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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55
BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07 (1) (https://dejure.org/2008,55)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 (1) (https://dejure.org/2008,55)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 9 A 14.07 (1) (https://dejure.org/2008,55)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, ... Art. 92, 95; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; FStrG n. F. § 17 Satz 1, § 17a Nr. 7, § 17e Abs. 1 und Abs. 6, Anlage zu § 17e Abs. 1 InfrPBG Art. 2 Nr. 3 und 9, Art. 9 Nr. 2; VerkPBG § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2; BNatSchG a. F. § 42 Abs. 1, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BNatSchG n. F. § 42 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2; EG Art. 5 Abs. 3, Art. 174 Abs. 2 Satz 2; FFH-RL Art. 3, 6 Abs. 3 und 4, Art. 12 Abs. 1; VRL Art. 5, 9 Abs. 1; BImSchG §§ 41, 42
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster Gerichtshof; Revisionsgericht; sachlicher Grund; Verkehrsprojekte; Straßenbauvorhaben; Verfahrensbeschleunigung; bundesstaatliches Interesse; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 92, 95
    Abweichungsprüfung; Alternativenprüfung; Artenschutz; Befreiung; Begründung; Begründungsmangel; Bestandsaufnahme; Bewertung; Darlegungslast; Detailliertheit; Einwendung; Entscheidungserheblichkeit; Ermittlungstiefe; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs... . 4; ; GG Art. 92; ; GG Art. 95; ; VwGO § 50 Abs. 1; ; FStrG § 17; ; FStrG § 17a; ; FStrG § 17e Abs. 1; ; FStrG § 17e Abs. 6; ; FStrG § 17e Abs. 1; ; InfraPlBeschlG Art. 2; ; InfraPlBeschlG Art. 9; ; VerkplanbeschlG § 5 Abs. 1; ; VerkplanbeschlG § 11 Abs. 2; ; BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 62 Abs. 1; ; BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 62 Abs. 5; ; EGV Art. 5 Abs. 3; ; EGV Art. 174 Abs. 2; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gem. § 50 Abs. 1 Nr. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 17e Abs. 1 Fernstraßengesetz (FStrG); Voraussetzungen einer Begründetheit des Einwands der unzulässigen Rechtsausübung unter ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, ... Art. 92, 95; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; FStrG n.F. § 17 Satz 1, § 17 a Nr. 7, § 17 e Abs. 1und 6, Anlage zu § 17 e Abs. 1; InfrPBG Art. 2 Nr. 3 und 9, Art. 9 Nr. 2; VerkPBG § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2; BNatSchG a. F. § 42 Abs. 1, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BNatSchG n.F. § 42 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2; EG Art. 5 Abs. 3, Art. 174 Abs. 2 Satz 2; FFH-RL Art. 3, 6 Abs. 3 und 4, Art. 12 Abs. 1; VRL Art. 5, 9 Abs. 1; BImSchG §§ 41, 42.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Planfeststellungsrecht; Naturschutzrecht - Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster Gerichtshof; Revisionsgericht; sachlicher Grund; Verkehrsprojekte; Straßenbauvorhaben; Verfahrensbeschleunigung; bundesstaatliches ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen Planfeststellung für die Nordumfahrung von Bad Oeynhausen (A 30) erfolglos

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Kontrolldichte der artenschutzrechtliche Verbotstatbestände beschränkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 274
  • NVwZ 2009, 302
  • DVBl 2009, 259 (Ls.)
  • DÖV 2009, 545
 
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Wird zitiert von ... (553)Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob einem Planvorhaben naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere solche nach § 42 BNatSchG, entgegenstehen, eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Tierarten und ihrer Lebensräume voraus (vgl. zu Eingriffen in Natur und LandschaftUrteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 115; zur fachplanerischen AbwägungUrteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 45).

    Es liegt auf der Hand, dass das Ergebnis der als gesetzliches Erfordernis unverzichtbaren Bewertung unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem welches methodische Vorgehen und welche Kriterien und Maßstäbe angewandt werden (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f.).

    Insoweit steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für verschiedene vergleichbare Fragestellungen anerkannt ist (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zur Auswahl von FFH-Gebieten, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f. zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG…, vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 179 zum Störungs- und Verschlechterungsverbot gemäß Art. 5 Buchst. d und Art. 13 VRL…, vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Rn. 74 f. und 202 zur Bestandserfassung und -bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. zur Eignung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 14 und 45 zur Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 4 VRL bzw. zum günstigen Erhaltungszustand i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL).

