das Abstrahieren vom Ausgabeverhalten der einzelnen bzw. überhaupt konkreter Kommunen unumgänglich, sofern nicht deren Ausgabewilligkeit belohnt, sparsames Finanzgebaren aber bestraft werden soll (entsprechend BVerfGE 101, 158, 220).
Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
Ungeachtet dessen, daß der Nachweis des praktischen Nutzens einer legislatorisch verselbständigten Maßstabbildung bisher noch aussteht, besteht kein Anlaß, das vom Bundesverfassungsgericht in einem Akt der Verfassungsfortbildung (so ausdrücklich BVerfGE 101, 158, 218) kreierte Institut des Maßstäbegesetzes auf die niedersächsische Verfassungsordnung zu übertragen; denn allein die vom Staatsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung herausgearbeiteten Vorgaben für die Ausgestaltung des Finanzausgleichs sorgen für ein hinreichendes Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gesetzgeberischen Entscheidungen.
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).Sie müssen sich nach Maßgabe verläßlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (vgl. BVerfGE 72, 330, 415 f.; 86, 148, 239; 101, 158, 230).
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Rn. 106 Die von den Beschwerdeführern in Bezug genommene Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg, wonach eine wirksame und über eine bloße Anhörung hinausgehende Teilnahme der Kommunen an der Entscheidungsfindung des Finanzausgleichsgesetzgebers um der Sicherstellung eines aufgabengerechten Finanzausgleichs willen geboten ist (Urteil vom 10. Mai 1999, ESVGH 49, 241, 253 ff.), ist auf das niedersächsische Verfassungsrecht nicht übertragbar. - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Rn. 108 Zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gehört nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 25, 36 m.w.N.) und der Verfassungsgerichte der Länder (Nds. StGHE 3, 299, 311 m.w.N.) die Finanzhoheit der Kommunen. - BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51
Finanzausgleichsgesetz
Auszug aus StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Da der Finanzausgleich Finanzkraftunterschiede durch Angleichung mildern, sie aber nicht völlig abbauen oder gar im Ergebnis bewirken soll, daß die tatsächliche Finanzkraftrangfolge umgekehrt wird, findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenzen, wo es zur Nivellierung oder gar einer Übernivellierung fuhrt (Nds. StGHE 3, 136, 164; bezogen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich ebenso BVerfGE 1, 117, 131; 72, 330, 398, 418 f.; 86, 148, 250; 101, 158, 222).
- StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08
Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich; …
Rn. 11 Die gegen das NFAG 1999 erhobenen Verfassungsbeschwerden hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof mit Urteil vom 16. Mai 2001 (StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31) zum großen Teil zurückgewiesen.Diese Verpflichtung des Gesetzgebers sichert verfahrensrechtlich die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtsposition der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren ab (Nds. StGH, Urteile vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 49 und vom 27. Februar 2008, StGH 2/05, Nds. StGHE 4, 202, 223).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Entstehungsgeschichte und Zweck jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 311, vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., LVerfGE 12, 255, 273, vom 6. Dezember 2007, StGH 1/06, Nds. StGHE 4, 170, 181 f. und vom 27. Februar 2008, StGH 2/05, Nds. StGHE 4, 202, 214 f.).
Durch eine Annäherung der Finanzausstattung der Kommunen sollen auch die ursprünglich finanzkraftschwachen Kommunen so gestärkt werden, dass sie zu einer eigenverantwortlichen Entwicklung und Aufgabengestaltung befähigt werden (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 5 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 56).
Rn. 63 Die Aufgabenbezogenheit der Finanzgarantie des Art. 58 NV und das Ziel der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs verlangen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des vertikalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen die Höhe der erforderlichen Finanzmittel und damit auch Art und Umfang der zu erledigenden Aufgaben der Kommunen kennt und nachvollziehbar einschätzt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 315 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 57).
Auch bei der horizontalen Verteilung der Schlüsselmasse auf die einzelnen Kommunen bildet das Leitbild eines aufgabengerechten Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt (…Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, a. a. O., S. 319 und vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 60).
Diese Indikatoren müssen zur Gewährleistung der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs die mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben verbundenen Kosten realitätsgerecht abbilden (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
Ein Ausgleichssystem, das finanzschwachen Kommunen jeden Anreiz nimmt, ihre Finanzkraft zu verbessern, oder es für finanzstärkere Kommunen finanziell attraktiv macht, sich statt selbstverantwortlicher Anspannung der eigenen Finanzkraft über den allgemeinen Finanzausgleich zu finanzieren, ist mit dem Prinzip der Eigenverantwortung und mit der Verfassung unvereinbar (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 60; so auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juni 2006, LVG 7/05, LVerfGE 17, 410, 430 f.; ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005, VerfGH 28/03, LVerfGE 16, 593, 652; LVerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999, VfGBbg 28/98, LVerfGE 10, 237, 250;… VerfGH NW, Urteile vom 9. Juli 1998, VerfGH 16/96, 7/97, NWVBl. 1998, 390 = Juris Rdnr. 62;… vom 1. Dezember 1998, VerfGH 5/97, NWVBl. 1999, S. 136, 138 = Juris Rdnr. 37 …und vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 71;… BayVerfGH, Entscheidungen vom 12. Januar 1998, Vf. 24-VII-94, BayVBl. 1998, S. 207 = Juris Rdnr. 86;… vom 28. November 2007, Vf. 15-VII-05, Juris Rdnr. 239).
