Rechtsprechung
| BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 33
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen - openjur.de
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen; Beweis eines fehlenden Gegenwerts für behinderungsbedingten Aufwand durch Sachverständigengutachten; Sofortabzug der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses; Abgeltungswirkung des ...
- Judicialis
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 33
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen - Gegenwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33; EStG § 33b
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Behinderungsbedingte Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Schlaganfall gehbehindert - Steuerzahler kann Umbau des Hauses als außergewöhnliche Belastung geltend machen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Behinderungsbedingter Hausumbau als außergewöhnliche Belastung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastung sein
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Abzug von behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Positives Urteil für Behinderte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen gelten als außergewöhnliche Belastungen - Durch Aufwendungen etwaig erlangter Gegenwert darf außer Betracht bleiben
Besprechungen u.ä. (3)
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Abzug von Kosten für behinderungsbedingten Umbau bei Eigenheim
- steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Treppenlift von der Steuer absetzen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Behindertengerechter Hausumbau kann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein! (IMR 2010, 1029)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Größere Aufwendungen
- Heimunterbringung
- Aufwendungen für die eigene Unterbringung
- Pflege- bzw. krankheitsbedingte Heimunterbringung
- Menschen mit Behinderung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03
- BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Papierfundstellen
- BFHE 226, 536
- NJW 2010, 1103
- FamRZ 2010, 295
- BStBl II 2010, 280
- BauR 2010, 511
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.04.2004 - III B 84/03
Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).Der Senat vermag der im Beschluss des BFH in BFH/NV 2004, 1252 (m.w.N.) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach der Beweis, ob der Steuerpflichtige einen Gegenwert für seine behinderungsbedingten Aufwendungen erhält oder ob es sich dabei um verlorenen Aufwand handelt, grundsätzlich nicht durch ein Sachverständigengutachten geführt werden kann.
- BFH, 10.10.1996 - III R 209/94
Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Urteil des BFH, das die Vorinstanz herangezogen hat und das den Bau eines behindertengerechten Einfamilienhauses betraf (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491). - BFH, 30.10.2008 - III R 97/06
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Nach Auffassung des erkennenden Senats gilt dies insbesondere auch für die streitbefangenen Umbaukosten, die nicht anders zu behandeln sind, als die Aufwendungen für den Treppenlift eines Querschnittsgelähmten (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 III R 97/06, BFH/NV 2009, 728).
- BFH, 06.02.1997 - III R 72/96
Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Der erkennende Senat folgt nicht der Rechtsprechung des III. Senats des BFH, der seine zum behindertengerechten Neubau eines Hauses ergangene Entscheidung auch auf den Fall des Umbaus eines vom Steuerpflichtigen und seiner Familie schon vor der Erkrankung genutzten Hauses angewendet hat (BFH-Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607, und BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252). - BFH, 11.12.1987 - III R 95/85
Aufwendungen für eine Heilkur können bei nachgewiesener Zwangsläufigkeit nach § …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.). - BFH, 17.12.1965 - VI 297/65 U
Geltendmachung von anteiligen Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG gilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur laufende und typische Mehraufwendungen des Behinderten ab, so dass "zusätzliche Krankheitskosten" nicht von der Abgeltungswirkung des Pauschbetrags erfasst werden (Senatsurteil vom 17. Dezember 1965 VI 297/65 U, BFHE 84, 574, BStBl III 1966, 208, und BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 III R 95/85, BFHE 152, 131, BStBl II 1988, 275, m.w.N.). - BFH, 27.11.1959 - VI 62/59
Auszug aus BFH, 22.10.2009 - VI R 7/09
Im Streitfall jedenfalls stehen die behinderungsbedingten Aufwendungen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (Senatsurteil vom 27. November 1959 VI 62/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, § 33, Rechtsspruch 109).
- BFH, 24.02.2011 - VI R 16/10
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen
Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491) 13 15 .Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280) 13 .
Dies gilt erst recht für den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG, der nur die durch die Pflege einer Person veranlassten Aufwendungen erfasst (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).
Aufwendungen infolge Körperbehinderung waren ebenso wie Krankheitskosten von jeher ein Anwendungsfall der Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).
Auch ist ein Gegenwert, der allein auf der möglichen Nutzung der Umbauten durch nichtbehinderte Familienangehörige beruhen soll, kein realer Gegenwert und mithin ungeeignet, ein Abzugsverbot für zwangsläufig erwachsene und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Aufwendungen zu begründen (Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).
