Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 24.03.2022 - C-245/20   

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https://dejure.org/2022,5903
EuGH, 24.03.2022 - C-245/20 (https://dejure.org/2022,5903)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - C-245/20 (https://dejure.org/2022,5903)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - C-245/20 (https://dejure.org/2022,5903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Autoriteit Persoonsgegevens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde - Art. 55 Abs. 3 - Verarbeitungen, die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde; Art. 55 Abs. 3; Verarbeitungen, die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommen ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2321
  • NVwZ 2022, 625
  • EuZW 2022, 367
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Zur Bestimmung der Tragweite des Begriffs der von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen im Sinne von Art. 55 Abs. 3 der Verordnung 2016/679 ist darauf hinzuweisen, dass bei der Auslegung einer Unionsrechtsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-216/18

    Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Die Wahrung der nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der betreffenden Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die betreffenden Interessen auszuräumen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63, vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 72, sowie vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a., C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19, C-840/19, EU:C:2021:1034, Rn. 225).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Die Wahrung der nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der betreffenden Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die betreffenden Interessen auszuräumen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63, vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 72, sowie vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a., C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19, C-840/19, EU:C:2021:1034, Rn. 225).
  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Die Wahrung der nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der betreffenden Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die betreffenden Interessen auszuräumen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63, vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 72, sowie vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a., C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19, C-840/19, EU:C:2021:1034, Rn. 225).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Die Wahrung der nach dem Unionsrecht erforderlichen Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit setzen voraus, dass es Regeln gibt, die es ermöglichen, bei den Rechtsunterworfenen jeden berechtigten Zweifel an der Unempfänglichkeit der betreffenden Einrichtung für äußere Faktoren und an ihrer Neutralität in Bezug auf die betreffenden Interessen auszuräumen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44, vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63, vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 72, sowie vom 21. Dezember 2021, Euro Box Promotion u. a., C-357/19, C-379/19, C-547/19, C-811/19, C-840/19, EU:C:2021:1034, Rn. 225).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-564/15

    Farkas

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Zudem ist in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits zuständig (vgl. Urteil vom 26. April 2017, Farkas, C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn der Gerichtshof nicht über die rechtlichen und tatsächlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

    Auszug aus EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
    Die Verordnung 2016/679 unterscheidet sich insoweit von der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. 2003, L 41, S. 26), die nicht für Gerichte gilt (Urteil vom 15. April 2021, Friends of the Irish Environment, C-470/19, EU:C:2021:271, Rn. 34 bis 40).
  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

    Zudem ist in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits zuständig (vgl. u. a. Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 20 und 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-245/21

    Die Aussetzung der Durchführung einer Entscheidung, einen Asylbewerber an den

    Zur Bestimmung der Grenzen dieses Anwendungsbereichs sind der Wortlaut der Bestimmung, ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg

    Daraus folgt, dass die DSGVO vorbehaltlich der in ihrem Art. 2 Abs. 2 und 3 genannten Fälle sowohl für Verarbeitungsvorgänge gilt, die von Privatpersonen vorgenommen werden, als auch für Verarbeitungsvorgänge, die durch Behörden erfolgen, einschließlich - wie aus dem 20. Erwägungsgrund der Verordnung hervorgeht - Justizbehörden wie Gerichten (Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 25).
  • EuGH, 16.01.2024 - C-33/22

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die DSGVO vorbehaltlich der in ihrem Art. 2 Abs. 2 und 3 genannten Fälle sowohl für Verarbeitungen gilt, die von Privatpersonen vorgenommen werden, als auch für Verarbeitungen, die durch Behörden erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens, C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données

    4 Vgl. Urteil vom 15. März 2022, A (C-302/20, EU:C:2022:190, Rn. 63), und in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens (C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 -

    20 Vgl. in dieser Hinsicht Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit Persoonsgegevens (C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 25 und 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2022 - C-180/21

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de

    22 Vgl. zur Auslegung dieser Vorschrift Urteil vom 24. März 2022, Autoriteit persoonsgegevens (C-245/20, EU:C:2022:216, Rn. 23 ff.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - C-245/20 (https://dejure.org/2021,40215)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Autoriteit Persoonsgegevens

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde - Von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommene Verarbeitungen - Weitergabe von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
    16 Vgl. z. B. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 71 bis 72 und 76 bis 77), in dem sowohl die Offenlegung bestimmter personenbezogener Daten als auch der Zugang der Öffentlichkeit zu einer Datenbank mit den betreffenden personenbezogenen Daten als "Verarbeitungsvorgang" im Sinne von Art. 2 Abs. 1 DSGVO angesehen wurden, und Urteil vom 17. Juni 2021, M.I.C.M. (C-597/19, EU:C:2021:492, Rn. 97 bis 123), in dem zwei unterschiedliche Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten beurteilt wurden, die von zwei unterschiedlichen Gesellschaften "zeitlich vor- bzw. nachgelagert" vorgenommen wurden.

    26 Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Wobei dieser Erwägungsgrund, der sehr viel enger gefasst ist als Art. 2 Abs. 2 Buchst. a DSGVO, zudem in einer erstaunlich einengenden Weise ausgelegt worden ist - vgl. Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 66 bis 68).

    59 Vgl. in diesem Sinne die Durchführung dieser Prüfung im Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 104 bis 116).

    69 Urteil vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima (Strafpunkte) (C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
    41 Für eine Darstellung verschiedener anderer Rechtsbereiche, in denen es diese Differenzierung gibt, vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen Friends of the Irish Environment (C-470/19, EU:C:2020:986, Nrn. 71 bis 75 und 81 bis 82) und Kommission/Breyer (C-213/15 P, EU:C:2016:994, Nrn. 52 bis 64).

    43 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Friends of the Irish Environment (C-470/19, EU:C:2020:986, Nr. 87).

    45 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Friends of the Irish Environment (C-470/19, EU:C:2020:986, Nr. 71).

    57 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Friends of the Irish Environment (C-470/19, EU:C:2020:986, Nrn. 90 bis 92).

    Zur weiteren Beurteilung vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Friends of the Irish Environment (C-470/19, EU:C:2020:986, Nr. 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
    Vgl. Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 72 und 74), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Valsts ie?†emumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken) (C-175/20, EU:C:2021:690, Nr. 42).

    39 In größerem Detail vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Valsts ie?†emumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken) (C-175/20, EU:C:2021:690, Nrn. 35 bis 41).

    65 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Valsts ie?†emumu dienests (Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke) (C-175/20, EU:C:2021:690).

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