Rechtsprechung
| EuGH, 04.09.2014 - C-184/13, C-185/13, C-186/13, C-187/13, C-194/13, C-195/13, C-208/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
"Vorabentscheidungsersuchen - Straßentransport - Höhe der Mindestbetriebskosten, die von einem Gremium bestimmt werden, das die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer vertritt - Unternehmensvereinigung - Wettbewerbsbeschränkung - Ziel von allgemeinem Interesse - Sicherheit ...
- Europäischer Gerichtshof
API u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Straßentransport - Höhe der Mindestbetriebskosten, die von einem Gremium bestimmt werden, das die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer vertritt - Unternehmensvereinigung - Wettbewerbsbeschränkung - Ziel von allgemeinem Interesse - Sicherheit des ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AEUV Art. 49, 56, 96, 101; EUV Art. 4 Abs. 3
Festlegung von Mindestbetriebskosten für gewerblichen Güterkraftverkehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter den Mindestbetriebskosten liegen dürfen, verstößt gegen das Unionsrecht
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Italienische Regelung zur Mindestgrenze für Preise im Güterkraftverkehr verstößt gegen Unionsrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Preise im Güterkraftverkehr
- Jurion (Kurzinformation)
Unzulässigkeit einer nationalen Regelung über Festlegung der Preise im gewerblichen Güterkraftverkehr
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Art. 4 Abs. 3 EUV; Art. 101 AEUV
Neues zu Mindestvorgaben und Ausnahmen hiervon
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
API
Verfahrensgang
- EuGH, 04.09.2014 - C-184/13, C-185/13, C-186/13, C-187/13, C-194/13, C-195/13, C-208/13
- EuGH, 02.12.2014 - C-184/13
Papierfundstellen
- EuZW 2014, 864
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (23)
- EuGH - C-208/13 (anhängig)
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
In den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13.Ferrarelle SpA (C-208/13),.
Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich folgende Parteien gegenüberstehen: in der Rechtssache C-184/13 die API - Anonima Petroli Italiana SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-185/13 die ANCC-Coop - Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Ministero dello Sviluppo economico, die Consulta generale per l'autotrasporto e la logistica (Allgemeiner Rat für Straßentransport und Logistik, im Folgenden: Consulta), das Osservatorio sulle attività di autotrasporto (Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr, im Folgenden: Osservatorio) und die Autorità garante della concorrenza e del mercato (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-186/13 die Air Liquide Italia SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-187/13 die Confetra - Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Osservatorio sulle Attività di Trasporto und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite sowie in den Rechtssachen C-194/13, C-195/13 und C-208/13 jeweils die Esso Italiana Srl, die Confindustria - Confederazione generale dell'industria italiana u. a. sowie die Autorità garante della concorrenza e del mercato auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite.
Rn. 24 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 gleich lautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Rn. 25 Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2013 sind die Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH - C-194/13 (anhängig)
Esso Italiana
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
In den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13.Confartigianato Trasporti (C-194/13),.
Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich folgende Parteien gegenüberstehen: in der Rechtssache C-184/13 die API - Anonima Petroli Italiana SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-185/13 die ANCC-Coop - Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Ministero dello Sviluppo economico, die Consulta generale per l'autotrasporto e la logistica (Allgemeiner Rat für Straßentransport und Logistik, im Folgenden: Consulta), das Osservatorio sulle attività di autotrasporto (Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr, im Folgenden: Osservatorio) und die Autorità garante della concorrenza e del mercato (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-186/13 die Air Liquide Italia SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-187/13 die Confetra - Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Osservatorio sulle Attività di Trasporto und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite sowie in den Rechtssachen C-194/13, C-195/13 und C-208/13 jeweils die Esso Italiana Srl, die Confindustria - Confederazione generale dell'industria italiana u. a. sowie die Autorità garante della concorrenza e del mercato auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite.
Rn. 24 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 gleich lautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Rn. 25 Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2013 sind die Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH - C-187/13 (anhängig)
Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica - Confetra u.a.
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
In den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13.Confartigianato Trasporti (C-187/13),.
Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich folgende Parteien gegenüberstehen: in der Rechtssache C-184/13 die API - Anonima Petroli Italiana SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-185/13 die ANCC-Coop - Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Ministero dello Sviluppo economico, die Consulta generale per l'autotrasporto e la logistica (Allgemeiner Rat für Straßentransport und Logistik, im Folgenden: Consulta), das Osservatorio sulle attività di autotrasporto (Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr, im Folgenden: Osservatorio) und die Autorità garante della concorrenza e del mercato (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-186/13 die Air Liquide Italia SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-187/13 die Confetra - Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Osservatorio sulle Attività di Trasporto und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite sowie in den Rechtssachen C-194/13, C-195/13 und C-208/13 jeweils die Esso Italiana Srl, die Confindustria - Confederazione generale dell'industria italiana u. a. sowie die Autorità garante della concorrenza e del mercato auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite.
