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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 29.09.2021 | Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2021 - C-100/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36621
EuGH, 09.09.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,36621)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,36621)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,36621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 17 Abs. 1 Buchst. a - Ermäßigung der Stromsteuer für energieintensive Betriebe - Fakultative Ermäßigung - Modalitäten der Erstattung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 17 Abs. 1 Buchst. a - Ermäßigung der Stromsteuer für energieintensive Betriebe - Fakultative Ermäßigung - Modalitäten der Erstattung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.2020 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (…Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (…Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.01.2020 - C-513/18

    Autoservizi Giordano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr Ermessen, über das sie gemäß diesen Artikeln verfügen, unter Beachtung des Unionsrechts und seiner allgemeinen Grundsätze und insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano, C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.2020 - C-126/18

    Dalmandi Mezőgazdasági Zrt.

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Die Mitgliedstaaten sind also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (…Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung ergibt sich der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuerbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten, aus dem Unionsrecht (…Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. April 2020, Sole-Mizo und Dalmandi Mezőgazdasági, C-13/18 und C-126/18, EU:C:2020:292, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen sowie für das Verständnis der Gründe erforderlich sind, aus denen das nationale Gericht der Ansicht ist, dass die Beantwortung dieser Fragen erforderlich ist, um den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden zu können (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27, …und vom 12. Dezember 2019, Slovenské elektrárne, C-376/18, EU:C:2019:1068, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-44/19

    Repsol Petróleo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Rn. 29 Die Richtlinie 2003/96 hat, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 3 bis 5 und ihrem Art. 1 ergibt, die Festlegung eines harmonisierten Besteuerungssystems für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zum Gegenstand (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Dezember 2020, Repsol Petróleo, C-44/19, EU:C:2020:982, Rn. 21).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-376/18

    Slovenské elektrárne - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-100/20
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen sowie für das Verständnis der Gründe erforderlich sind, aus denen das nationale Gericht der Ansicht ist, dass die Beantwortung dieser Fragen erforderlich ist, um den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden zu können (…Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27, und vom 12. Dezember 2019, Slovenské elektrárne, C-376/18, EU:C:2019:1068, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 51 Erstens ist hierbei festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Verwaltungsunterworfene, den eine nationale Behörde zur Entrichtung einer Gebühr, eines Zolles, einer Steuer oder einer sonstigen Abgabe unter Verstoß gegen das Unionsrecht herangezogen hat, nach dem Unionsrecht einen Anspruch gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Erstattung des entsprechenden Betrags hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, EU:C:1983:318, Rn. 12…, vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 84, sowie vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Überdies hat der Betreffende nach dem Unionsrecht Anspruch gegen den Mitgliedstaat auf Erstattung nicht nur des zu Unrecht erhobenen Geldbetrags, sondern auch auf die Zahlung von Zinsen, um die Nichtverfügbarkeit des Geldbetrags auszugleichen (…vgl. Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24 bis 26, sowie vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 26 und 27).

    Rn. 61 Hierbei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich ein solcher Verstoß auf jede Regel des Unionsrechts beziehen kann, sei es eine Bestimmung des Primär- oder des Sekundärrechts (…vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, EU:C:1983:318, Rn. 12, und vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 26) oder ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Unionsrechts (vgl. Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 28).

    Rn. 64 Die genannten Ansprüche können mithin insbesondere auch dann geltend gemacht werden, wenn eine Abgabe oder eine Steuer vom Verwaltungsunterworfenen auf der Grundlage einer nationalen Regelung erhoben wurde, von der sich herausstellt, dass die gegen eine Bestimmung des Primär- oder Sekundärrechts der Union verstößt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 82 bis 84 und 96, …sowie vom 15. Oktober 2014, Nicula, C-331/13, EU:C:2014:2285, Rn. 27 bis 31), oder auch dann, wenn sich herausstellt, dass die nationale Behörde bei einer unionsrechtlich unzutreffenden Anwendung eines Unionsrechtsakts oder einer nationalen Regelung zur Durchführung oder zur Umsetzung eines Unionsrechtsakts vom Verwaltungsunterworfenen eine Abgabe erhoben hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 10, 11 und 34, sowie vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 25 bis 36).