Dazu wird der Finanzkraftindikator durch den normativ bestimmten notwendigen Finanzbedarf, also im vorliegenden Fall durch den Bedarfsansatz der Einwohnerzahl zuzüglich der Einwohnererhöhungswerte dividiert, um zu ermitteln, welcher Betrag der einzelnen Kommune pro Einheit des Bedarfsansatzes als Bedarfsdeckungsquote zur Verfügung steht (so auch als sachgerecht bestätigt in Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 64; ähnlich VerfGH NW…, Urteil vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 72).
Wenn die Finanzlage des Landes die Bereitstellung eines Ausgleichsvolumens erlaubt, muss dieses folglich unter den Kommunen so verteilt werden, dass es zu einer Annäherung ihrer Finanzausstattung kommt und auch die ursprünglich finanzschwachen Kommunen so gestärkt werden, dass sie zu einer eigenverantwortlichen Entwicklung und Aufgabengestaltung befähigt werden (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 164; Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 57; VerfGH NW…, Urteil vom 11. Dezember 2007, VerfGH 10/06, NWVBl. 2008, S. 223 = Juris Rdnr. 66 m. w. N.).
Um diesen Finanzbedarf zu ermitteln, muss der Gesetzgeber eine typisierende Bedarfsanalyse erstellen, die im Gegensatz zu der nach Art. 57 Abs. 4 NV erforderlichen Kostenanalyse die Autonomie der Kommunen bei der Entscheidung über das Ob und den Umfang der Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben sowie über die Strukturen der Aufgabenwahrnehmung bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben wahren muss (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 315 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 299, 31, 57).
Die gesetzlich festzulegenden abstrakten Bedarfsindikatoren zur Bestimmung des notwendigen Finanzbedarfs der Kommunen müssen die mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben verbundenen Kosten realitätsnah abbilden (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95 u. a., Nds. StGHE 3, 299, 319 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, seinen Entscheidungen über die Ausgestaltung des horizontalen kommunalen Finanzausgleichs aktuelle finanzwissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde zu legen und seine Erwägungen nachvollziehbar zu begründen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61, 64 ff.).
Er muss sich ferner kontinuierlich der Richtigkeit der von ihm bei der Gestaltung des Verteilungsmodus vorausgesetzten Prämissen vergewissern und ggf. neuen finanzwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., a. a. O., S. 65 f.).
Ein Verstoß gegen das Gebot der Aufgabengerechtigkeit liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich in den Gesetzesmaterialien für die gesetzliche Ausgestaltung eine plausible und nachvollziehbare Begründung finden lässt (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 66 f.).
Rn. 82 (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61).
Rn. 84 Ob das rechtsstaatliche Willkürverbot und seine Ausprägungen in Art. 58 NV aufgehen (so Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995, StGH 2, 3, 6 bis 10/93, Nds. StGHE 3, 136, 156; Urteil vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 161, 164) oder einen selbständigen verfassungsrechtlichen Maßstab bilden, kann unterdessen offen bleiben, weil die zu diesen Prinzipien entwickelten Grundsätze zumindest als integrierte Bestandteile des Art. 58 NV bei der Überprüfung der angegriffenen Regelungen heranzuziehen sind (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 61 zum grundsätzlichen Gebot der Gleichbehandlung aller Kommunen und vom 11. Juni 2007, StGH 1/05, Nds. StGHE 4, 152, 164 f., 166 zum interkommunal en Gleichbehandlungsgebot).
Auch der Niedersächsische Staatsgerichtshof verlangt bei der Überprüfung einer gesetzgeberischen Entscheidung über die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs eine nachvollziehbare Begründung unter Berücksichtigung der aktuellen finanzwissenschaftlichen Erkenntnisse (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 61).
Gerade unter Berücksichtigung der Ausführungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Aufgabengerechtigkeit des Verteilungskriteriums der Einwohnerzahl bei den Kreisaufgaben der Kreisstraßen und der Schülerbeförderung (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997, StGH 14/95, Nds. StGHE 3, 299, 319 und vom 16. Mai 2001, StGH 6/99, Nds. StGHE 4, 31, 61, 66) ist die Begründung für die Einführung des Sonderbedarfsansatzes in den Gesetzesmaterialien (…Nds. LT-Drs. 15/3748, S. 11) eingehend und nachvollziehbar.
Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs muss sich der Gesetzgeber bei der Festlegung der Kriterien zur Bestimmung des notwendigen Finanzbedarfs vom Ausgabeverhalten der einzelnen bzw. überhaupt konkreter Kommunen lösen und fiktive Bedarfsindikatoren festlegen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001, StGH 6/99 u. a., Nds. StGHE 4, 31, 60).
- StGH Niedersachsen, 27.02.2008 - StGH 2/07
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
Art. 58 NV gewährt den Kommunen einen individuellen Anspruch auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich (Bestätigung von LVerfGE 12, 255, 285).Bei Unterschreitung dieser Grenze hat das Land den Grundsatz der Verteilungssymmetrie zu beachten (Bestätigung von LVerfGE 12, 255, 286).
Die gegen die beiden Gesetze erhobenen Verfassungsbeschwerden und ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof blieben weitgehend erfolglos (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255).
