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Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2022 - C-234/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,920
EuGH, 27.01.2022 - C-234/20 (https://dejure.org/2022,920)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2022 - C-234/20 (https://dejure.org/2022,920)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - C-234/20 (https://dejure.org/2022,920)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sātiņi-S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Art. 30 Abs. 6 Buchst. a - Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER); Verordnung (EU) Nr. 1305/2013; Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums; Art. 30 Abs. 6 Buchst. a; Zahlungen im Rahmen von Natura 2000; Entschädigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Art. 30 Abs. 6 Buchst. a - Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 gewährte Ausgleichszahlungen aus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH zu Natura 2000-Ausgleichszahlungen - EuGH zu Natura 2000-Ausgleichszahlungen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 629
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Rn. 65 Zum anderen ist nicht ersichtlich, dass Maßnahmen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie zum Schutz der Natur und der Umwelt erlassen wurden und sich darauf beschränken, die Anpflanzung von Moosbeeren in Torfgebieten zu verbieten, um eine Beeinträchtigung der so geschützten Umweltinteressen zu verhindern, bei fehlender Ausgleichszahlung zugunsten der betroffenen Eigentümer einen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen würden, der den Wesensgehalt des Eigentumsrechts antastet (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, EU:C:2003:397, Rn. 70).

    Rn. 66 Zwar können die Mitgliedstaaten, soweit sie dabei unter Beachtung des Unionsrechts handeln, gegebenenfalls davon ausgehen, dass es angebracht ist, die Eigentümer der Parzellen, die von den nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie erlassenen Erhaltungsmaßnahmen betroffen sind, ganz oder teilweise zu entschädigen, doch lässt sich aus dieser Feststellung nicht ableiten, dass im Unionsrecht eine Verpflichtung zur Leistung einer solchen Ausgleichszahlung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, EU:C:2003:397, Rn. 85).

  • EuGH, 20.09.2016 - C-8/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Rn. 62 Hinsichtlich der Beschränkungen, denen die Ausübung des Eigentumsrechts unterworfen werden kann, ist im Übrigen daran zu erinnern, dass das in dieser Bestimmung der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 63 So geht aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervor, dass die Ausübung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden kann, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.06.2017 - C-258/14

    Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Danach gilt diese für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (Urteil vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Doch ist, wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen des Ermessens, das ihm durch einen Rechtsakt der Union gewährt worden ist, Maßnahmen ergreift, davon auszugehen, dass er das Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta durchführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-78/16

    Die Kommission kann die Mitgliedstaaten verpflichten, alle Pflanzen, die von der …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Rn. 58 Der bloße Umstand, dass Art. 30 der Verordnung Nr. 1305/2013 die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, eine Ausgleichszahlungsregelung vorzusehen, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass Art. 17 der Charta nicht anwendbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2016, Pesce u. a., C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428, Rn. 86).

    Rn. 61 Insoweit ist insbesondere das Ausgangsverfahren von jenen zu unterscheiden, in denen das Urteil vom 9. Juni 2016, Pesce u. a. (C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428), ergangen ist, da es dort um die systematische Abholzung von Bäumen, nämlich Olivenbäumen, und damit um den Entzug des Eigentums an ihnen als solchen ging.

  • EuGH, 30.03.2017 - C-315/16

    Lingurár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Rn. 43 Zwar dürfen die von den Mitgliedstaaten bei der Aufstellung ihres Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums festgelegten Beschränkungen dem Natura-2000-Förderungssystem nicht seinen Ausgleichszweck nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 28), die Mitgliedstaaten können aber gleichwohl bestimmen, wie die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Verordnung Nr. 1305/2013 konkret umzusetzen sind.

    Im Übrigen müssen die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung zwischen diesen Auswahlmöglichkeiten die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts wie das Diskriminierungsverbot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (vgl. in diesem Sinne zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Urteil vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Der Schutz der Umwelt kann daher eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen (Urteil vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Rn. 64 Zum einen gehört nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Schutz der Umwelt zu diesen dem Gemeinwohl dienenden Zielen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.05.2014 - C-56/13

    Érsekcsanádi Mezőgazdasági - Richtlinien 92/40/EWG und …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
    Nach Ansicht der Kommission müsste einer Lösung, die jener entspreche, die der Gerichtshof im Urteil vom 22. Mai 2014, Érsekcsanádi Mezőgazdasági (C-56/13, EU:C:2014:352), gewählt habe, im vorliegenden Fall der Vorzug gegeben werden.
  • EuGH, 28.04.2022 - C-251/21

    Piltenes meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …

    Nach Art. 30 Abs. 6 Buchst. a sind nämlich nur land- und forstwirtschaftliche Gebiete im Sinne dieser Verordnung oder gegebenenfalls im Sinne der im Einklang mit ihr erlassenen nationalen Regelung förderfähig, die als Natura-2000-Gebiete nach den Richtlinien 92/43 und 2009/147 ausgewiesen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 27, 33, 35 und 37).