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21

    Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

    Dieser beantwortete die Vorlagefrage mit Urteil Hauptzollamt B vom 09.09.2021 - C-100/20 (EU:C:2021:716, ZfZ 2021, 329), berichtigt durch Beschluss vom 29.09.2021 - C-100/20 (EU:C:2021:774), wie folgt:.

    Rn. 10 Der EuGH hat diese Rechtsprechung in Beantwortung des Vorabentscheidungsersuchens des erkennenden Senats in BFHE 267, 83, ZfZ 2020, 113 mit dem Urteil Hauptzollamt B (EU:C:2021:716, ZfZ 2021, 329) bestätigt und im Hinblick auf fakultative Steuerbegünstigungen weiterentwickelt.

    Bei diesem Vorgang findet in dem Akkumulator eine elektrochemische Reaktion statt, die reversibel ist, sodass der Akkumulator geladen und entladen werden kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar zum EuGH-Urteil Hauptzollamt B vom 09.09.2021 - C-100/20, EU:C:2021:387, Rz 38).

    Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung Hauptzollamt B (EU:C:2021:716, ZfZ 2021, 581) nicht in Frage gestellt, obwohl sich bei Bejahung dieser Vorfrage eine Beantwortung des Vorabentscheidungsersuchens erübrigt hätte.

    Mit Urteil Hauptzollamt B (EU:C:2021:716, Rz 33 ff., ZfZ 2021, 329) hat der EuGH klargestellt, dass auch im Fall einer zu Unrecht nicht gewährten fakultativen Steuerbegünstigung ein Anspruch auf Zinsen gegeben sein kann.

    Bei beiden Vorschriften handelt es sich um fakultative Steuerbegünstigungen, durch die den Mitgliedstaaten in der EnergieStRL ein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird (vgl. EuGH-Urteil Hauptzollamt B, EU:C:2021:716, Rz 24, ZfZ 2021, 329).

    Durch die Vorauszahlungen wird die Fälligkeit der Steuer (vgl. § 8 Abs. 3 und 4 StromStG) gleichsam vorverlegt, weil dadurch Abschlagszahlungen auf eine eigentlich erst später fällig werdende Steuerschuld verlangt werden (vgl. EuGH-Urteil Hauptzollamt B, EU:C:2021:716, Rz 27, ZfZ 2021, 329).

  • EuGH, 22.12.2022 - C-553/21

    Shell Deutschland Oil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …

    Nach Art. 5 in Verbindung mit Art. 6 dieser Richtlinie, betrachtet im Licht ihrer Erwägungsgründe 17 und 21, können die Mitgliedstaaten gestaffelte Steuersätze, Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen der Verbrauchsteuern einführen; diese Möglichkeiten sind Bestandteil des mit dieser Richtlinie eingeführten harmonisierten Besteuerungssystems (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 30).

    Diese Möglichkeit ist Bestandteil des mit dieser Richtlinie eingeführten harmonisierten Besteuerungssystems (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 30).

    Rn. 24 Daraus folgt, dass Wirtschaftsteilnehmer, die aufgrund einer Bestimmung des nationalen Rechts, die von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, einem ermäßigten Satz der betreffenden Steuer unterliegen, in einer Situation, die mit derjenigen der Wirtschaftsteilnehmer vergleichbar ist, die nach einer zwingenden Bestimmung der Richtlinie 2003/96 dem normalen Satz dieser Steuer unterliegen, gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht anders behandelt werden dürfen als letztere Wirtschaftsteilnehmer, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31 und 32).

    Rn. 32 Diese Erwägungen werden durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts gestützt, dessen Auslegung das vorlegende Gericht begehrt und der von nationalen Vorschriften, mit denen Unionsrecht durchgeführt wird, ebenfalls einzuhalten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2017, Vakarų Baltijos laivų statykla, C-151/16, EU:C:2017:537, Rn. 45, vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31, …und vom 30. Juni 2022, ARVI ir ko, C-56/21, EU:C:2022:509, Rn. 34).