Rn. 24 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 gleich lautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Rn. 25 Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2013 sind die Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH - C-195/13 (anhängig)
Confindustria u.a.
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
In den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13.Confederazione generale italiana dell'artigianato (C-195/13),.
Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich folgende Parteien gegenüberstehen: in der Rechtssache C-184/13 die API - Anonima Petroli Italiana SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-185/13 die ANCC-Coop - Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Ministero dello Sviluppo economico, die Consulta generale per l'autotrasporto e la logistica (Allgemeiner Rat für Straßentransport und Logistik, im Folgenden: Consulta), das Osservatorio sulle attività di autotrasporto (Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr, im Folgenden: Osservatorio) und die Autorità garante della concorrenza e del mercato (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-186/13 die Air Liquide Italia SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-187/13 die Confetra - Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Osservatorio sulle Attività di Trasporto und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite sowie in den Rechtssachen C-194/13, C-195/13 und C-208/13 jeweils die Esso Italiana Srl, die Confindustria - Confederazione generale dell'industria italiana u. a. sowie die Autorità garante della concorrenza e del mercato auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite.
Rn. 24 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 gleich lautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Rn. 25 Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2013 sind die Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
- EuGH, 05.10.1995 - C-96/94
Centro Servizi Spediporto / Spedizioni Marittima del Golfo
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Rn. 29 Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteile Centro Servizi Spediporto, C-96/94, EU:C:1995:308, Rn. 21, Arduino, C-35/99, EU:C:2002:97, Rn. 35, und Cipolla u. a., EU:C:2006:758, Rn. 47).Rn. 30 Insbesondere hat der Gerichtshof im Urteil Centro Servizi Spediporto (EU:C:1995:308) auf eine ähnliche Frage in Bezug auf die seinerzeit geltenden italienischen Rechtsvorschriften über die Einführung eines Systems von Margentarifen mit einer Ober- und einer Untergrenze zum einen festgestellt, dass die Festlegung der Tarife im Güterkraftverkehr, wenn die Regelung eines Mitgliedstaats, nach der diese Tarife behördlich auf der Grundlage von Vorschlägen eines Ausschusses festgelegt werden, dem neben einer Minderheit von Vertretern der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer eine Mehrheit von Vertretern öffentlicher Stellen angehört und der bei seinen Vorschlägen bestimmte Kriterien des Gemeinwohls beachten muss, nicht als eine behördlich vorgeschriebene oder erleichterte Absprache privater Wirtschaftsteilnehmer oder als eine Absprache anzusehen ist, deren Auswirkungen durch die Behörden verstärkt wurden, und zum anderen, dass die öffentlichen Stellen dadurch, dass sie vor der Genehmigung der Vorschläge Stellungnahmen anderer öffentlicher und privater Einrichtungen berücksichtigen oder die Tarife sogar von Amts wegen festsetzen, ihre Zuständigkeiten nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern übertragen.
Dadurch unterscheidet sich diese Situation von der, die den Urteilen Reiff (…C-185/91, EU:C:1993:886, Rn. 22), Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft (…C-153/93, EU:C:1994:240, Rn. 21), Centro Servizi Spediporto (EU:C:1995:308, Rn. 27) und Librandi (…EU:C:1998:454, Rn. 35) zugrunde lag.
- EuGH, 18.06.1998 - C-35/96
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklage - Kartell - Festsetzung einer …
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Rn. 34 Der von einem solchen Berufsverband ausgearbeitete Tarif kann dennoch den Charakter einer staatlichen Regelung haben, insbesondere wenn es sich bei seinen Mitgliedern um von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unabhängige Sachverständige handelt, die gesetzlich verpflichtet sind, bei der Festsetzung des Tarifs nicht nur die Interessen der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen des Sektors, den sie vertreten, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit und das Interesse der Unternehmen anderer Sektoren oder derjenigen, die die betreffenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Reiff, EU:C:1993:886, Rn. 17 bis 19 und 24, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, EU:C:1994:240, Rn. 16 bis 18 und 23, DIP u. a., C-140/94 bis C-142/94, EU:C:1995:330, Rn. 18 und 19, Kommission/Italien, C-35/96, EU:C:1998:303, Rn. 44, und Arduino, EU:C:2002:97, Rn. 37).Rn. 44 Hinsichtlich der Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels genügt der Hinweis darauf, dass ein Kartell, das sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, schon seinem Wesen nach die Wirkung hat, die Abschottung der Märkte auf nationaler Ebene zu verfestigen, indem es die vom AEU-Vertrag gewollte wirtschaftliche Verflechtung behindert (vgl. Urteile Kommission/Italien, EU:C:1998:303, Rn. 48, und Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 45).
- EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft Art. 101 AEUV zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (vgl. Urteile Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 46, und Sbarigia, C-393/08, EU:C:2010:388, Rn. 31).Rn. 29 Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteile Centro Servizi Spediporto, C-96/94, EU:C:1995:308, Rn. 21, Arduino, C-35/99, EU:C:2002:97, Rn. 35, und Cipolla u. a., EU:C:2006:758, Rn. 47).
- EuGH, 19.02.2002 - C-35/99
DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Rn. 29 Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (vgl. Urteile Centro Servizi Spediporto, C-96/94, EU:C:1995:308, Rn. 21, Arduino, C-35/99, EU:C:2002:97, Rn. 35, und Cipolla u. a., EU:C:2006:758, Rn. 47).Rn. 34 Der von einem solchen Berufsverband ausgearbeitete Tarif kann dennoch den Charakter einer staatlichen Regelung haben, insbesondere wenn es sich bei seinen Mitgliedern um von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unabhängige Sachverständige handelt, die gesetzlich verpflichtet sind, bei der Festsetzung des Tarifs nicht nur die Interessen der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen des Sektors, den sie vertreten, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit und das Interesse der Unternehmen anderer Sektoren oder derjenigen, die die betreffenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Reiff, EU:C:1993:886, Rn. 17 bis 19 und 24, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, EU:C:1994:240, Rn. 16 bis 18 und 23, DIP u. a., C-140/94 bis C-142/94, EU:C:1995:330, Rn. 18 und 19, Kommission/Italien, C-35/96, EU:C:1998:303, Rn. 44, und Arduino, EU:C:2002:97, Rn. 37).
- EuGH, 18.07.2013 - C-136/12
Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del …
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Anschließend ist zu untersuchen, ob die mit der Entscheidung verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen notwendig mit der Verfolgung des genannten Ziels zusammenhängen (vgl. Urteile Wouters u. a., C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 97, und Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del mercato, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 53).Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die durch die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorschriften auferlegten Beschränkungen auf das begrenzt sind, was notwendig ist, um die Umsetzung legitimer Zwecke sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 47, sowie Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del mercato, EU:C:2013:489, Rn. 54).
- EuGH, 17.11.1993 - C-185/91
Bundesanstalt für den Güterfernverkehr / Reiff
Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Dadurch unterscheidet sich diese Situation von der, die den Urteilen Reiff (C-185/91, EU:C:1993:886, Rn. 22), Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft (…C-153/93, EU:C:1994:240, Rn. 21), Centro Servizi Spediporto (…EU:C:1995:308, Rn. 27) und Librandi (…EU:C:1998:454, Rn. 35) zugrunde lag.Rn. 34 Der von einem solchen Berufsverband ausgearbeitete Tarif kann dennoch den Charakter einer staatlichen Regelung haben, insbesondere wenn es sich bei seinen Mitgliedern um von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unabhängige Sachverständige handelt, die gesetzlich verpflichtet sind, bei der Festsetzung des Tarifs nicht nur die Interessen der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen des Sektors, den sie vertreten, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit und das Interesse der Unternehmen anderer Sektoren oder derjenigen, die die betreffenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Reiff, EU:C:1993:886, Rn. 17 bis 19 und 24, Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft, EU:C:1994:240, Rn. 16 bis 18 und 23, DIP u. a., C-140/94 bis C-142/94, EU:C:1995:330, Rn. 18 und 19, Kommission/Italien, C-35/96, EU:C:1998:303, Rn. 44, und Arduino, EU:C:2002:97, Rn. 37).
- EuGH, 09.06.1994 - C-153/93
Deutschland / Delta Schiffahrts- und Speditionsgesellschaft
- EuGH, 01.10.1998 - C-38/97
Librandi - Wettbewerb - Straßenverkehr - Verbindlicher Tarif - Staatliche …
- EuGH - C-186/13 (anhängig)
Air Liquide Italia u.a.