    Ein solches lückenloses Arteninventar aufzustellen, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung aber nicht gefordert (vgl.Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 45 undBeschluss vom 18. Juni 2007 - BVerwG 9 VR 13.06 - NuR 2008, 36 Rn. 20).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwaUrteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Diese bestehen darin, dass nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, zuvor auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden müssen; bei einem negativen Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung kann das Vorhaben nur bei Vorliegen der Abweichungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL zugelassen werden (…vgl. EuGH, Urteile vom 7. März 1996 - Rs. C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21 f., vom 29. Januar 2004 - Rs. C-209/02 - Slg. 2004, I-1211 Rn. 24 ff. und vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 54 ff. sowie - diesen Vorgaben folgend - das Urteil des Senatsvom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ.

    Auch die Schutzziele stehen bereits fest, nämlich entweder durch die Erklärung des Mitgliedstaates (Art. 4 Abs. 4 FFH-RL) oder - hilfsweise - in Gestalt der aus den Standarddatenbögen für die Gebietsmeldung zu entnehmenden Erhaltungsziele (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. BVerwGE 128, 1 ).

    Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, darf die Planfeststellungsbehörde auch "worst-case-Betrachtungen" anstellen, also im Zweifelsfall mit negativen Wahrunterstellungen arbeiten, sofern sie konkret und geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen (vgl. zu alldem bereits das Senatsurteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 64, dort zum FFH-Gebietsschutz).

    Die artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangen vom Vorhabenträger bzw. von der Planfeststellungsbehörde nicht, bei wissenschaftlichen Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten Forschungsaufträge zu vergeben (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. BVerwGE 128, 1 zum Habitatschutz) oder Untersuchungen anzustellen, deren Aufwand und wissenschaftlicher Anspruch letztlich auf solche hinauslaufen.

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Lassen bestimmte Vegetationsstrukturen sichere Rückschlüsse auf die faunistische Ausstattung zu, so kann es mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein Bewenden haben (vgl.Beschluss vom 18. Juni 2007 - BVerwG 9 VR 13.06 - NuR 2008, 36 Rn. 20).

    Art und Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe der danach erforderlichen fachgutachtlichen Untersuchungen zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten im Planungsraum lassen sich mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben und hängen maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 18. Juni 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Lassen allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen, Habitatansprüchen und dafür erforderlichen Vegetationsstrukturen sichere Rückschlüsse auf das Vorhandensein bestimmter Arten zu, ist es nicht zu beanstanden, wenn die Planfeststellungsbehörde, gestützt auf naturschutzfachlichen Sachverstand, daraus Schlussfolgerungen auf das Vorkommen und den Verbreitungsgrad bestimmter Arten zieht (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Ein solches lückenloses Arteninventar aufzustellen, ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung aber nicht gefordert (vgl.Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 45 undBeschluss vom 18. Juni 2007 - BVerwG 9 VR 13.06 - NuR 2008, 36 Rn. 20).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Nur in Kenntnis dieser Fakten kann die Planfeststellungsbehörde beurteilen, ob Verbotstatbestände erfüllt sind (Beschluss vom 13. März 2008 - BVerwG 9 VR 9.07 - Rn. 31, zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).

    Insoweit steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für verschiedene vergleichbare Fragestellungen anerkannt ist (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zur Auswahl von FFH-Gebieten…, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f. zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG…, vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 179 zum Störungs- und Verschlechterungsverbot gemäß Art. 5 Buchst. d und Art. 13 VRL, vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Rn. 74 f. und 202 zur Bestandserfassung und -bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. zur Eignung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 14 und 45 zur Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 4 VRL bzw. zum günstigen Erhaltungszustand i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL).

    Dabei sind Maßnahmen, mittels derer solche Kollisionen vermieden oder dieses Risiko zumindest minimiert werden soll, wie Überflughilfen, Leitstrukturen u.Ä., in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. bereits den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 35).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Insoweit steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für verschiedene vergleichbare Fragestellungen anerkannt ist (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zur Auswahl von FFH-Gebieten…, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f. zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG…, vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 179 zum Störungs- und Verschlechterungsverbot gemäß Art. 5 Buchst. d und Art. 13 VRL, vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Rn. 74 f. und 202 zur Bestandserfassung und -bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. zur Eignung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 14 und 45 zur Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 4 VRL bzw. zum günstigen Erhaltungszustand i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL).

    Denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn er aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 255 f.).

    Soll das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist vielmehr zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (so bereits das Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 219;… ferner Gellermann/Schreiber, a.a.O. S. 38 f.; vgl. auch die Begründung des erwähnten Änderungsgesetzes, BRDrucks 123/07 S. 18 ).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Danach sind Habitatschutz und Artenschutz trotz ihrer gemeinsamen Zielrichtung (Art. 2 Abs. 1 und 2 FFH-RL) zwei selbstständig nebeneinander stehende Rechtsbereiche (vgl.Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 undvom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Insoweit steht der Planfeststellungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, wie sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits für verschiedene vergleichbare Fragestellungen anerkannt ist (vgl. dieUrteile vom 27. Februar 2003 - BVerwG 4 A 59.01 - BVerwGE 118, 15 zur Auswahl von FFH-Gebieten…, vom 9. Juni 2004 a.a.O. S. 51 f. zur Eingriffsregelung nach dem BNatSchG, vom 21. Juni 2006 a.a.O. S. 179 zum Störungs- und Verschlechterungsverbot gemäß Art. 5 Buchst. d und Art. 13 VRL…, vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - Rn. 74 f. und 202 zur Bestandserfassung und -bewertung in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. zur Eignung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen sowie den Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 14 und 45 zur Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 4 VRL bzw. zum günstigen Erhaltungszustand i.S.v. Art. 16 Abs. 1 FFH-RL).

    Dabei ist dieser Tatbestand nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns - hier: der Zulassung eines Straßenbauvorhabens - erweist (EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I-1163 undvom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017; vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 undvom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Hiernach ist es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Beweggründen ein Kläger das Eigentum an einem Grundstück erworben hat (vgl. dieUrteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 , vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30 S. 143 undvom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 ).

    Ein weiteres Anzeichen können die zeitlichen Abläufe sein (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 a.a.O. BVerwGE 112, 135 ).

    In dem notariellen Kaufvertrag vom 21. Januar 1999 wurde (anders als etwa bei einer bloßen unentgeltlichen Nießbrauchsverschaffung wie im Fall BVerwGE 112, 135 ) ein vollständiger Besitz- und Nutzungsübergang vereinbart (Ziff. IV.).

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Ein solcher sachlicher Grund, der die Zuständigkeitsregelung zugleich mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigt, kann z.B. vorliegen, wenn Verwaltungsakte bestimmter oberster Bundesbehörden oder Entscheidungen vergleichbarer Hoheitsträger angegriffen werden, die von überregionaler oder allgemeiner grundsätzlicher Bedeutung sind oder einer raschen endgültigen Klärung ihres Rechtsbestandes bedürfen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG;Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 u.a. - BVerfGE 92, 365 zu § 116 Abs. 3 AFG).

    Dass es hier nicht um Verwaltungsakte einer obersten Bundesbehörde geht, sondern Planfeststellungsbehörden der Länder in Auftragsverwaltung des Bundes handeln (vgl. Art. 90 Abs. 1 und 2 GG), ist ohne Belang (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Juli 1995 a.a.O. BVerfGE 92, 365 ).

    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert den Zugang zu Gericht, gewährt aber keinen Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - BVerfGE 87, 48 und Urteil vom 4. Juli 1995 a.a.O. S. 410).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Danach sind Habitatschutz und Artenschutz trotz ihrer gemeinsamen Zielrichtung (Art. 2 Abs. 1 und 2 FFH-RL) zwei selbstständig nebeneinander stehende Rechtsbereiche (vgl.Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 undvom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

    Dabei ist dieser Tatbestand nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann erfüllt, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns - hier: der Zulassung eines Straßenbauvorhabens - erweist (EuGH, Urteile vom 30. Januar 2002 - Rs. C-103/00 - Slg. 2002, I-1163 undvom 20. Oktober 2005 - Rs. C-6/04 - Slg. 2005, I-9017; vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 undvom 21. Juni 2006 - BVerwG 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 ).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
    Durch die FFH-Richtlinie ist ein strenges Schutzregime zur Erhaltung der durch die Richtlinie geschützten Habitate sowie Tier- und Pflanzenarten normiert (EuGH, Urteile vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 58 undvom 11. Januar 2007 - Rs. C-183/05 - Slg. 2007, I-137 Rn. 28 ff.).

