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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2009 - C-109/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15314
EuGH, 04.06.2009 - C-109/08 (https://dejure.org/2009,15314)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - C-109/08 (https://dejure.org/2009,15314)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - C-109/08 (https://dejure.org/2009,15314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Nationale Regelung für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Nationale Regelung für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Nationale Regelung für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Nationale Regelung für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Unterlassen der Durchführung der Änderung seiner Normen und technischen Vorschriften für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele; Verstoß gegen die in einem Urteil des Gerichtshofs festgestellten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Unterlassen der Durchführung der Änderung seiner Normen und technischen Vorschriften für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele; Verstoß gegen die in einem Urteil des Gerichtshofs festgestellten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 98/34/EG - Normen und technische Vorschriften - Nationale Regelung für elektrische, elektromechanische und elektronische Computerspiele - Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 10. März 2008 - Kommission / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 in der Rechtssache C-65/05 - Verstoß gegen Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    - festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie aus Art. 8 der Richtlinie 98/34 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft (…ABl. L 204, S. 37) in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (…ABl. L 217, S. 18) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 98/34) verstoßen hat, dass sie nicht alle zur Durchführung des Urteils vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland (C-65/05, Slg. 2006, I-10341), erforderlichen Maßnahmen erlassen hat;.

    Das Urteil Kommission/Griechenland.

    Rn. 8 Die Kommission war der Ansicht, dass die Hellenische Republik nicht die Maßnahmen ergriffen habe, die erforderlich seien, um dem Urteil Kommission/Griechenland nachzukommen, und übersandte diesem Mitgliedstaat am 23. März 2007 ein Mahnschreiben gemäß Art. 228 EG.

    Rn. 18 Gestützt auf die Berechnungsmethode, die sie in ihrer Mitteilung über die Anwendung von Art. 228 EG-Vertrag (SEC[2005] 1658) vom 13. Dezember 2005 beschrieben hat, schlägt die Kommission dem Gerichtshof vor, gegen die Hellenische Republik ein Zwangsgeld von 31 798, 80 Euro für jeden Tag des Verzugs als Sanktion für die Nichtdurchführung des Urteils Kommission/Griechenland ab dem Tag zu verhängen, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache verkündet wird, bis zu dem Tag, an dem das Urteil Kommission/Griechenland durchgeführt worden ist.

    Rn. 24 Nachdem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Hellenische Republik dem Urteil Kommission/Griechenland nicht nachgekommen ist, kann er gemäß Art. 228 Abs. 2 Unterabs. 3 EG gegen diesen Mitgliedstaat die Zahlung eines Pauschalbetrags oder eines Zwangsgelds verhängen.

    Rn. 29 Im vorliegenden Fall hat der Bevollmächtigte der Hellenischen Republik in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof vom 29. Januar 2009 bestätigt, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine Bestimmung, die die im Urteil Kommission/Griechenland festgestellte Vertragsverletzung beendet hätte, verabschiedet worden oder gar in Kraft getreten war.

    Rn. 35 Wie ferner der Generalanwalt in Nr. 54 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat die Hellenische Republik keine Maßnahme ergriffen, um die Anwendung der mit dem Urteil Kommission/Griechenland beanstandeten Regelung auszusetzen, und hat damit zugelassen, dass Wirtschaftsteilnehmer zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt worden sind.

    Rn. 36 Schließlich ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die mit dem Urteil Kommission/Griechenland festgestellte Vertragsverletzung auf der mangelnden Übermittlung technischer Vorschriften im Sinne von Art. 8 der Richtlinie 98/34 beruht.

    Rn. 37 Im Übrigen bestand der Zweck der mit dem Urteil Kommission/Griechenland beanstandeten nationalen Regelung in der Bekämpfung schwerwiegender gesellschaftlicher Probleme aufgrund des Umstands, dass die betroffenen Spiele leicht in Glücksspiele umzuwandeln waren, die in Griechenland außerhalb der Spielkasinos verboten sind.