- EuGH - C-185/13 (anhängig)
ANCC-Coop Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u.a.
- EuGH, 18.07.2006 - C-519/04
DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …
- EuGH, 13.12.2005 - C-446/03
EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT, …
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
- EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
- EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
- EuGH, 02.04.1998 - C-213/96
Outokumpu - Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität …
- EuGH, 01.07.2010 - C-393/08
Sbarigia - Nationale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Befreiung - …
- EuGH, 17.10.1995 - C-140/94
DIP u.a. / Comune di Bassano del Grappa u.a.
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Daher ist nur dann, wenn sich am Ende der Prüfung des in einem bestimmten Fall in Rede stehenden Verhaltens herausstellt, dass dieses Verhalten keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt, anschließend zu klären, ob es unter diese Rechtsprechung fallen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, EU:C:2013:127, Rn. 69, vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 49, …und vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International, C-427/16 und C-428/16, EU:C:2017:890, Rn. 51, 53, 56 und 57). - EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Daher ist nur dann, wenn sich am Ende der Prüfung des in einem bestimmten Fall in Rede stehenden Verhaltens herausstellt, dass dieses Verhalten keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt, anschließend zu klären, ob es unter diese Rechtsprechung fallen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, EU:C:2013:127, Rn. 69, vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 49, …und vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International, C-427/16 und C-428/16, EU:C:2017:890, Rn. 51, 53, 56 und 57). - EuGH, 21.12.2023 - C-680/21
Freizügigkeit
Daher ist nur dann, wenn sich am Ende der Prüfung des in einem bestimmten Fall in Rede stehenden Verhaltens herausstellt, dass dieses Verhalten keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt, anschließend zu klären, ob es unter diese Rechtsprechung fallen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, 0rdem dos Técnicos Oficiais de Contas, C-1/12, EU:C:2013:127, Rn. 69, vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 49, …und vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International, C-427/16 und C-428/16, EU:C:2017:890, Rn. 51, 53, 56 und 57).
- EuGH, 09.07.2026 - C-428/23
Das DFB-Reglement für Spielervermittlung könnte unter eine Ausnahme vom …
Rn. 29 Das Regelwerk eines Berufs- oder anderen Verbands ist als Regelwerk eines Vereins oder einer privaten Einrichtung anzusehen, der bzw. die nicht als Unternehmensvereinigung, sondern als Träger öffentlicher Gewalt handelt, wenn der Verband in Ausübung typischerweise hoheitlicher Befugnisse (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Januar 2024, Lietuvos notarų rūmai u. a., C-128/21, EU:C:2024:49, Rn. 61 und 71) oder zumindest in Ausübung einer ihm vom betreffenden Mitgliedstaat ausdrücklich übertragenen Regelungsbefugnis tätig wird, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Verband insoweit im Allgemeininteresse und unter der wirksamen Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats zu handeln hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 49, vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 30 und 31, …sowie vom 18. Januar 2024, Lietuvos notarų rūmai u. a., C-128/21, EU:C:2024:49, Rn. 72 bis 75 und 81). - EuGH, 23.11.2017 - C-427/16
CHEZ Elektro Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Freier …
Rn. 43 Dies ist nicht der Fall, wenn bei der Festsetzung der Tarife die gesetzlich festgelegten Gemeinwohlkriterien beachtet werden und die öffentlichen Stellen ihre Zuständigkeiten für die Genehmigung oder Festsetzung der Tarife nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern übertragen haben, selbst wenn die Vertreter der Wirtschaftsteilnehmer in einem die Tarife vorschlagenden Ausschuss nicht in der Minderheit sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 31).Rn. 45 Der von einem Berufsverband ausgearbeitete Tarif kann dennoch den Charakter einer staatlichen Regelung haben, insbesondere wenn es sich bei seinen Mitgliedern um von den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unabhängige Sachverständige handelt, die gesetzlich verpflichtet sind, bei der Festsetzung des Tarifs nicht nur die Interessen der Unternehmen oder der Unternehmensvereinigungen des Sektors, den sie vertreten, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit und das Interesse der Unternehmen anderer Sektoren oder derjenigen, die die betreffenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu berücksichtigen (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Um sicherzustellen, dass die Mitglieder eines Berufsverbands tatsächlich unter Wahrung des Allgemeininteresses tätig werden, müssen die Kriterien dieses Interesses gesetzlich hinreichend präzise festgelegt sein und eine vom Staat ausgeübte wirksame Kontrolle und endgültige Entscheidungsbefugnis vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 41).