- BFH, 12.07.2017 - VI R 36/15
Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
Eine Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 7 EStG, § 82b EStDV oder § 10d EStG nahelegen würde, liegt nicht vor (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, zu § 7 EStG).An Anhaltspunkten für das Vorliegen von atypischen Besonderheiten, die ausnahmsweise eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO; vgl. Senatsurteil in BFHE 226, 536, BStBl 2010, 280) rechtfertigen, fehlt es im Streitfall.
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19
Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an …
Zwar kann ein Ausgleich nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft in Betracht kommen, wenn die Partner ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben (BGH, Urteil vom 08.05.2013, Az.: XII ZR 132/12, u.a. in: NJW 2013, Seiten 2187 ff.; BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az.: XII ZR 190/08, u.a. in: NJW 2011, Seiten 2880 ff.; BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az.: XII ZR 179/05, u. a. in: BGHZ 177, Seiten 193 ff.; BGH, FamRZ 1997, Seite 1533; BGH, FamRZ 1992, Seite 906; BGH, NJW-RR 1991, Seite 898; BGH, FamRZ 1985, Seite 1232; BGH, FamRZ 1982, Seite 1065; KG Berlin, Beschluss vom 20.07.2020, Az.: 17 UF 11/19, u.a. in: FamRZ 2021, Seiten 97 ff.; OLG Bremen, FamRZ 2011, Seite 383; KG Berlin, FamRZ 2010, Seiten 295 ff.).Gerade weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft vom Ansatz her eine Verbindung ohne Rechtsbindungswillen darstellt, ist ein solcher für die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Regelungen erforderlich (BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az.: XII ZR 179/05, u.a. in: NJW 2008, Seiten 3277 ff.; BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az.: XII ZR 190/08, u. a. in: NJW 2011, Seiten 2880 ff.; BGH, FamRZ 2006, Seiten 607 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 20.07.2020, Az.: 17 UF 11/19, u.a. in: FamRZ 2021, Seiten 97 ff.; KG Berlin, FamRZ 2010, Seiten 295 ff.).
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - 1 K 3301/12
Abziehbarkeit von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Dusche …
Dies gilt erst recht für den Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG, der nur die durch die Pflege einer Person veranlassten Aufwendungen erfasst (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, m.w.N.).Rn. 19 Der behinderungsbedingte Mehraufwand steht dabei stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt (BFH-Urteile in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280, unter II.1.c; in BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012, unter II.1.b).
Soweit der BFH für die Quantifizierung der auf die behindertengerechte Ausgestaltung eines Objekts beruhenden Mehrkosten die Einholung eines Sachverständigengutachten nahelegt, betrifft dies umfangreiche -insbesondere ein ganzes Gebäude umfassende- Baumaßnahmen, bei denen die behinderungsbedingten Mehrkosten für das Gericht nicht offenkundig sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; in BFHE 232, 518, BStBl II 2011, 1012).
- BFH, 14.11.2013 - VI R 20/12
Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenwohnstift als außergewöhnliche …
Entsprechend sind auch krankheitsbedingte Unterbringungskosten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig und daher dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen (z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; vom 15. April 2010 VI R 51/09, BFHE 229, 206, BStBl II 2010, 794; vom 9. Dezember 2010 VI R 14/09, BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011;… vom 5. Oktober 2011 VI R 88/10, BFH/NV 2012, 35), und zwar unabhängig davon, ob neben dem Pauschalentgelt gesondert Pflegekosten in Rechnung gestellt werden (Senatsurteile vom 13. Oktober 2010 VI R 38/09, BFHE 231, 158, BStBl II 2011, 1010; in BFHE 232, 343, BStBl II 2011, 1011). - BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09
Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen …
Dagegen sind Aufwendungen für die Pflege eines pflegebedürftigen Steuerpflichtigen ebenso wie Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG aus tatsächlichen Gründen (Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280). - FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1750/13
Verteilung der als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen für …
Rn. 6 In der am 29. Mai 2012 beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) eingereichten Einkommensteuererklärung machten die Kläger einen Teilbetrag der Umbaukosten in Höhe von 60.000 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend und beantragten unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 2. Oktober 2009 VI R 7/09 (BStBl II 2010, 280) den Restbetrag auf die folgenden zwei Veranlagungszeiträume zu verteilen.Die Ausführungen des BFH im Urteil vom 2. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280 seien nicht entscheidungserheblich gewesen.
Eine Verteilung der Aufwendungen auf die Nutzungsdauer ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 280).
Im Streitfall führten die -nach Aufgabe der Rechtsprechung zur Anwendung der sog. Gegenwerttheorie auf behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BStBl II 2010, 280;… BFH-Beschluss vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252)- anerkannten außergewöhnlichen Belastungen im Veranlagungszeitraum 2011 immerhin zu einer Steuerermäßigung von rd.
- BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10
Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur …
Rn. 49 Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Erkrankung ist aber, dass es sich um einen behinderungs- oder erkrankungsbedingten Mehrbedarf handelt (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491; vom 24. August 2004 VIII R 59/01, BFHE 207, 237, BStBl II 2010, 1048, m.w.N.; ebenso --trotz großzügigerer Auslegung des § 33 EStG als in der Entscheidung in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491-- zur grundsätzlichen Erforderlichkeit eines Mehraufwands für die Anwendbarkeit des § 33 EStG BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280;… BFH-Beschluss vom 25. Mai 2011 VI B 35/11, BFH/NV 2011, 1691). - FG Hessen, 23.06.2016 - 6 K 2397/12
§ 33 EStG, § 11 EStG
Außergewöhnliche Belastungen sind nach dem Gesetzeswortlaut in dem Jahr, in dem die Aufwendungen erfolgten, sofort abziehbar (Urteil des BFH vom 22.10.2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280 [BFH 22.10.2009 - VI R 7/09] zu Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses unter Bezugnahme auf Aufwendungen für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW).bb) Soweit es der BFH in seinem Urteil vom 22.10.2009 (Az. VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280 [BFH 22.10.2009 - VI R 7/09] ) für denkbar gehalten hat, dem Steuerpflichtigen im Wege der abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen einzuräumen, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen entgegensteht, kann diese angedachte Möglichkeit vorliegend schon aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Berücksichtigung finden.
- BFH, 21.11.2018 - VI R 28/16
Kein Abzug von Kfz-Aufwendungen eines Schwerbehinderten als außergewöhnliche …
Denn diese sind nach dem Senatsurteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09 (BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280) nicht auf die Nutzungsdauer des Kfz zu verteilen, sondern im Veranlagungszeitraum der Zahlung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG abziehbar.Rn. 19 Insbesondere hat das FG zutreffend ausgeführt, dass im Streitjahr anteilige Aufwendungen für den Kfz-Umbau und den Sprachcomputer entsprechend den Grundsätzen des Senatsurteils in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280 nicht zu berücksichtigen sind und dem auch nicht der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegensteht (s. BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161, und vom 27. Juli 2000 V R 55/99, BFHE 193, 156, BStBl II 2001, 426).
- FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12
Abzug von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses als …
- FG Düsseldorf, 20.08.2014 - 4 K 718/13
Berücksichtigung von Aufwendungen wegen außergewöhnlicher Belastungen für den …
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
- BFH, 25.05.2011 - VI B 35/11
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen - …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 2647/08
Aufwendungen einer stark gehbehinderten Steuerpflichtigen für den Erwerb und die …
- FG München, 27.10.2022 - 10 K 3292/18
Einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Mieterhöhung infolge …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 42/13
Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
- BVerfG, 12.06.2018 - 1 BvR 33/18
Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) …
- FG Nürnberg, 04.05.2016 - 3 K 915/15
Einkommensteuerliche Ansetzung eines Haushaltsersparnisbetrages bei den Kosten …
- FG Münster, 19.11.2010 - 14 K 2520/10
Kosten für den Einbau eines Treppenlift als außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 30.09.2020 - 3 K 1858/18
Kosten der Unterbringung in einer Pflege-WG mindern die Einkommensteuer
- FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2504/10
Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung bei der …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für …
- FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13
Aufwendungen eines Behinderten für die Nutzung einer Motorjacht als …
- BFH, 14.11.2013 - VI R 21/12
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.11.2013 VI R 20/12 - Aufwendungen für die …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 K 1934/11
Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu …
- BFH, 17.06.2025 - VI R 15/23
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
- FG Niedersachsen, 11.02.2011 - 3 K 599/10
Anspruch einer dauerhaft an den Rollstuhl gefesselten MS-Erkrankten auf …
- FG Niedersachsen, 17.01.2013 - 14 K 399/11
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks als durch die …
- FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 1081/14
Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer pflegebedingten …
- FG München, 20.07.2017 - 13 K 2316/15
Berechnung der Unterbringungskosten
- FG Köln, 27.08.2014 - 14 K 2517/12
Kosten eines Fahrstuhls
- FG Düsseldorf, 03.02.2010 - 7 K 814/09
Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Umbau eines neu erworbenen …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07
Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs …
- FG Düsseldorf, 21.02.2012 - 10 K 2505/10
Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1855/10
Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 05.04.2016
- FG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 K 11/14
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Rechtsprechung
| BFH, 18.11.2009 - II R 11/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2; BGB § 242, § 313 Abs. 2
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts - openjur.de
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts
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BGB § 242; ; BGB § 313; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
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BGB §§ 242, 313; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer aufgrund befristet vereinbartem Rücktrittsrechts - Abgrenzung von § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2; BGB § 242, § 313 Abs. 2
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts - Betriebs-Berater
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts
- Betriebs-Berater
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts
- rechtsportal.de
Rückgängigmachung aufgrund eines befristet vereinbarten und von nachträglich eintretenden Umständen abhängigen Rücktrittsrechts
- ibr-online
Kaufvertrag: Rückgängigmachung aufgrund Rücktrittsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag und die Grunderwerbsteuer
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen der Zweijahresfrist nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) bei Vereinbarung und Ausübung eines vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängigen Rücktrittsrechts in einem Grundstückskaufvertrag
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Grunderwerbsteuer trotz Rückgängigmachung des Kaufs
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verlängerung eines befristeten Rücktrittsrechts: Neubegründung und Ausübung müssen innerhalb von zwei Jahren erfolgen
- kanzlei-klumpe.de
, S. 11 (Leitsatz)
Zur Frage der Grunderwerbsteuer-Erstattung bei befristet vereinbartem, von nachträglich eintretenden Umständen abhängigem Rücktrittsrecht
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Rückgängigmachung des Kaufvertrags bei befristetem Rücktrittsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Versäumen einer Rücktrittsfrist kann auch in Bezug auf Grunderwerbsteuer teuer werden! (IMR 2010, 79)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
- BFH, 18.11.2009 - II R 11/08
Papierfundstellen
- BFHE 226, 552
- BB 2010, 1071
- BB 2010, 85
- DB 2010, 152
- BStBl II 2010, 498
- BauR 2010, 511
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.06.1988 - II R 90/86
Erstattung gezahlter Grunderwerbsteuer aufgrund Rückgängigmachung des …
Auszug aus BFH, 18.11.2009 - II R 11/08
Dieser Unterschied beider Tatbestände ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 8. Juni 1988 II R 90/86, BFH/NV 1989, 728, 729) --soweit die Rückgängigmachung auf der Ausübung eines Rücktrittsrechts beruht-- darin begründet, dass sich die Nr. 1 auf Fälle bezieht, in denen das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft aufgrund eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts aufgehoben wird, während die Nr. 2 einen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung derart verlangt, dass dieser einseitig und gegen den Willen des anderen am Grundstücksgeschäft Beteiligten durchsetzbar ist und die Rückgängigmachung auf der Ausübung dieses Rechts beruht.Wäre der Kaufvertrag vom September 1999 aus diesem Grunde einvernehmlich aufgelöst worden, hinderte dies die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG nicht (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 728).
- FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor …
Auszug aus BFH, 18.11.2009 - II R 11/08
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 877 veröffentlicht. - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Auszug aus BFH, 18.11.2009 - II R 11/08
Wenn nämlich die Aufhebung des steuerpflichtigen Grundstücksgeschäfts nur innerhalb von zwei Jahren seit Steuerentstehung beachtlich ist, dann muss für die nachträgliche Vereinbarung eines (neuen) Rücktrittsrechts, das im Falle seiner Ausübung letztlich ebenfalls zur Beendigung des Grundstücksgeschäfts führt, dieselbe Befristung gelten (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1976 IV ZR 63/75, BGHZ 66, 270, 272). - BFH, 24.08.2006 - IX R 40/05
Verträge zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 18.11.2009 - II R 11/08
Die Genehmigung wirkte zwar zivilrechtlich gemäß § 184 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Beurkundung zurück; grunderwerbsteuerrechtlich kann diese Rückwirkung jedoch nicht nachvollzogen werden, da sich der steuerrechtlich maßgebliche Sachverhalt nicht rückwirkend gestalten lässt (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 40/05, BFH/NV 2006, 2236, unter II. 2. a;… Klein/Brockmeyer, Abgabenordnung, Kommentar, 9. Aufl. 2006, § 38 Rz 11; Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Stand Juni 2009, § 38 AO Rz 28, 29).