    Der Charakter dieser Förderung als Entschädigung oder als Ausgleich ergibt sich somit schon aus der vom Unionsgesetzgeber mit ihr verfolgten Zielsetzung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 26 und 28, sowie vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 43) und vermag daher ihre Einstufung als Beihilfen, die gemäß der Unionsregelung über den ELER gewährt werden können, nicht in Frage zu stellen.

    Daraus folgt insbesondere, dass die Mitgliedstaaten zwar befugt sind, auf der Grundlage von Art. 30 der Verordnung Nr. 1305/2013 aus dem ELER kofinanzierte Beihilfen zu gewähren; sie sind dazu aber nicht verpflichtet, sondern verfügen insoweit über einen Gestaltungsspielraum (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2021, Lauku atbalsta dienests [Existenzgründungsbeihilfen in der Landwirtschaft], C-119/20, EU:C:2021:817, Rn. 56, vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 40 und 66, …sowie vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 36).

    Rn. 92 Zum einen hat der Gerichtshof nämlich bereits entschieden, dass das Eigentumsrecht nicht uneingeschränkt gilt und dass seine Ausübung unter den in Art. 52 Abs. 1 der Charta vorgesehenen Voraussetzungen Gegenstand einer durch ein von der Union anerkanntes, dem Gemeinwohl dienendes Ziel gerechtfertigten Beschränkung sein kann, wie sie sich aus einer anhand der Richtlinien 92/43 oder 2009/147 zu Zwecken des Natur- und Umweltschutzes erlassenen nationalen Maßnahme ergibt, ohne dass die Person, deren Eigentum eine solche Beschränkung erfährt, in jedem Fall eine Entschädigung und speziell eine Förderung auf der Grundlage von Art. 30 der Verordnung Nr. 1305/2013 erhalten muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 62 bis 66, …und vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 32 bis 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-395/22

    "Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …

    {FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S (C-234/20, im Folgenden: Urteil Sātiņi-S, EU:C:2022:56, Rn. 56 bis 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil Sātiņi-S (…Rn. 62 und 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:43} Vgl. entsprechend Urteil Sātiņi-S (…Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:45} Vgl. entsprechend Urteil Sātiņi-S (…Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-784/23

    Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …

    {FN:66} Urteile vom 15. Januar 2013, Križan u. a. (…C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 114), vom 13. Februar 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-530/11, EU:C:2014:67, Rn. 70), und vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S (C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 64 und 65).
  • EuGH, 30.04.2024 - C-395/22

    "Trade Express-L" - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie …

    Danach gilt diese für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union (…Urteile vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 51).
  • VG Sigmaringen, 28.03.2023 - 4 K 1887/21

    Ausgleichszulage; Landwirtschaft; Gebietsabgrenzung; förderfähige Fläche; …

    Rn. 66 Bislang existiert nur Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 2, 5 und 9 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (hierzu: EuGH, Urteil vom 08.07.2021 - C-830/19 -, BeckRS 2021, 17530 -, [ECLI:EU:C:2021:552]) und zu Art. 30 sowie Art. 30 Abs. 6a der VO (EU) Nr. 1305/2013 (EuGH, Urteil vom 27.01.2022 - C-234/20 -, BeckRS 2022, 578 -, [ECLI:EU:C:2022:56]).
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   EuGH, 27.01.2022 - C-238/20   

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EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - C-238/20 (https://dejure.org/2022,919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sātiņi-S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 17 - Eigentumsrecht - Richtlinie 2009/147/EG - Entschädigung für den an der Aquakultur durch in einem Natura-2000-Gebiet geschützte wildlebende Vogelarten verursachten Schaden - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sātiņi-S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 17 - Eigentumsrecht - Richtlinie 2009/147/EG - Entschädigung für den an der Aquakultur durch in einem Natura-2000-Gebiet geschützte wildlebende Vogelarten verursachten Schaden - ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 17 - Eigentumsrecht - Richtlinie 2009/147/EG - Entschädigung für den an der Aquakultur durch in einem Natura-2000-Gebiet geschützte wildlebende Vogelarten verursachten Schaden - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 gewährte Ausgleichszahlungen aus