Rn. 50 Im Übrigen setzt eine Anwendung der Wettbewerbsregeln der Union auf die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung voraus, dass diese geeignet ist, eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts zu bewirken (vgl. entsprechend Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 42).
Rn. 51 Dazu ist festzustellen, dass eine nationale Regelung wie die in den Ausgangsverfahren fragliche, die die Mindestbeträge der Anwaltsvergütung verbindlich vorschreibt, indem sie es den übrigen Erbringern juristischer Dienstleistungen verwehrt, Vergütungsbeträge festzulegen, die unter diesen Mindestbeträgen liegen, der horizontalen Festlegung erzwungener Mindesttarife entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 43).
Rn. 53 Die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung, die einer von einer Unternehmensvereinigung getroffenen Entscheidung, welche eine Beschränkung des Wettbewerbs oder der Handlungsfreiheit der Parteien oder einer der Parteien zum Ziel hat oder bewirkt, Verbindlichkeit verleiht, fällt jedoch nicht notwendigerweise unter das Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 46).
Anschließend ist zu untersuchen, ob die mit der Entscheidung verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen notwendig mit der Verfolgung dieser Ziele zusammenhängen (…Urteile vom 19. Februar 2002, Wouters u. a., C-309/99, EU:C:2002:98, Rn. 97…, vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 53, und vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 47).
Rn. 55 In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die durch die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorschriften auferlegten Beschränkungen auf das begrenzt sind, was notwendig ist, um die Umsetzung legitimer Zwecke sicherzustellen (…Urteile vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 47…, vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi, C-136/12, EU:C:2013:489, Rn. 54, und vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 48).
- EuGH, 21.06.2016 - C-121/16
Salumificio Murru - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …
Rn. 12 In diesem Zusammenhang weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Gerichtshof mit Urteil vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147), entschieden habe, dass Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV dahin auszulegen sei, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehe, nach der die Preise im gewerblichen Güterkraftverkehr nicht unter den Mindestbetriebskosten liegen dürften, die von einer Stelle festgelegt würden, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zusammensetze.Daher seien die Lehren aus dem Urteil vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147), nicht auf die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung übertragbar.
Rn. 15 In Anbetracht der Ausführungen in den Rn. 50 bis 57 des Urteils vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147), fragt sich das vorlegende Gericht dennoch, ob eine solche Regelung nicht gegen die Pflicht der Mitgliedstaaten verstößt, keine Maßnahmen, auch nicht in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten.
Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft Art. 101 AEUV zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 21 Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Eine solche Schlussfolgerung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass die in Art. 83a des Gesetzesdekrets Nr. 112/2008 genannten Mindestkosten nach Anhörung der repräsentativsten Branchenverbände des Transportgewerbes und der Auftraggeber festgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 26 Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens von demjenigen, der dem Urteil vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147), zugrunde lag, in dessen Rn. 41 der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Beobachtungsstelle als eine Unternehmensvereinigung im Sinne von Art. 101 AEUV anzusehen ist, wenn sie Entscheidungen zur Bestimmung der Mindestbetriebskosten beim Straßentransport erlässt.
- EuGH, 21.09.2016 - C-221/15
Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Rn. 43 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs betrifft Art. 101 AEUV zwar nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, aber in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten begründet, verbietet er es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Es liegt eine Verletzung von Art. 101 AEUV in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder erleichtert oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 4. September 2014, API u. a., C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 29).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21
Generalanwalt Rantos: Die FIFA/UEFA-Regeln, die jeden neuen Wettbewerb von einer …
{FN:50} Vgl. Urteile vom 18. Juli 2013, Consiglio Nazionale dei Geologi (C-136/12, EU:C:2013:489); vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147), sowie vom 23. November 2017, CHEZ Elektro Bulgaria und FrontEx International (C-427/16 und C-428/16, EU:C:2017:890).{FN:52} Vgl. u. a. Urteil vom 4. September 2014, API u. a. (C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13, EU:C:2014:2147, Rn. 37, 41 und 49 bis 57).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-428/23
ROGON u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
Rn. 125 Das Loyalitätsgebot nach Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 101 AEUV verbietet allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedsstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (…Urteil v. 21.09.2016, C-221/16, Rn. 44 f., juris; Urteil v. 04.09.2014, C-184/13 u.a., Rn. 28 f., juris, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …
- EuGH, 18.01.2024 - C-128/21
Lietuvos notarų rūmai u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15
Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf …
- EuG, 26.03.2025 - T-441/21
Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-124/21
Generalanwalt Rantos schlägt die Aufhebung des die Wettbewerbswidrigkeit der …
- EuG, 06.11.2024 - T-386/21
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- EuGH, 02.12.2014 - C-184/13
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio - …
- EuGH, 26.05.2016 - C-244/15
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 758/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19
"Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig
- OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Kart 856/19
Gasexport nach Deutschland durch überregionale Fernleitungen; Beschwerde gegen …
- OLG Hamm, 27.01.2021 - 11 U 37/20
Schadensersatz wegen einer verspäteten Information über die Absenkung des …
- OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - Kart 758/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Ermächtigungsgrundlage …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 02.12.2014 - C-184/13 REC, C-185/13 REC, C-186/13 REC, C-187/13 REC, C-194/13 REC, C-195/13 REC, C-208/13 REC |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
API u.a.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio - Auslegung des Art. 4 EU und der Art. 49, 56, 96 und 101 AEUV - Straßentransport - Nationale Regelung, die in Bezug auf die Festlegung der Preise vorsieht, dass der Betrag der Mindestbetriebskosten ...