- BFH, 19.02.2020 - II R 4/18
Aufhebung der Grunderwerbsteuer - Anspruch auf Rückgängigmachung eines …
Soweit der BFH schließlich die Möglichkeit entwickelt hat, ein Rücktrittsrecht nachträglich neu zu begründen und auszuüben (vgl. BFH-Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498, Rz 23;… BFH-Beschluss vom 02.08.2013 - II B 111/12, BFH/NV 2014, 383), ist dies lediglich im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 GrEStG mit Rücksicht auf das vorbehaltene Rücktrittsrecht nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG geschehen und auch auf den Zeitraum von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer begrenzt und rechtfertigt für den Anspruch auf Rückgängigmachung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG keine andere Beurteilung. - BFH, 02.08.2013 - II B 111/12
Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs aufgrund eines nach einer …
Durch die Rechtsprechung des BFH ist --wie auch die Klägerin einräumt-- bereits geklärt, dass sowohl vertragliche als auch gesetzliche Rücktrittsrechte zu einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG führen können (…vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1988 II R 90/86, BFH/NV 1989, 728, und vom 18. November 2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498).Ist ein Rücktrittsrecht vom nachträglichen Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig, unterfällt die Ausübung bei vollständiger Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG; das gilt sowohl für vertraglich vereinbarte als auch für gesetzliche Rücktrittsrechte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498).
Rn. 6 Die Entscheidung des BFH (in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498) betrifft --wie der Streitfall-- einen Sachverhalt, in dem ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht nicht bis zu der im ursprünglichen Vertrag bestimmten Frist ausgeübt und --nach einer Vertragsänderung-- der Rücktritt vom Vertrag erklärt bzw. die Aufhebung des Vertrags vereinbart wurde.
Die vom BFH (in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498) aufgestellten Grundsätze sind auch im Streitfall heranzuziehen; weiterer Klärungsbedarf besteht nicht.
Das Absehen von der Zwei-Jahres-Frist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG und die Zuordnung zum Tatbestand des Abs. 1 Nr. 2 der Vorschrift bei vereinbarten Rücktrittsrechten, die von Umständen abhängen, die der Berechtigte nicht selbst beeinflussen kann, ist somit beschränkt auf Rücktrittsrechte, die "bei Abschluss des Grundstücksgeschäfts" vorbehalten worden sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498, unter II.4.d).
- BFH, 04.11.2019 - II B 48/19
Festsetzungsverjährung bei Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerpflichtigen …
Rn. 5 Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 18.11.2009 - II R 11/08 (BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498) ausgeführt, dass die Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG im Gegensatz zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG keine zeitliche Begrenzung kenne und beispielsweise auch auf fünf Jahre (also über die vierjährige Festsetzungsfrist hinaus) hätte eingeräumt werden können (Rz 14, 17).Rn. 8 1. Soweit die Klägerin eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO zu der BFH-Entscheidung in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498 beanstandet, liegt diese nicht vor.
Rn. 9 a) Wie die Klägerin selbst zutreffend ausgeführt hat, hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498 erläutert, dass § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG --anders als Nr. 1-- keine zeitliche Begrenzung vorsieht.
- BFH, 24.04.2013 - II R 53/10
Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines …
Rn. 13 b) Der Steuertatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG knüpft allein an das schuldrechtliche Rechtsgeschäft an (vgl. BFH-Entscheidungen vom 16. April 2009 II B 171/08, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 18. November 2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498, Rz 26). - BFH, 28.03.2012 - II R 42/11
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einem Wechsel auf der …
Soweit es somit zu einer Steuerschuld ohne Rechtsträgerwechsel kommt, entspricht dies der Sachgesetzlichkeit des GrEStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498, unter II.7.). - FG Nürnberg, 11.03.2010 - 4 K 915/08
Kein Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung der Grunderwerbsteuer - Wiedererlangung der …
Der Neubegründung eines Rücktrittsrechts kommt nur Bedeutung zu, wenn sowohl die Neubegründung als auch die Ausübung innerhalb der Zweijahresfrist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfolgen (BFH-Urteil vom 18.11.2009 II R 11/08, DStRE 2010, 123).Darüber hinaus ist ein Absehen von der Zwei-Jahres-Frist des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG und die Zuordnung zum Tatbestand des Abs. 1 Nr. 2 der Vorschrift bei vereinbarten Rücktrittsrechten, die von Umständen abhängen, welche der Berechtigte nicht selbst beeinflussen kann, beschränkt auf Rücktrittsrechte, die bei Abschluss des Grundstücksgeschäfts vorbehalten worden sind (BFH-Urteil vom 18.11.2009 II R 11/08, DStRE 2010, 123).