    Rn. 40 Im vorliegenden Fall dauert der Verstoß der Hellenischen Republik gegen ihre Verpflichtung, das Urteil Kommission/Griechenland durchzuführen, unter Zugrundelegung der Zeit, die seit dem 26. Oktober 2006, dem Zeitpunkt der Verkündung jenes Urteils, verstrichen ist, seit mehr als zwei Jahren an.

    Rn. 46 Nach allem ist die Hellenische Republik dazu zu verurteilen, an die Kommission auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft" ein Zwangsgeld von 31 536 Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Urteil Kommission/Griechenland nachzukommen, ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils Kommission/Griechenland zu zahlen.

    Rn. 47 Die Kommission schlägt dem Gerichtshof vor, die Hellenische Republik zu verurteilen, einen Pauschalbetrag von 9 636 Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Durchführung des Urteils Kommission/Griechenland ab dem Tag zu zahlen, an dem dieses Urteil verkündet wird, bis zu dem Tag, an dem es vollständig durchgeführt worden ist, oder bis zu dem Tag, an dem das Urteil in der vorliegenden Rechtssache ergeht, falls das Urteil Kommission/Griechenland zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig durchgeführt worden ist.

    Dadurch, dass sie nicht gemäß den Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 geänderten Fassung Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 des Gesetzes Nr. 3037/2002 geändert hat, mit denen unter Androhung der in den Art. 4 und 5 dieses Gesetzes vorgesehenen strafrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen ein Verbot eingeführt wurde, elektrische, elektromechanische und elektronische Spiele einschließlich aller Spiele für elektronische Rechner an öffentlichen oder privaten Orten mit Ausnahme von Spielkasinos einzurichten und zu betreiben, hat die Hellenische Republik nicht alle Maßnahmen, die sich aus dem Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland (C-65/05), ergeben, ergriffen und damit gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 228 EG verstoßen..

    Die Hellenische Republik wird verurteilt, an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft" ein Zwangsgeld von 31 536 Euro für jeden Tag des Verzugs bei der Umsetzung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem erwähnten Urteil Kommission/Griechenland nachzukommen, ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur Durchführung des Urteils Kommission/Griechenland zu zahlen..

  • EuGH, 10.01.2008 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Rn. 25 Insoweit hat der Gerichtshof in jeder Rechtssache anhand der Umstände des Einzelfalls die zu verhängenden finanziellen Sanktionen zu bestimmen (Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal, C-70/06, Slg. 2008, I-1, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Da die fragliche Vertragsverletzung bis zur Prüfung des Sachverhalts durch den Gerichtshof angedauert hat, stellt die Verurteilung der Hellenischen Republik zur Zahlung eines Zwangsgelds ein angemessenes Mittel dar, um sie zu veranlassen, die zur Durchführung des Urteils Kommission/Griechenland erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Was sodann die Art und Weise der Berechnung dieses Zwangsgelds angeht, hat der Gerichtshof bei der Ausübung seines Ermessens das Zwangsgeld so festzusetzen, dass es den Umständen angepasst ist und in angemessenem Verhältnis zur festgestellten Vertragsverletzung sowie zur Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats steht (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Anwendung dieser Kriterien ist insbesondere zu berücksichtigen, welche Folgen die Nichtdurchführung für die privaten und die öffentlichen Interessen hat und wie dringend es ist, den betreffenden Mitgliedstaat zu veranlassen, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Was zweitens die Dauer dieses Verstoßes angeht, so ist diese unter Berücksichtigung des Zeitpunkts zu bemessen, zu dem der Gerichtshof den Sachverhalt im Rahmen des auf der Grundlage von Art. 228 EG eingeleiteten Verfahrens prüft, und nicht des Zeitpunkts, zu dem die Kommission ihn damit befasst (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 45).