Die Bezeichnung des Art. 57 Abs. 1 bis 3 NV neben Art. 58 NV als Rechtsgrundlage ist unschädlich, weil der Niedersächsische Staatsgerichtshof in früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich auch Art. 57 NV als Maßstab herangezogen hat (Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155; Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u.a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255, 273).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.
Bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.- hat der Niedersächsische Staatsgerichtshof entschieden, dass Art. 58 NV einen individuellen Anspruch jeder einzelnen Kommune auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich beinhaltet (LVerfGE 12, 255 LS 5, 285).
Der Staatsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Bestehen eines derartigen Anspruchs zwar grundsätzlich bejaht, diesen aber unter den Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286; ebenso StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1999 -GR 2/97-, LVerfGE 10, 3, 26; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Mai 2006 - LVerfG 1, 5, 9/05-, Urteilsumdruck S. 29 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 204).
Eine Unterschreitung dieser Grenze ist auf Grund des in Art. 58 NV verankerten Leistungsfähigkeitsvorbehalts als einer Anspruchsschranke jedoch dann zulässig, wenn das Land bei der Bemessung der Finanzmittel den Grundsatz der Verteilungssymmetrie beachtet hat (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a-., LVerfGE 12, 255, 286).Die finanzielle Mindestausstattung ist demgegenüber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Situation außer Stande sind, überhaupt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 314 f.; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 283; VerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 -VfGBbg 28/98-, LVerfGE 10, 237, 254;… BayVerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 -Vf. 17-VII-94-, BayVBl. 1997, S. 303, 304).
In einem solchen Fall ist das Land mit Blick auf Art. 58 NV wenn nicht verpflichtet, das Ausgleichsvolumen entsprechend zu erhöhen, dann aber verpflichtet, neue Steuerquellen zu erschließen, oder aber - sofern dies angesichts der Finanzlage ausgeschlossen ist - gehalten, die landesgesetzlich verursachten Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises durch eine Verminderung der Zahl der Pflichtaufgaben bzw. eine Senkung der bei der Aufgabenerfüllung einzuhaltenden Standards zu reduzieren oder bei bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen und Standards seinen Einfluss im Bundesrat geltend zu machen (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 283).Der Staatsgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der Anspruch der Kommunen auf angemessene finanzielle Mindestausstattung gewahrt war, weil diesen nach Zuordnung auf die von ihnen wahrgenommenen drei Aufgabenbereiche in den Jahren 1995 - 1997 ein Anteil von 5, 3 v.H. der seinerzeit angewandten Bemessungsgrundlage für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben als freie Spitze zur Verfügung stand (Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 286).
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Verteilungssymmetrie, um dem Land und den Kommunen die jeweils verfügbaren Finanzmittel aufgabengerecht zukommen zu lassen." (Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 281 f.).
So haben die Kommunen keinen von der finanziellen Leistungsfähigkeit abgekoppelten Anspruch auf Vollabdeckung ihres erforderlichen Finanzbedarfs (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 282).
In solchen finanziellen Notzeiten fordern die Prinzipien der Verteilungssymmetrie und der Aufgabenparität eine gerechte und gleichmäßige Verteilung, d. h. eine ausgewogene Aufteilung des Defizits auf Land und Kommunen durch eine beiderseitige Reduzierung der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 253, 282 f.).
Wegen des Fehlens allgemeingültiger Maßstäbe zur Bemessung eines objektiv notwendigen Finanzbedarfs ist es ausgeschlossen, die Höhe der einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel nach objektiven Gesichtspunkten nachrechenbar quotenmäßig oder gar exakt zu ermitteln (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 280 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 210, jeweils m. w. N.).
Für Niedersachsen hat der Staatsgerichtshof hierzu entschieden, dass eine Statuierung derartiger Beteiligungsrechte der Kommunen angesichts der in Art. 57 Abs. 6 NV festgeschriebenen Anhörungspflicht der kommunalen Spitzenverbände nicht geboten ist (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 272 f.).
Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.- (LVerfGE 12, 255, 287) die Möglichkeit des Gesetzgebers, Fragen der Verteilungssymmetrie mit Hilfe einer Gegenüberstellung der Finanzierungssalden von Land und Kommunen zu beurteilen, als vertretbar bezeichnet.
Für die Ermittlung der Finanzkraft der Kommunen kann das Land sämtliche tatsächlich erzielten und erzielbaren Einnahmen berücksichtigen (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 284), mithin auch die Mehreinnahmen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage, selbst wenn diese in ihrer ursprünglich festgelegten Höhe rechtswidrig gewesen sein sollte.
Schließlich ist bei der Frage, ob den Beschwerdeführerinnen in verfassungswidriger Weise die erforderliche finanzielle Mindestausstattung in den Jahren 2005 und 2006 vorenthalten wurde, die in § 13 NFAG geregelte Gewährung von Bedarfszuweisungen in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286).
- StGH Niedersachsen, 07.03.2008 - StGH 2/05
Kommunalverfassungsbeschwerde: Absenkung der Verbundquote von 16,09 vH auf 15,04 …
Die gegen die beiden Gesetze erhobenen Verfassungsbeschwerden und ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof blieben weitgehend erfolglos (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255).Die Bezeichnung des Art. 57 Abs. 1 bis 3 NV neben Art. 58 NV als Rechtsgrundlage ist unschädlich, weil der Niedersächsische Staatsgerichtshof in früheren Verfahren zum kommunalen Finanzausgleich auch Art. 57 NV als Maßstab herangezogen hat (Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155; Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u.a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.-, LVerfGE 12, 255, 273).