- BFH, 13.11.2012 - II B 123/11
Anforderungen an Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bzw. Rückerwerb
In der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 18. November 2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498) ist bereits geklärt, dass es im Fall eines nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrags zu einer Steuerschuld kommen kann, obgleich kein Rechtsträgerwechsel eingetreten ist. - FG Hessen, 22.10.2020 - 5 K 35/20
Kann die Löschung einer Auflassungsvormerkung, deren Löschung bei …
Dass es zu einer Steuerschuld ohne Rechtsträgerwechsel kommen kann, entspricht der Sachgesetzlichkeit des GrEStG (vgl. auch BFH-Urteil vom 18. November 2009 II R 11/08, BStBl II 2010, 498, unter II.7.;… Urteil vom 28. März 2012 II R 42/11, BFH/NV 2012, 1486). - FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 7 K 92/17
Streit über die Anwendung des richtigen Steuersatzes bei der …
Die schuldrechtliche Verpflichtung muss selbst rechtlich wirksam geworden sein (BFH-Urteil vom 18. November 2009, II R 11/08, BStBl II 10, 498; und vom 24. April 2013, II R 53/10, BStBl II 13, 755). - FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11
Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen …
Dieser Unterschied beider Tatbestände ist, soweit die Rückgängigmachung auf der Ausübung eines Rücktrittsrechts beruht, darin begründet, dass sich die Nr. 1 auf Fälle bezieht, in denen das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft aufgrund eines vorbehaltenen Rücktrittsrechts aufgehoben wird, während die Nr. 2 einen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung derart verlangt, dass dieser einseitig und gegen den Willen des anderen am Grundstücksgeschäft Beteiligten durchsetzbar ist und die Rückgängigmachung auf der Ausübung dieses Rechts beruht (BFH-Urteile vom 18.11.2009 II R 11/08, BFHE 226, 552, BStBl II 2010, 498;… vom 08.06.1988 II R 90/86, BFH/NV 1989, 728). - FG Sachsen, 20.08.2025 - 2 K 302/25
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG - Widerruf einer …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- zfir-online.de
BGB § 652 Abs. 1
Aufnahme einer berechtigenden Maklerklausel in den Grundstückskaufvertrag und Reichweite einer derartigen Klausel - rechtsportal.de
BGB § 652 Abs. 1
Zustandekommen eines Maklervertrages - ibr-online
Courtage aufgrund "Maklerklausel" im notariellen Kaufvertrag?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Zur Vereinbarung einer Maklercourtage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Maklervertrages
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Courtage aufgrund "Maklerklausel" im notariellen Kaufvertrag? (IMR 2010, 66)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zustandekommen des Maklervertrags (IMR 2010, 67)
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden - 2 O 295/08
- OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 511
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06
Anforderungen an das Provisionsverlangen eines Maklers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 2006 - III ZR 57/06, NJW-RR 2007, 400, 401 mwN) erklärt derjenige, der sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten" werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, dass ein Vertrag über ein angebotenes Objekt zustande kommt. - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07
Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.11.2009 - 15 U 15/09
In der bloßen Zahlung einer - vermeintlichen - Schuld kann dabei insbesondere ein kausales Anerkenntnis nicht gesehen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Juni 2008 - XI ZR 239/07, WM 2008, 1301 ).
- OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 245/12
Kein Abschluss eines Maklervertrages durch Übersendung anonymisierter Profile an …
Insoweit lässt sich ein Provisionsanspruch nur bejahen, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionszahlungspflicht nach entsprechendem Hinweis Maklerleistungen in Anspruch nimmt oder sich Nachweisbemühungen gefallen lässt (…vgl. BGH - III ZR 62/11, a.a.O., Juris-Rz. 11: "Hinweis im Inserat"; OLG Karlsruhe, ZfIR 2010, 183, Juris-Rz. 25). - OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 217/10
Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Maklervertrag
Ohne einen solchen objektbezogenen Hinweis auf die Provisionspflichtigkeit kann der Maklerkunde in jedem Einzelfall davon ausgehen, dass der Makler bereits auf Grund eines Maklervertrages mit dem Anbieter der konkreten Immobilie von diesem vergütet wird (BGH NJW 2007, 400; OLG Karlsruhe BauR 2010, 511). - LG Heidelberg, 09.06.2021 - 11 O 3/21 Ebenso wenig, wie ein Antrag auf Abschluss eines Maklervertrags im Grundstücksrecht darin gesehen werden kann, dass ein Interessent das Geschäftslokal des Maklers aufsucht und sich dort nach Angeboten erkundigt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.11.2009 - 15 U 15/09 - BeckRS 2010, 5349), muss ein Fußballverein (oder dessen Betriebsgesellschaft), der sich bei einem Spielervermittler nach im Angebot befindlichen Spielern erkundigt, damit rechnen, dass die daraufhin entfaltete Tätigkeit des Spielervermittlers zu einer Provisionspflicht des Vereins führt.
