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Rechtsprechung
   EuGH, 24.01.2008 - C-257/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8281
EuGH, 24.01.2008 - C-257/06 (https://dejure.org/2008,8281)
EuGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - C-257/06 (https://dejure.org/2008,8281)
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - C-257/06 (https://dejure.org/2008,8281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats

  • Judicialis

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 7; ; EG Art. 28

  • Europäischer Gerichtshof

    Roby Profumi

    Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats

  • EU-Kommission PDF

    Roby Profumi

    Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats

  • EU-Kommission

    Roby Profumi

    Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28; Richtlinie 76/768/EWG Art. 7
    Rechtsangleichung: Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Roby Profumi

    Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit - Kosmetische Mittel - Einfuhr - Übermittlung von Angaben über kosmetische Mittel an die Behörden des Einfuhrstaats

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 13. Juni 2006 - Roby Profumi Srl / Comune di Parma

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di Cassazione (Italien) - Auslegung von Artikel 28 EG und Artikel 7 der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (ABl. L 262, S. 169) in ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder - Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 13 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever, C-77/97, Slg. 1999, I-431, Randnr. 24, vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23, und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 17).

    Rn. 20 Diese Bestimmung, die Teil einer Richtlinie ist, die, wie sich insbesondere aus ihrem zweiten und ihrem dritten Erwägungsgrund ergibt, vor allem den freien Warenverkehr mit kosmetischen Mitteln gewährleisten soll, verfolgt auch das Ziel des Schutzes der Gesundheit von Menschen im Sinne des Art. 30 EG (vgl. in diesem Sinne Urteil Estée Lauder, Randnr. 25).

    Rn. 21 Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Unilever, Randnr. 27, Estée Lauder, Randnr. 26, sowie Linhart und Biffl, Randnr. 26).

  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl - "Rechtsangleichung - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag (nach …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 13 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever, C-77/97, Slg. 1999, I-431, Randnr. 24, vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23, und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 17).

    Rn. 21 Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Unilever, Randnr. 27, Estée Lauder, Randnr. 26, sowie Linhart und Biffl, Randnr. 26).

  • EuGH, 13.09.2001 - C-169/99

    Schwarzkopf - "Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d letzter Satz der Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 16 Zunächst ist festzustellen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 76/768 einen Ausgleich zwischen den Zielen des freien Warenverkehrs mit kosmetischen Mitteln und der Erhaltung der Volksgesundheit herstellen wollte (vgl. Urteil vom 13. September 2001, Schwarzkopf, C-169/99, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 27).

    Die späteren Änderungen der Richtlinie 76/768 beruhen auf denselben Erwägungen (vgl. Urteil Schwarzkopf, Randnr. 28).

  • EuGH, 28.01.1999 - C-77/97

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 13 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever, C-77/97, Slg. 1999, I-431, Randnr. 24, vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23, und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 17).

    Rn. 21 Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Unilever, Randnr. 27, Estée Lauder, Randnr. 26, sowie Linhart und Biffl, Randnr. 26).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 14 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass nationale Maßnahmen, die sich auf eine Frage beziehen, die Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene ist, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des EG-Vertrags zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Eau de Cologne & Parfümerie-Fabrik 4711, Randnr. 28, vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage, C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 14 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass nationale Maßnahmen, die sich auf eine Frage beziehen, die Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene ist, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des EG-Vertrags zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Eau de Cologne & Parfümerie-Fabrik 4711, Randnr. 28, vom 12. Oktober 1993, Vanacker und Lesage, C-37/92, Slg. 1993, I-4947, Randnr. 9, und vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-124/99

    Borawitz - "Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gleichbehandlung

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 11 Erstens ist daran zu erinnern, dass sich der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar weder zu Fragen, die das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten betreffen, noch zur Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht äußern darf, dass er aber dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die diesem die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache ermöglichen (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1989, Eau de Cologne & Parfümerie-Fabrik 4711, C-150/88, Slg. 1989, 3891, Randnr. 12, und vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17).
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 11 Erstens ist daran zu erinnern, dass sich der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar weder zu Fragen, die das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten betreffen, noch zur Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht äußern darf, dass er aber dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die diesem die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache ermöglichen (vgl. u. a. Urteile vom 23. November 1989, Eau de Cologne & Parfümerie-Fabrik 4711, C-150/88, Slg. 1989, 3891, Randnr. 12, und vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17).
  • EuGH, 05.05.1993 - C-246/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.01.2008 - C-257/06
    Rn. 19 Ferner kann ein Mitgliedstaat nach Art. 7 Abs. 3 dieser Richtlinie verlangen, dass der zuständigen Behörde im Interesse einer schnellen und wirksamen ärztlichen Behandlung bei Gesundheitsstörungen angemessene und ausreichende Angaben über die in kosmetischen Mitteln enthaltenen Stoffe zur Verfügung gestellt werden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1993, Kommission/Frankreich, C-246/91, Slg. 1993, I-2289, Randnr. 9).
  • EuGH, 29.11.2017 - C-265/16

    Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von …

    Rn. 26 Soweit die vorgelegten Fragen den "Vertrag" betreffen, ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle nationalen Maßnahmen in einem Bereich, für den auf Unionsebene eine harmonisierte Regelung geschaffen worden ist, anhand dieser Harmonisierungsmaßnahme zu beurteilen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, EU:C:2001:682, Rn. 32, vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 14, …und vom 1. Oktober 2009, HSBC Holdings und Vidacos Nominees, C-569/07, EU:C:2009:594, Rn. 26).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

    citiworks - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 Abs. 1 - …

    Rn. 21 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zwar nicht befugt ist, über die Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben kann, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2000, Borawitz, C-124/99, Slg. 2000, I-7293, Randnr. 17; vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, Slg. 2006, I-5083, Randnr. 18, und vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 11).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-569/07

    HSBC Holdings und Vidacos Nominees - Indirekte Steuern - Ansammlung von Kapital - …

    Rn. 26 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass nationale Maßnahmen, die sich auf eine Frage beziehen, die Gegenstand einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene ist, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des EG-Vertrags zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler, C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32, und vom 24. Januar 2008, Roby Profumi, C-257/06, Slg. 2008, I-189, Randnr. 14).
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