Art. 57, 58 NV verwirklichen für das Land Niedersachsen die bundesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und haben nach Zweck und Entstehungsgeschichte jedenfalls denselben Mindestgehalt wie Art. 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 und Abs. 2 GG (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 155 f.; Urteile vom 15. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 311; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 273; vom 6. Dezember 2007 -StGH 1/06-, NdsVBl.
Rn. 55 1. Bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u.a.- hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass Art. 58 NV einen individuellen Anspruch jeder einzelnen Kommune auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich beinhaltet (LVerfGE 12, 255 LS 5, 285).
Der Staatsgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Bestehen eines derartigen Anspruchs zwar grundsätzlich bejaht, diesen aber unter den Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286; ebenso StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Mai 1999 -GR 2/97-, LVerfGE 10, 3, 26; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Mai 2006 -LVerfG 1, 5, 9/05-, Urteilsumdruck S. 29 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 204).
Eine Unterschreitung dieser Grenze ist auf Grund des in Art. 58 NV verankerten Leistungsfähigkeitsvorbehalts als einer Anspruchsschranke jedoch dann zulässig, wenn das Land bei der Bemessung der Finanzmittel den Grundsatz der Verteilungssymmetrie beachtet hat (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a-., LVerfGE 12, 255, 286).Die finanzielle Mindestausstattung ist demgegenüber jedenfalls dann nicht erreicht, wenn die Kommunen auf Grund ihrer finanziellen Situation außer Stande sind, überhaupt freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 -StGH 14/95 u. a.-, Nds. StGHE 3, 299, 314 f.; vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 283; VerfG Bbg, Urteil vom 16. September 1999 -VfGBbg 28/98-, LVerfGE 10, 237, 254;… Bay- VerfGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 -Vf. 17-VII-94-, BayVBl. 1997, S. 303, 304).
In einem solchen Fall ist das Land mit Blick auf Art. 58 NV wenn nicht verpflichtet, das Ausgleichsvolumen entsprechend zu erhöhen, dann aber verpflichtet, neue Steuerquellen zu erschließen, oder aber - sofern dies angesichts der Finanzlage ausgeschlossen ist - gehalten, die landesgesetzlich verursachten Kosten für die Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises durch eine Verminderung der Zahl der Pflichtaufgaben bzw. eine Senkung der bei der Aufgabenerfüllung einzuhaltenden Standards zu reduzieren oder bei bundesgesetzlichen Aufgabenzuweisungen und Standards seinen Einfluss im Bundesrat geltend zu machen (Nds. StGH
, Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 283).Der Staatsgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass der Anspruch der Kommunen auf angemessene finanzielle Mindestausstattung gewahrt war, weil diesen nach Zuordnung auf die von ihnen wahrgenommenen drei Aufgabenbereiche in den Jahren 1995 - 1997 ein Anteil von 5, 3 v.H. der seinerzeit angewandten Bemessungsgrundlage für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben als freie Spitze zur Verfügung stand (Urteil vom 16. Mai 2001, a. a. O., S. 286).
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Verteilungssymmetrie, um dem Land und den Kommunen die jeweils verfügbaren Finanzmittel aufgabengerecht zukommen zu lassen." (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 281 f.).
So haben die Kommunen keinen von der finanziellen Leistungsfähigkeit abgekoppelten Anspruch auf Vollabdeckung ihres erforderlichen Finanzbedarfs (Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 282).
In solchen finanziellen Notzeiten fordern die Prinzipien der Verteilungssymmetrie und der Aufgabenparität eine gerechte und gleichmäßige Verteilung, d. h. eine ausgewogene Aufteilung des Defizits auf Land und Kommunen durch eine beiderseitige Reduzierung der zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 253, 282 f.).
Wegen des Fehlens allgemeingültiger Maßstäbe zur Bemessung eines objektiv notwendigen Finanzbedarfs ist es ausgeschlossen, die Höhe der einer Vielzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel nach objektiven Gesichtspunkten nachrechenbar quotenmäßig oder gar exakt zu ermitteln (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 280 f.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 -Vf. 15-VII-05-, juris Rdnr. 210, jeweils m. w. N.).
Für Niedersachsen hat der Staatsgerichtshof hierzu entschieden, dass eine Statuierung derartiger Beteiligungsrechte der Kommunen angesichts der in Art. 57 Abs. 6 NV festgeschriebenen Anhörungspflicht der kommunalen Spitzenverbände nicht geboten ist (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 272 f.).
Rn. 73 Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.- (LVerfGE 12, 255, 287) die Möglichkeit des Gesetzgebers, Fragen der Verteilungssymmetrie mit Hilfe einer Gegenüberstellung der Finanzierungssalden von Land und Kommunen zu beurteilen als vertretbar bezeichnet.
Für die Ermittlung der Finanzkraft der Kommunen kann das Land sämtliche tatsächlich erzielten und erzielbaren Einnahmen berücksichtigen (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 -StGH 2, 3, 6 bis 10/93-, Nds. StGHE 3, 136, 163; Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 284), mithin auch die Mehreinnahmen aus der Reduzierung der Gewerbesteuerumlage, selbst wenn diese in ihrer ursprünglich festgelegten Höhe rechtswidrig gewesen sein sollte.