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Rechtsprechung
| OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruchsgegner für Beschlussfassung über eine erforderliche Sanierungsmaßnahme; gerichtliche Ersetzung der Beschlussfassung
- Deutsches Notarinstitut
WoEigG § 21 Abs 4, Abs 8
Wohnungseigentum als Gegner des Anspruch auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer Sanierungsmaßnahme; Ersetzung der Beschlussfassung durch Gericht - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 21 Abs. 4 und Abs. 8
Gerichtliche Ersetzung von WEG-Beschlüssen; Verpflichtungsklage
- rechtsportal.de
WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 21 Abs. 8
Beteiligte eines Verfahrens nach dem WEG auf Beschlussfassung einer Sanierungsmaßnahme; Gerichtliche Entscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null - ibr-online
Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beteiligte eines Verfahrens nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf Beschlussfassung einer Sanierungsmaßnahme; Gerichtliche Entscheidung bei Ermessensreduzierung auf Null
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gerichtliche Verpflichtung zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums! (IMR 2010, 106)
Verfahrensgang
- AG München, 20.06.2008 - 482 UR II 873/06
- LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/008
- LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08
- OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09, 32 Wx 87/09
Papierfundstellen
- ZMR 2010, 395
- BauR 2010, 511
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.2007 - II ZR 282/05
Wirksamkeit einer in Gesellschaftsvertrag nicht vereinbarten, gleichwohl …
Auszug aus OLG München, 22.12.2009 - 32 Wx 82/09
Wenngleich im Gesellschaftsrecht durchaus vertreten wird, dass auch zwischen einem Verband und deren Mitgliedern und nicht nur zwischen den Mitgliedern Treuepflichten - § 21 Abs. 4 WEG ist eine gesetzliche Ausgestaltung der Treuepflicht - bestehen können, die zu Klagen gegen den Verband berechtigen können, lässt sich diese Überlegung jedenfalls für die Beschlussfassung nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen, da die Bejahung eines Anspruchs gegen den Verband gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 1 WEG n.F. verstoßen würde, der ausdrücklich, anders als bei Personengesellschaften (vgl. BGH NJW-RR 2007, 757), vorschreibt, dass Beschlussanfechtungsklagen gegen die anderen Wohnungseigentümer zu erheben sind.
- BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21
Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in …
Die Klage war - wie hier erfolgt - gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband zu richten (vgl. OLG München, WuM 2010, 380;… Suilmann in Jennißen, 6. Aufl. 2019, § 21 Rn. 128;… Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2018], § 21 WEG Rn. 269; vgl. auch Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 22). - BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14
Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den …
Die Beklagten trifft lediglich die Pflicht, einen Beschluss zu fassen, um die Grundlage für ein Vorgehen des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu schaffen (vgl. OLG München, NJOZ 2010, 1872, 1873). - LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12
Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!
Das ist zum einen der Fall, wenn der Ermessensspielraum der Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung auf null reduziert ist (z. B. für das "ob" einer Maßnahme, OLG München GE 2010, 209).
- OLG München, 26.10.2010 - 32 Wx 26/10
Wohnungseigentum: Anspruch gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur …
Rn. 18 Ob daneben auch Ansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer auf Beschlussfassung oder die Möglichkeit einer Klage nach § 21 Abs. 8 WEG bestehen (vgl. Senat, ZMR 2010, 395 = WuM 2010, 380 = GE 2010, 209 = DWE 2010, 35), kann offen bleiben, da sich der Antrag nicht gegen die einzelnen Wohnungseigentümer richtet. - LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14
Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter …
Ein solcher Anspruch richtet sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer (vgl. BGH…, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801, Rn. 13, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 87/09, NJOZ 2010, 1872;… BeckOK WEG/Elzer, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21 Rdnr. 137, 139;… Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 21 Rdnr. 43, 47). - LG Köln, 12.04.2010 - 29 T 72/09
Mängelbeseitigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung
Der Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer für eine Beschlussfassung war nicht auf null reduziert (vgl.OLG München BauR 2010, 511), so dass ein klagbarer Anspruch des Antragstellers auf Durchführung der von ihm begehrten Sanierungsmaßnahme nicht besteht. - AG München, 27.01.2011 - 483 C 1077/10
Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Rn. 35 Deswegen gilt auch OLG München, Beschluss vom 22.12.2009, Az. 32 Wx 82/09;. - AG Kassel, 13.11.2013 - 800 C 3361/13 Wenn die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, eine Instandsetzung zu beschließen, handelt es sich hierbei um eine nach dem Gesetz erforderliche Maßnahme (OLG München, Beschluss vom 22.12.2009, Az: 32 Wx 082/09, Tz. 12 - zit. nach juris).