Verfahrensgang
- EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
- EuGH, 02.12.2014 - C-184/13 REC, C-185/13 REC, C-186/13 REC, C-187/13 REC, C-194/13 REC, C-195/13 REC, C-208/13 REC
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH - C-208/13 (anhängig)
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
Auszug aus EuGH, 02.12.2014 - C-184/13
Rn. 1 Le 4 septembre 2014, 1a Cour (cinquième chambre) a rendu l'arrêt API e.a. (C-184/13 à C-187/13, C-194/13, C-195/13 et C-208/13, EU:C:2014:2147).1) Dans la partie introductive de l'arrêt API e.a. (C-184/13 à C-187/13, C-194/13, C-195/13 et C-208/13, EU:C:2014:2147), après la partie «FIAP - Federazione Italiana Autotrasporti Professionali", il convient de biffer le numéro d'affaire et d'ajouter la partie suivante, suivie dudit numéro:.
«Ferrarelle SpA (C-208/13),"..
- EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter …
Auszug aus EuGH, 02.12.2014 - C-184/13
Rn. 1 Le 4 septembre 2014, 1a Cour (cinquième chambre) a rendu l'arrêt API e.a. (C-184/13 à C-187/13, C-194/13, C-195/13 et C-208/13, EU:C:2014:2147).1) Dans la partie introductive de l'arrêt API e.a. (C-184/13 à C-187/13, C-194/13, C-195/13 et C-208/13, EU:C:2014:2147), après la partie «FIAP - Federazione Italiana Autotrasporti Professionali", il convient de biffer le numéro d'affaire et d'ajouter la partie suivante, suivie dudit numéro:.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH - C-194/13 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Esso Italiana
Wird zitiert von ...
- EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter …
In den verbundenen Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13.Confartigianato Trasporti (C-194/13),.
Rn. 2 Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, bei denen sich folgende Parteien gegenüberstehen: in der Rechtssache C-184/13 die API - Anonima Petroli Italiana SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti (Ministerium für Infrastruktur und Verkehr) und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-185/13 die ANCC-Coop - Associazione Nazionale Cooperative di Consumatori u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Ministero dello Sviluppo economico, die Consulta generale per l'autotrasporto e la logistica (Allgemeiner Rat für Straßentransport und Logistik, im Folgenden: Consulta), das Osservatorio sulle attività di autotrasporto (Beobachtungsstelle für den Straßenverkehr, im Folgenden: Osservatorio) und die Autorità garante della concorrenza e del mercato (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde) auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-186/13 die Air Liquide Italia SpA u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite, in der Rechtssache C-187/13 die Confetra - Confederazione Generale Italiana dei Trasporti e della Logistica u. a. auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti, das Osservatorio sulle Attività di Trasporto und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite sowie in den Rechtssachen C-194/13, C-195/13 und C-208/13 jeweils die Esso Italiana Srl, die Confindustria - Confederazione generale dell'industria italiana u. a. sowie die Autorità garante della concorrenza e del mercato auf der einen Seite und das Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti und das Ministero dello Sviluppo economico auf der anderen Seite.
Rn. 24 Unter diesen Umständen hat das Tribunale amministrativo regionale per il Lazio die Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende in den Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 gleich lautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
Rn. 25 Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Mai 2013 sind die Rechtssachen C-184/13 bis C-187/13, C-194/13, C-195/13 und C-208/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".