Rn. 79 Schließlich ist bei der Frage, ob den Beschwerdeführerinnen in verfassungswidriger Weise die erforderliche finanzielle Mindestausstattung in den Jahren 2005 und 2006 vorenthalten wurde, die in § 13 NFAG geregelte Gewährung von Bedarfszuweisungen in Betracht zu ziehen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2001 -StGH 6/99 u. a.-, LVerfGE 12, 255, 286).
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Ist das Land mangels eigener finanzieller Leistungsfähigkeit tatsächlich außerstande, diese Mindestausstattung durch Bereitstellung entsprechender Finanzmittel zu sichern, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, entweder die Kommunen von bereits auferlegten Aufgaben zu entlasten, gesetzlich vorgegebene und kostentreibende Standards der kommunalen Aufgabenerfüllung abzusenken und auf die Erledigung neuer Aufgaben trotz "politischer Wünschbarkeit" zu verzichten oder den Kommunen neue Steuer- bzw. Einnahmequellen zu erschließen (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [283]; RhPfVerfGH, DVBl. 2000, 992, [995]; Henneke, LK 2004, 166, [206]).Dabei kann der Landesgesetzgeber bei landesgesetzlich veranlaßten Pflichtaufgaben des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises ohne weiteres selbst entlastende Gesetzesänderungen vornehmen, während das Land bei kommunalen Pflichtaufgaben, die auf Bundesgesetzen beruhen, darauf beschränkt ist, das Gesetzgebungsverfahren etwa über den Bundesrat entsprechend zu beeinflussen (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [283]).
Anderenfalls könnte das Land den Kommunen auf deren alleinige Kosten weitere Staatsaufgaben übertragen, weil die gegebenenfalls vorzunehmende Erhöhung der Erstattungszuweisungen durch eine äquivalente Reduzierung der vom Land zur Verfügung zu stellenden Schlüsselzuweisungen kompensiert und damit letztlich doch eine kommunale Selbstfinanzierung staatlich auferlegter Aufgaben stattfinden würde (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [276];… Schoch, Die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, in: Ehlers/Krebs (Hrsg.), Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Kommunalrechts, 2000, S. 92, [112]).
Eine Erhöhung oder Verminderung der den Kommunen für übertragene staatliche Aufgaben zur Verfügung gestellten Mittel ist danach ausschließlich davon abhängig, ob sich die Zahl dieser Aufgaben und die für ihre Erfüllung aufzuwendenden Kosten erhöht oder verringert haben, während sich die Entwicklung der Schlüsselmasse allein am Umfang der pflichtigen und freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben, an der Finanzkraft der Kommunen und - im Randbereich des Art. 93 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf - an der Leistungskraft des Landes orientiert (vgl. NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [276]).
Diese, mit hinreichender Genauigkeit unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden verfahrensmäßigen Vorgaben kann der Gesetzgeber schlicht praktizieren, ohne sie zuvor - etwa durch ein Maßstäbegesetz - noch einmal gesetzlich institutionalisieren zu müssen (vgl. BWStGH, DVBl. 1999, 1351, [1357]; NdsStGH, LVerfGE 12, 255, [290]).
- StGH Niedersachsen, 29.04.2013 - StGH 2/12
Bestimmtheitsgrundsatz; Finanzkraft; Jugendamt; Jugendhilfe; Jugendhilfeumlage; …
Rn. 28 Zudem habe der Gesetzgeber die vom Staatsgerichtshof im "Göttingen-Urteil" vom 16. Mai 2001 (- StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31) statuierte Begründungspflicht verletzt.Rn. 54 Die verfahrensrechtliche Absicherung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsposition der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren wird durch Art. 57 Abs. 6 NV bewirkt, der eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zur Pflicht macht (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 49.).
Art. 58 NV regelt allgemein und umfassend die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen (Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 56 ff.).
Die Aufgabenbezogenheit der Finanzgarantie des Art. 58 NV und das Ziel der Aufgabengerechtigkeit des Finanzausgleichs verlangen, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des vertikalen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen die Höhe der erforderlichen Finanzmittel und damit auch Art und Umfang der zu erledigenden Aufgaben der Kommunen kennt und nachvollziehbar einschätzt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u.a. -, NStGHE 3, 299, 315, und vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 57).
Auch bei der horizontalen Verteilung der Schlüsselmasse auf die einzelnen Kommunen bildet das Leitbild eines aufgabengerechten Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt (Nds. StGH, Urteile vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u. a. -, NStGHE 3, 299, 319, und vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 60).
Für die betroffenen Gemeinden macht es jedoch keinen Unterschied, ob sie im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs weniger Zuweisungen vom Land erhalten oder ob sie im Rahmen der Finanzierung der Region eine Jugendhilfeumlage und damit einen höheren Anteil an der Regions-umlage zu zahlen haben (siehe auch Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 58 zur Vergleichbarkeit des Finanzausgleichs mit der Erhebung einer Kreisumlage).
Rn. 74 Zwar hat der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2001 (- StGH 6/99 -, NStGHE 4, 31, 66 f.) ausgeführt, dass gerade Entscheidungen im Rahmen des legislativen Gestaltungsspielraums einer plausiblen und nachvollziehbaren Begründung bedürfen.
Daher findet das Ausgleichsgebot dort seine Grenze, wo es zur Nivellierung oder gar Übernivellierung führt (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136 164; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 58; Nds. StGH, Urteil vom 4. Juni 2010 - StGH 1/08 -, NdsVBl. 2010, 236, 239).