  • FG Düsseldorf, 08.04.2024 - 4 K 1791/23

    Festsetzung von Zinsen auf die Entlastungsbeträge der Stromsteuer

    Zur Begründung der Zinsansprüche machte die Klägerin geltend: In einem vergleichbaren Fall habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 9. September 2021 (C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716) entschieden, dass das Unionsrecht die Verzinsung eines wegen der falschen Anwendung einer nationalen Vorschrift, die ebenfalls auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Richtlinie 2003/96) erlassen worden sei, zu Unrecht erhobenen Stromsteuerbetrages verlange.

    Der EuGH habe mit Urteil vom 9. September 2021 (C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716) den Zinsanspruch unter Bezugnahme auf den Grundsatz der Gleichbehandlung auf die fakultativen Begünstigungen der Richtlinie 2003/96 erstreckt.

    Der BFH habe in seiner dem EuGH-Urteil C-100/20 nachfolgenden Entscheidung (Urteil vom 15. November 2022 VII R 29/21 (VII R 17/18), BFHE 279, 1) nunmehr ausdrücklich entschieden, dass bei einer nach dem Unionsrecht zu Unrecht nicht gewährten fakultativen Steuerbegünstigung ein Anspruch auf die Verzinsung des Erstattungsbetrages bestehe.

    Rn. 25 Das Unionsrecht begründet nach der Rechtsprechung des EuGH einen Anspruch auf die Verzinsung eines Erstattungsbetrags der Stromsteuer, die zu Unrecht erhoben wurde, auch in den Fällen, in denen eine auf der Grundlage einer den Mitgliedstaaten von der Richtlinie 2003/96 eingeräumten Möglichkeit erlassene einzelstaatliche Vorschrift fehlerhaft angewendet worden ist (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 36).

    Denn auch die in den Artikel 5, 7, 15 bis 17 der Richtlinie 2003/96 eingeräumten Möglichkeiten zur Einführung differenzierter Steuersätze, Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen sind Bestandteil des mit dieser Richtlinie eingeführten harmonisierten Steuersystems (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 30, 35).

    Rn. 26 Der nationale Gesetzgeber ist bei der Ausübung seines Ermessens, das ihm von der Richtlinie 2003/96 eingeräumt wurde, an die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts und insbesondere an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 31).

    Demgemäß besteht die Verpflichtung zur Verzinsung einer zu Unrecht nicht gewährten fakultativen Steuerermäßigung auch dann, wenn der Verstoß gegen das Unionsrecht aus einer Verkennung der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts resultiert (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 28).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung gebietet es hierbei, einem Wirtschaftsteilnehmer die Nichtverfügbarkeit eines unionsrechtswidrig gezahlten Geldbetrages unabhängig davon zu entschädigen, ob er dem Normalsatz oder einem ermäßigten Satz der Stromsteuer unterliegt (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 32 f.).

    Es kommt somit entscheidend darauf an, dem Wirtschaftsbeteiligten den durch die Nichtverfügbarkeit eines unionrechtswidrig gezahlten Steuerbetrags entstandenen Liquiditätsnachteil auszugleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2021 C-100/20, ECLI:EU:C:2021:716, Randnr. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716).

    Sie wurde durch nachfolgende Rechtsprechung bestätigt, wie etwa durch das Urteil vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a. (…C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 84), oder in jüngerer Zeit durch das Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 26).

    {FN:22} Vgl. z. B. Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a. (…C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25), und vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 27).

    {FN:23} Vgl. z. B. Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a. (…C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 26), und vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 27).

    {FN:34} Vgl. z. B. Urteile vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail Ltd u. a. (…C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 25), und vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 27).

    {FN:43} Vgl. Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (fakultative Steuerermäßigungen) (C-100/20, EU:C:2021:716).

  • EuGH, 13.06.2024 - C-266/23

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Coût réel de l'énergie) - …

    Rn. 45 Hierzu ist festzustellen, dass die in Art. 17 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Steuervorteile für energieintensive Betriebe für die Mitgliedstaaten fakultativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 24).