    Rn. 42 Was drittens die Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mitgliedstaats angeht, so stellt der Vorschlag der Kommission, einen Koeffizienten zugrunde zu legen, der auf dessen Bruttoinlandsprodukt und der Zahl seiner Stimmen im Rat beruht, grundsätzlich eine geeignete Methode dar, um dieses Kriterium unter Beibehaltung einer angemessenen Differenzierung zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Rn. 14 Obwohl in Art. 228 EG nicht angegeben ist, innerhalb welcher Frist ein Urteil, mit dem der Gerichtshof eine Vertragsverletzung festgestellt hat, durchgeführt sein muss, verlangt doch nach ständiger Rechtsprechung das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, dass diese Durchführung sofort in Angriff genommen und innerhalb kürzestmöglicher Frist abgeschlossen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich, C-121/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die finanziellen Sanktionen sind daher danach zu bemessen, welcher Überzeugungsdruck erforderlich ist, damit der fragliche Mitgliedstaat sein Verhalten ändert (vgl. in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich, Randnr. 91, sowie vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Rn. 51 Die Verhängung eines Pauschalbetrags muss in jedem Einzelfall von der Gesamtheit der maßgebenden Aspekte abhängig gemacht werden, die sich sowohl auf die Merkmale der festgestellten Vertragsverletzung als auch auf die Haltung beziehen, die der Mitgliedstaat eingenommen hat, der von dem auf der Grundlage von Art. 228 EG eingeleiteten Verfahren betroffen ist (Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 62).

    Was im Einzelnen die Verhängung eines Pauschalbetrags anbelangt, so zählen u. a. Aspekte wie die Dauer des Fortbestands der Vertragsverletzung seit dem Erlass des sie feststellenden Urteils sowie die betroffenen öffentlichen und privaten Interessen zu den hierbei maßgebenden Faktoren (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Rn. 15 Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung einer Vertragsverletzung im Sinne von Art. 228 EG liegt am Ende der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die nach dieser Bestimmung abgegeben wird, gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.07.2005 - C-304/02

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Auch Leitlinien wie die in den Mitteilungen der Kommission binden den Gerichtshof nicht; sie tragen jedoch dazu bei, die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit des Vorgehens der Kommission zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich, C-304/02, Slg. 2005, I-6263, Randnr. 85, und vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, Slg. 2006, I-2461, Randnr. 70).
  • EuGH, 25.11.2003 - C-278/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ZUM ZWEITEN MAL EINEN MITGLIEDSTAAT ZUR ZAHLUNG EINES …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Rn. 27 In diesem Zusammenhang ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Vorschläge der Kommission den Gerichtshof nicht binden und lediglich einen nützlichen Bezugspunkt darstellen (vgl. Urteil vom 25. November 2003, Kommission/Spanien, C-278/01, Slg. 2003, I-14141, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-109/08
    Auch Leitlinien wie die in den Mitteilungen der Kommission binden den Gerichtshof nicht; sie tragen jedoch dazu bei, die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit des Vorgehens der Kommission zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich, C-304/02, Slg. 2005, I-6263, Randnr. 85, und vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich, C-177/04, Slg. 2006, I-2461, Randnr. 70).
  • EuGH, 14.11.2018 - C-93/17

    Weil es die Ellinika Nafpigeia gewährten staatlichen Beihilfen nicht wieder …

    Rn. 133 Wie nämlich der Generalanwalt in Nr. 132 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat es der Gerichtshof bei der Berechnung finanzieller Sanktionen stets akzeptiert, auf das BIP des betreffenden Mitgliedstaats und die Zahl seiner Stimmen im Rat abzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland, C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 88…, vom 25. November 2003, Kommission/Spanien, C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 59…, vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal, C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 48, und vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland, C-109/08, EU:C:2009:346, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-241/11

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    {FN:26} - Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, I-4657).