    Diese bestehen darin, dass nach Art. 6 Abs. 3 FFH-RL Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, zuvor auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden müssen; bei einem negativen Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung kann das Vorhaben nur bei Vorliegen der Abweichungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL zugelassen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 7. März 1996 - Rs. C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21 f., vom 29. Januar 2004 - Rs. C-209/02 - Slg. 2004, I-1211 Rn. 24 ff. und vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 54 ff. sowie - diesen Vorgaben folgend - das Urteil des Senatsvom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = Buchholz 451.91 Europ.

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche …

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter …

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; …

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung; …

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90

    Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines …

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG …

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …

  • EuGH, 29.01.2004 - C-209/02

    Kommission / Österreich

  • BVerwG, 28.07.2006 - 9 B 3.06

    Planfeststellungsverfahren; Einwendungen; Substantiierungs- und …

  • EuGH, 07.03.1996 - C-118/94

    Associazione Italiana per il WWF u.a.

  • EuGH, 11.01.2007 - C-183/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener …

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verfassungsbeschwerde gegen einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluß

  • BVerwG, 30.03.2007 - 9 VR 7.07

    Pflicht eines Grundstückeigentümers zur Duldung von Bodenerkundungen und …

  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Eine andere rechtliche Beurteilung ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings dann gerechtfertigt, wenn das Eigentum nur deshalb erworben worden ist, um die Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung einem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. BVerwGE 72, 15 ; 112, 135 ; 131, 274 ;… zuletzt Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 9 A 6.10 -, NVwZ 2012, S. 567).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    In den Berufungsentscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumfahrung Bad Oeynhausen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.) ausgeführt, der zuständigen Behörde müsse eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuerkannt werden, weil zur fachgerechten Beurteilung der Frage der signifikanten Risikoerhöhung ornithologische Kriterien maßgeblich seien, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthalte und naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlten (OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, juris, Rn. 60;… Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, juris, Rn. 46).

    Sofern eine außerrechtliche Frage durch Fachkreise und Wissenschaft bislang nicht eindeutig beantwortet ist, lässt sich objektiv nicht abschließend feststellen, ob die behördliche Antwort auf diese Fachfrage richtig oder falsch ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65).

    (3) Existiert keine allgemein anerkannte fachliche Meinung, kann und muss das Gericht kontrollieren, ob die von der Behörde verwendeten fachlichen Maßstäbe und Methoden vertretbar sind und die Behörde insofern im Ergebnis zu einer plausiblen Einschätzung der fachlichen Tatbestandsmerkmale einer Norm gelangt ist (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 128; zum Naturschutzrecht grundlegend BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65; stRspr).

    Sofern im gerichtlichen Verfahren sachhaltige Einwände gegen die von der Behörde verwendete Methode geltend gemacht werden, muss das Gericht prüfen, ob diese Einwände die Methodik, Grundannahmen und Schlussfolgerungen der Behörde substantiell in Frage stellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 23; siehe auch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 71 ff.;… Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris, Rn. 97 ff.;… Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 132 ff.).

    (4) Nach allgemeinen Grundsätzen bleibt aber auch dann noch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen, ob sie anzuwendendes Recht verkennt, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, www.bverfg.de, Rn. 59;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 -, www.bverfg.de, Rn. 40; vgl. zum Naturschutzrecht etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …

    Ebenso wenig lässt es Abwägungsfehler erkennen, wenn sich die Planfeststellungsbehörde zur Abwendung betrieblicher Nachteile für einen erhöhten Querschnitt einer Fernstraße entscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - NVwZ 2009, 302 Rn. 149).

    Rn. 685 Bei der Durchführung der gewählten Revierkartierung hat die Beigeladene den erforderlichen zeitlichen Aufwand nachvollziehbar an den Orientierungswerten der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen Technischen Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau (Stand: Juli 2009) ausgerichtet, gegen deren Heranziehung auch das Bundesverwaltungsgericht keine Einwände erhebt (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 78f. und 85).

    Hierfür benötigt sie jedenfalls Daten, denen sich in Bezug auf das Plangebiet die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten sowie deren Lebensstätten entnehmen lassen (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 54;… B.v. 13.3.2008 - 9 VR 9/07 - juris, Rn. 31;… B.v. 18.6.2007 - 9 VR 13/06 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist mithin eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 56f.).