Hinsichtlich der Zuweisungen an die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs hat der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass für die Bestimmung der nach Art. 58 NV erforderlichen Mittel - anders als bei Art. 57 Abs. 4 NV - keine Kostenanalyse, sondern eine typisierende Bedarfsanalyse vorzunehmen ist (Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136, 164, und Urteil vom 16.05.2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, ).
Die insoweit wirksame Ausgleichsfunktion der Region hat zur Folge, dass dem vom Staatsgerichtshof aufgestellten Gebot der Harmonisierung Rechnung getragen wird (vgl. Nds. StGH, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NStGHE 3, 136, 164; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - StGH 6/99 u.a. -, NStGHE 4, 31, 56 und Nds. StGH, Urteil vom 4. Juni 2010 - StGH 1/08 -, NdsVBl. 2010, 236, 240 jeweils zum übergemeindlichen Finanzausgleich).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig …
Aus der Pflicht des Landes zur Sicherung der "erforderlichen Mittel" nach Art. 49 Abs. 6 Satz 1 LV folgt, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. auch StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris Rn. 159; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853], zu der vergleichbaren Bestimmung des Art. 137 Abs. 5 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen; ähnlich Nds. StGH, Urteile vom 16. Mai 2001 - 6/99 u.a. -, juris Rn. 129; …und vom 7. März 2008 - 2/05 -, juris Rn. 69).Konkret ist der Gesetzgeber nicht nur berechtigt, besonders finanzkräftige Gemeinden als sog. abundante Gemeinden von Zuweisungen auszuschließen, sondern grundsätzlich auch befugt, einen Teil der Finanzkraft dieser Gemeinden abzuschöpfen, um das Gesamtvolumen der Ausgleichsmasse zu vergrößern (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 130; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 26. Januar 2012 - 33/10 -, juris Rn. 72; StGH Hessen…, Urteil vom 16. Januar 2019 - P.St. 2606 u.a. -, juris Rn. 192).
Erst dann kann abgesehen werden, welche Summe erforderlich ist, um die Kommunen insgesamt in den Stand zu versetzen, ihre pflichtigen Aufgaben zu erfüllen und sich darüber hinaus noch freiwilligen Aufgaben zu widmen (vgl. StGH BW…, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 -, juris Rn. 98; Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129;… Bay. VerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, juris Rn. 217; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853]).
Rn. 108 ff) Der Gesetzgeber kann seiner Verpflichtung zu einem aufgabengerechten und bedarfsorientierten Finanzausgleich nur nachkommen, wenn er bei dessen Ausgestaltung die Höhe der zur kommunalen Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel kennt bzw. nachvollziehbar einschätzt (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129; StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, juris Rn. 116).
Eine Angemessenheitsprüfung jeder Aufgabe einer einzelnen Gebietskörperschaft stünde auch in einem Spannungsverhältnis zu der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, juris Rn. 129; Duve/Neumeister, DÖV 2016, 848 [853]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - VerfGH 34/14
Solidaritätsumlage verfassungsgemäß
Eine derartige Sperrwirkung gegenüber Instrumenten eines interkommunalen horizontalen Finanzausgleichs ist Art. 79 Satz 2 LV NRW weder aus sich heraus noch in der Zusammenschau mit anderen Verfassungsbestimmunen zu entnehmen (vgl. in diesem Sinne bereits VerfGH NRW, Entscheidung vom 23. März 1964 - VerfGH 9/62 -, OVGE 19, 297, 307 [zum früheren landesrechtlichen interkommunalen Gewerbesteuerausgleich]; OVG NRW…, Urteil vom 18. März 1997 - 15 A 166/94 -, NWVBl. 1997, 373 = juris, Rn. 32;… Grawert, Verfassung NRW, 3. Auflage 2012, S. 162 f.; Koblenzer/Günther, ifst-Schrift Nr. 499 [2014], S. 30;… Tettinger, in Löwer/Tettinger, Verfassung NRW, 2002, Art. 79 Rn. 29 f.;… vgl. zu den Parallelbestimmungen der jeweiligen Landesverfassungen im Ergebnis ebenso VerfG Bbg., Urteil vom 6. August 2013 - VfGBbg 53/11 -, DVBl. 2013, 1180 = juris, Rn. 58; StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris, Rn. 186 ff.; VerfG M-V…, Urteil vom 26. Januar 2012 - LVerfG 18/10 -, NordÖR 2012, 229 = juris, Rn. 70, 74 ff.; NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 29. Januar 2010 - Vf. 25-VIII-09 -, LKV 2010, 126 = juris, Rn. 111 ff.).Sie lässt eine Interpretation zu, nach der ein Ausgleich kommunaler Finanzkraftunterschiede nicht ausschließlich vertikal durch Zuweisungen des Landes an finanzschwache Gemeinden erfolgen muss, sondern auch durch horizontale Finanzströme zwischen unterschiedlich finanzkräftigen Gemeinden bewirkt werden darf (vgl. auch NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u. a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130: dem Begriff des "übergemeindlichen Finanzausgleichs" innewohnender Gedanke interkommunaler Solidarität).