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 20.09.2016 - C-8/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 32 Hinsichtlich der Beschränkungen, denen die Nutzung des Eigentumsrechts unterworfen werden kann, ist im Übrigen daran zu erinnern, dass das in Art. 17 der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 So geht aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervor, dass die Nutzung des Eigentumsrechts Beschränkungen unterworfen werden kann, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 35 Zum anderen ist vorbehaltlich der etwaigen Überprüfungen, die das vorlegende Gericht insoweit vorzunehmen hat, nicht ersichtlich, dass Maßnahmen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie zum Schutz der Natur und der Umwelt erlassen wurden und den Betrieb von Aquakultur auf den betroffenen Parzellen nicht untersagen, sondern nur die Bedingungen für die Ausübung dieser Tätigkeit festlegen, um eine Beeinträchtigung der so geschützten Umweltinteressen zu verhindern, bei fehlender Ausgleichszahlung zugunsten der betroffenen Eigentümer einen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen würden, der den Wesensgehalt des Eigentumsrechts antastet (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, EU:C:2003:397, Rn. 70).

    Rn. 36 Zwar können die Mitgliedstaaten, soweit sie dabei unter Beachtung des Unionsrechts handeln, gegebenenfalls davon ausgehen, dass es angebracht ist, die Eigentümer der Parzellen, die von den nach der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie erlassenen Erhaltungsmaßnahmen betroffen sind, ganz oder teilweise zu entschädigen, doch lässt sich aus dieser Feststellung nicht ableiten, dass im Unionsrecht eine Verpflichtung zur Gewährung einer solchen Ausgleichszahlung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, EU:C:2003:397, Rn. 85).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-78/16

    Die Kommission kann die Mitgliedstaaten verpflichten, alle Pflanzen, die von der …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 28 Insoweit kann der bloße Umstand, dass die Vogelschutz- und die Habitatrichtlinie an sich keine Entschädigungsregelung enthalten oder die Mitgliedstaaten nicht verpflichten, eine solche Regelung vorzusehen, nicht dahin ausgelegt werden, dass Art. 17 der Charta nicht anwendbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2016, Pesce u. a., C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428, Rn. 86).

    Rn. 31 Insoweit ist insbesondere das Ausgangsverfahren von jenen zu unterscheiden, in denen das Urteil vom 9. Juni 2016, Pesce u. a. (C-78/16 und C-79/16, EU:C:2016:428), ergangen ist, da es dort um die systematische Abholzung von Bäumen, nämlich Olivenbäumen, und damit um den Entzug des Eigentums an ihnen als solchen ging.

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 46 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zu prüfen ist, ob tatsächlich alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, die der Gerichtshof im Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415), aufgestellt hat, um auszuschließen, dass ein Vorteil eines Unternehmens, das mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraut ist, eine "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen kann.
  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Außerdem unterscheidet Art. 107 Abs. 1 AEUV nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern bestimmt diese nach ihren Wirkungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 42 Ferner können sich die gewährten Vorteile nicht nur aus positiven Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen ergeben, sondern auch aus Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im strengen Sinne des Wortes zu sein, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375' Rn. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-362/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 41 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gelten (Urteil vom 4. März 2021, Kommission/Fútbol Club Barcelona, C-362/19 P, EU:C:2021:169, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 51 Schließlich kann, wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, eine Entschädigung wie die von Sātiņi-S im Ausgangsverfahren beantragte weder mit der Rückerstattung rechtswidrig erhobener Abgaben gleichgesetzt werden, wie es in den Rechtssachen der Fall war, in denen die Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195), ergangen sind, noch mit der Zahlung einer Enteignungsentschädigung wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:270), ergangen ist.
  • EuGH, 27.09.1988 - 106/87

    Asteris / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Rn. 49 Im Übrigen trägt Irland unter Berufung auf das Urteil vom 27. September 1988, Asteris u. a. (106/87 bis 120/87, EU:C:1988:457), vor, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass eine Entschädigung wie die von Sātiņi-S beantragte ihr einen Vorteil verschaffe.
  • EuGH, 06.03.2018 - C-579/16

    Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2018, Kommission/FIH Holding und FIH Erhvervsbank, C-579/16 P, EU:C:2018:159, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-270/15

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen der belgischen Behörden zur …

  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

  • EuG, 01.07.2010 - T-64/08

    Nuova Terni Industrie Chimiche SpA gegen Europäische Kommission. - Staatliche …

  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …

  • EuGH, 13.06.2017 - C-258/14

    Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …

  • EuGH, 22.05.2014 - C-56/13

    Érsekcsanádi Mezőgazdasági - Richtlinien 92/40/EWG und …

  • EuGH, 28.04.2022 - C-251/21

    Piltenes meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …

    Rn. 68 Zum anderen schließt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Entschädigungs- oder Ausgleichscharakter keineswegs aus, dass eine solche Förderung im Übrigen, soweit sie aus staatlichen Mitteln finanziert wird, als "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingestuft werden kann, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 40 und 52).

    Daraus folgt insbesondere, dass die Mitgliedstaaten zwar befugt sind, auf der Grundlage von Art. 30 der Verordnung Nr. 1305/2013 aus dem ELER kofinanzierte Beihilfen zu gewähren; sie sind dazu aber nicht verpflichtet, sondern verfügen insoweit über einen Gestaltungsspielraum (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2021, Lauku atbalsta dienests [Existenzgründungsbeihilfen in der Landwirtschaft], C-119/20, EU:C:2021:817, Rn. 56…, vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 40 und 66, sowie vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 36).

    Rn. 92 Zum einen hat der Gerichtshof nämlich bereits entschieden, dass das Eigentumsrecht nicht uneingeschränkt gilt und dass seine Ausübung unter den in Art. 52 Abs. 1 der Charta vorgesehenen Voraussetzungen Gegenstand einer durch ein von der Union anerkanntes, dem Gemeinwohl dienendes Ziel gerechtfertigten Beschränkung sein kann, wie sie sich aus einer anhand der Richtlinien 92/43 oder 2009/147 zu Zwecken des Natur- und Umweltschutzes erlassenen nationalen Maßnahme ergibt, ohne dass die Person, deren Eigentum eine solche Beschränkung erfährt, in jedem Fall eine Entschädigung und speziell eine Förderung auf der Grundlage von Art. 30 der Verordnung Nr. 1305/2013 erhalten muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-234/20, EU:C:2022:56, Rn. 62 bis 66, und vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 32 bis 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-401/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beihilfen der Mitgliedstaaten - Art. 107 Abs. 1 …

    {FN:40} Insoweit haben der Gerichtshof und das Gericht u. a. den Charakter einer staatlichen Beihilfe bei Beträgen ausgeschlossen, die aufgrund der außervertraglichen Haftung des betreffenden Mitgliedstaats geschuldet werden oder gezahlt wurden, vgl. Urteil vom 27. September 1988, Asteris u. a. (106/87 bis 120/87, EU:C:1988:457), und ferner im Fall der Zahlung einer Enteignungsentschädigung, vgl. Urteile vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, EU:T:2010:270), und vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S (C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 51).

    {FN:41} Vgl. Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S (C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.10.2023 - C-186/22

    Sad Trasporto Locale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) …

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gelten Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder bei denen davon auszugehen ist, dass mit ihnen ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen, d. h. ohne einen Eingriff des Staates, nicht hätte erhalten können, als staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.03.2025 - C-746/23

    Cividale und Flag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 41 So können sich die gewährten Vorteile aus positiven Leistungen wie Subventionen ergeben, aber auch aus Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte (Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2026 - C-811/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - De-minimis-Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …

    Rn. 38 Art. 1 Abs. 1 dieser Verordnung legt nämlich ihren Geltungsbereich fest, indem er regelt, dass sie für Beihilfen gilt, die "Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors" gewährt werden, mit Ausnahme der in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgeführten Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-763/22

    Procureur de la République () und d'une demande d'extradition) - Vorlage zur …

    {FN:8} Vgl. z. B. Urteile vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (…C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 28 und 29), vom 28. Januar 2021, Spetsializirana prokuratura (Erklärung der Rechte) (…C-649/19, EU:C:2021:75, Rn. 38 und 39), und vom 31. Januar 2023, Puig Gordi u. a. (C-158/21, EU:C:2022:57, Rn. 52 bis 54).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20   

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https://dejure.org/2021,36628
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20 (https://dejure.org/2021,36628)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-238/20 (https://dejure.org/2021,36628)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-238/20 (https://dejure.org/2021,36628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sātiņi-S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff "Vorteil" - Entschädigung des an der Aquakultur durch in einem Natura-2000-Gebiet geschützte Vogelarten verursachten Schadens - Verordnung (EU) Nr. 717/2014 - De-minimis-Regel - Charta der Grundrechte der ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff "Vorteil" - Entschädigung des an der Aquakultur durch in einem Natura-2000-Gebiet geschützte Vogelarten verursachten Schadens - Verordnung (EU) Nr. 717/2014 - De-minimis-Regel - Charta der Grundrechte der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:27} Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415).