    Im Übrigen erfasst dieses Erfordernis sowohl die Maßnahmen, mit denen von diesem Ermessen Gebrauch gemacht wird, als auch deren Anwendung (Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Insoweit verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-743/22

    DISA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von Energieerzeugnissen und …

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31 bis 34).

    {FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:387, Nrn. 73 und 74).

    {FN:30} Urteile vom 30. Januar 2020, Autoservizi Giordano (…C-513/18, EU:C:2020:59, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 32 bis 34).

  • EuGH, 11.06.2024 - C-221/22

    Die Kommission muss auf vorläufig eingenommene Geldbußen, die sie im …

    Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsunterworfene, den eine nationale Behörde zur Entrichtung einer Gebühr, eines Zolles, einer Steuer oder einer sonstigen Abgabe unter Verstoß gegen das Unionsrecht herangezogen hat, nach dem Unionsrecht gegen die betreffende Behörde einen Anspruch nicht nur auf Erstattung des rechtsgrundlos vereinnahmten Geldbetrags, sondern auch auf die Zahlung von Zinsen, um die Nichtverfügbarkeit des Geldbetrags auszugleichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, EU:C:1983:318, Rn. 12…, vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, EU:C:2001:134, Rn. 84…, vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, EU:C:2012:478, Rn. 24 bis 26, vom 9. September 2021, Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 26 und 27, …sowie vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 51 und 52).
  • EuGH, 29.09.2021 - C-100/20

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative) - Urteilsberichtigung

    Rn. 1 Am 9. September 2021 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) das Urteil XY (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716) erlassen.

    Im Rubrum des Urteils vom 9. September 2021, XY (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716), sind die Angaben zu den Erklärungen von XY wie folgt zu berichtigen:.

  • FG Düsseldorf, 21.02.2024 - 4 K 1324/22

    Klage wegen der Nichtgewährung einer Steuerbefreiung für zum Selbstverbrauch …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr Ermessen, über das sie nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL verfügen, unter Beachtung des Unionsrechts und seiner allgemeinen Grundsätze, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung auszuüben (…vgl. EuGH, Urteil v. 30.1.2020, C-513/18, Autoservizi Giordano, Rn. 35; EuGH, Urteil v. 9.9.2021, C-100/20, Hauptzollamt B, Rn. 31).

    Der unionsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (…EuGH, Urteil v. 30.1.2020, C-513/18, Autoservizi Giordano, Rn. 37; EuGH, Urteil v. 9.9.2021, C-100/20, Hauptzollamt B, Rn. 32).

  • FG Düsseldorf, 04.10.2023 - 4 K 1072/23

    Klage eines Kleinstromversorgers über Photovoltaikanlangen gegen das Hauptzollamt …

  • EuGH, 30.05.2024 - C-743/22

    DISA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von Energieerzeugnissen und …

  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 2811/17

    Leistung des erzeugten Stroms eines Anlagenbetreibers an Letztverbraucher …

  • FG Düsseldorf, 23.08.2023 - 4 K 2640/22

    Verpflichtung der Finanzbehörde auf auf Erstattung der Energiesteuer bei …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-277/23

    Ministarstvo financija (Bourse Erasmus+) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • FG Düsseldorf, 28.01.2025 - 4 K 1692/24

    Energiesteuerentlastung für Erdgasverbrennung

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Rechtsprechung
   EuGH, 29.09.2021 - C-100/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40117
EuGH, 29.09.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,40117)
EuGH, Entscheidung vom 29.09.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,40117)
EuGH, Entscheidung vom 29. September 2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,40117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-100/20

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 29.09.2021 - C-100/20
    Rn. 1 Am 9. September 2021 hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) das Urteil XY (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716) erlassen.

    Im Rubrum des Urteils vom 9. September 2021, XY (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:716), sind die Angaben zu den Erklärungen von XY wie folgt zu berichtigen:.

  • BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21

    Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

    Dieser beantwortete die Vorlagefrage mit Urteil Hauptzollamt B vom 09.09.2021 - C-100/20 (EU:C:2021:716, ZfZ 2021, 329), berichtigt durch Beschluss vom 29.09.2021 - C-100/20 (EU:C:2021:774), wie folgt:.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12456
Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,12456)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.05.2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,12456)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - C-100/20 (https://dejure.org/2021,12456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauptzollamt B (Réduction fiscale facultative)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Richtlinie 2003/96 - Art. 5 - Gestaffelte Steuersätze - Art. 17 Abs. 1 Buchst. a - Ermäßigung der Stromsteuer für ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Richtlinie 2003/96 - Art. 5 - Gestaffelte Steuersätze - Art. 17 Abs. 1 Buchst. a - Ermäßigung der Stromsteuer für ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.09.2019 - C-676/17

    Călin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:18} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. September 2019, Călin (C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. September 2019, Călin (C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:27} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. September 2019, Călin (C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:30} Vgl. zuletzt Urteil vom 11. September 2019, Călin (C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-475/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    Der Gerichtshof hat dies im Urteil Kommission/Polen sehr deutlich hervorgehoben, indem er dem Vorbringen der Kommission zu diesem Punkt gefolgt ist{FN-VERWEIS:13}.

    {FN:10} Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 57).

    {FN:13} Vgl. Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 20, 21 und 56).

    {FN:16} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen (C-475/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:86, Rn. 53 und 56).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:39} Vgl. entsprechend Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer (C-309/06, EU:C:2008:211, Rn. 28).

    {FN:40} Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer (C-309/06, EU:C:2008:211, Nrn. 1 und 2 des Tenors).

    {FN:43} Eine ständige Verwaltungspraxis, wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. April 2008, Marks & Spencer (C-309/06, EU:C:2008:211), ergangen ist, in der die fehlerhafte Auslegung der Steuervorschriften von 1973 bis 1994 ohne Unterbrechung angewandt wurde (…vgl. Rn. 9 jenes Urteils), kann aber das Verhalten von Marktteilnehmern in ähnlicher Weise wie Rechtsvorschriften beeinflussen und gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität verstoßen.

  • EuGH, 14.01.2021 - C-387/19

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:33} Vgl. zuletzt Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 44).

    {FN:34} Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 46).

    {FN:35} Urteil vom 14. Januar 2021, RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel (C-387/19, EU:C:2021:13, Rn. 47).

  • EGMR, 09.03.2006 - 10162/02

    EKO-ELDA AVEE c. GRECE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:47} Urteil des EGMR vom 9. März 2006, Eko-Elda Avee/Griechenland (CE:ECHR:2006:0309JUD001016202, Nrn. 26 und 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:48} Urteil des EGMR vom 9. März 2006, Eko-Elda Avee/Griechenland (CE:ECHR:2006:0309JUD001016202, Nrn. 29 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:49} Urteil des EGMR vom 9. März 2006, Eko-Elda Avee/Griechenland (CE:ECHR:2006:0309JUD001016202, Nr. 31).

  • EGMR, 12.12.2017 - 92/12

    BUKOWSKI v. POLAND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    "In Anwendung der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 92/12/EWG[{FN-VERWEIS:3}] werden für elektrischen Strom und Erdgas Steuern erhoben; diese entstehen zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verteiler oder Weiterverteiler.

    {FN:3} Richtlinie des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (…ABl. 1992, L 76, S. 1), nunmehr ersetzt durch die Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (…ABl. 2009, L 9, S. 12).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5 Satz 1 und 2), vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100, Nr. 1 Buchst. a des Tenors), und vom 9. November 1983, San Giorgio (…199/82, EU:C:1983:318, Rn. 12).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-449/19

    Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:41} Vgl. zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2020, WEG Tevesstraße (C-449/19, EU:C:2020:1038, Rn. 48).
  • EuGH, 21.05.2019 - C-235/17

    Ungarn hat durch die Löschung der Nießbrauchsrechte, die Angehörige anderer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:46} Urteil vom 21. Mai 2019, Kommission/Ungarn (Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen) (C-235/17, EU:C:2019:432, Rn. 72).
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-100/20
    {FN:32} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (…33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5 Satz 1 und 2), vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100, Nr. 1 Buchst. a des Tenors), und vom 9. November 1983, San Giorgio (…199/82, EU:C:1983:318, Rn. 12).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - …

  • EuGH, 14.10.2020 - C-677/19

    Valoris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Grundsatz …

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23

    Erhebung eines anhand des Positionspapiers BKZ errechneten Baukostenzuschusses …

    Die Frage, ob aufgrund dieser Definition nunmehr von einer "eigenständigen systemischen Funktion" der Energiespeicherung auszugehen ist (so Dembski/Valentin, EnWZ 2021, 396 ff.; Halbig, EnWG 2020, 3, 4 ff.;… Zerzawy u.a., Staatlich regulierte Strompreisbestandteile im Bereich der Energiespeicher - geltende Regelungen und Reformoptionen, September 2020, S. 25 f.) oder ob es sich bei den Begriffen "Umwandlung" und "anschließende Rückumwandlung" um bloße Synonyme für "Verbrauch" und "Erzeugung" handelt (…so Bundesnetzagentur, Bericht Regelungen zu Stromspeichern im deutschen Strommarkt, März 2021, S. 8; hierzu auch Schlussantrag des Generalanwalts vom 12. Mai 2021 - C-100/20, BeckRS 2021, 10509 Rn. 39 ff.), ist nicht - jedenfalls nicht allein - ausschlaggebend für die Unionsrechtskonformität einer rechtlichen Aufspaltung der Energiespeicherung in den "Akt zur Umwandlung" und den "Akt zur Rückumwandlung" und einer daran anknüpfenden Gleichbehandlung mit Letztverbrauchern und/oder Erzeugern.
  • BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21

    Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

    Bei diesem Vorgang findet in dem Akkumulator eine elektrochemische Reaktion statt, die reversibel ist, sodass der Akkumulator geladen und entladen werden kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar zum EuGH-Urteil Hauptzollamt B vom 09.09.2021 - C-100/20, EU:C:2021:387, Rz 38).

    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass für die Besteuerung die tatsächliche Verwendung des elektrischen Stroms maßgeblich ist (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts M. Szpunar zum EuGH-Urteil Hauptzollamt B, EU:C:2021:387, Rz 26 f.).

    Auch wenn der Generalanwalt dieses Argument in seinen Schlussanträgen zum EuGH-Urteil Hauptzollamt B (EU:C:2021:387, Rz 31) nicht für ausschlaggebend erachtet hat, weil im Fall der Ladestationen für Elektrofahrzeuge --anders als im Streitfall-- der Endverbraucher des elektrischen Stroms beim Elektroauto auch der Nutzer des Akkumulators ist, ist dem entgegenzuhalten, dass zwischen der Frage der Steuerentstehung bzw. des Steuerschuldners und der Frage, ob der Anwendungsbereich der EnergieStRL überhaupt eröffnet ist, unterschieden werden muss.

  • BFH, 08.06.2021 - VII R 44/19

    Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei …

    Rn. 34 Im Gegensatz dazu hat der Generalanwalt Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 12.05.2021 in der Sache C-100/20 (EU:C:2021:387) für den Bereich der RL 2003/96 auf die Unterschiede zwischen obligatorischen und fakultativen Stromsteuervergünstigungen hingewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-60/23

    Digital Charging Solutions - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - …

    {FN:37} Dem Begriff der Steuerneutralität kommt in der Theorie der Steuerlehre eine eigene besondere Bedeutung zu und er wird daher im Steuerrecht neben und manchmal anstelle des Begriffs der Gleichbehandlung verwendet (Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Hauptzollamt B [Fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:387, Nr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-324/20

    X-Beteiligungsgesellschaft (TVA - Paiements successifs) - Vorlage zur …

    {FN:4} Es ist richtig, dass ich vor kurzem die Feststellungen desselben nationalen Gerichts wie in der vorliegenden Rechtssache anzweifeln musste (meine Schlussanträge in der Rechtssache XY [fakultative Steuerermäßigung], C-100/20, EU:C:2021:387).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-743/22

    DISA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von Energieerzeugnissen und …

    {FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (…C-100/20, EU:C:2021:716, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), und die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Hauptzollamt B (Fakultative Steuerermäßigung) (C-100/20, EU:C:2021:387, Nrn. 73 und 74).
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