107 Die grundsätzliche Möglichkeit zur Einbeziehung kommunaler Finanzkraft ist Ausdruck des den übergemeindlichen Finanzausgleich prägenden Gedankens interkommunaler Solidarität (vgl. für die jeweiligen Landesverfassungen StGH Hessen…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, 1151 = juris, Rn. 191; VerfG M-V…, Urteil vom 26. Januar 2012 - LVerfG 18/10 -, NordÖR 2012, 229 = juris, Rn. 75; NdsStGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - 6/99 u.a. -, NVwZ-RR 2001, 553 = juris, Rn. 130; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 29. Januar 2010 - Vf. 25-VIII-09 -, LKV 2010, 126 = juris, Rn. 116; vgl. zum Länderfinanzausgleich auch BVerfG…, Urteil vom 24. Juni 1986 - 2 BvF 1/83 u.a. -, BVerfGE 72, 330 = juris, Rn. 149, 176;… Urteil vom 19. Oktober 2006 - 2 BvF 3/03 -, BVerfGE 116, 327 = juris, Rn. 176).
- StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361
1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht …
Rn. 160 - Zu Art. 58 NV StGH Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2001 - 6/99 u.a. -, LVerfGE 12, 255 [280]; Urteil vom 07.03.2008 - 2/05 -, juris, Rdnr. 78 -.Rn. 176 - Zu Art. 58 NV StGH Niedersachsen, Urteil vom 16.05.2001 - 6/99 u.a. -, LVerfGE 12, 255 [280] -.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 19/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
Eine Nivellierung der Gemeindefinanzen oder gar eine "Übernivellierung", d. h. eine Umkehrung der tatsächlichen Finanzkraftrangfolge der Kommunen, stünde mit dem der kommunalen Selbstverwaltung innewohnenden Grundsatz gemeindlicher Pluralität und Individualität nicht in Einklang; sie würde die Eigenverantwortlichkeit der Selbstverwaltungsorgane aushöhlen (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918, 919 = juris, Rn. 42 f.;… OVGE 54, 255, 265 = juris, Rn. 61;… 47, 249, 253 = juris, Rn. 61 f., m. w. N.; NdsStGH, NVwZ-RR 2001, 553, 556 = juris, Rn. 131, m. w. N.).Sie müssen sich nach Maßgabe verlässlicher, objektivierbarer Indikatoren als angemessen erweisen (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918, 919 f. = juris, Rn. 48; NdsStGH, NVwZ-RR 2001, 553, 557 = juris, Rn. 139, m. w. N.).
2008, 152 = juris, Rn. 60, 63 ff.; NVwZ-RR 2001, 553, 556 f. = juris, Rn. 132 f.; DVBl. 1998, 185, 187 = juris, Rn. 100 f.; DVBl. 1995, 1175, 1177 f. = juris, Rn. 100 f.; VerfGH Rh.-Pf., DVBl. 2012, 432 = juris, Rn. 24 ff.; DVBl. 1978, 802 f.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 97-VIII-11 -, juris, Rn. 74; Urteil vom 26. August 2010 - Vf. 129-VIII-09 -, juris, Rn. 134; LKV 2010, 126 = juris, Rn. 128).
2008, 152 = juris, Rn. 59 ff.; NVwZ-RR 2001, 553, 554 = juris, Rn. 107 f.; DVBl. 1998, 185 = juris, Rn. 86 ff.; DVBl. 1995, 1175 = juris, Rn. 83 ff.; VerfG S-A, Urteil vom 26. November 2014 - 15/13 -, juris, Rn. 70; DVBl. 2012, 1560; NVwZ 2007, 78 = juris, Rn. 103; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 667 = juris, Rn. 132 ff.).
- StGH Niedersachsen, 03.12.2025 - StGH 2/24
Normenkontrollverfahren; konkrete Normenkontrolle; Konnexitätsprinzip; …
Grundlage für eine diesen Anforderungen genügende Kostenausgleichsbestimmung ist die nachvollziehbare und vollständige Ermittlung der Kosten (Fortführung der stRspr., vgl. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 114 m.w.N.).Art. 58 NV regelt allgemein und umfassend die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen (…Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 87; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 108;… v. 29.4.2013 - StGH 2/12 -, NdsStGHE 5, 137, juris Rn. 58).
Hierfür muss der Gesetzgeber die Kostenausgleichsbestimmungen erkennbar und nachprüfbar ausgestalten (…vgl. Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 89; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 109).
Grundlage für eine diesen Anforderungen genügende Kostenausgleichsbestimmung ist die nachvollziehbare und vollständige Ermittlung der Kosten durch den Gesetzgeber (vgl. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 114 m.w.N.; Hennecke, NdsVBl. 2001, 233, 235, 241; Schoch, NST-N 2001, 209, 211).
In Betracht zu ziehen sind alle Kosten der Verwaltungstätigkeit, und zwar die Zweckausgaben ebenso wie die Personal- und Sachkosten (…Nds. StGH, Beschl. v. 15.8.1995 - StGH 2, 3,6 bis 10/93 -, NdsStGHE 3, 136, juris Rn. 95; Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 110).