    Art und Umfang, Methodik und Untersuchungstiefe der erforderlichen fachgutachtlichen Untersuchungen zur Ermittlung der artenschutzrechtlichen Betroffenheiten im Planungsraum lassen sich hierbei mangels normativer Festlegung nur allgemein umschreiben und hängen maßgeblich - wie bereits dargelegt - von den naturräumlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59 m.w.N.).

    Wie viele Begehungen zur Erfassung welcher Tierarten zu welchen Jahres- und Tageszeiten erforderlich sind und nach welchen Methoden die Erfassung stattzufinden hat, lässt sich hierbei nicht für alle Fälle abstrakt bestimmen, sondern hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von der Größe des Untersuchungsraums, von der Breite des Artenspektrums sowie davon, ob zu dem Gebiet bereits hinreichend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 59f.;… vgl. auch B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 67;… U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NuR 2014, 262 Rn. 109).

    Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnislücken nicht ausschließen, darf die Planfeststellungsbehörde auch worst-case-Betrachtungen anstellen (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 63 m.w.N.).

    Die artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangen vom Vorhabenträger bzw. von der Planfeststellungsbehörde demgegenüber nicht, bei wissenschaftlichen Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten Forschungsaufträge zu vergeben oder Untersuchungen anzustellen, deren Aufwand und wissenschaftlicher Anspruch letztlich auf solche hinausliefen (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65f. m.w.N.).

    Zudem geht der Aufwand bei der vom Gutachter durchgeführten Fledermaus-Kartierung über die Orientierungswerte der bereits zitierten, vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen Technischen Vertragsbedingungen für landschaftsplanerische Leistungen im Straßen- und Brückenbau (Stand: Juli 2009), gegen deren Heranziehung das Bundesverwaltungsgericht keine Einwände erhoben hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 78f. und 85), sogar weit hinaus (vgl. auch oben Ziff. 13.1.1.2).

    Dass sich die Beigeladene bei den durchgeführten Kartierarbeiten an dem bereits mehrfach zitierten Handbuch für die Vergabe von freiberuflichen Ingenieurleistungen im Straßen- und Brückenbau orientiert hat, wonach für Kartierungen bei Reptilien drei Begehungen mit einem Zeitbedarf von einer Stunde pro Fläche ausreichend sind und es einer flächendeckenden Kartierung nicht bedarf (…vgl. TVW-Landschaft 2009, S. 12, Ziff. 6.7.3;… vgl. auch Niederschrift vom 24.10.2013, S. 8ff.), ist ebenfalls nicht zu beanstanden (vgl. auch BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 78f. und Rn. 85).

    Hiernach ist das Tötungsverbot nicht erfüllt, wenn ein Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund zugleich vorgesehener Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko der Verluste von Einzelexemplaren der Art verursacht und mithin in einem Risikobereich bleibt, der mit einer Verkehrsanlage im Naturraum immer verbunden ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 91;… vgl. auch U.v. 14.4.2010 - 9 A 5/08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 123).

    Rn. 847 Das Bundesverwaltungsgericht hat zum einen auf die fehlende Wortlaut-Identität der Abweichungsvoraussetzungen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL einerseits und Art. 9 Abs. 1 V-RL andererseits hingewiesen, ohne dass es Anlass gehabt hätte, die Problematik in den betreffenden Entscheidungen zu vertiefen (…vgl. BVerwG, U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 262; U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 131; vgl. zum Ganzen auch Sobotta, NuR 2007, 642/648; Storost, DVBl 2010, 737/743).

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Abweichungsprüfung; Alternativenprüfung; Artenschutz; Befreiung; Begründung; Begründungsmangel; Bestandsaufnahme; Bewertung; Darlegungslast; Detailliertheit; Einwendung; Entscheidungserheblichkeit; Ermittlungstiefe; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ...

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.7.2008)

    Verkürzter Rechtsweg für wichtige Verkehrsprojekte rechtmäßig // Bundesverwaltungsgericht weist BUND-Klage ab

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  • Doctrine

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  • Bundesverwaltungsgericht

    Abweichungsprüfung; Alternativenprüfung; Artenschutz; Befreiung; Begründung; Begründungsmangel; Bestandsaufnahme; Bewertung; Darlegungslast; Detailliertheit; Einwendung; Entscheidungserheblichkeit; Ermittlungstiefe; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitgegenstandswerts

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