- AG Halle/Saale, 16.03.2010 - 120 C 4155/08
Wohnungseigentum: Gerichtliche Befugnis zur Beschlussfassung anstelle der …
Rn. 18 Das ist zum einen der Fall, wenn der Ermessensspielraum der Wohnungseigentümerversammlung für eine Beschlussfassung auf null reduziert ist (z. B. für das "ob" einer Maßnahme, OLG München vom 22.12.2009, 32 Wx 82/09).
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Rechtsprechung
| LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Änderung des Bodenbelages einer im Sondereigentum stehenden Eigentumswohnung ist auch bei Verschlechterung des Trittschalls grds. hinzunehmen; §§ 14 Nr. 1; 22 Abs. 1 WEG
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3
Mangelnde Trittschalldämmung; Ersatz von Teppichboden durch Fliesen - RA Kotz
Trittschall durch neuen Bodenbelag in Eigentumswohnung
- Wolters Kluwer
- ibr-online
Welcher Trittschallschutz nach Veränderung des Bodenbelags?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Sangerhausen, 27.11.2008 - 1 II 2/06
- LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 511
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03
Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Der begehrte Anspruch folge aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 2005, 218), der zwar ein Mietrechtsstreit zugrunde läge, deren tragende Gründe aber gleichwohl auf das vorliegende Verfahren übertragbar seien.Sofern sich die Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stützen (NZM 2005, 60), vermag diese den Antragstellern nicht weiterzuhelfen.
- BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 104/99
Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer in einem Verfahren
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
In Hinblick auf die möglichen Auswirkungen des nicht ausreichenden Schallschutzes sowohl für das Sondereigentum der übrigen Eigentümer liegt hier entgegen der Ansicht des Amtsgerichts - insbesondere kein Ausnahmefall vor, der eine Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer entbehrlich machen könnte (vgl. dazu BayObLG, NZM 2000, 247 = ZWE 2000, 418).Die gesetzlich vorgesehene und hier versäumte Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer braucht jedoch auch im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt zu werden, da eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BGH, NJW 1998, 755; BayObLG, NZM 2000, 247).
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Die gesetzlich vorgesehene und hier versäumte Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer braucht jedoch auch im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt zu werden, da eine weitere Sachaufklärung nicht notwendig ist und nur rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BGH, NJW 1998, 755; BayObLG, NZM 2000, 247).
- BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85
Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer …
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG, WuM 1992, 497; vgl. BGH, NJW-RR 1986, 755 (756); BayObLG, Beschl. v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93
Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG, WuM 1992, 497; vgl. BGH, NJW-RR 1986, 755 (756); BayObLG, Beschl. v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93). - OLG Köln, 09.10.2000 - 16 Wx 102/00
Herstellung eines ausreichenden Schallschutzes in Eigentumswohnanlage
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Ausweislich des eingeholten Sachverständigengutachtens entspricht der Trittschallschutz zwar nicht den Anforderungen, die die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung normiert; hingegen kann bei bestehendem unzureichenden Schallschutz trotz eventueller Lärmbelästigungen keine Abhilfe von einem anderen Sondereigentümer verlangt werden, wenn dieser im Übrigen keine die Situation verschlechternden Maßnahmen durchgeführt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, WE 1995, 24; Oberlandesgericht Köln, NZM 2001, 135). - BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90
Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines …
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Bei Veränderungen des Bodenbelags handelt es sich damit nicht um bauliche Veränderungen i. S. des § 22 12 WEG, weil Voraussetzung hierfür ein auf Dauer angelegter Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums wäre (BayObLGZ 1990, 120 (122)). - OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Ausweislich des eingeholten Sachverständigengutachtens entspricht der Trittschallschutz zwar nicht den Anforderungen, die die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung normiert; hingegen kann bei bestehendem unzureichenden Schallschutz trotz eventueller Lärmbelästigungen keine Abhilfe von einem anderen Sondereigentümer verlangt werden, wenn dieser im Übrigen keine die Situation verschlechternden Maßnahmen durchgeführt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, WE 1995, 24; Oberlandesgericht Köln, NZM 2001, 135). - BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 41/92
Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes
Auszug aus LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09
Für den Schallschutz zwischen Wohnungen enthält die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung die einzuhaltenden Anforderungen (s. hierzu BayObLG, WuM 1992, 497; vgl. BGH, NJW-RR 1986, 755 (756); BayObLG, Beschl. v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93).
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