Solche Pauschalierungen werden im Rahmen der Kostenerstattung bei Geltung des strikten Konnexitätsprinzips von anderen Landesverfassungsgerichten ebenfalls für zulässig erachtet (…VerfGH Bbg., Urt. v. 14.2.2002 - 17/01 -, LVerfGE 13, 97, juris Rn. 55;… v. 19.4.2013 - 49/11 -, LVerfGE 24, 67, juris Rn. 89-91;… VerfGH NRW, Urt. v. 23.3.2010 - 19/08 -, NWVBl 2010, 269, juris Rn. 82;… v. 4.4.2022 - 1/18 -, NWVBl 2022, 328, juris Rn. 105), keinesfalls darf aber eine Pauschalierung auf Ebene der Kostenerstattung zu einer Aushöhlung des strikten Konnexitätsprinzips in Art. 57 Abs. 4 NV führen (vgl. zu Art. 57 Abs. 4 a.F. Nds. StGH, Urt. v. 16.5.2001 - StGH 6/99 u. a. -, NdsStGHE 4, 31, juris Rn. 110 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- VG Gera, 22.03.2023 - 2 K 61/17
Thüringen; Finanzausgleich; Schlüsselzuweisungen; Ermittlung und Festlegung der …
- StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 1/23
Organstreitverfahren um die Frage der ausreichenden Gelegenheit zur Stellungnahme …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19
Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zur Ausführung des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10
Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10
Vereinbarkeit der Erhebung einer sog. Finanzausgleichsumlage von besonders …
- StGH Niedersachsen, 02.05.2024 - StGH 4/23
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen § 182 Abs. 5 NKomVG wegen Verletzung des …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - VerfGH 14/11
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 verfassungskonform
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.05.2006 - LVerfG 1/05
Kommunaler Finanzausgleich - kommunale Selbstverwaltung - …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 53/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 24/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
- VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 17/01
Neukonzeption der Kostenregelung für auf Landkreise übertragene Aufgaben der …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - VerfGH 9/12
Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 verfassungskonform
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 71/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2013 - VfGBbg 70/11
Kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; Finanzausgleichsumlage; abundante …
- VerfGH Thüringen, 07.03.2018 - VerfGH 1/14
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen §§ 24, 25 Abs. 4 Nr. 3, § 29 Thüringer …
- StGH Niedersachsen, 11.06.2007 - StGH 1/05
Kommunalverfassungsbeschwerde; Kommunale Verfassungsbeschwerde; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 5/15
Kommunale Verfassungsbeschwerde; Gesetz zur Neuordnung des kommunalen …
- OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 LB 3714/01
Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagehebesatz; Mehreinnahmen; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 9/08
Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist …
- StGH Niedersachsen, 09.03.2021 - StGH 3/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 414/19
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 722/18
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 809/18
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 147/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 408/19
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 311/16
- VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 810/17
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01
Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen …
- VG Potsdam, 05.11.2020 - 1 K 841/17
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 415/16
Kommunaler Finanzausgleich
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08
Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und …
- VG Neustadt, 13.05.2019 - 3 K 602/16
Kommunaler Finanzausgleich
- FG Brandenburg, 09.08.2000 - 4 K 2416/99
Tarifierung von Kunststofffiguren in Kinderüberraschungseiern
- VG Stade, 24.04.2003 - 1 A 200/02
Bedarfszuweisung; bereinigte Fehlbetragsquote; freie Spitze; Gleichheitssatz; …
- VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13
Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA; …
- OVG Niedersachsen, 12.02.2013 - 11 LA 315/12
Kein verwaltungsgerichtlich durchsetzbarer Anspruch aus dem Konnexitätsprinzip …
- VG Göttingen, 29.04.2004 - 1 A 1341/01
Bedarfszuweisung; bereinigte Fehlbetragsquote; Ermessen; Ermessensausübung; …
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Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97 - 2 StB 7 u. 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 129a StGB; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 94 StPO
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahmebestädigung - Judicialis
StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 94 Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Terroristen - Terroristische Vereinigung - Mitglied - Autonome Gruppe - Castor - Castor-Transport - Beschlagnahme - Beweis - Untersuchung - Anfangsverdacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 383
- NJ 2000, 101 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).
Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).
- BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
§ 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.
- BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414).
- BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97
Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98). - BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98). - BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97). - BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
- BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
- BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
- BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
- BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses
- BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung
- BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
- BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
- BGH, 13.10.1999 - StB 10/99
Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung - …
2 BJs 112/97 - 2 StB 10 u. 11/99. - BGH, 13.10.1999 - StB 11/99
Terroristische Vereinigung - Beschlagnahme - Gegenstände - Durchsuchung - …
2 BJs 112/97 - 2 StB 10 u. 11/99.
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Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7, 8/99 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108 ; BVerfG NStZ 1994, 551 ).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG , vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108 ; BVerfG NStZ 1994, 551 ).
Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Damit ist für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).In der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 96, 44 ff.) ist beanstandet worden, daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten waren und von den Fachgerichten unterschiedlich gehandhabt wurden.
- BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98
Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414 ).Schließlich stand die Anordnung der Durchsuchung in einem angemessenen Verhältnis zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfG NStZ 1999, 414 ).
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97
Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108 ; BVerfG NStZ 1994, 551 ).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG , vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108 ; BVerfG NStZ 1994, 551 ).
- BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
§ 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330 ; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97). - BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91 ; NStZ 1994, 349 ; NJW 1994, 3281 ). - BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
Dem Rechnung tragend hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mittlerweile entschieden, daß der von einer Durchsuchung betroffene Verdächtige oder Dritte für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO beantragen kann (vgl. BGHSt 44, 265 ff. = BGH NStZ 1999, 200 ff.). - BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
Auszug aus BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91 ; NStZ 1994, 349 ; NJW 1994, 3281 ). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
- BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses
- BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung
- BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
- BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
- BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
- BGH, 08.04.1998 - StB 5/98
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