    {FN:46} - In der Rechtssache C-119/04 betrug die Frist zwei Jahre, in der Rechtssache C-177/04 eineinhalb Jahre, in der Rechtssache C-503/04 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-70/06 ein Jahr und elf Monate, in der Rechtssache C-121/07 ein Jahr und acht Monate, in den Rechtssachen C-369/07 und C-457/07 ein Jahr und zwei Monate, in der Rechtssache C-109/08 indessen nur neun Monate.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-95/12

    Generalanwalt Wahl schlägt vor, die Klage der Kommission gegen Deutschland auf …

    {FN:67} - Siehe insoweit Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, Ι-4657, Randnr. 33), und Urteil Kommission/Frankreich (C-304/02, Randnrn.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-457/07

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und …

    Rn. 39 Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung einer Vertragsverletzung im Sinne von Art. 228 EG liegt am Ende der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme, die nach dieser Bestimmung abgegeben wird, gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteil vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland, C-109/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-184/11

    Generalanwältin Sharpston schlägt vor, dass der Gerichtshof Spanien wegen …

    {FN:109} - Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (C-121/07, Slg. 2008, I-9159), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, I-4657), vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (C-369/07, Slg. 2009, I-5703), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-4505), vom 31. März 2011, Kommission/Griechenland (C-407/09, Slg. 2011, I-2467), vom 17. November 2011, Kommission/Italien (in Fn. 99 angeführt), vom 11. Dezember 2012, Kommission/Spain (in Fn. 105 angeführt), vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-279/11), vom 19. Dezember 2012, Kommission/Irland (C-374/11), vom 30. Mai 2013, Kommission/Schweden (C-270/11), vom 25. Juni 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-241/11), Kommission/Belgien (in Fn. 108 angeführt), und vom 28. November 2013, Kommission/Luxemburg (C-576/11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-93/17

    Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    {FN:61} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2000, Kommission/Griechenland (…C-387/97, EU:C:2000:356, Rn. 88), vom 25. November 2003, Kommission/Spanien (…C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 59), vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal (…C-70/06, EU:C:2008:3, Rn. 48), und vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, EU:C:2009:346, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10

    Kommission / Spanien - Zeitliche Anwendbarkeit von Art. 260 Abs. 2 AEUV - …

    {FN:30} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (oben in Fn. 23 angeführt, Randnr. 62), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-568/07, Slg. 2009, I-4505, Randnr. 44), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, I-4657, Randnr. 51), und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (C-369/07, oben in Fn. 24 angeführt, Randnr. 144).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-51/20

    Kommission/ Griechenland (Récupération d'aides d'État - Ferronickel) - …

    {FN:25} Vgl. Urteile vom 25. November 2003, Kommission/Spanien (…C-278/01, EU:C:2003:635, Rn. 59 und 60), vom 12. Juli 2005, Kommission/Frankreich (…C-304/02, EU:C:2005:444, Rn. 110), vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich (…C-177/04, EU:C:2006:173, Rn. 76), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, EU:C:2009:346, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-407/09

    Kommission / Griechenland - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs - …

    {FN:16} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 62), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (oben in Fn. 7 angeführt, Randnr. 44), vom 4. Juni 2009, Kommission/Griechenland (C-109/08, Slg. 2009, I-4657, Randnr. 51), und vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland (oben in Fn. 15 angeführt, Randnr. 144).
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-109/08   

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https://dejure.org/2009,31158
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.03.2009 - C-109/08 (https://dejure.org/2009,31158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, mit dem ein Verstoß der Hellenischen Republik gegen die Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie gegen Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 228 EG - Finanzielle Sanktionen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, mit dem ein Verstoß der Hellenischen Republik gegen die Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie gegen Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 228 EG - Finanzielle Sanktionen

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, mit dem ein Verstoß der Hellenischen Republik gegen die Art. 28 EG, 43 EG und 49 EG sowie gegen Art. 8 der Richtlinie 98/34/EG festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 228 EG - Finanzielle Sanktionen“

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-109/08
    {FN:2} - C-65/05, Slg. 2006, I-10341.
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-109/08
    {FN:13} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2006, Kommission/Frankreich (C-177/04, Slg. 2006, I-2461, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.01.2008 - C-70/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2009 - C-109/08
    {FN:19} - Vgl. u. a. Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Portugal (C-70/06, Slg. 2008, I-1, Randnr. 50), in dem der Gerichtshof die Anwendung des Grundbetrags von 600 Euro gemäß der Mitteilung von 2005 gebilligt hat.
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