    {FN:28} Vgl. Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 89).

    {FN:29} Vgl. Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 90 bis 93).

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:21} Vgl. Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission (C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 94), sowie vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission (…C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 38).

    Nebenbei weise ich darauf hin, dass der Ausgleich für die aus den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstandenen Kosten nach den in der "Altmark-Rechtsprechung" aufgestellten Kriterien keinen Fall darstellt, in dem die Feststellung der Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils nicht die Einstufung der fraglichen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV nach sich zieht (…wie im Urteil vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission, C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 44, entschieden wurde), sondern eher einer Fallgestaltung entspricht, in der das mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraute Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhält (vgl. Urteil vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 90 bis 92).

  • EuGH, 26.10.2016 - C-211/15

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von France Télécom in der Rechtssache …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:21} Vgl. Urteile vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission (…C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 94), sowie vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission (C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 38).

    Nebenbei weise ich darauf hin, dass der Ausgleich für die aus den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entstandenen Kosten nach den in der "Altmark-Rechtsprechung" aufgestellten Kriterien keinen Fall darstellt, in dem die Feststellung der Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils nicht die Einstufung der fraglichen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV nach sich zieht (wie im Urteil vom 26. Oktober 2016, 0range/Kommission, C-211/15 P, EU:C:2016:798, Rn. 44, entschieden wurde), sondern eher einer Fallgestaltung entspricht, in der das mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betraute Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhält (…vgl. Urteil vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 90 bis 92).

  • EuGH, 22.05.2014 - C-56/13

    Érsekcsanádi Mezőgazdasági - Richtlinien 92/40/EWG und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2014, Érsekcsanádi Mezőgazdasági (C-56/13, EU:C:2014:352, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2014, Érsekcsanádi Mezőgazdasági (C-56/13, EU:C:2014:352, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:32} Vgl. Urteile vom 27. März 1980, Amministrazione delle finanze dello Stato/Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100, Rn. 29 bis 32), sowie vom 10. Juli 1980, Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete (…811/79, EU:C:1980:195, Rn. 15).
  • EuGH, 27.09.1988 - 106/87

    Asteris / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:30} Vgl. Urteil vom 27. September 1988 (106/87 bis 120/87, EU:C:1988:457, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:34} Beispielsweise hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 46 bis 48), entschieden, dass eine nationale Regelung ein Gesetz, das lediglich verhindert, dass dem Mittelbestand eines Unternehmens eine Last aufgebürdet wird, die unter normalen Umständen nicht zu tragen gewesen wäre, diesem Unternehmen keinen Vorteil verschafft, der eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellen kann.
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:32} Vgl. Urteile vom 27. März 1980, Amministrazione delle finanze dello Stato/Denkavit italiana (…61/79, EU:C:1980:100, Rn. 29 bis 32), sowie vom 10. Juli 1980, Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete (811/79, EU:C:1980:195, Rn. 15).
  • EuG, 01.07.2010 - T-64/08

    Nuova Terni Industrie Chimiche SpA gegen Europäische Kommission. - Staatliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:33} Vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:270, Rn. 59 bis 63 und 140 bis 141).
  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
    {FN:23} Vgl. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania (C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Polen (C-562/19 P, EU:C:2020:834, Nr. 32) und in der Rechtssache Kommission/Ungarn (C-596/19 P, EU:C:2020:835, Nr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen …

  • EuGH, 22.04.2021 - C-485/19

    Profi Credit Slovakia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 04.03.2021 - C-362/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der …

  • EuGH, 16.03.2021 - C-562/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht …

  • EuGH, 16.03.2021 - C-596/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-270/15

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen der belgischen Behörden zur …

  • EuG, 25.03.2015 - T-538/11

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Gesundheit - Beihilfen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-596/19

    Kommission/ Ungarn - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …

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